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Angela Erwin

CDU 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Personalentscheidungen in der Justiz sind von besonderer Bedeutung. Mit ihnen entscheiden wir auch darüber, wer künftig Verantwortung in unserem Rechtsstaat übernimmt. Diese Entscheidungen müssen nach klaren Regeln erfolgen und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Genau darum geht es bei diesem Gesetzentwurf. Wir schaffen eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt stehen dabei klare Auswahlverfahren, die Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen stärken. Diese Entscheidungen müssen fachlich richtig, fair und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Genau dafür schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die notwendigen Voraussetzungen. Landtag Was ändert sich dabei konkret? Die bisher per rudimentär per Verordnung und basierend auf verschiedentlicher Rechtsprechung basierenden Verfahren für Beförderungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten werden erstmals umfassend gesetzlich geregelt. Dazu gehören klare Vorgaben für das Bewerbungsverfahren sowie die Einführung strukturierter Auswahlgespräche bei Vergabe von Spitzenämtern – und zwar dann, wenn mehrere Bewerberinnen oder Bewerber gleich gut beurteilt wurden. Die dienstliche Beurteilung bleibt auch künftig die wichtigste Grundlage jeder Personalentscheidung. Daran halten wir fest. Leistung bleibt das entscheidende Kriterium. Gerade bei Führungspositionen kommt es vor, dass mehrere Bewerberinnen oder Bewerber gleich gut beurteilt wurden. Dann braucht es ein faires, transparentes und nachvollziehbares Verfahren, um zu einer Entscheidung zu kommen. Genau dafür schaffen wir mit dem strukturierten Auswahlgespräch ein ergänzendes Instrument. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen: Stellen wir uns zwei Richterinnen vor, die sich auf dieselbe Leitungsfunktion bewerben. Beide verfügen über langjährige Berufserfahrung und beide sind hervorragend dienstlich beurteilt. Trotzdem können ihre beruflichen Profile sehr unterschiedlich sein. Die eine Richterin hat sich vielleicht über Jahre einen Namen damit gemacht, auch besonders schwierige und komplexe Verfahren fachlich ausgezeichnet zu bearbeiten. Sie verfügt über enormes juristisches Wissen, arbeitet ausgesprochen präzise und findet auch in komplizierten Rechtsfragen überzeugende Lösungen. Die andere Bewerberin bringt möglicherweise andere Stärken mit. Sie hat in verschiedenen Bereichen der Justiz gearbeitet, unterschiedliche Aufgaben und Perspektiven kennengelernt und bereits Führungserfahrung gesammelt. Sie kommuniziert klar, kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und versteht es, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen. Beide können hervorragende Juristinnen sein. Für eine Leitungsfunktion stellt sich aber zusätzlich die Frage: Welche Kompetenzen verlangt gerade dieses Amt? Bei einem Präsidentenamt können Führungsstärke, Kommunikation, Organisation und Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen ein besonderes Gewicht haben. Bei einer anderen Stelle können wiederum andere Fähigkeiten entscheidend sein. 16.09.2026 Ein strukturiertes Auswahlgespräch kann helfen, genau diese Kompetenzen genauer in den Blick zu nehmen und anhand des konkreten Anforderungsprofils zu bewerten. Die dienstlichen Beurteilungen und die bisherigen Leistungen bleiben dabei die Grundlage der Auswahl. Das Gespräch liefert zusätzliche Erkenntnisse für die Fälle, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Grundlage gleichauf liegen. Eine starke Justiz lebt von den Menschen, die in ihr Verantwortung übernehmen. Sie lebt aber ebenso von klaren, verlässlichen und transparenten Verfahren. Denn nachvollziehbare Verfahren schaffen Akzeptanz. Und nachvollziehbare Entscheidungen stärken das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Genau darum geht es heute. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir mehr Transparenz, mehr Rechtssicherheit und mehr Nachvollziehbarkeit bei wichtigen Personalentscheidungen. Damit stärken wir das Vertrauen in unsere Justiz – und damit auch in unseren Rechtsstaat. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

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