Ralf Witzel
Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Frau Ministerin Neubaur, vielen Dank für Ihre ausführliche Darlegung. Ich möchte für meine Frage gerne noch einmal das in Erinnerung rufen, was Sie hier ausgeführt haben und was sich mit der Vorlage Drucksache 18/5441 vom 4. September 2026 des MWIKE deckt – Zitat –: „Das Einsatzregime und die Entschädigungsregelung für einen möglichen Reservebetrieb der Braunkohleanlagen Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) sowie Neurath G (BoA 3) sind aktuell ge- setzlich im KVBG nicht geregelt.“ Sie haben gerade dankenswerterweise dargestellt, dass von Ihnen der Impuls dieser schnellen Beendigung 2030 hier in Nordrhein-Westfalen hervorging und Sie bewusst keine Regelung für den Fall des Scheiterns getroffen haben. Frau Ministerin, ich frage Sie deshalb: Warum ist bei der seinerzeitigen Verständigung über den Kohleausstieg 2030, die schon 2022 zwischen RWE, der Landes- und der Bundesregierung getroffen wurde, zwar ein konkretes Ausstiegsdatum, aber von Ihrer Seite aus kein Mechanismus für die Übernahme der Kosten des Reservebetriebs bei einem Scheitern des Vorhabens vereinbart worden?
