Thomas Röckemann
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele fragen sich, warum die Fraktionen von CDU und Grünen einen gemeinsamen Antrag stellen, um eine von ihnen geführte Regierung zu einem Handeln zu veranlassen. Dabei ist die Antwort auf die Frage verblüffend einfach: Es handelt sich um einen Schaufensterantrag, mit dem von ihrem eigenen Versagen abgelenkt werden soll, gerade im Bereich der Justiz, die seit vielen Jahren weit über dem Limit arbeitet und zudem mit einem Minister von der Partei des grünen Sozialismus beschwert ist. (Lachen von den GRÜNEN – Elisabeth Müller- Witt [SPD]: Man sollte nicht übertreiben! Grün ja – aber sozialistisch?) Was fordern also CDU und Grüne? Sie fordern, einen Bund-Länder-Pakt umzusetzen, Bundesmittel abzurufen und Stellen auszuschreiben und zu verteilen, die Staatsanwaltschaften zu stärken, Digitalisierung und schnellere Verfahren. Sogar IT, Schreibstuben, Rechtspfleger und Wachtmeister sollen mit bedacht werden. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Sogar IT!) Mit anderen Worten fordern Sie als regierungstragende Fraktionen das, wofür Ihre Landesregierung ohnehin zuständig ist, sozusagen als Erinnerung an die eigene Stellenbeschreibung. Meine Damen und Herren von Schwarz-Grün, wir kennen das bereits von vielen Ihrer vorherigen Anträge. Sie können es einfach nicht. Schlimmer noch, Sie haben die notwendigen Mittel längst woanders verplant. Deswegen auch die Formel „im Rahmen vorhandener Mittel“. Damit ist Ihr Antrag bereits jetzt enttarnt. Starke Forderungen werden vollmundig vorgetragen, nur kosten darf das alles nichts. Standen Sie schon mal ohne Geld beim Bäcker? Sehen Sie: Daraus wird nix. Und schon sind Sie entlarvt. Meine Damen und Herren, vielleicht ist es Ihnen nicht bekannt: Bei den Staatsanwaltschaften liegt mehr als eine Viertelmillion offene Verfahren. Die Belastung liegt weit über dem, was dauerhaft geht. Aktenberge wachsen. Verfahren dauern an. Die Leute arbeiten wie gesagt am Limit, manchmal auch darüber hinaus. Und das ist kein Naturereignis, sondern die direkte Folge von schwarz-grüner Regentschaft. Der Bund stellt zwar Anschubmittel in Aussicht. Aber wenn das Bundesgeld ausläuft, ist Nordrhein-Westfalen voll in der Pflicht – das nur mal so zur Kostenneutralität, trotz Anschub. Und was passiert dann? Justiz ist eine Kette. Wenn Schreibstube, IT, Wachtmeister und Vollzug am Limit sind, nützt die schönste Planstelle nichts. Eine freundliche Erwähnung baut auch keine Aktenberge ab. Gerade bei den Staatsanwaltschaften entschei-16.09.2026 det sich, ob der Strafanspruch des Staates durchgesetzt wird oder die Akte im Bestand lagert. Ich spreche aus der Praxis. In Fragen der Digitalisierung liefern Sie Lyrik. Der Datenaustausch zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten soll natürlich besser werden, klar. Wann, mit welchen Schnittstellen, mit welcher Verantwortung? Ihr Antrag besagt: verbessern, ausbauen, nutzen, einbringen. So klingt Verwaltung ohne Plan. Sie verschweigen aber die Ursachen der Überlastung – und jetzt bin ich beim Thema: unkontrollierte Zuwanderung, endlose Aufenthalts- und Asylverfahren, ausländische Intensiv- und Wiederholungstäter ohne Bleiberecht, Messergewalt, Clans, Sexualdelikte, organisierte Kriminalität. Wer darüber schweigt, will die Justiz nicht entlasten, er will den Mangel verwalten. Die AfD sagt klar: Wer den Rechtsstaat stärken will, braucht eine ehrliche Personalbedarfsberechnung für die gesamte Justizkette, verbindliche Stellenzahlen, dauerhafte Finanzierung und regelmäßige Berichte an den Landtag. Ausländische Straftäter ohne Bleibeperspektive gehören abgeschoben. Wo es rechtlich geht, muss die Strafe dort verbüßt werden, wo der Täter herkommt, und – kleines Schmankerl am Rande – der Sonderparagraf 188 gehört abgeschafft. Die Justiz ist keine Schutzabteilung für gekränkte Minister. Sie ist für die Bürger da. Dieser Antrag ist Eigenpropaganda auf Kosten der Justiz. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Beifall von der AfD)
