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Raphael Tigges

CDU 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte mit einem abgewandelten Zitat aus dem Filmklassiker „Die Feuerzangenbowle“ anfangen und fragen: Wat is en Studierendenwerk? Gut, die meisten hier im Plenum wissen sicherlich, was Studierendenwerke sind, und auch, welche Aufgabenbereiche sie haben. Aber wussten Sie, dass es Studierendenwerke bereits seit über 100 Jahren gibt? Eines der Ältesten wurde 1919 an der Universität Bonn, heute übrigens eine der forschungsstärksten Hochschulen in unserem Bundesland, gegründet. Damals hieß es dort noch „Verein Studentenwohl“ und war ein klassischer Selbsthilfeverein für Studierende, um die Grundbedürfnisse wie Wohnen und Essen in Zeiten wirtschaftlicher Not zu decken. Ob die Studenten in der Feuerzangenbowle die Leistungen eines Studierendenwerks brauchten, blieb offen. Die Grundaufgaben der Studierendenwerke sind aber nach wie vor dieselben, allerdings sind die Anforderungen in den 100 Jahren deutlich umfangreicher und komplexer geworden. Studierendenwerke leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe. Nahezu jede Studentin, jeder Student unserer rund 650.000 Studierenden an staatlichen Hochschulen in NRW kommt im Laufe seines Studiums mit den Angeboten eines unserer zwölf Studierendenwerke im Bundesland in Berührung – ob bei der BAföG-Bearbeitung, auf der Suche nach einem Wohnheimplatz, in schwierigen persönlichen Lebens-Landtag situationen oder ganz einfach beim täglichen Mensabesuch. Die Studierendenwerke schaffen die Voraussetzung dafür, dass Studieren gelingen kann. Warum braucht es dann aber eine Gesetzesänderung? (Angela Freimuth [FDP]: Das ist die Frage!) „Da stelle mer uns ma janz dumm“, sagte der Physikprofessor Bömmel im Film. Ganz so dumm brauchten wir uns gar nicht stellen, denn es war relativ schnell klar, dass es über die Zeit notwendig geworden war, unsere Studierendenwerke zukunftsfest, handlungsfähig und rechtssicher für die kommenden Jahrzehnte aufzustellen. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Anforderungen an Führung, Steuerung, Organisation sind gestiegen. Die Studierendenwerke stehen vor enormen Herausforderungen bei Investitionen, Digitalisierung, bei der Erfüllung ihres sozialen Auftrages infolge von Wohnraumknappheit, Energiepreisentwicklung und sehr komplexen Beratungsbedarfen bei Studierenden. In Zeiten knapper Ressourcen ist darüber hinaus ein viel wirtschaftlicheres Denken und Handeln erforderlich. Darauf müssen wir Antworten geben und haben diese mit dem Gesetzentwurf auch gefunden. Um hier aber nicht in ein schwarzes Loch zu agieren – um im Bild des Films zu bleiben –, hat das Ministerium richtigerweise ein Gutachten beim HIS-Institut für Hochschulentwicklung beauftragt, um die aktuellen Gegebenheiten zu untersuchen und Empfehlungen zu erarbeiten. Diese waren dann die Grundlage unserer politischen Beratung in den letzten Monaten. Schnell hat sich dargestellt, dass insbesondere Handlungsbedarf bei der Governance-Struktur der Studierendenwerke besteht. Es ist notwendig, klarere Abgrenzung zwischen dem geschäftsführenden Handeln und der strategischen Beratung und Kontrolle der Verwaltungsräte zu definieren und die Expertise im beratenden Verwaltungsrat aufgrund der sehr komplexen Entscheidungen zu stärken. Von Anfang an war uns klar, dass eine solche Gesetzesänderung nur erfolgreich sein kann, wenn auch die Erfahrungen und Perspektiven derjenigen berücksichtigt werden, die tagtäglich Verantwortung in den Studierendenwerken übernehmen. Ich sage ausdrücklich, dass wir nicht die Beteiligung der Studierenden beschneiden, sondern weiterhin die Belange fest im Blick behalten, da es im Kern um die Dienstleistung für unsere Studierenden geht. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf nicht nur im Plenum und im Ausschuss beraten, sondern sehr frühzeitig, sehr vertrauensvoll mit allen Stakeholdern diskutiert. Für uns war dieser vertrauensvolle Austausch besonders wichtig. Wir wollen miteinander zu 16.09.2026 guten Lösungen kommen und das Beste für die Zukunft der Studierendenwerke erwirken. Darüber hinaus wurden in der Sachverständigenanhörung noch wertvolle Hinweise auf gesetzliche Klarstellung eingebracht, die wir geprüft und da, wo es möglich war, auch berücksichtigt haben und in Teilen durch unseren Änderungsantrag, den wir heute zur Abstimmung stellen, auch aufgenommen haben. Inhaltlich bleibt der Kern des Gesetzentwurfs unverändert, aber richtig: Wir schaffen klare Zuständigkeit zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsführung und stärken die Governance-Strukturen. Wir sorgen für mehr fachliche Expertise in den Gremien durch Zusammensetzung, Auswahlverfahren, Amtszeitbegrenzungen und entsprechende Schulungen. Wir richten die Studierendenwerke klar auf die Erfordernisse eines modernen Wirtschaftsunternehmens aus, ohne aber ihre eigentliche soziale Aufgabe für die Studierenden aus dem Blick zu verlieren. Die Studierendenwerke sind das soziale Rückgrat unseres Hochschulsystems. Sie verdienen einen gesetzlichen Rahmen, der modernen, verlässlich und zukunftsfest ist. Ich darf mich an dieser Stelle für das sehr konstruktive Miteinander in den Beratungen bedanken und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zu unserem Änderungsantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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