Lena Teschlade
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Beschluss, den Kohleausstieg vom Jahr 2038 auf das Jahr 2030 vorzuziehen, haben der Bund und das Land 2022 Fakten geschaffen. Teil der gesetzlichen Regelung war, dass das Bundeswirtschaftsministerium bis zum 15. August 2026 einen Bericht vorlegt, auf dessen Grundlage entschieden werden soll, ob die Kohleverstromung um drei weitere Jahre verlängert werden muss, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dieser Bericht liegt bis heute nicht vor. Nach Angaben des Bundesministeriums soll er jetzt erst im Februar 2027 erscheinen, weil weitere Ausschreibungsfristen für Gaskraftwerke abgewartet werden sollen. Dass Bundeswirtschaftsministerin Reiche die Evaluation immer wieder verschiebt, halte ich ehrlicherweise für gesetzeswidrig. (Beifall von der SPD, Dietmar Brockes [FDP] und Angela Freimuth [FDP]) Die Kraftwerksstrategie hätte stehen müssen, bevor der Ausstieg zum Jahr 2030 verabschiedet wurde. Denn wir wissen doch längst: Durch den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine haben wir mit oder ohne Kraftwerksstrategie einen Engpass in der Energieversorgung. Wenn politische Versäumnisse dazu führen, dass hier Industriearbeitsplätze verloren gehen und die Produktion anschließend in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards verlagert wird, haben wir für das Klima nichts gewonnen. Deshalb halte ich es für elementar falsch, diese Entscheidung immer weiter aufzuschieben. Wir brauchen auch für die Beschäftigten Planungssicherheit. Je nach Alter und persönlicher Lebenssituation macht es einen erheblichen Unterschied, ob sie ihre bisherigen Tätigkeiten noch drei Jahre länger ausführen können oder nicht. Ebenso haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, zu erfahren, wann die Kohleverstromung tatsächlich endet und welche Kosten ein womöglich späterer Ausstieg verursacht. Liebe Frau Ministerin, hierbei können Sie nicht immer nur auf den Bund zeigen. Sie tragen für den Deal, an dem Sie maßgeblich beteiligt waren, eigene Verantwortung. Ja, der Bundestag hat zugestimmt. Heute muss man feststellen, dass der Bundestag dem Land Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle möglicherweise zu viel zugetraut hat. Das muss man akzeptieren. Bis hierhin gehen wir bei dem Antrag, der von der FDP vorgelegt wurde, mit. Wir haben allerdings einen großen Dissens, lieber Kollege Brockes. Sie fordern, grundsätzlich zum Ausstiegsdatum 2038 zurückzukehren und erst dann aus der Kohle auszusteigen, wenn – ich zitiere – „[…] der Zubau ausreichender Ersatzkapazitäten gewährleistet ist und die Kraftwerke rein 16.09.2026 marktwirtschaftlich aus dem Energiemarkt ausscheiden können.“ Das mag auf den ersten Blick vernünftig klingen; das kann ich verstehen. Das verkennt allerdings die Realität des Braunkohlesystems. Braunkohleförderung und Braunkohleverstromung haben keine Infrastruktur, die sich kurzfristig hoch- oder wieder herunterfahren lässt, sondern sie beruhen auf langfristigen technischen, wirtschaftlichen und planerischen Entscheidungen. Der Tagebau Inden wird im Jahr 2030 ausgekohlt sein. Daran ändert auch ein anderslautender politischer Beschluss nichts, denn dann ist dort schlicht keine Kohle mehr vorhanden. Hinzu kommt, dass der Hambacher Forst ebenso wie die fünf verschiedenen Orte am Rande des Tagebaus Garzweiler erhalten bleiben soll. Diese Entscheidungen wurden in den Braunkohleplanungen längst berücksichtigt: Rekultivierungsmaßnahmen laufen bereits, die Befüllung der Tagebaue wird vorbereitet, in den betroffenen Orten wurden Investitionen getätigt. Wer ernsthaft bis 2038 weiter Braunkohle fördern möchte, müsste die gesamte Planung erneut aufrollen. Damit verbunden wäre zwangsläufig auch die Frage weiterer Umsiedlungen. Das wäre den verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohnern nach den jahrelangen politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen nicht zuzumuten. Wirtschaftlich sinnvoll wäre es ebenfalls nicht, da bereits erhebliche Mittel investiert wurden und der Verkauf von Immobilien in den geretteten Dörfern teilweise läuft. Auch die Kraftwerke selbst sprechen gegen eine solche vermeintliche Flexibilität. Es handelt sich um wartungsintensive technische Anlagen, deren Laufzeiten und Instandhaltungszyklen auf das derzeit geltende Ausstiegsszenario einschließlich möglicher Reservelösungen abgestimmt wurden. Ob einzelne Kraftwerksblöcke überhaupt bis 2038 betrieben werden könnten, ist daher keineswegs selbstverständlich. Da widerspreche ich auch Herrn Kollegen Untrieser. Man kann sie eben nicht einfach so ein bisschen länger laufen lassen, daran hängen einige weitere Entscheidungen. Die Landesregierung hat mit der Entscheidung für 2030 unumstößliche Tatsachen geschaffen. Auch wenn ich diese für absolut falsch halte, müssen wir damit umgehen. Meine größte Sorge ist, dass wir jetzt wieder Energie importieren müssen, die unter deutlich schlechteren Umweltstandards gewonnen wurde. Damit wäre nichts gewonnen – weder für das Klima noch für die Arbeitsplätze und die Industrie in Nordrhein-Westfalen. Auch damit müssen Sie sich auseinandersetzen, Frau Ministerin Neubaur. Landtag (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie: Das mache ich!) Deshalb bleibt letztlich eine klare Forderung an die Landesregierung: Sie müssen endlich Farbe bekennen und den Strukturwandel organisieren. Dem Antrag können wir aus den genannten Gründen aber trotzdem nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
