Elisabeth Müller-Witt
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Antrag der AfD trägt einen Titel, der auf den ersten Blick durchaus plausibel klingt: „Politische Bildung ist Staatsaufgabe, keine Parteienfinanzierung.“ Das stimmt. Ja, politische Bildung ist eine öffentliche Aufgabe. Ja, sie muss demokratisch, offen und pluralistisch sein. Ja, staatliche Mittel müssen transparent vergeben werden und ihr Einsatz nachvollziehbar sein. Aus diesen richtigen Feststellungen folgt aber eben nicht die Schlussfolgerung der AfD, die Förderung politischer Stiftungen zu beenden. Genau deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Der Kernfehler des Antrags besteht darin, dass er politische Bildung, politische Stiftungsarbeit und Parteienfinanzierung miteinander vermischt. Das sind aber drei verschiedene Dinge. Parteinahe Stiftungen sind keine Parteien. Sie haben eigene Aufgaben, eigene Strukturen und unterliegen eigenen rechtlichen Vorgaben. Sie leisten politische Bildungsarbeit, fördern wissenschaftlichen Austausch, unterstützen demokratisches Engagement und tragen zum politischen Diskurs in unserem Land bei. Man kann über die Ausgestaltung der Förderung diskutieren. Man kann über Förderkriterien sprechen. Man kann über Transparenz sprechen. Und man kann darüber sprechen, ob bestehende Regelungen noch zeitgemäß sind. All das sind legitime Debatten. Aber die Antwort darauf kann nicht lauten: Dann schaffen wir die Förderung eben mal komplett ab. – Nein, wenn es Verbesserungsbedarf gibt, dann verbessert man ein System, man beseitigt es nicht. Die AfD beruft sich in ihrem Antrag auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2023. Dabei unterschlägt sie geschickt den entscheidenden Punkt. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade nicht festgestellt, dass politische Stiftungen nicht mehr gefördert werden dürfen. Im Gegenteil, es hat bestätigt, dass eine solche Förderung grundsätzlich zulässig ist. Es hat aber zugleich klargestellt, dass eine Förderung, die Auswirkungen auf den politischen Wettbewerb haben kann, auf einer hinreichend gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Mit anderen Worten: Das Urteil ist kein Auftrag zur Abschaffung, es ist ein Auftrag zur rechtsstaatlichen Ausgestaltung. Genau darin liegt der blinde Fleck dieses Antrags. Wer das Urteil ernst nimmt, muss über Kriterien, Verfahren und Transparenz sprechen. Wer das Urteil ernst nimmt, muss sich fragen, ob bestehende Regelungen weiterentwickelt werden sollten, so wie es der Bund mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz getan 16.09.2026 hat. Wer das Urteil ernst nimmt, kommt aber nicht automatisch zu dem Ergebnis, dass politische Stiftungen künftig überhaupt nicht mehr gefördert werden dürfen. Die AfD konstruiert hier ein Problem und präsentiert anschließend die Abschaffung der politischen Stiftungen als Lösung. Tatsächlich geht es aber nicht um die Frage, ob politische Bildungsarbeit gefördert werden soll, sondern darum, ob wir den demokratischen Pluralismus in der politischen Bildungslandschaft erhalten und stärken wollen. Unsere Antwort darauf ist eindeutig Ja. Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung und zum demokratischen Diskurs in unserem Land. Deshalb lautet der richtige Schluss nicht, Förderung abschaffen, sondern Förderung auf einer verlässlichen, transparenten und rechtsstaatlichen Grundlage fortführen und stärken. Denn politische Bildung bedeutet eben nicht, dass der Staat nur eine einzige Sichtweise vermittelt. Politische Bildung bedeutet vielmehr, Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, unterschiedliche Positionen kennenzulernen, Argumente abzuwägen und sich selbst ein Urteil zu bilden. Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen. Demokratie lebt vom Diskurs. Demokratie lebt vom Pluralismus. Deshalb ist die Existenz unterschiedlicher politischer Stiftungen kein Problem unserer Demokratie, nein, sie ist Ausdruck ihrer Vielfalt.
