Dr. Gregor Kaiser
In den letzten Jahren können wir uns über einen Erfolg im Naturschutz freuen: die Rückkehr des Wolfs. Aus dem Osten Europas nach Deutschland wieder eingewandert, sind aktuell rund 30 bis 40 Tiere in NRW sesshaft geworden. Doch mit der Rückkehr haben auch in weiten Teilen Deutschlands die Konflikte mit dem Wolf zugenommen. Immer wieder kommt es zu Rissvorfällen, bei denen insbesondere Schafe getötet wurden. Dies geschieht immer wieder auch trotz eines bestehenden Herdenschutzes. Unter dem Naturschutzrecht ist eine Tötung, sprich Bejagung des Wolfs nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Auch in NRW wurde eine durch das Umweltministerium ausgesprochene Abschussgenehmigung 2024 gerichtlich wieder einkassiert. Nach kontroversen Debatten wurde in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene eine Abstufung des Schutzstatus des Wolfes beschlossen, sodass die von vielen Verbänden eingeforderte Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht nun umgesetzt werden kann. Naturschutzverbände und auch Teile meiner Partei sahen und sehen dies weiterhin sehr kritisch. Dennoch müssen wir nun für eine rechtssichere Lösung sorgen. 16.09.2026 Die Bundesregierung änderte im Frühjahr das Bundesjagdgesetz, sodass der Wolf nun unter das Jagdrecht fällt. Ziel unseres Gesetzesvorhabens ist nun die Umsetzung im Länderrecht und die Schaffung von klaren Strukturen. Unter anderem werden folgende Punkte nun neu geregelt: Der Wolf wird mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen. Die Ausgestaltung der Managementpläne wird der obersten Jagdbehörde, sprich dem zuständigen Ministerium, übertragen, um eine landeseinheitliche Regelung zur gewährleisten. Die unteren Jagdbehörden sind für Fragen rund um das Tier verantwortlich, bei Fragen der Abschussgenehmigung ist die obere Jagdbehörde zu involvieren. Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensforschung ist für fachliche Fragen zum Wolfsmanagement, sowie als Sachverständige Stelle bei Wolfsrissen zuständig. Klar – und unabhängig vom Jagdgesetz – ist, dass es weiterhin eines Herdenschutzes bedarf, und dieser vom Land auch gefördert wird. Tierhalter können sich beim LANUK oder der Landwirtschaftskammer beraten lassen. Ergänzend werden zwei weitere Aspekte unabhängig von den Regelungen zum Wolf geändert: Zum einen wird die Bejagung von Wildschweinen mit Nachtsicht- und Vorsatzgeräten nun gesetzlich für ganz NRW festgeschrieben. Die hohen Bestände und die in Südwestfalen grassierende Afrikanische Schweinepest sind ein wichtiger und u. E. auch notwendiger Grund. Eine weitere Änderung findet sich in Art 19. Für die Zukunft wird die Nutzung von Totschlagfallen gesetzlich untersagt – dies ist ein klarer und wichtiger Schritt pro Tierschutz. Wir freuen uns, uns in den kommenden Wochen im Ausschuss mit dem Thema und dem Gesetzesentwurf intensiv zu befassen und die notwendigen Debatten zu führen, Positionen zu hören um dann auch dem Ziel näher zu kommen, das Zusammenleben zwischen Wolf, Weidetieren und dem Menschen besser gestalten zu können.
