Lisa-Kristin Kapteinat
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines möchte ich gerne zu Beginn festhalten: Bleiberechtsprogramme sind grundsätzlich eine wichtige und richtige Errungenschaft, denn sie sollen gut integrierten Menschen eine verlässliche Perspektive geben. Es war der damalige FDP-Integrationsminister Joachim Stamp, der die Ausländerbehörden ausdrücklich aufgefordert hat, die gesetzlichen Spielräume für ein Bleiberecht in solchen Fällen auszuschöpfen. Wir stehen dazu, und ich sage ganz offen: Wir würden uns wünschen, dass sich auch die FDP manchmal daran erinnert. Gleichzeitig werfen die beiden öffentlich genannten Listen zu Recht Fragen auf und sorgen für Enttäuschung. Wir müssen selbstverständlich darüber sprechen, was schiefgelaufen ist und – das ist noch viel wichtiger – wie wir verhindern können, dass so etwas noch einmal passiert. Die Debatte hierzu müssen wir aber seriös führen und nicht mit dem Finger einzig und allein auf eine Stadt oder einzelne Personengruppen zeigen. Das gilt auch für die Kollegen der CDU. Wie sich Einzelne in den letzten Wochen über die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln geäußert haben, ist unerträglich. Da wurden einfachen Landtag Verwaltungsangestellten Straftaten wie Rechtsbeugung nahegelegt, die mit einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Das ist unanständig und im Übrigen auch kein konstruktiver Beitrag in dieser Sache, denn so einfach, wie man sich die Welt manchmal macht, ist sie nicht. (Beifall von der SPD) Dieser Fall endet nicht an der Kölner Stadtgrenze. Wir sprechen über ein landesweites Problem. Das Fluchtministerium hat dieses Verfahren 2024 selbst angestoßen. Die Listen betrafen Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen. Entsprechend muss in der Aufarbeitung auch das ganze Land in den Blick genommen werden. Denn wer einen solchen Prozess beauftragt, muss nachhalten, was daraus wird: Welche Rückmeldungen liegen vor? Wo bleiben Verfahren liegen? Welche Unterstützung wird gebraucht? Genau diese systematische Ergebniskontrolle ist die Landesregierung – so scheint es derzeit – schuldig geblieben. Denn nur per Zufall sind Sie über die liegen gebliebene Coesfelder Liste in Köln gestolpert. Für uns ist klar: Wir brauchen ein Controlling, das diesen Namen verdient. Das Land darf sich diesbezüglich nicht aus der Verantwortung ziehen. Ausbleibende Rückmeldungen müssen aufgegriffen und Ergebnisse überprüft werden. Außerdem brauchen wir klare Prioritäten. Vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder müssen bei der Rückführung Vorrang haben. Das sieht die Landesregierung offenbar ähnlich, und das ist richtig. Wer aber diese Priorität politisch formuliert, muss auch dafür sorgen, dass sie in der täglichen Arbeit der Behörden verbindlich gilt. Deshalb erwarten wir vom Fluchtministerium entsprechende Erlasse, die den kommunalen Ausländerbehörden die Priorisierung eindeutig zum Auftrag machen. Dafür müssen die bestehenden Vorgaben für die regionale Rückkehrkoordination durch klare Anforderungen an die kommunalen Behörden ergänzt werden. Für uns ist es wichtig, dass Menschen auf ihre Rechte vertrauen können. Wer Schutz bei uns braucht, muss ihn erhalten. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllt, braucht eine verlässliche Perspektive. Menschen, die hier leben, arbeiten und ihre Kinder großziehen, dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Gerade deshalb kommt es aber auf eine sorgfältige Prüfung jedes einzelnen Falls an, und es braucht eine seriöse Debatte, welche die Veränderungen, die notwendig sind, aufzeigt. Ihr Antrag leistet dazu keinen Beitrag. Wir lehnen ihn deshalb ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) 16.09.2026
