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Dagmar Hanses

GRÜNE 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes schaffen wir erstmals eine transpatente, gesetzliche Grundlage für die Besetzungsverfahren bei richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämtern. Unser Rechtsstaat braucht eine starke und unabhängige Justiz. Deshalb braucht es auch sehr klare Regeln für Beförderungen von Richter*innen und Staatsanwält*innen. Die bisherigen Verfahrensregeln waren jedoch nur durch Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung geregelt. Richter*innen und Staatsanwält*innen tragen eine enorme Verantwortung für unsere Demokratie. Mit dieser Reform geben wir ihnen Rückenwind, indem wir die Verfahren objektiv, fair und vorhersagbar gestalten. Die Änderung bringt wesentliche Regeln dorthin, wo sie hingehören: ins Gesetz. Dadurch ergaben sich Unsicherheiten, die mit dem Gesetz in Zukunft beseitigt sind. Mit der Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes legt die Landesregierung nun deutlich fest 1. Wann der Bewerbungsschluss ist. 2. Unter welchen Voraussetzungen Verfahren abgebrochen werden können. 3. Wie mit Beurteilungen bei längeren Abwesenheiten umzugehen ist. Somit wird unter anderem eine verbindliche Bewerbungsfrist geschaffen für die Beförderungsverfahren. Das sorgt für gleiche Bedingungen für alle Bewerber*innen und beschleunigt durch diese Klarheit auch das Verfahren. Schneller und klarer sollen die Besetzungsverfahren aber auch durch das Beschleunigungsgebot werden. Sind Stellen in der Justiz zu lange offen, bietet das sowohl eine Angriffsfläche für das jeweilige Gericht oder die Staatsanwaltschaft, aber sorgt eben auch für alltägliche Verzögerungen durch nicht vorhandenes Personal an Schlüsselpositionen. Aus diesem Grund stärkt die gesetzliche Vorgabe einer zügigen Auswahl ganz klar die Justiz. Wir führen eine Kommission für Auswahlgespräche für Bewerber*innen auf Spitzenpositionen mit annähernd gleicher Qualifikation ein. Denn wenn die Beurteilungen nahezu identisch sind, braucht es zusätzliche objektivierte Entscheidungsgrundlagen. 16.09.2026 Auch sind Gründe für Verfahrensabbrüche nunmehr gesetzlich geregelt. Denn wer über Beförderungen entscheidet, muss sich auf klare Regeln stützen können. Auch für den Fall von nachträglichen Beurteilungen gibt es nun eine gesetzliche Grundlage: Damit niemand wegen Elternzeit oder Freistellung benachteiligt wird, ist die nachträgliche Erstellung von Beurteilungen jetzt offiziell im Gesetz verankert. Wir machen die Justiz hiermit ein Stück transparenter und stärken damit auch das Vertrauen in das und Vertrauen von Richterinnen und Staatsanwältinnen, die sich tagtäglich für unseren Rechtsstaat einsetzen. Unsichere Verfahren untergraben das Vertrauen in die Justiz. Diese Reform schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, von den Bewerber*innen bis zu den Menschen vor Gericht. Das ist Rechtsstaat in Reinform.

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