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Angela Freimuth

FDP 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist eher unüblich, dass ich Zwischenfragen stelle, aber ich will das an dieser Stelle einmal tun, um die Möglichkeit zu eröffnen, ein anderes Verständnis der Gesetzesinitiative zu erreichen. Ich habe in meinem Redebeitrag gesagt, dass externer Sachverstand unbestritten sinnvoll sein kann – wer wollte das bestreiten? – und man eine klare Trennung von Kontrolle und Geschäftsführung anstrebt. Alles geschenkt. Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Studierendenwerke stehen und die ich in meinem Beitrag ausdrücklich bekräftigt habe, hätte ich aber gerne, auch wenn es nicht der Gesetzentwurf der Landesregierung ist, Ihre Expertise dazu, an welchen Stellen der zur Beratung stehende Gesetzentwurf mit der Veränderung der Verwaltungsräte und der lückenhaften Kontrollbefugnisse ein Beitrag zur Lösung der Probleme der Studierendenwerke ist, die aus einem durch Homeoffice und Telestudiengänge veränderten Nutzerverhalten von Studierenden und Mitarbeitenden entstehen? Auch nach Ihren bisherigen Ausführungen bin ich kein bisschen schlauer. Vielleicht klappt das ja noch. 16.09.2026

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