Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der politischen Bildungsarbeit in Nordrhein-Westfalen – das hat Herr Kollege Nückel gerade noch einmal nachvollzogen und uns allen vor Augen geführt – ist zuletzt durch ein Gesetz des Landtags erfolgt. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Landeszentrale für politische Bildung eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beim Präsidenten des Landtags. Damit fällt sie unter die Zuständigkeit des Parlaments selbst. Auch die Haushaltsmittel, die dort zu verteilen sind, liegen nicht nur abstrakt in der Zuständigkeit des Haushaltsgesetzgebers, wie beim gesamten Haushaltsplan, sondern mit dem Einzelplan 01 liegen sie ganz konkret in der Zuständigkeit des Landtags als Bewirtschafter dieses Haushaltsplanes. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Damit hat der Landtag die ganz wesentliche Funktion, die politische Bildung zu gestalten und sie mit der Landeszentrale zu diskutieren. Stiftungen bauen Brücken zwischen Politik, Staat und Gesellschaft. Deshalb übernehmen sie nach Überzeugung der Landesregierung auch eine wichtige Aufgabe der politischen Bildungsarbeit. Sie sind eines der Fundamente einer starken Demokratie. Sie fördern politische Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit, internationale Zusammenarbeit und schaffen häufig niedrigschwellige Zugänge zu politischer Partizipation. Sie sind ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger gerichtet, unabhängig von einer Parteimitgliedschaft. So sind Bildungseinrichtungen in der politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen generell qualifiziert, auch Stiftungen. Das ist im Weiterbildungsgesetz NRW entsprechend festgelegt. 16.09.2026 Da sie wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen, besteht ein grundlegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung einer institutionellen Förderung. Wie diese ausgestaltet wird, ist Sache des Haushaltsgesetzgebers. Wie hier schon mehrfach angesprochen wurde, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt, dass die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen grundsätzlich zulässig ist. Ob es dazu in Nordrhein-Westfalen weiterer Konkretisierungen bedarf, ob man sie aus Gründen der Praktikabilität miteinander diskutiert und wie man das rechtlich macht, ist Angelegenheit des Landtags und nicht Angelegenheit der Landesregierung. Insofern ist die mögliche Weiterentwicklung der Förderung der politischen Stiftungen eine Aufgabe des Landtags. Wir unterstützen die Förderung unterschiedlicher Stiftungen als Fundament der Vielfalt in der Demokratie ausdrücklich. Das unterstützt den Wettbewerb der Ideen und ist eine wichtige Investition in demokratische Stabilität. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD])
