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Dietmar Brockes

FDP 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ist auf Bundesebene eine wichtige Weichenstellung erfolgt. Nordrhein-Westfalen muss diese Entscheidung nun konsequent in Landesrecht umsetzen. Und genau darum geht es bei diesem Gesetzentwurf: um klare Zuständigkeiten, um rechtssichere Landtag Verfahren und vor allem darum, beim Umgang mit dem Wolf endlich mehr Handlungsfähigkeit zu schaffen. Die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz ist richtig und notwendig. Denn gerade die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Nordrhein-Westfalen erleben seit Jahren, welche Folgen es haben kann, wenn rechtliche Regelungen unklar sind und Verfahren zu lange dauern. Wer Schafe, Ziegen, Rinder oder andere Weidetiere hält, braucht die Gewissheit, dass der Staat bei konkreten Problemen schnell und rechtssicher handeln kann. Die Verankerung des Wolfes im Jagdrecht schafft dafür eine deutlich belastbarere Grundlage. Gleichzeitig erhält das Land die Möglichkeit, nähere Regelungen zum Wolfsmanagement, zu Managementplänen, zu Weidegebieten und zu möglichen Entnahmen festzulegen. Dass zentrale Entscheidungen künftig bei der obersten Jagdbehörde gebündelt werden sollen, kann dabei helfen, landesweit einheitliche Verfahren sicherzustellen. Auch die zusätzlichen Aufgaben der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement sind sinnvoll. Gerade bei Wolfsrissen brauchen wir eine fachlich fundierte und verlässliche Bewertung. Denn Entscheidungen müssen auf Tatsachen beruhen – nicht auf Vermutungen. Wer der Jägerschaft mehr Verantwortung im Wolfsmanagement überträgt, hätte im gleichen Zuge auch prüfen müssen, ob der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. künftig eine den anerkannten Naturschutzvereinigungen vergleichbare Stellung erhalten sollte. Für uns gilt dabei ausdrücklich: Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer möchte, dass die Akzeptanz für den Wolf erhalten bleibt, muss auch dafür sorgen, dass bei auffälligen oder schadensverursachenden Tieren konsequent gehandelt werden kann. Akzeptanz entsteht nicht durch Wegsehen. Akzeptanz entsteht durch klare Regeln. Deshalb begrüßen wir auch, dass die Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild und Haarraubwild erleichtert wird. Dass der Wolf hiervon ausdrücklich ausgenommen bleibt, schafft zugleich die notwendige Klarheit. Kritisch betrachten wir allerdings, dass das Verbot von Totschlagfallen als wesentliche Neuerung dargestellt wird. Diese Fallen sind in Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahren durch die Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung verboten. Für die Praxis ändert sich an dieser Stelle also wenig. 16.09.2026 Entscheidend ist für uns das Gesamtbild: Dieser Gesetzentwurf schafft mehr Rechtssicherheit, klarere Zuständigkeiten und bessere Voraussetzungen für ein funktionierendes Wolfsmanagement. Das ist insbesondere für die Menschen wichtig, die im ländlichen Raum Verantwortung für ihre Tiere übernehmen. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen der Weidetierhaltung. Dieser Gesetzentwurf geht dabei in die richtige Richtung. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu.

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