Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Freimuth, im Jahr 2020 ist ein Kohleausstiegsgesetz vom Bundestag beschlossen worden. Das hat die Empfehlungen der damaligen Kohlekommission aufgegriffen und die gesetzlichen Regelungen zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 festgelegt. Im Oktober 2022 haben in Nordrhein-Westfalen die Landesregierung, das tagebaubetreibende Unternehmen RWE und das Bundeswirtschaftsministerium eine Verständigung verabredet, dass es einen vorgezogenen Braunkohleausstieg im Jahr 2030 geben soll. Diese Verständigung ist unter den Aspekten und den wichtigen Perspektiven, die auch substanzieller Bestandteil meiner energiepolitischen Arbeit sind, erfolgt, nämlich die Versorgung der Zukunft energiepolitisch sicher, wirtschaftlich, klima- und umweltverträglich zu gewährleisten. Wir haben es damit geschafft, dass die Region Klarheit hat. Über 40.000 Menschen aus über 130 Ortschaften haben ihre Heimat verloren. Es haben viele gesellschaftliche Auseinandersetzungen stattgefunden. Ich glaube nicht – dafür stehe auch ich als Person –, dass wir weiterkommen, wenn wir in unterschiedlichen Gräben sitzen und daraus so wichtige, für eine erfolgreiche Industrieregion wie Nordrhein-Westfalen entscheidende Fragen zur Energieversorgung beantworten. Ich habe das auch als Beitrag zu einer Befriedung in der Region verstanden. Die vielen Menschen, die da leben, bieten große Potenziale. Hochschulen, Forschungseinrichtungen liegen wie eine Perlenkette darum herum. Auch die starken Unternehmen, die dort heute schon angesiedelt sind, sind wichtige Treiber und Garanten für eine gute Wirtschaftsleistung. Im Dezember 2022 wurde mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz beschlossen, dass der Braunkohleausstieg für das Rheinische Revier um acht Jahre vorgezogen werden soll. Dieser Beschluss wurde gefasst. Darin ist eine Reserveoption beinhaltet. Ob sie gezogen wird, muss mit einem Bericht geprüft werden. Ich habe gerade mehrfach Landtag ausgeführt, dass ich nachvollziehen kann, warum die Bundesregierung die Ausschreibungsergebnisse abwarten will. Sie möchte ein Gesamtbild für die Evaluation haben. Dann kann festgestellt werden, ob eine neue gesetzliche Regelung erforderlich ist. Eine Reserve würde bedeuten, dass das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz noch einmal neu, also mit entsprechenden Änderungen beschlossen werden müsste. Erst mit einer gesetzlichen Grundlage ließe sich ableiten, wie ein Mechanismus aussieht, mit dem die Reserve geregelt wird. Ich meine, dass auf dem Weg dahin nicht die Frage ausgeschlossen werden sollte, welche Potenziale zum Beispiel unsere Landwirte mit den Biogasanlagen haben. Was kann Bioenergie tatsächlich als eine in Erwachsenenschuhen stehende Energieversorgungsart dazu beitragen, die flexible Zuschaltung bei einem durch erneuerbare Energien volatileren Erzeugungsprofil zu leisten? Es geht auch um eine Novellierung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzgebung. Wenn kleine oder mittlere, vielleicht auch die großen KWK-Maschinen als Teil einer notwendigen Kapazität für die Energieversorgungssicherheit in einer anderen und novellierten Gesetzgebung mit einspeisen, dann haben wir die Möglichkeit, ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu haben, damit die notwendige Energieversorgungssicherheit für Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik gegeben ist. Deswegen sage ich: Es ist noch nicht geregelt, ob es eine Reserveleistung braucht. Diese bedeutet: Es braucht eine Erneuerung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes. Darin getroffene gesetzliche Regelungen bieten dann auch die Grundlage, einen Mechanismus aufzusetzen. Ich habe aufgeführt, welche Mechanismen in der Vergangenheit unter Bundeswirtschaftsminister a. D. Sigmar Gabriel vorgesehen waren. Er hatte einen Mechanismus entworfen, dass Kohlekraftwerke in Reserve liegen und für den Fall, dass sie eine Leistung erbringen müssen, das über Netzentgelte geregelt wird. Dazu, ob das der Mechanismus ist, für den sich die Bundesregierung entscheidet, und wie das genau ausgestaltet wird, haben wir im Land keine Entscheidungskompetenz. Das entscheidet die Bundesregierung im Bundeswirtschaftsministerium. Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.
