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Christof Rasche

16.09.2026 Sitzungen 18/129

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Alexander Vogt, im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, beschlossen von SPD, Grünen und FDP im Dezember 2022, ist vorgesehen, dass es eine Reserveoption bis 2033 gibt. Das steht tatsächlich in Zahlen und Ziffern darin. Das war eine Grundlage, die wir dafür genutzt haben, im Jahr 2023 eine Leitentscheidung zu treffen. Diese beinhaltet, dass eine gezogene Reserveoption keine Veränderung der Ausmaße der Tagebaue nach sich zieht. Das bedeutet: Das Tagebauumfeld, die Flächen, die sich jetzt in der Entwicklung befinden, sind von einer möglichen Nutzung der Reserveoption bis 2033 nicht betroffen. Die Entscheidung, ob die Reserve gezogen wird, ist noch nicht getroffen worden. Die Entscheidung, ob sie gezogen wird, wird sich entlang eines Berichts, den der Bund verantwortet, darstellen. Damit wäre auch die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass mögliche Mechanismen für die Regelung, wie die Reserve dann vergolten wird, getroffen werden können.

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