Dr. Werner Pfeil
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie schreiben im Bericht des MWIKE an den HFA vom 4. September 2026, Vorlage 18/5441 – ich zitiere, was Sie dort geschrieben haben –: „Bezüglich der finanziellen Verpflichtungen bei einem möglichen Reservebetrieb von Braunkohleanlagen im Rheinischen Revier kann eine finanzielle Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen seitens der Landesregierung ausgeschlossen werden. Die Vorhaltung von Braunkohleanlagen außerhalb des Strommarktes ist grundsätzlich eine Maßnahme, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu sichern. Eine solche Maßnahme kann grundsätzlich nicht über den Haushalt eines Bundeslandes finanziert werden.“ Meine Frage lautet: Haben Sie schon damals bei der Entscheidung für den vorgezogenen Kohleausstieg, als Sie also den Beschluss gefasst haben, gewusst und in dem Bewusstsein gehandelt, dass das Land NRW nie in die Haftung kommen kann?
