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Alexander Steffen

FDP 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache seit vielen Jahren Kommunalpolitik, seit sechs Jahren im Kreistag des Kreises Mettmann. Was mich dabei immer beschäftigt hat, ist die paradoxe Finanzlage unserer Städte, Gemeinden und Kreise: Die Kommunen haben nur begrenzten Einfluss auf ihre Einnahmen. Gleichzeitig wird ein großer Teil ihrer Ausgaben in Düsseldorf und Berlin festgelegt. In einem föderalen System müsste ein ganz einfaches Prinzip gelten: Wer bestellt, bezahlt. (Beifall von der FDP) Diesen Satz habe ich heute schon oft gehört. Er wird aber nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Dabei ist er nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch demokratietheoretisch extrem wichtig, denn das Bestellprinzip schafft Verantwortung. Wenn niemand mehr weiß, wer für eine Entscheidung eigentlich verantwortlich ist und wer ihre Folgen bezahlen muss, dann entsteht irgendwann der Eindruck, es mache keinen Unterschied mehr, wen man wähle. Wenn dieser Eindruck entsteht, verliert die Demokratie an Vertrauen. Dieser Eindruck hat zwei Ursachen. Die eine ist die fehlende Zurechnung von Verantwortung. Die andere hat ein kluger ehemaliger Bundesfinanzminister einmal so zugespitzt: „Die Leute können wählen, was sie wollen, am Ende regiert die SPD.“ Wenn Sie etwas einwenden wollen, könnten Sie sagen, in Nordrhein-Westfalen regiere doch gar nicht die SPD. Das ist richtig, aber schauen Sie sich einmal dieses Gesetz an: umverteilen statt strukturell Landtag finanzieren, Schulden verallgemeinern statt Ursachen beseitigen, Fördertopfe statt kommunaler Freiheit. In dieser Aufzählung finden Sie vieles, nur nichts, wofür die CDU einmal angetreten ist. Ich muss der SPD an dieser Stelle ein Kompliment machen. (Christian Dahm [SPD]: Oh! – Thorsten Klute [SPD]: Brauchen wir nicht!) Sie hat etwas geschafft, wovon jede Partei träumt. Sie setzt ihr Programm durch, ohne überhaupt im Ministerium zu sitzen. Das Bestellprinzip gilt in Nordrhein-Westfalen also doch – nur anders, als ich es meine. Die SPD bestellt, die CDU liefert, und am Ende bezahlen es die Steuerzahler vor Ort. (Beifall von der FDP) Allein die Ausgaben für die Eingliederungshilfe sind zwischen 2017 und 2024 um fast 70 %, um rund 3 Milliarden Euro gestiegen. Daraus entsteht ein Teufelskreis. Haushaltsdefizite führen zu neuen Liquiditätskrediten, neue Kredite zu höheren Zinslasten. Diese schränken den kommunalen Haushaltsspielraum weiter ein. Reicht das Geld aus, damit die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen, ohne ständig neue Schulden aufzubauen? Nein, dafür sorgt das GFG 2027 nicht ansatzweise. Deswegen lautet das Urteil schon zu Beginn, liebe Frau Ministerin: Ihre wichtigste Aufgabe, einen Paradigmenwechsel einzuläuten, der Kommunen wenigstens mittelfristig von den Schuldentöpfen fernhält, haben Sie leider erneut verfehlt. Lassen Sie mich dennoch ausdrücklich mit dem beginnen, was richtig ist und bereits angesprochen wurde. Die Erhöhung des Verbundsatzes ist richtig und überfällig. Dass der Anteil der Kommunen an den wesentlichen Steuereinnahmen des Landes erstmals seit Jahrzehnten von 23 % auf 23,5 % steigt, ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung. 0,5 Prozentpunkte sind jedoch kein historischer Wendepunkt, zumal die bereinigte Verbundgrundlage, auch wenn es der Finanzminister in seiner Haushaltsrede anders dargestellt hat, gesunken ist und ein erheblicher Teil der zusätzlichen Beteiligung schon dafür draufgeht. Die Frage, wie lange unsere Kommunen das noch durchhalten, beantworten Sie nicht. 17,1 Milliarden Euro verteilbare Finanzausgleichsmasse – das ist eine Rekordsumme; da haben Sie recht. Gegenüber dem Vorjahr sind das aber gerade einmal 1,72 % mehr. Das Problem ist nicht, dass die Landesregierung nichts tut. Gemessen an der Dimension der kommunalen Finanzkrise tut sie strukturell zu wenig. Die Kommunalministerin, aber auch viele ihrer Kabinettskollegen und Regierungspolitiker zeigen mit dem Finger gerne nach Berlin. Ja, wenn Sozial-16.09.2026 leistungen beschlossen werden, muss der Bund auch für die finanziellen Folgen einstehen. Es kann nicht sein, dass der Bund nur für neue finanzielle Folgen aufkommen darf. All das ist jedoch keine Ausrede für die Landesregierung, sondern ein Auftrag an diese. Wenn die kommunalen Sozialausgaben aus dem Ruder laufen, reicht es nicht, in Düsseldorf nach Berlin zu zeigen. Dann muss man seinen Einfluss in Berlin auch nutzen. Von Ministerpräsident Hendrik Wüst ist dazu wenig überliefert: keine Initiative zur Begrenzung der Sozialkosten, keine zur Neuordnung der Finanzbeziehungen und keine zu echten Lösungen für kommunale Schulden. Wer Kanzler werden will, braucht vor allem eins, nämlich möglichst wenig Gegner. Deshalb legt er sich in Berlin weder mit der SPD noch mit der CDU und in Düsseldorf auch nicht mit den Grünen an. Das ist konsequent und mag für seinen Lebenslauf vermutlich ganz schön klug sein. Nur nutzt ein Ministerpräsident, der überall beliebt ist, unseren Städten und Gemeinden nicht. Wir brauchen einen Ministerpräsidenten, der bereit ist, auch mal unbequem zu werden und für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen zu sorgen. (Beifall von der FDP) Damit zur Altschuldenhilfe. Fast 9 Milliarden Euro kommunaler Liquiditätskredite übernimmt das Land. Das entlastet viele Kommunen und senkt dort die Zinslast. Nur verschwinden diese Schulden dadurch nicht einfach, sie wechseln die Zuständigkeit. Der Kämmerer in Oberhausen mag aufatmen. Im Landeshaushalt tauchen dieselben Schulden am gleichen Tag wieder auf. Das ist rechte Tasche, linke Tasche, aber immer dieselbe Hose – und getragen wird sie vom Steuerzahler. (Beifall von der FDP) Am Ende bleibt die Frage: Was tun wir wirklich dafür, dass morgen keine neuen Schulden entstehen? – Ich will deutlich machen: Die Kritik der FDP lautete nie, dass Entschuldung überhaupt stattfindet. Unsere Kritik war, dass Sie das Loch zuschütten, während daneben längst ein neues Loch gegraben wird. Sie haben damit Zeit gekauft, mehr nicht, aber Zeit ist das Einzige, was unsere Kommunen wirklich nicht haben. In diesem Gesetz gibt es noch eine Stelle, auf die ich eingehen möchte und über die bisher auch noch keiner gesprochen hat: die fiktiven Hebesätze. Das klingt technisch, ist es aber nicht. Das Land rechnet einer Stadt Steuereinnahmen zu, die sie gar nicht hat. Erhebt sie diese Steuern nicht, sinkt ihre Schlüsselzuweisung. Im Ergebnis heißt das: Wer seine Bürger und seine Betriebe vor Ort entlastet, wird vom Land finanziell bestraft. Wer Steuern erhöht, steht am Ende also immer besser da. – Das ist aus Ihrer Sicht Landtag möglicherweise moderne Steuerpolitik. Wer in diesem Land aber nur ansatzweise auf die Idee von Steuersenkungen kommt, wird von Ihnen doppelt bestraft. Ich lehne diese Form von fiktiver Steuerpolitik ganz real ab. (Beifall von der FDP) Lassen Sie mich am Ende auf eine Zahl zurückkommen, nämlich 1,72 %. So viel Geld bekommen die Kommunen im nächsten Jahr mehr. Das liegt unterhalb der Inflationsrate. Alles, was die Kommunen einkaufen müssen, wird teurer: Personal, Bau, Energie, Sozialleistungen. Das alles soll aus einem Plus bezahlt werden, das real ein Minus ist. Das ist der eigentliche Befund dieses Gesetzentwurfes. Es ist eine Rekordsumme, die ihren Namen nicht verdient hat. Deshalb ist unser Maßstab nicht, wie viel Geld die Landesregierung ausgibt und verteilt, sondern ob unsere Städte und Gemeinden ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen können, ohne immer neue Schulden aufzunehmen. Darauf gibt dieses GFG bisher keine überzeugende Antwort. Wir freuen uns auf die Anhörung im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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