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Dr. Robin Korte

GRÜNE 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeindefinanzierungsgesetz in herausfordernden Zeiten: So hat es die Ministerin eben, glaube ich, formuliert. Das ist nicht erst seit diesem Jahr in dieser Debatte Thema, aber in diesem Jahr vielleicht noch einmal mehr. Aktuell hören wir nahezu jede Woche von Kommunen, die Haushaltssperren erlassen müssen. Es betrifft eigentlich wohlhabende Großstädte wie Aachen, Düsseldorf, Münster genauso wie viele Gemeinden im kreisangehörigen Raum. Es betrifft Städte, die schon seit Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten, immer wieder mit einer schwierigen Haushaltslage zu kämpfen hatten, genauso wie Städte in Gegenden, die man bisher immer für finanziell stabil gehalten hatte, wie zum Beispiel große Teile des Münsterlands oder Ostwestfalen-Lippes. Es betrifft Kommunen mit Oberhäuptern aller Parteifarben. Warum zähle ich das alles auf? Ich zähle das auf, weil es zeigt, wie flächendeckend das Problem ist. Wir können nicht mehr spezielle Gründe oder Fehlentscheidungen vor Ort dafür verantwortlich machen, wenn eine Kommune tief in den roten Zahlen steckt. Deswegen ist es wichtig, dass wir zunächst einmal die Rahmenbedingungen betrachten, unter denen dieses Gemeindefinanzierungsgesetz für 2027 entsteht. Nur wenige Kommunen schaffen es im Moment noch, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das Defizit der Kommunen wächst deutschlandweit immer weiter – zuletzt auf einen Rekordwert von bundesweit fast 32 Milliarden Euro. Auch die früher reichen Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bayern bleiben nicht davon verschont. Diese kommunale Finanzlage ist systematisch und wurde von der Bundespolitik verursacht, doch ausbaden müssen sie am Ende die Kommunen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland. (Beifall von den GRÜNEN) Dass die Koalition in Berlin unsere Kommunen vor dem Hintergrund dieser Zahlen sehenden Auges immer weiter in diese finanzielle Misere laufen lässt, scheint man dort leider nach wie vor nicht zu erkennen; zumindest scheint man es nicht lösen zu wollen, wenn ich mir die Beschlüsse aus der letzten Zeit aus Berlin – zum Beispiel in den Bereichen der Pflege und des Wohngeldes – anschaue. Landtag Trotzdem will ich meine klare Erwartung an diese Bundesregierung nicht aufgeben – diese artikuliere ich weiterhin –, dass sie die deutlichen Hilferufe der Städte, Gemeinden und Kreise irgendwann endlich ernst nimmt, dass man dort versteht, was auf dem Spiel steht. Es geht eben nicht um ein Gegeneinander der verschiedenen staatlichen Ebenen, sondern wir sitzen alle miteinander in einem Boot. Wenn unsere Kommunen flächendeckend handlungsunfähig werden, dann sind nämlich wir alle gemeinsam die Leidtragenden. Wenn Straßen mehr Löcher haben als ein Schweizer Käse, wenn Schulgebäude verfallen, wenn es Bibliotheken und Schwimmbäder nicht mehr gibt, wer soll dann noch Vertrauen in diesen Staat haben? Wer soll dann noch glauben, dass Politik und Verwaltung für die Menschen da sind? Die Lage ist also verdammt ernst. Deswegen will ich darüber reden, wie man die Probleme lösen kann, nämlich am besten da, wo sie entstehen. Man muss sie an der Wurzel packen. Ich habe hier schon öfter insbesondere die Zahlen für den Bereich der sozialen Leistungen erwähnt, wiederhole sie anhand des Beispiels der Eingliederungshilfe aber noch einmal, weil sie so deutlich und erschreckend sind. Der Bund ist 2018 mit einem Eigenanteil von über einem Viertel der Kosten für die Umsetzung seines Bundesteilhabegesetzes, also für die Eingliederungshilfe, gestartet. Von diesem Viertel der Kosten finanziert er heute noch knapp ein Sechstel der Aufwendungen. (Justus Moor [SPD]: Und das Land?) Auf Nordrhein-Westfalen heruntergebrochen bedeutet das eine Finanzierungslücke von über 750 Millionen Euro, die der Bund uns seit 2018 hinterlassen hat. Das allein macht etwa 1 % unserer Verbundmasse aus. Bundesweit sind die Aufwendungen für die Umsetzung allein dieses einen Bundesgesetzes seit 2018 um über zehn Milliarden Euro gestiegen, ohne dass man dafür nur einen einzigen müden Cent zusätzlich zur Verfügung gestellt hätte. Genau die gleiche Betrachtung setzt sich neben der Eingliederungshilfe bei der Kinder- und Jugendhilfe, bei den Hilfen zur Erziehung, bei den Hilfen zur Pflege, beim Unterhaltsvorschuss usw. fort. (Christian Dahm [SPD]: Wie hoch ist denn der Landesanteil?) Wir müssen uns vor Augen führen: Dass der Bund, dass die Länder so wenig Spielraum haben, zusätzliches Geld in diese Systeme zu geben, liegt am Ende auch an einer Steuergesetzgebung, die nach wie vor die stärksten Schultern schont, zum Beispiel bei der Erbschaftssteuer. Es fehlt an der Veranlassungskonnexität für Bundesgesetze, deren Kosten mittlerweile ausufern; ich habe sie eben genannt. Die Situation liegt auch daran, wie die Schuldenbremse konstruiert ist. Dieses Instrument gibt es für die Kommunen nämlich nicht. 16.09.2026 Wir müssen also dringend an die Strukturen heran. Es braucht endlich eine echte Reform der Schuldenbremse – nicht, um laufende Kosten zu finanzieren, sondern, um sinnvoll zu investieren. Es braucht endlich einen echten Konnexitätsausgleich des Bundes, bei dem auch die bestehenden Gesetze und Finanzbeziehungen betrachtet werden. (Beifall von den GRÜNEN, Anke Fuchs-Dreis- bach [CDU] und Martin Sträßer [CDU]) Denn man kann nicht mit teilweise jahrhundertalten Finanzierungsschlüsseln die Herausforderungen von morgen bezahlen. Während unsere Kommunen also weiterhin vergeblich darauf warten, dass der Bund seine Hausaufgaben erledigt, haben wir uns hier in Nordrhein-Westfalen längst auf den Weg gemacht. Wir packen die Probleme im Rahmen unserer Möglichkeiten hier im Land beherzt an. Wir haben in dieser schwarz-grünen Koalition im vergangenen Jahr die lange erwartete und versprochene Altschuldenentlastung beschlossen. Vor wenigen Tagen konnten wir übrigens die vollständige Übertragung dieser Schulden auf das Land vermelden. (Beifall von den GRÜNEN und Martin Lucke [CDU]) Aber nicht nur das – wir haben auch erstmals seit über 40 Jahren mit diesem Gesetzentwurf den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz angepackt. Nachdem der Verbundsatz in den 80er-Jahren unter einer SPD-Alleinregierung schrittweise auf die bisherigen 23 % abgesenkt wurde, wird in diesem schwarz-grünen GFG von nun an mit einer Quote von 23,5 % gearbeitet. Das ein wichtiger erster Schritt. (Beifall von den GRÜNEN) Das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs steigt damit im Vergleich zum Vorjahr um etwa 360 Millionen Euro auf rund 17,1 Milliarden Euro an. Man muss sich dabei auch klarmachen: Ohne die mutige Entscheidung, den Verbundsatz nach 40 Jahren Stagnation erstmals wieder anzuheben, wären die Zuweisungen an die Kommunen im kommenden Jahr gesunken, weil nämlich auch die verteilbare Verbundmasse aufgrund der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage sinkt. Sie alle wissen um die großen Krisen dieser Zeit bzw. der letzten Jahre. Sie wissen um den andauernden schrecklichen Angriffskrieg auf die Ukraine, die US-Zollpolitik und den sinnlosen Krieg im Iran. Das alles führt dazu, dass wir hier im Land mit deutlich weniger Steuereinnahmen, nämlich mit 4 Milliarden Euro weniger, arbeiten müssen, als zu Beginn der Wahlperiode geschätzt. Daran wird doch deutlich, welch große Kraftanstrengung im Landeshaushalt diese Verbundsatzanhebung am Ende ist und wie klar wir damit Partei für unsere Kommunen ergreifen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN, Christina Schulze Föcking [CDU] und Ralf Nettelstroth [CDU]) Jetzt lohnt sich noch ein Blick in die Details, und zwar steigen die Steuereinnahmen des Landes im Vergleich zum Vorjahr nominal insgesamt leicht an. Doch wenn man die Bereinigungen zum Beispiel um den Länderfinanzausgleich und um ergänzende Bundeszuweisungen einbezieht, dann sieht man, dass die Verbundgrundlage sinkt. Das Land hat also weniger zu verteilen als im Vorjahr. Dass die Zuweisungen an unsere Kommunen trotzdem steigen, funktioniert nur, weil es das historische Commitment in dieser Landesregierung gab, diesen Verbundsatz zu erhöhen und die Kommunen nicht auch noch ausbaden zu lassen, dass die Steuereinnahmen so gering sind. Ich als Abgeordneter der Grünen darf einmal daran erinnern, dass es unter der Vorgängerregierung unter Beteiligung der FDP in einer ähnlichen Situation – damals ereigneten sich die Coronapandemie und deren Folgen – gerade einmal zu einem Landeskredit gereicht hat, den unsere Kommunen noch bis 2054 abbezahlen müssen. (Beifall von den GRÜNEN) Wir als Landesregierung hingegen gehen selbst bis an das Maximum der für uns verfassungsmäßig möglichen Verschuldung. (Christian Dahm [SPD]: Bei Ihnen sind es die Coronahilfen! Die Kommunen zahlen noch die Coronahilfen zurück!) Gleichzeitig sichern wir wichtige örtliche Angebote im Haushalt in unserer eigenen finanziellen Verantwortung, zum Beispiel im Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung. Denn wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen. [Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Machen Sie doch mal weniger Schulden für das Land!) Doch bei aller Wichtigkeit dieses Erfolgs ist auch klar und wichtig zu benennen, dass diese Erhöhung des Verbundsatzes um 0,5 % natürlich nur ein erster Schritt sein kann. Niemand behauptet, dass damit die Kommunalfinanzen gerettet seien. Dafür braucht es, wie eben schon ausführlich klargestellt, am Ende immer auch den Bund. Umso mehr bin ich froh darüber, dass unsere Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden schon jetzt, obwohl vom Bund nichts kommt, einen weiteren Prozess zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vereinbart hat und dass wir weiter entschlossen daran arbeiten, dass unsere Kommunen hier in Nordrhein-Westfalen zukünftig wieder auf gesunden finanziellen Beinen stehen. Neben der Erhöhung des Verbundsatzes als zentraler Veränderung in diesem Gemeindefinanzierungsgesetz ändern sich die sonstigen wichtigen 16.09.2026 Eckpunkte nicht. Es bleibt bei dem bewährten und von der Ministerin schon erläuterten Prinzip der überwiegend bedarfsorientierten Verteilung. Es bleibt bei der vollständigen Grunddatenaktualisierung. Es bleibt bei der bereits im letzten Jahr eingeführten aktuelleren Berechnung der Nivellierungshebesätze. Das alles ist gut, denn in dem Gemeindefinanzierungsgesetz stützen wir uns damit auf zeitgemäße Daten und können die Bedarfe der Kommunen möglichst realitätsnah erkennen. Wir werden uns all diese Details im Ausschuss und auch in der Sachverständigenanhörung noch näher ansehen. Heute stimmen wir der Überweisung selbstverständlich zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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