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Peter Blumenrath

CDU 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung aus dem vorliegenden Antrag, die Abteilung „Flucht“ ins Innenministerium zu verschieben, hat die AfD bereits im März gestellt. Ob dies nun bewusst oder unbewusst erneut eingebracht wurde, mag ich nicht beurteilen, aber das hätten Sie sich und auch uns ersparen können. Schon im März habe ich Ihnen erläutert, warum eine Verschiebung kein einziges Verfahren beschleunigen würde. Zur Auffrischung Ihrer Erinnerung und vielleicht auch zur Weiterbildung empfehle ich Ihnen, das entsprechende Plenarprotokoll noch mal zu lesen. Flucht und Migration betreffen nicht ausschließlich die Bereiche „Sicherheit“ und „Rückführung“, sondern zugleich auch die Aspekte „Unterbringung“, „Integration“, „Sprache“, „Beschäftigung“ und „Teilhabe“. Unabhängig davon sind die Vorgänge um die Listen aus Coesfeld und Unna in der Tat ernst. Die Stadt Köln hat eine lückenlose Aufarbeitung versprochen (Markus Wagner [AfD]: Da gebe ich nix drauf!) und muss dieses Versprechen auch einlösen, inklusive aller Konsequenzen. In der Sondersitzung des Integrationsausschusses hat Ministerin Schäffer bekräftigt, dass Aufklärung unabdingbar ist. Das Ministerium wird diesen Prozess logischerweise überwachen. Im Kern der Coesfelder Liste steht ein freiwilliges Hilfsangebot an die Kommunen. Ob die Stadt ein Unterstützungsangebot annimmt, darf sie selbst entscheiden, ob sie eine vollziehbare Ausreisepflicht durchsetzt, nicht. Warum aber gegen 119 von 218 Personen im Kölner Bleiberechtsprogramm polizeiliche Erkenntnisse vorlagen, muss die Stadt jetzt sauber aufarbeiten. Auch die Frage, ob ein kommunales Bleiberechtsprogramm die Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht faktisch ersetzt hat, gehört natürlich auf den Tisch. Aus der Entscheidung einer Kommune kann aber kein Generalverdacht gegen alle kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen abgeleitet werden. In dem Antrag wird gefordert, die Rückführungen in den Zentralen Ausländerbehörden zu bündeln. Dabei passiert genau das. Seit dem 1. September läuft das Modellprojekt ZAB-Ausbau in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster. Dafür steigen die Mittel um 30 Millionen Euro. Die Zentralen Ausländerbehörden haben außerdem Zugriff auf die elektronischen An- und Abwesenheitssysteme der Landeseinrichtungen erhalten, sodass Abwesenheiten früher auffallen. In der ersten Ausbaustufe 16.09.2026 konzentrieren wir uns ganz gezielt auf Straftäter und Gefährder in Haft oder in Sicherungsverwahrung. Das zeigt: Sicherheit hat für diese Landesregierung oberste Priorität. Den entscheidenden Hebel lassen Sie in Ihrem Antrag aber komplett aus: Europa und der Bund. Wir sehen doch aktuell, dass tatsächliche Maßnahmen zur Steuerung der Migration wirken. Auch dank konsequenter Grenzkontrollen gehen die Zahlen neuer Asylanträge spürbar zurück. Seit dem 12. Juni gilt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem mit Screenings, beschleunigten Grenzverfahren und einer erstmals EU-weiten Liste sicherer Herkunftsländer. Sie haben im Bund gegen dieses Gesetz gestimmt und beklagen hier nun fehlende Instrumente. Das ist eine interessante Art, Politik zu machen: Probleme selbst heraufbeschwören, um sie dann lautstark zu kritisieren. Auch eine Diskussion im Ausschuss wünschen Sie nicht. Sie wollen wieder einmal populistische Videos für Social Media produzieren. Insofern stimmen wir über das ganze Thema an dieser Stelle ab. Wir lehnen Ihren Antrag ebenfalls ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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