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34. Sitzung (WP8)

17.09.2026 · 333 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (73)CDU (54)BSW (32)GRÜNE (28)Die Linke (26)SPD (20)fraktionslos (2)

Alexander Dierks

Meine sehr verehrten Kol8. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt; Herr Ngyuen, Frau Nicolaus und Herr Golombek. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa zum 28. Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in der Drucksache 8/8315 gestern vertagt wurde und heute unter TOP 12 behandelt wird. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 und 7 bis 11 festgelegt: CDU 90 Minuten, Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Wer Kita-Qualität gibt es nicht und Qualitätsentwicklungsgesetz Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: wegbaggern – Elbe schützen Antrag der Fraktion Dritte Aktuelle Debatte: Großverdiener müssen Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 45 Minuten, AfD ebenfalls 45 Minuten, BSW 24 Minuten, SPD 23 Minuten, Erste Aktuelle Wer bestellt, muss auch zahlen! Startchancen- und Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion SPD das Wort und das ergreift Herr Kollege Eisenblätter. Bitte, Herr Kollege.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die PISA-Ergebnisse und der Bildungsmonitor haben uns deutlich vor Augen geführt: Bildungschancen entscheiden sich nicht erst in der Schule, auf den Anfang kommt es an. Wenn wir AfD 90 Minuten, BSW 48 Minuten, SPD 36 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, Die Linke ebenfalls 30 Minuten und Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 11 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Der Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen ist zu streichen. Ich sehe jetzt keine weiteren Wünsche nach Veränderung der Tagesordnung, somit ist die Tagesordnung der 34. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags beschlossen. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Stunde bestellt, muss auch zahlen! zum Nulltarif: Startchancennachbessern Fraktion SPD Niedrigwasser lässt sich nicht statt weiter ausbauen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pflegekassen vor der Pleite: endlich gerecht beitragen! Fraktion Die Linke BÜNDNISGRÜNE 20 Minuten, ebenso die Fraktion Die Linke 20 Minuten und die Staatsregierung dreimal je 10 Minuten, sofern sie das wünscht. Ich rufe auf Debatte Kita-Qualität gibt es nicht zum Nulltarif: Qualitätsentwicklungsgesetz nachbessern Fraktion SPD Bildungschancen gerechter verteilen wollen, dann müssen wir Kinder schon im Kindergarten erreichen, unabhängig von Herkunft, Elternhaus oder Wohnort. Genau deshalb ist es richtig, dass sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, die frühkindliche Bildung weiterzuentwickeln. Das beginnt beim neuen Sächsischen Erziehungs- und Bildungsplan. Es geht um einen stärkeren Fokus auf die sprachliche, emotionale, gesundheitliche und soziale Entwicklung unserer Kinder. Es geht um eine Überarbeitung der Vorschuluntersuchung und eine bessere Schulvorbereitung. Kurz gesagt, wir wollen, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es für einen guten Start braucht. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich die Ziele des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes des Bundes: Sprach- und Entwicklungsstände präziser und systematischer erfassen sowie individuelle Förderung einleiten, Übergänge von der Kita an die Schule erleichtern und Kitas in besonders herausfordernden Lagen gezielt unterstützen. Das sind gute Ansätze. Aber – und dieses Aber wiegt schwer – gute Ziele allein reichen nicht. Wer bundesweit neue Qualitätsstandards vorschreibt, muss auch dafür sorgen, dass Länder und Kommunen diese Standards tatsächlich umsetzen können. Genau daran scheitert der aktuelle Gesetzentwurf. Wir haben lange auf den Gesetzentwurf gewartet. Daher stellt sich mir die Frage: Hat sich Bundesbildungsministerin Prien etwa so lange Zeit gelassen, weil sie die sächsischen Regelungen zur Kitasozialarbeit studierte? Ja, unser sächsisches Programm KINDER STÄRKEN 2.0 mit der gezielten Unterstützung von Kitas, Kindern und deren Familien in herausfordernden Lagen ist eine Erfolgsgeschichte, die wir gern fortschreiben wollen. Aber zurück zu Frau Prien: Man muss leider ein „Mangelhaft“ attestieren. Der Unterschied zwischen Bund und Sachsen ist: Wir in Sachsen wissen, dass Qualität Geld kostet. Diese Erkenntnis fehlt leider in Berlin. Ein Blick auf die Zahlen: In den Jahren 2025 und 2026 stehen Sachsen aus dem KiTa-Qualitätsgesetz jeweils rund 93,7 Millionen Euro zu. Damit werden unter anderem das Vertretungssystem in der Kindertagespflege, die Praxisanleitung, aber vor allen Dingen die Vor- und Nachbereitungszeit unserer Erzieherinnen und Erzieher finanziert, um ihre Arbeit mit den Kindern zu unterstützen. Vorbereiten, Dokumentieren und Nachbereiten gehören eben dazu. Nun aber schraubt der Bund die inhaltlichen Anforderungen hoch und kürzt gleichzeitig die Mittel. Bundesweit sinkt die Förderung von bislang 2 Milliarden Euro auf knapp eine Milliarde Euro im Jahr 2034. Für Sachsen bleiben nach aktuellen Planungen künftig nur noch rund 48 Millionen Euro übrig. Neue Aufgaben für die Kommunen bei halbiertem Budget, mehr Betreuungsqualität durch Erzieherinnen, aber bitte in kürzerer Zeit – hierzu müssen wir ganz klar sagen, das funktioniert nicht. (Beifall SPD) Deshalb ist unsere Botschaft sehr einfach: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Das ist kein sächsischer Sonderweg, das ist eine Frage von Verlässlichkeit und fairer Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Als SPD-Fraktion erwarten wir von der Sächsischen Staatsregierung, dass sie Sachsens Interessen im Bundesrat klar vertritt und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützt. Wir brauchen weniger Detailsteuerung aus Berlin und mehr Raum für unterschiedliche Kitasysteme der Länder. Wir brauchen eine langfristige, verlässliche und auskömmliche Finanzierung von mindestens 2, besser 3,5 Milliarden Euro. In diesem Sinne wird Kultusminister Clemens sicherlich noch einmal auf Parteikollegin Prien zugehen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Eisenblätter für die einbringende SPD-Fraktion, und in der weiteren und üblichen Reihenfolge der Aussprache ergreift nun für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Firmenich das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, Herr Eisenblätter, die aktuelle PISA-Studie hat uns Ergebnisse gebracht, die wiederum ernüchternd sind. Sie haben deutschlandweit den Finger in die Wunde gelegt und gezeigt, dass wir bei der Bildung unserer Kinder und Jugendlichen Handlungsbedarf haben. Wir sind zwar in Sachsen dabei noch relativ gut weggekommen, aber das heißt nicht, dass wir uns zurücklehnen dürfen. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildung werden in der frühen Kindheit gelegt. Auch darüber sind wir uns einig. Und deshalb ist es richtig und notwendig, weiterhin in die frühkindliche Bildung und Erziehung zu investieren. Auch bei uns in Sachsen ist die Zahl der Kinder mit Entwicklungsverzögerungen beispielsweise in den Bereichen Sprache, Motorik, emotional-soziale Entwicklung viel zu hoch. Wenn etwa jedes dritte Kind am Ende seiner Kitazeit nicht oder nur bedingt auf den Übergang in der Schule vorbereitet ist, dürfen wir uns damit nicht abfinden. Bundesbildungsministerin Karin Prien hat das sehr wohl erkannt. Sie hat auf Arbeitsebene gemeinsam mit Vertretern aller Bundesländer in den vergangenen Monaten Maßnahmen herausgearbeitet, die für eine bessere frühkindliche Bildung sorgen sollen, und dies in einen Gesetzentwurf gepackt. Dieser Gesetzentwurf liegt noch nicht so lange vor, hat aber das Bundeskabinett bereits passiert. Mit dem KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz werden Änderungen im SGB VIII vorgenommen. Die wesentlichsten Änderungen haben Sie, Herr Eisenblätter, bereits genannt. Inhaltlich ist dieses Anliegen auf jeden Fall zu begrüßen. Ich habe beim ersten Lesen auch etwas geschmunzelt, denn irgendwie kann man die sächsische Handschrift deutlich erkennen. Das Gesetz sieht vor, all die Maßnahmen in einem schrittweisen Prozess, also in verschiedenen Jahresscheiben, einzuführen. Auch das ist sinnvoll, denn alles braucht Vorbereitung. Mit Blick auf ganz Deutschland glaube ich, dass dieses Gesetz noch ein anderes Ziel verfolgt, nämlich die Wertschätzung der Kita, das heißt, mehr auf ihre Bedeutung für die Erziehung und Bildung unserer Kinder zu richten als lediglich auf ihre Betreuungsfunktion. In Sachsen sind wir schon wesentlich weiter. Wir müssen aber aufpassen, dass diese positive Entwicklung in der frühkindlichen und kindlichen Bildung nicht im Spannungsfeld zwischen dem Rückgang der Geburtenzahlen einerseits und dem Sparzwang aufgrund der unter Druck stehenden Haushalte andererseits zunichte gemacht wird. Sachsen hat in den vergangenen Jahren viel für die Verbesserung der Qualität der Erziehung und Bildung in unseren Kitas getan. Wir haben die Zuschüsse des Bundes aus dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – wieder ein schwieriger Name – zielgerichtet eingesetzt. Wir haben unter anderem Zeit für die mittelbare pädagogische Tätigkeit in den Kitas und der Kindertagespflege eingeführt, und wir haben eine Verbesserung des Personalschlüssels, unter anderem für die Schulvorbereitung, vorgenommen sowie zwei Stunden für Praxisanleiter pro Woche gefördert. Wir haben die Qualifizierung für Praxisanleiter bezuschusst, die Kindertagespflege bei Ausfallzeiten finanziell unterstützt und das Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung etabliert. Daran sehen Sie: Unsere Kitas sind in erster Linie Orte der Bildung. Mit dem neuen Erziehungs- und Bildungsplan setzen wir Maßstäbe für Qualität und Verbindlichkeit in der frühkindlichen und kindlichen Bildung. Dieser anspruchsvolle Plan soll schrittweise in den kommenden Jahren etabliert werden. Das ist unser sächsischer Weg. Er ist anspruchsvoll und nicht ganz billig. So weit, so gut. Das ist die eine Seite der Medaille, die gute. Der zweiten Seite der Medaille widme ich mich in der zweiten Runde. (Beifall CDU und SPD)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Penz das Wort; bitte, Frau Kollegin.

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Romy Penz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer bestellt, muss auch zahlen. Das ist im Prinzip richtig. Letztendlich zahlt aber nicht der Staat, also weder Bund noch Land, sondern es zahlt der Steuerzahler. Hat man den Steuerzahler gefragt, ob er mehr Bürokratie und mehr Statistik will, und das noch zu horrenden Kosten? Mehr als 13 Milliarden Euro gingen in den letzten acht Jahren an die Länder. Das Land Sachsen erhielt davon knapp 645 Millionen Euro. Damit hat man durchaus einige sinnvolle Dinge finanziert, das muss man sagen. Wie sieht nun aber der messbare Erfolg aus oder soll ich sagen: der messbare Misserfolg? Es wurde bereits gesagt, wie die Studien aussehen. Jedes Jahr der gleiche Schreck über die Ergebnisse der Vorschüler: 37 % zeigten sprachliche Auffälligkeiten – in Dresden sogar 44 % –, knapp 26 % hatten kein ausreichendes Zahlenvorwissen und jedes fünfte Kind hatte Probleme bei der Körperkoordination. Seit dem Jahr 2019 wird Geld in Maßnahmen gesteckt, die zu einer besseren Betreuung und Bildung in der Kita führen sollen. In Bezug auf die Bildung sehe ich aber leider keine Verbesserung. Es beschränkt sich eher auf die Betreuung. Was ich sehe, ist beobachten statt anzuleiten, selbstbestimmte Portfolios anlegen statt Zahlenverständnis zu fördern, Kinderrechte statt Regeleinhaltung, Individualität statt Gemeinschaftssinn – ich weiß, das werden Sie mir wieder negativ auslegen –, selbstbestimmtes Chaos statt strukturiertem Tagesablauf. Den Kindern wird nicht beigebracht, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, sondern Schuldige zu finden, ganz nach der Manier der Schreiber des neuen Bildungsplanes. Ich zitiere ein gutes Beispiel aus dem neuen Sächsischen Erziehungs- und Bildungsplan – welcher übrigens 445 000 Euro gekostet hat –: „Erschwerte Ausgangsbedingungen sind Ausdruck gesellschaftlicher Strukturen und ungleicher Lebenslagen und nicht durch individuelles Versagen der Eltern verschuldet.“ So ein Käse; anders kann ich es nicht ausdrücken. Es sind nie die Eltern schuld, es ist nie die Politik schuld, sondern schuld sind die ungleichen Lebenslagen. Was sind ungleiche Lebenslagen? Jedes Kind hat einen Anspruch auf einen Kitaplatz. Damit eröffnen sich gleiche Chancen. Wir haben in den Kitas langjährig ausgebildete Erzieher, welche zu Beobachtern degradiert werden, weil die Selbstbildung des Kindes nach wie vor im Vordergrund steht. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ich möchte daran erinnern, dass es viele Studenten heute nicht schaffen, sich selbst zu bilden; aber diese sollten es eigentlich können. Jetzt nehmen wir wieder viel Geld in die Hand, machen aus dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz ein KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Wir vereinheitlichen Tests, schreiben sie verbindlich fest und führen darüber eine riesige Statistik. Nimmt man sich den Entwurf zur Hand und schaut sich den Buchstaben A. Problem und Ziel an, stellt man fest: Dort stehen sicherlich einige richtige Dinge drin, aber das wahre Problem wird nicht genannt. Wir testen die Kinder, ohne vorher in einem echten Bildungsplan konkrete Standards festzulegen. Man traut sich einfach nicht mehr, Standards festzulegen, weil man Angst hat, jemanden auszugrenzen. Aber genau das Gegenteil wäre hier der Fall. (Beifall AfD) Ich zitiere aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage: „Der Sächsische Erziehungs- und Bildungsplan enthält keine für alle Kinder einer bestimmten Altersgruppe standardisiert zu messenden Bildungs- oder Erziehungsziele. Dafür ist er nicht das geeignete Instrument.“ – Aha. Das hätte ich mir jetzt anders vorgestellt. Frau Firmenich, ich weiß nicht, ob Sie diese circa 230 Seiten gelesen haben. Vielleicht könnten Sie mir die verbindlichen Ziele, die Sie hier beschreiben, in der zweiten Runde benennen. Mit einem solchen selbstgemachten Chaos will man dann den Übergang von der Kita in die Schule meistern; egal, ob es 9 Milliarden Euro oder 13 Milliarden Euro sind. Entscheidend ist doch, was dabei herauskommt. Mit der aktuellen Politik sehe ich keine Veränderung, im Gegenteil; und das zum Leid unserer Kinder. Danke. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Penz für die Fraktion AfD. Für die BSW-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Voigt das Wort.

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Doreen Voigt BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwingend erforderlich, dass sich unsere Landesregierung für eine entsprechende Nachbesserung des Gesetzentwurfs sowie dessen tragbare und nachhaltige Finanzierung im Bundesrat einsetzt; denn es lässt die spezifischen Weiterentwicklungsprozesse der einzelnen Bundesländer unberücksichtigt und führt am Ende dazu, dass bereits beschrittene Wege nicht mehr auskömmlich finanziert werden können. Es wurden bereits zentrale Punkte angesprochen. Diese möchte ich nicht wiederholen, sondern die Aspekte hervorheben, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Der Gesetzentwurf benennt zu Recht die Bedeutung von Übergängen für die kindliche Entwicklung. Er bleibt aber weit hinter den Erwartungen zurück. Gerade die Übergänge zwischen Familie und Kita sowie zwischen Kita und Schule sind von zentraler Bedeutung für die kindliche Entwicklung und das Gesamtsystem Familie. Hier zeigt sich, wie wichtig und verantwortungsvoll die Aufgabe des frühkindlichen Bildungsbereiches ist; denn gerade für die Kinder und Eltern sind die Übergänge mit vielen Ängsten und Sorgen verbunden. Wenn wir diese entsprechend professionell gestalten, gelingen auch erfolgreiche Bildungsbiografien mit echter Chancengerechtigkeit und wirklicher Teilhabe. (Beifall BSW) Dies setzt aber personelle und zeitliche Ressourcen voraus, die im Rahmen des Gesetzentwurfs weder konkret benannt noch hinsichtlich deren Finanzierung mitgedacht worden sind. Zudem braucht es verbindliche Aussagen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Kindertageseinrichtungen, den Familien und dem Schulbereich. Es fehlt zudem die klare Vorstellung eines gemeinsamen Bildes vom Kind; denn es treffen zwei Professionen aufeinander, die die Entwicklung des Kindes aus ganz unterschiedlichen Perspektiven betrachten. Beide wollen das Beste. Aber am Ende könnte es dazu führen, dass ein Kind nur hinsichtlich möglicher Defizite für das Anschlusssystem betrachtet wird. Ich weiß, das klingt banal, aber genau das führt dazu, dass Kinder ungünstige Startbedingungen in der Schule haben. Der Gesetzentwurf sieht an dieser Stelle lediglich eine Datenvermittlung vor. Wissen Sie, was das im schlimmsten Fall bedeutet? Dem Kind wird die Möglichkeit genommen, sich in diesem neuen Umfeld entsprechend entwickeln zu können. Das kann ganz anders sein, als es in der Kindertageseinrichtung war. Insgesamt muss der Fokus des Gesetzes stärker von der reinen Symptom- zur Ursachenbehandlung verschoben werden. Nur Förderbedarfe zu erkennen und diese zu behandeln, reicht nicht aus. Vielmehr müssen strukturelle Missstände behoben als auch länderspezifische Rahmenbedingungen stärker berücksichtigt werden. (Beifall BSW) Strukturelle Missstände sind zum Beispiel die noch immer bestehende Versäulung der Sozialgesetzgebung. Familien verlieren sich in dem Dschungel. Selbst niederschwellige Unterstützungsangebote sind in belastenden Lebenssituationen nicht so einfach zu erreichen. Deshalb verstehe ich nicht, warum das Gesetz nicht gleich mit dem Ziel einer inklusiven Lösung bzw. kommunaler Gesamtkonzepte gedacht wird. Zum Abschluss gestatten Sie mir noch einen Blick auf Sachsen. Unabhängig von diesem Gesetzentwurf haben wir die aktuelle Situation, dass wir – verzeihen Sie, Herr Clemens – einen schlechten Betreuungsschlüssel haben und gleichzeitig infolge rückläufiger Kinderzahlen Kitas schließen müssen. Besonders im ländlichen Raum schmerzt dieser Verlust hinsichtlich dieser so bedeutenden Infrastruktur. Es braucht eine Vision für Sachsen, und dabei sollte die Wertschätzung gegenüber unseren Familien als auch den pädagogischen Fachkräften wegweisend sein. Wir haben gerade einen sehr innovativen Erziehungs- und Bildungsplan verabschiedet. Damit dieser in der Praxis jedoch Wirkung entfalten kann, müssen wir zum einen die mittelbare pädagogische Zeit entsprechend anpassen und insgesamt den Betreuungsschlüssel. Dazu gehört, dass wir endlich Urlaub, Krankheit und Weiterbildung vollumfänglich berücksichtigen. (Beifall BSW) Ich weiß, dass wir dadurch nicht alle Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege halten können. Doch jede Fachkraft, die wir halten, ist ein Gewinn. Danke schön. (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Voigt für die Fraktion BSW. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE ergreift nun Frau Kollegin Melcher das Wort.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer bestellt, muss auch bezahlen. Diesem Satz kann man nur zustimmen. Gute frühkindliche Bildung braucht neben Zeit und Fachkräften vor allem eines: eine verlässliche Finanzierung. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob dieser Grundsatz richtig ist, sondern die entscheidende Frage ist: Wer hat hier eigentlich bestellt? Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Schauen wir auf die Fakten: SPD und CDU haben auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbart, das KiTa-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen, Sprach-Kitas weiterzuentwickeln, das Startchancenprogramm auf Kitas auszuweiten und eine verbindliche Diagnostik für Vierjährige einzuführen. Am 02.09.2026 hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Das bedeutet auch: Wer im Bund regiert und dort Anforderungen beschließt, der kann doch im Land nicht plötzlich so tun, als sei er Opposition und hätte mit diesen Beschlüssen nichts zu tun. SPDund CDU-Fraktion müssen doch hierzu ihre eigene politische Verantwortung benennen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wurde denn bisher mit Bundes- und EU-Mitteln finanziert? Zum Beispiel die Vor- und Nachbereitungszeit, zusätzliches Personal, Praxisanleitung, Fachkräftebindung, sprachliche Bildung und Unterstützung in der Kindertagespflege. Allein 2024 flossen in Sachsen über 58 Millionen Euro aus dem KiTaQualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz in die Finanzierung der mittelbaren pädagogischen Arbeit. Das sind doch keine abstrakten Haushaltstitel. Das ist Zeit, die eine Erzieherin und ein Erzieher für ein Elterngespräch hat. Das ist die Zeit für Dokumentation und Vorbereitung. Das ist eine Fachkraft, die einen angehenden Erzieher oder eine angehende Erzieherin anleiten kann. Das ist eine Vertretung, wenn eine Kindertagespflegeperson krank wird. Das ist eben zusätzliche Unterstützung für Kinder, die es besonders dringend brauchen. Deshalb dürfen wir nicht nur fragen, wie viel Geld denn auf dem Papier steht, sondern wir müssen fragen: Was kommt denn am Ende bei den Erzieherinnen an? Was kommt bei den Kindern an und was bei den Familien? Dort haben wir in Sachsen noch erheblichen Nachholbedarf. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen ist beim Personalschlüssel weiterhin Schlusslicht. Der Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz benennt die zentralen Herausforderungen, die wir haben: Fachkraft-Kind-Schlüssel, Fachkräftegewinnung, sprachliche Bildung, Kindertagespflege und Qualitätsentwicklung. Der Haushaltsentwurf von CDU- und SPD-Fraktion – der Minderheitsregierung in Sachsen – wird diesen Herausforderungen bisher jedoch überhaupt nicht gerecht. Darüber hinaus stehen auch weitere Strukturen vor einer unsicheren Zukunft. Nehmen wir beispielsweise das Programm KINDER STÄRKEN 2.0. Das Programm setzt dort an, wo Kinder und Familien besondere Unterstützung brauchen. Über 300 zusätzliche Fachkräfte, Kitasozialarbeiter/-innen, werden in 300 Einrichtungen gefördert. Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis Juni 2028, aber dann stellt sich die entscheidende Frage: Was passiert danach, wenn beispielsweise Kitasozialarbeit plötzlich bundesgesetzlich verankert wird? Das kann erhebliche Folgen für die bisherige projektbezogene Finanzierung haben. Wenn aus einer freiwilligen oder projektbezogenen Finanzierung eine gesetzliche Pflicht durch den Bund wird, kann genau dadurch die bisherige EU-Finanzierung wegfallen. Das stellt uns vor weitere Herausforderungen. Dabei reden wir nicht über ein kleines Haushaltsdetail, wir reden über erhebliche Beträge, die der Freistaat künftig alleine tragen muss, oder das Angebot muss am Ende gestrichen werden. Wer also heute Pflichten beschließt, aber die Finanzierung nicht mitdenkt, bestellt nicht nur, nein, er bestellt auch auf Rechnung anderer. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bauen Strukturen auf, gewinnen Fachkräfte, schaffen Vertrauen und entwickeln Konzepte, die vor Ort gut funktionieren, und wir müssen immer wieder darum kämpfen, dass diese Strukturen weiter finanziert werden. Das ist doch keine verlässliche Bildungsstrategie und verspielt wichtiges Vertrauen in unsere Politik. Genau deshalb brauchen wir Transparenz, und vielleicht hilft diese Debatte dabei, Transparenz zu schaffen und gute Lösungen zu finden. Zur Transparenz gehört aus unserer Sicht auch Ehrlichkeit. Meine ehrliche Ansage lautet heute: Neue bundesgesetzliche Standards kosten Geld. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD- und CDU-Fraktion, Sie können sich heute nicht hierhin stellen und so tun, als hätten Sie mit den Beschlüssen auf Bundesebene nichts zu tun. Sie können nicht sagen, wer bestellt, bezahlt, und gleichzeitig Teil der Bundesregierung sein, die bestellt, und in Dresden die Rechnung monieren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden vermutlich im Haushaltsverfahren weiter darüber sprechen müssen. Es sind aber Sie, die im Bund und in Sachsen regieren und Regierungsverantwortung tragen. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist abschließend wichtig zu betonen: Es geht nicht um irgendeinen Haushaltstitel. Nein, es geht um Kinder. Es geht um Bildungschancen. Es geht um gute Arbeitsbedingungen –

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Christin Melcher GRÜNE

– für Erzieherinnen und Erzieher. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass unsere gute Kitaqualität auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird! Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Melcher für die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion. Für die Fraktion Die Linke macht sich schon Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg bereit; bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht einfach, immer als Letzte sprechen zu müssen. Es ist schon sehr viel Kluges von meinen Kolleginnen Doreen Voigt und Christin Melcher gesagt worden. Trotzdem möchte ich noch einmal klarstellen, dass Bildung dem Grunde nach vor allem Beziehung, Entwicklung und Zutrauen ist. Sie braucht zwei Dinge: Menschen und Zeit. Deshalb ist das Ziel das Startchancen-Programms und des Qualitätsentwicklungsgesetzes richtig. Bildungsungerechtigkeit beginnt nicht erst in der Schule, sie beginnt sehr viel früher. Das haben wir bei der PISA-Studie mitbekommen; es ist jedoch nicht so, dass wir das nicht schon seit Jahren wüssten. Nur kann man ein richtiges Ziel ziemlich falsch umsetzen. Das scheint hier irgendwie passiert zu sein. Der Bund will mehr Qualität, mehr Diagnostik und mehr Fachberatung. 2027 und 2028 gibt es dafür jeweils knapp 1,5 Milliarden Euro, danach weniger; ab 2030 nur noch 993 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig läuft das bisherige KiTaQualitätsgesetz mit 2 Milliarden Euro pro Jahr aus. Man muss nicht lange darüber nachdenken, die Aufgaben wachsen, aber das Geld wird weniger. Dabei fehlen jetzt schon bundesweit gut 125 000 pädagogische Fachkräfte, und nur 14 % der Einrichtungen erreichen den empfohlenen Personalschlüssel. So ganz nebenbei: Die kommunalen Spitzenverbände haben erhebliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Ja, sie stellen sogar die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz infrage. Christin Melcher hat es gesagt: Wer Qualität bestellt, muss auch die Bedingungen dafür schaffen; genau daran fehlt es. Denn die Sprach- und Entwicklungsdiagnostik soll 2027 verpflichtend werden, die personelle Unterfütterung kommt 2029 und die verbindliche Fachberatung erst 2032. Man beschließt also erst, was Kitas zusätzlich leisten sollen, und kümmert sich Jahre später darum, womit und mit wem sie das eigentlich tun sollen. Das ist dem Grunde nach schon eine ziemlich eigenartige Vorstellung von Qualitätsentwicklung. Nun kommen wir zu der sächsischen Perspektive. Wir sollten es in Sachsen anders machen. Sinkende Kinderzahlen sind demografisch in der Tat ein Problem, für unsere Kitas aber auch eine Chance. Doreen Voigt hat es gesagt: kleinere Gruppen, bessere Betreuungsschlüssel, mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Die Volkssolidarität weist in ihrer Stellungnahme zu Recht darauf hin, dass es gilt, die Fachkraft-Kind-Relation endlich zu verbessern, ohne dafür massenhaft neues Personal gewinnen zu müssen. Damit sind wir genau an dem Punkt: Wenn wir jetzt in den Haushaltsverhandlungen sind und hier im Hohen Hause miteinander besprechen, wofür welches Geld ausgegeben werden soll, wird es ernst und konkret. Dann stellt sich die Frage, wie sich die Fraktionen diesbezüglich verhalten. Junge, gut ausgebildete Erzieherinnen finden im Osten teilweise schon heute keine Stellen mehr und wandern ab. Wenn wir 2029 feststellen, dass wir sie gerne behalten hätten, ist es reichlich spät. Es bleibt eine grundsätzliche Frage: Was verstehen wir eigentlich unter frühkindlicher Bildung? Ein Kind ist kein Datensatz mit Optimierungsbedarf. Kinder entwickeln sich im Spiel, beim Fragen, beim Streiten, beim Vertragen, beim Scheitern und auch beim Noch-einmal-Probieren. Dahinter steht für mich ein zutiefst humanistischer Gedanke. Der Mensch ist mehr als das, was sich über ihn messen lässt. Ein wenig mehr Nachdenklichkeit darüber würde diesem Gesetz guttun. Bei der geplanten Datenweitergabe – auch das hat schon eine Rolle gespielt – sollen Name, Geburtsdatum, Sprachstand und Förderergebnisse von der Kita an die Grundschule gehen – ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Ich finde, ein Kind sollte eine Schule betreten dürfen, bevor es seine Akte als Erste getan hat. Natürlich sind Übergänge wichtig, natürlich müssen Fachkräfte miteinander sprechen können. Aber Kinder haben ein Recht darauf, neu und anders gesehen zu werden. Deshalb muss dieses Gesetz nachgebessert werden: eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung, ein besserer Betreuungsschlüssel. Personal muss vorhanden sein, wenn neue Aufgaben kommen. Wir brauchen klare Grenzen beim Datenaustausch. Man kann ziemlich genau regeln, was eine Kita alles leisten soll, nur entsteht dadurch noch keine gute Kita. Dafür braucht es am Ende vor allem Menschen, die Zeit für Kinder haben – eine einfache Erkenntnis, wie ich finde. Deshalb: Ja, wer bestellt, muss bezahlen; das ist richtig. Aber dem Grunde nach geht es um mehr. Wer über Kitaqualität entscheidet, entscheidet auch darüber, wie viel uns Kindheit wert ist. Kindheit hat bekanntlich die unangenehme Eigenschaft, nicht auf bessere Gesetze zu warten. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke und Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke. Wünscht Herr Kollege Berger das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann hätten wir nun die Gelegenheit, in eine weitere Rederunde einzusteigen. Davon macht die einbringende Fraktion Gebrauch; Herr Kollege Eisenblätter ergreift abermals das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Blicken wir auf die Situation bei uns im Freistaat. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildung ist Ländersache; das darf man den Kolleginnen und Kollegen im Bundestag auch einmal sagen und ihnen ein paar Hinweise übermitteln. Sachsen wartet nicht darauf, dass Berlin die frühkindliche Bildung entdeckt. Wir setzen hier Schritt für Schritt um. Das hat Kollegin Firmenich bereits ausgeführt. Ich will in Erinnerung rufen: Wir haben den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Kitagesetz gemeinsam mit den GRÜNEN im Jahr 2023 modernisiert und bekommen jetzt den Sächsischen Erziehungs- und Bildungsplan in die Umsetzung. Damit das gelingt, brauchen unsere Erzieherinnen und Erzieher gute Begleitung, Zeit für die Umsetzung und gern auch die eine oder andere Stunde Vor- und Nachbereitungszeit zusätzlich. Darüber müssen wir in den kommenden Monaten sprechen. Wir haben nach dem plötzlichen Ende des Bundesprogramms Sprach-Kitas ein eigenes Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung aufgelegt. Irgendwie habe ich hier ein Déjà-vu. Wir haben das Vorschuljahr gestärkt und wollen als Nächstes die Vorschuluntersuchung weiterentwickeln, für eine frühestmögliche Förderung. Außerdem überarbeiten wir im Landesjugendhilfeausschuss derzeit die Empfehlung für die Kitafachberatung – alles Themen, die auch im Bundesgesetz adressiert sind. Kurzum, wir tun bereits sehr viel für die Qualität in der frühkindlichen Bildung. Ja, unser Schlüssel kann besser werden. Wir behalten dabei unsere Strukturen und die tatsächlichen Bedingungen vor Ort im Blick. Meine Damen und Herren! Wir stehen ebenso, wie die anderen ostdeutschen Länder, vor einem erheblichen Rückgang der Kinderzahlen. Vor Ort geht es deshalb nicht nur um die Frage, wie viele Kitaplätze wir künftig benötigen; es geht um den Erhalt wohnortnaher Betreuung und es geht um Arbeitsplätze. Schon jetzt wandern gut ausgebildete junge Erzieherinnen und Erzieher in westdeutsche Bundesländer ab. Das verschärft die demografische Abwärtsspirale bei uns in Sachsen zusätzlich. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Fachkräfte halten und ihnen gute Bedingungen bieten. Ein Beispiel dafür – es wurde mehrmals genannt – ist das ESF-finanzierte Programm KINDER STÄRKEN 2.0. Damit unterstützen wir Kitas mit besonderen Herausforderungen und sind bundesweit Vorreiter bei der Kitasozialarbeit. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Genau hierbei zeigt sich aber das Problem des Bundesgesetzes. Das Programm läuft voraussichtlich im Juni 2028 aus, Anschlussfinanzierung offen. Gleichzeitig sollen ab 2029 nach den Plänen des Bundes rund 10 % der Kindertageseinrichtungen unterstützt werden. In Sachsen wären das etwa 300 Krippen und Kindergärten. Das Ziel ist richtig – verstehen Sie mich nicht falsch –, aber die Folgen sind nach wie vor nicht beantwortet. Ist die bundesgesetzliche Regelung mit einer möglichen EU-Förderung vereinbar? Ich glaube nicht. Wie überbrücken wir fehlende Finanzierungszeiten oder gleichen geringere Bundesmittel aus? Das alles sind keine Nebensächlichkeiten, es sind Fragen, die über die praktische Umsetzung in Sachsen entscheiden. Deshalb sage ich noch einmal deutlich: Bundesministerin Prien muss die unterschiedlichen Ausgangslagen der Länder stärker berücksichtigen. Was in einem westdeutschen Flächenland funktioniert, lässt sich nicht automatisch auf die ostdeutschen Länder übertragen. Gemeinsam mit meinen SPD-Kolleginnen und -Kollegen aus den ostdeutschen Bundesländern habe ich auf genau diesen Umstand bereits vor Monaten hingewiesen. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sachsen ein Bildungsland bleiben soll, dann müssen wir uns gemeinsam um die frühkindliche Bildung kümmern. Dabei geht es nicht – wie vom Bund intendiert – nur um Kinderkrippen, Kindertagespflege und Kindergärten, nein, wir müssen auch den Hort im Blick behalten. Wir alle wollen gute Startchancen für unsere Kinder. Wir alle wollen starke Erzieherinnen und Erzieher. Aber gute Kitaqualität gibt es nun einmal nicht zum Nulltarif. Am Ende geht es nicht um Zuständigkeiten zwischen Berlin und Dresden, es geht um die Kleinsten in unserem Land, die heute und morgen in unseren Kindergärten spielen, lernen und wachsen. Auf den Anfang kommt es an! Wir als SPD-Fraktion meinen es ernst und müssen daher bereit sein, in diesen Anfang zu investieren. Die Einladungen der Kolleginnen Neuhaus-Wartenberg, Melcher und Voigt habe ich wohl gehört und freue mich auf konstruktive Haushaltsberatungen in den kommenden Monaten – zum Wohle der frühkindlichen Bildung. Vielen Dank. (Beifall SPD und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Herr Kollege Eisenblätter eröffnete die zweite Runde dieser Aktuellen Debatte. Ebenfalls ein weiteres Mal greift Frau Kollegin Firmenich ein; bitte.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich hatte bereits angekündigt, dass ich mich nun der zweiten Seite der Medaille zuwenden möchte. Es geht ums Geld. (Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Wir sind gerade dabei, den Doppelhaushalt zu erarbeiten. Wir wissen, am Ende sind die besten Maßnahmen und die guten Vorschläge, die wir alle gehört haben und die alle richtig sind, ohne das entsprechende Geld im Haushalt nicht umsetzbar. Es geht somit um die Finanzierung all der guten Vorhaben, und dieser Gesetzentwurf hat es finanziell schon ganz schön in sich. Herr Eisenblätter hat gerade gesagt: Gute Kitaqualität gibt es nicht zum Nulltarif. Das stimmt. Deshalb möchte ich ein paar Zahlen nennen, damit wir wissen, worüber wir sprechen. Die Bundesregierung stellt für die Etablierung dieses Gesetzes in den Jahren 2027 und 2028 jeweils knapp 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Sachsen bekommt davon pro Jahr jeweils knapp 70 Millionen Euro. In den Folgejahren wird der Betrag, den der Bund uns zuschießt, bis 2034 schrittweise auf 993 Millionen Euro für Deutschland insgesamt abgeschmolzen, also unter eine Milliarde Euro. Für uns in Sachsen bedeutet das: 2034 bekommen wir letztmalig 46,5 Millionen Euro vom Bund. Im Gegenzug dazu steigen aber die Kosten für die Länder an, und zwar dementsprechend, wie die einzelnen Maßnahmen schrittweise in Jahresscheiben umgesetzt werden sollen. Im Jahr 2034 würde der Bundeszuschuss den Aufwand zwar in etwa abdecken – wenn da nicht noch die jährlichen Kosten im Zuge des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes durch den Freistaat zu tragen wären. Welche Maßnahmen wir damit bezahlen, habe ich bereits in meinem ersten Beitrag genannt. Die Finanzierung des Bundes für das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz ist allerdings schon ausgelaufen. Wir nutzen in den beiden kommenden Jahren lediglich Restmittel. Die Maßnahmen dieses KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes kosten uns im nächsten Jahr über 95 Millionen Euro. Das geht in den kommenden Jahren aufgrund zurückgehender Kinderzahlen auf 76 Millionen Euro im Jahr 2034 runter. Insgesamt reden wir in der Zeitspanne von 2027 bis 2034 von über 474 Millionen Euro, die wir aus unserem Haushalt aufzubringen haben. Haushälter, hört zu: 474 Millionen Euro für Kita obendrauf. In den Jahren danach ist alles allein durch den Freistaat zu finanzieren, da die Beteiligung des Bundes für dieses KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz 2034 endet. Ich weiß nicht, ob man sich in Berlin darüber Gedanken gemacht hat, dass die Haushalte nicht nur im Bund, sondern auch auf Landes- und Kommunalebene endlich sind. Besonders ärgerlich ist, dass der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren so getaktet wurde, dass er nicht unter die MPK-Vereinbarung vom 25.06.2026 zur Veranlassungskonnexität fällt. In Kraft treten soll der Gesetzentwurf bereits am 01.01.2027. Die Länder hatten einstimmig eine dauerhafte Mitfinanzierung im Umfang von mindestens 2 Milliarden Euro plus x pro Jahr gefordert. Die in den Ländern etablierten Maßnahmen sollten beibehalten werden können. Wir brauchen nicht ständig etwas Neues. Wir brauchen Planbarkeit. Wir brauchen Verlässlichkeit in unseren Kitas. Der Bund kommt dem allerdings nicht nach. Es ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern vor allem eine Frage des Vertrauens; denn so geht man nicht miteinander um. Ich ermutige die Staatsregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die Finanzierung langfristig und angemessen zu sichern und eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Verehrter Herr Eisenblätter, Sie haben Frau Prien kritisiert. Dieser Appell richtet sich aber nicht in erster Linie an die Bildungsministerin. (Gerald Eisenblätter, SPD: Oh doch!) Wir wissen in Sachsen genau: Entscheidend ist, was das Finanzministerium sagt. (Heiterkeit Die Linke) Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion ergreift nun Kollege Heller in der zweiten Runde das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Tobias Heller AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Genossen der ehemaligen Arbeiterpartei haben ein bemerkenswertes Talent entwickelt. Sie beschließen auf Bundesebene neue Regeln und entdecken anschließend auf Landesebene, dass dies Probleme bereitet. Dazu kann man nur sagen: Herzlich willkommen in der sächsischen Realität. Jetzt soll zur Abwechslung das KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz nachgebessert werden. Wenn wir heute über Nachbesserung sprechen, sollten wir nicht wieder den Fehler machen, nur über Zuständigkeiten und Gelder zu sprechen. Die entscheidende Frage lautet doch: Warum verlassen immer noch so viele Kinder den Kindergarten, ohne über ausreichende sprachliche und grundlegende Fähigkeiten zu verfügen, die sie für einen erfolgreichen Schulstart benötigen? Kitaqualität gibt es nicht zum Nulltarif, das stimmt. Dass gerade Sie das in Ihren Debattentiteln schreiben: Hut ab. Am Ende sind es immer die Kommunen, die stetig steigende Kosten abfedern müssen. Die Kommunen können maximal ihre Forderungen an Berlin oder Dresden richten: Wer bestellt, bezahlt. Wenn wir ehrlich sind, werte Genossen: Was haben Sie in den letzten Jahren in der Regierung an Qualität verbessert und an Kosten für die Kommunen reduziert? Es bleibt am Ende des Tages nicht viel übrig. (Zuruf Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Im Zweifel sind es die Eltern, die Betreuungszeiten reduzieren müssen, um steigende Elternbeiträge zu bezahlen. (Gerald Eisenblätter, SPD, steht am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Kollege Heller, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Tobias Heller AfD

Nein. Zu Recht erwarten die Eltern eine steigende Qualität. Wenn morgens um 9 Uhr eine Erzieherin für acht Krippenkinder zuständig ist, obwohl der Betreuungsschlüssel laut Kitagesetz 1 : 4,5 vorschlägt, frage ich mich, womit Sie glänzen wollen. Wahrscheinlich glänzen Sie lieber nebenan auf dem Theaterplatz beim Kampf gegen rechts. (Sören Voigt, CDU: Auch wichtig!) Sie haben zwar auf dem Papier die Landespauschale erhöht; kostendeckend ist das immer noch nicht. Sie haben auch auf dem Papier den Betreuungsschlüssel verbessert, dabei jedoch die Fehlzeiten wie Krankheiten oder Weiterbildung vergessen. Wir haben Jahr für Jahr gefordert, die Beteiligung des Landes an den Kita-Kosten – besonders im Krippenbereich – an reale Kostensteigerungen zu koppeln, den Anteil der Kommunen an den Krippenkosten auf 50 % zu deckeln, den Anteil der Elternbeiträge auf 15 % zu begrenzen und endlich eine Dynamisierung der Landespauschale einzuführen. (Gerald Eisenblätter, SPD: Haben wir doch!) Im aktuellen Haushalt wollen Sie den Landesanteil wieder erhöhen. Von der Dynamisierung sprechen Sie auch, Herr Kultusminister. Wie gut, dass nun die Geburtenzahlen sinken. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Nur so können Sie sich anschließend brüsten, dass Sie etwas gegen die steigenden Kosten gemacht hätten. (Beifall AfD) Nur bleibt das Problem, Herr Voigt, trotzdem erneut bei den Kommunen hängen. Was machen Sie, wenn die Kinder fehlen, wenn die Betriebskosten zu hoch sind, sodass selbst eine höhere Landespauschale nicht hilft, wenn pädagogisches Personal nicht weiter beschäftigt werden kann? Was dann? Hierzu besteht dringend Handlungs- und Regelungsbedarf. Wir haben Vorschläge unterbreitet: Tagespflege bzw. familiäre Strukturen im U3-Bereich stärken, flexiblere Einsetzung von Personal in Kita, Grundschule, Hort- und Förderschulen. Ihre Antworten waren stets: Das geht nicht. Wir sind nicht zuständig. Das ist alles nicht möglich. Gerade die Genossen von der SPD wollen immer nur eins: Kinder unter Kontrolle bringen, (Albrecht Pallas, SPD: Das ist eine Lüge!) 100 % externe Kinderbetreuung, Ganztagsschule von 8 bis 18 Uhr (Beifall AfD) und vor allem das Wichtigste: Elternrechte aushebeln. Dafür brauchen Sie viel Geld. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Einst gab es eine CDU, die für Familie und für Bildung stand. Wenn ich mir allerdings die Pläne für die nächsten Jahre aus der Feder der Christpopulisten anschaue, ist davon nicht mehr viel übrig geblieben. (Staatsminister Conrad Clemens: Ah!) Je mehr Sie mit den Genossen versuchen, die Hoheit über die Kinderbetten zu erlangen, desto stärker werden wir uns für die Familien einsetzen. (Juliane Nagel, Die Linke: Ich bekomme ja Angst!) Wir wollen eine echte Willkommenskultur für Kinder in allen Bereichen: Eltern, die sich gern für ein weiteres Kind entscheiden, und Kinder, die frei und unbeschwert aufwachsen können, ohne ideologische und politische Agenda. (Beifall AfD) Wir brauchen nicht noch mehr Geld für noch mehr Maßnahmen, die nichts verbessern. Wir brauchen wieder Vertrauen in die Verantwortung der Eltern, und wir brauchen mehr Entscheidungsbefugnisse bei den Kommunen. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Wir brauchen schlussendlich mehr Flexibilität statt noch mehr Regelungsdschungel. (Gerald Eisenblätter, SPD, steht am Mikrofon.) Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Heller für die AfD-Fraktion. Ich sehe nun das Begehren nach einer Kurzintervention bei Kollegen Eisenblätter. Bitte schön.

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Gerald Eisenblätter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Heller, da Sie keine Zwischenfrage zugelassen haben, muss ich im Nachgang ein paar Fakten richtigstellen: Sie haben vermutlich zur Kenntnis genommen, dass die Regierung plant, die Kitapauschale um 367 Euro zu erhöhen. Dieser Anteil geht komplett an die kommunale Familie, um gestiegene Personal- und Sachkosten auszugleichen. Gleichzeitig hat sich der Finanzminister mit der kommunalen Familie auf einen Dynamisierungsmechanismus für die Folgejahre geeinigt. Von daher weiß ich nicht, worin Ihr Problem liegt. (Tobias Heller, AfD, steht am Mikrofon.) Wenn Sie fragen, was wir in den letzten Jahren getan haben: Wir bringen keine Kinder unter Kontrolle, sondern wir stärken unseren Erzieherinnen und Erziehern den Rücken. Wir haben Vor- und Nachbereitungszeit eingeführt, wir haben den Schlüssel verbessert. Das haben wir alles am Mikrofon ausgeführt. Wenn Sie zur Kenntnis nehmen würden, dass wir in den letzten zehn Jahren die Fachkraft-Kind-Relation von 1 : 15 auf in etwa 1 : 10 im Kindergarten reduziert haben, dann merkt man, wo Geld in Qualität und wo es in kindliche Bildung fließt. (Beifall SPD, CDU und Staatsminister Piwarz)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Eisenblätter, und es reagiert Herr Kollege Heller. Bitte, Herr Kollege.

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Tobias Heller AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Eisenblätter! Sie haben das wunderbar aufgezählt. Sie haben das wiederholt, auch mit den finanziellen Untersetzungen. Wir können die Debatte weiterführen über weitere Finanzierung und strukturelle Dinge. Am Ende des Tages – meine Kollegin Frau Penz hatte es vorhin angesprochen – haben wir noch immer keine verbindlichen Bildungsstandards, auch nicht in den Plänen. Das ist der Punkt. Sie können das mit etwas Flickschusterei im Haushalt machen. Das wird ohnehin nicht lange gut gehen. Sie rufen immer gern nach mehr Geld, das wissen wir, es ist kein Geheimnis. Aber am Ende des Tages können wir die Debatte nicht nur über Strukturen und Finanzen führen, (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) sondern wir müssen endlich Verbindlichkeiten für die Kinder einführen, damit die Lehrer und das Erzieherpersonal den Kindern mehr beibringen und verbindliche Standards haben. Dann haben wir im Idealfall weniger Probleme in den Grundschulen beim Übergang in die Schule. – Danke schön. (Beifall AfD – Staatsminister Christian Piwarz: Wenn Sie mal Ahnung hätten, das würde helfen!)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Heller mit der Reaktion auf die Kurzintervention von Herrn Kollegen Eisenblätter. Hat die BSW-Fraktion weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. BÜNDNISGRÜNE? – Linke? – Gibt es Bedarf nach einer dritten Runde? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schickt sich Staatsminister Clemens an, das Wort für die Staatsregierung zu ergreifen. Bitte, Herr Staatsminister.

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Conrad Clemens

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Lassen Sie mich zunächst im Rahmen der einzigen bildungspolitischen Debatte in diesem Plenum etwas zu den aktuellen Bildungsstudien sagen. Natürlich hat uns die PISA-Studie erschüttert. Wir sehen abnehmende Kompetenzen, auch in Sachsen. Wir sehen das bei den sprachlichen Fähigkeiten, Zahlenverständnis, Mathekompetenzen, Naturwissenschaften, und wir sehen es auch bei motorischen Fähigkeiten, beim Sport. Dennoch möchte ich zunächst einmal den Menschen danken, die jeden Tag im Bildungssystem in Sachsen ihre Arbeit machen: den Lehrerinnen und Lehrern, den Erzieherinnen und Erziehern. Und ich möchte sagen: Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern wird hier eine hervorragende Arbeit gemacht: Wir sind seit 21 Jahren in diesem Bildungsmonitor auf dem 1. Platz bei der Schulqualität, bei den Förderbedingungen, bei der Bekämpfung der Bildungsarmut, und darauf können wir stolz sein, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall CDU und Staatsregierung) Dieses gute Bildungssystem, das wir haben, lassen wir uns auch nicht kaputt reden. Trotzdem gibt es Verbesserungsbedarf und deswegen teilen wir – das ist der zweite Punkt – auch die Ziele dieses Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes von Karin Prien. Es ist richtig, bei der frühkindlichen Bildung stärker zu investieren. Es ist richtig, diese Vierjährigen-Untersuchung zu machen und zwei Jahre vor der aktuell verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung den Lernstand früher zu erheben, die Fähigkeiten zu erfassen, um dann schon in der Kita im frühkindlichen Bereich gegenzusteuern, um nicht in der ersten Klasse diese Diskrepanz zwischen Schülerinnen und Schülern zu haben, die schon lesen und schreiben können, und anderen, die größere Schwierigkeiten haben. Das ist ein guter Weg. Auch den Weg, auf Kitas in herausfordernden Lagen besonders zu reagieren, halten wir für richtig. Wir haben dieses Startchancen-Programm in der Schule und es läuft gut. Gerade die Schulen in sozialen Brennpunkten haben einen anderen Migrationsanteil. Sie haben einen anderen Anteil von Kindern mit individuellem Förderbedarf und sie brauchen stärkere Unterstützung. Bisher läuft es im Bildungssystem oft nach dem Gießkannenmotto: Jede Schule bekommt etwa gleich viel nach Schüleranzahl und dort müssen wir noch stärker unsere Ressourcen nach dem Sozialindex ausgeben. Das soll hiermit getan werden. Der Kritikpunkt ist bereits angesprochen worden: Der Bund führt hier neue Standards ein und senkt gleichzeitig die Mittel. Das ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich die Ministerpräsidenten mit dem Bund vereinbart haben: das Konnexitätsprinzip oder salopp gesagt: Wer bestellt, bezahlt. Das wird hier konterkariert. Der Bund bestellt mehr und bezahlt weniger, und ich kann Ihnen sagen – weil es ebenfalls schon angesprochen wurde –: Wir werden den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Ministerpräsident und der Finanzminister – die beide vorher lange Jahre Bildungspolitiker waren und das im Herzen geblieben sind – haben schon vereinbart, dass wir mit aller Kraft auch dort für mehr Geld für die Kita kämpfen werden. Auch die Sozialministerin – also auch die SPD – hat sich dazu verpflichtet. Wir kämpfen dafür, dass es mindestens bei den 2 Milliarden Euro bleibt und dass wir eigentlich 3,5 Milliarden Euro bekommen, wenn diese Standards umgesetzt werden sollen. Dieses Gesetz darf so nicht kommen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und Luise NeuhausWartenberg, Die Linke, und Staatsregierung) Der vierte Punkt betrifft den Freistaat Sachsen und wurde schon angesprochen. Wir haben bereits viel über dieses Kita-Moratorium diskutiert. Was machen wir mit dem Geld, das jetzt weniger genutzt wird, weil die Kinderzahlen so dramatisch sinken? Das sind in den folgenden zwei Haushaltsjahren etwa 90 Millionen Euro, und ich bin dankbar, dass wir es gemeinsam geschafft haben, dass ein Großteil dieses Geldes an die Kommunen geht. Diese 367 Euro machen etwa 90 Millionen Euro aus, dass die Kommunen das Geld für die Kita verwenden können, dass es im System bleibt, und ich erlebe tatsächlich, dass die Kommunen ihre Kitas unterstützen. Es ist nicht so, dass man ein Gegeneinander von Erzieherinnen und Erziehern, Kitaleitungen und Kommunen sieht, sondern die Kommunen geben einen Großteil – bis zu einem Drittel ihres kommunalen Budgets – aus, um die Kitas am Leben zu erhalten. Das finde ich richtig. Sie sagen: Dann machen wir eben die Straßenbeleuchtung noch etwas früher aus, aber wir versuchen, unsere Kita zu erhalten. Ich bin sehr dankbar, dass es diese gemeinsame Anstrengung gibt, und wir unterstützen sie dabei. Nun muss ich doch noch einmal etwas zum Thema Daten sagen, Frau Voigt, weil uns das in den nächsten Monaten beschäftigen wird. Wir werden einen Vorschlag für eine Schulgesetzänderung machen. Es ist so, dass wir in allen Bundesländern diesen Weg gehen, dass wir ein bisschen mehr Licht ins Dunkel bringen wollen, was die Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern und von Kindern anbetrifft. Wir haben mit diesen PISA-Ergebnissen immer irgendwie eine wild zusammengesetzte Gruppe, die dann bedauert wird, und dann kommt drei Jahre später eine anders zusammengesetzte Gruppe mit anderen Schulen zusammen und sie werden miteinander verglichen. Wir brauchen eine Verlaufsstatistik. Wir müssen wissen, wie sich die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern von der ersten bis zur letzten Klasse entwickeln, und diesen Weg möchte ich gerne mit Ihnen diskutieren. Ich weiß, dass das in Sachsen ein besonderes Thema ist. Ich weiß auch, dass der Umgang mit Daten in Schulsystemen – auch aufgrund unserer DDR-Historie – eine besondere Sensibilität hat, aber es ist wichtig, dass wir uns ein besseres Bild davon machen, wie die Kompetenzentwicklung in dieser digitalisierten KI-Welt bei unseren Schülerinnen und Schülern verläuft und wie wir es besser schaffen können, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erlernen. Zweite Aktuelle Niedrigwasser lässt sich Elbe schützen statt Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort, und Herr Kollege Günther ist bereits im Begriff, selbiges zu ergreifen; bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es stets der Wunsch, dass man auch einmal über schöne Dinge spricht, und die Elbe ist grundsätzlich ein schönes Thema. Doch leider ist der Anlass ein nicht ganz so schöner; denn wir befinden uns gerade in einer Situation, in der es droht, dass man von einer Position, die wir im Freistaat Sachsen aus guten, vernünftigen Gründen seit Anfang der 1990er-Jahre gemeinsam vertreten haben, abweicht. Es geht um die Idee der Errichtung einer neuen Staustufe bei Děčín in Tschechien. Es gab bereits in der Vergangenheit die Überlegung, dass man in der Elbe weitere Staustufen einbaut – etwa eine Tiefenuntersuchung bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit 1990 –, weil die Elbe auf tschechischer Seite 24 Staustufen hat, in Deutschland aber keine bis nach Geesthacht, kurz vor Hamburg. Wenn man Staustufen hat, um einen Fluss zu regulieren, dann ist das nur sinnvoll, wenn sie in Folge sind und eine auf die andere folgt. Dann hat man das einmal durchgerechnet, was es kosten würde – und vor allem hat man gegenübergestellt, welchen Nutzen man hätte –, und hat damals festgestellt: Bei aller Liebe und bei allem Wunsch, zu investieren – Verkehrsprojekte Deutsche Einheit –, gibt es gar keinen erkennbaren Nutzen, man hätte nur Riesenkosten und Ausgaben. Zum Schluss möchte ich noch einmal auf folgenden Punkt zu sprechen kommen; denn eine Sache hat mir überhaupt nicht gefallen, dass in dieser Debatte der letzten Tage das Schulsystem, das Bildungssystem und die Eltern gegeneinander ausgespielt wurden bzw. dass man ein wenig auch die Schuld in Richtung Eltern geschoben hat. Eines muss man ganz klar sagen: Beide Seiten sind verantwortlich. Die Eltern haben eine Verantwortung, aber das Bildungssystem hat auch eine Verantwortung. Ich möchte dafür werben, dass wir jetzt nicht die Eltern schelten, sondern dass wir als Bildungssystem in der Kita und in der Schule unsere Hausaufgaben machen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Staatsminister Conrad Clemens für die Staatsregierung in der ersten Aktuellen Debatte, die meinem Dafürhalten nach nun abgeschlossen zu sein scheint. – Das ist so. Wir kommen zu Debatte nicht wegbaggern – weiter ausbauen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deswegen ist dieses Thema damals einfach fallen gelassen worden. Das war schon 1990. Sie wollen nicht wissen, wie sich mögliche Kostensteigerungen heute auf dieses Projekt auswirken würden. Seitdem hat der Freistaat Sachsen – wenn es um eine Beteiligung auf tschechischer Seite ging – klar gesagt: Nein, das Kosten-Nutzen-Verhältnis spricht dagegen. Die Risiken und die Schäden, die angerichtet werden, sind viel größer als der Nutzen. Nun hören wir, dass es dazu neue Überlegungen bei unserem sächsischen Umweltminister gibt. Um für alle, die sich nicht täglich mit der Elbe beschäftigen, kurz zu erläutern, warum das so ist: Die Elbe ist einer der längsten Flüsse Europas. Über die Bedeutung dieses Flusses für unsere Heimat – gerade für Sachsen und für Deutschland – müssen wir nicht sprechen. Seit dem Wiener Kongress 1815 ist die Elbe internationalisiert, seit den 1840er-Jahren wird sie ausgebaut. In dieser Zeit hat man die Elbe begradigt und eingedeicht. Dabei hat sie – und auch das ist eines ihrer Hauptprobleme – einen großen Teil ihrer 6 200 Quadratkilometer Auenfläche verloren, also Retentionsraum, der Hochwasser aufnimmt und Wasser speichert, wenn zu viel vorhanden ist, auch für die Zeiten, in denen es trocken ist. Von diesen 6 200 Quadratkilometern sind seitdem noch 840 Quadratkilometer übrig, somit nur ein Bruchteil. Das haben wir 2002 bei dem Elbehochwasser schmerzhaft erlebt. Das Wasser konnte nirgendwohin. Das erleben wir auch heute in Trockenphasen, weil das Wasser nicht mehr in der Landschaft gespeichert werden kann. Gleichzeitig machen durch Flussregulierung und Stromausbaumaßnahmen 6 000 Buhnen die Elbe schmaler. Sie sollen für einen schnelleren Abfluss sorgen und verhindern, dass sich Sediment ablagert. Das führt zu einer Elbvertiefung. Es lagert sich nichts mehr ab, und die Elbe hat sich seit diesem Ausbau an verschiedenen Stellen deutlich eingetieft, etwa bei Magdeburg, aber auch bei Torgau um 2 Meter. Wozu führt das? Die Elbe hat sich von einem Fluss mit einer lebendigen Auenlandschaft zu einer großen Drainage entwickelt. Sie entwässert die Landschaft. Das hat dramatische Folgen. Die alte Aue ist nicht mehr an das Wasser angeschlossen. Das hat auch Folgen für die Landwirtschaft, weil dadurch der Grundwasserpegel sinkt. Es geht nicht nur um Natur, sondern auch um knallharte wirtschaftliche Interessen. Man versucht nun mühsam, mit großen Schiffen Schotter hineinzuschütten, damit sich die Sohle hält. Aber das ist ein Kampf gegen Windmühlen. Deshalb ist beim Thema Elbe eigentlich die Frage: Wie schaffen wir es, die Elbe so zu ertüchtigen, dass sie ihrer Funktion als Fluss nachkommen kann? Die Elbe soll ein Fluss in einer lebendigen Auenlandschaft und zugleich ein Fluss mit wirtschaftlichen Funktionen, etwa für die Wasserversorgung, sein. Wir leben in Zeiten des Klimawandels. Bereits 2023 hat man festgestellt, dass es in den 25 Jahren zuvor – wir wissen, was danach passiert ist – allein acht extreme Hochund Niedrigwasserereignisse gab. Die Zeit von 2014 bis 2020 war die abflussärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. Man muss nur aus dem Fenster schauen und sehen, was in den letzten Jahren passiert ist. Das wird jedes Jahr schlimmer. Obwohl weniger Wasser in der Elbe ist, sie sich immer weiter eintieft und die Probleme immer größer werden, haben wir gleichzeitig immer größere Bedarfe. Dresden – das ist nur ein Punkt an der Elbe – erwartet, dass sich der Wasserbedarf bis in die 2030er- und 2040er-Jahre auf 235 000 Kubikmeter pro Tag verdoppelt, etwa für unsere Chipindustrie.

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Alexander Dierks

Ihre Redezeit, Herr Kollege, ist abgelaufen.

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Wolfram Günther GRÜNE

Wenn unsere Elbe etwas braucht, –

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Wolfram Günther GRÜNE

– dann ist es kein weiterer Ausbau, sondern Schutz. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Es besteht die Möglichkeit einer zweiten Rederunde, Herr Kollege Günther. Es wird nun die CDU-Fraktion das Wort ergreifen. Bitte, Frau Kollegin Pfeifer.

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Daniela Pfeifer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Niedrigwasser lässt sich nicht wegbaggern – Elbe schützen statt weiter ausbauen“ – so haben die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNISGRÜNE diese Aktuelle Debatte überschrieben. Wissen Sie was, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN? Beim ersten Halbsatz haben Sie sogar recht. Niedrigwasser lässt sich nicht wegbaggern. Aber es lässt sich auch nicht mit Überschriften bekämpfen. Deshalb sollten wir heute über folgende Fragen reden: Wie machen wir Sachsen wasserpolitisch fit für die Zukunft? Wie sichern wir Trinkwasser für die Menschen? Wie halten wir mehr Wasser in der Landschaft? Wie schützen wir unsere Gewässer? Wie schaffen wir gleichzeitig eine Infrastruktur, die auch längere Trockenperioden aushält? Wasserpolitik ist längst Zukunftspolitik. Der Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt. Trockenperioden werden zu Herausforderungen für Grundwasser, Flüsse und Talsperren. Das sächsische Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ geht davon aus, dass sich das Wasserangebot unserer Talsperren für Trink- und Brauchwasser durch klimatische Veränderungen um bis zu 30 % reduziert. Gleichzeitig werden rund 40 % der sächsischen Bevölkerung aus Talsperren mit Trinkwasser versorgt, im südlichen Sachsen sind es sogar 70 %. Das sind Dimensionen, über die wir reden müssen. Deshalb stört mich an der Argumentation der GRÜNEN vor allem eines: Sie konstruieren einen Gegensatz, den es in einer verantwortungsvollen Wasserpolitik nicht geben darf. (Beifall Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch – Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE) Natur oder Infrastruktur, Renaturierung oder Talsperren, Klimaschutz oder – wie Sie es nennen – Beton: Wir brauchen beides. Selbstverständlich müssen wir Wasser länger in der Landschaft halten. Selbstverständlich brauchen wir intakte Böden, Wälder, Auen und Gewässer. Selbstverständlich müssen wir Grundwasser schützen und Gewässer ökologisch entwickeln. Aber genauso brauchen wir funktionierende Talsperren, Speicher, Wasserwerke und leistungsfähige Verbundsysteme. Wenn der Regen im Hochsommer über Wochen ausbleibt, können Sie den Menschen nicht sagen: Ihre Trinkwasserversorgung renaturieren wir erst einmal. Daseinsvorsorge braucht Infrastruktur. Diese Infrastruktur müssen wir heute für die Bedingungen von morgen ertüchtigen. Das ist kein Gegensatz zum Klimaschutz. Das ist Klimaanpassung. Deshalb ist der Vorwurf „Beton statt Klimaschutz“ nicht nur politisch wohlfeil, er wird auch der wasserwirtschaftlichen Realität unseres Landes nicht gerecht. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Ich komme zum Thema Elbe. Die Elbe ist ein einzigartiger Naturraum. Sie ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

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Alexander Dierks

Frau Kollegin Pfeifer, gestatten Sie eine Zwischenfrage bzw. Bemerkung?

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Daniela Pfeifer CDU

Nein, erst einmal nicht. Die Elbe ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sie prägt unsere Kulturlandschaft und unsere Städte. Die Elbe ist zugleich eine Bundeswasserstraße. Auch das gehört zur Wahrheit. Unser Ziel kann deshalb nicht lauten: schützen oder nutzen. Unser Ziel muss lauten: schützen und verantwortungsvoll nutzen. Damit komme ich zur geplanten Staustufe in Děčín. Auch hier sollten wir die Dinge fachlich sauber auseinanderhalten. Eine Staustufe erzeugt keinen Regen. Sie füllt auch nicht auf wundersame Weise unsere Grundwasserspeicher. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Richtig!) Selbstverständlich wird eine Staustufe in Tschechien nicht das Niedrigwasserproblem der Elbe lösen. Aber daraus folgt nicht, dass wir ein solches Vorhaben schon ablehnen müssen, bevor seine konkreten Auswirkungen neu bewertet worden sind. Genau das unterscheidet unsere Herangehensweise von der der GRÜNEN. Sachsen und Tschechien haben Ende Juli vereinbart, die aktualisierten Planungen für Děčín gemeinsam eng zu begleiten und die ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Auswirkungen neu zu bewerten. Ich finde, das ist der richtige Weg: nicht blind zustimmen, aber auch nicht reflexartig ablehnen. Wir müssen prüfen, abwägen, bewerten und dann entscheiden.

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Alexander Dierks

Die Redezeit, Frau Kollegin, ist abgelaufen.

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Daniela Pfeifer CDU

Das ist verantwortungsvolle Politik. Gerade bei einem internationalen Fluss –

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Daniela Pfeifer CDU

– endet Wasserpolitik nicht an Landes- und Staatsgrenzen. (Beifall CDU und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Pfeifer für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Schreyer das Wort.

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Timo Schreyer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich bin Handwerker, ich bin Dachdeckermeister. Ich arbeite mit meinen Händen, und ich weiß, was Arbeit wert ist. Ich weiß auch: Gute Arbeit braucht Transport. Sie braucht Logistik. Sie braucht eine Elbe, auf der Schiffe fahren. Wenn dieser Fluss versandet, dann steht nicht nur das Schiff, dann steht das Material für das Dach des Kunden, dann steht die Lieferkette meines Betriebes, dann steht die Arbeit von Tausenden Sachsen, die mit ihren Händen schaffen, was dieses Land zusammenhält. Ich sehe jeden Tag, was passiert, wenn Politik das vergisst. Sicher, die Elbe ist ein wundervolles Ökosystem und muss geschützt werden. Die Elbe ist aber auch Lebensader für Sachsen. Sie bringt Waren und Rohstoffe nach Dresden, nach Riesa und nach Torgau. Sie sichert Arbeitsplätze in Logistik, Industrie und Handwerk. Doch diese Lebensader verschlammt, sie versandet. Sie wurde zur Nebensache gemacht und unnötig mit grüner Bürokratie überzogen. Schauen wir auf die Zahlen: Allein an der Elbstrecke E4 lag die Fahrrinne im Jahr 2024 an 171 Tagen unter 140 Zentimeter. 171 Tage – fast jeden zweiten Tag im Jahr. Jetzt kommt das Entscheidende: Deutschland hat sich mit Tschechien völkerrechtlich verpflichtet, genau das zu verhindern. Seit dem 1. Januar 2025 ist das deutsch-tschechische Abkommen in Kraft. Dort steht schwarz auf weiß das Ziel: eine Fahrrinne von 140 Zentimeter an 345 Tagen im Jahr. Das ist ein Staatsvertrag, den der Bundestag selbst schon 2017 eingefordert hat. Die Realität an einer einzigen sächsischen Elbstrecke: 171 Tage Unterschreitung statt höchstens 20. Dann kam der Einsturz der Carolabrücke. Die Häfen in Tschechien wurden plötzlich abgeschnitten, die Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH mussten Umsatzverluste in einem mittleren sechsstelligen Bereich hinnehmen. Für die tschechische Tochtergesellschaft wird ein Verlust von bis zu 300 000 Euro geschätzt. Was macht die Staatsregierung? Sie wartet. Der Hafen Riesa hat seit dem Jahr 2022 eine unveränderte Umschlagkapazität von 800 000 Tonnen. Das neue Terminal für den kombinierten Verkehr ist noch im Bau. Fertig soll es erst 2028 sein. Acht Jahre Stillstand, während Berlin und Prag längst einen Vertrag mit klaren Zielen unterschrieben haben. Dabei ist die Nachfrage vorhanden. Die SBO meldet für 2025 eine positive Bilanz. Sie warnt zugleich: Der verfügbare Schiffsraum auf der Oberelbe muss wachsen. Der Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt sagt es deutlich. Er begrüßt das Inkrafttreten des Abkommens und widerspricht ausdrücklich der Behauptung von Umweltverbänden, die Elbe als Verkehrsweg habe keine Zukunft. Der reguläre Güterverkehr nach dem sommerlichen Niedrigwasser beweist es Jahr für Jahr. Jetzt zu den GRÜNEN. Sie stehen hier gern und reden vom Schiff als klimafreundlichem Transportmittel. Das hört sich gut an. Aber schauen wir hin. Wer war fünf Jahre lang Umweltminister in diesem Land? Ein Grüner, der Herr Günther. Er hatte fünf Jahre Verantwortung für unsere Flüsse. Das waren fünf Jahre, in denen der Bund mit Tschechien einen Vertrag mit klaren Zielwerten ausgehandelt hat. Aber Sachsen liefert bis heute nicht: kein Ausbau der Fahrrinne, kein Terminal, das fertig wird, nur Studien, Prüfaufträge und schöne Reden. Die GRÜNEN predigen hier wieder Wasser und trinken Wein. Sie loben die Binnenschifffahrt als Klimahelden – Bundestagsfraktion am 20.04.2026 –, aber wenn ihre Umweltverbände behaupten, die Elbe habe keine Zukunft mehr, verschweigen sie es. Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag ein klares Ziel vorgibt, tun sie am Ministertisch nichts dafür, es zu erreichen. Das ist grüne Doppelmoral. Aber die Wirtschaft in Sachsen braucht keine grüne Doppelmoral. Sie braucht eine Elbe, die schiffbar ist. Sie braucht einen Hafen in Riesa, der wächst, statt bis 2028 zu warten. Hören Sie auf, die Binnenschifffahrt schlechtzureden und kleinzuhalten! Sachsen hat einen Fluss und einen Vertrag. Erfüllen wir ihn für die Wirtschaft in Sachsen, für die Arbeitsplätze, für die Menschen, die hier leben und arbeiten! Übrigens, Herr Günther, die Elbe zwischen Nordsee und Hamburg wurde ungefähr neunmal ausgebaggert und vertieft und wird weiter ständig ausgebaggert.

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Schreyer für die AfD-Fraktion. Für die BSW-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Lange das Wort.

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Ulf Günter Lange BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein freundliches Glückauf am Morgen. Niedrigwasser ist ein ernstes und aktuelles Problem. In vielen Flüssen Mitteldeutschlands liegen die Wasserstände deutlich unter dem langjährigen Mittel. In Dresden liegt der Pegel der Elbe aktuell bei rund 60 Zentimeter, etwa 59 % unter dem Mittelwert. Die Ursache ist bekannt: Bleibt über längere Zeit der Regen aus, sinken die Grundwasserstände und damit auch der sogenannte Basisabfluss, der unsere Flüsse in trockenen Zeiten speist. Neu ist das Problem nicht. Außergewöhnliche Trockenperioden gab es schon in früheren Jahrhunderten. Historische Berichte reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Was sich verändert hat, ist die Häufigkeit. Seit etwa 2014 beobachten wir häufiger Niedrigwasserereignisse mit einem vorläufigen Höhepunkt 2018 und 2019. Dabei ist klar: Der direkte Einfluss des Menschen auf einzelne extreme Hoch- und Niedrigwasserereignisse ist begrenzt. Trotzdem müssen wir handeln, denn die Folgen sind konkret: Einschränkungen für die Binnenschifffahrt, schlechtere Wasserqualität, höhere Wassertemperaturen und im schlimmsten Fall Fischsterben. Wenn solche Niedrigwasserphasen im Zuge des Klimawandels häufiger auftreten, muss Politik Antworten geben. Die Antwort kann aus Sicht des BSW aber nicht darin bestehen, mit viel Geld und ungewissem Erfolg die Fahrrinne der Elbe immer weiter zu vertiefen. Eine tiefere Fahrrinne macht keinen Regen und keinen heißen Sommer kühler. Wir müssen beim Wasserhaushalt unserer Landschaft ansetzen und Wasser länger in der Fläche halten. Dazu gehören die Renaturierung von Mooren und Auen, Wiedervernässung, ein vernünftiger Wasserverbrauch und eine angepasste Landnutzung. So stabilisieren wir Grundwasser und Wasserhaushalt. Das hilft nicht nur bei Trockenheit, sondern auch bei Starkregen und Hochwasser. Wir reden also nicht über ein ökologisches Nischenthema, sondern darüber, wie Sachsen künftig mit seinem Wasser umgeht. Insofern ist es wichtig, dass die GRÜNEN dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt haben. (Beifall Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Aber Klimaanpassung kostet Geld. Auenrenaturierung, Moorwiedervernässung und ein funktionierender Wasserhaushalt gibt es nicht zum Nulltarif. Weil auch der Staat jeden Euro nur einmal ausgeben kann, müssen wir über Prioritäten reden. Da wird es bei den GRÜNEN interessant. Ausgerechnet die Partei, die einmal Ökologie auf die politische Tagesordnung setzen wollte, setzt heute andere Prioritäten. Man stimmt mit Inbrunst dafür, in Kriegsgerät und Tötungsmaschinen zu investieren. (Proteste BÜNDNISGRÜNE) Wer aber Milliarden für Aufrüstung einplant, sollte auch ehrlich sagen, wo dieses Geld fehlen wird: bei unseren Flüssen, Auen und Mooren, beim Hochwasserschutz und beim Wasserhaushalt. Auch beim Klimaschutz wird es widersprüchlich. Ein Eurofighter verbraucht enorme Mengen Kerosin und erzeugt tonnenweise CO . Ein Leopard-2-Kampfpanzer vergeudet auf 100 Kilometer mehrere Hundert Liter Diesel. Das sind nun einmal keine Elektrolastenräder. Der militärische Betrieb verursacht erhebliche Emissionen. Ein Soldat verursacht bereits im normalen Friedensbetrieb einen deutlich höheren CO -Fußabdruck als ein Beschäftigter in der zivilen Wirtschaft. Wer Unmassen an Geld in umweltschädlichste Kriegstechnik steckt, sollte sich über die finanziellen und ökologischen Folgen dieser Entscheidung nicht beklagen. (Beifall BSW) Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen davon ausgehen, dass uns in Sachsen künftig zeitweise weniger Wasser zur Verfügung stehen wird. Dann geht es nicht mehr nur um den Pegel der Elbe, sondern es geht um Trinkwasser, Landschaft, Industrie, Wälder und Naturschutz und darum, wer in trockenen Zeiten wie viel Wasser nutzen darf. Deshalb brauchen wir einen Paradigmenwechsel. Wir haben über Jahrzehnte unsere Landschaft vielerorts darauf ausgerichtet, Wasser möglichst schnell loszuwerden: Gräben, Drainagen, begradigte Gewässer – Hauptsache, das Wasser fließt ab. Künftig müssen wir das Gegenteil tun: Wasser, in unseren Böden, Wäldern, Mooren und Auen halten. Nicht jeder Tropfen sollte möglichst schnell in Richtung Nordsee geschickt werden. Unser Ziel muss eine Landschaft sein, die Wasser aufnehmen, speichern und in trockenen Zeiten wieder abgeben kann. (Beifall BSW) Das ist eine Aufgabe für Jahre. Je länger wir aber warten, desto schwieriger und teurer wird sie. Meine Damen und Herren! Wasser ist Lebenselixier. Lassen Sie uns dafür – für die richtigen und wichtigen Dinge des Lebens – Verantwortung übernehmen! Nicht jeder für sich, sondern alle gemeinsam. Vielen Dank. Glück auf! (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war der Herr Kollege Lange für die BSW-Fraktion. Für die SPD ergreift nun Frau Kollegin Koch das Wort.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über die Elbe sprechen, dann sprechen wir unter anderem über das Herz Dresdens, die Sächsische Schweiz, Radebeul und Meißen. Die Elbe: Das sind die Elbwiesen, auf denen die Familien im Sommer liegen. Das ist der Elberadweg, auf dem Menschen Rad fahren oder laufen. Das ist der Canaletto-Blick, der Touristen aus der ganzen Welt anzieht. Das sind die Dampferfahrten, die uns die Schönheit unserer Stadt vom Wasser aus erleben lassen. Das klingt sehr malerisch und romantisch. Sie haben aber auch noch nicht erlebt, wie ich als Dresdnerin in die Verteidigung gehe, wenn jemand vorschlägt, Wasser aus der Elbe in die Spree umzuleiten. Wir wissen, dass die Elbe unfassbar wichtig ist. Wir wissen aber auch, dass die Elbe äußerst gefährlich sein kann. Das haben uns die Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013 schmerzhaft vor Augen geführt. Was wir allerdings neuerdings viel häufiger wissen, ist, dass uns die Elbe auch verdammt fehlen kann: in den immer häufiger werdenden Dürreperioden, wenn das Niedrigwasser den Fluss fast zum Verschwinden bringt. Wir müssen uns leider davon verabschieden, dass die Elbe ganzjährig beschiffbar ist. Das ist sie nicht. Das wird sie klimatisch bedingt auch nicht sein. Wie gehen wir mit dieser Realität um? Wir sollten mit Blick auf die Elbe nicht zuerst darüber sprechen, wie tief wir sie machen können, sondern wir müssen darüber sprechen, wie wir mit weniger Wasser umgehen. Die Antwort auf weniger Wasser darf nicht lauten, dass wir den Fluss technisch noch weiter umbauen. Die Antwort muss lauten, dass wir den Verkehr und die Infrastruktur widerstandsfähig machen, wenn das Wasser knapp ist. Unsere Position als SPD ist klar: Ja, zur Elbe als Bundeswasserstraße. Ja, zur Binnenschifffahrt, sofern es sinnvoll ist. Natürlich ja zu Dresden, Riesa und Torgau als Logistikstandort. Ja zu einer engen Verbindung zu Tschechien, denn die Elbe endet nicht an der Grenze. Es darf aber kein Schiff gegen Bahn geben. In der Logistik bedeutet das vielmehr die Kombination verschiedener Verkehrsträger, nicht die einseitige Fokussierung auf einen. Wir möchten die Elbe natürlich wirtschaftlich nutzen, sie aber nicht zu einem Kanal machen. Diese Haltung ist für die SPD-Fraktion übrigens nichts Neues. Schon 2015 hat meine Kollegin Simone Lang Folgendes gesagt – ich zitiere –: „Für die Elbe gilt: kein Ausbaggern, keine weitere Vertiefung und keine Staustufen.“ Diese Haltung gilt für uns auch weiterhin. Was bedeutet das aber konkret? Auf tschechischer Seite wird nun einmal über eine Staustufe in Děčín diskutiert. Ja, Děčín ist erst einmal ein tschechisches Projekt. Es hat aber auch Auswirkungen auf die gesamte Elbe. Hierbei gilt Folgendes: Aus einer Staustufe in Děčín folgt kein Automatismus, auch die Elbe in Sachsen schrittweise auszubauen. Wir müssen die aktuelle Planung natürlich seriös prüfen. Prüfen ist hierbei das entscheidende Wort. Es darf nicht automatisch dazu führen, dass wir in einen unkontrollierten Ausbau der Elbe kommen. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Elbe ist mehr als nur ein Fluss. Sie ist ein Stück Identität, Lebensqualität und Zukunft. Eine Zukunft, die wir verantwortungsvoll gestalten müssen und zwar nicht mit kurzsichtigen Eingriffen, sondern mit Weitsicht und mit Respekt vor der Natur. Die SPD-Fraktion steht für eine Elbe, die wirtschaftlich genutzt wird, ohne sie zu zerstören, für eine Elbe, die Verkehrsweg und Naturraum bleibt, und eine Politik, die eben nicht kurzfristig denkt. Eines ist klar: Niedrigwasser lässt sich nicht wegbaggern. Wir können aber lernen, damit umzugehen – zum Wohl der Elbe und der Menschen, die an ihr leben. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Koch für die SPD-Fraktion. Nun ergreift Herr Kollege Hartmann von der Fraktion Die Linke das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Elbe ist keine Autobahn aus Wasser. Stellen wir uns einen Fluss vor, der über Jahrtausende eine Landschaft geprägt hat, mit Sandbänken, Auenwäldern, Altarmenwiesen und einer außergewöhnlichen Artenvielfalt. Ein Fluss, der Hochwasser aufnehmen, Wasser speichern und Kohlenstoff binden kann. Stellen wir uns gleichzeitig vor, dass wir versuchen, genau diesen Fluss immer weiter zu vertiefen und einzuengen, damit auch Schiffe bei Niedrigwasser fahren können. Genau vor diesem Widerspruch steht die Elbe. Die frei fließende Elbe zwischen der deutsch-tschechischen Grenze und Hamburg ist einzigartig und schützenswert. Auf rund 600 Kilometern kann sie noch weitgehend frei fließen. Das ist eine Seltenheit in Mitteleuropa. Ihre Auen bieten Lebensraum für zahlreiche bedrohte Arten, speichern Wasser, schützen vor Hochwasser und binden Kohlenstoff. Doch die Elbe wird auch als Wasserstraße genutzt. Genau hier beginnt das Problem. Die Elbe ist ein Niedrigwasserfluss. In trockenen Jahren kann die Schifffahrt über Monate eingeschränkt oder sogar unmöglich sein. Die angestrebte Fahrtiefenrinne von 1,40 Meter ändert nichts am eigentlichen Problem. In Zeiten von Niedrigwasser fehlt der Elbe schlicht das notwendige Wasservolumen, um die Schifffahrt dauerhaft sicherzustellen. Für voll beladene Schiffe werden außerdem deutlich größere Tiefen notwendig. Nach den von der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt dokumentieren Daten sind die Transporte an der Elbe seit dem Jahr 2013 massiv gestiegen. Gleichzeitig wurden und werden erhebliche Summen in die Wasserstraße investiert. Damit entsteht ein grundlegender Widerspruch. Es wird viel Geld in eine bessere Befahrbarkeit investiert, obwohl das entscheidende Problem, das fehlende Wasserangebot bei Niedrigwasser, nicht gelöst wird. Hinzu kommt eine ökologische Fehlentwicklung. Wenn ein Fluss eingeengt, begradigt und vertieft wird, erhöht sich seine Fließgeschwindigkeit. Die Elbe gräbt sich dadurch weiter in ihr sandiges Flussbett ein. Man spricht von Tiefenerosion. Der Wasserspiegel sinkt. Mit ihm kann auch der Grundwasserspiegel in der Aue sinken. Die Auen werden trockener. Ausgerechnet während zunehmender Hitze und Trockenheit kann der technische Ausbau damit die Folge der Wasserkrise noch verstärken. Besonders problematisch ist es, weil die Auen eigentlich ein natürlicher Wasserspeicher sind. Wenn wir Flüsse und Auen wieder stärker miteinander verbinden, kann Wasser in der Landschaft gehalten, langsam abgegeben und bei Hochwasser aufgenommen werden. Renaturierte Flusslandschaften können deshalb gleichzeitig dem Hochwasserschutz, dem Schutz vor Trockenheit und der biologischen Vielfalt dienen. Umweltverbände wie der NABU beschreiben genau diesen Ansatz als einen Weg hin zu krisenfesten Flusslandschaften. Wirtschaftlich lohnt sich ebenso der Blick auf das, was wir mit einer lebendigen Elbe gewinnen können: Der Naturtourismus entlang der Elbe ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Gleichzeitig liefert die Flusslandschaft Leistungen, die wir sonst teuer ersetzen müssten: Hochwasserschutz, Wasserspeicherung, Kohlenstoffspeicherung und Lebensräume. Was also ist die Alternative? Erstens muss die Elbe als Niedrigwasserfluss akzeptiert werden. Nicht der Fluss sollte immer stärker an die Schifffahrt angepasst werden, vielmehr muss sich die Schifffahrt an die natürlichen Bedingungen anpassen. (Vereinzelt Beifall BÜNDNISGRÜNE) – Danke. – Zum Beispiel kann das durch kleinere Schiffe mit weniger Tiefgang passieren, um auch in trockenen Zeiten Transporte zu ermöglichen. (Mike Moncsek, AfD: Schiffe mit Rädern – das ist das Beste!) Gleichzeitig müssen wir dort, wo Güter zuverlässig transportiert werden müssen, stärker auf die Schiene setzen. Der Schienenverkehr sollte als verlässlicher Gütertransportweg weiter ausgebaut werden, anstatt die Elbe immer weiter an Anforderungen anzupassen, die sie aufgrund ihrer natürlichen Wasserstände nicht dauerhaft erfüllen kann. (Vereinzelt Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweitens müssen wir der Elbe und ihren Auen wieder Raum geben. Flussauen sollen reaktiviert, Altarme wieder angebunden und entwässerte Flächen wieder vernässt werden. Dadurch wird Wasser länger in der Landschaft gehalten, anstatt möglichst schnell abzufließen. Drittens müssen bestehende Konzepte an die Realität des Klimawandels angepasst werden. Das Gesamtkonzept Elbe enthält zwar wichtige ökologische Ziele, beispielsweise die Umkehr der Tiefenerosion. Die zugrunde liegende Datenbasis stammt jedoch teilweise aus dem Jahr 2013 und davor. Angesichts der inzwischen deutlich veränderten Wasserverhältnisse ist eine Aktualisierung notwendig. Die Elbe zu schützen bedeutet deshalb nicht, ihre Nutzung aufzugeben. Es bedeutet, ihre ökologische Funktion und ihre Bedeutung als Wasserressource ernst zu nehmen und durch die Reaktivierung ihrer Auen nicht nur in Naturschutz, sondern zugleich in Wasserverfügbarkeit, Klimaanpassung, Hochwasserschutz, Artenvielfalt und damit in die Zukunft der Region entlang des Flusses zu investieren. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall Die Linke, BSW und BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

So geht das mit der Redezeit. Das war Kollege Hartmann für die Fraktion Die Linke. Das war eine Punktlandung. Jetzt ergreift in der zweiten Runde Frau Kollegin Meier für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort, bitte.

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Katja Meier GRÜNE

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU in SachsenAnhalt fordert neue Staustufen entlang der Elbe. So falsch ich diese Forderung finde, gesteht sie doch einen Punkt offen ein: Für eine verlässliche Güterschifffahrt fehlt der frei fließenden Elbe immer öfter schlicht das Wasser. Wo kein Wasser ist, können keine Schiffe fahren. Deshalb, so schlussfolgert die CDU, müsse der Fluss aufgestaut werden. Wir sagen: Das ist der falsche Weg. Denn was bringt eine Staustufe auf tschechischer Seite, wenn wenige Kilometer weiter auf deutscher Seite weiterhin Niedrigwasser herrscht? Ja, ich habe großes Verständnis dafür, dass Tschechien einen verlässlichen Zugang zu den Nordseehäfen haben will. Aber wir müssen ehrlich sagen, was Děčín leisten kann und was nicht. Tschechien will für bis zu 330 Millionen Euro eine Staustufe bauen und damit erreichen, dass Schiffe ganzjährig fahren können. Auf deutscher Seite ändert dieses Bauwerk am Pegelstand jedoch nichts. Niedrigwasser lässt sich nicht wegbaggern. Eine Staustufe bei Děčín erzeugt kein zusätzliches Wasser für die deutsche Elbe. Wer von Děčín aus eine verlässliche Wasserstraße bis Hamburg bauen will – und so viel Ehrlichkeit gehört dazu –, müsste konsequenterweise über weitere Staustufen auf der deutschen Elbe sprechen. Die CDU in Sachsen-Anhalt spricht das bereits laut aus. Von unserer Sächsischen Staatsregierung erwarte ich, dass sie ihre bisherige Linie beibehält und neuen Staustufen an der Elbe eine klare Absage erteilt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Děčín darf nicht der Anfang einer Kette weiterer Staustufen auf der deutschen Elbe sein. Und ja, auch verkehrspolitisch sprechen die Fakten eine klare Sprache: Seit 2014 wurde im Schnitt an über 65 Tagen pro Jahr die Mindestfahrtrinnentiefe unterschritten. 2018 waren es zwischen Dresden und Riesa sogar 200 Tage. Das ist keine Grundlage für eine Logistik, die verlässlich funktionieren muss. Schauen wir auf die tatsächliche Bedeutung für die Binnenschifffahrt hier auf der Elbe. 2023 wurden auf deutschen Binnenwasserstraßen insgesamt rund 172 Millionen Tonnen Güter befördert. In Sachsen waren es gerade mal 72 000 Tonnen Güterumschlag per Schiff. Das entspricht einer Größenordnung von 0,04 % der bundesweiten Beförderung, meine sehr verehrten Damen und Herren. 0,04%! Und trotzdem wurden allein zwischen 2013 und 2022 mehr als 430 Millionen Euro für die Wasserstraße Elbe zwischen der tschechischen Grenze und Geesthacht ausgegeben. 430 Millionen Euro! Gleichzeitig fehlt an immer mehr Tagen das Entscheidende: Wasser. Auch die Wirtschaft hat längst auf diese Realität reagiert. Bei den Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe wurden 2023 gerade mal gut 4 % des Güterumschlags per Schiff abgewickelt. Das dürfte in den Jahren 2025/2026 noch sehr viel weniger sein. Mehr als 44 % wird über die Schiene abgewickelt und mehr als die Hälfte über Lkw. Das ist ein klarer Realitätscheck durch die Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe. Ihre Zukunft liegt in moderner Logistik und vor allem auf einer starken Schiene. Genau hier wird die Debatte um Děčín endgültig widersprüchlich. Aktuell wird für über 5,6 Milliarden Euro die neue Bahnverbindung zwischen Dresden und Prag durch den Erzgebirgstunnel geplant. Das soll den Engpass im Elbtal auflösen. (Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon.) Das Betriebsprogramm ist auf 150 Güterzüge am Tag ausgelegt. Das ist eine verlässliche Transportkapazität, unabhängig vom Wasserstand der Elbe.

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Alexander Dierks

Frau Kollegin Meier, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Katja Meier GRÜNE

Nein. – Deshalb müssen wir aufhören, Verkehrspolitik gegen die hydrologische Realität zu machen, und ich erwarte von der Staatsregierung, dass sie unseren tschechischen Nachbarn ehrlich sagt: Die verbesserten Schifffahrtsbedingungen bei Děčín finden auf der deutschen Seite keine verlässliche Fortsetzung. Setzen wir dort auf verlässliche Güterverkehre, wo wir die Kapazitäten schaffen können, und zwar auf der Schiene! (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Stefan Hartmann, Die Linke) Schützen wir die Elbe als das, was sie ist: ein einzigartiges Fließgewässer und keine Wasserautobahn, wie es Herr Hartmann bereits ausgeführt hat! Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Meier für die BÜNDNISGRÜNEN zu Beginn der zweiten Runde. Nun begehrt Herr Kollege Moncsek eine Kurzintervention an Mikrofon 7.

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Mike Moncsek AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin, man kann gar nicht erklären, mit wie viel Halbwissen Sie manchmal hier herumschmeißen. (Widerspruch BÜNDNISGRÜNE) Gehen wir mal davon aus, dass es Güter gibt, die vom Volumen, vom Gewicht und von der Menge – – Menge – Fragezeichen; darüber können wir uns noch unterhalten, was die Bahn überhaupt nicht leisten kann. Denn es gibt technische Abmaße in Länge, Breite und Höhe. Auch der Tunnel wurde von uns unterstützt, nicht von Ihnen. Wir wollten die Untertunnelung durch das Erzgebirge. So, und jetzt kommen Sie und tun hier so, als wenn die Bahn alles wegschafft. Ich will Ihnen ein Beispiel geben: einfache Druckbehälter. Wenn Sie mal in Děčín waren und die voluminösen, nicht schweren Güter sehen, dann können Sie die nur auf der Elbe transportieren. Oder Transformatoren – der Kran im Hafen steht nicht zur Belustigung der Touristen dort. Das ist genau das, was Sie auf der Straße und auf der Schiene überhaupt nicht transportieren könnten. Jetzt muss man doch mal realistisch sein – und darüber kann man sich ganz logisch unterhalten –, für was wir denn diese wasserwirtschaftliche Verkehrsader brauchen. Da muss man auch mal sagen: Entschuldigung, es gibt Güter. Wir können gerne, Kollegen von den Linken, wieder mit Kutschen und bereiften Schiffen in Zukunft durchs Elbtal fahren. Das ist Blödsinn. Das ist wirklicher Blödsinn. Also lassen Sie uns einfach mal realistisch darüber nachdenken, ob die Sachen, die wir produzieren oder brauchen, überhaupt transportiert werden können mit dem, was Sie vorschlagen. Es ist unrealistisch, was Sie sagen. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war an Mikrofon 7 Herr Kollege Moncsek mit einer Kurzintervention und an Mikrofon 3 reagiert nun Frau Kollegin Meier.

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Katja Meier GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Moncsek, Sie haben soeben sehr viel von Realismus gesprochen. Wir sitzen nun immer hier und haben den wunderbaren Blick auf die Elbe. Ich wüsste nicht, wie viele Schiffe allein in den letzten Tagen hier vorbeigefahren sind. Allein die Investitionen, die getätigt werden müssen, sind enorm – in dem Wissen, dass wir hier schlicht und einfach kein Wasser haben werden. Was die ökologischen Folgen daraus sind, das haben mehrere Kollegen, insbesondere Wolfram Günther, sehr deutlich dargestellt. Deshalb müssen wir über Alternativen reden und die können nicht in Staustufen auf der Elbe zwischen Děčín und Hamburg liegen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Meier an Mikrofon 3 mit der Reaktion auf die Kurzintervention. Es steht schon seit einiger Zeit Frau Kollegin Pfeifer bereit, die für die CDU-Fraktion in die zweite Rederunde geht. Bitte, Frau Kollegin.

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Daniela Pfeifer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch beim angeblichen weiteren Ausbau der Elbe sollten wir bei den Fakten bleiben. Für die deutsche Binnenelbe gilt weiterhin das Gesamtkonzept Elbe. Die Bundesregierung hat erst im Juli bestätigt, dass stabile und zuverlässige Bedingungen für die Schifffahrt angestrebt werden, und zwar ausdrücklich unter Ausschluss des Baus neuer Staustufen in der deutschen Binnenelbe. Wir reden heute also nicht darüber, die sächsische Elbe mit Staustufen zu verbauen. Wir reden darüber, wie wir mit Niedrigwasser umgehen, wie wir unsere Wasserinfrastruktur anpassen, wie wir die Elbe als Naturraum erhalten und wie wir gleichzeitig ihre Funktion als Wasserstraße berücksichtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasserpolitik funktioniert nicht in Schwarz-Weiß. Wir als CDU wollen Wasser schützen, wir wollen Wasser zurückhalten und wir wollen unsere Gewässer entwickeln. Aber wir wollen genauso Versorgungssicherheit gewährleisten und unsere Infrastruktur klimaresilient machen. Denn am Ende tragen wir Verantwortung dafür, dass unsere Kinder und Enkel in Sachsen jederzeit sauberes Trinkwasser haben. Nicht entweder Natur oder Infrastruktur, sondern Natur schützen und Infrastruktur stärken – das ist für uns verantwortungsvolle Wasserpolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand hier bestreitet die Realität des Klimawandels. Niemand hier bestreitet, dass wir mehr Wasser in der Landschaft halten müssen. Und niemand bestreitet, dass die Elbe ein ökologisch außerordentlich wertvoller Naturraum ist. Aber Klimaanpassung beginnt dort, wo aus Erkenntnissen konkretes Handeln wird. Wenn uns die Fachleute sagen, dass das Wasserdargebot unserer Talsperren künftig um bis zu 30 % zurückgehen kann, dann können wir daraus doch nicht die Schlussfolgerung ziehen, weniger über wasserwirtschaftliche Infrastruktur nachzudenken. Wir müssen mehr Vorsorge treffen. Übrigens: Noch im Mai haben die GRÜNEN selbst öffentlich begrüßt, dass Sachsen Milliarden in Infrastruktur investiert, ausdrücklich auch in den Hochwasserschutz, in Trink- und Abwasser. Deshalb finde ich diese pauschale Rede von „Beton statt Klimaschutz“ bemerkenswert. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon. – Zuruf Mike Moncsek, AfD, in Richtung BÜNDNISGRÜNE) Wasserinfrastruktur ist keine klimapolitische Verfehlung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass unser Land mit den Folgen klimatischer Veränderungen umgehen kann.

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Alexander Dierks

Frau Kollegin Pfeifer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Daniela Pfeifer CDU

Nein. – Und auch Děčín gilt. Wir behaupten nicht, eine Staustufe könne Regen ersetzen. Wir behaupten nicht, damit seien alle Niedrigwasserprobleme gelöst. Wir sagen etwas viel Einfacheres: Wir wollen wissen, welche Auswirkungen das konkrete Vorhaben tatsächlich hat – auf die Ökologie, auf den Wasserhaushalt, auf die Schifffahrt und auf Sachsen. Deshalb wird neu bewertet – ergebnisoffen, fachlich, und gemeinsam mit unseren tschechischen Nachbarn. Ich frage mich: Was genau ist daran eigentlich falsch? Wir werden die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte nicht mit einem einzigen Instrument lösen können. Wir brauchen natürlichen Wasserrückhalt und technische Speicher. Wir brauchen Gewässerschutz und Versorgungssicherheit. Wir brauchen eine lebendige Elbe und einen vernünftigen Umgang mit ihrer Funktion als Bundeswasserstraße; denn wer Verantwortung trägt, darf nicht nur sagen, was er verhindern will, er muss auch sagen, wie er Versorgung sicherstellen wird. Unser Anspruch der CDU ist deshalb klar: Wir wollen das Wasser in Sachsen schützen, speichern und intelligent bewirtschaften – für die Menschen, für unsere Natur und für die Zukunft unseres Landes. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Pfeifer für die CDU-Fraktion. Nun begehrt Herr Kollege Günther an Mikrofon 3 eine Kurzintervention, vermute ich; bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Ich hätte gern eine Frage gestellt, doch das war leider nicht möglich. Kollegin Pfeifer, hier werden Sachen aneinandergereiht. Es geht gerade um eine Staustufe an der Elbe auf tschechischer Seite. Es wurde nun mehrmals von Ihnen dargelegt, dass sich dadurch unsere Trinkwasserversorgung verbessern könnte. Ich hätte gerne den Erkenntnisgewinn, worin dabei der Zusammenhang besteht, wie diese Staustufe unsere Trinkwasserversorgung verbessern soll. Alle, die sich mit diesem Projekt beschäftigen, wissen nach meiner Kenntnis, dass aufgrund der mehreren Hundert Kilometer, die danach in Deutschland nicht vorhanden sind, keine bessere Schiffbarkeit auf der Elbe erreichbar ist. Sondern bei diesem Projekt geht es einzig und allein um das Bauprojekt als solches und darum, ein paar Hundert Millionen Euro dafür auszugeben. Dann haben ein paar Firmen daran verdient und hinterher ist ringsherum eigentlich alles so wie vorher – nur nicht besser, weil man den Elberaum mehr zerstört hat, und zwar dort, wo die Staustufe gebaut wurde. Doch die Probleme, die die Elbe hat, werden nicht verbessert. Vielleicht können Sie mir außerhalb des Protokolls irgendwann einmal erklären, was das mit der Trinkwasserversorgung in Dresden zu tun hat. Ich erfasse den Zusammenhang einfach nicht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Daniela Pfeifer, CDU, und Timo Schreyer, AfD, stehen am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Das war an Mikrofon 3 Herr Kollege Günther mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Pfeifer. Frau Kollegin Pfeifer reagiert nun an Mikrofon 6. Bitte, Frau Kollegin.

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Daniela Pfeifer CDU

Bis jetzt hat noch niemand etwas davon gesagt, dass eine Staustufe gebaut wird. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Doch!) Wir haben lediglich gesagt, dass wir gemeinsam prüfen. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Die Erklärung für Trinkwasser?) Ich weiß nicht, was am gemeinsamen Prüfen der falsche Weg sein soll. Dinge verändern sich nun einmal. Die Natur verändert sich, es verändert sich alles. Deswegen muss man einfach noch mal drüber schauen. Mehr habe ich nicht gesagt. (Beifall CDU)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Pfeifer mit einer Reaktion auf die Kurzintervention. Herr Kollege Schreyer, ist das die zweite Runde? (Timo Schreyer, AfD: Nein, eine Kurzintervention!) – Ach, okay. Dann folgt eine weitere Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Pfeifer an Mikrofon 6.

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Timo Schreyer AfD

Nein, ich möchte auf – – (Widerspruch)

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Alexander Dierks

Sie können aber keine Kurzintervention auf eine andere Kurzintervention halten. Kurzinterventionen müssen sich auf Redebeiträge beziehen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mein Gott, seit wann sind Sie denn hier?) Sie können in eine zweite Rederunde eintreten. Dann können Sie zum Thema erzählen, was immer Sie möchten. – Dann machen wir das so. Nun in einer zweiten Runde Herr Kollege Schreyer für die AfD-Fraktion; bitte.

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Timo Schreyer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Frau Meier, Sie haben ausgeführt, dass Sie die Bahn favorisieren. Ich wollte nur einmal an folgende Projekte erinnern: Ich erinnere an die bahntechnische Anbindung an den Fehmarntunnel, die um Jahre zurückliegt. Ich erinnere an Stuttgart 21, dessen Fertigstellung ich wahrscheinlich nicht mehr erleben werde. Ich erinnere an den Ausbau der Rheinbahn an den Gotthardtunnel. Und mit dem Tunnel nach Tschechien wurde noch nicht einmal angefangen. Also, ich sage es mal so: Das sind doch Träume, die Sie haben, deren Realisierung ich nicht mehr miterleben werde. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Danke. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Schreyer in einer zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Ich frage nun, ob weiterer Aussprachebedarf bei der Fraktion des BSW besteht. – Das ist nicht der Fall. SPD-Fraktion? – Die Linke? – Auch das ist nicht der Fall. Der fraktionslose Abgeordnete? – Gibt es weiteren Aussprachebedarf in einer möglichen dritten Rederunde? – Es gibt offenkundig keinen Bedarf. Dann ist die Aussprache beendet und Herr Staatsminister von Breitenbuch ergreift das Wort für die Staatsregierung. Bitte, Herr Staatsminister. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es: „Wir bekennen uns im Rahmen des Gesamtkonzepts Elbe zur Binnenschifffahrt auf der Elbe und werden die Schiffbarkeit von Sachsens einziger Bundeswasserstraße erhalten.“ Hinzu kommt der Anspruch Tschechiens seit dem Ersten Weltkrieg, eine Wasserstraße bis nach Tschechien auf der Elbe immer aufrechtzuerhalten. Das ist der Rahmen, in dem wir uns befinden. Daran muss ich wohl noch einmal erinnern. Am 29. Juli folgte ich einer Einladung des tschechischen Umweltministers der neuen Regierung. Es waren drei Staatsminister aus Prag anwesend. So wichtig nehmen die Tschechen dieses Projekt. Sie haben uns das überarbeitete Projekt vorgestellt, nachdem große Kritik an der vorigen Planung im Raum stand. Sie haben dort ein Modell präsentiert und einen Vortrag gehalten. Es ist ein verkleinertes Projekt. Diese Staustufe hat zwei Fischtreppen, eine kleine Wasserkraft und staut das Wasser 4 Meter hoch. Ich bin 2 Meter hoch – nur damit wir einmal über die Bedeutung dieses Riesenbauwerks sprechen. Es ist auch nicht die erste Schleuse, die in Deutschland oder in der Welt gebaut wird. Aber nur, damit wir uns einmal vorstellen können, welche Dimension das Vorhaben der Tschechen auf ihrer Seite der Grenze hat. Danach fließt die Elbe durch eine Landschaft, die gar nicht aufzustauen ist; denn dort haben wir zunächst die Sächsische Schweiz, dann Pirna und die hiesige Innenstadt. Danach geht es bis Meißen, eigentlich bis Riesa weiter. Erst dann öffnet sich der Fluss, und wir können darüber sprechen, ob wir den Fluss dort verbreitern oder Polder errichten. Es gibt Projekte, die dort unten stattfinden. Aber wir wollen weg von der Herangehensweise: Jede Schleuse ist schlecht, nur die Verbreiterung ist gut. Sondern wir müssen uns auch mit den Dingen vor Ort auseinandersetzen. Wie ist die Situation bei uns und auch im Elbtal bei Dresden? Dass kein Wasser aus der Elbe genommen wird, um die Wasserversorgung in Dresden abzusichern, stimmt nicht. Es wird Wasser aus der Elbe genommen. Hierfür wird gerade ein Flusswasserkraftwerk geplant und umgesetzt. Das alles ist miteinander verwoben. Deshalb habe ich es mir zunächst angehört und angeschaut. Die neue Staustufe soll die Schiffbarkeit von Děčín damit verbessern. In Tschechien gibt es dann zehn Staustufen. Diese haben die Tschechen in den letzten 100 Jahren dort gebaut. Sie stauen das Wasser schon im Böhmischen Becken und wollen nun 330 Millionen Euro investieren. Man will versuchen, die Elbe dort 300 Tage im Jahr schiffbar zu halten. Ich finde, es ist ein gutes Angebot für uns, wenn die Elbe gleichmäßiger mit Wasser bespannt ist als jetzt mit den großen Schwankungen. Das kann uns für die Ökologie dieses Flusses nur nützen: gleichmäßigerer Abfluss, kein Reißen oder Stillstand, sondern gleichmäßiger Abfluss, gleichmäßige Verfügbarkeit für Wasser bei uns hier in der Elbe. Trinkwasser ist das eine, wir müssen aber auch das Abwasser aus den Kläranlagen immer wieder verdünnen. Eine Gleichmäßigkeit des Flusses halte ich für sinnvoll. Wir haben in Sachsen, in Dresden einiges vor, was die Chipindustrie etc. angeht. Auch dabei hilft es uns, die Dinge zu vergleichmäßigen. Und noch einmal: Zehn Staustufen gibt es schon, das wäre eine elfte. Wir sind landschaftlich nicht betroffen. Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Die Tschechen haben zugesagt, dass uns die Unterlagen in großer Offenheit zugehen. Dann werden wir uns alles in Ruhe anschauen. Um das Bild zu komplettieren: Die nächste Staustufe ist bei Geesthacht. Wer weiß, wo Geestacht liegt? – Es liegt kurz vor Hamburg. Das ist die einzige Staustufe der Elbe, die es überhaupt gibt, und wir reden über 600 Kilometer Flusslauf. Das heißt, die Dramatisierung, die bei dieser Debatte mit Beton und Bagger und böser Menschheit in den Raum gestellt wird, halte ich für falsch. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Wir brauchen eine gute Nachbarschaft mit Tschechien. Deshalb bin ich auch auf den Termin so eingegangen.

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Alexander Dierks

Herr Staatsminister? Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Ja, bitte.

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Alexander Dierks

Es gibt eine Zwischenfrage zum Redebeitrag von Herrn Staatsminister von Breitenbuch an Mikrofon 3. Herr Kollege Günther, bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Auch hier noch einmal eine Frage für Erkenntnisgewinn. Wenn es, wie Sie ausführen, schon zehn Staustufen gibt: Sie sagen, eine elfte würde einen Vorteil für die Regulierung des Abflusses bringen. Was ist der Unterschied zu zehn Staustufen, mit denen man Wasser reguliert, wenn man noch eine elfte hinzufügt? Was kann man dann auf einmal mehr regulieren, weil Sie sagen, dann hätten wir mehr Wasser, wenn wir es brauchen, es wäre für uns von Vorteil? Ich bekomme den Link einfach noch nicht hin. Vielleicht können Sie das kurz erläutern. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Die Tschechen investieren 300 Millionen Euro, um die Schiffbarkeit und die Vergleichmäßigung des Wasserstandes herzustellen. Anscheinend nehmen sie das Geld in die Hand, weil es gute Gründe gibt, weil es vor Děčín einen Engpass gibt, sodass die Gleichmäßigkeit der zehn Stauwerke davor anscheinend nicht ausreichend ist. Dass wir mit einer Arroganz von außen den Tschechen sagen, ihr könnt nicht rechnen, ihr habt nichts mit Wasser zu tun, ihr könnt das alles nicht, ist nicht meine Herangehensweise gewesen. Deshalb warten wir ganz in Ruhe den Vorschlag aus Tschechien ab und werden sachlich, fair und nachbarschaftlich wohlwollend prüfen, wie sich das letztendlich für uns auswirkt. Dann werden wir das selbstverständlich öffentlich behandeln und entsprechend damit umgehen. (Beifall CDU) Ich danke Herrn Lange ausdrücklich, dass er meinen Gedanken aufgenommen hat, dass wir auch mit der Wasserrahmenrichtlinie anders umgehen müssen. Wir haben Regelungen, die in diesen Zeiten nicht mehr bestehen. Wir haben über Jahre, Jahrzehnte geglaubt, wir können das Wasser immer wegfließen lassen. Jede Querverbauung musste teuer herausgerissen werden. Ich halte das inzwischen für falsch. Wir müssen schauen, an welchen Stellen was vernünftig zu machen ist. Ich halte es absolut für überlegenswert, dass uns diese Staustufe hilft, die Ökologie des Flusses, die Nutzbarkeit für Trinkwasser, Abwasser zu verbessern und damit das gesamte Leben hier im Elbtal positiver zu gestalten und die Schiffbarkeit zu verbessern. Wir haben in Sachsen – sie ist im Staatsbesitz – eine weiße Flotte. Wir haben Häfen auf der tschechischen Seite, die uns gehören. Wir haben Interesse daran, dass dort Waren umgeschlagen werden. Und es ist sowohl verkehrstechnisch als auch logistisch selbstverständlich eine Klugheit, Massenwaren mit den Schiffen zu transportieren. Ich verstehe überhaupt nicht, dass man immer auf die Bahn schaut. Wir sehen, dass die Bahn seit Jahrzehnten Schwierigkeiten hat, ihre Aufgaben zu erfüllen. Dort ist ein Riesenreformbedarf aufgelaufen. Wir haben mit der Preßnitztalbahn ein Unternehmen in Sachsen, das daraus Vorteile zieht, weil sie pfiffiger sind als die große Bahn als Koloss. Wir wissen doch ganz genau, dass ein Riesenberg Arbeit vor der Bundespolitik liegt, diese Bahnsituation zu verbessern. Das heißt, diese Möglichkeit Tschechiens nicht in Anspruch zu nehmen, sondern zu verachten, halte ich für ein falsches Signal. (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Ich halte es für richtig, wenn wir positiv auf das Thema zugehen, selbstverständlich unsere Bedenken in den Prozess einbringen und gemeinsam versuchen, in Zukunft die Elbe mit Tschechien, aber auch mit Blick auf ganz Deutschland zu bewirtschaften. Welche Staustufen Sachsen-Anhalt bauen will, weiß ich nicht.

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Alexander Dierks

Herr Staatsminister. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Ja, gleich, nur noch den Satz zu Ende. – Bisher kommt der Fluss Elbe mit einer Staustufe aus, und die liegt 600 oder 550 Kilometer entfernt von uns in Geesthacht. So gleichmäßig fließt die Elbe durchs Land.

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Alexander Dierks

Lassen Sie nun eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Urban an Mikrofon 6 zu? Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Ja, gern.

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Alexander Dierks

Bitte, Herr Kollege. Dritte Aktuelle Pflegekassen vor der müssen endlich Antrag der Als Antragstellerin hat die Fraktion Die Linke das Wort und selbiges ergreift Frau Kollegin Schaper. Bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der bereits für 2025 angekündigte Herbst der Reformen kommt nun mit knapp einem Jahr Verzögerung. Er bestätigt unsere Befürchtungen, dass „Reform“ ein Codewort für Einschnitte in die Sozialsysteme zulasten von Menschen mit niedrigem Einkommen ist. Das „C“ in CDU beschränkt sich bei Friedrich Merz scheinbar zumindest auf den Bibelspruch Matthäus 25.29: „Denn wer hat, dem wird gegeben werden, damit er Überfluss hat; von dem aber, der nicht hat, wird auch das genommen, was er hat.“

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsminister, ich knüpfe einmal an das an, was Sie gerade gesagt haben. Gibt es irgendwelche Projekte, selbst in einem sehr frühen Stadium von Skizzen, für Staustufen oder Schleusenanlagen entlang der Elbe, zusätzlich zu Geesthacht in Sachsen oder auf der deutschen Strecke? Also gibt es irgendwelche Entwürfe, Ideen, an welche Stelle so etwas in Deutschland, in Sachsen, kommen könnte, wenn man das möchte? Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Mir ist das nicht bekannt. – Wie gesagt, das ist die Situation, die ich vorhin beschrieben habe. Ein Thema sind natürlich die 1,40 Meter Flusstiefe. Dazu gibt es diesen Bundesvertrag. Der Bund ist für diese Bundeswasserstraße in der Pflicht, das auszufinanzieren. Bisher geht das alles zu langsam, das ist mir auch klar. Diese Sandbänke hätte man viel eher wieder wegbaggern können. Dort ist aus Geldmangel in den vergangenen Jahren wohl nichts passiert. Tschechien wird nun darauf drängen, dass dies kommt und damit letztendlich die Bewirtschaftung der Elbe als Wasserstraße wieder solider möglich ist, als wir das wohl in den vergangenen Jahren hinbekommen haben. Aber von zusätzlichen Staustufen bis auf diese Idee aus Sachsen-Anhalt, die Frau Meier angesprochen hat, ist mir nichts bekannt. Wie gesagt, es war in der politischen Debatte, dass wir so etwas brauchen; das hat mit konkreter Planung nichts zu tun. Herzlichen Dank, dann wäre ich so weit. (Beifall CDU, AfD, BSW und SPD)

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Alexander Dierks

Dann kamen die Beantwortung der Zwischenfrage und das Ende des Redebeitrags gewissermaßen überein. Das war Herr Staatsminister, Kollege Georg-Ludwig von Breitenbuch. Wenn es keinen weiteren Aussprachebedarf gibt, sind wir auch mit dieser Zweiten Aktuellen Debatte am Ende, und ich rufe auf Debatte Pleite: Großverdiener gerecht beitragen! Fraktion Die Linke Dass darüber der Unmut bei den Menschen wächst und diese protestieren, ist klar wie Kloßbrühe, so auch bei der Pflegeversicherung. Wer Geld in eine Versicherung einzahlt, macht das nie zum Spaß, sondern um abgesichert zu sein. In den meisten Fällen ist dies eine vernünftige Entscheidung, das Leben hält schließlich viele Risiken bereit. Man muss natürlich auf das Kleingedruckte achten, damit man im Schadensfall keine böse Überraschung erlebt, weil die Versicherung nicht zahlt. Wenn einmal eine Fensterscheibe zu Bruch gegangen ist und die Hausratsversicherung das nicht abdeckt, ist es ärgerlich, aber in der Regel keine Katastrophe. Anders sieht es aber aus, wenn es ernst wird, weil es um die Gesundheit geht. Aus guten Gründen ist es zum Beispiel Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, bevor man sich ins Auto setzt. Für den Fall, dass man jemanden verletzt – der Schaden geht dann schnell in die Hunderttausende –, ist geregelt, dass dann jemand einspringt. Aus eigener Kraft könnten die Wenigsten dieses Risiko tragen. So ist das auch bei der Pflege. Deshalb ist es ein Muss, dass sich alle an dieser Versicherung beteiligen. Moment – nicht alle, denn die Gutverdienenden können sich zu privaten Anbietern zurückziehen. Ihr Beitrag fehlt den gesetzlichen Kassen. Das ist ein großer Teil des Problems. Seit einigen Tagen wissen wir: Wer Geld in die Pflegeversicherung einzahlt, kann sich nicht mehr darauf verlassen, abgesichert zu sein. „Es herrscht Alarmstufe Rot.“ Dieser Satz stammt von Oliver Blatt, Vorstandschef des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Er sagte weiter: In wenigen Monaten ist das Geld alle, nämlich im Oktober. Dann – so die Warnung – sei man zahlungsunfähig. Schätzungen zufolge fehlen 4,4 Milliarden Euro. Selbst unter Einrechnung des Bundesdarlehens verbleibt eine Lücke von über einer Milliarde Euro. Für das Jahr 2027 wird ein Defizit in Höhe von rund 10 Milliarden Euro erwartet. Die Ausgaben der sozialen Pflegekassen stiegen im ersten Halbjahr 2026 um etwa 11 % auf fast 40 Milliarden Euro, während die Einnahmen nur um etwa 3,9 % auf 36,7 Milliarden Euro anstiegen. Diese Lücke wird wachsen. Sie hat strukturelle Ursachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Umlagesystem. Während im Jahr 1998 noch etwa 29 Beitragszahlende auf einen Leistungsempfänger kamen, waren es im Jahr 2025 nur etwa zehn Zahlende pro pflegebedürftiger Person. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf steigt stetig, das Verhältnis wird immer ungünstiger. Sachsen und Ostdeutschland geben nur die Vorahnung auf eine Entwicklung, die dem restlichen Land noch bevorstehen wird. Die Bevölkerung in Sachsen ist im Bundesvergleich schon eine der ältesten. Es braucht dringend Lösungen. Von der Strukturkommission Pflege, die der Bundesgesundheitsminister ins Leben rufen will, erwarte ich erst einmal nicht so viel; selbst wenn irgendwann Vorschläge vorliegen sollten, wie das Pflegesystem umgebaut werden kann, geht noch viel Zeit ins Land. Akuthilfe ist nötig, aber eine Finanzspritze allein wird nicht reichen. Der Bund muss der Pflegeversicherung jene knapp 6 Milliarden Euro erstatten, die sie in der Pandemie für Schutzmaßnahmen ausgeben musste, obwohl dafür hätte Steuergeld fließen müssen. Der Landtag hat auf unseren Antrag hin die Staatsregierung beauftragt, dafür in Berlin Druck zu machen. Die Gesundheitsministerin wird das sicherlich auch tun. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die Antragstellerin, die Fraktion Die Linke, Frau Abg. Schaper. Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Steiner; bitte schön.

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Jessica Steiner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung ist ernst. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres hatte sie ein Defizit in Höhe von 770 Millionen Euro aufgebaut. Die Ausgaben sind um rund 11 % gestiegen, die Beitragseinnahmen dagegen um 3,9 % gesunken. Für das gesamte Jahr 2026 erwartet der GKV-Spitzenverband ein Defizit – Frau Schaper hat es gesagt – in Höhe von 4,4 Milliarden Euro. Für das Jahr 2027 steht bereits ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von rund 10 Milliarden Euro im Raum. Die Ursache liegt nicht allein auf der Einnahmenseite. Im Jahr 2019 bezogen rund 4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Heute sind es mehr als 6 Millionen Menschen. Das ist ein Anstieg von 50 % in nur sieben Jahren. Wir haben mehr Pflegebedürftige, steigende Kosten, perspektivisch weniger Menschen, die Beiträge zahlen und Pflege leisten können und – das wissen wir auch – in unserem Gesundheits- und Pflegesystem teilweise schlechtere Outcomes für das Geld, das wir einsetzen, verglichen mit anderen Ländern dieser Erde. Ein strukturelles Problem lässt sich meiner Meinung nach nicht allein durch mehr Beitragsquellen lösen. Wer glaubt, die Lösung bestehe allein darin, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen, höhere Einkommen und Kapitaleinkünfte stärker heranzuziehen und gleichzeitig den Weg in eine Vollversicherung zu gehen, macht es sich zu einfach. Natürlich müssen wir über eine gerechte Finanzierung sprechen. Ich glaube aber, dass wir eine Scheindebatte führen, wenn wir allein über Vollversicherung versus Teilversicherung sprechen. Fast jeder, der vorschlägt, dass die Pflegeversicherung künftig die pflegebedingten Kosten vollständig übernehmen sollte und das Vollversicherung nennt, begibt sich im Grunde nicht weit von der Ursprungsidee, die damals als Teilversicherung bezeichnet wurde; denn es ging dabei nur um die Kosten für die Pflege. Nicht für die Kosten der Unterkunft, nicht für die Verpflegung, nicht für die Investitionskosten und für sämtliche Lebenshaltungskosten im Alter und auch nicht um die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, sondern es geht darum, welche Kosten tatsächlich durch Pflegebedürftigkeit entstehen. Darin sehe ich aber keinen Bruch mit der Ursprungsidee aus dem Jahr 1995, denn schon damals war klar: Pflegebedürftigkeit wird solidarisch abgesichert, allgemeine Lebensrisiken des Alters allerdings nicht. Entscheidend ist also die Frage: Was ist Pflege und was ist allgemeine Lebensführung? Und bevor der Vorwurf kommt: die Betonung der Eigenverantwortung. Das ist keine soziale Kälte. Dass Eigenverantwortung die zweite Seite der Medaille, Solidarität, ist, ist das entscheidende Grundprinzip unseres Sozialstaats. Insbesondere im demografischen Wandel kann Solidarität nicht ohne Subsidiarität und Personalität funktionieren, weil sonst die Solidarität und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates erodieren. Das heißt, der Einzelne trägt Verantwortung, Familien tragen Verantwortung und auch das soziale Umfeld trägt Verantwortung. Nachbarschaften, Vereine, Gemeinden, all das bezeichnen wir heutzutage neudeutsch als Caring Communities. Darin liegt ein großes Potenzial, das wir aktuell noch nicht heben. Das ist kein Abschieben von Verantwortung, das ist gelebtes Miteinander. Es ist vor allem auch das, was unser soziales Umfeld so lebenswert macht. Zum Spannungsfeld zwischen Caring Community und den teuren Fehlanreizen in unserem aktuellen System der sozialen Pflegeversicherung werde ich in meiner zweiten Rederunde noch etwas sagen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Steiner. Es folgt für die AfD-Fraktion Frau Abg. Dietz; bitte schön.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Steiner hat zwar schon einiges angesprochen, ich will trotzdem noch einmal auf einige Dinge eingehen. „Großverdiener müssen endlich gerecht beitragen!“ – so lautet der Titel der Aktuellen Debatte der Linksfraktion. Das ist ein Titel, der auf den ersten Blick nach sozialer Gerechtigkeit klingt. Bei näherer Betrachtung entpuppt er sich jedoch als das, was er ist: ein Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen der Pflegeversicherung. (Zuruf Die Linke) Denn das eigentliche Problem ist ein strukturelles und kein Verteilungsproblem zwischen den Beitragsgruppen. Schon bei der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1994 gab es einen handfesten politischen Streit über das Finanzierungsmodell. Während die FDP und Teile der Wirtschaft für ein kapitalgedecktes Modell eintraten, setzten sich SPD und der damalige Bundesarbeitsminister mit dem heute bestehenden reinen Umlageverfahren durch. Das Ergebnis kennen wir: Das demografische Risiko, vor dem damals schon gewarnt wurde, ist heute eingetreten. Immer weniger Erwerbstätige stehen immer mehr älteren, pflegebedürftigeren Menschen gegenüber. Die Antwort darauf kann nicht sein, den Beitragszahlern immer neue Lasten aufzubürden, egal, ob durch die klassische Erhöhung des Beitragssatzes oder – wie die Linksfraktion es heute fordert – durch die Erschließung neuer Beitragsgruppen. Meine Damen und Herren! Wer sich bewusst für ein Umlageverfahren entscheidet, geht damit auch eine Verpflichtung ein. Ein solches System funktioniert nur, wenn es durch eine ernsthafte, konsequente Demografiepolitik flankiert wird; denn ein Umlagesystem lebt davon, dass genügend Beitragszahler nachwachsen. Seit Jahren aber sinken die Geburtenzahlen in Deutschland und auch in Sachsen drastisch. Eine wirksame Familienförderung, die diesem Trend entschieden entgegenwirkt, ist von dieser Staatsregierung jedoch nicht ansatzweise zu erkennen; im Gegenteil, mit dem aktuellen Doppelhaushalt soll ausgerechnet das sächsische Landeserziehungsgeld vollständig gestrichen werden. Das ist eine Leistung, die besonders jenen Familien zugutekommt, die sich bewusst für eine längere eigene Betreuung ihrer Kinder entscheiden. (Zurufe Staatsministerin Petra Köpping und Susanne Schaper, Die Linke) – Na ja, Frau Köpping, es wurde über Jahre dort nichts getan. Wann ist es das letzte Mal erhöht worden? 2004? Wir haben steigende Energiepreise und Lebenshaltungskosten. Es ist nicht angepasst worden. Nun können die Familien nicht mehr davon leben und man sagt, wir schaffen es ab, weil es nicht mehr genutzt wird. Das ist unserer Meinung nach der falsche Weg. Wer einerseits über explodierende Pflegekosten klagt, aber andererseits die Familienleistungen kappt, die langfristig für mehr Beitragszahler von Morgen sorgen könnten, der betreibt eine Politik, die sich selbst widerspricht. Dabei wird gern verschwiegen, dass die Pflegeversicherung von Anfang an bewusst als Teilversicherung konzipiert wurde, nicht als Vollkaskolösung, die jede Deckungslücke automatisch über immer neue Beitragszahler schließt. Wer heute so tut, als müsse man dieses Grundprinzip nur oft genug mit neuen Umverteilungsmodellen überschreiben, verkennt die Gründungsidee dieses Systems und löst das eigentliche Problem nicht. Das ist der entscheidende Maßstab, an dem sich diese Debatte messen lassen muss. Es darf gar nicht erst so weit kommen, dass sich immer mehr Menschen in Sachsen die Pflege für sich selbst oder ihre Angehörigen schlicht nicht mehr leisten können. Das ist der Punkt, um den es hier eigentlich gehen sollte; nicht um die Frage, welche zusätzliche Einkommensgruppe man noch anzapfen könnte. Auch die Bundesregierung hat inzwischen erkennen können, dass es so nicht weitergehen kann. Der Finanzierungsbedarf steigt enorm, doch statt an die strukturellen Ursachen zu gehen, greift die Regierung mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz zu denselben Mitteln, die sie verbal ablehnt: die Erhöhung der Beitragslast nicht über den Beitragssatz, sondern über eine Ausweitung der Beitragsbemessungsgrenze, den Kinderlosenzuschlag und neue Abgaben auf Minijobs. Für die Betroffenen ist es am Ende dieselbe Belastung, nur mit einem anderen Etikett. Trotz Mehreinnahmen sind an anderer Stelle Kürzungen geplant, etwa beim bisherigen Entlastungsbeitrag für den Pflegegrad 1. Vor diesem Hintergrund wirkt die heutige Debatte der Linksfraktion fast schon naiv. Sie will mit einer weiteren Beitragsgruppe ein Problem lösen, das nicht an fehlenden Zahlern, sondern an einer verfehlten Systemarchitektur liegt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit:

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Katja Dietz AfD

Mehr dazu in der zweiten Rederunde. Danke. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Frau Kollegin Dietz. Es folgt für die BSWFraktion Herr Abg. Kupke, bitte.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Pflegekassen vor der Pleite: Großverdiener müssen endlich gerecht beitragen!“ Die Überschrift der Fraktion Die Linke trifft einen wichtigen Teil des Problems, aber eben nur einen Teil. Die Pflegeversicherung steckt in einer dramatischen Krise. Wir sprechen von Defiziten in Milliardenhöhe; das haben sowohl Frau Steiner als auch Frau Schaper schon erwähnt. Nicht nur das: Das Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro reicht im Moment nicht dafür aus, die Pflege zu stabilisieren. Für 2027 rechnet der GKV-Spitzenverband allein mit 10 Milliarden Euro an zusätzlichem Finanzierungsbedarf. Das ist ebenfalls schon genannt worden. Für uns in Sachsen ist das besonders hart, weil 363 000 Menschen pflegebedürftig sind. Das sind doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die kommunalen Ausgaben für die Hilfe zur Pflege lagen 2024 bereits bei 206 Millionen Euro, ein sattes Plus von 24 %. Prognosen zufolge werden die Kosten im Jahr 2025 bei 233 Millionen Euro liegen. Ja, höhere Einkommen müssen stärker zur Finanzierung herangezogen werden, aber ein bisschen an der Beitragsbemessungsgrenze zu drehen, löst aus unserer Sicht das Problem nicht. Bevor wir jedoch Versicherte weiter belasten, muss der Bund seine Rechnungen begleichen: Rund 5,2 Milliarden Euro an versicherungsfremden Coronakosten sind bis heute nicht erstattet. Dieses Geld gehört zurück in die Pflegekassen. Nicht nur das, auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige von jährlich mehr als 5 Milliarden Euro sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht länger bei der Pflegeversicherung abgeladen werden darf. (Vereinzelt Beifall BSW) Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienst dieses Landes, ohne Tarifvertrag, ohne Feierabend und häufig ohne ausreichende soziale Absicherung. Wer für die Pflege beruflich zurücksteckt, darf im Alter nicht zum sozialen Härtefall werden. (Vereinzelt Beifall BSW) Dass Gesundheitsminister Linnemann die geplante Kürzung dieser Rentenbeiträge offenbar wieder streichen will, begrüßen wir als BSW-Fraktion, aber entscheidend ist für uns, was im Gesetz steht. Wir brauchen zudem dringend mehr Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie echte wohnortnahe Pflegestützpunkte statt Onlineportale. Auch die Beschäftigten in der professionellen Pflege dürfen nicht unter die Räder kommen. Dass die tariflichen Regelungen nun für vier Jahre ausgesetzt werden sollen, um angeblich Eigenanteile zu bremsen, ist die völlig falsche Antwort. Nicht die Löhne sind zu hoch, meine Damen und Herren, die Finanzierung ist falsch organisiert. Das BSW fordert einen echten Systemwechsel, eine solidarische Bürgerversicherung, in die perspektivisch alle nach ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen, (Vereinzelt Beifall BSW) auch aus Einkünften wie Kapital, Vermietung und Verpachtung. Wir wollen perspektivisch eine solidarische Pflegevollversicherung. Bis dahin müssen die Eigenanteile durch maximal 1 000 Euro Pflegekostendeckel begrenzt werden. Aber auch Sachsen muss handeln, beispielsweise durch ein Pflegewohngeld zur Übernahme der Investitionskosten und ein echtes Landespflegegesetz. Die Bundesregierung flüchtet sich derweil im Pflegeneuordnungsgesetz in gefährliche Rechentricks. Um das System finanziell zu stabilisieren, sollen die Punktschwellen bei der Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden. Offizielle Gutachten versprechen sich davon Milliarden-Einsparungen bis 2040. Doch eine aktuelle WIdOAnalyse entlarvt diese Zahlen als Illusionen, da sie das Verhalten der Beteiligten schlicht ignorieren. Die Studie belegt das Phänomen des Bunchings. Fallzahlen häufen sich auffällig direkt oberhalb der gesetzlichen Schwellenwerte, während es knapp darunter kaum Beobachtungen gibt. Die Begutachtung und das Verhalten der Akteure werden sich schlicht an die neuen Grenzen anpassen. Dadurch könnten bis zu 50 % der erwarteten Einsparpotenziale sofort wieder verpuffen. Hinzu kommen die Auswirkungen der Übergangsregelungen, die einen starken Anreiz setzen, Leistungen früher zu beantragen. Eine absolute Überlastung des Medizinischen Dienstes sowie kurzfristige Mehrausgaben durch rückwirkende Leistungsgewährungen, ein pauschales Anheben der Schwellen führt nur zu Einbußen an Versorgungssicherheit und Qualität. Machen wir uns nichts vor. Es braucht mehr Menschen, nicht weniger, weil in Zukunft mehr Hilfe erforderlich ist. Die bittere Konsequenz ist, dass Betroffene abgewiesen werden oder Leistungen gestrichen bekommen. Die Kosten explodieren und die Aufwendungen – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Ronny Kupke BSW

– für die Hilfe zur Pflege steigen weiter an. Dann setze ich in der zweiten Runde fort. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Herr Kollege Kupke. Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Abg. Simone Lang; bitte schön.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Pflegekasse vor der Pleite: Großverdiener müssen endlich gerecht beitragen!“ Dieser Titel bringt einen wichtigen Punkt auf die Tagesordnung. Wir müssen über Geld sprechen, aber wir müssen vor allem darüber sprechen, wer dieses Geld aufbringt. Pflege ist kein Luxus, Pflege ist ein Lebensrisiko, das jeden von uns treffen kann, uns selbst, unsere Eltern, unsere Partnerinnen und Partner, unsere Kinder. Deshalb darf die Frage, ob gute Pflege finanzierbar ist, nicht davon abhängen, wie dick das eigene Portemonnaie ist. Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden. Die soziale Pflegeversicherung wird heute grundsätzlich über Beiträge auf beitragspflichtige Einkommen finanziert; wir haben es bereits gehört. Diese Beiträge werden nur bis zu einer gewissen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. 2026 liegt die Grenze laut BMG bei 69 750 Euro im Jahr. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Wer bis zu 4 000 Euro verdient, zahlt auf sein Einkommen Beiträge, wer 8 000, 10 000 oder 15 000 Euro im Monat verdient, zahlt nicht auf jeden zusätzlichen Euro seines Einkommens Versicherungsbeiträge. Genau hierbei müssen wir über Gerechtigkeit sprechen. Es kann doch nicht unser sozialpolitisches Verständnis sein, dass die Verkäuferin, der Busfahrer, die Pflegekraft und der Handwerker bis zur Beitragsbemessungsgrenze solidarisch einzahlen, während sehr hohe Einkommen darüber hinaus nicht zur weiteren Finanzierung beitragen. Deshalb sage ich klar: Wer mehr leisten kann, muss auch mehr Verantwortung übernehmen. Das ist keine Neiddebatte, das ist eine Frage der Solidarität und entscheidend für die Frage, wie wir unseren Sozialstaat dauerhaft stabilisieren. Aber wir sollten uns heute nichts vormachen. Mit einer einzigen Maßnahme werden wir dieses Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung nicht lösen. Wir brauchen eine nachhaltige Reform. Wir brauchen eine bessere Finanzierung. Wir müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen immer wieder vor hohen Eigenanteilen schützen. Wir müssen gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Pflege finanzieren. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass pflegende Angehörige nicht diejenigen sind, die am Ende die größte Last tragen. Jeden Tag werden in Sachsen und in ganz Deutschland zu Hause Menschen gepflegt – von Töchtern, von Söhnen, von Ehefrauen und Ehemännern, von Partnern und Partnerinnen, und das oft über Jahre. Diese Menschen sparen unserem Sozialversicherungssystem jeden Tag enorme Kosten. Trotzdem fragen wir für sie viel zu selten: Was genau brauchen eigentlich diejenigen, die Pflege leisten? Auch das muss sich ändern. Deshalb müssen wir über eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung sprechen. Ich sage ganz bewusst „sprechen“, denn eine Bürgerversicherung ist kein Schalter, den man einfach so umlegt. Es gibt rechtliche Fragen, es gibt Fragen zur privaten Pflegeversicherung. Es gibt Fragen zu bereits erhobenen Ansprüchen und zur Ausgestaltung. Genau darüber brauchen wir eine ernsthafte politische Debatte. Die SPD hat sich auf Bundesebene klar dafür ausgesprochen, das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu überwinden und ein gemeinsam solidarisch finanziertes Pflegesystem zu schaffen. Warum? Weil Pflege alle angeht. Wenn Pflege alle angeht, dann sollte auch ihre Finanzierung auf breite Schultern gestellt sein. Eine Bürgerversicherung könnte perspektivisch bedeuten: Nicht mehr die Frage, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist, entscheidet über die Beteiligung an der solidarischen Finanzierung, sondern wer Teil dieser Gesellschaft ist und über Einkommen verfügt, beteiligt sich entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. (Beifall SPD) Das wäre ein Systemwechsel. Ja, über diesen Systemwechsel müssen wir reden. Aber lassen Sie mich eines noch deutlich sagen: Die Antwort auf die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung darf keine Leistungskürzungen bedeuten. Sie darf nicht lauten: Die Pflegebedürftigen müssen mehr zahlen oder die Angehörigen müssen noch mehr übernehmen oder die Pflegekräfte müssen mit noch weniger Personal noch mehr leisten. Das wäre der falsche Weg. Die Pflegeversicherung muss stabil bleiben, und das nicht auf dem Rücken der Schwächsten. Deshalb fordern wir schon lange die Begrenzung der Eigenanteile. Im aktuellen SPD-Konzept ist unter anderem ein Pflegekostendeckel in Höhe von 1 000 Euro monatlich vorgesehen. Das ist für mich Sozialpolitik, wie sie sein soll. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Pflegefall nicht alles verlieren, was sie sich im Leben aufgebaut haben. Noch einen Punkt möchte ich ansprechen. Wir dürfen Pflege nicht als Kostenfaktor betrachten, Pflege ist eine enorme gesellschaftliche Leistung. Das konkrete politische Ziel heißt: Alle beteiligen sich, starke Schultern tragen mehr, niemand wird im Pflegefall alleingelassen. Pflege ist keine Frage des persönlichen Glücks, Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Lang. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Schubert; bitte.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die finanzielle Krise der Pflegeversicherung sprechen, dann geht es sehr schnell um Milliardenbeträge, Beiträge, Beitragssätze und Finanzierungsmodelle. Aber hinter diesen Zahlen stehen immer Menschen: Menschen, die pflegen; Menschen, die ihre Angehörigen versorgen; Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Nicht zuletzt stehen Menschen dahinter, die in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten arbeiten und zunehmend darum kämpfen, diese Versorgung überhaupt noch sicherzustellen. Die Sächsische Zeitung beschrieb unlängst die Lage sehr anschaulich. Ambulante Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Einrichtungen berichteten von Leistungskürzungen, Personalmangel und steigenden Belastungen. In einer stationären Einrichtung in der Oberlausitz können trotz intensiver Bemühungen Stellen für Pflegekräfte nicht mehr dauerhaft besetzt werden. Zeitweise muss sogar Leiharbeit einspringen. Die Folge ist, dass dort die Zahl der Pflegeplätze von 370 auf 257 reduziert wird – nicht, weil die Räume dafür fehlen würden, sondern weil Menschen fehlen, die überhaupt pflegen können. Eine pflegende Angehörige berichtete, wie sie neben ihrer eigenen Arbeit täglich mehrere Stunden ihre hochbetagte Mutter versorgt. Ihre Sorge: Wenn die Leistungen jetzt weiter gekürzt werden, könnte ihre Mutter die vertraute Umgebung verlassen müssen. Das ist die Realität, über die wir heute reden. Ja, die Pflegeversicherung steht finanziell massiv unter Druck. Aber bevor wir Leistungen für Pflegebedürftige kürzen oder Beiträge immer weiter erhöhen, müssen wir die Finanzierung ganz grundsätzlich neu ordnen. Dazu gehört für uns BÜNDNISGRÜNE zunächst, dass der Bund die noch ausstehenden Kosten der Coronapandemie endlich vollständig an die Pflegekassen zurückerstattet. Die Pflegeversicherung hat während der Pandemie nämlich Milliarden für Schutzschirme, Testungen und weitere Maßnahmen aufgebracht. Das waren ja keine normalen Leistungen der Pflegeversicherung. Der Schutz der Bevölkerung in einer Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; deshalb gehören diese Kosten aus Steuermitteln finanziert und nicht dauerhaft aus der Pflegeversicherung, wo das Geld nun fehlt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Das gilt auch für andere gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Nehmen wir die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige. Es ist richtig und wichtig, Menschen sozial abzusichern, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Aber warum soll diese gesellschaftliche Aufgabe allein die Beitragszahlerin, der Beitragszahler der Pflegeversicherung finanzieren? Wir brauchen dringend eine grundlegende Struktur- und Finanzierungsreform der Pflegeversicherung auf Bundesebene. Klar gehört dazu auch die Frage, wie wir die Finanzierung auf mehr Schultern verteilen und eben auch gerechter gestalten. Die Pflegeversicherung hat aber nicht nur ein Einnahmenproblem und lässt sich deshalb nicht mit dieser einzigen Stellschraube retten. Es ist dringend zu klären: Welche Aufgaben gehören überhaupt in die Pflegeversicherung? Was ist unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung? Wie sichern wir die Finanzierung langfristig? Vor allem: Wie verhindern wir, dass Pflegebedürftigkeit zum Armutsrisiko wird? Wir können natürlich mit dem Finger auf Berlin zeigen; wir wissen, dass dort Hausaufgaben zu erledigen sind. Aber es gibt auch Dinge, für die wir in Sachsen Verantwortung tragen. Gerade im ländlichen Raum brauchen wir niedrigschwellige Unterstützung in Form von Alltagsbegleitung, von Nachbarschaftshilfe. Ein Satz aus der Pflegepraxis bringt es ganz gut auf den Punkt: Die Hilfsbedürftigkeit verschwindet doch nicht, nur weil die Finanzierung gekürzt wird. Wenn ich in den sächsischen Regierungsentwurf zum neuen Doppelhaushalt schaue, sehe ich, dass in den Bereichen regionale Pflegebudgets, Angebote zur Unterstützung im Alltag einfach Kürzungen angesetzt worden sind. Wir finden das falsch; denn in einer solchen Situation geht es ja gerade darum, die Strukturen zu stärken, damit Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer eigenen vertrauten Umgebung leben können. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir brauchen Investitionskostenförderung auch für die Pflegeeinrichtungen. Wenn notwendige Investitionen in den Einrichtungen nicht ordentlich finanziert sind, dann verschwinden die Kosten nicht, sondern sie landen wieder bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien. Wir brauchen beides: Wir brauchen eine grundlegende Reform auf Bundesebene – dazu gehört ebenfalls die Neuaufstellung der Finanzierung – und eine wirklich aktive Pflegepolitik in Sachsen. Wir wollen, dass professionelle Pflege Zeit für Menschen hat. Wir wollen, dass es in Sachsen verlässliche Versorgungsstrukturen gibt. Deshalb müssen wir die heutigen Strukturen stärken und dürfen dort nicht kürzen. Dafür werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eintreten, weil wir wissen, dass insbesondere die Strukturen in der Pflege morgen in Sachsen noch dringender gebraucht werden als heute. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Frau Kollegin Schubert. Möchte der fraktionslose Abgeordnete das Wort ergreifen? – Er winkt ab; er möchte nicht. Eine zweite Runde wurde bereits angekündigt. Wir beginnen wieder mit der Einreicherin. Frau Kollegin Schaper; bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die entscheidende Frage ist auch bei der Pflege: Wer trägt wie viel Risiko? In Deutschland sind 74,6 Millionen Menschen gesetzlich und etwa 9,17 Millionen Menschen privat pflegeversichert. Das ist etwa ein Verhältnis von 9 : 1. Mittlerweile ist der Anteil der über 80-Jährigen in einer privaten Pflegeversicherung sogar höher als in der gesetzlichen. Der Großteil des Pflegerisikos liegt aber auf den gesetzlichen Krankenkassen. Das Zauberwort heißt Risikoselektion. Die privaten Versicherer greifen Menschen mit hohen Einkommen und geringen Gesundheitsrisiken ab und bauen fleißig ihre Kapitalreserven auf. Alle anderen, die für die Renditeerwartung privater Versicherer ein zu hohes Risiko darstellen, landen in der gesetzlichen Kasse. Das ist unsolidarisch. Deshalb muss dringend ein Finanzierungsausgleich zwischen privatem und gesetzlichem System her. Das kann aber nur der erste Schritt sein. Wir fordern eine Pflegevollversicherung – auch wenn Ihnen der Begriff nicht passt –, in die alle Menschen, also auch Abgeordnete, Selbstständige, Freiberufler oder Beamte, auf alle Einkünfte fair einzahlen. Hohe Miet- und Kapitalerträge dürfen nicht länger außen vor bleiben. Die Beitragsbemessungsgrenze muss erhöht werden oder entfallen. Dann zahlen Manager mit 15 000 oder 20 000 Euro brutto im Monat nicht mehr genauso viel für die Kranken- und Pflegeversicherung wie ein Angestellter mit 5 000 Euro Einkommen. Wer viel hat, kann und sollte mehr Verantwortung übernehmen. Somit können wir kleine und mittlere Einkommen entlasten. Dass Ihnen von der AfD das nicht gefällt, ist logisch. Es ist klar, welche Lobby Sie bedienen. Pflege darf Geld kosten, damit Menschen, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet haben und nun Unterstützung brauchen, würdevoll und sicher versorgt werden können. Die Menschen, die in der Pflege arbeiten, müssen ordentlich bezahlt werden. Sie haben keinen einfachen Job. Das Problem liegt auf der Einnahmen-, nicht auf der Ausgabenseite. Pflege nach dem Teilkaskoprinzip zu versichern reicht nicht aus. Wir alle können im Alter oder durch einen Unfall pflegebedürftig werden. Also sollten wir dieses Risiko gemeinsam solidarisch tragen. Das macht den Sozialstaat aus. Wenn Sie, Frau Dietz, die Betreuung von Menschen im Alter zum Privatvergnügen erklären wollen, entspricht das sicher dem Bild, das Sie vertreten, aber nicht unserem. (Unruhe im Saal) Der Bundeskanzler ist ähnlich taktlos unterwegs. Er verunglimpft die Beschäftigten im Gesundheitssystem als Nutznießerinnen und Nutznießer, siehe die Debatte im TV. Er will mit dem Gesundheitsminister den Leistungsumfang der Pflegeversicherung weiter verschlechtern, etwa indem Pflegegrade später vergeben und Zuschüsse zum Eigenanteil im Heim später gezahlt werden. Dabei treiben Zuzahlungen von 3 000 Euro im Monat bereits viele Menschen zum Sozialamt, oft nach einem langen Arbeitsleben. Darunter ächzen nicht nur die Kommunen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ich bitte Sie, etwas mehr Ruhe zu bewahren und die Unterhaltungen einzustellen. Es ist ein unglaubliches Gemurmel im Raum.

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Susanne Schaper Die Linke

Vielen Dank. – Das Versagen der Bundesregierung ist leider nicht auf die Stabilisierung der Pflegeversicherung begrenzt. In allen Bereichen des Sozialstaats werden halbgare Reformen zulasten von Familien, Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung, pflegenden Angehörigen, Berufstätigen, Kranken sowie Rentnerinnen und Rentnern diskutiert. Die Einnahmenseite – Stichwort Vermögensteuer – um auch über Umverteilung im Sozialsystem zu reden, kommt überhaupt nicht infrage. Stattdessen werden immer weiter Menschengruppen gegeneinander ausgespielt. Wir sagen: Das reicht. Es kann nicht jede Woche unausgegoren irgendeine sogenannte Sau durchs Dorf getrieben werden. Es wird nichts fertiggebracht, und die Menschen sind frustriert, weil am Ende immer mehr von ihnen zur Kasse gebeten werden. Es reicht. Deshalb beteiligen wir uns am 26.09.2026 am bundesweiten DGB-Aktionstag „Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente.“ Wenn die Bundesregierung den Schuss nicht hört, werden noch viele Sozialproteste folgen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die einreichende Fraktion Die Linke Frau Kollegin Schaper. Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Abg. Steiner.

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Jessica Steiner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine Nachbarin beim Einkaufen etwas mitbringt und nach dem Rechten sieht, ist das gelebte Nachbarschaft. Die wenigsten würden das wegen des Geldes machen. Ich halte es für falsch, jede Form menschlicher Unterstützung zu einer anrechenbaren Leistung der Pflegeversicherung zu machen. Eine Caring Community entsteht nicht dadurch, dass wir jede Form des Kümmerns monetarisieren. Sie entsteht daraus, dass wir Nachbarn, Vereine, Kirchgemeinden, Orte der Begegnung, ehrenamtliche Angebote sowie professionelle Unterstützungsangebote wie Tagespflegen und Jobs wie Community Health Nursing haben – also das, was man früher als Gemeindeschwestern bezeichnete –, und die das Zusammenspiel all dieser Angebote organisieren können. Wenn wir alles monetarisieren, entsteht eine Erwartungshaltung, die wir langfristig nicht erfüllen können. Bei den Angeboten vor Ort, bei denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, können wir als Politik mehr ermöglichen und den präventiven Ansatz stärken, der in unserem deutschen System zu kurz kommt. Abgesehen davon ist es nicht zu viel verlangt, dass Freunde, Nachbarn und die Familie im Alter gelegentlich beim Heckenschnitt oder anderen Arbeiten helfen. Dafür würden die meisten auch kein Taschengeld nehmen. Aktuell zahlen die sozialen Pflegeversicherungen auch Menschen mit niedrigem Pflegegrad Gelder für Gärtnerund Haushaltshilfen aus. Weil man einen vermeintlichen Anspruch auf eine solche Leistung hat, nehmen die Anträge in diesem Bereich stark zu. Die Pflegekassen haben zeitgleich Angst vor den Kosten der Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich, sodass sie aktuell immer seltener prüfen, ob ein echter Bedarf oder eine Notwendigkeit besteht und die Leistung angemessen ist. Das lässt die Kosten im Bereich Hilfen zur Pflege enorm steigen. Das sind Kosten, die auf die Solidargemeinschaft umgelegt werden und die Zukunftsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung belasten. Auch beim Pflegegeld müssen wir etwas genauer hinschauen. Beim Pflegegrad 3 beträgt dieses aktuell 599 Euro monatlich. Es wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege durch Laien sichergestellt wird. Das ist grundsätzlich richtig. Was zurzeit aber möglich ist, ist folgender Fall: Ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad 3, kann sich gegenseitig als pflegende Angehörige angeben. Beide beziehen dann in dieser Höhe die entsprechenden Leistungen für eine Unterstützung, die sie im Zweifelsfall nicht füreinander erbringen können. Es muss die Frage erlaubt sein: Verbessert diese Leistung von 1 200 Euro im Monat die Qualität der Versorgung dieses Ehepaares, oder ist sie faktisch ein zusätzliches Haushaltseinkommen, bei dem nicht geprüft wird, welcher Antragsteller es braucht und welcher nicht? Das Geld der Pflegeversicherung sollte die Qualität der pflegerischen Versorgung heben sowie ehren- und hauptamtliche Angebote miteinander verzahnen, damit den Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen besser geholfen werden kann. Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, ist das eine Frage von Rentengerechtigkeit. Dazu habe ich gestern schon hinreichend ausgeführt. Der Schutz vor Altersarmut ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie darf nicht durch die Hintertür zur Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung werden. Das gilt auch für eine andere Milliardenposition: Die Pflegeversicherung finanziert die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Allein 2026 geht es dabei um 5,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Das ist mehr als das erwartete Gesamtdefizit der Pflegeversicherung, das bei 4,4 Milliarden Euro liegt. Die Absicherung pflegender Angehöriger ist richtig, doch wir müssen die Frage stellen, ob ihre rentenrechtliche Absicherung aus Beiträgen der Pflegeversicherung oder aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Deshalb greift mir die Überschrift der Debatte „Großverdiener müssen endlich gerecht beitragen!“ zu kurz. Natürlich können wir über viele der genannten Maßnahmen reden. Aber als Christdemokratin bedeutet Pflegepolitik für mich, dass wir über einen gelebten Generationenvertrag sprechen, über starke Solidarität dort, wo Pflege notwendig ist, und klare Eigenverantwortung dort, wo sie möglich ist. Nicht alles, was im Alter wichtig ist, ist eine Aufgabe der Pflegeversicherung. Was echte Pflege ist, muss verlässlich abgesichert werden. Dafür braucht es Strukturreformen im deutschen Pflegesystem. Diese hat Bundesgesundheitsminister Linnemann angekündigt. Eine Strukturkommission wird dazu zeitnah Vorschläge machen, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Frau Kollegin.

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Jessica Steiner CDU

– die mehr als die Erweiterung der Einnahmenseite betrachten und der Frage nachgehen: Was braucht gute Pflege im 21. Jahrhundert? (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Frau Kollegin Steiner und es folgt für die AfD-Fraktion Frau Kollegin Dietz; bitte.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke schön. Probleme haben wir jetzt genug angesprochen, aber wie kann denn nun eine tragfähige Antwort auf die Krise der Pflegeversicherung aussehen? Erstens, Beitragsstabilität statt versteckter Beitragserhöhungen. Die Bundesregierung erhöht die Beitragsbemessungsgrenze, den Kinderlosenzuschlag, kassiert künftig bei Minijobs und nennt das keine Beitragssatzerhöhung. Wir sagen: Das ist Etikettenschwindel. Wir fordern die tatsächliche Festschreibung der Beitragslast auf dem heutigen Niveau, ohne Hintertüren, über die Beitragsbemessungsgrundlage. Zweitens. Der Staat muss endlich seine eigene Verantwortung wahrnehmen, statt sie über neue Umlagen den Beitragszahlern aufzudrücken. Versicherungsfremde Leistungen, etwa die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger: Allein im Jahr 2023 wurde die Pflegeversicherung mit 3,7 Milliarden Euro hierdurch belastet. Natürlich: Es braucht diese Rentenbeiträge, aber eben nicht aus Beitragsmitteln der Pflegeversicherung. Diese Leistungen gehören in den Bundeshaushalt. Drittens, echte Entbürokratisierung statt neuer Verwaltungsstrukturen. Die Bundesregierung verspricht Bürokratieabbau und schafft gleichzeitig neue, wie das PflegeCockpit oder den Beirat zur Weiterentwicklung des Begutachtungsinstruments. Das mag gut gemeint sein, schafft jedoch neue Verwaltungsapparate, während an anderer Stelle, also bei den Pflegekräften selbst, weiterhin Dokumentationspflichten und doppelte Prüfung den Alltag bestimmen. Wir fordern die Zusammenlegung von Krankenund Pflegeversicherung und einen echten, spürbaren Abbau von Dokumentationspflichten – direkt am Bett der Pflegebedürftigen. Viertens, Familie stärken, statt Leistungen für pflegende Angehörige kürzen. Ausgerechnet bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige will die Bundesregierung sparen und diese auf 70 % des jetzigen Niveaus senken. Das betrifft diejenigen, die dem System durch häusliche Pflege jährlich Milliarden ersparen. Häusliche Pflege muss gestärkt, nicht geschwächt werden. Wir fordern eine deutliche finanzielle Aufwertung der häuslichen Pflege durch Angehörige und bessere Entlastungsangebote. Fünftens, keine Leistungskürzung zulasten der Schwächsten. Die geplante Streichung des Entlastungsbeitrags für den Pflegegrad 1 trifft Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit am Härtesten. Auch die geplante Dämpfung der neuen Dynamisierung, ausgerechnet im Startjahr 2028, bedeutet für die Pflegebedürftigen einen realen Kaufkraftverlust, während die tatsächlichen Pflegekosten weiter steigen. Eine Lösung der Krise darf nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen ausgetragen werden. Sechstens, Eigenverantwortung stärken, statt Schulden in die Zukunft verschieben. Die Bundesregierung verschiebt die Rückzahlung der Bundesdarlehen auf die Jahre 2035 bis 2039; das ist keine Lösung, sondern eine Hypothek für die nächste Generation. Wir setzen stattdessen auf echte Eigenvorsorge, steuerliche Förderung privater und betrieblicher Pflegezusatzversicherung als freiwillige Ergänzung zur Teilleistungsversicherung, damit Bürger frühzeitig vorsorgen können, ohne dass am Ende alles über Pflichtbeiträge oder Schuldenverschiebung gedeckt wird. Meine Damen und Herren! Weder die Linksfraktion mit ihrer Beitragsgruppenerweiterung noch die Bundesregierung mit ihren Reformvorhaben lösen das eigentliche Problem. Beide Ansätze kurieren doch Symptome und schaffen einfach nur neue Probleme, während der von der Bundesregierung selbst prognostizierte Finanzbedarf trotz aller Maßnahmen auf über 20 Milliarden Euro im Jahr 2030 ansteigt. Das zeigt, hier wird nicht reformiert, sondern nur verwaltet, und den Beitragszahlern bleibt immer weniger vom eigenen Einkommen. Wer die erwerbstätige Bevölkerung wirklich entlasten will, der stellt keine neuen Umverteilungsdebatten in den Vordergrund und verschiebt nicht nur Schulden (Susanne Schaper, Die Linke: Sondern? Wo kommt das Geld her? –

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Sören Voigt CDU

Sie beschreiben doch nur!) und Kürzungen in die Zukunft: Er macht das System selbst wieder tragfähig, effizient und generationengerecht – durch echten Bürokratieabbau, durch Rückverlagerung versicherungsfremder Leistungen in den Bundeshaushalt, durch die Stärkung der Familie und durch mehr Eigenverantwortung. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Frau Abg. Dietz. Für die BSW-Fraktion folgt Herr Kollege Kupke. Bitte, Sie dürfen.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Situationsbeschreibung und Analyse sind wir uns, glaube ich, in diesem Haus einig. Beim Weg und beim Ziel gibt es unterschiedliche Auffassungen. Klar spielt dabei Berlin eine Rolle, aber, Frau Lange – sie ist gerade nicht da –, eines sei mir doch bitte an der Stelle gestattet: Wir reden darüber, aber das reicht nicht mehr. (Beifall BSW) Wir alle kennen die Alterspyramide, die Entwicklung der Demografie und den Pflegebedarf in der Zukunft. Über die Fälle und den Finanzbedarf ist vorhin schon einmal gesprochen worden. Wie lange wollen wir denn noch reden, sprechen und quacksalbern? Handeln! CDU und SPD, seit Jahrzehnten in Regierungsverantwortung, auch in Berlin: Handeln ist angesagt, Sprechen ist vorbei, Lösungen sind erforderlich. (Beifall BSW) Frau Steiner, Sie haben angeführt, die Community muss handeln. Es muss auf breite Schultern verteilt werden, man kann bei Pflegegraden hin und her jonglieren. Das kann man alles machen, man kann aber auch Hunderte Milliarden Euro in die Rüstung stecken. Wenn nur ein Bruchteil in die Pflege geflossen wäre, dann hätten wir nicht diese Probleme. (Beifall BSW) Vorhin kam die Frage: Wo soll das Geld denn herkommen? Es wird so viel Geld in diesem Land verbrannt, aber für Daseinsvorsorge, für Krankenhäuser, für Pflege, für öffentlichen Gesundheitsdienst ist kein Euro da. Es fehlen Milliarden, das ist bekannt und bei Pflege fragt jeder: Na, passt das jetzt so? Können wir das so machen? Kann jeder noch seinen Beitrag leisten? Doch bei den Milliarden, die hier verbrannt werden, fragt keiner: Ist das nachhaltig? Was hat das für eine Wirkung? Wie wirkt sich das auf die Menschen in diesem Land aus? Immer die Eskalationsspirale. An den Gesundheitsthemen wird an jeder Ecke und an jedem Ende herumgekrittelt. Welchen Beitrag kann jeder dafür noch leisten? Und bei allen anderen Dingen wird Geld ohne Ende verbrannt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Ronny Kupke BSW

Ja. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Frau Abg. Steiner; bitte.

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Jessica Steiner CDU

Sie haben gesagt, ich hätte behauptet, die Community müsse handeln. Daran kann ich mich nicht erinnern, aber ich würde gern wissen, wie Sie das aufgefasst haben. Auch das Herumjonglieren mit Pflegegraden müssen Sie mir noch einmal erklären; denn ich kann mich nicht erinnern, dies gesagt zu haben. Wo genau wird hier jongliert, wenn man sagt, das Geld, das eingesetzt wird, soll wirklich die Pflege verbessern?

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Ronny Kupke BSW

Sie haben – Frau Steiner, danke für Ihre Frage – zum einen gesagt, dass mehr auf breitere Schultern verteilt wird und dass das auch eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Dass man beispielsweise die Nachbarin oder den Nachbarn, so habe ich das verstanden, unterstützen soll, dass es nicht nur von – – (Sören Voigt, CDU: Da ging es um das Schneiden der Hecke! –

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Jessica Steiner CDU

Das tun sie jetzt schon!) – Ja, und warum müssen sie das tun? (Sören Voigt, CDU: Weil man sich hilft als Nachbarn!) – Ja, das kann man aber nur begrenzt. So. Wer soll das neben dem Berufsleben noch leisten? Das ist die Frage. Es ist eine gesamte Situation, und es dürfen nicht nur pflegende Angehörige belastet werden, sondern es müssen alle in diesem Staat ran. Es ist genügend Geld vorhanden. Es ist nur falsch verteilt (Beifall BSW) und daher: Endlich handeln! Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BSW-Fraktion Herr Kollege Kupke. Gibt es in einer zweiten Runde weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Möchten wir in eine dritte Runde einsteigen, gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch hier möchte ich Ihnen, genauso wie gestern, meinen Dank für die Diskussion aussprechen; denn ich glaube, die Themen Pflege, Rente und Gesundheit interessiert die meisten Menschen in unserem Land. Deswegen ist es wichtig, dass wir in diesem Parlament – auch wenn wir nicht der Gesetzgeber dafür sind – unsere Ideen und Gedanken dazu einbringen. Der Handlungsdruck und das Finanzloch sind von Ihnen allen beschrieben worden, das muss ich nicht wiederholen. Aber die Staatsregierung ist sich einig, dass wir aus Sachsen dem jetzigen Vorschlag zur Rentenreform nicht zustimmen können – das will ich ganz deutlich sagen –, weil er die von Ihnen beschriebenen Baustellen benannt hat. Deshalb können wir dieser Reform nicht zustimmen. Trotzdem muss ich an einer Stelle einhaken, Herr Kupke. Sie haben gerade unser Gesundheits- und Pflegesystem beschrieben. Wir waren mit Abgeordneten in Südkorea, wohin Sie nicht mitfahren konnten. Dabei haben wir uns kundig gemacht, wie Gesundheits- und Pflegesysteme in anderen Ländern gestaltet sind. (Zwiegespräch Eric Recke, BSW, und Laura Stellbrink, SPD) Sehr viele aus diesen Ländern schauen auf unsere Systeme und schauen sich ab, wie wir das gestalten. Ich würde es deswegen relativieren und möchte es nicht so schlechtreden. Wir sind uns einig, dass diese Strukturreform bzw. die Reformen für die einzelnen Systeme erfolgen müssen. Mir ist wichtig, dass die einzelnen Reformen sowohl bei der Rente als auch bei der Pflege, bei der GKV und im Krankenhausbereich miteinander abgestimmt sind. An einem Punkt haben Sie absolut recht: Es trifft fast immer die gleichen Menschen, die von Kürzungen oder Einsparungen betroffen sind. Das darf nicht sein. (Susanne Schaper, Die Linke: Ja!) Deshalb müssen die Reformen abgestimmt werden. Wir als Gesundheitsminister aller Länder werben auch bei dem neuen Gesundheitsminister – dem man eine Chance geben muss – dafür, das Reformgesetz zur Pflege nochmals zu überarbeiten. Er hat angeboten, eine Strukturkommission einzusetzen, die neu auf dieses System schaut. Ich bin bei Ihnen: Es ist seit vielen Jahren eine Forderung der SPD, dass wir eine Bürgerversicherung einführen. Damit bin ich absolut d’accord. Ich glaube nur nicht, dass wir es in einem Schritt schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns die einzelnen notwendigen Schritte zusammen anschauen. Bei der vorliegenden Reform muss ich kritisch sagen, dass ein Bereich vergessen worden ist: Wir müssen die Menschen mitnehmen und erklären, was in den einzelnen Bereichen vorgesehen ist; denn es sind sowohl Vorteile als auch Nachteile in den Reformvorschlägen vorhanden. Deshalb muss man sich das genau anschauen und den Menschen erklären können, was wir wollen. Zurzeit führt das dazu, dass wir eine große Verunsicherung und Verängstigung in der Bevölkerung haben. Das muss so schnell wie möglich beendet werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die in diesem Reformpaket vorgesehenen Maßnahmen wie die Abschaffung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige ablehnen. Herr Linnemann hat angeboten und verkündet, dass er das ändern will, weil es eine Bestrafung derjenigen ist, die sich um pflegende Angehörige kümmern. (Susanne Schaper, Die Linke: Ja!) Was die angesprochenen Themen der Zivilgesellschaft betrifft, sind wir in Sachsen nicht schlecht aufgestellt. Ich war letzte Woche mit unserer Dankeschön-Veranstaltung bei den Menschen, die sich um Pflegende kümmern, und zwar um diejenigen ohne Pflegegrad, die dafür sorgen, dass sie mit ihnen kulturelle Veranstaltungen besuchen können, zum Kaffeetrinken gehen oder gemeinsam ein Buch lesen. Diese Dinge haben wir in Sachsen. Ich bin sehr stolz darauf, dass über 2 500 Menschen das in Sachsen ehrenamtlich und ohne Bezahlung leisten. Die Hilfe, die wir in der Zivilgesellschaft brauchen, haben wir in Sachsen neben den Ehrenamtspauschalen und Ähnlichem aufgebaut. Was ich nach wie vor kritisiere, ist, dass wir uns bei den Menschen, die in Heimen untergebracht sind, noch nicht einigen konnten. Wir haben in Sachsen circa 700 Heime. Wir wissen, dass die Investitionen in den Heimen nicht geklärt sind. Das ist ein Punkt, bei dem wir als Gesundheitsminister der Länder einfordern, eine gemeinsame Regelung zu finden, da die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Es geht darum, wie wir die Investitionen in den Heimen organisieren können. Das sind bei uns in Sachsen pro Bewohner 455 Euro, die der Heimbewohner zuzahlen müsste, wenn wir investieren wollen. Das ist ungerecht, das finden wir nicht in Ordnung. Deshalb braucht es hierfür eine gemeinsame Aufgabe. Der Vorschlag der Gesundheitsminister in diesem Bereich ist, dass wir eine Art Fonds beim Bund entwickeln – wie wir das bei den Krankenhäusern gemacht haben –, um uns zu unterstützen. Wir wollen uns nicht aus der Verantwortung ziehen, aber es muss eine gemeinsame Aufgabe sein. Das Gleiche gilt für die Ausbildung, bei der der Heimbewohner 30 % der Kosten für die Ausbildung mitträgt. Das sind 135 Euro im Monat. Auch diese Kosten wollen wir aus den Pflegeheimen herausnehmen, weil es in keinem Tagesordnungspunkt Befragung der Thema des Ministerpräsidenten: Verstand: Wie Sachsen Hierfür stehen ihm nach § 55 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung 5 Minuten zur Verfügung. Anschließend erhalten die Fraktionen die Gelegenheit, dem Ministerpräsidenten Fragen zu stellen, die sich thematisch auf seinen Geschäftsbereich beziehen. Ich erteile nun dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort; bitte schön.

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Michael Kretschmer

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stärke dieses Landes besteht ohne Zweifel in den Menschen, die hier leben. Wenn ich auf die letzten Stunden im Parlament seit gestern Mittag zurückblicke, zeigt sich, wie wir unsere Zukunft gestalten: im Diskurs und in der Suche nach guten, klugen Antworten. Ich möchte, dass das gemeinsam weitergeht. Mit großer Heimatliebe sind viele Tausende Menschen in unserem Land jeden Tag dabei und engagieren sich im Ehrenamt mit großer Leidenschaft, ob bei der Feuerwehr, in der Kultur, der Musik oder beim Sport. Kluge Ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft tragen dazu bei, dass Sachsen seinen Beitrag zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit leistet, insbesondere beim Klimaschutz und bei der Digitalisierung. anderen Berufsstand üblich ist, dass die Ausbildung von denjenigen mitfinanziert wird, die später von den Ausgebildeten betreut werden. Das sind Punkte, die wir gemeinsam abstimmen und mit dem neuen Gesundheitsminister angehen wollen. Ich hoffe, dass die Pflegekommission bzw. die Strukturkommission, die er einsetzt, uns Bundesländer und auch die Liga einbezieht. Die Liga hat kluge Vorschläge zur Pflege und dazu gemacht, wie wir das organisieren können. Man sollte auf die Fachleute, die in diesem Bereich tagtäglich arbeiten, hören. Ich hoffe, dass wir damit ein gutes Stück weiterkommen, die Diskussion hier weiterführen und uns dann über konkrete Ergebnisse unterhalten können. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Weiteren Redebedarf kann ich nicht erkennen. Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Staatsregierung Mit Zuversicht und seine Zukunft baut Ich freue mich, dass wir gemeinsam in den Debatten und bei der Zukunftsgestaltung immer wieder Akzente setzen und unseren sächsischen Weg gehen. Ich möchte den Leitgedanken von Gesine Oltmanns „Für ein offenes Land mit freien Menschen“ als das sehen, was uns miteinander antreibt. Dafür braucht man Talente, Technologien und die notwendige Toleranz miteinander und gegenüber Menschen von außen. Wenn wir uns anschauen, wie wir Zukunft gestaltet und immer wieder danach gesucht haben, was wir besser machen können, dann zeigt sich das im Bereich der Schule sehr deutlich. Wir haben gemeinsam die Schulsozialarbeit eingeführt. Es ist heute bereits gesagt worden: Der Betreuungsschlüssel in den Kindergärten hat sich von 1 : 15 auf nahezu 1 : 10 verbessert. Wir haben gemeinsam mit den Eltern, den Erzieherinnen und Erziehern sowie den Bildungswissenschaftlern einen Bildungsplan für die Kindergärten erarbeitet, der deutschlandweit Maßstäbe setzt. Mit unserer Strategie „Bildungsland Sachsen 2030“ sind wir auf dem Weg, die Lehrpläne zu überarbeiten und das anwendungsorientierte Wissen in den Mittelpunkt zu stellen. Diese Dinge haben bereits Früchte getragen. Sachsen ist wieder einmal das erfolgreichste Bildungsland in Deutschland. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das war nur deshalb möglich, weil wir uns immer wieder neu erfunden oder uns zumindest die Frage gestellt haben, was wir besser machen können. Zuhören und Interessenausgleich sind in einer Demokratie wichtig. Dass der Interessenausgleich mit der kommunalen Familie im Freistaat Sachsen beim FAG und beim Sachsenfonds gelungen ist, zeichnet dieses Land aus und bildet ein gutes Fundament, um gemeinsam Zukunft zu gestalten. Bürgermeister, Landräte und die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker: Wir haben gemeinsam entschieden, dass zwei Drittel des Geldes, das im Sachsenfonds zur Verfügung gestellt wird, auf die kommunale Ebene gehen und Bürgermeister und Landräte gemeinsam mit ihren Kommunalparlamenten entscheiden. Gleichzeitig haben wir ein gemeinsames Verständnis davon, was die großen Aufgaben der Zukunft sind, nämlich die Bildung, die Krankenhäuser und im Bereich der Infrastruktur die Straßen. Das zeichnet Sachsen aus: Wir bekommen so etwas hin – nicht im Streit, sondern indem wir die unterschiedlichen Interessen ausgleichen. Das ist eine großartige Angelegenheit. 2 Milliarden Euro werden wir bis 2030 in die Krankenhauslandschaft investieren. Das ist eine Zukunftsentscheidung. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Wir haben über den Masterplan Südwestsachsen und die vielen Gedanken gesprochen, die wir dazu haben. Es gibt 120 Projektvorschläge. Erst neulich kam der Projektvorschlag des Wirtschaftsministeriums zur Technologieförderung oder der von Barbara Klepsch zur Stärkung des Tourismus. Das sind Beispiele dafür, wie wir die Dinge gemeinsam angehen. Die Regionen entscheiden, aber wir denken gemeinsam nach. Im ersten Halbjahr 2025 sind sowohl die Gästeankünfte als auch die Übernachtungszahlen gestiegen. Mit fast neun Millionen Übernachtungen ist Sachsen stärker gewachsen als der Bundesdurchschnitt. Es zeigt, dass auch diese Entscheidung, das neue Ressort zu gründen, einen Fokus darauf zu legen, eine Wirkung entfaltet. Ich möchte gern, dass wir weiterhin darüber sprechen, uns auch darüber streiten, was der richtige Weg ist, weil es unsere sächsische Heimat ist und wir es in der Hand haben, wie sich unser Land entwickelt. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, nacheinander jeweils 7 Minuten Fragen an den Ministerpräsidenten zu stellen. Sie wissen, die jeweilige Frage darf eine Minute, die Antwort 2 Minuten nicht überschreiten. Der fraktionslose Abgeordnete darf am Ende eine Frage stellen. Folgende Reihenfolge: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete. Wir beginnen mit der CDUFraktion, und an Mikrofon 6 sehe ich Herrn Dr. Kromer. Bitte schön.

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Dr. Frank Kromer CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Ministerpräsident, ich möchte noch einmal ein Schlaglicht auf das Thema Wirtschaft werfen. Mir begegnet sehr oft die Frage: Wissen die da oben überhaupt, wie es uns hier in den Unternehmen geht? Deshalb meine Frage: Haben Sie den Eindruck, ausreichend über die Herausforderungen und Belange der Unternehmen in Sachsen informiert zu sein? Und worin sehen Sie die spezifischen Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten für unsere sächsische Wirtschaft?

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Michael Kretschmer

Ich denke, dass wir in den letzten Tagen über das Thema Wirtschaftspolitik schon viel gesprochen haben und deshalb auch deutlich geworden ist: Für uns alle hier in diesem Parlament, auch in der Staatsregierung, ist das eines der wichtigsten Themen. Vielleicht ist in der Vergangenheit zu häufig gesagt worden, dass Wirtschaft nicht alles sei. Es ist heute genau andersherum. Wir wissen, dass ohne Wirtschaft alles nichts ist. Dieses Land ist geprägt vom Mittelstand, von familiengeführten Unternehmen, die jeden Tag ihre Frau und ihren Mann stehen. Das macht es am Ende aus. Das ist etwas, das uns Stabilität bringt. Während an anderen Stellen einige wenige große Unternehmen die Landschaft bestimmen, ist es bei uns dieser Mittelstand, der auch von industriellen Unternehmen getragen ist. Deshalb brauchen wir beides. Wir brauchen auch in Zukunft die großen Ansiedlungen. Wir werden auch über das Thema Verteidigungswirtschaft sprechen. Ich habe dazu eine sehr positive Grundhaltung. Ich habe gestern in der Debatte gesagt: Ich möchte, dass es bei Volkswagen und der Autoproduktion weitergeht. Das ist meine Meinung. Zugleich bin ich aber auch der Meinung, dass wir uns an anderen Stellen nicht den Luxus erlauben können, von diesem Wirtschaftsbereich nichts abzubekommen. Andere Bundesländer sind dabei ganz klar, ich bin es auch. Wir müssen im Bereich der Technologieförderung weitermachen. Das sehe ich auch in diesem Haushalt aufgestellt. Ich sehe im Bereich der Bildung eine klare Priorität. Wenn wir uns anschauen, dass uns diese besondere Haushaltsnotlage nach sieben Jahren Rezession dazu zwingt, Einschnitte zu machen, machen wir diese aber nicht beim Thema Bildung und beim Thema Lehrer. Das ist richtig so. (Beifall Staatsminister Conrad Clemens) Das ist die Basis dafür, dass wir auf diesem Gebiet gut vorankommen. Die neue Wirtschaftsstrategie, die in der vergangenen Woche zwischen der Wirtschaft, den Tarifvertragsparteien und der Staatsregierung vereinbart worden ist, zeigt, dass wir auch dort diesen gemeinsamen Geist haben. Damit wurden die Linien aufgezeigt, in denen wir die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gestalten können. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es folgt eine weitere Frage von Herrn Dr. Kromer.

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Dr. Frank Kromer CDU

Ich möchte speziell auf die Halbleiterindustrie und die IT-Wirtschaft eingehen. Dort passiert eine ganze Menge, gerade hier im Großraum Dresden. Ich möchte auf die weiteren Bereiche der Wertschöpfungskette schauen. Wo kann Sachsen neben der eigentlichen Chipproduktion Bereiche der Wertschöpfungskette von Halbleiterindustrie und IT-Wirtschaft für sich entwickeln?

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Michael Kretschmer

Ich finde, es ist einer der ganz großen Erfolge, die wir miteinander feiern können, die wir aber auch hart erarbeitet haben. Wenn man heute auf Europa schaut, sieht man ganz klar: Es gibt einen Ort, in dem Mikroelektronik sehr stark ist und der für sich eine solche Kraft hat, dass jeder, der in diesen Bereich investieren will, zunächst erst einmal nach Dresden kommt. Das haben wir gemeinsam geschafft. So sieht Wirtschaftspolitik auch aus: Fokussierung, vor allen Dingen als kleineres Land, auf wenige Themen, die man dann groß macht. Ich empfehle jedem, die Chance zu nutzen, wenn es die Möglichkeit gibt, nach Taiwan zu fahren, weil man dort sieht, welches Potenzial noch vorhanden ist und was dabei alles möglich ist. Wir müssen Vorsorge betreiben. Wir brauchen weitere Industriegrundstücke. Wenn es möglich ist, weitere Fabriken anzusiedeln, brauchen wir diese Flächen. Diese haben wir zurzeit nur im begrenzten Maße. Deshalb wird daran intensiv gearbeitet. Es geht um die Wertschöpfungskette. Wir sind im Gespräch mit großen Industrieunternehmen im Automobil- und Maschinenbau, weil es bei denen darum geht, eigenes Chipdesign zu entwickeln. Das ist eine Konsequenz aus den Entwicklungen der letzten Jahre, als Produktionen angehalten worden sind, weil einzelne kleine Mikrochips fehlten. Jetzt versucht man immer mehr, in den Betrieben und Unternehmen auf eigene Souveränität zu setzen. Das wollen wir hier in Dresden, zum Beispiel mit der Gläsernen Manufaktur oder in Chemnitz, mit dem dortigen Chipdesigncenter ermöglichen. Wir müssen dafür sorgen, dass Integration stärker wird, also mehrere Komponenten zusammen, beispielsweise Sensorik und Aktorik, mit dem Thema Chip verbunden werden. Das ist auf jeden Fall eine Möglichkeit, diese Wertschöpfungskette zu stärken. Ich denke, dass in der Zukunft hierbei sehr viel möglich ist. Deshalb sage ich noch einmal: Wir müssen im Bereich der Bildung, der Wissenschaft, der Forschung, bei den Studiengängen, aber auch bei der Technologieförderung am Ball bleiben und eine starke Stimme in Berlin und Brüssel haben, weil dort entschieden wird, in welchen Bereichen Förderung in Größenordnungen in den nächsten Jahren möglich ist. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen. Das war eine Punktlandung. Es gibt eine weitere Frage von der CDU-Fraktion. Die Zeit dafür ist noch vorhanden. Am Saalmikrofon 6 sehe ich Herrn Kollegen Oliver Fritzsche; bitte schön.

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Oliver Fritzsche CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sie haben in Ihren letzten Ausführungen auf die herausgehobene Stellung von Forschung und Wissenschaft für unseren Freistaat Sachsen hingewiesen. Ich denke, gerade für unseren Mittelstand ist der Zugang zu wissenschaftlicher Expertise ein ganz wichtiger Standortfaktor. Wie können wir aus Ihrer Sicht Unternehmen zukünftig noch besser dabei unterstützen, mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten, um wissenschaftliche Erkenntnisse ganz konkret zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit hier in Sachsen nutzbar zu machen? Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Jetzt eine schnelle Antwort. Sie haben noch eine Minute.

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Michael Kretschmer

Mein Wunsch ist, dass wir beispielsweise die von uns gemeinsam vor wenigen Monaten ins Leben gerufene Duale Hochschule Sachsen als die Hochschule, als den Transferpartner für Wissenschaft des Mittelstands in allen Regionen begreifen. Dabei haben wir – ich sehe Kollegen Scheibe – spannende Diskussionen, was Fachkräftezuwanderung angeht, aber auch, was Transferprojekte betrifft. Das ist ein ganz konkreter Punkt. Dieser wurde aus meiner Sicht noch nicht ausgespielt. Daraus kann viel Größeres werden. Das würde ich mir sehr wünschen. In der aktuellen Diskussion über den Mehrjährigen Finanzrahmen geht es allerdings auch darum, dass wir den Status quo, den wir jetzt im Bereich der Technologieförderung haben, überhaupt halten können; denn ein überwiegender Teil der Innovationsförderung im Freistaat Sachsen, auch mit der ganzen Landschaft der Fraunhofer Institute, ist über diese europäische Förderung möglich geworden. Das betrifft das Thema Innovationsassistenten, Technologieprogramme und Ähnliches. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass es jetzt nicht wieder zu der Situation kommt, dass wir Förderregionen in Osteuropa haben, die viel Geld bekommen, und starke wirtschaftliche Regionen in Westeuropa haben, während wir in einer Sandwichsituation sind. Wir brauchen ein starkes enges Sicherheitsnetz, das uns in die Lage versetzt, auch in den nächsten sieben Jahren über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, um gerade in diesem Zukunftsbereich weiterhin dabei zu sein. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Die Möglichkeit der Fragestellung geht nun an die AfDFraktion. An Saalmikrofon 7 sehe ich Herrn Kollegen Winter; bitte.

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Marko Winter AfD

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Die Mikroelektronik bzw. Chipindustrie, wie manche dazu sagen, wurde schon angesprochen. Diese ist häufiger bei Ihnen Thema. Dafür werden massive Bundesinvestitionen versprochen. Aber der Bundeshaushalt, auf den Sie sich dabei beziehen, ist bis jetzt nur ein Entwurf und wurde noch nicht konkret unterlegt. Welche eigene verbindliche Vorsorge treffen Sie in der Staatsregierung, falls diese Mittel im parlamentarischen Verfahren durch die Bundesseite gekürzt oder verzögert werden? Das ist meine erste Frage. – Danke.

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Michael Kretschmer

Vielleicht müssen wir das etwas auseinandernehmen. Wenn es um Investitionsförderung geht, wird es nicht anders möglich sein, als dass das der Nationalstaat leistet. Wir sehen das bei der großen Ansiedlung von ESMC, wie das Unternehmen jetzt in Dresden heißt, mit einem Investitionsvolumen von 10 Milliarden Euro. Das unterstützen wir mit knapp 5 Milliarden Euro. Wir wissen alle miteinander, dass das kein Bundesland leisten kann. Das muss es auch nicht leisten, weil das wirklich eine nationale oder europäische Aufgabe ist. So muss es weitergehen. Es war keine Selbstverständlichkeit, auch nicht in den vergangenen Jahren, dass die Bundesrepublik Deutschland der Meinung war, dass das eine Zukunftstechnologie ist. Ich erinnere mich an Gespräche mit Bundesministern, die der Meinung waren, dass das so ähnlich wie mit der Unterhaltungsindustrie wäre: Das geht weg. Wir hätten andere Bereiche und Prioritäten. Heute wissen wir, dass es zu unserer Resilienz und Verteidigungsfähigkeit dazugehört, über diese Mikroelektronik zu verfügen und wir es selbst in der Hand haben. Deswegen ist der wichtigste Punkt, dass wir in Berlin für dieses Verständnis werben und mit unseren Kolleginnen und Kollegen, die dort im Parlament und Europäischen Parlament sitzen, dieses Wissen mehren. Das ist unsere Aufgabe. Darüber hinaus müssen wir mit Blick auf Forschung und Entwicklung – beispielsweise mit dem Barkhausen Institut – unsere Akzente setzen. Wir müssen mit unserer Förderung dabeibleiben. Durch das kluge Agieren von Sebastian Gemkow haben wir es hinbekommen, dass das in Zukunft zu einem größeren Teil durch Bundesmittel finanziert wird. Das ist die Aufgabe. Wer besonders geschickt und klug ist, wird am Ende erfolgreich sein. Wir alle kennen den sächsischen Landeshaushalt. Wenn wir alles, was hier entstanden ist, alleine finanzieren müssten, wäre das ein Ding der Unmöglichkeit – das wäre es aber auch für die meisten deutschen Bundesländer. Es geht darum, dass der Bund diesen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort mitfinanziert und stärkt. Ich habe keine Sorge, dass das auch in der Zukunft möglich sein wird. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Kollege Winter, Sie können eine zweite Frage stellen.

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Marko Winter AfD

Ich habe zu diesem Themenkomplex eine kurze Nachfrage. Es ist absehbar, dass damit ein sehr großer Fachkräftebedarf entsteht. Was möchten Sie als Staatsregierung konkret dafür tun, um diesen Fachkräftemangel – den mutmaßlichen – in der sächsischen Mikroelektronik zu schließen?

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Michael Kretschmer

Zunächst einmal – das muss man sagen – sehen wir, dass in diesem Bereich der Fortschritt einen großen Einfluss hat. Es ist hierbei möglich, mit deutlich weniger Personal auszukommen. Wir werden zwar einen Aufwuchs von mehreren Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. So, wie das vielleicht noch in den 90er- oder 2000er-Jahren der Fall war, ist es nicht mehr. Es zeigt sich auch hier, dass es besonders um die Qualität der Kolleginnen und Kollegen geht. Unsere Aufgabe besteht darin, durch ein exzellentes Bildungssystem und eine gute Berufsorientierung dafür zu sorgen, dass wir genügend Fachkräfte haben. Ich habe vor wenigen Minuten gelesen, was die Handwerkskammer Dresden mir geschrieben hat. Sie ist in Sorge, dass auch in Sachsen ein größerer Teil junger Leute im Alter zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufs- und Studienabschluss ist. Wir müssen gemeinsam Initiativen ergreifen, das teile ich unbenommen. Ich möchte gern, dass wir die Anzahl junger Leute ohne Schul- oder Berufsabschluss weiter reduzieren. Die Anzahl ist deutschlandweit höher als bei uns. Das kann uns jedoch noch nicht zufriedenstellen. Deswegen müssen wir das vorhandene Reservoir an jungen Leuten ausschöpfen und aus jedem Talent das Beste machen. Deswegen ist die Schulsozialarbeit am Ende ein zentraler Punkt. Zudem geht es um dieses T, welches für Toleranz steht. Es wird auf der einen Seite nur funktionieren, wenn junge Menschen aus dem Ausland hierherkommen. Das ist auf der anderen Seite aber auch eine riesige Chance. Wenn wir uns die Demografie der letzten 30 Jahre anschauen, dann ist es klar, dass dieses Land entweder kleiner oder durch die Zuwanderung von qualifizierten Menschen, die einen Beitrag leisten möchten, nicht kleiner wird. Ich finde, dass man sich darauf freuen kann. Das ist eine wunderbare Zukunftsaufgabe, die wir gemeinsam gestalten können. Ich wünsche mir, dass wir das parteiübergreifend tun. Andere Regionen in Deutschland und Europa werden schrumpfen. Sachsen muss das nicht, wenn wir auf eine kluge Zuwanderung setzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es besteht die Möglichkeit für eine kurze Frage und eine kurze Antwort. Herr Winter, bitte.

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Marko Winter AfD

Ich lese Ihre Pressemitteilungen mit einem gewissen Interesse. Bei einer geht es um die autonomen Fahrzeuge im Nahverkehr. Sie kündigen den Regelbetrieb bis zum Jahr 2030 an und testen das bereits in Chemnitz. Es gibt jedoch keine bundesrechtlichen Zulassungsgrundlagen für einen Regelbetrieb. Wie möchten oder können Sie sicherstellen, dass dieses Projekt nicht ein Pilot- und Vorzeigeprojekt bleibt, sondern tatsächlich in die Wirksamkeit, auch im ländlichen Raum, kommt?

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Michael Kretschmer

Wenn wir uns die Welt einmal anschauen, sehen wir, dass es bereits heute schon viele Anwendungen gibt. Auf der einen Seite gibt es Länder, die nicht so risikoavers wie Deutschland und Europa sind. Es stellt sich vielleicht die Frage, ob wir von ihnen etwas lernen können. Auf der anderen Seite haben wir eine gewisse Haltung, und die Sicherheit war uns wichtig. Insofern stellt sich die Frage, ob autonomes Fahren kommt, nicht. Es stellt sich nur die Frage nach dem Wie. Bei dem Wie ist die Frage: Wer macht an welcher Stelle mit? Das sind manchmal – das gebe ich zu – Modethemen, bei denen alle hinterherrennen. Die Kunst besteht darin, durch Wissenschaft und Evaluierung dafür zu sorgen, dass die wirklich richtigen und substanziellen Themen, die auch Tiefgang haben, ausgesucht werden. Ich denke, dass wir in Chemnitz und Zwickau hervorragende Wissenschaftler haben. Ich denke, dass wir in Leipzig mit dem neuen Zentrum für autonomes Fahren, das gerade wieder einer der ersten Plätze auf der Robotik International belegt hat, gemeinsam mit der Exzellenzuniversität Dresden in der Lausitz etwas beitragen können. Das muss durch den harten Wind der Evaluierung gehen. Bei der Wissenschaft ist es immer wie folgt: Man macht sich auf den Weg und hat eine Idee. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist zu Ende.

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Michael Kretschmer

Wenn das über eine gewisse Zeit geht und nach Exzellenzkriterien und nach anderen Kriterien bewertet wird, kommt nicht immer etwas Substanzielles dabei heraus. Manchmal – auch oft – kommt nicht unbedingt das heraus, was man ursprünglich haben wollte. Ich würde diesen Weg mit Kraft gehen. Ich denke, dass das ein Zukunftsfeld ist. Wer sich einmal anschaut, was unter die Überschrift autonomes Fahren fällt, kann sehen, was alles dazu gehört. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Michael Kretschmer

Man kann sich Nischen erarbeiten, die dabei sind. Das ist ein Zukunftsfeld, welches wir auf jeden Fall bearbeiten müssen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Farbe spielt eher eine Rolle als die Zeit, die abläuft.

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Michael Kretschmer

Entschuldigung, ich sehe nur die zwei Minuten. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das ist so. Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Sobald die Anzeige rot wird, ist die Zeit abgelaufen.

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Michael Kretschmer

Danke, das merke ich mir. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Nun erhält die BSW-Fraktion die Möglichkeit zur Fragestellung. Herr Kollege Böhme, bitte.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident. Sie haben in der Überschrift zu Ihrem Beitrag unter anderem das Stichwort „Zuversicht“ gewählt. Zuversicht speist sich in einer Gesellschaft in erster Linie daraus, dass eine Gesellschaft darauf vertrauen kann, dass der Frieden bleibt. In diesem Zusammenhang komme ich noch einmal auf ein Zitat von Ihnen aus der jüngeren Vergangenheit zurück. Sie haben die Kriegsbeteiligung Deutschlands in der Ukraine als Riesenfehler bezeichnet. Daran schließt sich aus unserer Sicht folgende Frage an: Welche Pläne verfolgen Sie, diesen Fehler durch Einwirkung auf Bundesebene speziell auch in Ihrer Partei korrigieren zu können?

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Michael Kretschmer

In einer parlamentarischen Demokratie ist das Instrument vor allen Dingen die öffentliche Rede. Sie wissen, dass die Länder keine Kompetenz bei der Außen- und Verteidigungspolitik haben. Wir werden aber sehr wohl angehört und wir reden mit. Das mache ich. Allerdings möchte ich auch Folgendes sagen, nicht so verkürzt, wie es manchmal gesagt wird. Für mich ist eines klar: Russland ist der Aggressor. Russland bricht Völkerrecht. Russland darf damit nicht erfolgreich sein. Die Frage ist nicht, ob, sondern wie man die Ukraine unterstützt. Ich habe gesagt – das möchte ich wiederholen –, dass Deutschland nicht zu einer Kriegspartei werden darf. Das sind wir in gewisser Weise geworden. Das halte ich für einen Fehler. Ich halte es nicht für einen Fehler, solidarisch mit der Ukraine zu sein und dieses Land zu unterstützen. Ich halte es noch weniger für einen Fehler, in unsere eigene Verteidigungsfähigkeit zu investieren. Dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen ein Land, welches sich in unserer unmittelbaren Nähe befindet, muss dazu führen, dass wir neu denken, uns neu aufstellen und in unsere Sicherheit investieren. (Vereinzelt Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es folgt eine weitere Frage von Herrn Böhme; bitte.

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Ralf Böhme BSW

Wenn Sachsen seine Zukunft baut – das haben Sie ebenfalls in Ihrer Formulierung des Beitragstitels verwendet –, dann ist dafür definitiv ein möglichst breiter gesellschaftlicher Diskurs notwendig. Deswegen möchte ich folgende Frage in diese Richtung stellen: Wenn wir uns das gemeinsam – das hoffe ich, gerade hier im Parlament – zum Ziel machen, wie sieht Ihre Vorgehensweise aus, um einen solchen Diskurs, der momentan möglicherweise etwas begrenzt ist, zu ermöglichen? Ich möchte das auch mit Blick auf die von Ihnen vorgebrachten Äußerungen „Wer heute noch an Brandmauern denkt, hat die Zeichen der Zeit verpasst“ wissen.

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Michael Kretschmer

Ich denke, dass wir die letzten zwölf – oder etwas mehr – Stunden den Diskurs betrieben haben. Hier ist nun einmal der Ort, an dem Diskurs stattfindet. Jeder und jede, der bzw. die dabei war und zugeschaut hat, wird sehen, dass jeder Abgeordnete im Sächsischen Landtag die gleichen Rechte und – wie finde ich – auch die gleichen Pflichten hat. Ich kann nur sagen: Die gleichen Rechte hat jeder. Wie man sich an die Pflichten hält, muss jeder selbst sehen. Diesen Diskurs pflegen wir als Sächsische Staatsregierung. Ich möchte es noch einmal sagen: Es geht nicht nur darum, etwas zu erklären oder zuzuhören, sondern darum, das aufzunehmen, was die Menschen und die vielen gesellschaftlichen Gruppen in unserem Land bewegt, um dann miteinander in einen Aushandlungsprozess zu gehen. Niemand kann für sich erwarten, dass sich sein Thema zu 100 % durchsetzt. Was wir jedoch erwarten können und was wir erleben müssen, ist, dass wir die Dinge miteinander aushandeln. Dies haben Sie nun mit den Debatten der letzten Stunden erlebt. Ich habe es zum Thema Wolf gesehen, und ich habe gehört, wie wir über die Elbe mit ganz offensichtlich sehr unterschiedlichen Interessen gesprochen haben. Hier war der Ort, an dem darüber gesprochen worden ist, und daraus folgt dann auch die Politik, folgt der Haushalt. Ich finde, Sachsen ist ein Land, in dem Demokratie wirklich gelebt wird. Wir arbeiten und denken nicht in Brandmauern, sondern in Lösungen für unsere sächsische Heimat. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. – Für eine kurze Frage und eine kurze Antwort ist noch die Zeit. Herr Abg. Böhme am Saalmikrofon; bitte.

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Ralf Böhme BSW

Sehr kurz noch eine Frage zur Energie. Die Hilferufe aus der Wirtschaft zu den Energiepreisen in Sachsen dauern immer noch an. Welches Ideenarsenal des Ministerpräsidenten oder der Staatsregierung gibt es momentan dazu?

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Michael Kretschmer

Ich finde es richtig, dass der Bundeskanzler angedeutet hat, beim Thema Benzin- und Dieselpreise etwas tun zu wollen; das hätte schon längst geschehen müssen. Wir sehen diese enormen Steigerungen und wir sehen die Kosten in den Nachbarländern. Diese Belastungen kann die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft nicht tragen. Deswegen erwarten wir möglichst zeitnah Vorschläge, wie das geändert werden kann. Insgesamt gilt der Satz: Energie bzw. Strom darf kein knappes, teures Gut sein, ansonsten werden wir unseren Standort nicht wettbewerbsfähig halten. Ich sehe die Bemühungen, den CO -Zertifikatehandel nicht weiter auszuweiten bzw. CO -Zertifikate zu verknappen. Ich glaube, dass dies zu wenig ist. Wir müssen über Reduzierung sprechen. Wir müssen nicht darüber sprechen, dass etwas nicht teurer wird, sondern darüber, wie etwas günstiger wird. Dafür haben wir beispielsweise den heimischen Energieträger Braunkohle bis 2038. Wir haben viele Möglichkeiten, in diesem Bereich etwas zu tun. Dazu braucht man einen Aushandlungsprozess und gemeinsames gesellschaftliches Verständnis und hierzu gilt das Gleiche wie bei den anderen Dingen. Es geht nicht um die Frage, ob Klimaschutz notwendig ist; das ist geklärt. Wir müssen es tun, dafür gibt es das Pariser Klimaabkommen. Es geht um das Wie, in welchem Umfang wir dies betreiben, damit es nicht zu einer Deindustrialisierung kommt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir haben noch eine Restzeit von 36 Sekunden für eine Frage oder Antwort – oder nur ja oder nein.

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Ralf Böhme BSW

Nein. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Danke schön. Nun rutscht das Fragerecht weiter zur SPD-Fraktion. Ich sehe am Saalmikrofon Frau Kollegin Stellbrink, bitte.

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Laura Stellbrink SPD

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Vielen herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident, dass Sie sich den Fragen stellen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem sehr toll gewählten Titel für diese Befragung. Dieser zeigt, finde ich, ziemlich treffend, wie wir es in den nächsten Jahren gemeinsam angehen sollten. Ich möchte zunächst gern etwas zum Thema Industriepolitik fragen. Ich glaube, uns alle in diesem Raum eint der Wunsch und ebenso der gemeinsame Wille, daran zu arbeiten, dass Sachsen ein starkes Industrieland bleibt. Deswegen zunächst meine Frage an Sie: Welche Rahmenbedingungen braucht es aus Ihrer Sicht, damit nicht nur neue Technologien im Freistaat erforscht und entwickelt werden, sondern damit daraus auch industrielle Produktion, Wertschöpfung und dauerhaft gute Arbeitsplätze entstehen?

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Michael Kretschmer

Ich denke, dass das Entscheidende, das hier entwickelt und erforscht wird, eine Chance hat, den Transfer in die Wirtschaft zu finden. Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass wir im Bereich der Technologie- und der Transferförderung dabeibleiben. Das ist übrigens derzeit ein großer Schwerpunkt, wenn wir über die Mehrjährigen Finanzrahmen reden. Ich habe darüber gesprochen, dass wir gerade in Sorge sind, dass die Summen deutlich weniger werden. Aber wir wissen, dass neben dem ländlichen Raum – weil dort ein Großteil der Menschen wohnt und in dem wir immer wieder Themen haben –, das Thema Technologieförderung ein großes Thema ist. Weiterhin haben wir über den Punkt der Grundstücke gesprochen. Wir brauchen eine Strategie – die haben wir uns gemeinsam sowohl in Südwestsachsen als auch in anderen Regionen gegeben –, damit Ansiedlung möglich ist. Wichtig ist das Thema Fachkräfte. Dabei geht es um die Menschen, die bei uns sind und die wir ausbilden. Deswegen ist es so wichtig, beim Thema Bildung weiterhin vorn zu bleiben, und die Handwerkskammer hat recht, wenn sie sagt: Wir müssen die Zahlen reduzieren; lasst uns gemeinsam überlegen, wie das geht, und wir brauchen Menschen von außen. Es ist keine Frage des Ob, sondern wie wir das organisieren. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Eine weitere Frage stellt Kollegin Stellbrink an Saalmikrofon 3; bitte.

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Laura Stellbrink SPD

Vielen herzlichen Dank. Ich möchte gern an diesen letzten Teil Ihrer Antwort zum Thema Fachkräfte anknüpfen und die Frage stellen, wie wir aus Ihrer Perspektive im Wettbewerb um Fachkräfte – sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland – dafür Sorge tragen wollen, dass sächsische Unternehmen die benötigten Arbeits- und Fachkräfte erreichen und gewinnen, um diese schnell in Beschäftigung zu bringen. Wie können wir vor allem dafür sorgen, dass sie dauerhaft in Sachsen bleiben?

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Michael Kretschmer

Sie bleiben dann, wenn sie sich hier wohlfühlen und sie ein gutes Auskommen haben. Wir alle miteinander kennen Beispiele, bei denen das wunderbar funktioniert. Wir wissen auch, dass ein größerer Teil der Menschen unsere sächsische Heimat doch wieder verlassen hat und eher in die westdeutschen Bundesländer gezogen ist. Deswegen ist ein ehrlicher, unverstellter Blick notwendig: Woran liegt das? Wie könnte es anders gemacht werden? Und es geht auch nur gemeinsam: wir – mit der kommunalen Ebene, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft in den Regionen. Ich finde, mit unserer Fachkräftestrategie, die wir vor einigen Jahren – auch mit den finanziellen Mittel im Haushalt – auf den Weg gebracht haben, sind wir auf dem Weg. Die Büros, die wir in verschiedenen wenigen Ländern geöffnet haben, zeigen auch, wie das gemacht werden muss. Jetzt muss es verzahnt werden. Ich wünsche mir, dass wir es noch etwas abrechenbarer machen und über die Anzahl der Menschen sprechen, die gekommen und auch geblieben sind, damit wir eine Koalition der Willigen mit der regionalen Wirtschaft haben. Es ist klar, dass es in aller Regel auch kleine Community-Bildungen geben muss, damit sich – auch junge – Menschen hier wohlfühlen. Das ist unsere Aufgabe. Wenn wir sehen, dass es bei DEHOGA – über 50 % der Auszubildenden kommen heute schon aus dem Ausland – wunderbar funktioniert, dann sehen wir auch, dass es in vielen anderen Branchen ebenso funktionieren kann. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Zeit reicht noch für eine kurze Frage und eine kurze Antwort, wenn Sie möchten, Frau Kollegin Stellbrink.

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Laura Stellbrink SPD

Die Frage ist: Was ist kurz? – Ich springe zu dem großen Thema Staatsmodernisierung und versuche, die Frage relativ kurz zu fassen. Investitionen scheitern nicht nur am fehlenden Kapital, sondern häufig auch an langen Verfahren und komplexen Zuständigkeiten. Woran werden Unternehmen und Kommunen konkret merken, dass durch die Staatsmodernisierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und damit die Investitionen erleichtert werden?

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Michael Kretschmer

Vielen Dank. Zum Punkt Staatsmodernisierung hätte ich etwas sagen müssen. Danke, dass Sie darauf eingehen. Wir haben uns sehr viel Arbeit gemacht, sehr viel gemeinsam erarbeitet, und ich habe dazu auch gesprochen. Ich bin Ihnen allen dankbar, dass Sie sich der Frage so annehmen und mit dem Chef der Staatskanzlei und den verschiedenen Ministerien darüber sprechen. Ich habe verstanden, dass es sehr konkret ist. Und am Ende liegt der Konflikt im Detail, dass man das im Zweifel etwas auseinandernehmen, in Päckchen packen muss. Diese Haltung finde ich sehr positiv ist. Man könnte ja auch sagen: Ich mache dabei nicht mit; mir als Partei oder Fraktion fällt dazu ein, warum es an der einen oder anderen Stelle keine Zustimmung geben kann. – Das ist nicht das, was wir gerade erleben, sondern wir erleben das Gegenteil. Das macht mir sehr viel Mut. Ich glaube, das ist genau die Haltung, die wir an die Bevölkerung vermitteln sollten: Hier arbeitet ein großer Teil des Parlaments an sachlichen Lösungen für die Investitionen, die das Leben leichter machen sollen und die dafür sorgen, dass wir mit weniger Personal auskommen. Wir sind auf dem Weg. Wir werden auch dazu miteinander Aushandlungsprozesse haben. Aber so, wie ich es in den letzten Tagen und Wochen erlebt habe, macht das Mut, dass wir am Ende substanziell zu einer Vereinfachung, zu einer Reduzierung und zu einer Staatsmodernisierung kommen können. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Stellbrink und das Fragerecht geht weiter zur Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Am Saalmikrofon steht Herr Abg. Günther; bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Wir hatten vor wenigen Wochen am Flughafen Leipzig/Halle einen Vorfall mit Drohnen, die mit Sprengstoff bestückt waren. Das hat viele bis hin zur NATO beschäftigt. Auch von unseren zuständigen Diensten hat es klare Aussagen dazu gegeben, (Lachen Heiko Gumprecht, AfD) wer dafür verantwortlich ist: Russland. Wir wissen auch, dass es seit der Vollinvasion in der Ukraine 2022 mindestens eine vierstellige Anzahl von Drohnenvorfällen im Jahr gibt. Wir wissen, wie viele Tausende Cyberattacken es auf die kritische Infrastruktur im Land gibt, das geht bis hin zu Krankenhäusern. Vor diesem Hintergrund möchte ich zu Ihrer Aussage, dass dieser Krieg nicht unserer sei, eine Frage stellen. Glauben Sie den Aussagen unserer Dienste, wer dafür verantwortlich ist und wer uns bereits angreift, nicht? Oder wie wollen Sie Ihre Aussage einordnen?

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Michael Kretschmer

Ja, ich bin der festen Überzeugung, dass es nicht gut ist, sich in einem Krieg mit Russland zu befinden. Ich bin mir sehr sicher, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung in Deutschland das auch so sieht. Dass wir eine hybride Kriegsführung erleben, ist aber auch keine Frage. Drohnen, Cyberangriffe, Fake News: Das gehört zu dem Teil, den ich vorhin bereits genannt habe. Wir müssen uns verteidigungsfähig aufstellen. Dazu braucht man – und Sie werden sich alle miteinander daran erinnern, dass das meine ersten Gedanken nach dem Beginn dieses Krieges waren – eine große wirtschaftliche Kraft. Deutschland versucht gerade, diese Kraft, diese finanziellen Mittel, die es braucht, durch Schulden zu schaffen. Das ist natürlich ein Ausweg, aber er ist zeitlich begrenzt und er wird nach hinten heraus sehr viele Implikationen haben. Deswegen ist das Thema Sanktionen und wie wir diese ausgestalten am Ende eine Frage darüber, wie sicher wir uns aufstellen können. Dass wir im Bereich Drohnen- und Cyberabwehr mehr leisten müssen, ist das Gleiche wie bei der Frage der Flugabwehr: Natürlich müssen wir das tun; denn das ist ein Gebot der Stunde. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es besteht die Möglichkeit, eine zweite Frage zu stellen. Herr Abg. Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Ministerpräsident, infolge der Nachweisführung, dass hinter dem Angriff auf den Flughafen Leipzig/Halle zumindest mittelbar Russland steht, hat die Bundesrepublik Deutschland das Sanktionsregime weiter verschärft. Dazu gehört auch die Kündigung der Verträge über das Russische Haus in Berlin. Der russische Staat verfügt über eine Immobilie in der Landeshauptstadt Dresden, die bekannt ist. Es bestehen berechtigte Sorgen, dass Teile der Aktivitäten, die bisher im Russischen Haus in Berlin stattgefunden haben, möglicherweise dorthin verlagert werden. Plant die Staatsregierung, entsprechende Maßnahmen dagegen zu ergreifen?

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Michael Kretschmer

Nein, ich plane das nicht. Ich halte die Schließung von Konsulaten oder von Kultureinrichtungen nicht für den richtigen Weg. Ich bin auch der Meinung, dass beispielsweise der Austausch von Studierenden oder die Frage von Städtepartnerschaften etwas ist, was – – Zu diesem Mittel hätte ich nicht gegriffen, und zwar aus einer Überlegung, die Sie vielleicht auch verstehen können. Wir waren in der ehemaligen DDR froh darüber, dass es Menschen gab, die aus dem Westen zu uns gekommen sind. Viele der Dinge, die wir wussten, haben wir aus diesen Begegnungen gezogen. Wenn wir dafür sorgen, dass Begegnungen gar nicht mehr stattfinden können, dann wird sich die Situation in Russland nicht verbessern, sondern verschlimmern. Was wissen die einfachen Bürger, diejenigen, die nicht zur Nomenklatur gehören, die nicht in diesen Krieg verwickelt sind, eigentlich über die Ursachen, über unsere Haltung, über unseren Umgang? Deswegen ist das nicht das Mittel meiner Wahl. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Sie dürfen eine dritte Frage stellen. Herr Abg. Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Ministerpräsident, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie die weiteren Sanktionen infolge des Angriffs von Russland auf den Flughafen Leipzig/Halle grundsätzlich für nicht geeignet halten?

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Michael Kretschmer

Ich halte einzelne Maßnahmen für nicht geeignet. Ich könnte jetzt nicht, da ich nicht darauf vorbereitet bin, die Details nennen. Doch wir können darüber gerne in einen Austausch gehen. Ich will Ihnen vielleicht noch einmal als Beispiel nennen, dass es auch heute – vier, fünf Jahre nach Beginn des Krieges – so ist, dass die kerntechnische Zusammenarbeit mit Russland nicht ausgesetzt ist, und zwar deswegen, weil ein großer Teil der osteuropäischen Staaten diese Zusammenarbeit ganz klar möchte und diese Materialien auch braucht. Es geht um die Auslegung dieser Sanktionen. Dass ein Angriff auf ein anderes Land nicht ohne Konsequenzen sein kann, ist doch vollkommen klar. Dass Sanktionen ein Mittel sein können, ist auch ganz klar. Die Frage lautet immer: Was? Es muss so sein, dass es denjenigen, der als Aggressor aktiv ist, mehr trifft als uns. Ich finde, wenn wir uns hier hinsetzen und die unterschiedlichen Sanktionen anschauen, dann werden wir relativ schnell zu Punkten kommen, an denen diese Auslegung, diese Abwägung nicht so eindeutig ist. Darüber zu sprechen, halte ich nicht nur für gerechtfertigt, sondern für legitim und notwendig. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es besteht noch die Möglichkeit, innerhalb von 1 Minute und 45 Sekunden eine kurze zu Frage stellen und eine kurze Antwort zu geben.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Ministerpräsident, auch ich würde gern noch mal zum Thema der Staatsmodernisierung eine Frage stellen, da mir das Thema sehr wichtig ist. Wir GRÜNE haben auch deutlich gemacht, dass wir hierbei gern einen konstruktiven Weg gehen wollen. Mich beschäftigt folgende Frage: Haben Sie in Vorbereitung der Modernisierungspläne eine grundsätzliche Neuaustarierung der Aufgaben von Kommunen und Land in diesem Zusammenhang in Erwägung gezogen, gerade mit Blick auf das große Thema der Digitalisierung? Warum ist man diesen großen Weg bisher nicht gegangen?

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Michael Kretschmer

Ich kann nicht so schnell sprechen wie Sie. (Heiterkeit) Ich will aber sagen: Danke dafür, dass die grüne Fraktion so mitarbeitet. Ich habe es gegenüber anderen gesagt, ich sage es hier explizit: Wenn wir hierbei etwas erreichen wollen, dann müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen – das tun Sie, ich erkenne das sehr an und ich bin sehr dankbar dafür. Wir sind mit der kommunalen Ebene im Gespräch. Wenn diese Haushaltsberatungen durch sind, müssen wir noch einmal grundsätzlich – ich habe das dem Finanzminister bereits gesagt; es hat ihn nicht so ganz gefreut – über die Frage von Finanzen und Finanzflüssen sprechen. (Zuruf: Mehr Geld für uns!) Das müssen wir auch miteinander tun. So, wie wir das derzeit organisieren, werden wir viel erreichen. Wir werden aber auf der Ebene der ganz kleinen Kommunen trotzdem wieder an den Punkt gelangen, dass Dinge nicht stattfinden. Deswegen ist dies ein Thema, das wir im Januar, Februar auf jeden Fall miteinander besprechen müssen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Danke!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Nun erhält die Fraktion Die Linke die Möglichkeit zur Fragestellung. Ich sehe Frau Kollegin Schaper am Saalmikrofon 1; bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Recht vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch vielen Dank an Sie, Herr Ministerpräsident. Ich habe viele Fragen, weswegen es schön wäre, wenn Sie knackig antworten würden. (Heiterkeit Martin Modschiedler, CDU, und Staatsregierung) Ich fange mit der ersten Frage an. Sie haben gestern gesagt, wir bräuchten im Zusammenhang mit VW irgendetwas Neues. Dabei haben Sie eine Auto-Union erwähnt. War das eine fixe Idee oder ist das irgendwie untersetzt? Oder gründen wir mit den Beschäftigten zusammen vielleicht eine Genossenschaft?

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Michael Kretschmer

Vielleicht keine Genossenschaft, aber einen eigenen sächsischen Weg. Wir müssen wettbewerbsfähiger sein. Wir müssen die Preise erreichen – vielleicht nicht die von Portugal, aber auf jeden Fall die von Bratislava. Mein Eindruck ist, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort das total verstanden haben. Denen geht es darum, tarifgebundene Arbeitsplätze im Bereich der Automobilindustrie zu haben. Dafür sind sie bereit, eine ganze Menge zu tun. Und ich bin bereit, mit ihnen gemeinsam Wege zu gehen. Das gilt auch für Dirk Panter und die Staatsregierung. Wenn es am Ende dieses gemeinsame Bild der Union zum Thema Auto ist, dann ist das etwas, das tatsächlich neu ist. Wir wollen versuchen, das in den nächsten Wochen zu erarbeiten und dann gegenüber der Öffentlichkeit und dem Vorstand vorzulegen. Ich sage es mal so: Wir werden nicht warten können, bis aus Wolfsburg irgendeine Idee dazu kommt, wie es weitergeht. Wir müssen etwas vorlegen, und zwar gemeinsam mit den Beschäftigten vor Ort, um ein Stück weit das Unternehmen zu treiben, damit sie sich erklären, damit sie sagen, (Susanne Schaper, Die Linke, macht mit einem Räuspern auf sich aufmerksam.) warum etwas geht oder etwas nicht geht. Nur so haben wir eine Chance, dabei etwas durchzusetzen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Eine zweite Frage, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Danke. Das war wegen „knackig“ und so. Die zweite Einlassung lautete ungefähr – ich weiß es nicht mehr wortwörtlich –: Wir wollen, dass Autos und keine Panzer produziert werden. Stehen Sie noch dazu? Denn in Ihrem Eingangsstatement haben Sie gesagt: Verteidigung usw. muss ja alles sein. Heißt das, Sie setzen sich dafür ein, Rüstungsindustrie in Sachsen anzusiedeln?

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Michael Kretschmer

Ich setze mich dafür ein, in Sachsen Rüstungsindustrie anzusiedeln. Ich hatte harte Kämpfe und Streit in der Ministerpräsidentenkonferenz über die Frage, ob es ein gemeinsames Ziel ist, und zwar nicht nur an den Standorten, an denen heute bereits Verteidigungswirtschaft angesiedelt ist, sondern auch an denen, die das bisher nicht haben – die ostdeutschen Länder sind aus Gründen im Nachteil –, damit dort etwas passiert. Ich muss Ihnen sagen: Wir haben gerade die Nachricht bekommen – der Ministerpräsident von der AfD in SachsenAnhalt ist noch nicht mal im Amt –, dass schon jetzt die ersten Unternehmen diesem Land den Rücken zudrehen und uns fragen: Können wir mit euch darüber sprechen? Wir sollten das nutzen. Wir haben hier tarifgebundene Arbeitsplätze, und wir müssen auch versuchen, diese hier anzusiedeln, um Wertschöpfung, Beschäftigung zu sichern. Ich habe das – bezogen auf Volkswagen in Mosel – explizit ausgeschlossen, weil ich der Meinung bin, dass wir dort um das Automobil kämpfen. Insgesamt sollte dieses Land jedoch eine positive Haltung zum Thema Verteidigungswirtschaft haben. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Eine dritte Frage am Mikrofon 1. Frau Kollegin Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Ich hoffe, der Beifall wird abgezogen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ja. (Heiterkeit im Saal)

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Susanne Schaper Die Linke

Danke schön. – Die Sinnhaftigkeit des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes ist uns ja allen bekannt. Sie haben auch an anderen Stellen bereits darüber gesprochen. Trotzdem hat die CDU dabei mit gestimmt. Wie setzen Sie sich dafür ein, dass das jetzt verbessert wird? Oder haben Sie bereits bis spätestens zum Frühjahr ein Hilfspaket für die sächsischen Krankenhäuser geschnürt, weil es Millionendefizite geben wird?

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Michael Kretschmer

Die Mitwirkungsmöglichkeiten in diesem Gesetzesbereich sind begrenzt. Wir haben die Gelegenheit unmittelbar vor der Sommerpause genutzt – die Bundesregierung wollte den Beschluss unbedingt vor der Sommerpause haben –, um noch einmal eine halbe Milliarde Euro für die Krankenhäuser auszuverhandeln. Trotzdem wird es nicht reichen. Ich will es deutlich sagen: Wir sehen aus meiner Sicht an dieser Stelle, wie passive Sanierung sehr schnell an Grenzen kommt. Wir müssen dafür sorgen, dass dieses Land durch Deregulierung dafür sorgt, dass Wachstum entsteht, dass mehr finanzielle Mittel durch Wirtschaftswachstum vorhanden sind und man in dem Sozialbereich Geld ausgeben kann. Wir werden sicher auch mit der Bundesregierung darüber sprechen, ob die jetzige Reform so bleiben oder ob man bei dieser Veränderungen vornehmen kann. Jeder von Ihnen kennt den sächsischen Staatshaushalt. Jeder von Ihnen weiß, dass unsere Möglichkeiten, Bundesgelder, die nicht gezahlt werden, durch Landesgeld zu ersetzen, nahezu ausgeschlossen sind. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es besteht die Möglichkeit für eine vierte Frage.

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Susanne Schaper Die Linke

Vielen Dank. Wir waren bei den Einflussmöglichkeiten. Alle Ministerpräsidenten haben gesagt: Jawohl, der Bundeskanzler und wir schaffen das. Sie haben außerdem ungefähr gesagt: Sozialpolitik könne nicht mit dem Taschenrechner gehen. Jetzt sind lauter gute Ideen, die eigentlich keine guten Ideen sind, vom Bund verlautbart worden. Wie würden Sie denn Sozialpolitik machen? Haben Sie ein paar Ideen, die Sie gemeinsam mit dem Bundeskanzler umsetzen?

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Michael Kretschmer

Ich war sehr bei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, als er in den Koalitionsverhandlungen und -sondierungen analysiert hat, dass wir es nicht nur durch Sparen schaffen können. Vielmehr können wir es nur durch Wachstum und Neujustierung der sozialen Sicherungssysteme schaffen. Der erste Teil ist die absolute Aufgabe und steht für die nächsten Wochen als die große Priorität da. Dafür brauchen wir einen gemeinsamen Pakt für Deutschland. Dafür brauchen wir einen Ruck durch dieses Land. Dann werden uns im Sozialbereich die Dinge leichter fallen. Wir haben soeben über Pflege gesprochen. Dabei ist klar: Wir werden dem, was derzeit vorliegt, so nicht zustimmen können, auch aus Gründen zum Schutz der kommunalen Ebene nicht. Beim Thema Rente mit den 45 Beitragsjahren haben wir eine klare Positionierung. Andere Dinge werden auch folgen. Ja, es wird Einschnitte geben. Aber die Lösung, die Sanierung unseres Landes nur durch Kürzungen zu vollziehen, ist nicht der Weg. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es ist noch eine knappe Minute Zeit.

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Susanne Schaper Die Linke

Eine knappe Minute? Das ist ja ein Ding. (Heiterkeit Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herr Ministerpräsident, Zukunft heißt ja auch, die demografische Rendite nicht nur fiskalisch zu bewerten. Die PISA-Studie hatten wir schon. Was ist hierbei Ihr Plan für Sachsen?

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Michael Kretschmer

PISA zeigt auch, wie wir in den vergangenen Jahren extrem von den Menschen, die zu uns gekommen sind, gefordert wurden und auch, wie die Schulen damit arbeiten. Hierbei ist sehr viel passiert. Wir sehen das ganze Thema rund um Handy und familiäre Situation. Deswegen müssen wir dabeibleiben, diese ganzen Unterstützungssysteme aufzuarbeiten. Das fängt mit dem Kindergarten an, der für uns eine Bildungseinrichtung ist und der diese Aufgabe leisten bzw. noch besser leisten muss. Wir haben das mit dem Bildungsplan, hierbei sind wir auf dem Weg. Wir müssen jetzt mit Berlin verhandeln, damit die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um beispielsweise im vierten Lebensjahr Sprachstandserhebungen und Ähnliches durchzuführen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit.

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Michael Kretschmer

Ein sinnvolles Instrument hätte man schon längst gehabt, wenn wir das Geld gehabt hätten. Wenn das möglich ist, ist das positiv. Das muss sich über die Schule weiterentwickeln. Wir werden unseren Wohlstand nur halten können, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Michael Kretschmer

– wenn wir diese Bildung und dieses Bildungsniveau, das wir in den vergangenen Jahrzehnten hatten, wirklich halten können. (Susanne Schaper, Die Linke: Danke!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Als Letzter in der Reihenfolge hat der fraktionslose Abgeordnete, Herr Berger, die Möglichkeit, eine Frage zu stellen.

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Matthias Berger fraktionslos

Vielen Dank für die Möglichkeit zur Fragestellung. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, am Montag dieser Woche fand in diesem Raum unter Beteiligung vieler Landtagsabgeordneter die Enquetekommission zum lebenswerten Sachsen, kommunale Zukunft bzw. kommunale Finanzen statt. Die dort eingeladene Finanzbeigeordnete des Erzgebirgskreises führte zu ihrer Finanzplanung aus, dass sie für das Jahr 2031 mit einem Kassenkredit von über einer Milliarde Euro plant. Das ist für mich die Durchbrechung einer Schallmauer, wenn man bedenkt, dass noch vor fünf Jahren nur zwei Landkreise überhaupt einen Kassenkredit in Anspruch nehmen mussten, und zwar in einem geringen, wahrscheinlich zweistelligen Millionen-Bereich. Das stellt Ihre Ausführungen zur Ausgewogenheit, Auskömmlichkeit der Kommunalfinanzen aus meiner Sicht sehr infrage. – Vielen Dank. (Staatsminister Christian Piwarz: Das war keine Frage!)

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Michael Kretschmer

Ja, ich weiß gar nicht so genau – eigentlich nicht. Es geht, wenn wir uns anschauen, wo diese Defizite herkommen, in aller Regel um Bundesleistungsgesetze. Das wird von niemandem bestritten, (Thomas Thumm, AfD: Wer ist denn für die Finanzierung der Kommunen zuständig? In die sächsische Verfassung schauen!) nicht vom Städte- und Gemeindetag, nicht vom Landkreistag. Dort müssen wir die Lösung suchen. Das ist ein Punkt. Wir haben soeben über die Frage gesprochen, wie das beispielsweise bei der GKV, bei der Pflege ist. Wir müssen natürlich verhindern, dass es jetzt Verschiebebahnhöfe gibt, dass sich eine Pflegeversicherung oder der Bund entlasten und die Kommunen bezahlen. Von daher: Dort liegt die Lösung. Hier sind wir wieder an dem Punkt. Nun kann man sich mal in die Perspektive des Bundes hineinversetzen, in zwei, drei Dinge. Die erste Perspektive ist: Ohne Wachstum, ohne zusätzliche Einnahmen wird das Ganze nicht möglich sein. Zweitens. Ohne eine wirkliche Kritik der Leistungen, was angezeigt ist und was nicht, wird das auch nicht gehen. Wir haben beim Unterhaltsvorschuss eine Vervierfachung der Leistungen. Wir haben bei der Eingliederungshilfe 8 bis Tagesordnungspunkt Für einen starken Bevölkerungsschutz gesamtgesellschaftlich getragen, und wirksam Drucksache 8/8272, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, AfD, BSW und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile den Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke als Einreicher das Wort. Es beginnt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Wähner; bitte.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wenn in Sachsen die Sirenen ertönen, dann stehen kurze Zeit später Menschen bereit, die eben noch am Arbeitsplatz oder bei der Familie zu Hause waren. Ohne Zögern ziehen sie ihre Einsatzkleidung an, besetzen Fahrzeuge, führen Einheiten, leisten medizinische Hilfe und übernehmen Verantwortung für andere. Hierin zeigt sich die Besonderheit unseres Systems des Bevölkerungsschutzes, die mich immer wieder fasziniert und die ich für eine große Stärke halte. 10 % an Steigerung pro Jahr. Es ist klar, dass das nicht funktionieren kann. Deswegen muss man dort herangehen. Drittens. Man muss als Bundesrepublik Deutschland dazu bereit sein, der kommunalen Ebene, die für die Erfüllung der Aufgaben zuständig ist, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Dreiklang kann dafür sorgen, dass das aufhört, und wir müssen diese Defizite jetzt beseitigen; das ist überhaupt keine Frage. Das ist auch wirklich gefährlich für die Demokratie, da auf der kommunalen Ebene erlebt wird, ob Demokratie, ob Rechtsstaatlichkeit funktionieren. Es darf dort nicht zu dieser Mangelverwaltung kommen. Wir sind aber mit den Kommunen total dabei. Dass Finanzminister Piwarz diesen Abschluss beim FAG hat, dass ein großer Teil der Schulden, die wir jetzt aufnehmen müssen, für diesen Bereich vorgesehen ist, das sorgt dafür, dass die Bürgermeister merken: Diese Staatsregierung und dieser Landtag stehen an unserer Seite, sie lassen uns nicht allein. Das Gleiche erwarte ich von der Bundesregierung. (Staatsminister Christian Piwarz: Sehr richtig! – Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren! Ich danke dem Ministerpräsidenten dafür, dass er die Fragen der Fraktionen beantwortet hat. Die Befragungszeit ist damit abgelaufen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf im Freistaat Sachsen – übergreifend verzahnt organisiert Prioritätenantrag der Fraktionen GRÜNEN und Die Linke Unser Bevölkerungsschutz ist ein Schutz der Menschen für Menschen. Er ist Schutzsystem voneinander, füreinander. Ehrenamtliche unserer freiwilligen Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk und vielen weiteren Einheiten sorgen im Krisenfall dafür, dass Menschen geschützt, Schäden begrenzt und unser Gemeindewesen handlungsfähig bleibt. Damit reicht unser Bevölkerungsschutz tief in unsere Städte und Gemeinden hinein. Er ist ein Sicherheitsnetz, das von Tausenden Händen geknüpft und im Ernstfall von Tausenden Schultern getragen wird. Dabei wird er von kommunalen und staatlichen Strukturen unterstützt. An dieser Stelle möchte all denen, die diesen Dienst für uns alle tun, ganz herzlich danken. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Jens Hentschel-Thöricht, BSW, Rico Gebhard, Die Linke, und Staatsregierung) Diese Stärke ist dabei jedoch keineswegs selbstverständlich; denn während unser Bevölkerungsschutz auf diesem gewachsenen Fundament steht, verändert sich die Welt, für die wir ihn brauchen. Hochwasser, Waldbrände und extreme Wetterereignisse bleiben weiterhin Teil unseres Lagebildes. Gleichzeitig müssen wir uns aber auf langanhaltende Strom- und Versorgungsausfälle, CBRN-Lagen, Cyberangriffe sowie terroristische und hybride Bedrohungen einstellen. Angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklung in Europa müssen wir die Frage des Zivilschutzes erneut in den Blick nehmen. (Beifall Christian Hartmann und Sören Voigt, CDU, sowie Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Heiterkeit) Die entscheidende Herausforderung liegt dabei nicht nur in den einzelnen neuen Gefahren, sondern es ist ihre mögliche Gleichzeitigkeit und ihre Dauer, die sie gegenseitig verstärken. Genau deshalb haben wir als Koalition gemeinsam mit den Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und Die Linke diesen Antrag vorgelegt, der auf diese Herausforderungen eine Antwort geben soll. Er richtet sich in erster Linie an die Menschen, die jeden Tag ehrenamtlich Verantwortung übernehmen und für die wir deshalb Verantwortung tragen. Wir wollen nicht erst nach der nächsten Krise feststellen, wo Material fehlt, wo Kommunikationswege nicht funktioniert haben oder wo Ausbildungskapazitäten nicht ausreichten. Wir wollen vorher wissen, wo unsere Schwachstellen liegen, wir wollen diejenigen stärken, die unser System tragen, und wir wollen dafür sorgen, dass Sachsen auch dann handlungsfähig bleibt, wenn gewohnte Abläufe nicht mehr funktionieren. Meine Damen und Herren! Gute Vorsorge beginnt damit, die eigenen Risiken zu kennen. Deshalb fordern wir die Staatsregierung dazu auf, gemeinsam mit den Kommunen, den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und dem THW eine landesweite Gefahren- und Risikoanalyse und darauf basierend ein abgestimmtes Katastrophenschutzkonzept zu entwickeln. Welche Lagen können uns treffen? Welche Fähigkeiten stehen zur Verfügung? Wo bestehen Abhängigkeiten? Welche Reserven brauchen wir? Und wo müssen verschiedene Akteure noch besser zusammenwirken? Das sind keine rein theoretischen Fragen, das sind elementare Fragen des Bevölkerungsschutzes. Wir wollen weiterhin Kommunikations- und Einsatzsysteme auf ihre Widerstandsfähigkeit überprüfen; denn gerade diejenigen, die eine Krise bewältigen sollen, müssen auch dann noch miteinander kommunizieren können, wenn die gewohnten Netze ausfallen. Wir wollen die Kommunen bei Katastrophenschutzleuchttürmen unterstützen, die Anlaufstellen für Menschen in einer außergewöhnlichen Lage sein sollen, um dort Informationen und Unterstützung zu erhalten. Hinter diesen Maßnahmen steht eine einfache politische Frage: Bleibt unser Land handlungsfähig, wenn das Gewohnte plötzlich nicht mehr funktioniert? Für uns als CDU und für mich als innenpolitischer Sprecher meiner Fraktion waren vor diesem Hintergrund drei Punkte bei der Beratung dieses Antrags besonders wichtig. Erstens, die Stärkung des Ehrenamtes. Sie ist für uns nicht nur ein Nebenaspekt, sondern ein wesentlicher Bestandteil dieses Antrags; denn unser System lebt davon, dass Menschen freiwillig und ehrenamtlich Verantwortung für andere übernehmen. Aber wir dürfen dieses Ehrenamt nicht als unerschöpfliche Ressource betrachten. Der demografische Wandel betrifft auch unsere Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Arbeitswelten verändern sich. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt wird anspruchsvoller. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Ausbildung und Qualifikationen. Deshalb müssen wir neue Menschen für dieses Engagement gewinnen. Wir müssen aber auch diejenigen halten, die bereits Verantwortung übernommen haben. Wir müssen die Bedingungen so gestalten, dass das Ehrenamt auch in einer sich verändernden Arbeits- und Lebenswelt möglich bleibt; (Christian Hartmann, CDU: Jawoll! – Starker Beifall Christian Hartmann und Sören Voigt, CDU – Beifall Sophie Koch, SPD, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Staatsminister Armin Schuster) denn das Ehrenamt ist die tragende Säule unseres Bevölkerungsschutzes und ein Erfolgsmodell des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland, worum uns manche europäischen Länder beneiden. Der zweite Aspekt ist die Eigenvorsorge. Der Staat kann noch so gut vorbereitet sein, das Helfersystem kann noch so gut ausgebaut sein: Am Ende kann Bevölkerungsschutz nur funktionieren, wenn auch auf Eigenvorsorge gesetzt wird und die Bevölkerung selbst eine gewisse Krisenkompetenz hat. Dieser Punkt ist für uns als CDU auch aus einem Grundsatz heraus relevant, der für uns handlungsleitend ist: Freiheit in Verantwortung. Unser christliches Menschenbild versteht den Menschen als freie und verantwortliche Person – verantwortlich für sich selbst, aber auch für die Mitmenschen und für die Gemeinschaft. Gerade in einer großflächigen, langanhaltenden Krise können auch die besten Einsatzorganisationen nicht überall gleichzeitig sein. Deshalb gehört für mich zur Vorsorge eines starken Staates dazu, seine Bürgerinnen und Bürger selbst stark zu machen. Menschen sollen wissen, wie sie sich in einer außergewöhnlichen Lage verhalten müssen. Sie sollen Warnungen verstehen und verlässliche Informationen finden. Sie sollen erste Hilfe leisten und eine gewisse Zeit selbst überbrücken können, wenn gewohnte Versorgungswege ausfallen. Ein verantwortungsvoller Staat schafft keine Abhängigkeit, sondern Handlungsfähigkeit. Aus Eigenverantwortung wächst Mitverantwortung und Zusammenhalt. Genau deshalb geht unser Antrag über den klassischen Gedanken der Eigenversorgung hinaus. Wir wollen die Risiko- und Krisenkommunikation verbessern. Informationen müssen verständlich, verlässlich und für möglichst alle Menschen erreichbar sein. Wir wollen mit Informationsangeboten, der Einbindung der Schulen und der Wirtschaft sowie mit landesweiten Übungstagen das Wissen darüber stärken, was in einer Krise notwendig ist. Ganz bewusst nimmt unser Antrag auch die gegenseitige Hilfe unserer Nachbarschaften und die Einbindung von spontanen Helfern in den Blick. Das gute Miteinander ist eine wesentliche Grundlage für den Bevölkerungsschutz. (Starker Beifall Christian Hartmann und Sören Voigt, CDU – Beifall CDU, SPD, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Staatsminister Armin Schuster) Der dritte Punkt ist das klare Bekenntnis meiner Fraktion – ich hoffe, auch des gesamten Landtags – zu unserer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt. Nardt ist ein Schlüssel für die Einsatzfähigkeit unseres Brand- und Katastrophenschutzes. Dort werden die Fähigkeiten vermittelt und eingeübt, auf die wir uns später im Einsatz verlassen. Dort werden Einsatz- und Führungskräfte darauf vorbereitet, unter Druck Entscheidungen zu treffen, Kräfte zu koordinieren und schwierige Lagen gemeinsam zu bewältigen. Genau um diese Führungskräfte geht es dort. Es ist ganz wichtig, dass diese eine gute Ausbildung genießen. Auch hierbei gilt: Wenn sich die Gefahren verändern, muss sich die Ausbildung mit ihnen verändern. Ein großflächiger Stromausfall, eine CBRN-Anlage oder mehrere parallel auftretende Schadensereignisse stellen hohe Anforderungen an Führung, Koordination und Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass wir den Ausbau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Nardt nun über die Bundesmittel realisieren können. Deshalb fordert unser Antrag ausdrücklich, Nardt in seiner Funktion und tatsächlichen Nutzung als Aus- und Fortbildungseinrichtung für den Katastrophenschutz zu stärken. (Beifall Sophie Koch, SPD) Meine Damen und Herren! Am Ende gehören diese drei Punkte zusammen. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Wir brauchen Bürgerinnen und Bürger, die wissen, was selbst zu tun ist, um anderen helfen zu können. Und wir brauchen Ausbildung, Ausstattung und staatliche Strukturen, die aus dieser Bereitschaft tatsächliche Handlungsfähigkeit machen. Das ist der Gedanke hinter diesem Antrag, und es ist letztlich auch der Gedanke hinter unserem Bevölkerungsschutz insgesamt. Verantwortung wird geteilt, aber niemand wird aus der Verantwortung entlassen. Der Staat muss verlässlich vorsorgen. Die Einsatzorganisationen müssen handlungsfähig sein. Zugleich vertrauen wir auf Menschen, die bereit sind, Verantwortung für sich selbst und füreinander zu übernehmen. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Antrag. (Starker Beifall Christian Hartmann und Sören Voigt, CDU – Beifall CDU, Sophie Koch, SPD, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Wähner. Für die SPD-Fraktion als Einreicherin folgt Frau Kollegin Koch. Bitte, Sie dürfen.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Donnerstag letzte Woche, 11 Uhr, wurde unser Alltag in Deutschland für einen Moment unterbrochen. Plötzlich ertönten Alarmsignale im Fernsehen, auf unseren Handys, im Radio und über Sirenen. Bei den meisten Menschen ging der Alarm gleichzeitig los, bei manchen ein wenig verzögert und bei anderen sogar mehrmals. Während diese kurze Unterbrechung und bei manchen, ehrlich gesagt, auch der Kampf mit dem Ausschaltknopf für kurze Erheiterung gesorgt hat, ist der Hintergrund ein sehr ernster. Der Warntag ist ein zentraler Test, um zu prüfen, wie wir die Menschen in Deutschland im Ernstfall schnell und zuverlässig warnen können. Während am Donnerstag letzte Woche, an diesem bundesweiten Warntag, viele Menschen die Meldungen vielleicht einfach weggewischt, sich nichts dabei gedacht haben und in ihrem Alltag fortgeschritten sind, löste der Testlauf bei anderen ernste Fragen aus: Wie verhalte ich mich im Katastrophenfall richtig? Wo finde ich Hilfe, wenn etwas passiert? Was brauche ich eigentlich, um mehrere Tage vorbereitet zu sein? Wie kann ich vielleicht anderen im Notfall helfen? Genau diese Fragen zeigen, dass Bevölkerungsschutz eine komplexe Aufgabe ist, die nur gemeinsam gelöst werden kann: von Behörden, Hilfsorganisationen, der Wirtschaft und jeder einzelnen Person. Der vorliegende Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke hat deshalb das Ziel, Bevölkerungsschutz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. Er darf nicht nur an einem Warntag im Jahr stattfinden; denn es geht um mehr: um Einsatzkräfte, die gut vorbereitet und ausgestattet sind, genauso wie um die Mitwirkung aller Menschen in unserem Land. Dafür wollen wir bewährte Konzepte überprüfen und weiterentwickeln. Wir wollen endlich landesweite Materialdepots und Katastrophenschutzleuchttürme einrichten, damit wir im Ernstfall schnell handeln können. Wir wollen, dass die Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das THW noch stärker zusammenarbeiten, und wir wollen vor allem mehr Menschen für das Ehrenamt gewinnen. Denn es kommt am Ende auf jede helfende Hand an, insbesondere in Notsituationen. Besonders wichtig ist uns außerdem, die Fähigkeit der Bevölkerung zur Selbsthilfe zu stärken, damit beim nächsten Warntag einige der von mir vorgetragenen Fragen selbst beantwortet werden können. Meine Oma zu Hause muss am Ende genauso gut informiert sein wie mein Neffe in der Schule. Hierfür wollen wir Lerninhalte zum Thema Erste Hilfe und Selbstschutz an Schulen stärken, aber ebenso schauen, wie wir gegenseitige Hilfe in Nachbarschaften fördern können. Wir wollen mehr landesweite Warn- und Übungstage und wir wollen sicherstellen, dass die Menschen in Sachsen alle Informationen erhalten, die sie benötigen, und zwar schnell und möglichst barrierearm. Das ginge zum Beispiel über eine eigene Informationskampagne oder strukturierte und zielgerichtete Kommunikation. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade weil wir Bevölkerungsschutz gesamtgesellschaftlich betrachten, finden sich so viele Punkte in diesem Antrag. Ich werde sie nicht alle einzeln referieren, denn hier kommen ja auch noch Kolleginnen und Kollegen, die mitgeschrieben haben. Dass sich so viele Fraktionen hinter diesen Punkten versammeln, zeigt gleichermaßen, dass wir alle geschlossen an der Seite unserer Kameradinnen und Kameraden stehen. Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich bei allen Ehrenamtlichen, von der Betreuung bis zum Sanitätszug, von der Wasserwacht bis zur Bergrettung. Danke, dass ihr eure Freizeit in den Schutz unserer Bevölkerung steckt. (Beifall SPD, CDU, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen und in Krisenzeiten geht alle in diesem Land an. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass die Vorbereitungen sich nicht darauf beschränken, dass einmal im Jahr unsere Handys Alarm schlagen, sondern dass alle Menschen in unserem Land, egal ob Einsatzkräfte, Helferinnen und Helfer oder Betroffene, gut vorbereitet sind und wissen, was im Ernstfall zu tun ist. Das gelingt nur gemeinsam, und deshalb hoffe ich, dass sich heute alle hinter diesem Antrag versammeln können. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegin Koch von der SPD-Fraktion und setzen nun mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten in dieser Runde!) Dann setzen wir nicht mit den GRÜNEN fort, sondern ich schaue zur Fraktion Die Linke. – Ich sehe Herrn Kollegen Gebhardt zum Pult schreiten. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einfacher ist die Welt in letzter Zeit leider nicht geworden. Mit den katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels durch Hitzewellen, Dürren und Brände, nach den weltweiten Erfahrungen mit einer Pandemie, mit verdeckten oder offenen Kriegen wachsen die Gefahren und damit die Anforderungen an unseren Bevölkerungsschutz. Beim Bevölkerungsschutz geht es darum, die Daseinsvorsorge zu schützen, aber auch Menschen zu versorgen und sie zu retten, wenn es notwendig ist. Um die 50 000 Menschen engagieren sich derzeit im Freistaat Sachsen in Feuerwehren, in Rettungsdiensten und in Katastrophenschutzeinheiten. Auf sie und die funktionierenden Strukturen, viele davon im Ehrenamt, müssen wir uns verlassen können. Deshalb auch von mir an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die vielen ehrenamtlichen Aktiven in diesem Bereich, die für uns alle da sind. (Beifall Die Linke, CDU, BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Gerade weil sich die Anforderungen wandeln und verschärfen, müssen die Strukturen des Bevölkerungsschutzes in Sachsen nachhaltig gestärkt werden. Das ist das Ziel unseres fraktionsübergreifenden Antrags. Ich gebe zu: Dieses Ziel ist anspruchsvoll und allein mit diesem Antrag werden wir es nicht verwirklichen können, aber wir gehen einen großen Schritt in diese Richtung, mit einer ganzen Bandbreite von Maßnahmen, die konkrete Verbesserungen bringen, wenn sie denn umgesetzt werden. Ich möchte an dieser Stelle nur einige dieser Maßnahmen herausgreifen: Erstens, Bevölkerungsschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Er funktioniert nur, wenn staatliche Stellen, Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und viele weitere Akteurinnen und Akteure eng zusammenarbeiten. Aber er funktioniert eben nicht ohne die Menschen selbst. Deshalb ist mir dieser Gedanke in unserem gemeinsamen Antrag besonders wichtig: Wir wollen die gegenseitige Hilfe im unmittelbaren sozialen Umfeld stärken. Es geht um Solidarität. Und ganz ohne Ironie weiß ich zu schätzen, dass sich die CDU auf einen Antrag einlässt, in dem das wirklich genau so steht. Denn es liegt doch auf der Hand: Wenn etwas passiert, sind es ja oft die Nachbarin und der Nachbar, die Freundinnen und Freunde, die zuerst eingreifen können. Sie wissen, wer allein lebt, wer Unterstützung braucht und wer sich nicht ohne Hilfe in Sicherheit bringen kann. Diese Solidarität lässt sich nicht verordnen, aber man kann sie fördern. Zweitens, Bevölkerungsschutz muss die gesamte Bevölkerung erreichen. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Eine Warnung hilft nur, wenn sie tatsächlich alle Menschen erreicht und von ihnen auch verstanden werden kann. Deshalb wollen wir eine barrierearme, krisentaugliche und transparente Risiko- und Krisenkommunikation. Menschen mit Behinderungen müssen ebenso mitgedacht werden wie Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren Informationen nicht ohne Weiteres verstehen können. Gerade im Ernstfall darf deshalb niemand schlechter geschützt sein. Drittens brauchen wir eine Vorsorge, die wirklich handfest ist. Dazu gehört eine landesweite Materialvorhaltung, selbstverständlich unter Einbeziehung von Kliniken. Eine Krise darf Menschen nicht deshalb besonders hart treffen, weil sie vielleicht weit ab vom Schuss leben oder weil notwendige Materialien gerade überall gleichzeitig gebraucht werden. Zur Vorsorge gehört aber viel mehr als nur Material. Deshalb wollen wir das Konzept für Pflegeunterstützungskräfte aufgreifen und mehr Menschen qualifizieren, die in Krisensituationen helfen, Pflege und Betreuung weiter abzusichern. Ebenso ist die Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene genauso wie für Helferinnen und Helfer sowie für die Einsatzkräfte selbst notwendig und auszubauen. Schließlich müssen wir diejenigen stärken, ohne die das alles gar nicht funktionieren würde: die vielen engagierten Menschen, die sich bereits in den Bevölkerungsschutz einbringen. Dieses Engagement verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch gute Bedingungen. Deshalb soll die Ausbildung flexibler gestaltet werden, auch um mehr Menschen dafür zu gewinnen. Dazu gehört nicht zuletzt die Stärkung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt als Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtung für den Katastrophenschutz – Ronny Wähner hat davon gesprochen –, wie es die antragstellenden Fraktionen gemeinsam mit dem Beschluss zum letzten Doppelhaushalt vereinbart haben. Genau dabei hilft übrigens auch – für Herrn Berger, auch wenn er nicht da ist – ein Bildungsfreistellungsgesetz. Wie gesagt, das alles werden wir nicht mit einem Mal bekommen. Die Hürden sind kaum zu übersehen. Wenn man sich die Zahlen im Haushaltsentwurf anschaut, ist es auch schwierig, das eine oder andere, was wir aufgeschrieben haben, umzusetzen. Zur Ehrlichkeit gehört: Für die Katastrophenschutzleuchttürme in den Kommunen ist aktuell noch kein Geld eingeplant und für die Einrichtung eines Instituts für Bevölkerungsschutz ebenso wenig. Das heißt, wir müssen schauen, wie wir zumindest erste Weichen in finanzieller Hinsicht gemeinsam stellen können. Diesem Antrag werden also weitere konkrete Schritte folgen müssen. Wenn wir heute zu Recht davon sprechen, die Strukturen der Professionellen, der Ehrenamtlichen und der gegenseitigen Hilfe in unserer Gesellschaft zu stärken, dann gehört dasselbe Prinzip der Solidarität auch in den Haushalt. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Die nächste Fraktion in der Reihe ist die AfD und ich sehe Herrn Kollegen Kuppi. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Lars Kuppi AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Titel des Antrags klingt auf den ersten Blick vielversprechend. Mit dieser Erwartung beginnt man zu lesen. Mit jeder Zeile folgt dann aber die Ernüchterung ob des Inhalts. Im Feststellungsteil werden die Handschriften der Antragsteller deutlich: Klimawandel, Extremwetter und Dürre müssen auf jeden Fall hinein, wenn die GRÜNEN den Antrag mittragen wollen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aah! – Heiterkeit SPD) Besser, man redet in der Begründung gleich von einer „Bedrohung durch den Klimawandel“. Pandemien sind die Handschrift der SPD. (Gelächter SPD) Aber schlimmer noch: „chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren“. Das wird wohl eine Mischung von SPD und CDU sein. (Sören Voigt, CDU: Können Sie das alles ignorieren? – Zuruf Sophie Koch, SPD) Ich bringe nun keinen Änderungsantrag zur Überschrift ein, aber man hätte in der Zeile „Gefahr einer aufgezwungenen bewaffneten Auseinandersetzung“ auch schreiben können: Gefahr einer selbst provozierten bewaffneten Auseinandersetzung. (Beifall AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Meine Fresse…!) Nach diesem Punkt I.1 sah ich dann den eigentlichen Titel dieses Antrags vor Augen, der da lauten sollte: Wie machen wir die Bevölkerung kriegstüchtig? Genau darum geht es im eigentlichen Sinne dieses Antrags. (Widerspruch SPD und Die Linke) Der SPD-Verteidigungsminister Pistorius ist derjenige, der die Bundeswehr kriegstüchtig machen will, obwohl diese Armee laut Grundgesetz eine Verteidigungsarmee ist. Ziffer 2 trifft natürlich meine Vollzustimmung. Bei Ziffer 3 bin ich bei den Antragstellern, aber genau hier gehen die Probleme eigentlich schon los. Kennen Sie ein Themenfeld aus den letzten Jahrzehnten, bei dem eine Einigung über Finanzierungsanteile zwischen Bund und Ländern reibungslos über die Bühne gegangen ist? – Ich nicht. Aber als Beispiel für das Gesagte fällt mir die Einführung des damals dringend notwendigen Digitalfunks BOS ein. Seit Ende der Neunzigerjahre gab es die Diskussion über die Finanzierung eines einheitlichen Digitalfunks BOS zwischen Bund und Ländern. Jahr für Jahr verging, bis der damalige Innenminister Otto Schily, auf Deutsch gesagt, die Schnauze voll hatte. (Heiterkeit AfD) Er entschied im Jahr 2006 nach knapp zehn Jahren Verhandlung: Macht euren Dreck allein, der Bund geht raus aus den Verhandlungen und macht sein eigenes Ding mit der Firma DB Telematik! „Auskömmlich finanziert sein“ – diese Feststellung ist richtig, mehr aber nicht. Ich greife dem Ende hier schon einmal vor: Außer Spesen nichts gewesen. (Laura Stellbrink, SPD: Hä?) Die Feststellung aus Ziffer 4 geht an der Realität vorbei. Unsere Menschen brauchen keine neuen Konzepte, um sie an ehrenamtliche Arbeit heranzuführen. Heranführen? An was eigentlich? An den Zivilschutz, sprich den Kriegsfall? An den Katastrophenschutzfall sicher nicht. Dafür sind unsere Bürger eine absolut feste Größe, egal ob organisiert oder in loser Zusammenkunft. Das haben sie in den letzten Jahrzehnten x-mal unter Beweis gestellt. Egal ob das Oderhochwasser, die Elbehochwasser in den Jahren 2002 und 2013 oder zuletzt im Ahrtal: Genau diese solidarische und gegenseitige Hilfe im sozialen Nahraum, insbesondere in der Nachbarschaft, war ein Erfolgsschlüssel zur Bewältigung dieser Naturereignisse, nicht der Verlass auf Verwaltungen und Behörden im Bundesland oder auf den Bund, wie das Beispiel Ahrtal gezeigt hat. Es musste ihnen auch niemand die Hilfe von oben befehlen. Man muss nur Vertrauen in die eigene Bevölkerung haben. Um die seit Langem bewährte Hilfe untereinander, die Einbindung zahlreicher Spontanhelfer in ein Ereignis und die bereits vorhandene Einsatzbereitschaft der zahlreichen Ehrenamtlichen in allen Bereichen festzustellen, braucht man diesen Antrag nicht. Dafür braucht es eher die fortwährende Würdigung dieses gesellschaftlichen Engagements und sicher auch die finanzielle Unterstützung. Bei Letzterer sah es hier immer eher mau aus. Dafür ist oft kein Geld da – geht womöglich woanders hin. Ihren Begrüßungsteil lasse ich einmal vorbeigleiten. Man soll etwas begrüßen, das noch keine Ergebnisse gebracht hat. Lassen wir doch die Akteure erst einmal arbeiten! Im Moment sind wir erst bei der Weichenstellung. Mal sehen, in welche Richtung der Zug dann abbiegt. Ziffer III lasse ich inhaltlich einmal weg. „Die Staatsregierung wird […] ersucht […]“ – unverbindlicher geht es nicht mehr. Mit dieser Ziffer III verliert der Antrag jede Substanz und Ernsthaftigkeit. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Ohne Änderungsantrag formuliere ich es einmal anders: Liebe Staatsregierung, ich bitte Sie ganz höflich, mit dem höchsten Respekt zu Ihnen, etwas zu tun. Bedeutet: Nimm unsere Bitte unbedingt ernst, aber eigentlich fordere ich es nicht wirklich. Wenn du, liebe Staatsregierung, die Bitte nicht erfüllst oder erfüllen kannst, ist es auch nicht so schlimm. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Das, was Sie in diesem Antrag feststellen und fordern, sind leere Worthülsen, die unverbindlicher nicht sein könnten. Es sind Probleme, die seit Jahren und Jahrzehnten existieren und nicht gelöst werden. Im Antrag sehe ich keinen einzigen geforderten verbindlichen Lösungsansatz. Wie wäre es denn einmal mit solchen Forderungen: Wir fordern, dass die Staatsregierung die Kommunikationsstrukturen für den Katastrophenschutzfall sicherstellt, indem alle Standorte des digitalen BOS über vertraglich geforderte Netzersatzanlagen für mindestens 72 Stunden verfügen; sie über den Bund darauf einwirkt, dass die bis 2010 alle zurückgebauten Batteriepuffer an den Mobilfunkstandorten der DFMG, Vodafone und Telefonica, wieder mit diesen ausgerüstet werden; indem sie die rechtlichen Grundlagen schafft, dass alle großen Tanklager nicht in Sachsen über eine Netzersatzanlage verfügen, alle Pflegeheime über eine stationäre Netzersatzanlage verfügen müssen; dass eine Übersicht darüber geschaffen werden muss, wo sich beatmete Patienten in Wohnungen aufhalten und welche Laufzeit die Akkus haben; dass die vorhandenen, aber stillgelegten Tankstellen an den Standorten der Bereitschaftspolizei wieder aktiviert werden; dass jede Tankstelle über eine NEA verfügen muss, die gewährleistet, dass mindestens eine Säule betrieben werden kann; die Betreiber von Umspannwerken den Nahbereich ihrer Anlagen mittels Videokameras überwachen können; dass die Ver- und Entsorger von Wasser und Abwasser mittels NEAs den Pumpenbetrieb ihrer Anlagen auch bei Stromausfall sicherstellen; dass die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln der nach einem Stromausfall geschlossenen Supermärkte den Bürgern über bekannte Örtlichkeiten erfolgt, das betrifft auch die Versorgung mit Medikamenten aus Apotheken. Dafür sollten Sie die rechtlichen Grundlagen schaffen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das gibt es schon!) Es gibt noch vieles mehr, was ich aufzählen könnte. Das war nur ein kleiner Ausschnitt aus einem riesigen Blumenstrauß, aber genau dort liegen die Probleme für uns alle, egal ob Zivil- oder Katastrophenschutz. Viele Jahre wurde nichts gemacht. Vieles hat sich angehäuft. Es wird viel Geld kosten, aber es ist dringender denn je. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten den Kollegen Kuppi von der AfD-Fraktion und setzen nun mit der Fraktion BSW fort. Ich sehe Herrn Kollegen Hentschel-Thöricht. Bitte, Herr Kollege.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag enthält viele richtige Feststellungen. Bevölkerungsschutz muss auskömmlich finanziert sein. Wir brauchen moderne Technik, funktionierende Warnsysteme, eine leistungsfähige Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule und starke Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Und wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich für andere einzusetzen. Über vieles davon besteht Konsens. Aber genau deshalb stellt sich eine andere Frage: Warum sind wir bei vielen dieser Punkte gemeinsam immer noch nicht weiter? Denn diesen Antrag stellen CDU, SPD, GRÜNE und Linke gemeinsam. CDU und SPD tragen als Minderheitsregierung unmittelbar Verantwortung für die aktuelle Politik im Freistaat. Und GRÜNE und Linke? Sie sitzen zwar nicht am Kabinettstisch, haben aber in der vergangenen Doppelhaushaltsperiode immer mit ermöglicht, dass die Minderheitsregierung Mehrheiten bekam. (Laura Stellbrink, SPD: Hm!) Deshalb ist dieser Antrag ein Antrag von vier Fraktionen, die politische Verantwortung für den gegenwärtigen Zustand tragen. Deshalb reicht es nicht, heute gemeinsam festzustellen, was im Bevölkerungsschutz alles notwendig wäre. Wer Mehrheiten für einen Haushalt organisiert, muss sich auch daran messen lassen, welche Prioritäten dieser Haushalt setzt. Schauen wir also auf die Realität: Meine Kleine Anfrage zur Ausstattung des sächsischen Katastrophenschutzes hat ergeben: Von 283 benötigten Bundesfahrzeugen entsprechen nur 157 den aktuellen Anforderungen. 70 Fahrzeuge fehlen vollständig, weitere 56 stammen aus den Jahren 1994 bis 2000. Das Innenministerium selbst räumt ein, dass diese Lücken zunehmend zu Problemen bei der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft führen. Meine Damen und Herren, das ist kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Deshalb sehe ich es kritisch, dass dieser Antrag wieder zahlreiche Prüfaufträge, Konzepte und Evaluationen enthält: Materialvorhaltung prüfen, Katastrophenschutzleuchttürme konzeptionell unterstützen, Informationskampagnen konzipieren, Kommunikationssysteme prüfen. Auch bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule soll wieder geprüft werden, wie sie gestärkt werden kann. Ich sage Ihnen, Sachsen hat genug geprüft, jetzt muss umgesetzt werden. (Beifall BSW) Ein Konzept löscht keinen Waldbrand, eine Evaluation ersetzt kein Einsatzfahrzeug, und ein Prüfauftrag warnt keinen Bürger, wenn die Sirene fehlt. Gerade bei den Sirenen zeigt sich der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit besonders deutlich. Wir reden über einen stärkeren Bevölkerungsschutz, über Stromausfälle, Cyberangriffe, Naturkatastrophen und Zivilschutz, und gleichzeitig sollen im Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 die Landesmittel für die Sirenenförderung auf null Euro sinken. Das passt nicht zusammen. Meine Damen und Herren, wer angesichts neuer und wachsender Gefahren mehr vom Bevölkerungsschutz erwartet, muss bereit sein, die dafür notwendigen Fähigkeiten zu finanzieren. Es darf nicht passieren, dass Bund und Land immer neue Anforderungen formulieren und anschließend Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche sehen sollen, wie sie diese erfüllen. Für uns als BSW gilt dabei eine klare Grenze: Zivilschutz ja, ein starker Bevölkerungsschutz unbedingt. Eine militärische Zweckentfremdung unserer Feuerwehren und Hilfsorganisationen lehnen wir ab. (Beifall BSW) Unsere Feuerwehren sind zivile Organisationen. Sie schützen Menschen, retten Leben, bekämpfen Brände und leisten Hilfen in Katastrophenlagen. Wer ihnen zusätzliche Aufgaben zumutet, muss zunächst dafür sorgen, dass sie ihre originären Aufgaben zuverlässig erfüllen können, und dafür müssen wir sie vernünftig ausstatten. Wir brauchen moderne Fahrzeuge und Spezialtechnik, wir brauchen eine verlässliche Sirenenförderung, und wir brauchen endlich ausreichende Ausbildungskapazitäten an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Nardt, und an dieser Stelle wird der Antrag besonders interessant. Sie wollen jetzt prüfen, wie Nardt gestärkt werden kann. Wir als BSW waren da schon einen Schritt weiter. Beim vergangenen Doppelhaushalt haben wir ganz konkret 500 000 Euro zusätzlich für fünf weitere Lehrkräfte und 130 000 Euro zusätzlich für zwei weitere Verwaltungskräfte beantragt. Unsere Begründung war schon damals eindeutig: Der Bedarf an Ausbildungsplätzen übersteigt die vorhandenen Kapazitäten. Kameradinnen und Kameraden müssen auf spätere Lehrgänge vertröstet werden. Das kann gerade im ländlichen Raum die Einsatzbereitschaft beeinträchtigen. Und was geschah mit diesen Anträgen? Das Streichquartett aus CDU, SPD, GRÜNEN und Linken hat sie abgelehnt. Heute fordert genau dieses Streichquartett zu prüfen, wie die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule gestärkt werden kann. Meine Damen und Herren, Sie hätten Nardt längst stärken können. Nicht prüfen, nicht evaluieren, nicht irgendwann ein Konzept vorlegen – Sie hätten einfach unseren Anträgen zustimmen können. (Beifall BSW) Ich kann Ihnen heute schon eines versprechen: Wir als BSW werden auch bei diesem Doppelhaushalt wieder mehr Lehr- und Verwaltungspersonal für Nardt fordern. Dann können Sie zeigen, wie ernst Sie Ihren eigenen Antrag nehmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Richtig ist auch, die Bevölkerung besser auf Krisen vorzubereiten. Wer weiß, was bei einem längeren Stromausfall oder beim Ausfall der Kommunikation zu tun ist, kann sich selbst und anderen helfen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Lippmann?

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Nein. – Selbsthilfe darf nicht zum Ersatz für staatliche Vorsorge werden. Nachbarschaftshilfe ist wichtig, Ehrenamt ist unverzichtbar, aber ein handlungsfähiger Staat darf seine Verantwortung nicht auf seine Bürger abwälzen. Meine Damen und Herren! Viele Ziele dieses Antrages unterstützen wir, aber zwischen einer richtigen Problembeschreibung und einem tatsächlich starken Bevölkerungsschutz liegt etwas Entscheidendes: konkretes Handeln. Deshalb werden wir diesen Antrag nicht ablehnen. Für eine Zustimmung fehlen uns aber verbindliche Maßnahmen, eine gesicherte Finanzierung und deutlich mehr Tempo. Deshalb werden wir uns enthalten. Darüber, wie ernst es CDU, SPD, GRÜNEN und Linken mit diesem Antrag tatsächlich ist, entscheidet am Ende nicht das Papier, das entscheidet sich beim nächsten Doppelhaushalt. Dort werden wir genau hinschauen und Ihnen erneut konkrete Vorschläge vorlegen. Dann braucht es keine weiteren Sonntagsreden über die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes, sondern dann braucht es Entscheidungen; denn wer heute einen starken Bevölkerungsschutz fordert, muss morgen bereit sein, ihn zu finanzieren. Für uns als BSW ist der Maßstab klar: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten den Kollegen Hentschel-Thöricht von der BSW-Fraktion. Jetzt hätte der fraktionslose Kollege die Möglichkeit zu sprechen. – Ich sehe ihn nicht. Dann verzichtet er. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und könnten bei Bedarf eine zweite Rederunde eröffnen. – Ich sehe den Kollegen Lippmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: Genau vor einer Woche warnten unsere Mobiltelefone lautstark, und es heulten die Sirenen. Es war der bundesweite Warntag, ein Probealarm, der zugleich unsere Aufmerksamkeit und die Struktur der Warnsysteme getestet hat. Solche Tests und auch der Warntag sind aus den schmerzlichen Erfahrungen geboren, dass Menschenleben stets auch dann in Gefahr sind, wenn man von der Gefahr selbst, von Hochwassern und Waldbränden schlicht nichts mitbekommt, zumindest nicht rechtzeitig. Die Folgen solcher Krisen, solcher Situationen, in denen Warnungen wichtig wären, erleben wir aktuell immer häufiger und intensiver. Das jüngste Unwetter in Rathen hat uns in diesem Sommer wieder drastisch gezeigt, wie schnell eine solche Ausnahmesituation entstehen kann. Bäume wurden entwurzelt, Wege unpassierbar, Menschen verletzt, und eine Person kam ums Leben. Das sind alles keine abstrakten Szenarien, sondern das sind Bilder, die bleiben – und die Szenarien werden nicht weniger. Herr Kuppi, Sie können hier sonst was behaupten, dass das Thema Extremwetterereignisse nur aufgrund der GRÜNEN aufgekommen sei oder dass es hier darum gehe, dieses Land kriegsfähig zu machen, worum es im Antrag überhaupt nicht geht. Ich gebe Ihnen einen freundlichen Hinweis: Selbst wenn Russland diesen Teil des Landes übernimmt, was offenbar mittlerweile das ausgesprochene Ziel der AfD-Fraktion zu sein scheint, wird es hier weiter Extremwetterereignisse geben; denn das kann selbst Ihr Despot im Kreml nicht verhindern, (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD – Zurufe AfD) und spätestens dann brauchen Sie weiterhin einen Bevölkerungsschutz. Aber gut, es blamiert sich jeder so gut wie er kann, indem man die Realität leugnet. (Zuruf AfD: Das stimmt!) Die AfD hat das vorhin wieder bewiesen, und mehr gibt es dazu nicht zu sagen, außer vielleicht, dass ich mir bei solchen Reden immer wünsche, dass sich die Leute, die im Bevölkerungsschutz tätig sind, wirklich einmal so einen Quatsch wie den von Herrn Kuppi anhören und anschauen, wie beispielsweise gestern – ich weiß nicht, wer es war; ich glaube, Herr Gumprecht – gesagt wurde, man müsste die Gewerkschaften verjagen. Dabei wünsche ich mir, dass die durchaus nicht immer zu 100 % kritisch gegenüber der AfD stehenden Gewerkschaften der Polizei sich das einmal anschauen und feststellen, mit wem man hier eigentlich so spricht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Die Linke –

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Sebastian Wippel AfD

Völlig aus dem Thema gerissen! – Weitere Zurufe AfD) Aber zurück zum Antrag. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist klar, es haben sich nicht nur Extremwetterereignisse verstärkt, sondern auch die sicherheitspolitische Lage in diesem Land hat sich drastisch verändert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt uns gerade, dass Frieden und Sicherheit in Europa nicht selbstverständlich sind. Hinzu kommen die hybriden Angriffsszenarien, Cyberangriffe, Sabotage, Desinformation und Angriffe auf kritische Infrastrukturen, die beispielsweise in Stromausfälle münden können. Genau deshalb brauchen wir einen starken Bevölkerungsschutz, der gesamtgesellschaftlich getragen, übergreifend verzahnt und wirksam organisiert ist. „Gesamtgesellschaftlich getragen“ bedeutet, wir müssen vor allem die Menschen selbst stärken, nicht um staatliche Verantwortung abzuwälzen, (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) sondern weil eine widerstandsfähige Gesellschaft davon lebt, dass sich Menschen im Falle des Falles gegenseitig helfen können. Das ist gelebte Solidarität – ich weiß, das ist für die AfD ein Fremdwort –, die Basis eines guten Bevölkerungsschutzes. Wenn der Strom ausfällt, wenn das Wasser in der Nacht steigt, dann sind es zuerst die Nachbarinnen und Nachbarn, die nach hilfsbedürftigen Menschen in ihrem sozialen Nahfeld schauen. Es ist übrigens eine Erfahrung aus der Ahrtal-Katastrophe, dass das nicht gut funktioniert hat. Wenn Rettungskräfte noch nicht eingetroffen sind, können Kenntnisse von Nachbarinnen und Nachbarn in Erster Hilfe lebensrettend sein. Dafür brauchen wir aber mehr Wissen über Krisenvorsorge, Erste Hilfe und das richtige Verhalten im Notfall, und zwar bereits in jungen Jahren. Wir brauchen starke soziale Netzwerke vor Ort, und genau dabei setzt dieser Antrag an. Wir brauchen aber auch mehr Kenntnisse über Selbsthilfe und Erste Hilfe sowie über die Strukturen des Bevölkerungsschutzes möglichst von früh an. Deshalb stärkt dieser Antrag die Inhalte der Selbsthilfe und der Ersten Hilfe in der schulischen Bildung. Das ist richtig, da es auch bei jungen Menschen darauf ankommt, früh zu wissen, wie man sich zu verhalten hat, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Aber der Bevölkerungsschutz lebt nun einmal maßgeblich vom Ehrenamt bei den Feuerwehren, beim THW, bei den Rettungsdiensten und bei den Hilfsorganisationen. Diese Kameradinnen und Kameraden sind das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes. Sie sind diejenigen, die ausrücken, wenn sich andere zu Recht in Sicherheit bringen. Sie stehen bei Hochwasserereignissen, kämpfen gegen Waldbrände und suchen nach Menschen, wenn ein Unwetter die Infrastruktur ganzer Orte zerstört hat. Auf all das bereiten sie sich in ihrer Freizeit vor, und genau hier setzt dieser Antrag an; denn wir wollen, dass sich deutlich mehr Menschen im Bevölkerungsschutz engagieren. Dafür braucht es eine Optimierung, auch im Bereich der Ausbildung des Bevölkerungsschutzes. Mehr modulare Blockausbildung für den Bevölkerungsschutz kann helfen, die Ausbildung besser mit Beruf und Familie zu vereinen. Darüber hinaus haben wir in den Reihen unserer Bediensteten im Freistaat Sachsen ein riesiges Potenzial an Wissen, an Fähigkeiten und an Engagement, das wir für den Bevölkerungsschutz stärker einsetzen wollen und sollen; denn gerade unsere Bediensteten in der Verwaltung sind nicht nur das Rückgrat unseres Staates, sondern sie können auch ein starkes Rückgrat des Bevölkerungsschutzes sein. Deshalb wollen und müssen wir den Anteil der Staatsbediensteten, die sich im Bevölkerungsschutz ehrenamtlich engagieren, signifikant erhöhen. Das ist eine klare Forderung dieses Antrages. Ich verstehe nicht, wie man behaupten kann, dass in diesem Antrag nichts Sinnvolles stehe. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen den Bevölkerungsschutz zugleich übergreifend aufstellen. Ein modernes Krisenereignis hält sich nicht an Menschen gemachte Grenzen. Leidliche Erfahrungen in Sachsen haben wir zur Genüge gemacht. Ein Stromausfall betrifft die Kommunikation, den Verkehr, die medizinische Versorgung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein hybrider Angriff kann nicht nur digitale Systeme stören und Lieferketten unterbrechen, sondern auch gezielt Unsicherheit erzeugen und Regionen destabilisieren. Deshalb müssen wir die Kommunen unterstützen, die Notfall- und Krisenkommunikationsstrukturen zu stärken und auszubauen sowie abgestimmte Katastrophenschutzkonzepte zu entwickeln. Darüber hinaus muss die Warnung der Bevölkerung sichergestellt sein. Im Ernstfall müssen die Menschen dahin gehend ertüchtigt werden, Desinformationen von richtigen Informationen zu unterscheiden, was besonders in hybriden Angriffsszenarien einer der entscheidenden Punkte sein wird. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden nicht jedes Extremereignis verhindern können, nicht jeden Waldbrand, nicht jeden Cyberangriff und nicht jede hybride Bedrohung. Aber wir können entscheiden, wie gut wir als Freistaat vorbereitet sind. Wenn die nächste Krise kommt, wird die wichtigste Erkenntnis für uns sein: Es kommt auf die Menschen an. Wir halten zusammen, wir sind vorbereitet. Wir wissen, was zu tun ist. Wir können uns auf unseren demokratischen Staat verlassen. Das ist der Kern dieses Antrages, für den ich um Zustimmung bitte. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es nach der Aussprache in dieser zweiten Rederunde weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Somit hat die Staatsregierung die Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. – Ich sehe Herrn Staatsminister des Innern, Armin Schuster. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Armin Schuster

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke allen einbringenden Fraktionen für diesen Antrag. Er ist ein starkes, fraktionsübergreifendes Bekenntnis zum Bevölkerungsschutz im Freistaat Sachsen. Gerade in der aktuellen Bedrohungslage ist es entscheidend, dass wir entschlossen handeln. „Wir“ heißt in dem Fall: wir im Hohen Hause, aber auch im ganzen Land. Früher waren diese Szenarien Theorien in Seminaren und an den Universitäten. Dort haben die Krisenmanager gelernt: „Was du denken kannst, passiert.“ Ernst genommen hat es niemand. Das sieht heute anders aus. Ob Naturkatastrophen, Pandemien, Blackout-Gefahren, KRITIS-Bedrohungen, zivile Verteidigung: Alles, was du dir denken kannst, passiert – und das seit fünf Jahren. Herr Kuppi, ich bin – ohne, dass ich das Ziel proklamieren möchte – fest davon überzeugt: Auch ohne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtagen und im Bundestag gäbe es Naturkatastrophen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Schlussfolgerung von Ihnen ist wirklich strange. (Leichte Heiterkeit BSW) Meine Damen und Herren! Wir wollen und müssen Sachsen angesichts dieser neuen Bedrohungen noch widerstandsfähiger machen, und zwar für die Menschen in unseren Kommunen, für unsere Unternehmen und für unsere staatlichen Institutionen. Wir, das Land und die Kommunen – das gilt für die Fraktionen hier, die jahrelang in Sachsen regiert haben –, haben in den zurückliegenden zehn bis zwölf Jahren rund eine Milliarde Euro in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Wer kritisiert, was in Sachsen in den letzten zwölf Jahren für die Themen, für die wir zuständig sind, geleistet worden ist, der kritisiert, dass der Landtag die Priorität gesetzt hat, für den Bevölkerungsschutz und die Sicherheit 10 bis 12 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das ist übrigens auch eine Investition in unser Ehrenamt. Ein stärkeres Signal des Landtags kann es nicht geben – dabei kommt es nicht mehr darauf an, in welcher Fraktion man sitzt –, das muss doch einmal gelobt werden. Das war richtig und gut. Davon leben wir, meine Damen und Herren. Davon leben die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen und die Katastrophenschutzeinheiten. Diesen Kurs wollen wir konsequent fortsetzen, wenn Sie uns die Chance geben; denn die Verhandlungen zum Haushalt stehen unmittelbar bevor. Das ist die vitalste Stärkung, die man dem Ehrenamt geben kann. Dafür setzen wir uns ein. Ich kann jetzt nur auf wenige Punkte dieses Antrags eingehen. Erstens. Um unsere Kräfte noch gezielter einzusetzen, brauchen wir klare Analysen über die Risiken und Gefahren. Die Landesdirektion Sachsen erarbeitet derzeit die landesweite Risiko- und Gefahrenanalyse All Hazard. Für das Szenario Hitze und Dürre liegt bereits eine erste Fassung vor. Unser Ziel bleibt es, die Analyse bis Ende des Jahres 2026 für das gesamte Land und für alle Themen vorzulegen. Zweitens. Diese Analyse wird auch Grundlage für eine sächsische Resilienzstrategie sein. Sie wird Verbesserungspotenziale systematisch aufgreifen, Maßnahmenpläne auf den Weg bringen und Sachsen widerstandsfähiger für künftige Krisen machen. Wir aktualisieren und schreiben die erste Fassung dieser Strategie fort. Mit der Endfassung rechnen wir im nächsten Jahr. (Unruhe im Saal) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Staatsminister, entschuldigen Sie bitte. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich außerordentlich, dass so viele Kolleginnen und Kollegen in den Plenarsaal zurückströmen. Ich fände es aber gut, wenn wir dem Herrn Staatsminister zuhören; denn er hat, glaube ich, ein bisschen was zu sagen, was für die Bevölkerung wichtig sein könnte. – Vielen Dank.

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Armin Schuster

Danke, Herr Präsident. (Leichte Heiterkeit Staatsminister Armin Schuster) Ja, ich habe ein bisschen was zu sagen. Drittens. Wir werden uns nicht allein auf die „Konzeption Zivile Verteidigung“ des Bundes verlassen. Wir werden auch eine „Konzeption Zivile Verteidigung für Sachsen“ in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern, vor allem dem Landeskommando der Bundeswehr, erarbeiten. Das verlangt schon die hybride Bedrohungslage, die auch für uns neu ist. Darauf ist nicht einmal das Grundgesetz vorbereitet. Wir kennen Krieg und Frieden, aber das Dazwischen nicht. Das gilt es jetzt zu managen. Zu den Details im Antrag: Warnung der Bevölkerung, das kann ich kurzmachen. Ich glaube, in diesem Saal gibt es niemanden, der spontan besser beschreiben könnte, welches Fiasko der Warntag vor etwa sechs Jahren war, als Deutschland diesen erstmals durchgeführt, ausgelöst hat. Das muss man sich einmal vorstellen: Wir haben nach Jahrzehnten erstmals wieder einen Warntag durchgeführt. Das damalige Ergebnis war katastrophal schlecht. Letzten Donnerstag gab es einen Warntag mit Cell Broadcast – alle Warnapps, die Anzeigetafeln, Sirenen. Das Ergebnis in Sachsen: über 90 % waren funktionsfähig. Ich kenne den Blick auf ganz Deutschland. Das werden Sie so in keinem anderen Bundesland finden. In welcher Geschwindigkeit der Freistaat Sachsen – übrigens auch mit Förderprogrammen des Bundes und des Landes – das Thema Warnung auf ein völlig neues Niveau gehoben hat, passt nicht zu der Kritik, die ich gerade gehört habe. Dabei muss ich mich auch schützend vor diejenigen stellen, die das gemanagt haben. Ich sehe gerade die Gesundheitsministerin. Ich darf sagen: Wir haben Verbesserungspotenzial, und zwar bei der Erreichbarkeit besonders schutzbedürftiger Menschen. Dabei müssen wir nachlegen. Hierbei fährt das Sozialministerium gerade ein Projekt unter Federführung Ihres Hauses, Frau Köpping. Vielen Dank dafür. Meine Damen und Herren! Warum steht bezüglich des Warntages nichts in unserem Haushalt? Man muss bei knapper Kasse klug handeln. Wir wissen, dass über den Pakt für den Bevölkerungsschutz des Bundes immense Fördermittel für Sirenen etc. kommen werden. (Zuruf AfD) – Sie können gern ergänzen, aber das war unser Gedanke. – Die Fördermittel für Sirenen wird es auch in Sachsen weiterhin geben, ebenso wie den Schwerpunkt Katastrophenschutz-Leuchttürme, Frau Koch. Das ist ein absoluter Schwerpunkt, den wir weiterhin fördern werden, in der Hoffnung, dass das durch Mittel im Haushalt unterstützt wird. Wir haben dafür landeseinheitliche Standards festgelegt. Wir haben den Kommunen ein geeignetes Konzept übermittelt. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Wir werden bis Ende des Jahres 2026 etwa 500 bis 600 Leuchttürme identifiziert haben, die es dann auszubauen gilt. Die Katastrophenschutzverordnung werden wir Ihnen Ende dieses Jahres vorlegen, die Feuerwehrverordnung circa im Sommer des nächsten Jahres. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Armin Schuster

Ja. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Dann Frau Kollegin Jost, bitte.

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Martina Jost AfD

Vielen Dank, Herr Staatsminister, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Ich glaube, Sie wissen, was ich Sie fragen möchte. Da ich nicht weiß, was in Ihrem Beitrag noch kommt, will ich die Gelegenheit nutzen, eine Zwischenfrage zu stellen. Wir haben das neue Bedrohungsphänomen von Klimaaktivisten und Ökoextremisten in verschiedener Hinsicht. Wir hatten diesen Ausfall in Berlin, wir hatten Anschläge auf Umspannwerke, wir haben Anschläge auf kritische Infrastrukturen, auf Bahnhöfe, auch nicht so weit weg von Dresden. Vielleicht – ich weiß nicht, ob Sie dazu noch kommen, ich hoffe es – könnten Sie im Laufe Ihres Vortrages zu diesem neuen Phänomen noch Ausführungen machen. – Vielen Dank.

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Armin Schuster

Frau Abgeordnete, trennen wir einmal sauber. Nehmen wir einmal die drei Anschläge: Flughafen Leipzig, dann diese Brandanschläge in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Jänschwalde und der Ransomware-Cyberangriff auf Berlin. Erstens. Genau genommen bearbeiten wir so etwas nicht unter dem Aspekt Bevölkerungsschutz; es geht darum, polizeiliche Gefahrenabwehr zu machen. Die Motivation des Täters spielt für unser Einsatzkonzept keine Rolle. (Martina Jost, AfD: Genau!) Den Vorfall Leipzig bearbeitet der Staatsschutz bzw. jetzt das Bundeskriminalamt. Bevölkerungsschutz wäre erst notwendig gewesen, wenn beispielsweise eine Maschine explodiert wäre und wir eventuell Betroffenheiten gehabt hätten. Darauf bereiten wir uns natürlich vor. Zweitens. Der Ransomware-Angriff auf Berlin ist Kriminalität höchsten Ausmaßes. Wir wissen noch nicht, ob er sogar in irgendeinem Auftrag erfolgt ist. Tatsächlich ist es Kriminalitätsbekämpfung. Gerade Ransomware-Angriffe kennen wir seit Jahren. Ich könnte noch ergänzen, dass wir uns auf russische Angriffe seit Jahren vorbereiten müssen – ich glaube, Ihre Fraktion sagte das eben. Längst vor dem Überfall auf die Ukraine hatten wir den Tiergartenmord eines russischen Auftragskillers gehabt. (Martina Jost, AfD: Danach habe ich aber nicht gefragt!) Längst vor der Ukraine hatten wir APT-28-Angriffe im Cyberraum. Also bitte, wer glaubt, ohne diesen Ukrainekonflikt wäre Russland friedlich: Ich habe schon vorher Sicherheitspolitik gemacht, die waren schon vorher so aggressiv, gerade in unserem Land. Das kann ich Ihnen nicht bestätigen. Im dritten Beispiel sprachen Sie von Klimaaktivist oder Klimaextremist. Ich kenne die Motivation noch nicht. Mir kam vieles komisch vor, auch an dem Bekennerschreiben. Für uns sind es Anschläge, mit denen wir seit Jahren umgehen müssen. Manche kleben sich auf Flughafenpisten, andere auf Straßen. Aber das ist polizeiliche Gefahrenabwehr, kein Bevölkerungsschutz. Das ist ein völlig anderes Thema. (Martina Jost, AfD: Wenn es Nachwirkungen hat mit Stromausfällen?) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Danke für die Antwort, Herr Staatsminister. Frau Kollegin, möchten Sie eine weitere Zwischenfrage stellen? – Bitte Ihre zweite Zwischenfrage, Frau Jost.

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Martina Jost AfD

Mir ist schon klar, was Kriminalitätsabwehr ist. Mir geht es speziell darum – das ist keinem verborgen geblieben, das geht auch durch die Medien –, wenn Zäune aufgeschnitten werden und Menschen auf Flugpisten laufen. Das ist ein krimineller Akt, das ist mir schon klar. Das hat auch Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, wenn danach irgendetwas passiert. Das haben wir bei diesem eine Woche lang anhaltenden Stromausfall in Berlin gesehen. Einerseits geht es darum, welche Motivation dahintersteckt. Das ist die Arbeit des Landeskriminalamtes. Es geht auch darum, in diesem Kriminalitätsfeld im Zivilschutz Abwehrmechanismen zu etablieren und die Täter zu finden. Stichwort Vulkangruppe und ähnliche Gruppierungen, wie auch immer man sie bezeichnen möchte. Man muss diese Gruppen finden und mit diesem Phänomen umgehen. (Unruhe im Saal) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Sie müssten zu einem Punkt kommen, Frau Kollegin.

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Martina Jost AfD

Das war eigentlich meine Frage. Ich möchte gern wissen, ob es irgendetwas zur Abwehr gibt. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Danke für die zweite Zwischenbemerkung. Ich bitte abermals um etwas mehr Ruhe. Es ist in Summe wirklich ein etwas lautes Gemurmel. Herr Staatsminister, bitte, Sie können darauf antworten, wenn Sie möchten.

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Armin Schuster

Wenn es bei uns Anschläge mit einer Auswirkung wie bei der Vulkangruppe in Berlin gibt, dann zieht der Bevölkerungsschutz natürlich an. Da haben Sie recht. Puh, ich bin mir bei der Leistungsfähigkeit des sächsischen Bevölkerungsschutzes ziemlich sicher, dass das anders gelaufen wäre, wenn der Vulkangruppenanschlag bei uns gewesen wäre. Erstens. Das Management eines, nennen wir es einmal Brownout in einem begrenzten Bereich, hätte bei uns anders funktioniert. Das wäre Bevölkerungsschutz. Zweitens. Im aktuellen Haushalt sehen Sie konkrete Reaktionen, die wir in Bezug auf ein solches Szenario getroffen haben. Drittens. Ich wehre mich dagegen, Frau Jost, immer mit irgendwelchen parteipolitischen Einordnungen zu argumentieren. Das interessiert uns in der Praxis nicht, ob der Kerl ein Klimaaktivist war oder ein Sächsischer Separatist. Seien Sie mal froh. Für mich ist es vollkommen egal, wenn ich eine Krise managen muss, ob das einer mit welcher Motivation auch immer ist. Ich muss die Lage beherrschen. Sie könnten mich ja auch fragen, wie ich auf Sächsische Separatisten reagiere, wenn die den Landtag stürmen. Das haben Sie nicht gemacht. Lassen Sie das doch. (Zuruf AfD: Bullshit!) Wir unterhalten uns hier über Bevölkerungsschutz, – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ich schlage vor, – –

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Armin Schuster

– und darauf bereiten wir uns vor. Wir bereiten uns auf Waldbrand und Hochwasser vor und nicht darauf, ob es in irgendwelchen Parteiprogrammen steht. Verstehen Sie? Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ich schlage vor, dass Sie jetzt in Ihrer Rede fortfahren. Sie hatten Ihre beiden Zwischenbemerkungen und Fragen, Frau Kollegin. Herr Staatsminister, bitte fahren Sie fort.

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Armin Schuster

Die psychosoziale Notfallversorgung ist ein wichtiger Punkt in dem Antrag. Damit sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Der Landtag hat dafür 100 000 Euro jeweils für die Jahre 2025 und 2026 bereitgestellt. Das haben wir genutzt. Wir haben an der Landesfeuerwehrschule den ersten Gruppenführerlehrgang für Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung stattfinden lassen. Das war ein guter Anfang, ein sehr gutes Echo. Apropos Nardt. Meine Damen und Herren! Wir müssen das Geld sinnvoll einsetzen. Ich kann nicht alles tun. Aber dass Sie das Zeichen setzen mit 180 Millionen Euro für Nardt, Herr Hentschel-Thöricht, das sind nicht nur wolkige Sonntagsreden. Die 180 Millionen Euro, die dieser Landtag freigegeben hat, sind ein Wahnsinnszeichen für eine Vitalisierung des Feuerwehrwesens, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes. Wir nennen die Schule vielleicht demnächst insgesamt „für Bevölkerungsschutz“, weil die Zivilverteidigung dazugehört. Ich kann mich nur bedanken; es ist eine Menge getan worden. Was mir fehlt – das sage ich ganz offen, da werbe ich gerade intensiv im Bund –, sind Materiallager. Die könnte man schlicht so nennen. Ich nenne es Bevölkerungsschutzzentren. Ich unterstütze selber die Idee des Landrates Witschas aus Bautzen oder des Landrates Meyer aus Görlitz. Ich habe das auch im Bund vorgetragen. Man stelle sich vor, wir hätten ein gemeinsames Projekt – Frau Koch, ich schaue hier mal Richtung Bund, wenn ich das darf. Der Bund hat Zivilverteidigungsaufgaben, wir haben Katastrophenschutzaufgaben. Daraus kann man ein gemeinsames Projekt machen – über ganz Deutschland disloziert –: Bevölkerungsschutzzentren als eine gemeinschaftliche Finanzierungsaufgabe von Bund, Ländern und den Landkreisen. Ich werbe gerade dafür. Mal schauen, was daraus wird. Kritische Infrastruktur, Sie haben das gefragt. Wir haben ein KRITIS-Dachgesetz des Bundes. Wir werden höchstwahrscheinlich in irgendeiner Form die Lücken schließen müssen, die dort enthalten sind, entweder durch ein KRITIS-Gesetz Sachsen oder eine Rechtsverordnung. Das prüfen wir gerade. Wir glauben, dass die Bundesregelung so viele Lücken lässt, dass wir im Land diese Lücken schließen müssen. Ich bringe nur ein Beispiel: Nach dem Bundesgesetz gibt es genau ein Unternehmen in ganz Sachsen, das kritische Infrastruktur wäre. Das ist für uns natürlich Quatsch, aber die Lücke müssen wir schließen. Deswegen arbeiten wir daran. Mit den KRITIS-Betreibern will ich in einen viel intensiveren Kontakt. Deswegen sprechen wir auch über einen Strategierat – nicht auf Ministerebene, sondern einen wirklich strategischen, wo nur die zusammenkommen, die das betrifft, und zwar permanent. Das ist eine wichtige Vorgehensweise. Dort regeln wir auch die Fragen, Herr Kuppi: Was können wir im Land tun, damit die ihre Anlagen besser schützen können? Was ist mit Videotechnik? Was ist mit Drohnenaufklärung etc.? Das sind Fragen, die uns ganz aktuell im Ministerium bewegen. Wir werden eventuell auch eigene Gesetze hierfür vorschlagen, wenn wir das dürfen. Ich komme zum Schluss. Wie finanziert sich das Ganze? Erstens. Meine Damen und Herren, Zivilverteidigung ist Bundesaufgabe. Wenn man daran denkt, dass der Freistaat Sachsen eine Milliarde Euro in zwölf Jahren investiert hat und Sie extrapolieren das mit dem Königsteiner Schlüssel, dann haben die Länder 30 Milliarden Euro in den letzten zehn, zwölf Jahren in ihren Job investiert. Dasselbe erwarte ich vom Bund. Das heißt, dieser Superpakt für Bevölkerungsschutz von Herrn Dobrindt, 10 Milliarden Euro, ist ein guter Anfang, aber es reicht nicht. Zivilverteidigung heißt Verkehr, Infrastruktur, Gesundheit, Wirtschaft, etc. Diese Fragen zu klären bedeutet enormen finanziellen Aufwand, aber es ist Aufgabe des Bundes, darauf machen wir ausdrücklich aufmerksam. Die ergänzende Katastrophenschutzausstattung, Herr Hentschel-Thöricht, ist Aufgabe des Bundes; das war deren Versagen. Wir Länder haben über den Bundesrat und die Innenministerkonferenz immensen Druck gemacht. Die Folge ist dieses 10-Milliarden-Paket von Dobrindt. Super. Damit regelt er dieses Problem. Diese Fahrzeuge werden jetzt kommen, weil er das Geld hat. Aber dies erfolgte auf Druck der Länder, und dabei hat Sachsen eine Frontrolle gespielt. Da können Sie uns eigentlich wirklich nichts vorwerfen. Ich hoffe auf europäische Mittel, dabei bin ich ganz ehrlich. Es gibt neue Chancen für dieses Thema Resilienz. Am Ende liegt der Haushalt bei Ihnen. Wenn Sie unserem Vorschlag folgen, werden Sie sehen, dass wir in Netzersatzanlagen investieren wollen. Meiner Meinung nach ist das ein super Antrag. Wir haben einiges davon auf den Weg gebracht. Den Rest werden wir so vervollständigen, wie Sie es uns aufgetragen haben. Ich danke Ihnen und bitte um Zustimmung. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE – Beifall Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Staatsminister des Innern, Armin Schuster, der die Position der Staatsregierung vertreten hat. Da ich sehe, dass es keinen Aussprachebedarf mehr gibt, könnten wir jetzt zum Schlusswort kommen. Das Schlusswort hat die SPD-Fraktion. Frau Kollegin Koch, bitte schön.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an alle, die an dieser sachlichen Debatte teilhaben. Danke auch an unseren Herrn Innenminister, dass Sie hier mit hineingegangen sind, insbesondere für diejenigen, die sich jeden Tag für unsere Sicherheit einsetzen. Das beste Bevölkerungsschutzkonzept ist am Ende nichts wert, wenn nicht Menschen da sind, um es umzusetzen und anderen zu helfen. Auch wenn Bevölkerungsschutz uns alle hier im Hohen Haus angeht: Am Ende sind es die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen und die des Technischen Hilfswerks, die im Notfall immer bereitstehen und anpacken. Sie alle leisten einen Dienst, dessen Bedeutung viele zwar schätzen, aber nur wenige wirklich vollständig begreifen können. Wenn nachts der Melder angeht und jede Minute zählt, wenn nach einer Naturkatastrophe Menschen gerettet und versorgt werden müssen, wenn es gilt, Verletzte zu versorgen, umgestürzte Bäume zu beräumen, wenn eine Krise plötzlich das scheinbar Selbstverständlichste grundsätzlich infrage stellt, dann sind sie da: Menschen, die Verantwortung übernehmen, die ihre Familie, ihre Freizeit, ihre Arbeit hintanstellen, die sich ausbilden lassen und regelmäßig Übungen absolvieren, die bereit sind, in schwierigen Situationen Entscheidungen zu treffen. Gerade in Sachsen wird ein erheblicher Tei dieser Verantwortung im Ehrenamt getragen. Ohne dieses Engagement Tagesordnungspunkt Bericht des (Berichtszeitraum 1. Januar Drucksache 8/8317, Unterrichtung Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 8 Minuten für die Fraktionen, Ausschussvorsitzende und Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde für die Aussprache wäre: Ausschussvorsitzende Frau Kollegin Kuge, CDU, danach AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und der fraktionslose Kollege. Ich erteile der Ausschussvorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kollegin Kuge, das Wort. Bitte, Frau Kollegin. (Unruhe) würden wesentliche Teile unseres Bevölkerungsschutzes schlicht nicht funktionieren. Dafür danken wir jedem und jeder Einzelnen. Gleichzeitig – auch das haben wir gehört – darf unser Dank eben nicht nur aus schönen Worten bestehen. Wertschätzung bedeutet auch, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, Konzepte weiterzuentwickeln und Vorbereitungen zu treffen. Es bedeutet, für eine zeitgemäße Ausbildung und eine vernünftige Ausstattung zu sorgen, und das werden wir. Am Ende werden wir damit das Ehrenamt stärken, Nachwuchs gewinnen und diejenigen unterstützen, die über viele Jahre hinweg Verantwortung übernommen haben. Der vorliegende Antrag soll deshalb nicht nur den Bevölkerungsschutz in unserem Land als gesamtgesellschaftliche Aufgabe voranbringen, er soll ein Zeichen an alle haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte sein, dass wir ihre Arbeit sehen und sie unterstützen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war das Schlusswort für die einbringenden Fraktionen, gehalten von Frau Kollegin Koch von der SPD. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 8/8272 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Prioritätenantrag der einbringenden Fraktionen bei einigen Enthaltungen, aber ohne Gegenstimmen beschlossen. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt 3 ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Petitionsausschusses 2024 bis 31. Dezember 2025) durch den Petitionsausschuss Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Das ist wirklich ein sehr lautes Gemurmel. Wir wollen uns doch auf diese wichtige Angelegenheit der Petitionen konzentrieren – vielen Dank.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Menschen eine Petition schreiben, dann geht es selten nur um ein Stück Papier. In einer Petition steht meistens ein ganz persönliches Anliegen, eine Sorge, eine Enttäuschung, manchmal auch Wut. Aber vor allem steht dahinter die Hoffnung, dass sich jemand des Problems annimmt. Genau darum geht es im Petitionsausschuss. Artikel 35 unserer sächsischen Verfassung gibt jedem Menschen das Recht, sich an den Sächsischen Landtag zu wenden. Für mich ist dieses Recht mehr als eine Vorschrift in unserer Verfassung. Es ist ein Versprechen: Du wirst gehört. Dein Anliegen ist uns nicht egal. Der Doppeljahresbericht für die Jahre 2024 und 2025 zeigt eindrucksvoll, wie wichtig dieses Versprechen für die Menschen in Sachsen ist. Im Jahr 2024 haben uns 667 Petitionen erreicht, im Jahr 2025 waren es 578. Damit lagen die Eingänge in beiden Jahren deutlich über dem Wert der Vorjahre. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch – ein Mensch, der sich die Zeit genommen hat, sein Anliegen aufzuschreiben – manchmal sehr kurz, manchmal auf mehreren Seiten: eine Familie, die für ihre Interessen kämpft, eine Bürgerinitiative, die ihre Heimat erhalten möchte, oder jemand, der vielleicht zum ersten Mal überhaupt Kontakt mit einem Parlament aufnimmt, oder auch ein Petent, der sehr viele Petitionen einreicht. Diese Menschen dürfen wir nicht enttäuschen. Deshalb war es für mich besonders wichtig, dass wir nach dem Wechsel der Wahlperiode nicht erst lange über die Arbeit gesprochen, sondern sofort gehandelt haben. Als sich der Petitionsausschuss Ende Januar 2025 neu konstituierte, lagen 697 aufgelaufene Verfahren vor uns. Das war eine große Herausforderung. Aber wir haben sie gemeinsam über die Fraktionsgrenzen hinweg angenommen. Wir haben nicht gezögert, sondern angepackt. Bis zum Jahresende 2025 konnten wir insgesamt 822 Verfahren abschließen. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Aber noch wichtiger als die Zahlen ist das, was dahintersteht. Wir haben Menschen Antworten gegeben. Wir haben Anliegen geprüft. Wir haben Gespräche geführt; denn der Petitionsausschuss darf kein Ort sein, an dem Anliegen einfach in Aktenordnern verschwinden. Deshalb haben wir Anhörungen durchgeführt, Ortstermine wahrgenommen und gezielt Akteneinsichten vorgenommen. Manchmal verändert ein solcher Termin vor Ort den Blick auf die Probleme, gelegentlich auch für den Petenten. Eine Situation, die auf dem Papier vielleicht ganz einfach aussieht, kann für die betroffenen Menschen eine völlig andere Bedeutung haben. Ein Weg kann auf einer Karte nur eine Linie sein, für einen Menschen kann er der tägliche Weg zur Arbeit sein. Eine Schule kann in einer Statistik nur eine Zahl sein, für eine Familie ist sie der Mittelpunkt des Lebens ihres Kindes. Eine Straße kann in einer Verwaltungsvorlage nur ein Verkehrsweg sein, für die Menschen vor Ort ist sie Teil ihrer Heimat. Genau diese Perspektiven müssen wir als Parlament immer wieder einnehmen. Wie stark Menschen gemeinsam für ihre Heimat eintreten, zeigen auch die Bürgerinitiativen. Bei der Sammelpetition zum Wiederaufbau der Arthur-Lohse-Brücke im Rabenauer Grund haben 13 644 Menschen unterschrieben, bei der Initiative für ein Lkw-Fahrverbot auf der B 174 in Chemnitz waren es 3 329 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Das sind nicht einfach Unterschriften, das ist gelebte Demokratie, das ist Bürgerbeteiligung. Ich finde, wir sollten uns darüber freuen, wenn sich Menschen einmischen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Petitionen lagen insbesondere bei Verkehrsinfrastruktur und öffentlichem Nahverkehr sowie bei Bildung und Lehrplänen. Gerade diese Themen zeigen, wie eng Politik mit dem Alltag der Menschen verbunden ist. Es geht um Mobilität, um Bildungschancen, um die Zukunft unserer Kinder sowie um die Frage, ob Menschen auf dem Land genauso gut angebunden sind wie in der Stadt. Deshalb ist der Petitionsausschuss für mich ein besonderer Ausschuss. Er hat die direkte Verbindung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihrem Parlament. Diese Verbindung müssen wir pflegen. Dazu gehört, dass wir mit der Zeit gehen. Der Petitionsausschuss ist in den vergangenen Jahren konsequent modernisiert und digital weiterentwickelt worden. Mit der neuen Richtlinie für öffentliche Petitionen, die im März 2025 beschlossen wurde, haben wir einen weiteren wichtigen Schritt gemacht. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen nun digital auf der Internetseite des Landtags veröffentlichen und Mitzeichnungen sammeln. Ab 2 500 Mitzeichnungen beraten wir über eine öffentliche Anhörung hier im Landtag. Das ist ein wichtiges Signal. Wir wollen einen modernen Landtag, der erreichbar ist und nachvollziehbar macht, was mit den Anliegen passiert. Natürlich kann der Petitionsausschuss nicht jedes Problem lösen, aber wir können jedem Menschen mit Respekt begegnen. Wir können erklären, warum eine Entscheidung wie getroffen wurde. Wir können prüfen, ob geltendes Recht richtig angewandt wurde, und wir können dort, wo es möglich ist, Verbesserungen erreichen. Auch wenn wir nicht immer das gewünschte Ergebnis liefern können, dürfen wir niemals den Eindruck vermitteln: Dein Anliegen interessiert uns nicht. Vertrauen in Demokratie entsteht nicht nur, wenn Politik das tut, was sich ein Mensch wünscht. Vertrauen entsteht, wenn Politik ehrlich erklärt, warum etwas nicht möglich ist. Dafür steht der Petitionsausschuss. Mit 24 Mitgliedern ist er der größte Ausschuss des Sächsischen Landtags. Das ist eine große Verantwortung, aber auch ein starkes Zeichen: Unser Parlament nimmt die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen bedanken. Bei aller politischen Unterschiedlichkeit verbindet uns in diesem Ausschuss eines: Wir wollen den Menschen helfen, die sich mit ihren Anliegen an uns wenden. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes. Die Arbeit hinter den Kulissen ist enorm. Jede Petition muss geprüft, eingeordnet, bearbeitet und begleitet werden. Dafür braucht es Fachlichkeit, Sorgfalt und vor allem eines: Engagement. Vielen Dank für diese Arbeit. (Beifall CDU, BSW und Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Wenn wir über den Doppeljahresbericht sprechen, sprechen wir nicht nur über 667 Petitionen im Jahr 2024 und 578 Petitionen im Jahr 2025. Wir sprechen über Menschen, über ihre Sorgen, über ihre Hoffnungen, über ihren Mut, sich einzumischen, und über ihr Vertrauen in unseren Staat und in unser Parlament. Dieses Vertrauen ist nicht selbstverständlich. Wir müssen es uns jeden Tag neu verdienen. Der Petitionsausschuss kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Wir schaffen Möglichkeiten zur Beteiligung, wir suchen den direkten Kontakt, wir versuchen, Lösungen zu finden, wo Lösungen möglich sind. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Daniela Kuge CDU

Wir werden auch in Zukunft zuhören, wir werden auch in Zukunft nachfragen. Bitte vergessen Sie nicht: Hinter jeder Petition steht ein Mensch, der gehört werden will. Vielen Dank, Herr Präsident. (Beifall CDU, SPD, BSW, Die Linke und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Danke, Frau Kollegin. Auch Sie wollen als Ausschussvorsitzende gehört werden. Danke für Ihren Vortrag. Wir steigen nun in die Aussprache der Fraktionen ein. Es beginnt die CDU-Fraktion. Ich sehe Herrn Kollegen Patt ins Geschehen eingreifen. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich richte mich an Sie, aber vor allen Dingen an die geneigte Öffentlichkeit. Petitionen sind als allgemeine Begehren zumeist eine Kritik an Verwaltungsentscheidungen, die wir aufgreifen. Es ist angenehm, dass wir das mit relativ wenig Parteipolitik tun können. Weiterhin sind Petitionen Initiativen zu Handlungen bis hin zu Gesetzen. Das ist die legislative Seite, aus der wir Anregungen gewinnen können. Nicht immer kann der Ausschuss sie lösen und gibt sie deshalb an die Fraktionen für eine eventuelle parlamentarische Bearbeitung weiter. Die Sonderform der öffentlichen Petition hat die Ausschussvorsitzende, Kollegin Kuge, bereits dargestellt. Öffentliche Petitionen werden vielleicht auch falsch verstanden oder missbraucht. (Juliane Nagel, Die Linke: Was?) Das müssen wir noch üben. Es besteht keine Beliebigkeit, wenn man ein solches Instrument einsetzt oder daraus Anhörungen macht. Vielmehr ist es ein großer Aufwand, weshalb wir im Ausschuss darüber befinden, wie wir damit umgehen wollen. Petitionen müssen keine Massenaktivitäten sein; denn jeder Einzelne wird ordentlich behandelt und jedes Begehren wird ordentlich aufbereitet. Es bedarf nicht Hunderter Unterschriften. Jeder Einzelne hat das Recht und wird entsprechend gleichberechtigt behandelt. Dazu gehört für die Öffentlichkeit das Wissen, dass wir nicht die letzte Instanz sind. Als Christen haben wir ohnehin eine andere Vorstellung von der letzten Instanz. Aber wir haben eine Gewaltenteilung. Wir stehen nicht über der Exekutive oder der Judikative und wollen deshalb auch keine falschen Erwartungen wecken. Deshalb können wir nicht immer abhelfen. Wenn etwas gerichtlich ausgeurteilt ist, geht es ohnehin nicht. Ich habe die Bitte an die Medien, dass sie etwas differenzierter betrachten, was wir tun. Vielen Dank, dass Sie über den Jahresbericht geschrieben haben. Aber die etwas dramatisierende Überschrift, dass das meiste abgelehnt werde, (Juliane Nagel, Die Linke: Das stimmt doch!) hält einer tieferen Überprüfung nicht in dem Maße stand. Wir haben einzelne Petenten, die massenweise Petitionen an uns schicken. Ich möchte das als ein psychotisches Maß beschreiben. Wenn diesen Petitionen nicht abgeholfen werden kann, weil sie recht krude formuliert und für uns nicht immer zugänglich sind, führt das zu Ablehnungen, die die Quote relativieren. Das Petitionsrecht ist ein hartes Recht auf Einzelfallüberprüfung durch das Parlament. Es obliegt nicht der Willkür einzelner Berichterstatter, sondern es wird demokratisch und politisch abgewogen, was wir tun. Wir machen uns viel Arbeit. Deshalb schließe ich mich dem Dank der Kollegin Kuge an die Staatsregierung, die Verwaltung, den Petitionsdienst, unsere eigenen Mitarbeiter, die dort vieles leisten, und unsere Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss an. Ich möchte abschließend zu zwei Punkten aufrufen. Die Staatsregierung und die Verwaltung sollen souverän als Diener der Bürger und Wächter der Ordnung entscheiden. Unsouverän ist, wer sein ihm gegebenes Ermessen nicht im Sinne des Bürgers ausübt. Das erleben wir leider oft. Für mich ist es als Haushälter ein Zeichen, dass es zu viele Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt – ganz grundsätzlich und nicht auf den Einzelnen bezogen. Daraus ergibt sich womöglich eine Angst: Wenn ich eine Ermessensentscheidung ausübe und anschließend etwas passiert, muss ich mich rechtfertigen. Ich habe Angst vor einer Entscheidung. Das wünsche ich mir anders. Üben Sie Ihr Ermessen bitte souverän im Sinne des Bürgers aus. Uns Abgeordneten wünsche ich das ebenso. Wir können uns nicht über die Exekutive oder Judikative erheben, aber wir können die Ermessensspielräume der Exekutive analysieren und zu bürger- und kundennahen Entscheidungen motivieren. Wir können die Exekutive nicht zwingen, etwas zu tun, aber wir können sie ermuntern und auffordern. Und aus unserer politischen Verantwortung und Verantwortung aus den Reihen der Bürgerschaft als Souverän gewählt zu sein, können wir motivieren. Meine Losung, die Losung unserer Fraktion und die Losung aller Mitglieder ist: In dubio pro cive et civibus. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit für das Petitionswesen im Freistaat. Glück auf! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten den Kollegen Patt für die CDU-Fraktion und setzen nun mit der AfD-Fraktion fort. Ich erteile Herrn Kollegen Mayer das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger des Freistaates Sachsen! Der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum 2024/2025 liegt vor, ein Zeitraum, der geprägt war von der Neuwahl des Landtags und der damit verbundenen halbjährigen Arbeitspause des Petitionsausschusses bis zur Neubildung der Staatsregierung im Januar 2025. Bevor ich auf unsere Ausschussarbeit eingehe, ein Wort zum Petitionsrecht. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 35 der sächsischen Verfassung. Es ist niedrigschwellig, formlos und kostenfrei zugänglich, ein direktes Instrument der Bürgerbeteiligung. Es verlangt keinen Anwalt, keine Frist und keine Vorkenntnisse. Gerade in Zeiten, in denen viele Bürger das Gefühl haben, mit ihren Anliegen bei Behörden nicht durchzudringen, ist der Petitionsausschuss eine wichtige Schnittstelle zwischen Staat und Bürger. Wer eine Petition schreibt, nimmt sein Grundrecht wahr und verdient dafür eine ernsthafte, zügige und konstruktive Bearbeitung. Die zunehmende Verhinderungsbürokratie in Sachsen macht uns die Arbeit für die Bürger nicht leichter. Wir sehen inzwischen an vielen Stellen, dass diese von meinen Vorrednern eingeforderte Abwägung zugunsten des Bürgers nicht stattfindet. An dieser Stelle möchte ich aber den Mitarbeitern des Petitionsdienstes sowie meinen Fraktionskollegen und ihren Mitarbeitern danken, die auch in diesem arbeitsintensiven Übergangszeitraum zwischen zwei Wahlperioden zahlreiche Petitionsakten sorgfältig bearbeitet haben. Besonders dem Petitionsdienst gilt noch mal ein ausdrücklicher Dank. Die Zahlen zu unseren bearbeiteten Petitionen wurden von meinen Vorrednern bereits genannt, diese will ich hier nicht wiederholen. Aber drei Beispiele möchte ich ansprechen, wie sich die AfD-Fraktion hier im Parlament bei Antworten zu Petitionen leider nicht zugunsten der Bürger durchsetzen konnte. Erstens. Als 722 Bürger aus Böhlen protestierten, weil ihnen eine Zeltstadt für zusätzliche 300 Asylbewerber vor die Nase gesetzt wurde, hat unsere Fraktion die Frage gestellt, die sich alle anderen gescheut haben zu stellen: Was ist Bürgerbeteiligung wert, wenn am Ende ohnehin über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird? Die Bürger hatten hierbei keine Chance. Zweitens. Als die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Eifer der politischen Korrektheit die überlieferten Bezeichnungen von 143 Kunstobjekten veränderten, protestierten mehr als 8 000 Bürger mit einer Petition. Das ist verständlich, wenn zum Beispiel der vor 300 Jahren mit sächsischer Kunstfertigkeit entstandene „Mohr mit der Smaragdstufe“ nun online „Sternchen, Sternchen, Sternchen, Sternchen mit der Smaragdstufe“ benannt wird, weil die aus Altbundesländern importierte Leitungsebene ihre woke Psychose auslebte. (Zustimmendes Klopfen Eric Recke, BSW) Die AfD-Fraktion erreichte eine Anhörung im Petitionsausschuss. Es war unsere Fraktion, die dem Anliegen im Plenum eine Stimme gab. Doch wie so oft: Die Bürger hatten keine Chance, die Altparteien umzustimmen. Drittens – und das ist der Punkt, der bis heute nachwirkt –. Als Bürger die Aufarbeitung der Coronapolitik verlangten, waren wir es, die diese Aussprache im Plenum überhaupt erst eröffnet haben. Besuchsverbote, Freiheitseinschränkungen, staatliche Übergriffe auf den privatesten Bereich des Lebens: All das wollten andere offenbar am liebsten unter der Überschrift „erledigt“ zu den Akten legen. Wir haben das nicht zugelassen. Meine Damen und Herren! Diese drei Beispiele sind kein Zufall, sie zeigen ein Muster: Immer dann, wenn ein Anliegen wirklich unbequem wurde – Migration, kulturelle Identität, staatliche Grundrechtseingriffe –, hat unsere Fraktion im Plenum den Mund aufgemacht und wird es weiterhin tun. Das ist kein Ausdruck von Streitlust, das ist Ausdruck dessen, dass wir das Petitionsrecht ernst nehmen als das, was es ist: ein Grundrecht der Bürger auf Gehör und kein Verwaltungsvorgang, den man am besten geräuschlos abwickelt. Deshalb ist es bedauerlich, dass uns mit der neuen Geschäftsordnung die Redezeit zu einzelnen Petitionen – die sowieso schon abends, nachts, als fast letzter Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung erscheinen, was für die Bürger meistens gar nicht mehr nachvollziehbar ist – von 5 Minuten auf 3 Minuten gekürzt wurde. Offenbar will die Mehrheit der Volksvertreter in diesem Hohen Haus nicht hören müssen, was das Volk in unserem Land wirklich bewegt, (Sören Voigt, CDU: Die Geschäftsordnung wurde ohne Gegenstimmen geändert! Ohne Gegenstimmen!) weil sie es nicht ertragen, an Ihr Versagen erinnert zu werden. Vielen Dank. (Daniela Kuge, CDU: Die Geschäftsordnung wurde mit Beteiligung der AfD beschlossen!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Mayer von der AfD-Fraktion. Wir fahren jetzt in der Aussprache fort. Als Nächstes ist die Fraktion BSW an der Reihe, und ich sehe Herrn Kollegen Bernd Rudolph; bitte schön.

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Bernd Rudolph BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Politik darf nicht über die Köpfe der Menschen hinweg gemacht werden. Sie muss zuhören, Probleme aufnehmen und bereit sein, Entscheidungen auch zu korrigieren. Kaum ein Instrument unserer Verfassung verkörpert diesen Anspruch so unmittelbar wie das Petitionsrecht. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen das Vertrauen in politische Institutionen verloren haben, ist das wichtig; denn eine Petition gibt jedem die Möglichkeit, sich unmittelbar an dieses Parlament zu wenden, unabhängig von Alter, Herkunft oder Geldbeutel, ohne große bürokratische Hürden und ohne Kosten. Das Petitionsrecht ist damit tatsächlich ein demokratisches Jedermannsrecht. Und es erfüllt noch eine zweite wichtige Funktion: Petitionen zeigen uns sehr konkret, wo der Schuh drückt. Sie bringen Erfahrungen aus dem Alltag in dieses Parlament und machen auf Probleme aufmerksam, die in Ministerien und Verwaltungen manchmal gar nicht oder erst sehr spät wahrgenommen werden. Der vorliegende Bericht zeigt, dass die Menschen dieses Recht nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig dieses Instrument sein kann, sehen wir aktuell bei einem Thema, das auch uns als BSW besonders beschäftigt: die Schulsozialarbeit. Der Landesschülerrat hat eine Petition für den dauerhaften Erhalt und den flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit an sächsischen Schulen auf den Weg gebracht. Mehr als 4 600 Menschen haben sie unterstützt. Dahinter steht ein sehr konkretes Problem. Schulsozialarbeit ist kein Luxus, den man sich in guten Haushaltsjahren leistet und bei knapper Kasse wieder streicht. Schulsozialarbeiter helfen bei persönlichen Krisen, schlichten Konflikte, unterstützen Lehrerinnen und Lehrer und leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt an unseren Schulen. (Beifall BSW) Die Petition macht deutlich, dass die Betroffenen die Debatte um Kürzungen und fehlende Planungssicherheit sehr genau wahrnehmen. Sie sagen uns: Spart nicht bei unseren Kindern! Genau dafür brauchen wir das Petitionsrecht; denn die Menschen, die eine Petition einreichen oder unterstützen, beschweren sich nicht einfach nur, sie beteiligen sich. Sie machen auf Missstände aufmerksam, bringen Argumente ein und erwarten zu Recht, dass wir uns damit auseinandersetzen. Der Bericht zeigt übrigens auch, dass Petitionen durchaus etwas bewirken können. 2024 gab es bei rund 26 % der gefassten Beschlüsse ein positives Bearbeitungsergebnis, 2025 bei rund 21 %. Es ist völlig klar: Natürlich kann nicht jeder Petition abgeholfen werden, und der Petitionsausschuss kann politische Entscheidungen oder Gerichtsurteile nicht einfach ersetzen. Kollege Patt hat darauf hingewiesen, und das gilt natürlich auch für die von Kollege Mayer hier dargelegten Beispiele. Doch er kann Verwaltungshandeln überprüfen, vermitteln und politische Probleme sichtbar machen. Genau darin liegt seine Stärke. Deshalb sollten wir Petitionen auch nicht als bloße Formsache behandeln; das tun wir auch nicht. Wenn wir wollen, dass Menschen Vertrauen in demokratische Institutionen haben, dann müssen sie erleben können, dass Beteiligung einen Sinn hat, dass ihre Argumente gehört werden, dass sie geprüft und ernst genommen werden. Das gilt für die Schulsozialarbeit genauso wie für die vielen anderen Anliegen, mit denen sich Menschen an diesen Landtag wenden. Mein Dank gilt deshalb den Bürgerinnen und Bürgern, die von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen, ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes und den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Petitionen zeigen uns, wo politische Entscheidungen auf die Lebenswirklichkeit der Menschen treffen. Wir sollten diese Hinweise nicht als Störung betrachten, sondern als das, was sie sind: ein wichtiger Teil der lebendigen Demokratie. Vielen Dank. (Beifall BSW und Daniela Kuge, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die BSWFraktion sprach Kollege Rudolph. Wir fahren nun mit der SPD fort. Bitte, Herr Kollege Dulig.

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Martin Dulig SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Petitionen reden, müssen wir über Erwartungen reden. Was ist, wenn jemand eine Petition einreicht? Dann möchte die Person, dass ihr geholfen wird und im besten Fall eine Entscheidung anders getroffen wird als zuvor. Kann das der Petitionsausschuss? Das kommt darauf an. Wir haben sehr häufig den Fall, dass sich Menschen mit der Haltung an uns wenden: Ich habe recht, und ihr müsst mir zu meinem Recht verhelfen. Es ist nicht einfach, mit den unterschiedlichen Erwartungshaltungen umzugehen. Wenn wir über Petitionen reden, blicken wir auf eine längere Geschichte zurück. Schon zu DDR-Zeiten haben die Menschen die Erfahrung gemacht, mit einer Eingabe etwas bewegen zu können. Die Erfahrungen mit Eingaben waren allerdings unterschiedlich. Diejenigen, die sich mit einer Eingabe politisch geäußert haben, wussten nicht, welche Konsequenzen das für sie haben würde. Manchmal hatte eine Eingabe Konsequenzen, manchmal nicht. Eine Familie, die sich dafür eingesetzt hat, eine Wohnung zu erhalten, konnte das Glück haben, dass aufgrund der Eingabe etwas geschah. Die Behandlung einer Eingabe lag im Gutdünken. Manchmal führte sie zur Befriedigung des Anliegens, manchmal war sie mit Nachteilen oder mit Nichtachtung verbunden. Der große Unterschied besteht darin, dass wir nun in einem Rechtsstaat leben und der Petitionsausschuss die Dinge, die uns vorgelegt werden, im Rahmen dieser Rechtsstaatlichkeit prüfen kann. Dahinter steht die Verantwortung, Prozesse kritisch zu hinterfragen; denn Verwaltung besteht aus Menschen. Es werden auch Fehler gemacht. Nicht jede Entscheidung kann man nachvollziehen. Es gibt Ermessensspielräume, die man auch in eine andere Richtung nutzen kann. Deshalb ist es sinnvoll, dass es eine Einrichtung wie den Petitionsausschuss gibt, der mit dieser Draufsicht auf Verwaltungsprozesse prüfen kann, ob das, was uns vorgelegt wird, plausibel ist oder ob man einen anderen Weg gehen kann. Diese Erwartung können wir erfüllen. Deshalb muss man sich die Arbeitsweise des Petitionsausschusses anschauen. Ich kann mich dem Dank nur anschließen. Ich finde, dass wir im Petitionsausschuss sehr kollegial arbeiten, weil wir in der Sache entscheiden. Wenn man in der Sache entscheidet, stellt sich immer die Frage nach der Grundlage. Grundlage sind die Stellungnahmen, die wir bekommen. Wir schauen, ob das plausibel ist. Wenn es plausibel ist, kann man dem Votum folgen, ob einer Petition abgeholfen werden kann, ob sie erledigt ist oder ob ihr nicht abgeholfen werden kann. Das passiert in den allermeisten Fällen. Deshalb muss ich Ihnen widersprechen, weil das, was Sie präsentiert haben, der Arbeitswirklichkeit, die Sie selbst an den Tag legen, widerspricht. Sie machen das Gleiche: Sie schauen sich die Petitionen und die Stellungnahmen an und prüfen, ob die darin enthaltenen Bewertungen plausibel sind. Deshalb gibt es bei den Abstimmungen eine große Zahl einstimmiger Entscheidungen. Sie tun so, als stünde auf der einen Seite die Regierung und auf der anderen Seite diejenigen, die das Bürgerrecht durchsetzen. Im Petitionsausschuss entscheiden wir in der Sache, und das haben wir immer sehr kollegial getan. Das, was Sie zu präsentieren versucht haben, stimmt nicht mit Ihrer eigenen Arbeitsweise überein. (Zuruf AfD: Mit Ihrer vielleicht!) Das will ich an dieser Stelle deutlich sagen. Ja, das Petitionsrecht hat Verfassungsrang. Die Arbeit ist anstrengend, weil wir Berufspetenten haben, die uns bisweilen an die Grenzen der Arbeitsfähigkeit bringen. Trotzdem hat das Petitionsrecht nicht nur Verfassungsrang, sondern auch einen eigenen Wert. Es stärkt die Demokratie, weil Entscheidungen transparent getroffen und Menschen ernst genommen werden. Was mir in der letzten Zeit bei unserer Arbeit aufgefallen ist: Es geht nicht nur um persönliche Anliegen oder um Dinge, die in der Vergangenheit liegen und bei denen geprüft wird, ob eine Entscheidung richtig war oder neu bewertet werden muss. Wir hatten vor Kurzem eine Anhörung zur Verkehrsanbindung im Dresdner Norden. Aufgrund der Investitionen der Halbleiterindustrie machen sich Bürgerinnen und Bürger Gedanken darüber, was das für die Zukunft, zum Beispiel für die Verkehrsanbindung, bedeutet. Bürgerinnen und Bürger übernehmen politische Verantwortung für Prozesse, in denen wir uns befinden. Menschen beteiligen sich über den Petitionsausschuss an aktuellen politischen Entscheidungen, die wir in Sachsen voranbringen. Ich möchte mich an dieser Stelle für die kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Ich finde es gut und richtig, dass wir einen solchen Petitionsausschuss haben. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollege Martin Dulig von der SPD. Als Nächstes ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Reihe. Frau Kollegin Melcher möchte das Wort ergreifen. Bitte, Frau Kollegin.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2024 waren es 667 Petitionen, im Jahr 2025 587. Dahinter stehen nicht einfach Vorgänge, Aktenzeichen oder Tagesordnungspunkte – dahinter stehen Menschen: Menschen, die ein Problem haben, Menschen, die Kritik äußern, Menschen, die sich Sorgen machen, aber auch Menschen, die einen Vorschlag haben, wie es besser laufen könnte. Genau deshalb ist das Petitionswesen für uns BÜNDNISGRÜNE ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Petitionen zeigen uns Politik aus einer anderen Perspektive, nicht aus der Perspektive von Haushaltsplänen, Gesetzentwürfen oder Koalitionsverträgen, sondern aus der Perspektive von Menschen, die von unseren Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Eine Petition kann ein persönliches Anliegen sein und gleichzeitig auf ein strukturelles Problem hinweisen. Ein Beispiel: Wenn ein Bus gestrichen wird, ist für uns nur eine Verbindung im Fahrplan gestrichen. Für einen Jugendlichen kann das aber mehr bedeuten. Er kann nach der Schule nicht mehr zum Fußballtraining, zum Verein oder zum Turnen gehen. Genau diese Verbindung zwischen einer politischen Entscheidung und dem konkreten Leben der Menschen macht das Petitionswesen aus unserer Sicht wertvoll. Petitionen zeigen uns, wo Politik funktioniert, aber auch, wo sie nicht funktioniert. Sie geben Menschen die Möglichkeit, ihre persönlichen Sorgen auf eine politische Ebene zu heben. Wir haben in dieser Legislaturperiode einen wichtigen Schritt gemacht, um diese Ebene zu stärken: Wir haben öffentliche Petitionen eingeführt. Das war eine Neuerung, für die wir BÜNDNISGRÜNE uns über viele Legislaturperioden hinweg intensiv eingesetzt haben. Nun können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen erstmals beim Sächsischen Landtag öffentlich einreichen und von anderen mitzeichnen lassen. Aktuell gibt es 27 öffentliche Petitionen, vier davon befinden sich noch in der Mitzeichnungsfrist. Das verändert auch die Arbeit des Petitionsausschusses. Wir sehen nicht nur, dass eine einzelne Person ein Anliegen hat, sondern auch, wie viele Menschen dieses Anliegen unterstützen und teilen. Das ist für unsere parlamentarische Arbeit von Bedeutung. Ab 2 500 Unterschriften können wir über eine öffentliche Anhörung beraten. Aktuell betrifft das zum Beispiel die Petition „Berufliches Gymnasium in Riesa erhalten“ oder die Petition „Schulsozialarbeit erhalten und ausbauen für starke Schulen in Sachsen“. Wenn 2 500 Menschen hinter einem Anliegen stehen, sollten wir genau hinschauen und zuhören. Deshalb sehe ich es kritisch, wenn dieses Quorum erreicht wird und wir trotzdem keine Anhörung beantragen. Nicht jede Petition kann automatisch zu einer Anhörung führen. Aber wenn viele Menschen ihre Zustimmung zum Ausdruck gebracht haben, sollten wir den Dialog mit den Petentinnen und Petenten suchen. Denn genau darum geht es doch bei öffentlichen Petitionen: Wir öffnen das Parlament, und dann müssen wir auch bereit sein, zuzuhören. Ich sage es ganz deutlich: Das betrifft auch Themen, bei denen ich politisch eine andere Meinung habe, zum Beispiel die Forderung nach einer stärkeren Bejagung des Wolfes oder beim Stopp des Ausbaus der Windenergie. Eine Petition verpflichtet uns überhaupt nicht, die Forderung zu übernehmen, aber sie verpflichtet uns, sie ernst zu nehmen und uns mit ihr auseinanderzusetzen. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Unterschied und auch ein Unterschied, den aus meiner Sicht die AfD-Fraktion noch nicht verstanden hat. Sie ist es nämlich, die regelmäßig Petitionen ablehnt als öffentliche Petitionen, die sich gegen sie richten, beispielsweise bei einem AfD-Verbotsverfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Themen die Menschen beschäftigen, zeigt der Jahresbericht sehr deutlich. Bildung gehört dabei regelmäßig zu den großen Themen. Es geht um Anerkennung von Rechenschwäche als besondere Lernschwäche, um die Besoldung von Lehrkräften, um Lehrkräftemangel, um die Situation an unseren Hochschulen. Aber auch Demokratie- und Integrationsprojekte beschäftigen die Menschen, genauso wie Klima-, Tier- und Naturschutz. Es geht um Streckenreaktivierung oder um den Einsatz von Mährobotern. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal kommen über Petitionen auch ganz konkrete Verbesserungsvorschläge für unsere Politik. So war das zum Beispiel (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) beim Reparaturbonus und seinem Antragsverfahren. Das heißt, Petitionen sind eben nicht nur ein Beschwerdebrief an den Staat, sie können auch ein Ideengeber für das Parlament sein. Manchmal verbessern so Bürgerinnen und Bürger damit unsere Politik. Ein besonders eindringliches Beispiel war für mich die Sammelpetition zu Post-Covid, ME/CFS und Post-Vac. Hier gab es einen umfangreichen Austausch mit den Petenten, eine Anhörung und intensive Beratungen. Genauso stelle ich mir die parlamentarische Petitionsarbeit vor: Wir hören zu, wir prüfen, wir diskutieren und wir nehmen die Erfahrung der Menschen in unsere politische Arbeit mit. Deshalb möchte ich ein positives Fazit für die Jahre 2024 und 2025 ziehen. Wir haben wichtige Schritte zur Modernisierung und Öffnung des Petitionswesens gemacht. Wir haben uns intensiv mit den Anliegen der Menschen auseinandergesetzt, die sich an uns wenden. Damit ist noch nicht alles geschafft. Wir müssen weiter daran arbeiten, die Verfahren gut und transparenter zu gestalten. Wir müssen offen bleiben für Kritik, auch für Kritik an unserer eigenen Arbeit. Das ist vielleicht die wichtigste Funktion von Petitionen: Sie sind ein Stück weit ein Korrektiv. Sie erinnern uns daran, dass wir hier im Parlament nicht nur für uns selbst Politik machen. Wir machen Politik für die Menschen, die jeden Tag mit den Folgen unserer Entscheidungen leben müssen. Deshalb sollten wir die Menschen, die sich an uns wenden, nicht als Störung unseres politischen Alltags betrachten, sondern als das, was sie sind: unser wichtigstes Korrektiv. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft aus zwei Jahren Petitionsarbeit. Wir sollten nicht nur dann ansprechbar sein, wenn wir um Zustimmung bitten. Wir sollten ansprechbar sein, wenn Menschen uns sagen, was sie bewegt, ihre Ideen aufnehmen und ihre Kritik aushalten; denn ein offenes Parlament ist kein Parlament, dass immer einer Meinung mit den Bürgerinnen und Bürgern ist. Ein offenes Parlament ist ein Parlament, das zuhört. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU und Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten die Rede von Frau Kollegin Melcher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir schließen nun die Fraktionsrunde mit der Fraktion Die Linke ab. Für sie spricht Frau Kollegin Nagel. Bitte, Sie haben das Wort.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Seit 12 Jahren bin ich Abgeordnete dieses Sächsischen Landtags. Seit dieser Legislatur habe ich nun die Gelegenheit, im Petitionsausschuss zu arbeiten und das Petitionswesen kennenzulernen. Ich war sehr gespannt auf die Arbeit, darauf, mit welchen Anliegen sich Menschen an den Landtag wenden und wie wir als Gremium dieses Landtags Abhilfe schaffen können. An sich ist so ein Petitionsverfahren eine prima Sache. Es gibt Bürgerinnen und Bürgern – zumeist außerhalb von Parteien und Initiativen, also außerhalb politischer Organisationen – die Möglichkeit, ihr Anliegen vorzutragen und damit ihre Lebenswelt zu verbessern. Manche äußern ihre Unzufriedenheit mit dem Verwaltungshandeln, einige tragen konkrete Wünsche an das Regierungshandeln vor. Für manche ist der Petitionsausschuss die letzte Anlaufstelle, um noch irgendwie Gehör zu finden. So ein Petitionsausschuss könnte ein geeignetes Gremium sein, um Nähe zu den Menschen herzustellen. Doch ich muss feststellen, dass das eher ein Wunschtraum ist. Nach anderthalb Jahren im Petitionsausschuss stelle ich zumindest fest, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger viel zu oft zu einem Verwaltungsverfahren aus Eingabe und Antwort verdampfen. Das war es dann. Bis auf wenige Ausnahmen werden vor allem Nummern und Verwaltungsvorgänge produziert. Damit möchte ich auf keinen Fall die Arbeit des Petitionsdienstes kritisieren. Ich bin sehr dankbar für die umfassende und engagierte Arbeit sowie die freundliche Zusammenarbeit. Was ich kritisieren möchte, ist die Arbeit des Petitionsausschusses aufgrund von Entscheidungen der Mehrheit seiner Mitglieder, also die Art und Weise, wie das Petitionsverfahren sehr oft abläuft. Seit dieser Legislatur gibt es die Möglichkeit – Herr Patt und die nachfolgenden Rednerinnen haben darauf hingewiesen –, Petitionen öffentlich zur Mitzeichnung einzustellen. Der Petitionsausschuss prüft anhand formaler Kriterien, die wir gemeinsam beschlossen haben, ob die eingereichten Petitionen diesen Kriterien entsprechen. Dann dürfte der Veröffentlichung zur Mitzeichnung durch andere nichts mehr im Wege stehen. Doch wir hatten und haben immer wieder sehr zähe Diskussionen und Widersprüche zur Veröffentlichung, weil man meint, das politische Ergebnis bereits zu kennen. An dieser Stelle wird zu wenig aus Sicht der Petentinnen und Petenten gedacht. Ich hoffe, dass wir diese zermürbenden Diskussionen nicht mehr so oft führen müssen, wenn eine Petition erst einmal als rechtmäßig befunden wurde. Versetzen wir uns doch einmal einen kurzen Augenblick in die Lage einer Bürgerin oder einer dörflichen Initiative, die ein konkretes Anliegen hat. In den meisten Fällen weiß sie wenig von den Abläufen im Landtag oder darüber, wie genau politische Entscheidungen zustande kommen oder was es braucht, um politisch Gehör zu finden. Die Bürgerin oder die Initiative hat sich Gedanken gemacht und möchte konkret etwas vorschlagen. Sie macht sich auf der Seite des Petitionswesens schlau und reicht ihre Eingabe ein. Entspricht das Anliegen formalen Kriterien, bekommt sie eine Antwort, dass die Petition eingegangen ist und bearbeitet wird. Es entsteht also die Hoffnung, dass sich wirklich etwas in ihrem Sinne verändert. Sucht dann aber die Bürgerin oder die Initiative nicht selbst aktiv Kontakt zu einem oder einer Abgeordneten aus dem Petitionsausschuss und bittet um Zusammenarbeit zu dieser Petition, passiert aus ihrer Sicht erst einmal wochenlang nichts. Dann kommt irgendwann wieder Post. Darin wird mitgeteilt, dass das Anliegen noch bearbeitet wird. Oder sie bekommt eine Antwort, die in den allermeisten Fällen lautet: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. 2025 war es konkret in genau 72 % der Fälle so: Es konnte dem Anliegen nicht abgeholfen werden. Die Wartezeit betrug zwischen einem halben und einem ganzen Jahr. Manchmal war es viel länger als ein Jahr. Das alles, um gesagt zu bekommen, dass dem Anliegen nicht abgeholfen werden kann. Das ist ein starkes Stück für die Menschen, die sich an uns wenden. Hinzu kommt, dass sie sich im Ausschuss für fünf Jahre, für eine gewisse Laufzeit, nicht wieder einbringen und keine Einwendung machen können. Das ist ganz schön wild. Das – so möchte ich in den Raum fragen – sind die von uns allen gemeinsam eingerichteten Strukturen? Was macht das mit den Bürgerinnen und Bürgern? Wer fühlt sich mit seinem Anliegen mit so einem Verfahren tatsächlich angenommen? Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Juliane Nagel Die Linke

Ja, das mache ich gern. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Dann spricht jetzt die Ausschussvorsitzende, Frau Kuge, an Mikrofon 6.

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Daniela Kuge CDU

Sind Sie nicht auch meiner Meinung, dass es an uns selbst liegt, wie lange der Petent auf eine Antwort wartet? Können Sie mir denn nicht recht darin geben, dass ich das regelmäßig anmahne? Es liegt doch wohl an den Ausschussmitgliedern selbst, wie schnell ein Verfahren abgearbeitet wird. (Zustimmendes Klopfen CDU) Es liegt an Ihnen genauso wie an allen anderen, die nicht schnell genug abarbeiten. Geben Sie mir darin recht?

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Juliane Nagel Die Linke

Das hat verschiedene Ursachen. Wir haben einen Sitzungsturnus, der ein schnelles Reagieren nicht ermöglicht. Das ist so. Selbstverständlich liegt es auch an den einzelnen Mitgliedern. Das Engagement, sich um Petitionen zu kümmern, ist sicher ungleich verteilt. Ich will aber der Fairness halber sagen, dass es nicht in jedem Fall möglich ist, die Komplexität so schnell zu reduzieren, dass man kurzfristig eine Stellungnahme schreiben kann. Es gibt verschiedene Ursachen. Ich habe versucht – damit trete ich wieder in meine Rede ein –, einmal aus der Sicht einer Bürgerin zu denken, was eigentlich ankommt. Ich selbst kenne Petent/-innen persönlich – diese Petitionen habe ich aber nicht bearbeitet –, die haben zwei Jahre oder so ähnlich gewartet. Das waren keine komplexen oder herausfordernden Sachverhalte. Das ist einfach nicht in Ordnung und unbefriedigend. Ich möchte nun wieder zurückgehen. Mir ist klar, dass wir nicht jedes Anliegen – und damit knüpfe ich ein wenig an die Antwort an – eingehend behandeln können. In vielen Fällen ist es auch nicht nötig. Wenn wieder einmal jemand per Petition den Rundfunkstaatsvertrag abgeschafft haben möchte, eine Vermittlung in einem Familienstreit oder einer persönlichen Sache sucht, sind wir als Petitionsausschuss einfach nicht der richtige Ansprechpartner. Das kann man so deutlich sagen. Allerdings gibt es oft genug Petitionen, die zu aktuellen legislativen Verfahren gestellt werden und man anhand des Schreibens merkt, dass jemand am Verfahren und den Entscheidungen interessiert ist. Manchmal tragen Menschen konkrete Missstände vor. Es hängt dann von der Bereitwilligkeit der oder des Abgeordneten ab, ob sie nicht nur ein einfaches Antwortschreiben ausfertigen, sondern einen Vor-Ort-Termin oder eine Anhörung im Landtag durchführen. Diese sind absurderweise nicht öffentlich oder – wie es mir passiert ist – eben auch nach Gusto von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt werden. – Nein, es findet in diesem Fall keine Anhörung statt. – Das ist kein guter Weg. Ich habe jedenfalls den Eindruck gewonnen, dass es stark vom Gusto oder dem Engagement einzelner Abgeordneter abhängt, inwiefern sie ein Thema ernst und wichtig nehmen oder nur möchten, dass das Verwaltungsverfahren schnell abgeschlossen wird. Aus meiner Sicht entspricht eine solche Haltung, wie ich sie geschildert habe, nicht dem Anspruch nach Bürgernähe und Responsivität, die wir Sie wissen, um vielleicht noch einmal auf eine abstraktere Ebene zu kommen, dass wir als Fraktion Die Linke das Petitionsverfahren grundsätzlich reformieren möchten. Dazu haben wir in der letzten Legislatur einen konkreten Gesetzesvorschlag eingereicht. Dieser sieht unter anderem vor, das Petitionsausschussgesetz zu einem modernen Petitionsgesetz weiterzuentwickeln, damit das Petitionswesen transparenter, öffentlicher, niedrigschwelliger und gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention barrierefrei wird. Bisher werden die Grundsätze zum Petitionsverfahren von einer Mehrheit der Mitglieder des Petitionsausschusses geregelt. Das passiert nicht öffentlich. Wir finden, dass das keine gute Grundlage ist. Für die Arbeit des Petitionsausschusses in dieser Legislatur wünsche ich mir Flexibilität, Aufgeschlossenheit und viel öfter eine Haltung der Offenheit gegenüber den Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger an uns herantragen, sowie das Ausnutzen der Möglichkeiten, die uns im Umgang mit den Petitionen zur Verfügung stehen. Vielen Dank. (Beifall Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Nagel für die Fraktion Die Linke. Nun hat der Kollege Berger die Möglichkeit zur Rede. – Er möchte nicht in das Geschehen eingreifen. Mit Blick auf die noch verfügbaren Redezeiten in unterschiedlich geringem Ausmaß wäre die Frage, ob noch eine zweite Runde eröffnet werden soll. – Ich sehe Herrn Kollegen Patt am Mikrofon. Bitte schön.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank. Unabhängig davon, dass ich noch die Übersetzung schuldig war – in dubio pro cive et civibus: im Zweifel für den Bürger und die Bürgerschaft; so ist unser Leitspruch–, möchte ich auf Herrn Mayer noch einmal eingehen. Herr Mayer, meine Bitte an Sie ist, mit Berichterstattungen nicht Adressen zu requirieren und zu sammeln, sondern im Sinne des Bürgers zu entscheiden und Sachen zu erledigen. Der Bürger sucht eine Erledigung. Er sucht nicht den Klamauk. Das gibt es auch. Diese können über Ihre Partei eingebracht werden. Die Bürger, die sich an den Petitionsausschuss wenden, möchten in der Regel eine Erledigung. Es bleibt auch nichts geheim, Herr Mayer, was Sie hier andeuten wollten. Das stimmt nicht. Wir haben eine Geschäftsordnung, die Sie mitbeschlossen haben. Es wurde einstimmig beschlossen, dass wir ein Verfahren dafür haben. Alle Petitionen werden im Sachverhalt, in der Beurteilung und im Ergebnis offengelegt. Sie sind für jeden Bürger einsehbar. Jeder kann also diese Berichte sehen. Dabei kann ich Sie überhaupt nicht verstehen. Wir unterscheiden uns. Das wurde die letzten Tage noch einmal deutlich. Wir suchen Lösungen – Sie scheinen häufiger Klamauk und Krawall zu suchen. Ich bitte Sie: Machen Sie einfach mit, damit wir was für den Bürger erledigen. Vielen Dank. (Beifall Sören Voigt, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Patt von der CDU-Fraktion in der zweiten Runde. Herr Mayer möchte darauf reagieren. Möchten Sie das als Kurzintervention oder im Rahmen Ihrer Redezeit? (Norbert Mayer, AfD: Im Rahmen der Redezeit!) – Sie haben noch knapp 2 Minuten. Bitte, Herr Mayer.

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Norbert Mayer AfD

Herr Patt, zum Ersten möchte ich etwas zur Geschäftsordnung sagen. Der Redezeitkürzung im Plenum für Themen der Petitionen haben wir nicht zugestimmt. Ich bin selbst Mitglied des Präsidiums. Ich weiß ziemlich genau, dass wir nicht zugestimmt haben, weil wir eine Kürzung der Redezeit, wie ich es auch kritisiert habe, als bedenklich ansehe. In 3 Minuten dem Plenum das Anliegen des Bürgers zu schildern und dazu unsere Stellungnahme abzugeben, das ist schon äußerst kurz und gelingt selten ausführlich. Das zum ersten Punkt. Zum zweiten Punkt. Die Unterstellung, dass wir hier Klamauk suchen würden, ist falsch. Wir versuchen, und auch ich versuche, für die Bürger, so wie Sie es gesagt haben, eine Lösung zu finden, mit der Behörde und den Bürgern in Kontakt zu treten. Ich spreche sehr oft mit den Bürgern und versuche, die Hintergründe zu erfahren, um den Bürgern zu helfen; manchmal gelingt das auch. Was ich vorhin weggelassen oder noch nicht gesagt habe, hole ich nun nach: Ich möchte mich bei der Vorsitzenden Frau Kuge bedanken. Sie hat – ich war auch in der letzten Legislatur im Petitionsausschuss – eine deutlich entspanntere Atmosphäre geschaffen, und eine Zusammenarbeit war bei vielen Petitionen möglich. Bei den vielen Hundert Petitionen, die wir im Jahr bearbeiten, gibt es schon sehr viele, bei denen wir miteinander klarkommen. Es gibt aber Punkte, bei denen wir eine andere Meinung haben, den Bürgern helfen wollen, es aber von Staats wegen nicht geht oder auch nicht gewollt ist. Es gibt diese Verhinderungsbürokratie, gegen die Sie genauso wie ich ankämpfen. Das wollte ich nur einmal deutlich machen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Danke, Herr Mayer. Ich sehe an Mikrofon 4 den Kollegen Patt erneut stehen, der vermutlich eine Kurzintervention halten möchte.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Herr Mayer, angesichts der langen Listen unbearbeiteter Petitionen, bei denen die Berichterstatter oder Mitberichterstatter von Ihrer Fraktion kommen, möchte ich auch im Sinne von Frau Nagel noch einmal zur Schnelligkeit aufrufen. Es muss manches sicherlich gut bedacht werden, aber nicht in dieser Vielzahl. Fast alle Kollegen sind in der Lage, schnell ihre Petitionen im Sinne des Bürgers zu bearbeiten. Dass ausgerechnet alle Petitionen, die bei Ihnen landen, eine so lange Zeit brauchen und sich teilweise über Jahre hinziehen, finde ich nicht gut. Bitte lassen Sie uns im Schulterschluss gemeinsam daran arbeiten, dass die Bürger schnell eine Antwort und Erledigung bekommen. Wo wir Zeit brauchen, nehmen wir uns diese. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Patt auf Herrn Mayer, der darauf reagieren möchte.

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Norbert Mayer AfD

Ich muss dem entschieden entgegentreten, dass es bei den Petitionen, die die AfD-Fraktion bearbeitet, länger dauert als in anderen Fraktionen. Es gibt auch in anderen Fraktionen Petitionen, die sehr lange in Bearbeitung sind. Herr Patt, Sie wissen das. Es gibt Petitionen, bei denen es sehr lange dauert. Es gibt eine Petition zur Schlossinsel Grillenburg. Die ist jetzt in der vierten oder fünften Legislatur. Sie stammt aus dem Jahr 2014 oder sogar 2011. Unser gemeinsames Anliegen, auch meiner Vorgänger, die diese Petition bearbeitet haben, ist, dass wir diese Geschichte – das Ansehen der Schlossinsel Grillenburg – zum Erfolg zu führen und wir sie bis zum Ende begleiten. Das ist zum Beispiel eine Petition, die sehr lange zurückliegt. Das haben Ihre Kollegen von der CDU, die das vor mir bearbeitet haben, genauso gesehen. Solche Petitionen gibt es. Wir können sie gern anschauen. Die Petition zum Palaisgarten ist auch eine. Es geht um den Palais Sommer. Wir versuchen seit Jahren, das SIB zum Einlenken zu bewegen, dass sie den Betreiber, der das dort gemacht hat, nicht hinauswerfen. Er hat das Schloss, also dieses Palais, mit Farblicht angestrahlt. Das hat angeblich die Bausubstanz gefährdet. Solche Dinge habe ich schriftlich vom SIB – von einer staatlichen Behörde – bekommen, Herr Patt. Deswegen bleiben wir hartnäckig, damit es vielleicht doch noch ein Einlenken gibt. Es haben damals, glaube ich, 12 000 Bürger unterschrieben, dass der Betreiber diesen Palais Sommer weiter betreiben soll. Wir begleiten diese Petition. Das kann ich hier nicht unwidersprochen stehen lassen. Danke schön. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Danke, Herr Mayer, für die Antwort auf die Kurzintervention. Gibt es in dieser zweiten Rederunde weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, diese Unterrichtung als Plenum zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Damit wurde der Unterrichtung des Petitionsausschusses in Drucksache 8/8317 zugestimmt. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend, für die geleistete Arbeit des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Frau Kollegin Kuge und des ihn betreuenden Referates im Landtag im Namen aller Abgeordneten des Sächsischen Landtags herzlich zu danken. Wir haben in der heutigen Aussprache ein Bild vermittelt bekommen, dass jede Petition im Petitionsausschuss ernst genommen wird, dass mit großer Sorgfalt vorgegangen wird, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu prüfen, und dass nicht nur bei einer Fraktion, sondern fraktionsübergreifend der Wille erkennbar ist, Menschen bei einem Problem oder einer Idee zu helfen bzw. Lösungen in Konfliktfällen zu finden. Die Debatte hat auch gezeigt – und dafür bin ich dankbar – , dass es einen Weiterentwicklungsbedarf gibt und dass darüber diskutiert werden muss; damit will ich auf Frau Kollegin Nagel eingehen. Auch das ist eine Fähigkeit, die wir als Parlament bzw. in der Demokratie haben, Dinge nicht einfach hinzunehmen, sondern zu schauen, ob die noch besser gehen. Dass wir diese Fähigkeit haben, ist ein gutes Zeichen für die parlamentarische Demokratie im Freistaat Sachsen. Schließlich finde ich, dass der Petitionsausschuss mit seiner wichtigen Tätigkeit auf besondere Art und Weise unterstreicht, dass wir alle miteinander Vertreterinnen und Vertreter der Sächsinnen und Sachsen sind und ihre Interessen vertreten. Deshalb will ich Ihnen persönlich sehr für die Wahrnahme dieser verantwortungsvollen, wichtigen Aufgabe danken. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und vereinzelt AfD – Beifall Staatsregierung) Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Ausweitung des zum Schutz von Kindern und Drucksache 8/7272, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht heute nur die einreichende Fraktion BSW, sie hat dafür maximal 8 Minuten Zeit. Ich sehe Herrn Kollegen Hentschel-Thöricht, um den Gesetzentwurf für seine Fraktion einzubringen. Bitte, Herr Kollege, ich erteile Ihnen das Wort.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ernst meinen wir es eigentlich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Glücksspiels? Diese Frage steht hinter unserem Gesetzentwurf. In Sachsen gilt bereits heute: Zwischen einer Spielhalle und einer allgemeinbildenden Schule soll ein Mindestabstand von 250 Metern liegen. Das ist richtig. Aber wenn diese Regel dem Jugendschutz dient, dann stellt sich eine ganz einfache Frage: Warum endet dieser Schutz am Schultor? Kinder und Jugendliche verbringen ihren Alltag schließlich nicht nur in allgemeinbildenden Schulen. Sie besuchen Jugendhäuser und Jugendtreffs. Sie leben teilweise in Einrichtungen der Jugendhilfe. Sie treffen sich auf Spielplätzen und treiben Sport. Viele Jugendliche und junge Erwachsene besuchen Berufsschulen und andere berufsbildende Einrichtungen. Genau hier besteht eine Lücke im geltenden Recht, und genau diese Lücke wollen wir als BSW schließen. Wir wollen den bestehenden Mindestabstand von 250 Metern auf diese Orte ausweiten, nicht mehr und nicht weniger. Wir fordern keine Verdoppelung oder Verdreifachung des Mindestabstandes. Wir wollen keine Spielhallen schließen oder aus den Städten verdrängen und wir führen auch keinen ideologischen Feldzug gegen eine legale Branche. Das BSW steht nicht für einen Staat, der erwachsenen Bürgern vorschreibt, wie sie ihr Leben zu führen haben. Wer volljährig ist, darf eigene Entscheidungen treffen. Das gilt auch für Entscheidungen, die andere vielleicht nicht für vernünftig halten. Das gehört zu einer freien Gesellschaft. Doch Freiheit und Verantwortung gehören zusammen, und der Staat hat dort eine besondere Verantwortung, wo Kinder und Jugendliche betroffen sind. Dies erkennen wir in den aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht. Deshalb sagen wir: keine Bevormundung von Erwachsenen, aber konsequenter Schutz von Kindern und Jugendlichen. (Beifall BSW) des Entwurfs Mindestabstandsgebots für Spielhallen Jugendlichen im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion BSW Denn wenn 250 Meter Abstand zu einem Gymnasium dem Jugendschutz dienen, warum sollen dieselben 250 Meter dann nicht für eine Berufsschule gelten? Warum sollen ein Jugendhaus, eine Einrichtung der Jugendhilfe, ein Spielplatz oder ein Sportplatz, auf dem sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten, weniger schutzwürdig sein? Darauf gibt es aus unserer Sicht keine überzeugende Antwort. Meine Damen und Herren! Glücksspielsucht ist keine abstrakte Gefahr. Sie kann Existenzen zerstören, Menschen in Verschuldung treiben, Familien belasten und zu erheblichen sozialen Problemen führen. Wer es mit Sozialpolitik ernst meint, darf deshalb nicht erst tätig werden, wenn Menschen bereits tief in der Sucht und in den Schulden stecken. Gute Sozialpolitik beginnt mit Prävention. Und Prävention beginnt nicht erst in einer Beratungsstelle. Sie beginnt auch bei der Frage, was Kinder und Jugendliche in ihrem täglichen Umfeld als normal oder selbstverständlich wahrnehmen. Wenn Glücksspielangebote dauerhaft unmittelbar dort präsent sind, wo junge Menschen lernen, leben, Sport treiben und ihre Freizeit verbringen, kann Glücksspiel zu einem selbstverständlichen Bestandteil ihres Alltags werden. Genau diesem Gewöhnungseffekt wollen wir entgegenwirken. Das ist keineswegs eine revolutionäre Forderung – im Gegenteil: Der Gesetzgeber hat dieses Prinzip längst anerkannt. Der Mindestabstand zu allgemeinbildenden Schulen besteht bereits. Wir fordern also kein neues Instrument. Wir schaffen keine neue Verbotskultur. Wir gestalten eine bestehende Regel endlich konsequent, und das mit notwendigem Augenmaß. Zum BSW gehört es genauso, die wirtschaftliche Realität nicht auszublenden. Hinter einer Spielhalle stehen Betreiber, Beschäftigte, Investitionen und wirtschaftliche Existenzen, und deren Interessen sind legitim. Deshalb enthält unser Gesetzentwurf für bestehende Spielhallen eine Übergangsregelung bis Ende 2028. Wer rechtmäßig investiert hat, braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Ein verlässlicher Staat darf nicht heute etwas genehmigen und morgen ohne angemessene Übergangsfrist die Geschäftsgrundlage entziehen. Aber Bestandsschutz kann auf der anderen Seite auch nicht bedeuten, dass wir erkannte Schutzlücken für alle Zeiten bestehen lassen. Deshalb verbinden wir beides: Kinder- und Jugendschutz auf der einen Seite, wirtschaftliche Vernunft und Rechtssicherheit auf der anderen Seite. Genau diese Balance zeichnet unseren Gesetzentwurf aus. Meine Damen und Herren! Wir erleben in politischen Debatten leider immer noch häufig zwei Extreme: Die einen wollen möglichst alles regulieren und die Bürger bis ins Privatleben hinein erziehen. Die anderen tun so, als sei jede vernünftige Schutzregel bereits ein Angriff auf die Freiheit. Beides überzeugt uns nicht. Wir brauchen einen Staat, der sich dort zurückhält, wo erwachsene Bürger eigenverantwortlich entscheiden können. Doch wir brauchen auch einen Staat, der handelt, wenn Kinder und Jugendliche besonderen Schutz benötigen. Nicht überall mehr Staat, sondern einen handlungsfähigen Staat an den richtigen Stellen – darum geht es in diesem Gesetz. Deshalb sollte die Frage eigentlich auch keine Frage von Regierung und Opposition sein. Wenn die 250 Meter vor einer allgemeinbildenden Schule richtig sind, dann sind sie auch vor einer Berufsschule richtig. Wenn Kinder im schulischen Umfeld Schutz verdienen, dann verdienen sie ihn auch im Jugendtreff, in einer Einrichtung der Jugendhilfe, auf dem Spielplatz oder auf dem Sportplatz. Kinder- und Jugendschutz darf nicht davon abhängig sein, an welchem Ort ein junger Mensch gerade seinen Alltag verbringt. Meine Damen und Herren! Unser Vorschlag ist weder radikal noch unverhältnismäßig. Er ist konsequent, er schützt Kinder und Jugendliche. Er respektiert die Eigenverantwortung erwachsener Bürger und er berücksichtigt durch eine vernünftige Übergangsfrist die berechtigten Interessen der Betreiber. Deshalb mein Appell an Sie: Machen wir aus einem vernünftigen Vorschlag keine parteipolitische Prinzipienfrage! Lassen Sie uns den Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss sachlich beraten, aber lassen Sie uns am Ende auch entscheiden. Denn wenn wir alle sagen, dass Kinder- und Jugendschutz wichtig ist, dann muss sich Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Stärkung der Transparenz für privaten Rundfunk (Sächsisches SächsSLMTranspStärkG) Drucksache 8/7826, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die Einreicherin, die Fraktion Die Linke. Ich sehe Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön, Sie haben maximal 8 Minuten Zeit, um den Gesetzentwurf vorzustellen.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Transparenz ist kein lästiger Zusatz zur Medienordnung. Transparenz ist eine Voraussetzung dafür, dass öffentlich finanzierte Institutionen Vertrauen verdienen. Genau deshalb haben wir in den vergangenen Jahren die Transparenzregeln für den öffentlichrechtlichen Rundfunk immer wieder ausgebaut. Für den MDR, das ZDF und das Deutschlandradio gelten inzwischen klare Regeln: zur Veröffentlichung der Zusammensetzung der Gremien, zu deren Arbeit, zu Sitzungen und Sitzungsergebnissen, zur Rechnungslegung und auch dieser Anspruch irgendwann auch in konkreten Entscheidungen dieses Hauses zeigen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport. Vielen herzlichen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Einbringung des Gesetzentwurfs durch Herrn Hentschel-Thöricht für die BSW-Fraktion. Herr Kollege, darf ich kurz nachfragen: Sie hatten jetzt vorgeschlagen, weil der Punkt offen war, an den Innenausschuss zu überweisen. Soll getauscht werden, dass mitberatend in den Sozialausschuss gegangen wird, oder nur an den Innenausschuss? (Zuruf Jens Hentschel-Thöricht, BSW) Meine Damen und Herren, dann schlage ich vor, den Entwurf Gesetz zur Ausweitung des Mindestabstandsgebots für Spielhallen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an den Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisung wurde einstimmig zugestimmt und sie ist beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs der Sächsischen Landesanstalt und neue Medien SLM-Transparenz-Stärkungs-Gesetz – der Fraktion Die Linke zu den Vergütungsstrukturen. Diese Regeln sind nicht vom Himmel gefallen. Auch dieser Landtag hat ihnen mit den entsprechenden Staatsverträgen und Zustimmungsgesetzen zugestimmt. Deshalb stellen wir heute eine, wie wir finden, eigentlich sehr einfache Frage: Warum sollen Transparenzstandards, die wir beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk für richtig und notwendig halten, nicht auch für die Sächsische Landesmedienanstalt gelten? Die SLM ist schließlich keine private Interessenvertretung. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, sie nimmt öffentliche Aufgaben in unserer Medienordnung wahr und sie finanziert sich zu großen Teilen aus dem Rundfunkbeitrag und aus öffentlichen Mitteln des Freistaates. Trotzdem bleibt das Sächsische Privatfunkgesetz bei den Transparenzpflichten der SLM deutlich hinter den Standards zurück, die wir für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten längst für selbstverständlich halten. Diese Lücke wollen wir schließen. Dabei erfinden wir das Rad ausdrücklich nicht neu. Unser Gesetzentwurf orientiert sich ganz bewusst an den Transparenzregeln, die bereits für MDR, ZDF und Deutschlandradio gelten. Konkret wollen wir – erstens – mehr Transparenz über die Arbeit der Gremien schaffen. Die Zusammensetzung und Organisationsstrukturen der Versammlung und ihrer Ausschüsse sollen veröffentlicht werden. Tagesordnungen sollen rechtzeitig öffentlich zugänglich sein. Nach den Sitzungen sollen Anwesenheitslisten und Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse veröffentlicht werden. Entsprechende Regeln sollen auch für den Medienrat gelten. Die Sitzungen der Versammlung sollen künftig grundsätzlich öffentlich sein. Natürlich bedeutet Transparenz nicht, dass alles öffentlich sein muss. Persönlichkeitsrechte bleiben geschützt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen Dritter bleiben ebenso geschützt. Aber wir drehen das Prinzip um: Nichtöffentlichkeit soll nicht länger der Normalfall sein. Öffentlichkeit soll der Normalfall sein, und Geheimhaltung die begründungsbedürftige Ausnahme. Das ist für eine öffentlichrechtliche Institution ein angemessener Maßstab. Zweitens wollen wir finanzielle Transparenz. Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses soll die SLM eine Gesamtübersicht über Jahresabschluss und Geschäftsbericht veröffentlichen. Auch die Tarifstrukturen sowie außer- und übertarifliche Vereinbarungen sollen strukturiert dargestellt werden. Auch hier verlangen wir von der SLM nichts grundsätzlich anderes als das, was wir im öffentlichrechtlichen Rundfunk längst für richtig halten. Drittens. Es geht um die Gehaltsstrukturen. Hier kommt neben dem grundsätzlichen Transparenzargument ein sehr konkreter Anlass hinzu: die Prüfung des Sächsischen Rechnungshofes. Der Rechnungshof hat erhebliche Kritik an der bisherigen Vergütungsstruktur der SLM geäußert. Er hat insbesondere die Orientierung des Haustarifvertrags am MDR-Tarif beanstandet und eine Orientierung am Tarifvertrag der Länder angemahnt. Auch bei der Vergütung der Geschäftsführung hat er Handlungsbedarf festgestellt. Diese Kritik nehmen wir ernst. Aber gerade deshalb halten wir wenig davon, einzelne Gehälter herauszugreifen, öffentlich zu skandalisieren und damit den Eindruck zu erwecken, das eigentliche Problem der SLM seien ein paar Gehaltsabrechnungen. Das greift zu kurz. Es geht um Strukturen, Regeln und Kontrolle. Deshalb soll der Medienrat ausdrücklich die Aufgabe erhalten, die Gehaltsstrukturen zu kontrollieren. Die Bezüge sollen in einem angemessenen Verhältnis zu Aufgaben und Leistungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und sich am Tarifvertrag der Länder orientieren. Das ist eine sachliche Konsequenz aus den Feststellungen des Rechnungshofes, keine Kampagne gegen Beschäftigte. Meine Damen und Herren, die SLM hat wichtige Aufgaben. Die Regulierung privater Medien wird angesichts digitaler Plattformen, Medienkonzentrationen, neuer Verbreitungswege und grundlegender Veränderungen der Mediennutzung nicht unwichtiger, sondern wichtiger. Gerade deshalb braucht eine starke Medienaufsicht auch öffentliche Legitimation. Diese entsteht nicht dadurch, dass man möglichst wenig Einblick gewährt. Sie entsteht durch nachvollziehbare Entscheidungen, transparente Strukturen und überprüfbare Verwendung öffentlicher Mittel. Wir sollten dabei keine doppelten Standards akzeptieren. Wir können nicht auf der einen Seite vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer mehr Transparenz bei Gremien, Finanzen und Vergütung verlangen und auf der anderen Seite sagen, bei der Landesmedienanstalt brauchen wir das alles nicht. Wer Transparenz fordert, muss dies konsequent fordern. Unser Gesetzentwurf überträgt deshalb bewährte Grundsätze unserer Rundfunkordnung auf die Sächsische Landesmedienanstalt: mehr Öffentlichkeit der Gremienarbeit, mehr Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, mehr Transparenz bei Finanzen und Vergütungsstrukturen und eine klare Verantwortung des Medienrates. Das stärkt nicht nur die Kontrolle der SLM, es stärkt die SLM selbst; denn eine Medienaufsicht, die Transparenz von anderen verlangt und deren Aufgabe es ist, über die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu wachen, sollte bei der Transparenz ihrer eigenen Arbeit mit gutem Beispiel vorangehen. Darum bitten wir um eine sachliche und konstruktive Befassung unseres Gesetzentwurfs im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank. Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Stärkung der Transparenz der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Sächsisches SLM-Transparenz-Stärkungs-Gesetz, an den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Situation des Kleingartenwesens Drucksache 8/6773, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst spricht für die CDU Herr Abg. Ulbricht.

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Rick Ulbricht CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich gleich zu Beginn deutlich sagen: Wir sprechen heute über nicht weniger als über ein echtes sächsisches Kulturgut: unser sächsisches Kleingartenwesen. Um das zu verdeutlichen, ein paar Zahlen: Laut Bundesverband der Kleingartenvereine gibt es 890 000 Kleingärten in Deutschland. Das sächsische Kleingartenwesen organisiert insgesamt zwischen 180 000 und 190 000 Parzellen in über 3 400 Vereinen. Sie alle sind ein wahres Sammelbecken für ehrenamtliches Engagement, gesellschaftliches Miteinander und Liebe zur Natur. (Beifall CDU) Als Leipziger ist mir das Thema obendrein ein besonderes Anliegen; denn nicht zuletzt gilt Leipzig als heimliche Hauptstadt des Kleingartenwesens. Leipzig brachte vor 160 Jahren nicht nur die Idee des Schrebergartenwesens hervor, sondern besitzt mit 39 000 Kleingärten auch die größte Dichte in den großen Städten der Bundesrepublik. Zum Vergleich: Berlin mit Millionen von Einwohnern hat 66 000 Kleingärten. Die historischen Leitsätze des Leipziger Verbandes der Schrebervereine lauteten, sich in den Dienst des Gemeinwohls zu stellen. Explizit sollten vor allem Gesundheit und Bewegung für Kinder gefördert und in Verbindung mit der Natur gebracht werden. Diese lebendige Tradition können wir noch heute erleben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, besuchen Sie einmal die Kleingärten in Ihren Heimatregionen! Sie werden grüne Oasen vorfinden, die ihre Tore für alle öffnen, damit sich die Allgemeinheit an ihnen erfreuen und dort Ruhe und Erholung finden kann. Oftmals findet sich in der Mitte eines jeden Vereins ein Spielplatz, der ebenfalls jederzeit für alle Kinder nutzbar ist. Ich selbst habe zahlreiche Kleingartenvereine bei mir in Leipzig um die Ecke und bin auf den dortigen Spielplätzen mit meiner kleinen Tochter ein regelmäßiger Stammgast. Für dieses Angebot und die Gastfreundschaft, die ich dort erleben darf, bin ich sehr dankbar. Hinzu kommen – jetzt kommt der Umweltpolitiker in mir durch – zahlreiche ökologische Aspekte. Ich sprach bereits gestern in der Fachregierungserklärung zum Naturschutz zu diesem Thema. Kleingärten bieten Flora und Fauna ein Zuhause. Vor allem in dicht besiedelten Städten fungieren sie dort als echte Trittsteinbiotope und beeinflussen auch in Hitzezeiten das Stadtklima positiv. im Freistaat Sachsen der Fraktionen CDU und SPD, der Staatsregierung Hinzu kommen Bildungsaspekte; denn es macht einen Unterschied, wenn unsere Kinder sehen, wo das gesunde Obst und Gemüse herkommt und dass es nicht in den Regalen der Supermärkte wächst. Seien wir ehrlich: Eine Tomate aus dem eigenen Garten schmeckt um ein Vielfaches besser, wenn man weiß, woher sie kommt und wie viel Pflege in ihr steckt. Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Sachsens Kleingartenland ist ein Schatz, der unseren Freistaat nicht nur bereichert, sondern auch verpflichtet. Seit den Wendejahren gab es zahlreiche strukturelle Umbrüche. Einen solchen erlebte auch das Kleingartenwesen. Besonders sichtbar wird das in den unterschiedlichen Herausforderungen für die Kleingärten zwischen Stadt und Land. Während in Leipzig oder Dresden oftmals Wartelisten auf freie Gärten die Regel sind, kämpfen zahlreiche Vereine im ländlichen Raum mit Leerstand und Überalterung, was die Vereine vor große Herausforderungen stellt; denn der Leerstand wirft Fragen nach Renaturierung und Rückbau auf. Die Kosten für eine Parzelle können dabei vor allem bei Altbestand mit großer umfassender Bebauung bis zu 8 000 oder in Extremfällen sogar bis über 10 000 Euro reichen. Ein solcher Rückbau drängt die Vereine aufgrund der hohen Kosten schnell ans finanzielle Limit und stellt sie vor echte Existenznöte. Als CDU-Fraktion sehen wir dieses Problem, und deshalb haben wir im Austausch mit dem organisierten Kleingartenwesen nach Lösungen gesucht und diesen Antrag gemeinsam mit unserem Koalitionspartner entwickelt. In Abstimmung mit unseren Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen haben wir ihn hier und heute ins Hohe Haus gebracht, um dem entgegenzutreten. Mit unserem Antrag wollen wir zunächst einen klaren Überblick über die aktuelle Situation herstellen. Unter anderem geht es darum, zu prüfen, wie durch die Kommunen die wichtigste Grundlage des Kleingartenwesens, die kleingärtnerische Nutzung der Gärten, beibehalten wird, aber auch, welche Maßnahmen kommunal bereits getroffen werden, welche ökologischen und klimaschutzrelevanten Komponenten es in den Kommunen gibt, wie sich der demografische Wandel vor Ort auswirkt und wie die Kommunen diesem begegnen. Zusätzlich wollen wir uns die Kommunen anhören, wie sie aus ihrer Sicht sehen, was der Freistaat bisher geleistet hat und wo wir vielleicht noch ein Stück weit nachbessern können. Auf den Prüfstand wollen wir auch die bisherige Unterstützung des Freistaates für die kleingärtnerische Jugendarbeit und das Ehrenamt stellen, um zu sehen, was wir in den vergangenen Jahren bereits geleistet haben. Wir wollen die Vereine und das ehrenamtliche Engagement im Dienste unseres Gemeinwohls nicht allein lassen und prüfen, wo man noch mehr tun kann; denn hier ist jede Unterstützung richtig und wichtig. (Beifall CDU, BSW, Staatsregierung) Neben der umfassenden Bestandsaufnahme zur Situation des sächsischen Kleingartenwesens geht es darum, konkrete Förderungen der Landesebene zu festigen, zu koordinieren und zu stärken. Es geht darum, neue Möglichkeiten zu schaffen, um als Freistaat den anstehenden Herausforderungen im regelmäßigen Austausch mit dem Kleingartenwesen zu begegnen. Daher wollen wir die Einrichtung eines Landesbeirates am sächsischen Umweltministerium prüfen lassen. Auf diesem Wege können in einem regelmäßigen Austausch zwischen Staatsregierung, dem Landesverband der Kleingärtner sowie Vertretern von Landkreisen und Gemeinden Lösungsansätze gesucht werden, um diesen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen. Es geht in unserem Antrag aber auch darum, die bisherige Förderung zu prüfen und vielleicht neue Wege auszuloten. Fakt ist: Wir fördern das Kleingartenwesen bereits auf unterschiedlichen Wegen und wollen dies auch fortsetzen. Es ist kein Geheimnis, die Finanzlage ist schwierig, und wir stehen vor einem neuen Haushalt, der uns mahnt, in Zeiten stagnierender Einnahmen und immer weiter steigender Ausgaben verantwortungsvoll mit den gegebenen Mitteln umzugehen. Dennoch bekennen wir uns auch in diesen schwierigen Zeiten zum Kleingartenwesen, zum Beispiel mit der Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“, die vor einigen Monaten auch für Kleingärten geöffnet wurde. Dass wir hierbei auf einem guten Weg sind, kann man bereits im Göltzschtal im Vogtland sehr gut sehen. Dort wurde beispielsweise mit 50 000 Euro Fördermitteln aus diesem Topf der Rückbau einer leerstehenden Gartenanlage abgesichert, nachdem der Verein bereits erhebliche Vorarbeiten geleistet hat und genau auf eine solche Hilfe angewiesen war, um die Flächen vollständig zu entsiegeln und zu renaturieren. (Beifall CDU – Sören Voigt, CDU: Sehr gut!) – Da freut sich das Vogtland. (Christian Hartmann, CDU: Und was ist mit der Lausitz?!) – Dort machen wir auch noch was. – Man kann also sehen: Ein CDU-geführtes Umweltministerium wirkt sich ganz konkret aus und erreicht mit den Vereinen zusammen pragmatische Lösungen. Ein anderes Beispiel ist unsere Sächsische Gartenakademie, ein Füllhorn an Wissen und Unterstützung für die Kleingärteninnen und Kleingärten im ganzen Freistaat. Dass wir mit unserem Antrag einen Nerv getroffen haben, zeigt die Fülle an Änderungsanträgen seitens aller anderen Fraktionen hier im Haus. Ich möchte ausdrücklich all jenen Fraktionen danken, die sich am Konsultationsmechanismus beteiligen. Es war ein zielgerichteter Austausch, der darauf ausgelegt war, etwas Gutes für unsere Kleingärtner zu erreichen. Der Änderungsantrag der BSW-Fraktion ergänzt unseren Antrag zur Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“, die ich eben erwähnt habe, sinnvoll. Deshalb können wir diesen nur begrüßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns nun ein wichtiges Zeichen für unsere Kleingartenvereine setzen und dieses sächsische Kulturgut ganz konkret fördern. Ich möchte mit der heimlichen Hauptstadt des Kleingartenwesens enden; denn Leipzig brachte nicht nur die Schrebergärten hervor, sondern auch einen bekannten KleingartenInfluencer. Aus diesem Grund ende ich mit einem ordentlichen Schnipp. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die CDU-Fraktion hörten wir Herrn Abg. Ulbricht, und als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer einen Kleingarten hat, weiß: Das ist nicht einfach nur ein Stück Land mit einem Gartenhäuschen drauf; darin steckt Arbeit, es steckt Zeit drin, und meistens steckt auch ein gutes Stück Gemeinschaft drin. Man kennt sich, man hilft sich. Einer hat die besseren Tomaten, der andere weiß, wie man einen Apfelbaum schneidet, und im Sommer sitzt man zusammen, die Kinder spielen gemeinsam. Wenn jemand älter wird und die Gartenarbeit irgendwann schwerer fällt, ist es oft der Nachbar, der eben mal mit anpackt. Das klingt vielleicht banal, aber genau das ist ein Teil dessen, was Kleingärtnern ausmacht. Deshalb finde ich es richtig, dass wir uns heute einmal grundsätzlich mit der Situation des Kleingartenwesens in Sachsen beschäftigen. Wir haben dabei allerdings nicht überall dieselbe Situation. Mein Kollege hat es schon erwähnt: In den großen Städten werden Kleingärten gesucht. Wer in Leipzig und Dresden einen Garten möchte, muss lange warten. Gleichzeitig gibt es vor allem im ländlichen Raum Anlagen, in denen Gärten leer stehen. Insgesamt 9 000 Hektar Pachtfläche sind nach Angaben in unserem Antrag nicht mehr belegt. Das ist eine ziemlich große Fläche. Für einen Verein bedeutet ein leerer Garten nicht nur, dass dort kein Gemüse mehr angebaut wird, sondern es bedeutet Kosten für die Wege, Wasserleitungen, Gemeinschaftsflächen. Irgendwann wird es für die verbleibenden Mitglieder schwierig, das alles zu stemmen. Deshalb brauchen wir hier einen nüchternen Blick. Wo Kleingärten gebraucht werden, müssen sie erhalten werden. Wo dauerhaft Leerstand entsteht, müssen wir gemeinsam mit den Vereinen und Kommunen nach Lösungen suchen. Das kann in manchen Fällen Rückbau bedeuten, vielleicht ist es eine Zusammenlegung, und vielleicht kann eine Fläche künftig anders genutzt werden. Entscheidend ist, dass wir die Vereine mit diesen Entscheidungen nicht allein lassen. Genauso wichtig ist die andere Seite. Gerade in unseren Städten sind Kleingärten Flächen, die wir nicht einfach irgendwie als freie Fläche betrachten sollten. Sie sind grüne Räume in dicht bebauten Quartieren. Sie bieten Schatten und Abkühlung, Wasser kann versickern, Pflanzen und Tiere finden dort Lebensräume, und sie sind Orte, an denen Menschen zusammenkommen. Das sollte bei der Stadtentwicklung und Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Ein Kleingarten ist nicht nur eine Privatsache, seine Wirkung reicht über den Gartenzaun hinaus. Noch etwas sollten wir nicht vergessen: Die meisten Kleingartenanlagen funktionieren nur, weil Menschen ihre Freizeit geben. Der Vorstand macht das nicht hauptberuflich, der Gartenfachberater auch nicht, und die Leute, die sich um die Gemeinschaftsflächen kümmern, tun das, weil sie ihren Verein wollen. Wenn wir über Bürokratie reden, dann sollten wir auch diese Menschen im Blick haben. Wir sollten ihnen nicht für jede Kleinigkeit neue Formulare und Nachweise zumuten, und wir sollten die Vereine dort unterstützen, wo die Unterstützung tatsächlich gebraucht wird: bei Investitionen, bei der Beratung und beim Umgang mit dauerhaftem Leerstand. Auch bei der Jugend können wir mehr tun. Ein Garten ist ein ziemlich guter Ort, um Kindern zu zeigen, wo unser Essen herkommt, was passiert, wenn man einen Samen in die Erde steckt, warum Bienen und andere Insekten wichtig sind und warum es einen Unterschied macht, ob man einen Garten einfach nur ordentlich aussehen lässt oder ob man tatsächlich darin lebt. Die Gartenvereine bringen dafür etwas mit, was Schule allein nicht leisten kann, nämlich praktische Erfahrungen. Deshalb wollen wir die Zusammenarbeit mit den Schulen und Ganztagsangebote stärker in den Blick nehmen, und wir sollten diejenigen, die seit Jahren Erfahrung im Kleingartenwesen haben, stärker beteiligen. Mit unserem Antrag schlagen wir deshalb vor, zu prüfen, wie wir Vertreterinnen und Vertreter des Kleingartenwesens in bestehende Beiräte einbinden können. Wenn wir über die Zukunft von Kleingartenanlagen sprechen, sollten diejenigen natürlich mit am Tisch sitzen; auch das hatte mein Vorgänger schon gesagt. Schließlich gibt es eine Frage, die wir nicht allein in Sachsen beantworten können. Es betrifft das Bundeskleingartengesetz. Pachtpreise und Kündigungsschutz geben dem Kleingartenwesen einen wichtigen rechtlichen Rahmen. Gleichzeitig haben sich die Herausforderungen verändert. Die Klimaanpassung spielt eine große Rolle. Auch der Umgang mit dauerhaft leerstehenden Parzellen stellt die Vereine vor neue Herausforderungen. Deshalb sollten wir uns auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung einsetzen, ohne den sozialen Schutz des Gesetzes preiszugeben. Ich denke, wir müssen beim Kleingartenwesen nicht alles neu erfinden: denn es gibt in Sachsen viele Menschen, die seit Jahren dafür sorgen, dass diese Anlagen funktionieren. Sie brauchen keine Sonntagsreden. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, gute Beratung und Unterstützung bei Problemen, die für einen Verein allein zu groß sind. Wir sollten anerkennen, welchen Wert dieses kleine grüne Stück Sachsen für die Menschen hat, die dort gärtnern, aber auch für die Städte und Gemeinden, in denen diese Gärten liegen. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. (Beifall SPD und CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang. Als Nächster spricht Herr Abg. Dornau für die AfD-Fraktion zu uns.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Damit hat die CDU-Fraktion mal wieder einen Schaufensterantrag gestellt: dem Bürger in Zeiten von Landtagswahlen Honig ums Maul schmieren. Aber von konkreten Taten ist wie immer nichts zu sehen. (Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU) Im Wahlkampfmodus möchte man das Kleingartenwesen aufwerten. Aber was genau soll denn passieren? (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Dabei bleiben die Christdemokraten einmal wieder die Antwort schuldig. Bevor wir über Paragrafen und Beiräte streiten, möchte ich den sächsischen Kleingärtnern meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Man kann die Kleingartenkolonien oft schon von Weitem an den wehenden Sachsenund Deutschlandfahnen sowie an den Fahnen der jeweiligen Fußballvereine erkennen. Das alles spricht für Heimatliebe, für Bodenständigkeit und für Gemeinschaft. Unsere Kleingärtner leisten seit Generationen Großartiges, das viel zu oft als selbstverständlich hingenommen wird. Mit ihrer Arbeit schaffen sie eine unvergleichliche Strukturvielfalt. Dort, wo Ligusterhecken, Obstbäume, Kompostflächen und Beete gepflegt werden, entstehen unsere artenreichen Kulturlandschaften, in denen Igel, Bienen und Amseln eine Zukunft haben. Sie leisten damit mehr für unsere Umwelt als die Anhänger einer irrationalen Klimareligion. Kleingärten sind mehr als einfach nur naturnahe Erholungsflächen. Sie vermitteln ganz praktisch, wo Lebensmittel herkommen und was es bedeutet, sie selbst zu erzeugen. Hier werden Kartoffeln gesteckt, Bohnen gezogen, Obst geerntet und Vorräte angelegt. Wer einen Garten bewirtschaftet, erlernt die Grundlagen dessen, was Landwirtschaft im Kern ausmacht: Boden pflegen, Saat und Pflanzung planen, Wasser verantwortungsvoll nutzen und Stoffkreisläufe schließen. Das ist Landwirtschaft im Kleinen: Selbstversorgungskompetenz, Respekt vor Lebensmitteln, Zugang zur Arbeit unserer Landwirte, Ergebnis von Eigenverantwortung und ehrenamtlicher Arbeit seit mehr als einem Jahrhundert. Hinzu kommt, dass der Schrebergarten eine sächsische Erfindung ist, worauf wir alle stolz sein können. Der Orthopäde Dr. Daniel Gottlob Moritz Schreber, nachdem das System der Kleingärten benannt wurde, forderte mehr Bewegung an der frischen Luft für Stadtkinder und gesunde Lebensbedingungen in den eng bebauten Städten. Sein Mitstreiter, der Schuldirektor Ernst Innozenz Hauschild, gründete im Jahre 1864 den ersten Schreberverein in Leipzig. Das war als Spielwiese und Turnplatz für Kinder gedacht, entwickelte sich aber rasch zu einer Bewegung für Familien, die in kleinen Parzellen für den eigenen Bedarf pflanzten und ernteten. Zu Zeiten der DDR konnten wir sehen, wie der Garten eine ganz andere Bedeutung gewann, nämlich als Nutzgarten zur Versorgung und zugleich freier Rückzugsort. Sachsen ist bis heute Kleingartenland Nr. 1 in Deutschland. Die Zeiten ändern sich aber: weniger Selbstversorgung, mehr Erholung und Familie. Doch der Kern bleibt: Eigenverantwortung, Ehrenamt, gelebter Zusammenhalt. Der Kleingarten ist kein Relikt der Vergangenheit. Er ist sächsisches Kulturgut und verdient unseren politischen Schutz. Werte Kollegen! Haben Sie es bemerkt? Die CDU-Fraktion ist auf den Kleingärtner gekommen: Am 1. Juli 2025 in Görlitz, die CDU-Sommertour zu Gast beim Landesverband der Kleingärtner. Diskutiert wurden der Rückbaufonds und ein Landesbeirat. Von CDU-Seite heißt es – ich zitiere –: „großer Zuspruch“. Dezember 2025, Stammtisch im Landtag. Der Beirat nimmt konkrete Formen an. Das klingt schon fast wie Beton, ist aber weiterhin nur heiße Luft. April 2026, die Geburtsstunde dieses Antrages. Die Staatsregierung prüft den Beirat und kommt zu dem Schluss: Das wäre grundsätzlich möglich. Vom Rückbaufonds liest man nichts. Aber was nicht ist, kann noch werden; denn die Sommertour geht weiter. August 2026, wieder dieselbe Botschaft. Der Beirat ist – ich zitiere – „auf einem guten Weg“. 14 Monate, meine Damen und Herren, zwei Sommertouren, ein Stammtisch, ein Prüfantrag. Das Ergebnis ist: kein Beirat, kein Rückbaufonds, kein einziger Cent. Dafür viele Fotos, Pressetermine und ganz viel Verständnis – oder nennen wir es doch Klamauk. Zwischenfazit: eine verdammt zähe Geburt. Werte Kleingärtner! Ich kann Ihnen sagen, wie es weitergeht. Oder fragen Sie am besten mal die Fischer oder die Angler; denn denen geht es genauso. Diese haben genau das Gleiche durch. Im Jahr 2019 bringen CDU und SPD den Antrag „Situation der Berufs- und Angelfischer im Freistaat Sachsen – Mitsprache, mehr Förderung, weniger Bürokratie“ ein. Das ist ziemlich vertraut, oder? Drei Monate später erscheint das Wahlprogramm der CDU mit dem Versprechen für ein Zukunftskonzept. Ein halbes Jahr später, im Dezember 2019, steht der Koalitionsvertrag. Auch hier wurde wieder ein Konzept versprochen. Dann, nach fast fünf Jahren, liegt es im Mai 2024 endlich vor. Man könnte es Hinhaltetaktik nennen. Zwei Probleme ergeben sich daraus: Erstens. Wenn es beim Kleingarten genauso lange dauert, ist die Frage berechtigt, ob das Thema bei CDU und SPD überhaupt richtig aufgehoben ist, zumal die Genossen laut Umfragen munter in Richtung außerparlamentarische Opposition unterwegs sind und die Christdemokraten selbst zwischen 10 % und 20 % herumdümpeln. Zweitens. Ob am Ende überhaupt etwas Brauchbares dabei herauskommt, darf bezweifelt werden. Vor einiger Zeit hatten wir eine Anhörung zur Fischerei. OTon des Verbandsvertreters: „Uns ging es noch nie so schlecht wie heute. Unsere Existenz ist gefährdet.“ Nach fünf Jahren Warten dann das. Möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden. Weitere Ausführungen dazu folgen in der nächsten Runde. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dornau. Als Nächster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Richter.

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Lutz Richter BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zum Hauptantrag, zum Änderungsantrag des BSW und zu den anderen Änderungsanträgen in einer Rede. Wenn wir heute über das Kleingartenwesen in Sachsen sprechen, dann sprechen wir über weit mehr als nur ein Freizeitvergnügen. Wir sprechen über ein Stück – das ist schon gesagt worden – gelebte sächsische und ostdeutsche Kulturgeschichte. Über Generationen hinweg waren und sind Kleingärten Orte der Selbstversorgung, der Erholung und der Gemeinschaft, in denen Nachbarn einander helfen, in denen Wissen von Generation zu Generation weitergegeben wird und in denen Menschen Verantwortung für ein Stück Natur und ihre Gemeinschaft übernehmen. Diese Tradition lebt. Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. zählt heute rund 180 000 Kleingärtner in mehr als 340 Vereinen. Sachsen ist und bleibt ein Kleingartenland. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich der Landtag mit der Zukunft des Kleingartenwesens beschäftigt. Der Antrag von CDU und SPD enthält eine ganze Reihe richtiger Fragen. Wie gehen wir mit dem Leerstand um? Wie unterstützen wir das Ehrenamt und den Nachwuchs? Wie sichern wir Kleingärten in unseren Städten und Gemeinden? Wie können wir bestehende Fördermöglichkeiten bei den Vereinen ankommen lassen? Gerade beim letzten Punkt reicht uns der ursprüngliche Antrag noch nicht ganz. Deswegen haben wir als BSW-Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt. Unser Ansatz ist ziemlich einfach: Bevor wir immer neue Programme, Fonds und Fördertöpfe erfinden, sollten wir zunächst dafür sorgen, dass die vorhandenen funktionieren. Es gibt Förderprogramme des Freistaates, doch komplizierte Antragsverfahren und Zugangshürden können dazu führen, dass sie von den Kleingartenvereinen nicht oder nicht ausreichend genutzt werden können. Deshalb wollen wir prüfen lassen, wie bestehende Programme – ausdrücklich auch die Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“ sowie Programme zur Klimaanpassung und Biodiversität für Kleingartenvereine – einfacher zugänglich gemacht werden und bestehende Förderhindernisse beseitigt werden können. Mir ist dabei ein Punkt besonders wichtig. Wir verlangen nicht reflexartig nach einem neuen Förderprogramm und zunächst auch nicht nach neuen zusätzlichen Haushaltsmitteln. Wir wollen zuerst wissen, was wir bereits haben. Warum kommt es teilweise nicht an? Was müssen wir ändern, damit es ankommt? Das ist aus unserer Sicht der vernünftige und richtige Weg. (Beifall Rick Ulbricht, CDU) Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und werden anschließend dem so geänderten Hauptantrag zustimmen. Zu den anderen Änderungsanträgen. Die Fraktion Die Linke möchte ein neues Förderprogramm für den Rückbau auflegen und dauerhaft aus dem Landeshaushalt finanzieren. Das Problem, worauf sie hinweist, ist durchaus real. Leerstehende Parzellen und hohe Rückbaukosten können Vereine erheblich belasten. Die Fraktion Die Linke nennt selbst einen Rückbaubedarf von knapp 18 000 verlassenen Gärten und Kosten von derzeit rund 7 000 Euro pro Parzelle. Aber genau deshalb wollen wir zunächst die vorhandenen Fördermöglichkeiten auf ihre tatsächliche Nutzbarkeit hin untersuchen und Zugangshürden beseitigen. Ein neues, dauerhaft finanziertes Landesprogramm festzuschreiben, bevor diese Prüfung erfolgt ist, halten wir für verfrüht. Auch den zweiten Änderungsantrag der Linken lehnen wir ab. Ein Landesbeirat kann durchaus sinnvoll sein. Genau deshalb enthält der Hauptantrag bereits den Auftrag zu prüfen, ob ein eigener Landesbeirat eingerichtet oder das Kleingartenwesen in einem bestehenden Beirat stärker vertreten werden kann. Die Linke überspringt jedoch diesen Punkt und legt bereits heute Zusammensetzung, organisatorische, personelle und finanzielle Ausstattung sowie weitreichende Beteiligungs- und Anhörungsrechte eines neuen Gremiums fest. Wir sagen: Erst prüfen, welche Strukturen gebraucht werden, und dann entscheiden. Meine Damen und Herren! Bei den Änderungsanträgen der Fraktionen AfD und GRÜNE muss ich zunächst etwas zum parlamentarischen Verfahren sagen. Beide Änderungsanträge wurden erst am 16.09.2026 eingereicht. Kollege Ulbricht hat schon darauf hingewiesen, dass es anscheinend doch ein drängendes Thema ist. So kann man sich das nur erklären. Beide Änderungsanträge haben aber auch umfangreiche finanzielle, rechtliche und teilweise weitreichende strukturelle Folgen und sollten in vernünftiger Weise vorher vom Parlament geprüft werden können. Inhaltlich beantragt die AfD-Fraktion einen einmaligen Zuschuss von insgesamt 1,3 Millionen Euro aus dem Klimafonds, verteilt mit jeweils 100 000 Euro auf die zehn Landkreise und die drei kreisfreien Städte. Wenn einem das wichtig ist, dann macht man das nicht einen Tag vorher, so wie es jetzt hier vorgetragen wird. Offensichtlich ist Ihnen das Thema wichtig. Dann wäre es doch angemessen, einen eigenen Antrag zu schreiben oder dies mit etwas Vorlauf zu machen. Das ist eine Gießkanne, die für die Kleingärtner aus unserer Sicht nicht besonders hilfreich erscheint. Auch hierbei gilt: Das zugrundeliegende Problem erkennen wir ausdrücklich an, aber die pauschale Verteilung von jeweils 100 000 Euro berücksichtigt weder die unterschiedliche Zahl der Anlagen noch die unterschiedlichen Rückbau- und Sanierungsbedarfe vor Ort. Gerade wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden, sollte Förderung am tatsächlichen Bedarf ansetzen. Deshalb lehnen wir diesen Änderungsantrag ab. Dann haben wir den Änderungsantrag der GRÜNEN, der gleich ein ganzes Paket umfasst: einen Abwasserfonds, einen digitalen Rechtsberatungsfonds, einen eigenen Landesbeirat, ein landesweites Plastikvermeidungskonzept, Änderung bei Baumhöhen, eine Bundesratsinitiative usw. usf. Über einzelne Punkte kann und sollte man diskutieren, das ist nicht die Frage. Sie sind aber im Grunde dabei, einen eigenständigen Antrag vorzulegen, und das wäre sogar sinnvoll. Dazu würde sich eine Anhörung lohnen. Ein solches Paket unmittelbar vor der Beratung als Änderungsantrag vorzulegen, wird aus meiner Sicht der Tragweite dieser einzelnen Fragen nicht gerecht. Ich bin mir sicher, dass Sie das selbst wissen. Ein Abwasserfonds verdient eine finanzielle Prüfung bzw. Änderungen an den Rahmenbedingungen der kleingärtnerischen Nutzung und Beteiligung der Verbände. Auch neue Förderinstrumente gehören sauber auf die Notwendigkeit ihrer Folgekosten geprüft. Deshalb lehnen wir auch diesen Änderungsantrag ab. Meine Damen und Herren! Wir sollten bei all diesen Detailfragen nicht aus den Augen verlieren, dass die Kleingärten keine Erfindung irgendeines Ministeriums und auch kein ökologisches Modellprojekt sind. Es ist eine gewachsene Alltagskultur. Gerade in Sachsen und in Ostdeutschland gehört die Gartenlaube für viele Menschen zur eigenen Biografie: der Garten der Eltern, der Großeltern, selbst gezogenes Obst und Gemüse, das gemeinsame Arbeiten am Wochenende, das Gespräch über den Gartenzaun und eben ein Vereinsleben, das ohne unzählige Stunden ehrenamtliche Arbeit – das ist hier schon mehrfach gesagt worden –, überhaupt nicht existieren würde. Diese Kultur verdient vernünftige Rahmenbedingungen. Manchmal bedeutet gute Politik eben nicht, den nächsten Fonds, das nächste Programm, das nächste große Gremium zu schaffen; manchmal bedeutet gute Politik einfach das Vorhandene endlich so zu gestalten, dass es dort ankommt, wo es ankommen soll. Genau das ist der Ansatz unseres Änderungsantrages: Förderhindernisse abbauen, Verfahren vereinfachen und den Vereinen ganz konkret helfen. Gleichzeitig gilt es – und das ist das Wichtigste –, das zu bewahren, was Generationen vor uns aufgebaut haben. Stimmen Sie deshalb dem Änderungsantrag der BSWFraktion zu, danach dem Hauptantrag und dann wird es vernünftig. Nächste Schritte kommen danach. Herzlichen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Richter. Als Nächstes spricht für die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion Herr Abg. Günther.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn es die Kleingärten nicht gäbe, müsste man sie erfinden. Darüber ist schon viel gesagt worden. Das sind Orte, die so dermaßen für Erholung stehen und die die Menschen brauchen. Das noch mit Hotspots der Biodiversität zu verbinden, ist aus den Städten nicht wegzudenken. Es sind auch Zonen, in denen sich in Zeiten des Klimawandels die Luft abkühlen und verbessern kann. Es sind vor allem Orte, wo Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft und auch Meinungen aufeinander treffen und in den Austausch kommen. Auch das ist etwas, was unsere Gesellschaft so dringend braucht, was an ganz vielen anderen Stellen nicht mehr stattfindet. Hinzu kommt das Erleben, sich selbst versorgen zu können, mit den eigenen Händen etwas zu schaffen, es sind also wirklich die perfekten Orte. Dass das in Sachsen erfunden worden ist, muss uns sehr stolz machen. Deswegen haben wir uns als BÜNDNISGRÜNE gefreut, dass es solch einen Antrag gibt, um das thematisieren und unterstützen zu können. So positiv das alles ist, gibt es durchaus eine ganze Reihe von Problemen. Viele Menschen waren froh, einen Kleingarten zu haben, sich dort zu erholen und gärtnern zu können. Das ist über Vereinsstrukturen organisiert. Vereine und Ehrenamt, das muss immer jemand machen, und derjenige hat sich auf einmal in Positionen wiedergefunden, bei denen es einen Haufen Probleme zu lösen gilt, obwohl er sich doch eigentlich erholen wollte. Die Probleme haben etwas mit Demografie zu tun. Wir sehen die Entwicklungen. Nachfragen gibt es in großen Städten, doch gerade im ländlichen Raum, in Klein- und Mittelstädten gibt es einen wachsenden Leerstand. Es gibt gesetzliche Regelungen, was dennoch mit den Gesamtflächen zu machen ist, die zu lösen sind. Wir haben die Folgen des Klimawandels. Wir haben eine ganze Reihe von Punkten bis hin zum Rückbau, die auf einmal an einem Verein dranhängen, und es kommt auch zu Streitereien untereinander, die alle im Ehrenamt abzuarbeiten sind. Deswegen haben die Menschen, die sich dort engagieren, auch unsere Unterstützung verdient. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Um es vorwegzunehmen: Wir werden Ihren Antrag unterstützen. Wir haben von Anfang an gesagt, wir wollen ihn weiter qualifizieren, weil er uns in manchen Punkten noch nicht weit genug ging und noch nicht konkret genug war. Wir wollten die ökologische Nutzung beim Leerstand hineinbringen, dass unvermeidbar zurückgebaute Flächen zu Naturerlebnisräumen, Blühflächen oder Streuobstwiesen umgewandelt werden können. Des Weiteren wollen wir einen Verdrängungsschutz in Städten. Bei einem Leerstand entsteht ein riesiger Druck durch wachsende Städte. Dort müssen urbane Kleingärten geschützt werden, etwa durch eine Garantie auf gleichwertige Ersatzflächen im selben Sozialraum, wenn die Kleingärten an dieser Stelle nicht bleiben können. Ich nenne weiterhin eine finanzielle Entlastung bei Abwasser, Prüfung von speziellen Abwasserfonds und vor allem teure Anlagenerneuerungen in Wasserschutzgebieten. Digital- und Rechtsberatungsfonds oder Pachtrecht: Es sind viele Fragen, die die Vereinsvorstände im Ehrenamt überfordern können. Sie brauchen eine finanzielle bürokratische Entlastung bei solchen Dingen. Es ging um Fragen von Plastikvermeidung durch Mehrweg, Ressourcenschutz und wie man dafür ein Konzept aufbauen kann, Klimaanpassung durch Schattenspender, wie durch praxisnahere Lockerungen der starren 2,50-Meter-Höhenbegrenzung für Bäume, um mehr Schatten und Hitzeschutz in diesen Zeiten zu bekommen. Das alles sind praktische Fragen, die wir von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern eingesammelt haben. Es geht um Rechtssicherheit, auch für Balkonkraftwerke, Klarstellung für Steckersolargeräte bis 800 Watt auf Lauben, ohne dass gleich eine unzulässige Wohnnutzung unterstellt wird. Auch das wurde schon angesprochen. Es gibt so viele praktische Fragen, die zu klären sind, sodass man das auch systematisch im Ministerium in Form eines eigenständigen Landesbeirats vortragen kann, der dort geschaffen werden kann. Das wären unsere Änderungsvorschläge. Der Antrag liegt heute vor. Wir werben sehr dafür, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, am Ende auch dem Gesamtantrag. Ich würde mich freuen, wenn wir damit tatsächlich den Menschen helfen, die sich im Ehrenamt oft für diese wichtige Angelegenheit aufreiben, und wir hier einen guten Antrag miteinander hinbekommen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herrn Abg. Günther. Als Nächster spricht für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Hartmann.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag von CDU und SPD zur Situation des Kleingartenwesens in Sachsen, und es ist richtig, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Der Antrag benennt viele Probleme, die seit Jahren bekannt sind: demografischer Wandel, Leerstände, fehlender Nachwuchs für die Vereinsarbeit, Fragen des Rückbaus und der Finanzierung sowie die zukünftige Entwicklung der Kleingartenanlagen. Genau hierin liegt leider auch die Schwäche des Antrags. Die Probleme werden beschrieben, doch bei den konkreten Konsequenzen bleibt die Koalition zurückhaltend. Es soll geprüft, bewertet, berichtet werden – aber die Kleingartenverbände brauchen mehr als Prüfaufträge. In Sachsen engagieren sich rund 180 000 Menschen ehrenamtlich im Kleingartenwesen. Kleingärten sind weit mehr als private Parzellen, sie leisten einen Beitrag zum Umwelt-, Bodenund Naturschutz, zum Stadtklima, zur städtebaulichen Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt. Gerade deshalb müssen wir darüber sprechen, wie dieses Engagement und diese Strukturen unter den Bedingungen des demografischen Wandels erhalten werden können. Nehmen wir den Leerstand. Gerade im ländlichen Raum stehen in Kleingartenanlagen teilweise mehr als 20 % der Flächen leer. Nach Erhebungen des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner e. V. besteht aktuell ein Rückbaubedarf von knapp 18 000 verlassenen Kleingärten. Der Rückbau einer Parzelle mit Laube kann derzeit rund 7 000 Euro kosten, Tendenz steigend. Das bedeutet eine finanzielle Belastung im mehrstelligen Millionenbereich. Diese Summe können gemeinnützige, ehrenamtlich getragene Kleingartenvereine nicht aus den eigenen Rücklagen finanzieren. Genau daraus entsteht eine reale Gefahr. Vereine können durch die notwendigen Rückbaumaßnahmen finanziell überfordert werden; im schlimmsten Fall kann dadurch sogar der Fortbestand von Vereinen und Anlagen gefährdet sein. Natürlich kann die Antwort nicht sein, jede Kleingartenanlage unabhängig von ihrer tatsächlichen Entwicklung dauerhaft zu erhalten. Wenn sich die Rahmenbedingungen verändern, müssen auch Zusammenlegungen, neue Nutzungen oder Rückbau möglich sein. Aber wenn Rückbau notwendig ist, muss auch die Frage beantwortet werden, wie die Vereine diese Kosten bewältigen sollen. Unser erster Änderungsantrag setzt genau hierbei an. Wir schlagen ein Förderprogramm für den notwendigen Rückbau vor. Dabei geht es uns darum, notwendige Veränderungen finanziell so zu begleiten, dass sie nicht zum Risiko für die Vereine werden. Der zweite Punkt ist die Beteiligung des Kleingartenwesens auf Landesebene. Der Koalitionsantrag möchte zunächst prüfen, ob ein Landesbeirat eingerichtet werden kann oder ob ein Sitz in einem bestehenden Beirat ausreicht. Auch hier stellt sich die Frage, warum wir bei einer seit Jahren bekannten Forderung zunächst einen weiteren Prüfauftrag brauchen. Wir schlagen stattdessen einen sächsischen Landeskleingartenbeirat vor. Dieser soll eine dauerhafte Schnittstelle zwischen Kleingärtenvereinen und -verbänden, Kommunen und Landesebene bilden. Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein weiteres Gremium ohne klare Funktion. Der Beirat soll die Staatsregierung in wesentlichen Fragen des Schutzes, der nachhaltigen Sicherung, der Entwicklung und der Förderung des Kleingartenwesens beraten. Er soll eigene Vorschläge und Empfehlungen einbringen können. Vor allem soll er bei Vorhaben des Landes, die die Belange des Kleingartenwesens betreffen, verbindlich beteiligt und von den obersten Landesbehörden angehört werden. Damit würden die Erfahrungen derjenigen, die vor Ort Verantwortung tragen, systematisch in die Landespolitik einfließen. Interessant ist dabei auch: Die Einrichtung eines solchen Beirats wurde von der Union bereits öffentlich thematisiert. Der Landesverband der Kleingärtner berichtet auf seiner Homepage über die Sommertour der CDU, bei der ein Kleingartenbeirat auf Landesebene ausdrücklich angesprochen und als sinnvoller nächster Schritt dargestellt wurde. Nun liegt ein Antrag vor, der genau dieses Thema aufgreift, aber zunächst lediglich eine Prüfung vorsieht. Unser Änderungsantrag macht aus dieser politischen Ankündigung eine konkrete Struktur mit klaren Aufgaben und Beteiligungsrechten. Meine Damen und Herren, bei der Problembeschreibung sind wir uns an vielen Stellen einig: Der demografische Wandel ist Realität, die Leerstände sind Realität, die Rückbaukosten sind Realität. Auch die Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Kleingartenwesens ist seit Jahren bekannt. Die entscheidende Frage ist, welche Konsequenzen wir daraus ziehen. Unser Förderprogramm setzt bei der konkreten finanziellen Belastung der Vereine an. Der Landeskleingartenbeirat schafft eine dauerhafte Beteiligung derjenigen, die das Kleingartenwesen vor Ort tragen und weiterentwickeln. Beides wird nicht jedes Problem lösen, aber beides sind konkrete Instrumente anstelle weiterer Prüfaufträge. Die Probleme sind bekannt, die Zahlen liegen auf dem Tisch, die Vorschläge liegen vor. Jetzt geht es darum, ob daraus auch konkrete politische Strukturen und Unterstützung entstehen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Hartmann. Der fraktionslose Abg. Berger hat offensichtlich keinen Redebedarf. – Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angelangt. Die zweite Rederunde wird von Herrn Abg. Ulbricht von der CDU-Fraktion eröffnet.

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Rick Ulbricht CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freue ich mich, das AfD und Linke so interessiert unsere Homepage lesen und offensichtlich an unserer Arbeit interessiert sind – finde ich eine super Sache. Aber ich will gleich einmal zu dem kommen, was Sie gesagt haben, Herr Dornau. Es waren spannende Worte, aber, wie ich fand, mit wenig Konsistenz dahinter. Das war vor allem Heimatbekundung mit einer Geschichtsstunde. Worte zu Ihrem Änderungsantrag kamen bisher noch nicht, vielleicht in der zweiten Runde; ich bin gespannt. Zu unserem Antrag haben Sie gesprochen und ihn als „Schaufensterantrag“ bezeichnet. Die erste Frage, die ich mir und auch der Kollege Richter stellen – sehr wohltuend, die Worte, muss ich sagen –: Wo ist denn Ihr eigener Antrag zu dem Thema gewesen? Sie haben jetzt einen Änderungsantrag vorgelegt, circa 24 Stunden vorher, (Jörg Dornau, AfD: Seien Sie doch nicht so ungeduldig! Ich werde es Ihnen schon erklären!) anstatt selbst früher einen eigenen Antrag einzubringen, wenn Ihnen das Thema so wichtig ist. Aber in einem Punkt haben Sie recht, das muss ich ganz ehrlich sagen: Es hat lange gedauert; ich bin ganz bei Ihnen. Wissen Sie, warum es so lange gedauert hat? Weil Kompromisse in einer Demokratie Zeit benötigen, weil Lösungsfindung im Parlamentarismus Zeit braucht. (Zuruf AfD: Es gibt aber noch nicht mal ein Ergebnis!) – Das geht nicht so schnell. Aber dafür liefern wir mit diesem Antrag. (Beifall CDU) Ich stelle mir auch die Frage: Wo sind denn Ihre Ergebnisse? Ich meine, Sie sitzen seit über zehn Jahren in diesem Hohen Haus, Sie sind praktisch selbst schon eine Altpartei – was Sie uns anderen immer vorwerfen. (Zuruf AfD: Nö!) Was haben Sie bisher für die Kleingärtner erreicht oder für die Menschen allgemein im Freistaat? (Jörg Dornau, AfD: Was haben Sie denn gemacht die letzten 35 Jahre?) Nichts, nichts haben Sie bisher erreicht! (Zuruf AfD: Zumindest haben wir keinen Schaden angerichtet!) Aber zu Ihrem Änderungsantrag gibt es, wie gesagt, noch vieles, was man dazu sagen könnte. Kollege Richter hat es ebenfalls erwähnt. Ich gehe darauf gerne später noch ein, weil ich schwer davon ausgehe, dass Sie uns in der zweiten Rederunde ein wenig schlauer machen werden. Zu den Änderungsanträgen der Linkspartei – Kollege Hartmann hat dazu ausgeführt –: Es sind gute Ansätze dabei. Sie wollen ein Förderprogramm auflegen. Natürlich stellen wir uns dann die Frage, wie wir den Haushalt aufstellen wollen. Wie? – Das ist die erste Frage. (Stefan Hartmann, Die Linke, gestikuliert.) – Wenn Sie den Dukatenesel bei sich im Büro haben, immer her damit! (Heiterkeit Stefan Hartmann, Die Linke) Stichwort Kleingartenbeirat. Dass wir prüfen, hat schlicht und ergreifend auch damit zu tun: Ich tue mich schwer damit, dem Staatsministerium vorzuschreiben, wie so etwas aussehen soll, wer dort alles drinsitzen soll. Im Zweifel verderben zu viele Köche den Brei, das muss ich ganz ehrlich sagen. Das ist uns wirklich zu sehr ausdifferenziert. Ich bin der Meinung, da kommt der zweite Schritt schon vor dem ersten. Wir können doch erst einmal schauen, was das Ministerium vorschlägt und wie es das ausgestaltet; dann können wir weitersehen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten in der zweiten Runde Herrn Abg. Ulbricht für die CDUFraktion. Hat die SPD-Fraktion Redebedarf? – Es besteht offensichtlich kein Redebedarf. Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dornau; bitte.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Kommen wir zum Antrag und zur Stellungnahme der Staatsregierung, die sich in drei Worten zusammenfassen lässt: Zuständig sind andere. – Ja, so ist das. Zu Ziffer 1 a), der kleingärtnerischen Nutzung: Die Stellungnahme beginnt mit dem Satz: „Eine unmittelbare Zuständigkeit des Freistaates Sachsen für den Vollzug besteht insoweit nicht; entsprechend liegen der Staatsregierung hierzu keine eigenen Daten vor.“ Das ist die erste von insgesamt fünf Stellen, an denen die Staatsregierung erklärt, sie habe entweder keine Zuständigkeit, keine Daten oder keine umfassenden Erkenntnisse. Fünf Mal – das ist keine Antwort, das ist ein Statistik-Rekord im Nichtwissen. Zu Ziffer 1 b), der sozialen, ökologischen und klimatischen Funktion, wird es mit dem Verweis auf Wettbewerbe wie „Gärten in der Stadt“ interessant. Das ist genau die Leuchtturmpolitik, die wir allzu gut kennen. Man kürt die schönste Anlage, feiert das Ehrenamt in einer Sonntagsrede und schweigt zum Rest der 180 000 Parzellen in Sachsen. Zu Ziffer 1 c), dem Leerstand im ländlichen Raum, zeigt sich das gleiche Muster. Eine unmittelbare Steuerungs- und Vollzugsverantwortung besteht nicht. Die einzige Fördermöglichkeit, die Förderrichtlinie „Stadtgrün Lärm, Radon“, unterliegt einer Einzelfallprüfung der Sächsischen Aufbaubank. Es gibt keinen Rechtsanspruch, keine Planungssicherheit – ein bürokratisches Antragsverfahren für ein drängendes Problem. Zu Ziffer 1 d), der Verankerung in der Planung, heißt es wörtlich: Die Staatsregierung verfügte über keine umfassenden Erkenntnisse, inwieweit Kleingartenanlagen verankert sind. Zu Ziffer 2, den Förderprogrammen, findet sich der vielleicht deutlichste Satz der gesamten Antwort: „Gegenwärtig bestehen keine spezifischen Förderprogramme für die abwassertechnische Sanierung von Kleingartenanlagen.“ Wassermarsch ist also Fehlanzeige. Zu Ziffer 3, der Jugendarbeit, heißt es: Die weitere Entwicklung sei gegenwärtig nicht abzuschätzen. Keine Zusage, keine Zahl, keine verbindlichen Kooperationen mit der Schreberjugend. Nur eine Kooperationsdatenbank, in der sich die Schulen selbst etwas suchen dürfen: Selbstbedienung statt Konzept. Zu den Ziffern 4 und 5, Gartenakademie und Ehrenamt, beschreiben beide Antworten ausschließlich bestehende Angebote: die Gartenakademie seit 1995 bzw. die bekannte Förderrichtlinie GeZus. Auf die im Antrag gestellte Frage nach Entbürokratisierung geht man mit keinem einzigen Wort ein. Man beantwortet die unbequeme Frage schlicht nicht. Das ist ein Klassiker. Zu Ziffer 6, dem Landesbeirat, schließt sich der Kreis zu dem, was wir seit über einem Jahr beobachten. Seit der Sommertour 2025 über den Stammtisch im Dezember bis zu diesem Antrag im April 2026 wird der Beirat als Lösung angekündigt. Die Staatsregierung sagt nun: Eine Institutionalisierung wäre grundsätzlich möglich. Sie wäre möglich, meine Damen und Herren: kein Beschluss, kein Termin, keine Verbindlichkeit. Nach anderthalb Jahren Ankündigungspolitik bleibt es beim Konjunktiv. Das ist das Problem an Ihrem Antrag. Zu Ziffer 7, dem Bundeskleingartengesetz, findet sich der wohl entlarvendste Satz überhaupt: Der Antrag der eigenen Regierungsfraktionen fordert, Kleingärten als förderfähige grüne Infrastruktur in der Städtebauförderung zu verankern. Die Antwort der eigenen Regierung stellt fest, dass Kleingärten nicht per se als förderfähige Gebiete verankert werden können. (Sören Voigt, CDU: Na eben!) Die Staatsregierung widerspricht damit ihren eigenen Regierungsfraktionen in ihrer eigenen Antwort. (Sören Voigt, CDU: Nein!) Dabei fragt man sich, wer eigentlich mit wem im Koalitionsausschuss sitzt. Das ist die Bilanz: sieben Ziffern, 14 Unterpunkte. Am Ende sind es überwiegend Zuständigkeitsverweise, fehlende Daten, Einzelfallprüfungen und ein Beirat, der seit anderthalb Jahren im Konjunktiv verharrt. Das nennt man Verschiebebahnhof. Vielen Dank. (Beifall AfD –

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Sören Voigt CDU

Einen Änderungsantrag haben Sie dennoch gestellt! Eine verlogene Angelegenheit!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dornau. Möchte die BSW-Fraktion noch einmal sprechen? – Offensichtlich nicht. Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Es besteht kein Bedarf. Wie sieht dieser bei der Fraktion Die Linke aus? – Ich sehe keinen Bedarf. Besteht Bedarf an einer dritten Rederunde? – Ja. Für die CDU spricht in der dritten Runde Herr Abg. Ulbricht.

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Rick Ulbricht CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, mich in der dritten Runde kurz zu fassen. Da Herr Dornau nicht zu seinem eigenen Änderungsantrag gesprochen hat, will ich es machen. (Jörg Dornau, AfD: Ich bin noch nicht fertig!) – Ach, Sie sind noch nicht fertig? Dann nehme ich es schon einmal vorweg. Ihr Änderungsantrag liegt seit gestern vor. Nach der ersten Sichtung – man hatte wenig Zeit, sich damit auseinanderzusetzen – kann man sagen: Es ist viel Populismus und kein klares Konzept dahinter. Sie wollen in dem Änderungsantrag einen einmaligen Zuschuss von 100 000 Euro pro Landkreis und kreisfreier Stadt für die Kleingartenvereine aus dem Klimafonds auszahlen. Das Geld wollen Sie für den Rückbau ungenutzter Parzellen verwenden. Abgesehen davon, wie wir das mit dem Geld aus dem Klimafonds machen: Das Wort „einmalig“ zeigt in Ihrem Antrag bereits, dass diese Forderung absolut nicht nachhaltig ist. (Jörg Dornau, AfD: Besser als gar nichts!) Obendrein ist es – wie Kollege Richter schon zu Recht gesagt hat – das reine Gießkannenprinzip. Sie gießen es über den ganzen Freistaat aus und achten dabei nicht auf die Bedürfnisse und Herausforderungen, die spezifisch vor Ort bestehen, vor allen Dingen in den Landkreisen, aber auch in den großen Städten. Sie sprechen in dem Antrag explizit davon, dass Sie das Geld für Rückbau nutzen wollen. Wie viele Parzellen sollen in Leipzig und in Dresden zurückgebaut werden? Dort stehen die Leute Schlange, um einen Garten zu bekommen. Das ist absurd. Allein deswegen muss man diesen Änderungsantrag ablehnen, (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) weil das Geld schlicht und ergreifend versickert. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Auf die anderen Punkte will ich nicht weiter eingehen, weil dort nicht viel mehr drinsteckt. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Ich freue mich darauf, dass Sie in die dritte Rederunde einsteigen, auch wenn ich mir davon nicht viel erhoffe. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Ulbricht. Die SPD-Fraktion möchte offensichtlich nicht sprechen. Für die AfDFraktion spricht in der dritten Runde Herr Abg. Dornau.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir haben gehört, was der Antrag der Koalition bringt: viel Konjunktiv, wenig Substanz. Ich will zeigen, was die Kleingärtner brauchen und dass es dabei primär nicht um einen weiteren Beirat geht, sondern um etwas Banales, nämlich Geld und einfache, klare Unterstützung. Während über Gremienstrukturen diskutiert wird, rollt draußen eine Realität heran, die niemand wegdiskutieren kann: rund 30 000 leer stehende Parzellen im Freistaat. Das sind 30 000 Lauben, Zäune, Leitungen, teils mit Altbausubstanz aus DDR-Zeiten, die irgendwann marode, morsch oder einsturzgefährdet sind. Schauen wir uns diese Grauzone genau an. Ein Vorstand ist rechtlich zur Verkehrssicherung seiner Anlage verpflichtet. Er muss dafür sorgen, dass von einer verwahrlosten Parzelle keine Gefahr ausgeht: kein einstürzendes Dach, kein morscher Balken, keine Altlast, die bei Starkregen ins Grundwasser wandert. Unterlässt er das, haftet er im Zweifel persönlich. Lässt er zurückbauen, entsorgen oder sanieren, braucht er Geld, das er nicht hat. Der Leerstand selbst generiert ein finanzielles Problem. Wenn Parzellen leer stehen, müssen die verbliebenen Pächter die Kosten für die Restflächen mittragen. Die Last verteilt sich auf immer weniger Schultern. Das kann im Einzelfall Pachtanhebungen um 100 % und mehr nach sich ziehen. Der Flächeneigentümer will sein Geld sehen, ganz gleich, wie viele Parzellen tatsächlich bewirtschaftet werden. Aus individuellem Leerstand wird ein Problem des ganzen Vereins, das die verbliebenen Mitglieder aus eigener Tasche zahlen müssen. Damit wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt: Leerstand verteuert die Pacht für die verbliebenen Pächter. Höhere Pacht führt dazu, dass weitere Pächter aufgeben. Mehr Leerstand verteilt die Kosten auf noch weniger Schultern. Am Ende steht ein Verein, der nicht an mangelndem Engagement scheitert, sondern an einer Last, die für Ehrenamtliche nicht tragbar ist. Der Antrag von CDU und SPD schadet nicht. Er ist wohlwollend formuliert. Er benennt teilweise reale Probleme. Doch er bringt nichts unmittelbar Wirksames. Wo ist der Wirkmechanismus? Er ist ein Paradebeispiel für einen Schaufensterantrag, ein weiterer Beleg dafür, liebe CDU, dass Sie in diesem Land nichts auf die Kette bekommen und deshalb keine Wahlen mehr gewinnen werden. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, den ich noch vorstellen werde. Danke. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten in der dritten Runde Herrn Abg. Dornau für die AfD-Fraktion. Besteht weiterer Redebedarf in der dritten Rederunde? – Offensichtlich nicht. Besteht Bedarf nach einer vierten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Somit könnte jetzt die Staatsregierung das Wort ergreifen, wenn gewünscht. – Herr Staatsminister, bitte. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kleingärten und ihre Vereine sind in Sachsen allgegenwärtig. Wir reden von über 3 400 Vereinen, ungefähr 9 000 Hektar Fläche und rund 200 000 Menschen, die dort ihre Parzellen bewirtschaften. Zum Vergleich: In der gesamten Bundesrepublik gibt es 900 000 Kleingärtner, also ist jeder fünfte deutsche Kleingarten bei uns in Sachsen. Sachsen ist die Kleingartenhochburg, und allen, die sich dafür einsetzen, gebührt ein großes Dankeschön. Diese Zahlen beschreiben allerdings nur den Umfang des Kleingartenwesens, es sagt noch nichts über seine Bedeutung aus. Deshalb möchte ich auf einige seiner Funktionen eingehen. Was leisten Kleingärtner in der Stadt und auf dem Land ganz konkret? Wie kann der Freistaat dazu beitragen, diese Leistung zu unterstützen? Viele dieser Flächen liegen mitten in unseren Städten, andere befinden sich in kleineren Gemeinden und im ländlichen Raum. Seit den Leitlinien des Deutschen Städtetages aus dem Jahr 2011 hat sich der Blick auf das Kleingartenwesen verändert. Neben der sozial- und erholungsbezogenen Funktion steht heute stärker die Frage im Mittelpunkt, welchen Beitrag diese Flächen für den gesamten Siedlungsraum leisten. Ich möchte drei Aspekte herausgreifen. Zunächst geht es um das Stadtklima. Unsere Städte heizen sich auf, das ist keine Zukunftsfrage, sondern bereits heute zu beobachten. Der nun fast vergangene Sommer hat uns das deutlich vor Augen geführt: Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber auf, speichern die Wärme und geben sie nachts wieder ab. Für die Menschen in Stadtvierteln bedeutet das hohe Temperaturen in den Wohnungen und mangels Abkühlung belastende Nächte. Kleingärten können diesen Effekt abmildern. Der Landschaftsplan Görlitz in der Neuaufstellung von 2024 bezeichnet Kleingärten ausdrücklich als Wirkräume. Sie tragen zur Kühlung der überhitzten Innenstadt bei und können Belüftungsschneisen bilden. Das ist kein theoretischer Befund, das ist planerische Praxis in einer sächsischen Stadt. Diese Funktion müssen wir zukünftig noch besser bei der Stadtentwicklung berücksichtigen. Der zweite Punkt ist der Wasserrückhalt. Bei Starkregen zeigt sich, wie wichtig unversiegelte Böden sind. Sie nehmen Niederschlag auf, halten Wasser zurück und entlasten dadurch die Kanalisation. Auf versiegelten Flächen kann das Wasser dagegen nicht oder nur eingeschränkt versickern, es fließt schnell ab und kann erhebliche Schäden verursachen. Auch hierbei leisten Kleingärten einen wichtigen Beitrag. Sie verfügen über große unversiegelte Flächen und können Niederschlagswasser vor Ort zurückhalten, deshalb gelten sie als geeignete Bausteine einer Schwammstadt. Zugleich helfen sie dabei, Wasser in Trockenperioden länger im Boden zu halten. Auch die Kommunen haben diese Funktion erkannt: Leipzig sichert wasserführende Strukturen in Gartenbereichen ausdrücklich in seinem Sofortprogramm zur Klimaanpassung. Zwickau bezieht Kleingärten bereits seit 2015 als Puffer gegen Dürre in seine Strategie ein. Das ist keine Nebensache, das ist ein konkreter Beitrag zu Klimaanpassung. Das gilt sowohl für die Städte als auch für den ländlichen Raum. Der dritte Aspekt ist die Sicherung und Förderung der Biodiversität. Das sächsische Energie- und Klimaprogramm benennt Kleingärten ausdrücklich als Trittsteinbiotope und als CO -Speicher im Biotopverbund. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Obstbäume, Gemüsebeete, Kräuterhecken und weitere Strukturelemente schaffen Lebensraume für Insekten, Vögel und andere Tiere. Trittsteinbiotope verbinden Lebensräume zwischen Siedlungen, Wäldern und Feldern. Diese Funktion ist im ländlichen Raum nicht weniger wichtig als in der Stadt. Auch dort können Kleingärten Rückzugsorte schaffen und ökologische Verbindungen stärken. Die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner enthält die Vorgabe zur ökologischen Bewirtschaftung und zur Förderung der Artenvielfalt in jeder Parzelle. Darüber hinaus werden gemeinsam mit der Sächsischen Gartenakademie des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie jährlich bis zu 80 Gartenfachberater qualifiziert. Sie geben dieses Wissen anschließend in ihre Vereine weiter. Auch der Freistaat setzt hierbei Impulse. Beim Wettbewerb „Gärten in der Stadt“, Teil Kleingärten, wurden 25 ausdrücklich ökologisch gestaltete Anlagen und Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität berücksichtigt. Bis hierhin habe ich die ökologischen Leistungen der Kleingärtner bewusst in den Vordergrund gestellt. Das bedeutet nicht, dass die anderen Funktionen weniger wichtig wären. Der soziale Zusammenhalt in den Vereinen und die Begegnung zwischen Generationen und Kulturen gehören zum Kleingartenwesen, genauso wie die Möglichkeit der Eigenversorgung und nicht zuletzt der Erholung. – Alltagskultur eben, wie Herr Richter es genannt hat. Mir geht es um eine Ergänzung der bisherigen Betrachtung. Kleingärten sind ökologisch kein freiwilliger Luxus. Sie erfüllen Funktionen, die insbesondere für unsere Städte von Bedeutung sind. Sie kühlen, halten Wasser zurück, schaffen Lebensräume und leisten einen Beitrag zur gesunden Ernährung. Kommen wir nun zu der Frage, wie der Freistaat diese Leistung unterstützen kann. Zunächst ist festzustellen: Für das operative Kleingartenwesen liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen sowie bei den Vereinen und Verbänden selbst. Das ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz und dem jeweiligen Eigentums- und Pachtverhältnissen. Das ist nicht nur Rechtslage, sondern auch sinnvoll; denn dabei geht es um die Zusammenarbeit und das Miteinander vor Ort. Es geht um Interessen der Kommunen und ihrer Einwohner. Was tun wir als Freistaat konkret? Erstens. Wir tragen Wissen weiter. Die Sächsische Gartenakademie trägt seit über 30 Jahren dazu bei, dass Wissen zum erfolgreichen und nachhaltigen Gärtnern tatsächlich auf den Anlagen und auf den Parzellen ankommt. Die Versuchs- und Demonstrationsstandorte des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie liefern genau dafür die Grundlagen. Egal ob es um standortgerechte Pflanzen, klimaangepasste Bewirtschaftung oder um den Umgang mit Wasser und Boden geht. Dieses Wissen wird in den Vereinen vielfach ehrenamtlich weitergegeben. Gartenfachberater, Vorstandsmitglieder und Vereinsmitglieder übernehmen Verantwortung und tragen dazu bei, dass die Anlagen bewirtschaftet und weiterentwickelt werden. Das ist für die Funktionsfähigkeit des Kleingartenwesens von großer Bedeutung. Danke dafür. Zweitens. Wir fördern. Mit der Änderung der Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“ wurde im September 2025 auf meine Initiative hin der Kreis der Antragsberechtigten auf Vereine und Verbände erweitert. Das war eine wichtige Entscheidung, da das früher nicht ging. Der Rückbau nicht mehr genutzter Parzellen stellt viele Vereine vor finanzielle Herausforderungen. Das gilt insbesondere für strukturschwächere und ländliche Regionen. Die Förderung kann dabei helfen, Flächen zu entsiegeln, zurückzubauen und wieder in eine sinnvolle Nutzung zu bringen. Drittens. Wir setzen uns ein. Das Bundeskleingartengesetz ist ein soziales Schutzgesetz für die Kleingartenpächterinnen und -pächter. Es schützt auch die Flächen und ihre kleingärtnerische Nutzung. Der Freistaat wirkt an der fachlichen und politischen Diskussion über seine Weiterentwicklung mit. Diese Verantwortung nehmen wir ernst, denn es geht um nicht weniger als den Erhalt des Kleingartenwesens. Wir haben deshalb das Kleingartenwesen im Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode ausdrücklich benannt: Das Kleingartenwesen hat eine große Tradition in Sachsen und eine wichtige Ernährungs- und Erholungsfunktion, die es zu erhalten gilt. – Das ist keine beiläufige Aussage, das ist eine politische Aussage, an der wir uns messen lassen. Dazu gehört auch, dass die Erfahrung anliegender Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in die fachlichen und politischen Beratungen einfließen. Dafür gibt es im Freistaat bereits wichtige Anknüpfungspunkte und einen regelmäßigen Austausch. Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner steht in einem kontinuierlichen Austausch mit unserem Haus und mit der Sächsischen Gartenakademie. In diesen Gesprächen werden aktuelle Entwicklungen, praktische Herausforderungen und mögliche Unterstützungsangebote erörtert. Der Landesverband ist außerdem in den Beirat der Sächsischen Gartenakademie eingebunden. Dieser kommt einmal jährlich zum fachlichen Austausch über Fragen des Gartenund Freizeitgartenbaus sowie über die Schwerpunktsetzung der Gartenakademie zusammen. Einen gesonderten Beirat sehe ich sehr positiv, um gerade mit den Kleingärtnern im großen Umfang die Fragen von Leerstand, Rechtlichem oder Wasser bzw. Abwasser zu erläutern und zu erörtern, um zu guten Lösungen zu kommen. Wir wollen diese Lösung bewusst miteinander und nicht von oben herab erarbeiten. Herr Dornau, Sie haben gefordert, wir hätten das alles mit dem Beirat gleich machen können. Wir wollten das ganz bewusst miteinander aufsetzen. Wir sind genau auf diesem Weg, und ich halte dieses Vertrauen, was dadurch entstanden ist, für etwas ganz Wertvolles. (Beifall CDU) Wir müssen deshalb nicht alles neu erfinden. Wir müssen das Bestehende nutzen, erhalten und dort weiterentwickeln, wo es notwendig ist. Das ist die Haltung der Staatsregierung. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Antrag, und ich danke Rick Ulbricht, der sich als neuer Abgeordneter in der CDU-Fraktion so fundiert in das Thema eingearbeitet hat. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch. Wir kommen zum Schlusswort. Herr Abg. Ulbricht für die CDU-Fraktion, bitte.

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Rick Ulbricht CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister ist der Einzige, bei dem ich das Pult nach unten fahren muss, wenn ich herantrete. Wir haben eine lebhafte Debatte erlebt, und ich freue mich über den breiten Zuspruch zu dem Antrag. Die AfD hat wieder über alle anderen geredet und nicht über das, was sie selbst will. Die BÜNDNISGRÜNEN hatten ebenfalls einen Änderungsantrag. Wir teilen die Bedenken, die auch Herr Richter geäußert hat. Deshalb können wir diesem Änderungsantrag leider nicht zustimmen, auch wenn darin neue Ansätze enthalten sind. Wir haben anhand dieser Anträge gesehen, dass es viele unterschiedlichen Ideen und Ansätze gibt, aber die Richtung stimmt. Wir wollen etwas für die Kleingärtner im Freistaat bewegen; denn das Kleingartenwesen verdient breite Akzeptanz und Unterstützung. Ich freue mich, dass unser sächsisches Kulturgut durch diese Debatte die Aufmerksamkeit bekommt, die es verdient. Nun gilt es, nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln. Wir tun bereits viel im Freistaat für das Kleingartenwesen. Mit diesem Antrag schaffen wir eine gute Grundlage dafür, dies künftig weiter zu festigen und zu verstärken. Wir schaffen die Möglichkeit, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Das ist unser Anspruch. Lassen Sie uns deshalb mit diesem Antrag ein Zeichen an die Kleingärtner im Freistaat senden. Stimmen Sie dem Antrag zu und stellen Sie sich mit uns an die Seite des Kleingartenwesens. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, Stefan Hartmann, Die Linke, und vereinzelt BSW – Beifall Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir haben das Schlusswort des Kollegen Ulbricht von der CDU-Fraktion gehört. Es liegen insgesamt fünf Änderungsanträge vor, die wir nun in der Reihenfolge beraten und abstimmen. Zum Tagesordnungspunkt 7 liegt Ihnen in der Drucksache 8/8334 der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Möchten Sie diesen gesondert einbringen? (Stefan Hartmann, Die Linke: Er ist bereits eingebracht!) – Er ist eingebracht. Damit stelle ich diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit einigen Jastimmen und einer deutlich größeren Zahl von Gegenstimmen abgelehnt. Als Nächstes stelle ich den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 8/8335, zur Abstimmung. Dieser ist eingebracht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag bei einigen Jastimmen und einer deutlich größeren Zahl von Gegenstimmen abgelehnt. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, Fraktion BSW, Drucksache 8/8343. Der Antrag ist eingebracht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag bei einigen Stimmenthaltungen, vielen Gegenstimmen und einer größeren Zahl von Jastimmen angenommen. Als Nächstes kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/8363. Der Antrag ist eingebracht. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag bei einigen Jastimmen und einer großen Zahl von Gegenstimmen abgelehnt. Als Letztes kommen wir zum Änderungsantrag der AfDFraktion, Drucksache 8/8364. Diesen möchte Herr Abg. Dornau einbringen; bitte schön.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Um Ihrem Papiertiger eine konkrete Zielvorgabe zu geben, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Er ist bewusst konkret gehalten. Wir wollen den zehn Landkreisen und den drei kreisfreien Städten einen einmaligen Zuschuss von jeweils 100 000 Euro aus dem Sondervermögen Klimafonds Sachsen gewähren. Zum Jahresende 2028 stehen dort laut Vermögensplan der Staatsregierung über 28,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die von uns vorgesehenen 1,3 Millionen Euro entsprechen gerade einmal 4,5 % dieser Summe. Das Geld ist da. Es muss nur dort ankommen, wo es wirkt. Die Zweckbindung ist nicht beliebig. Sie stützt sich unmittelbar auf das Klimafondsgesetz. Der Rückbau maroder, dauerhaft aufgegebener Parzellen fällt unter die ausdrückliche Zweckbestimmung des Fonds: Schaffung und Erhaltung von Grünflächen. Die Sanierung überalterter Abwassersysteme, die dezentrale Regen- und Grundwassernutzung sowie Hochwasser- und Erosionsschutz sind Maßnahmen, die das Gesetz ausdrücklich als förderfähig benennt. Wir gestalten das als eigene Maßnahme des Freistaates. Das heißt, der Haushalts- und Finanzausschuss behält vor der Auszahlung das letzte Wort, und über Verbleib und Wirkung wird berichtet. Das ist kein Griff in die Kasse. Das ist ein Zuschuss, der dort eingesetzt wird, wofür dieses Gesetz geschaffen wurde: für konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen, umgesetzt von den Menschen vor Ort. Es braucht kein Gremium, keinen Prüfauftrag und keinen Konjunktiv, sondern eine konkrete Maßnahme auf klarer Rechtsgrundlage. Herr Richter, Sie sagten, wir hätten den Antrag zu kurzfristig eingebracht. Das mag parlamentarisch ungewohnt sein. Meiner Meinung nach ist es aber besser, jetzt zu handeln, als uns wieder fünf oder 35 Jahre im Kreis zu drehen, ohne dass etwas passiert. (Beifall AfD) Sehr geehrte Volksvertreter! Sie sind alle eingeladen, unseren Änderungsantrag anzunehmen und unseren Arbeitgebern ein produktives Ergebnis zu liefern. Tagesordnungspunkt Ausbaustopp für Windkraftanlagen Drucksache 8/6936, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst spricht für die einbringende AfD-Fraktion Herr Abg. Thumm; bitte.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sprechen wir Klartext. Die AfD-Fraktion fordert erneut einen Ausbaustopp für Windkraftanlagen, weil wir unsere Heimat schützen wollen: die Lebensgrundlage für mehr als vier Millionen Sachsen und mehr als zwei Millionen Menschen, die in den ländlichen Regionen leben. (Rico Gebhardt, Die Linke: So ein Quatsch!) Der besondere Schutz der Bürger und unserer Heimat wird durch die aktuelle Gesetzgebung und durch den Ausbau sogenannter erneuerbarer Energien, insbesondere von Windkraftanlagen, massiv eingeschränkt. Der ungebremste, völlig überzogene Ausbau unter der Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist in dieser Form verfassungswidrig. Das belegt das Rechtsgutachten von Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler in aller Deutlichkeit. Weitere Kritiker, darunter namhafte Verbände und Juristen, bemängeln zu Recht, dass durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz zentrale Prinzipien unseres Rechtsstaates in Gefahr geraten. Der Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die AfD-Fraktion sprach Herr Abg. Dornau. Gibt es zu diesem Änderungsantrag weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit stelle ich diesen Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/8364, zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag bei einigen Jastimmen und einer sehr großen Zahl von Gegenstimmen abgelehnt. Ich stelle nun die Drucksache 8/6773 zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einigen Stimmenthaltungen und einer großen Zahl von Jastimmen angenommen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Meine Damen und Herren, ich rufe auf – Heimat schützen AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung gesetzlich verordnete Vorrang der Windkraft führt dazu, dass andere verfassungsrechtlich geschützte Güter in der konkreten Einzelfallabwägung systematisch nachrangig behandelt werden. Zum Beispiel gerät die Gesundheit der Anwohner ins Hintertreffen. Eigentumsrechte werden durch die massive Entwertung der Immobilien im Umkreis dieser Anlagen mit Füßen getreten. Die Berufsfreiheit, der Natur- und Artenschutz, aber auch unsere Wirtschaftskraft werden für den industriellen Ausbau dieser Windkraftanlagen geopfert. Zudem wird das Prinzip der Normenklarheit durch die extreme Komplexität und die rücksichtslose Abfolge von Gesetzesänderungen verwässert. Bund und Land setzen mit ihren starren gesetzlichen Vorgaben der Flächenziele und der Privilegierung für Windkraftanlagen im Außenbereich einen Rahmen, der regionale Besonderheiten komplett ignoriert. Das sind Flächen ohne ausreichende Rücksicht auf Welterbe, Landschaft, historische Strukturen, aber es ist vor allem die fehlende Rücksicht auf die Menschen, die im Umkreis dieser 300 Meter hohen Anlagen ihr Dasein fristen dürfen. Dabei gelten klare gesetzliche Grundsätze der Raumordnung: die nachhaltige Raumentwicklung und der Schutz von Natur und Landschaft, der sparsame Umgang mit Flächen, die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips, der Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Berücksichtigung regionaler Identitäten. Meine Damen und Herren! Auch das UNESCO-Welterbe ist gefährdet. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Die Montanregion Erzgebirge ist das stolze Ergebnis von über 800 Jahren Bergbaugeschichte. Sie bringt nicht nur die Identität der Erzgebirger, nein, sie bringt auch die Identität Sachsens, meine Damen und Herren. – Herr Gebhardt, Sie sagten, das stimmt nicht. Dann setzen Sie sich bitte mit der Kritik zu dem Windkraftanlagenausbau im Erzgebirge durch die Organisation World Heritage Watch auseinander, die die Welterbestätten überwacht. Sie hat bereits Kritik am Windkraftausbau im Erzgebirge geäußert. Diese gewachsene Einheit des Erzgebirges wird durch den ungebremsten Ausbau der Windkraft zerstört. Der Windkraftausbau entstellt die gewachsene Kulturlandschaft. Einzelne Anlagen mögen – isoliert betrachtet – vertretbar erscheinen. In Summe führen sie jedoch zu einer technischen Überprägung ganzer Höhenzüge. Windkraftanlagen verändern unsere Horizonte, zerstören historische Sichtachsen und überprägen dauerhaft die charakteristische Silhouette der Region. Besonders kritisch ist der Eingriff in unsere sächsischen Wälder. Windkraft im Wald bedeutet Rodung, Zerschneidung, massive Eingriffe in sensible Ökosysteme und die Zerstörung der Bodenfunktion als elementarer Wasserspeicher. Meine Damen und Herren! Wir haben gestern in einer Debatte zu unserem sächsischen Wald und dem Waldumbau gesprochen. Ich frage Sie jetzt: Wie viele Millionen Euro an Steuergeldern sind in den vergangenen drei Jahrzehnten für den Waldumbau im Freistaat Sachsen aufgewendet worden? Diese Waldflächen wollen Sie jetzt für die Windindustrie zubetonieren? Die CDU hat, zusammen mit GRÜNEN und SPD, mit der Einführung der Flexibilisierungsklausel im Landesplanungsgesetz die Konzentrationsplanung hier in Sachsen, aber auch im Bund aufgehoben und den Windkraftausbau auch in sächsischen Wäldern zugelassen. Meine Damen und Herren! Wir von der AfD sagen ganz klar und deutlich: Dieser Irrsinn muss gestoppt werden! (Beifall AfD) Dazu geben wir Ihnen hier und heute die Gelegenheit. Wenn Sie das, wie alle anderen 15 Initiativen, die die AfD in der aktuellen und auch in der letzten Legislatur eingebracht hat, ablehnen, dann verspreche ich Ihnen, dass die AfD diese Forderung in baldiger Regierungsverantwortung allein umsetzen wird. (Beifall AfD) Nebenbei wird dieser Antrag der AfD hier im Sächsischen Landtag durch einen Volksantrag begleitet, in dem sich mittlerweile mehr als 38 000 Bürger des Freistaates Sachsen gegen diesen Ausbau von Windkraftanlagen aussprechen. Ich habe mir diesen Antrag angeschaut. Im Wesentlichen fordert er genau das, was der AfD-Antrag heute will, nämlich dass der Windkraftanlagenausbau im Freistaat Sachsen temporär verboten wird. Ich bin gespannt, wenn Sie heute unseren Antrag ablehnen, wie Sie sich dann dem Volksantrag, also dem Willen des sächsischen Volkes, verweigern werden, weil Sie offensichtlich – heute wieder – Brandmauerpolitik betreiben (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und nicht den Freistaat Sachsen sowie seine Bürger im Blick haben. – Wir werden sehen, wie Sie heute abstimmen, Herr Lippmann. Wir werden auch sehen, wie Sie mit dem Volksantrag im Nachgang umgehen. Es zeigt sich, dass in Sachsen dieser Windkraftausbau mehrheitlich nicht gewünscht ist. Genau davor verschließen Sie seit mindestens zehn Jahren hier in diesem Hohen Haus die Augen. (Beifall AfD) Windkraftanlagen bergen übrigens auch wirtschaftliche Risiken. Der Tourismus und die regionale Wirtschaft stehen auf dem Spiel. Gäste kommen wegen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft und der Authentizität des Freistaates zu uns und nicht wegen bis zu 300 Meter hohen Windindustrieanlagen, die in unseren Wäldern stehen. Frau Klepsch – leider ist sie nicht hier – hat über eine Pressemitteilung den Masterplan Südwestsachsen angekündigt, um dort wirtschaftliche Akzente im Bereich Tourismus zu setzen. Dabei frage ich mich schon, wenn Sie Tausende von Hektar erzgebirgischen Wald mit Windkraftanlagen zupflanzen wollen, wie das mit dem Masterplan in Einklang zu bringen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden es sehen und hoffen alle, dass sich Südwestsachsen nicht im Zuge der Transformation, die Sie auch hier im Hohen Haus eingeleitet haben, in ein Industriemuseum verwandelt. Mit unserem Antrag zur konsequenten Umsetzung des § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz fordern wir die konsequente Untersagung und den Schutz unserer Räume nach den Grundsätzen der Raumordnung und im Besonderen den Schutz des UNESCO-Welterbes. Im Übrigen haben diesen Antrag, den wir heute hier einbringen, das Land Thüringen und das Land Brandenburg längst umgesetzt. Kreistagsbeschlüsse im Erzgebirge, in Mittelsachsen, meines Wissens auch in Zwickau, wo rund eine Million Menschen leben – also die höchsten Volksvertretungen in den dortigen Kommunalparlamenten –, fordern Sie genau zu diesem Handeln – wie es die AfD heute in diesem Hohen Haus verlangt –, nämlich die raumordnerische Untersagung vorzunehmen, auf. Meine Damen und Herren! Die Rechtslage im Freistaat erlaubt es der Oberen Raumordnungsbehörde, also dem Ministerium, ausdrücklich, raumbedeutsame Planungen und Verfahren befristet auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass der aktuelle Wildwuchs die geordnete Verwirklichung der neuen regionalen Raumordnungsziele unmöglich macht oder diese wesentlich erschwert. Mit diesem Antrag fordert die AfD-Fraktion diesen Landtag auf, dafür Sorge zu tragen, endlich das zu tun, wofür Sie hier gewählt sind, nämlich einen raumordnerischen Schutzschirm über Sachsen zu spannen und heimatzerstörenden Windkraftausbau für den Schutz unseres Welterbes, für den Schutz unserer Wälder, für die Gesundheit und die wirtschaftlichen Grundlagen der Menschen, die hier leben, vorerst befristet zu untersagen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die einbringende AfD-Fraktion Herrn Abg. Thumm. Als Nächstes spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Flemming zu uns.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Thumm, wir müssen einmal ein paar Dinge vom Kopf auf die Füße stellen. Sie sagten, dass der Volksantrag Ihren Antrag begleite. Ich würde das eher umgekehrt formulieren: Sie hetzen mit Ihrem Antrag den Intentionen des Volksantrages hinterher. Das würde ich so feststellen wollen. (Zuruf AfD) Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert einen Genehmigungsstopp für Windenergiemaßnahmen im Freistaat Sachsen, wenn diese die Erfordernisse der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Hierzu soll die Staatsregierung die unteren Genehmigungsbehörden anweisen; ich komme darauf gleich noch einmal zu sprechen. Das soll bis zum Inkrafttreten der Windpläne in den zu erwartenden Eignungsgebieten bis spätestens zum 31. Dezember 2027 gelten. Damit werde sichergestellt, so die AfD, dass der Ausbau der Windkraft in Sachsen im Einklang mit den Zielen der Raumordnung erfolgen kann und zugleich das bundesrechtlich vorgegebene Flächenziel erreicht wird. Deshalb wird die Staatsregierung aufgefordert – das ist der zweite Punkt Ihres Antrags –, sich der Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns anzuschließen, die eine Änderung des Baugesetzbuches verfolgt. Der Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, die Endprivilegierung von Windenergieanlagen außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten nicht wie bisher erst bei Erfüllung der Flächenvergaben des Windflächenbedarfsgesetzes eintreten zu lassen, sondern vorzuziehen. – So weit zum Inhalt. Interessant ist, dass die AfD mit dem Antrag den Eindruck erweckt, sie möchte einen geordneten Windkraftausbau. So ist es zu mindestens zu verstehen, wenn man den Antrag so liest, wie er da liegt. Was die AfD wirklich möchte, hat sie in vielen Debatten gezeigt, zuletzt gestern parallel zur Regierungserklärung: Sie möchte gar keinen Windkraftausbau. Das war, Herr Thumm, auch Ihr einleitender Satz in Ihrer Rede: Sie möchten den Windkraftausbau stoppen. Die AfD möchte gar keinen Windkraftausbau. Sie möchte Atom- und Kohlekraftwerke dauerhaft weiter betreiben und den Ausbau der Windkraft beenden. Das muss klar festgestellt und auch gesagt werden. Eine solche SchwarzWeiß-Lösung wird die Energieversorgung in Deutschland für die Zukunft nicht absichern. Die AfD hat ebenfalls nicht recht, wenn sie beispielsweise immer wieder behauptet, dass die Welt wegen des Ausbaus der Windkraft in Deutschland über uns lache und den Kopf schüttele. Nur einmal zum Vergleich: In Deutschland gibt es 73 000 Megawattstunden installierte Leistung. In den USA, die zugegebener Maßen größer sind, gibt es aber immerhin 154 000 Megawattstunden installierte Leistung. (Mike Moncsek, AfD: Das ist kleiner als Deutschland!) In China gibt es inzwischen 521 000 Megawattstunden ausgebauter Leistung. Dort brummt offensichtlich das Geschäft. Es lacht, glaube ich, niemand über den Ausbau der Windenergie. Wir brauchen den Windkraftausbau – ich sage das ganz deutlich –, aber natürlich klar geregelt. Ich komme noch darauf zurück. (Zuruf Mike Moncsek, AfD) Nehmen wir einmal an, dass Ihr Antrag ernst gemeint ist. Man muss diesem dann entgegenhalten, dass § 12 Raumordnungsgesetz – auch das hat der Vorredner schon erwähnt – bereits heute eine entsprechende Erlaubnis zur raumordnerischen Untersagung vorsieht. Aus unserer Sicht ist deshalb keine weitere bundesrechtliche Änderung und damit auch keine Zustimmung zu dieser Bundesratsinitiative notwendig; das ist Punkt 2 Ihres Antrags. Diese Initiative ist – das sollten Sie eigentlich wissen – seit dem Herbst 2025 auf Eis gelegt worden. Sie möchten das Land drängen, einer Initiative beizutreten, die im Moment nicht mehr auf der Tagesordnung steht. In § 12 Raumordnungsgesetz heißt es wie folgt: Die Raumordnungsbehörde kann raumbedeutsame Planungen – das ist der Paragraf, den ich angesprochen hatte – und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber denen in § 4 genannten öffentlichen Stellen befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder Maßnahmen die Verwirklichung der vorgegebenen Ziele – darauf komme ich gleich noch zu sprechen – der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. – So viel zu diesen Festlegungen. Für Sachsen kann die Landesdirektion bereits jetzt die Planung zur Errichtung von Windkraftanlagen vorerst stoppen, wenn sie der laufenden Windkraftplanung entgegenstehen und diese Planungen erschweren. (Thomas Thumm, AfD: Und jetzt die Quizfrage: Warum passiert das nicht?) In der Praxis wird dieses Instrument durch die Raumordnungsbehörden allerdings nicht so umgesetzt, wie wir uns das vorstellen. Das gibt Anlass zum Handeln. Das hat die Koalition erkannt, um den ungeregelten Ausbau der Windenergie zu verhindern. Meine Damen und Herren! Wir machen aber keine Schnellschüsse. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Lassen Sie Zwischenfrage zu?

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Ingo Flemming CDU

Nein. – Wir machen keine Schnellschüsse wie Sie, obwohl Eile geboten ist. Rechtssicher müssen die Lösungen schon sein. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Gestern hatte Kollege Heinz an dieser Stelle bereits angekündigt, dass die Koalition derzeit passende Lösungen dafür entwickelt, wie das Flächenziel in Höhe von 1,3 % planungstechnisch pünktlich erreicht werden kann und nicht durch ungeordneten Windkraftausbau behindert wird. Zunächst möchten wir, dass die Planungsverbände erst einmal in Ruhe ihre Arbeit machen. Deren Arbeit – die Erstellung der Windpläne – darf nicht gefährdet oder behindert werden. Fakt ist Folgendes: Wenn eine Regierung keinen gültigen Regionalplan mit ausgewiesenen Windflächen hat, tritt nach dem 31. Dezember 2027 der ungeordnete Ausbau, die sogenannte Superprivilegierung, ein. Windräder könnten somit theoretisch an fast jedem Ort gebaut werden kann, sofern keine harten Kriterien wie Mindestabstände zu Häusern oder Naturschutzgebiete dagegensprechen. (Jörg Dornau, AfD: EEG abschaffen!) Dies regelt das Baugesetzbuch auf Bundesebene. Dieser Zustand nach Dezember 2027 muss verhindert werden. Jetzt aber besteht schon die Gefahr des ungeregelten Ausbaus. Das ist in zwei der vier Gebiete der regionalen Planungsverbände der Fall, nämlich dort, wo es aus verschiedenen Gründen – ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen – keine aktuell gültigen Windpläne gibt. Der derzeit in der Unterschriftensammlung befindliche Volksantrag zeigt die Sorgen und Befürchtungen der Menschen in diesen Regionen, dass dort ein ungeregelter Ausbau stattfinden könnte. Das haben wir erkannt, darauf reagieren wir. Ihr Antrag sowie der Ansatz in der gesetzlichen Regelung des Volksantrages laufen allerdings in die Leere, weil sie nicht rechtssicher sind. Beide sind es nicht. Ich möchte das auch begründen. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass es eine Weisung der Staatsregierung an die unteren Genehmigungsbehörden geben soll. Das ist ganz eindeutig eine Zuweisung einer systemwidrigen Zuständigkeit. Ich bitte Sie, sich einmal Folgendes zu gegenwärtigen: Wenn die Staatsregierung die unteren Immissionsschutzbehörden – das sind die Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte – anweist, dann möchte ich hören, wie Sie das mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und Sächsischen Landkreistag diskutieren. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Das ist eine systemwidrige Zuständigkeit. Der zweite Grund, warum Ihr Antrag nicht rechtssicher ist, ist folgender: Die Immissionsschutzbehörden sind überhaupt nicht für die Raumordnung zuständig. Für die Raumordnung ist die Raumordnungsbehörde zuständig, das ist die Landesdirektion. (Thomas Thumm, AfD: Richtig!) Diese wird hier überhaupt nicht adressiert. Sie wird in Ihrem Antrag nicht einmal erwähnt. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Die Landesdirektion ist zuständig und ist, wie gesagt, in Ihrem Antrag noch nicht einmal Verfahrensbeteiligter. Sie begründen das damit – das haben Sie heute in dem schnell nachgeschossenen Änderungsantrag noch hinzugefügt –, dass Vorhaben, sofern sie die Erfordernisse der Raumordnung unmöglich machen, nicht genehmigt werden dürfen. Erfordernis der Raumordnung: Das ist eine überdehnte Aussage darüber, was die Restriktionsmöglichkeit des Raumordnungsgesetzes überhaupt erlaubt. Das Raumordnungsgesetz erlaubt nur einzugreifen, wenn sie in Aufstellung befindliche Ziele gefährdet sieht. Der Begriff, den Sie verwenden, „Erfordernis der Raumordnung“, ist viel weiter gefasst. Es könnte aus vielen weiteren Gründen, als es in der Gesetzgebung vorgegeben ist, die Windkraftgenehmigung untersagt werden. Das führt zu einer Rechtsunsicherheit. Das ist ein nicht ausgereifter Schnellschuss. Was wir dem entgegensetzen, teile ich in einer zweiten Rederunde mit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Flemming. Als Nächstes spricht für die BSW-Fraktion Herr Recke. (Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon. – Zurufe aus dem Saal) Herr Berger, Sie haben eine Kurzintervention an Mikrofon 5.

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Matthias Berger fraktionslos

Ich wollte eigentlich eine Frage stellen, aber jetzt wird es eine Kurzintervention. Vielen Dank für die Ausführungen. Die waren aus meiner Sicht sehr transparent und schlüssig. Aber ich habe eine Frage an Herrn Flemming: Die Sächsische Staatsregierung war in den letzten Jahren insofern sehr inkonsequent, da die letzte Regierung das Flächenziel auf 2 % hochgezogen hat und es liegt jetzt, in der neuen Regierungssituation, bei 1,3 %. Als Damoklesschwert steht die Superprivilegierung im Raum; er hat es ja richtigerweise gesagt. Gibt es denn Initiativen von der CDU, dass man ebendieses Damoklesschwert aus der Welt schafft, damit jetzt keine übereilten Entscheidungen energetischer Art getroffen werden, die uns in negativer Hinsicht vielleicht langfristig beschäftigen werden? Das ist die Frage. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hören am Mikrofon 4 Herrn Abg. Flemming.

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Ingo Flemming CDU

Das Damoklesschwert der Superprivilegierung können wir dadurch verhindern, indem das 1,3-%-Ziel erreicht wird. Ich persönlich vermute, dass das 2-%-Ziel, das bis 2033 auf dem Plan steht, dann relativiert oder revidiert werden wird. Aber das ist von mir nur eine Vermutung; denn wir haben momentan einen Ausbaustand von 0,3 % im Land, und wenn wir dann 1,3 % ausgewiesen haben, muss man erst mal dorthin kommen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Als Nächstes hören wir für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Recke.

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Eric Recke BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag „Ausbaustopp für Windkraftanlagen – Heimat schützen“ greift die Sorgen vieler Bürger in Sachsen auf. An zahlreichen Orten werden Windräder geplant und gebaut, während die Regionalpläne noch in Arbeit sind. Es entsteht bei vielen der Eindruck, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor die Bürger wissen, wie die endgültige Planung aussieht. Einerseits kann ich die Abneigung mancher Politiker gegenüber Windkraftkritikern schon verstehen. Wenn man sich so auf Teufel komm raus gegen Kohle und Gas und selbst gegen die vergleichsweise umweltverträgliche Kernenergie stellt, dann kann einen bei unseren Strompreisen wahrscheinlich schon eine gewisse Panik im Hinblick auf die Zukunft ereilen, wobei die Netze und Speicher bei dieser Vorstellung billigen Stroms durch Windkraft, wie mehrfach angesprochen, mehr mitgedacht werden müssen. Andererseits hat der Bund eine wirklich absurde Situation geschaffen. Windkraft wurde unverhältnismäßig priorisiert und die kommunale Planungshoheit wurde flächenmäßig relativiert bis ausgehebelt. Dazu wurden massiv Investoren geworben, sodass den Leuten damit jetzt ordentlich Angst gemacht wird, wie wir gerade gehört haben. Wenn sie die Pläne mit vielen Flächenausweisungen nicht schnell genug beschlössen, würde der Investorenwildwuchs, den man selbst angelockt hat, wie ein Heuschreckenschwarm übers Land herfallen und überall Windräder hochziehen. So kann man das Schleifen von kommunaler Selbstverwaltung und Föderalismus natürlich auch begründen. Als BSW-Fraktion stehen wir stattdessen für die Achtung der kommunalen Selbstverwaltung und der föderalen Aufgabenteilung der Bundesrepublik Deutschland. Der Antrag zu einem Ausbaustopp für Windkraftanlagen trifft deshalb auf unsere Zustimmung – nicht, weil wir partout gegen Windräder wären: In unbewohnten Landstrichen wie in China und dort, wo sie inzwischen ohne größere soziale Verwerfungen etabliert sind, leisten sie einen Beitrag zu unserer Stromversorgung. Aber um soziale Verwerfungen zu vermeiden, muss die kommunale Selbstverwaltung in die Raumaufteilung einbezogen und in dieser entscheidungsmächtig sein. Stattdessen gehen Bund und Freistaat bisher den Weg der Überwältigung. Durch Gesetze, Medienarbeit und moralische Erpressung werden Kommunen dahin gedrängt, ihre verschuldeten Haushalte durch etwas Windkraftgeld aufzubessern. Bürgermeister und Gemeinderäte sehen sich vielfach gezwungen, den Bürgern ihre Ablehnung auszureden, manchmal mit fragwürdigen Methoden. Man muss die Bürger eben auch verstehen. Wenig anderes ist so symbolträchtig für die empfundene Kolonisierung Ostdeutschlands durch den Westen und den Bund wie Windräder. Wenn jemand denkt, dass der Westen zunehmend regierungsunfähig wird und sich in einer kollektiven Klimahysterie befindet – zumindest bei Einzelnen kann man schon den Eindruck gewinnen –, wird ein Windrad das i-Tüpfelchen auf dem Gefühl sein, sich von den in Berlin scheinbar gegen das ganze Volk Regierenden gedemütigt zu sehen. Jede Rotation, jedes Geräusch eines Windrades wird von diesen Menschen nicht nur als ruhestörend, sondern teilweise regelrecht als Anmaßung oder Folter empfunden. Von den gesundheitlichen Folgewirkungen bei Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ganz zu schweigen. (Beifall BSW und AfD) Das heißt, die Verfügung über die Gestaltung der einen direkt umgebenden Lebensbedingungen zurückzugewinnen, wie es der vorliegende Antrag durch den an die Regionalpläne gekoppelten Ausbaustopp intendiert, kann unmittelbar sozial befriedend wirken, wenn auch das Dilemma der Stromerzeugung und der im Angesicht unserer aktuell genutzten Technologien begrenzt zur Verfügung stehenden Fläche damit nicht aufgehoben ist. Wir stimmen deshalb dem Antrag zu und hoffen, dass die Staatsregierung bei einer Annahme die juristischen Schwierigkeiten des Ersetzens der Einzelfallprüfungen wird meistern können. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Recke. Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion Frau Abg. Pfeil.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in einem sind wir uns alle völlig einig: Windkraft ist für viele Menschen in Sachsen ein hoch emotionales Thema. Es geht um Landschaften, um den Blick aus dem eigenen Fenster, um Abstände zu Wohnhäusern, um Natur- und Artenschutz und um die Frage, ob einzelne Gemeinden am Ende mehr Lasten tragen als andere. Diese Sorgen sind berechtigt und sie verdienen eine politische Antwort. Aber diese Sorgen gehören eben nicht allein der AfD. Die AfD stellt den in Vorbereitung befindlichen Volksantrag als überparteiliche Initiative aus der Mitte der Gesellschaft dar, wie wir soeben gehört haben. Aber das ist nicht die Wahrheit. Der Volksantrag wurde von AfD-Akteuren initiiert – Rolf Weigand kennen wir alle hier im Haus noch sehr gut; der Antrag wird von ihm öffentlich beworben – und er steht in derselben politischen Linie wie der Antrag, den wir heute beraten. Das ist ihr gutes Recht, aber dann sollte die AfD auch offen sagen, was es ist: Es ist ein AfD-initiiertes Projekt. (Zuruf AfD: Ach!) Das heißt nicht, dass jeder Mensch, der unterschreibt, AfDnah ist. Viele Menschen unterschreiben, weil sie sich Sorgen um ihre Gemeinde machen. Das respektieren wir auch. (Thomas Thumm, AfD: Weil wir hier noch die Einzigen sind, die für dieses Land etwas machen!) Aber politische Verantwortung bleibt politische Verantwortung. Die Sammlung läuft noch. Die Initiatoren sprechen, wie wir heute hörten, von bis zu 38 000 Unterschriften, und ob dieses Quorum mit gültigen Unterschriften erreicht wird, wird im gesetzlich vorgesehenen Verfahren geprüft. Schauen wir deshalb noch einmal auf den Antrag. Die AfD verlangte ursprünglich, die unteren Genehmigungsbehörden anzuweisen, bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne, spätestens am 31. Dezember 2027, keine Genehmigung für Windenergieanlagen zu erteilen. Wenn man die Rede vom Kollegen Thumm gehört hat, dann meint man auch, dass das immer noch so drinstehen würde. Man hat zwar noch einen Änderungsantrag mit einer Erweiterung gebracht, weil man in der Lage war, die Stellungnahme der Staatsregierung zu lesen. Das freut mich erst einmal an dieser Stelle, aber man hat sie halt nicht bis zum Ende gedacht. Auch das hat Herr Flemming schon sehr schön ausgeführt. Noch einmal sei klar gesagt: Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes muss für jedes einzelne Vorhaben geprüft werden, ob es die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung tatsächlich unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Noch einmal: für jedes einzelne Vorhaben. In Ihrer Rede war immer wieder die Rede von Pauschalen. Nicht für alle Vorhaben eines Planungsraumes kann das gemacht werden, nicht für alle Vorhaben außerhalb einer erwarteten Vorrangfläche, nicht nach dem Motto „Erst einmal alles aufhalten“. Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme ganz klar gesagt: Eine generelle Weisung, sämtliche Genehmigungen auszusetzen, würde die gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung ersetzen. Sie wäre ermessensfehlerhaft und mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Hinzukommen die verbindlichen Entscheidungsfristen des Immissionsschutzrechts. Wer Verfahren pauschal nicht bearbeitet oder verzögert, schafft keine Rechtssicherheit. Er provoziert Untätigkeitsklagen. Auch das wird mit Ihrem Änderungsantrag doch nicht gerettet. (Thomas Thumm, AfD: Doch!) Und es schafft neue Rechtsunsicherheiten. Das ist der entscheidende Punkt: Die AfD verspricht hier Schutz durch Rechtsbruch. Das ist etwas, wobei wir an dieser Stelle ganz klar nicht mitgehen werden. Eigentlich müssen wir über ganz andere Dinge reden. Wir müssen nach wie vor darüber reden, dass wir Verlässlichkeit im Bereich der Windenergie brauchen. Wir brauchen Planbarkeit, nicht nur für die regionalen Planungsverbände, sondern genauso für die Kommunen und die Planer. Wir brauchen es vor allem dafür, um mehr Akzeptanz für Windenergie zu schaffen. Akzeptanz entsteht, wenn Menschen wissen, nach welchen Regeln entschieden wird, wenn ihre Gemeinde nicht alleingelassen wird, wenn Belastungen fair verteilt werden, wenn Natur- und Artenschutz ernst genommen werden und wenn die Menschen vor Ort nicht erst dann gehört werden, wenn die Baufahrzeuge anrücken. Die Zustimmung zur Energiewende ist in Sachsen größer, als die politische Lautstärke ihrer Gegner vermuten lässt. Eine aktuelle sächsische Befragung zeigt: 56 % stehen erneuerbaren Energien grundsätzlich positiv gegenüber, 14 % lehnen sie ab und 28 % sind unentschieden. Aber Zustimmung zur Energiewende bedeutet nicht, dass jedes einzelne Vorhaben überall akzeptiert wird. Genau deshalb brauchen wir eine Politik, die beides zusammenbringt: Versorgungssicherheit und Schutz vor Überlastung, erneuerbare Energien und faire regionale Planung. Die AfD versucht wieder einmal, daraus einen künstlichen Gegensatz zu machen: hier die Bürger, dort die Politik. Wir sagen ganz klar: Das ist falsch. Politik darf nicht daraus bestehen, Sorgen zu verstärken und Konflikte zu vertiefen, sondern sie muss Interessen abwägen und tragfähige Lösungen finden. Wir lassen uns die Sorgen der Menschen nicht von der AfD definieren und in eine Kampagne hineinziehen, die eine parteipolitische Initiative als unpolitischen Bürgerwillen ausgibt. Bürgerbeteiligung verdient Respekt, aber sie ist kein Blankoscheck für Rechtsbruch. Kommunen verdienen Schutz, aber kommunaler Schutz ist kein pauschaler Genehmigungsstopp. (Thomas Thumm, AfD: Die wollen aber genau das!) Regionalplanung braucht Verbindlichkeit, aber Verbindlichkeit entsteht nicht durch Symbolpolitik, sondern vor allem durch rechtssichere Verfahren. Ich bin sehr froh, dass Regina Kraushaar klar ausführen wird, wie wir uns als Koalition dazu verständigt haben, um Rechtssicherheit zu verdeutlichen. Es ist nichts wirklich Neues, aber wir machen es nochmals deutlich; das ist gut an dieser Stelle. So macht man ehrliche Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den Planern, den Planungsverbänden und den Kommunen. Von daher lehnen wir den Antrag und die Änderungsanträge natürlich ab. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Pfeil. Als Nächstes hören wir für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herrn Abg. Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ausbaustopp für Windkraftanlagen - Heimat schützen“ heißt der Antrag der AfD-Fraktion. Ich habe die ganze Zeit überlegt, wie man in diese Debatte einsteigt. Ich mache es einmal so, dass ich die AfD beim Wort nehme. Sie hat hier gesagt, was sie eigentlich will. Sie will, wenn sie an die Macht kommt – das wurde hier gerade gesagt –, diese Windkraftanlagen abbauen. Insofern wäre es eigentlich konsequenter gewesen, wenn Sie wie Ihre Parteivorsitzende Alice Weidel diesen Antrag genannt hätten: „Windmühlen der Schande in Sachsen abreißen“. Das hat Alice Weidel gesagt. (Beifall und Zustimmung AfD –

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Mike Moncsek AfD

Genau! – Zuruf AfD: Sehr gut! – Zuruf Jörg Dornau, AfD) Ich freue mich – Sie klatschen nun so euphorisch, weil Sie davon ausgehen, dass Herr Siegmund Ministerpräsident wird –, (Zurufe AfD) weil ich total gespannt bin, wie Herr Siegmund dann gemeinsam mit Frau Weidel auf einem Bagger durch Sachsen-Anhalt düst und dort die Windkraftanlagen abreißt. (Mike Moncsek, AfD: Ach wo, das machen wir intelligenter!) Denn das sind Sie Ihren Wählerinnen und Wählern schuldig, dass Frau Weidel und Herr Siegmund die Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt abreißen. (Mike Moncsek, AfD: Ja, ja! – Beifall AfD) Ich bin gespannt, wann das in der Tagesschau kommt. (Zuruf AfD: Auf der Schwalbe!) Das Dumme ist nur: Wissen Sie, was dann passiert? (Mike Moncsek, AfD: Oh, jetzt!) Es wird dunkel in Sachsen-Anhalt, (Mike Moncsek, AfD: Nein! – Oh-Rufe AfD –

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Mike Moncsek AfD

Ui!) und zwar nicht wegen dem Wahlerfolg der AfD – das muss man jetzt so hinnehmen; das ist der demokratische Wille – , (Mike Moncsek, AfD: Der Himmel ist blau!) sondern aus einem anderen Grund. In Sachsen-Anhalt haben wir zurzeit 60 % erneuerbare Energien im Strommix. (Gelächter Mike Moncsek, AfD) Davon sind 70 % Windkraft. Das ist die Hälfte vom Strom, der dann weg wäre. Das ist Ihre Industriepolitik. (Widerspruch AfD – Martina Jost und Mike

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Moncsek AfD

Aber nur, wenn der Wind weht!) Es wird dunkel in Sachsen-Anhalt, wenn man das macht, was Sie hier erzählen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Aber scheißegal, industriepolitisch völlig irrelevant. Einfach mal rausgehauen: „Wir reißen die Windkraftanlagen ab.“ Ich bin gespannt, Herr Moncsek. Sie können sich ja mit auf den Bagger setzen. Ich bin total gespannt, wie das läuft. (Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE und SPD –

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Mike Moncsek AfD

Brauchen wir nicht! – Zurufe AfD) Jetzt kommen wir zurück nach Sachsen. (Zuruf AfD: Was war das denn jetzt für ein Beitrag?) Heimatschutz ist wirklich ein schönes Thema, da sind wir dabei. Fachwerkhäuser, Wälder – all das ist auch den GRÜNEN ein großes Anliegen. (Jörg Urban, AfD: Heuchelei!) – Nicht Heuchelei, Herr Urban. Hören Sie erst mal zu! (Jörg Urban, AfD: Heuchelei!) – Na ja, das können Sie noch zehnmal sagen, es wird nicht besser. (Jörg Urban, AfD: Es wird bei Ihnen auch nicht besser!) Nun kommen wir zu dem Punkt, warum Sie heucheln, Herr Urban. In Sachsen wurden in den letzten Jahrzehnten Dörfer und Gemeinden wegen der Braunkohle abgerissen. Das ist dann Ihre Alternative: Braunkohle und Atomkraft. 260 Orte wurden in Sachsen abgerissen. Es wurden Zehntausende Menschen umgesiedelt. Nun nennen Sie mir auch nur einen Ort, der wegen einer Windkraftanlage – und ich gebe zu, es gibt Themen beim Ausbau von Windkraft, die man bearbeiten muss – (Gelächter Mike Moncsek, AfD, und Zuruf: Ach so! Ah!) abgerissen wurde! Einen einzigen Ort, Herr Urban! Kennen Sie einen? Sagen Sie doch, welcher Ort ist es denn, der wegen Windkraft abgerissen wurde? Ja, interessant. (Heiko Gumprecht, AfD: Wie viele sind denn krank geworden durch den Braunkohletageabbau? – Thomas Thumm, AfD: Wissen Sie, wie viele ihre Häuser verkauft haben durch die Windkraftanlagen? – Ich bin sehr gespannt. – Jetzt schauen wir mal weiter und kommen zu dem vielleicht ernsteren Teil der Debatte, der hinter diesem Antrag liegt. (Mike Moncsek, AfD: Ah!) Ich habe mir erlaubt, das Thema etwas spaßig aufzuziehen, aber es ist verdammt ernst. Wir haben hier im Landtag, auch heute, das Thema Niedrigwasser in der Elbe besprochen. Wir hatten einen Hitzesommer. Wir wissen, dass in Deutschland allein dieses Jahr 14 000 Menschen aufgrund von Hitze gestorben sind. (Gelächter Mike Moncsek, AfD – Zurufe AfD –

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Mike Moncsek AfD

10 000 an Coronafolgen!) Wir reden über Waldbrände, auch in der Sächsischen Schweiz. Wir reden über Extremwetterereignisse, diese Fallböe an der Felsenbühne in Rathen, die dort verheerend gewirkt hat. Auch das hat mit der Klimaveränderung zu tun, die Sie leugnen. Wir reden über vertrocknete Böden. (Roberto Kuhnert, AfD: Wer leugnet denn das?) Wir haben es von den Landwirtschaftlern gehört: In Sachsen haben wir dieses Jahr 30 bis 70 % Ernteausfälle; und wir reden noch nicht über das Artensterben, auch das ist ein Riesenthema. (Zuruf Norbert Mayer, AfD) Die Klimakrise ist leider Realität und kein fernes Szenario. Und dann ist noch gar nicht dabei, dass heute wieder einmal berichtet wird, dass das Mittelmeer sich zu einem Punkt erwärmt hat, an dem es noch nie war. Wir haben die Vorhersagen zu El Niño, was diesen Herbst diesbezüglich passieren wird. Wir sahen aus Nepal die furchtbaren Bilder von diesem Gletschersturz, (Jörg Dornau, AfD: Untergangssekte!) Tausende Tote. Aber das ist ja alles nur erfunden. Das hat alles nichts mit Klimaveränderungen oder mit CO zu tun. (Mike Moncsek, AfD: Mit Windrädern und Solaranlagen!) Davon ist die AfD ja ganz weit weg. Ich frage Sie: Wie groß müssen die Schäden eigentlich werden, bis Ihre Klimalüge dann auch bei Ihnen ankommt, bis Sie sich das eingestehen? Wie viele Menschen müssen eigentlich sterben? Was erzählen Sie denn den AfD-Wählern, wenn das erste Mal eine Hitzekuppel über einer europäischen Großstadt liegt und dort Tausende Leute sterben? Das Szenario ist leider nicht so fern. (Widerspruch AfD – Mike Moncsek, AfD: Da fehlen die Windräder in der Stadt! Die Windräder in der Stadt fehlen dort!) Jetzt kommen wir mal zu dem Punkt, warum Windkraft überhaupt aufgebaut wird: nicht, weil es schön ist oder weil wir das so toll finden, (Jörg Urban, AfD: Weil es weit weg ist von Ihnen! Sie wohnen weit weg vom Windrad! –

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Franziska Schubert GRÜNE

Ich nicht! – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) sondern weil es eine Klimaerwärmung gibt, die mit CO zusammenhängt. – Herr Urban, Sie wissen das, Sie waren früher in einer Umweltorganisation. Das sind alles Zusammenhänge, die Ihnen absolut bekannt sind. Doch Sie sind eben Teil von diesem Trump-MAGA-Musk-Murks, der den Klimawandel leugnet und „Drill Baby, drill!“ als große Parole ausgerufen hat. (Gelächter und Zurufe AfD – Mike Moncsek, AfD: Was denn jetzt? Putin oder Trump? – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Löser, gestatten Sie?

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Thomas Löser GRÜNE

Nein, ich möchte jetzt gerne zu Ende reden, ich habe nämlich nicht mehr viel Zeit. (Mike Moncsek, AfD: Oh!) Die AfD schützt unsere sächsische Heimat nicht vor dieser Klimakrise, sondern sie zerstört durch Realitätsverweigerung ein Stück weit die Zukunft. (Beifall Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Wer Heimat wirklich schützt, der setzt sich mit ran und überlegt, wie wir das hinbekommen. Es ist ein Menschheitsproblem, wie wir aus dieser fossilen Wirtschaft aussteigen, wie wir Erneuerbare auch in Deutschland, auch in Sachsen weiter ausbauen. Herr Flemming hat es schon gesagt, wir haben weltweit, in Indien, in China, in Europa, in Portugal, auch in Polen übrigens, ganz andere Ausbaustufen. Ich sage Ihnen: Die Länder, auf die Sie setzen – das sind Russland und die USA –, haben das Nachsehen in diesem ganzen Prozess. (Zuruf AfD) Das werden am Ende die Verlierer sein. Und ich bin mir sicher, weltgeschichtlich auch Sie, denn Sie haben hier richtig dolle versagt. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Stefan Hartmann, Die Linke, und vereinzelt CDU – Zuruf AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herrn Abg. Löser. Es folgt am Mikrofon 7 eine Kurzintervention von Herrn Abg. Thumm.

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Thomas Thumm AfD

Fangen wir an. Lieber Herr Löser, ich behandle das jetzt gleich; denn was Sie hier wieder alles von sich gegeben haben – Sie sind ja bekennender Klimaapokalyptiker. Das merkt man vor allem an Ihren Übertreibungen und Beispielen, die Sie hier angebracht haben. Fangen wir da an, wo Sie aufgehört haben: mit dem Versagen. Lieber Herr Löser, versagt haben Sie, die GRÜNEN. Wir haben 6 000 Industriearbeitsplätze verloren. Ich habe Ihnen das hier schon mehrfach gesagt: Die Unternehmen in unserem Land sind nicht mehr wettbewerbsfähig. Maßgeblich dafür sind die Energiepreise – Energiepreise, die entstanden sind, nachdem die GRÜNEN das Heft des Handelns übernommen haben, zusammen mit der CDU, Kernkraftwerke abgeschaltet haben, (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut haben, über Steuern, Abgaben, Quersubventionierungen und zusätzliche Gesetze durch Vorrangschaltungen diese Energieformen bevorteilen, und zwar in der Konsequenz, dass weder die Bürger noch die Unternehmen diese hohen Strompreise bezahlen können. Das ist das Erste. (Beifall AfD – Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Lieber Herr Löser, Sie haben auch das Beispiel des Niedrigwassers der Elbe genannt. Ja, zugegeben, das passiert. Das passiert immer wieder. Wissen Sie, wann man zu Fuß durch die Elbe laufen konnte, hier in Dresden? Im Jahr 1904, (Oh-Rufe AfD –

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Was?) circa 40, 50 Jahre nach Beginn der industriellen Revolution. (Martin Modschiedler, CDU: In den letzten Jahren…! – Sören Voigt, CDU: Selbstgemacht!) Glücklicherweise war damals der Geist der Ingenieure und der Bürger möglicherweise etwas größer als heute, zumindest in der Mehrheit. Man hat diese industrielle Revolution stattfinden lassen und diesem Land nahezu unermesslichen Wohlstand beschert. Ich sage klar und deutlich: Hätten Sie damals das Heft des Handelns übernommen, würden wir heute wahrscheinlich noch mit dem Pferd oder der Kutsche durch Dresden reiten. Vielen Dank. (Beifall AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, in Richtung AfD: Mit Ihnen würden wir noch in Höhlen leben! –

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Gegenruf Mike Moncsek AfD

Na, na, na!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Die Redezeit war zu Ende. Mit einer Erwiderung hören wir jetzt am Mikrofon 3 Herrn Abg. Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Lieber Kollege Thumm, ich habe nichts gegen Kutschen in Moritzburg, alles wunderbar. (Heiterkeit und Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Gut, die Elbe. Ich bin als Kind sogar fast einmal darüber gelaufen, damals war sie zugefroren. Das war in den Achtzigerjahren. Nun gehe ich auf Ihren Beitrag ein. Leider übertreibe ich eben nicht. Es gibt Statistiken und weltweit sind Menschen, die nicht hinter die Aufklärung zurückfallen, der Meinung, dass diese Klimakrise extreme Veränderungen bewirkt. Das wird vor allen Dingen für Europa ganz bitter werden, dabei sitzen wir alle im gleichen Boot. Sie sagen Industrie – ja, wir haben ganz tolle Ingenieure, auch in Sachsen übrigens, die haben wir nur vertrieben. Die Patente sind jetzt woanders. (Zurufe AfD) Wir waren das leider nicht. Ich zähle immer auf: Elektromobilität, Solar, Windkraft. Das sind Industrien, die in Sachsen boomen. Das sind Bereiche, die wachsen. Dabei können Sie in die Statistiken schauen. (Zuruf AfD: Solar!) – Zum Beispiel auch. (Zurufe AfD) Lassen Sie mich kurz ausreden. Der Puls geht hoch bei dem Thema, das ist schon klar. Aber wir haben ganz hervorragende Industrien in Sachsen, dabei ist mir überhaupt nicht bange. Jede Woche kann man bei diesen Themen eigentlich etwas Neues lernen, zum Beispiel geht der Ausbau der Batteriespeicher total los, aber bei Ihnen natürlich nicht. Sie wollen weiter Kohle verbrennen. (Thomas Thumm, AfD: Sagen Sie auch, wie Sie das bezahlen wollen!) Ich sage: Wir haben all die Lösungen. Und zum Schluss, weil Sie sagten, ich freue mich über die Apokalypse: Niemals! (Zurufe AfD) Nein. Ich will Ihnen das ganz klar sagen: Es ist furchtbar, dass es so kommt, weil diese Politik, die Sie machen, vielen Menschen sehr viel Leid zufügen und das Leben kosten wird. (Zuruf AfD: Das Leben kosten!) Sie werden dann irgendwie raus sein, weil Sie schon irgendwo anders sind. Am Ende wird das Problem gelöst, und es gibt für all diese Sachen Lösungen. Die Industrie und die Forschung sind so weit, dass sie das hinbekommen. Wir werden das weltweit hinbekommen, (Thomas Thumm, AfD: Wir müssen es auch bezahlen!) aber Sie werden sich das irgendwann eingestehen müssen. Ich komme dann gerne einmal vorbei, und wir reden gemeinsam darüber. Danke. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten am Mikrofon 3 Herrn Abg. Löser mit der Erwiderung. Als Nächstes spricht in der ersten Rederunde für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Hartmann; bitte schön.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ich bitte um etwas Ruhe.

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Stefan Hartmann Die Linke

Damit Sie mich auch gut hören können. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag trägt den Titel „Ausbaustopp für Windkraftanlagen – Heimat schützen“. Das Gegenteil ist der Fall. Wer Windkraft stoppt, schützt die Heimat nicht. Wer Windkraft stoppt, schützt die Profite der fossilen Energiekonzerne. Das ist in diesem Landtag von ihrer Seite nicht neu. Wer Windkraft stoppt, sorgt dafür, dass Menschen in Sachsen länger von Gas, Kohle und ihren unkalkulierbaren Preisen abhängig bleiben. Genau das ist der politische Kern dieses Antrags. Die AfD behauptet, sie wolle Ordnung schaffen. Tatsächlich fordert sie einen kompletten Stillstand. Bis Ende 2027 sollen keine neuen Windenergieanlagen mehr genehmigt werden – nicht dort, wo Kommunen zustimmen, nicht dort, wo sich Menschen über Bürgerenergie beteiligen wollen, nicht dort, wo Umwelt- und Artenschutz geprüft wurden, nicht dort, wo eine Anlage sauber geplante, regionale Wertschöpfung schafft. Einfach nur Stopp – das ist kein Schutz der Heimat, das ist die Verhinderung einer bezahlbaren, sauberen und regionalen Energieversorgung. Die Frage ist doch: Was ist die Alternative der AfD? Mehr Gas? Dann zahlen die Menschen wieder die Rechnung für teure Importe und internationale Krisen. Mehr Kohle? Dann zahlen wir mit schlechterer Luft, Klimaschäden und weiter steigenden CO -Kosten. Mehr Atomkraft? Eine Energieform, die langsam extrem teuer und für Sachsen ohnehin keine kurzfristige Antwort ist. Wind dagegen schickt keine Rechnung. Wind kommt nicht aus Russland, nicht aus Katar und nicht von internationalen Rohstoffkonzernen. Wind ist hier, und Windstrom gehört heute zu den günstigsten neuen Formen der Stromerzeugung. Er kann teure fossile Kraftwerke aus dem Markt drängen und damit die Preise an der Strombörse senken. Wer Windkraft verhindert, verhindert also auch günstigen Strom, und das ist die soziale Dimension dieses Antrags. Warum will die AfD ausgerechnet die günstigste heimische Energie blockieren, während Mieter und Mieterinnen, Rentner, Familien und kleine Betriebe jeden Euro bei der Stromrechnung merken? Wir sagen, die Energiewende muss sozial, demokratisch und ökologisch sein, und ja, wir wollen Beteiligung statt Überrumpelung. Wir wollen Bürgerwindparks statt alleiniger Gewinne für große Projektentwickler. Wir wollen, dass Gemeinden verbindlich profitieren – für Kitas, Busverbindungen, Vereinsleben und Infrastruktur. Wir wollen starken Natur- und Artenschutz, und wir wollen, dass die Menschen in den Regionen bei Planung und Erträgen mitentscheiden. Aber daraus folgt nicht Stillstand. Daraus folgt: besser planen, gerecht beteiligen und schneller erneuerbare Energie ausbauen. Die AfD versucht, aus berechtigten Fragen über Landschaft, Beteiligung und regionale Planung ein Nein zu jeder Veränderung zu machen, und das ist ihr Muster: Ängste verstärken, Lösungen blockieren, Menschen anschließend mit den Folgen alleinlassen. Dabei ist der Antrag sogar juristisch untauglich. (Zuruf AfD: Aha!) Die Staatsregierung hat es Ihnen schon schriftlich mitgeteilt, Sie können auch rechtlich nicht einfach alle Genehmigungen auf Eis legen lassen. Das Gesetz verlangt die Prüfung jedes einzelnen Vorhabens. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Eine pauschale Blockade wäre rechtswidrig und würde Behörden in Untätigkeitsklagen treiben. Aber vor allem: Sachsen kann es sich nicht leisten, die Energiewende bis 2027 anzuhalten. Wir brauchen günstigen Strom für Haushalte, Handwerk, für Kommunen und Industriearbeitsplätze. Wir brauchen Unabhängigkeit von fossilen Importen, und wir brauchen Klimaschutz, der nicht auf dem Rücken der Menschen ausgetragen wird, sondern ihnen zugutekommt. Daher eine klare Antwort zu Ihrem Antrag: Heimat schützt man nicht mit fossiler Abhängigkeit, Heimat schützt man nicht mit höheren Strompreisen, und Heimat schützt man nicht, indem man die Zukunft blockiert. Heimat schützt man mit sauberer, bezahlbarer Energie in Bürgerhand und mit einer Energiewende, von der die Menschen vor Ort wirklich profitieren. Die AfD beantragt keinen Schutz der Heimat, Sie beantragt höhere Abhängigkeit, höhere Preisrisiken und weniger Zukunft für Sachsen, und genau das machen wir nicht mit. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hartmann sprach für die Fraktion Die Linke. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert. Ich frage, ob es Bedarf an einer zweiten Rederunde gibt, und ich frage natürlich zuerst die AfD-Fraktion. Kollege Thumm macht sich schon auf den Weg.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Antrag „Ausbaustopp für Windkraftanlagen“ im Freistaat Sachsen: Herr Flemming, in der ersten Rederunde führten Sie vollkommen richtig aus, dass das Ministerium bereits die raumordnerische Untersagung anwenden kann, und jetzt kommen wir zu dem Punkt, wohin unser Antrag gehen soll. Warum macht es denn das Ministerium nicht? Warum vollzieht das Ministerium das nicht? Das fordert die AfD heute wiederholt mit ihrem Antrag; im Übrigen tun das auch zahlreiche Kreistage. Die kommunalen Mandatsträger der CDU haben mehrheitlich für diesen Antrag abgestimmt. Im Erzgebirge hat die AfD den Antrag eingebracht, abgestimmt – mehrheitlich. Der Erzgebirgskreis besteht aus 315 000 Einwohnern. Im Kreistag als höchstes Gremium sitzen 100 Vertreter des gesamten Erzgebirgskreises. Die wollen genau das. Die wollen die Weisung seitens des Ministeriums haben. Wissen Sie, warum der Erzgebirgskreis die Weisung haben will? Weil der Erzgebirgskreis selbst diese Entscheidung nicht treffen möchte. Ich kann Ihnen auch sagen, warum. Diese Windmüller sind unwahrscheinlich mit Geld ausgestattet, und sie klagen und klagen und klagen. Sie haben gesagt, rechtlich ist es jetzt schon möglich. Das Ministerium untersagt es nicht. Aber was machen Sie, die Staatsregierung und die regierungstragende Koalition, hier? Sie ducken sich weg. (Sören Voigt, CDU: Was?!) Die Staatsregierung könnte das machen. Sie könnte diese Untersagung anordnen und die Klagelast von den Kommunen, von den Kreisen oder kreisfreien Städten wegnehmen, weil es dann das Ministerium angewiesen hat. Wissen Sie, warum die Angst in unseren kommunalen Parlamenten besteht, mit Klagen und Geldforderungen überzogen zu werden? Weil nahezu alle Kreishaushalte pleite sind. Herr Berger hat das heute schon gesagt. 2031 ist das Defizit der Kassenkredite – – Also die Kassenkredite liegen 2031 allein im Erzgebirgskreis bei einer Milliarde Euro. Die haben überhaupt nicht das Geld, sich mit so einem Wahnsinn auseinanderzusetzen, den die große Politik, also die Legislative, für diesen Windkraftausbau angezettelt hat. Es wäre angezeigt, endlich Ordnung in dieses Verfahren zu bringen und diese raumordnerische Untersagung seitens des Ministeriums zu vollziehen. Dann wäre der Klageweg ein anderer. Jetzt möchte ich Ihnen noch etwas sagen, was Sie auch zum Ausdruck gebracht haben: Die Immissionsschutzbehörde ist im Genehmigungsverfahren. In all Ihren Gesetzen zum Landesplanungsgesetz, zur Bauordnung usw. verweisen Sie immer wieder darauf, dass sich die untere Immissionsschutzbehörde mit der Raumordnungsbehörde auseinandersetzt. Das sind CDU-Anträge, CDU-Gesetze gewesen. Das werfen Sie uns jetzt vor, weil wir genau das Gleiche fordern, dass in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren durch die untere Immissionsschutzbehörde ein Austausch zwischen Raumordnungsbehörde und der Immissionsschutzbehörde stattfinden soll. Das lassen wir Ihnen sogar noch offen, weil wir das in einem Antrag formulieren. Sie können den Antrag für einen Gesetzentwurf nehmen. Sie können den Antrag für eine untergesetzliche Regelung in Form eines Erlasses nehmen. Aber Sie machen gar nichts. Deshalb ist es wichtig – ausgesprochen wichtig! –, dass die AfD-Fraktion (Beifall AfD) hier permanent aufschlägt – heute zum 16. Mal – und die Forderung aufmacht, den Wahnsinn des ungezügelten Windkraftausbaus im Freistaat Sachsen endlich zu begrenzen. Ich freue mich jetzt auf die zweite Rederunde, in die Sie hoffentlich einsteigen werden. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm von der AfD-Fraktion eröffnete die zweite Rederunde. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Flemming; bitte schön, Herr Kollege.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Thumm, Sie bringen die Dinge wieder einmal durcheinander. Können Sie sich nicht einmal kundig machen? Die Staatsregierung ist nicht die anweisende Behörde gegenüber den unteren Immissionsschutzbehörden, so leid ihr die Landkreise vielleicht tun, die dann selbst Entscheidungen in ihren Immissionsschutzbehörden treffen müssen. Das kann jetzt aber nicht der Grund sein, hier irgendetwas systemwidrig umzusetzen. Auch die Beschlüsse der Kreistage, zum Beispiel die des Kreises Mittelsachsen, entsprechen überhaupt nicht dem, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben. Die waren nämlich einigermaßen sicher, zumindest auf dem Weg dahin. Wir werden das in unseren gesetzlichen Regelungen aufgreifen. Ich bleibe dabei: Ihr Antrag – ich habe es in der ersten Rederunde erläutert – ist ein Schnellschuss. Die Koalition arbeitet derzeit intensiv an einem Gesamtpaket und nicht an einer Einzelmaßnahme, damit das kein Schnellschuss ist. (Heiko Gumprecht, AfD: Dann halten Sie sich ran! So viel Zeit haben Sie nicht mehr!) Das werden gesetzliche und untergesetzliche Maßnahmen oder auch Initiativen in Richtung Berlin sein, die dann aber nicht, wie Ihr Antrag, ins Leere laufen. Das Problem bei den gesetzlichen Regelungen ist natürlich das Gleiche wie bei einem Volksantrag. Wenn wir uns einmal die Durchlaufzeiten vor Augen führen, (Zuruf Thomas Thumm, AfD) die ein Gesetzentwurf im Landtag hat – – Das wäre bei einem Volksantrag der Fall, wenn er die entsprechende Anzahl an Unterschriften hat und der Antrag vom Landtagspräsidenten zugelassen wird, dann wäre das ein ähnlicher Zeitstrahl. Wir landen dann weit in der Mitte des nächsten Jahres. Das heißt, bis Ende 2027 ist dann ohnehin nicht mehr viel Luft. (Sebastian Wippel, AfD: Ihre gesetzlichen Regelungen gehen dann viel schneller oder was?) Deshalb wird es kurzfristig eine untergesetzliche Regelung geben, die den zuständigen regionalen Planungsverbänden die Möglichkeit gibt, Einzelmaßnahmen, die gegen die Ziele der Raumordnungsentwicklung verstoßen, zu untersagen. Das ist der präzise Weg, den man gehen muss. Es ist natürlich auch wichtig, mit der Raumordnungsbehörde im Sinne der Landesdirektion Einvernehmen zu erzielen. Diese Ergebnisse werden bald spürbar sein. Deshalb sind wir es als Koalition, die damit den ungeregelten Ausbau der Windenergie in Sachsen unterbindet. Wir wollen den kontrollierten Ausbau der Windenergie – das will ich ganz deutlich sagen –, ihn in feste Bahnen lenken, anstatt willkürlich überall in der Landschaft Anlagen entstehen zu lassen. Meine Damen und Herren! Ganz wichtig für uns als CDUFraktion ist es dabei, eine rechtssichere – ich wiederhole mich – Lösung zu finden. Klagen gegen solche Anweisungen, wie sie in Ihrem Antrag vorgesehen sind, sind vorprogrammiert. Für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gelten hohe Hürden, verbindliche und gesetzliche Regelungen sowie Fristen innerhalb derer die zuständigen Behörden über die Anträge zu entscheiden haben. Eine nicht rechtssichere Bearbeitung oder die Verzögerung der Verfahren würde erhebliche rechtliche Risiken begründen. Insbesondere wäre damit zu rechnen, dass die Antragsteller gerichtliche Schritte einleiten und Untätigkeitsklagen gegen die Genehmigungsbehörden einbringen. Das würde am Ende zu Schadensersatzansprüchen führen und den kreisfreien Städten und Landkreisen auch noch finanziellen Schaden zufügen. Zudem müssen weitere Konflikte mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vermieden werden. Deshalb dürfen Verfahren nicht untersagt werden, für die bereits ein vollständiger Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt wurde. Dies ist nötig, da eine sächsische Regelung – wie auch immer diese aussehen würde – wiederum gegen Bundesrecht verstoßen würde, was die Nichtigkeit einer solchen Regelung zur Folge hätte. Schließlich sind auch die Windenergievorhaben ausgenommen, die in einem bereits vorgesehenen Vorranggebiet für Windräder errichtet werden sollen. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Ingo Flemming CDU

Nein. – Solche Anlagen rufen keine raumordnerischen Nutzungskonflikte hervor, da sie auf Flächen errichtet werden sollen, die von der Regionalplanung bereits als taugliche Flächen ausgewiesen worden sind. Diese Anlagen entsprechen somit dem langfristigen Ziel der Steuerung der Windenergie durch die Konzentration auf raumordnerisch ausgewiesene Flächen. Diesem Ausnahmetatbestand unterfallen zudem auch Windenergievorhaben, die innerhalb von kommunal ausgewiesenen Windenergiegebieten liegen. Aus meiner Sicht beachtet der Antrag der AfD-Fraktion diese Ausnahmetatbestände nur unzureichend. Auch deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Fazit ist: Ein rechtlich unzulässiger Antrag bis heute Mittag wurde durch einen handwerklich schlechten Antrag ersetzt. Ich habe es begründet. Dieser überdehnt die Regelungssystematik des Raumordnungsgesetzes. Er sorgt damit für Rechtsunsicherheit. Er belastet den Vollzug unnötig. Aus den genannten Gründen halten wir diesen Antrag für untauglich und lehnen ihn als Koalition ab. (Beifall CDU und SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Flemming sprach für die CDU-Fraktion. Ich frage die Fraktion des BSW, ob noch Redebedarf besteht. – Das ist offenkundig nicht der Fall. Die SPD-Fraktion? – Auch nicht. Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Auch nicht. Die Fraktion Die Linke? – Auch nicht. Der fraktionslose MdL? – Auch nicht. Somit könnten wir in eine dritte Rederunde einsteigen, insofern Bedarf angezeigt wird. – Es wird Bedarf angezeigt. Kollege Thumm möchte die dritte Rederunde eröffnen. Bitte schön, Herr Kollege.

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Thomas Thumm AfD

Ich mache das gleich mal vom Saalmikrofon aus, weil Herr Flemming wieder einmal gesagt hat, dass die Raumordnungsbehörde dafür nicht zuständig sei. Ich will aus § 12 des Raumordnungsgesetzes zitieren. (Ingo Flemming, CDU: Ministerium!) – Das Ministerium ist nicht zuständig. Aha, das macht es auch nicht besser. Dann frage ich andersherum: Wer ist die oberste Raumordnungsbehörde im Freistaat Sachsen? – Es ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. Was steht also in § 12 des Raumordnungsgesetzes? Die Raumordnungsbehörde kann raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen unbefristet untersagen, wenn Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Wie gesagt: Ober sticht Unter. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Die obere Raumordnungsbehörde im Freistaat Sachsen ist das Ministerium. – Danke schön. (Beifall AfD – Zuruf CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion in dieser dritten Rederunde. Ich frage die Fraktionen, ob es weiteren Redebedarf gibt? – Ich frage noch einmal die AfD-Fraktion: Gibt es Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Kraushaar, bitte schön. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Ausbaustopp für Windkraftanlagen – Heimat schützen“. Er verspricht Sicherheit und suggeriert, es gäbe einen Schalter, den man nur umlegen müsse. Allen hier im Hohen Haus und denen, die die Debatte vielleicht live verfolgen, sei dargelegt: Diesen Schalter gibt es nicht. Ich wiederhole viele Aspekte, die schon genannt worden sind, aber ich glaube, die Wiederholung ist gut, weil – Herr Thumm, das haben Sie bereits gesagt – die Materie wirklich sehr komplex ist. Erstens. Was genehmigt ist, bleibt genehmigt und wird in Zukunft gebaut werden. Das macht ein Rechtsstaat. Ein Anlagenbetreiber kann in Deutschland auf den Bestand einer Genehmigung vertrauen. Zweitens. Auch das, was Sie konsequent untersagen lassen wollen – damit zitiere ich auch wieder Sie, Herr Abg. Thumm –, wird am Ende genehmigt; nur eben dann nach einem für alle Beteiligten zeit- und geldraubenden Gerichtsverfahren; denn ein entsprechendes Gerichtsverfahren verliert der Freistaat haushoch, weil das Bundesrecht im Freistaat Sachsen Gültigkeit hat. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Geschützt wird auf diesem Wege nichts: kein Ort, keine Landschaft, kein Mensch. Was hier als Schutz angeboten wird, ist ein Heilsversprechen. Man kann den Menschen ja etwas versprechen, was gut klingt, die Lösung eines Problems, gar Erlösung verspricht und dennoch nicht trägt. Es gibt eine Alternative. Man muss sagen, was ist, und dann an Entlastung und Unterstützung arbeiten sowie Mut machen. Das Erste ist einfacher, das Zweite ist Regierungsverantwortung. Die hier im Raum stehenden Fragen nehme ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium sehr ernst; denn – das bestätige ich – wir sind in einer extrem anstrengenden Lage. In allen vier Planungsregionen des Freistaates laufen die Verfahren für die Windenergiepläne und keines ist bislang abgeschlossen. Anstrengend und belastend daran ist, dass sogar Wut entbrennen kann, dass in der Zwischenzeit Anlagen an Standorten entstehen können, die nach dem Stand der Entwürfe der regionalen Planungsverbände außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete liegen. Der Bundesgesetzgeber – und das ist auch richtig – hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz genau diesen Druck aufbauen wollen, damit die Flächenausweisung schnell vorankommt. Bei den Menschen entsteht in Teilen der Eindruck, es entstünden Anlagen ungeordnet und ohne jedes erkennbare Maß. Warum hier? Wer hat das entschieden? Warum hat uns niemand gefragt? Diese Fragen erlebe auch ich im Austausch mit politisch Verantwortlichen in den Kreistagen, den Gemeinderäten und den Menschen vor Ort. Diese Fragen sind berechtigt. Die ehrliche Antwort darauf lautet: So lange die Regionalpläne nicht wirksam sind, fehlt die flächendeckende Steuerung darüber, wo Windenergieanlagen entstehen und wo nicht. Genau das soll die Regionalplanung ja ändern. Wer diese Sorgen ernst nimmt, schuldet den Menschen auch vor der Rechtswirksamkeit eines Windplanes eine Antwort, die trägt, und keine, die vor dem ersten Verwaltungsgericht zerfällt. Im Kern sah der Antrag der AfDFraktion in Ziffer 1 vor, den Ausbau der Windenergie bis zum 31.12.2027 vollständig zu unterbinden. Um dies umzusetzen, sollten die unteren Genehmigungsbehörden angewiesen werden, keine Genehmigungen für Windenergieanlagen zu erteilen. Mit Ihrem Änderungsantrag von heute gilt die Anweisung, nur noch dann nicht zu genehmigen, wenn ein Vorhaben die Erfordernisse der Raumordnung unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Sie haben einen – das ist schon gesagt worden – rechtlich unzulässigen Antrag eingebracht. Besser ist der Antrag nicht geworden. Sie sagen es, Herr Thumm: Es ist extrem komplex, denn das hört sich an wie ein Instrument, das es tatsächlich gibt. Das Raumordnungsrecht kennt die raumordnerische Untersagung zum Schutz der aufzustellenden Pläne. Zum Schutz der aufzustellenden Pläne kann sehr wohl ein Vorhaben im Einzelfall untersagt werden, wenn es sich als Gefährdung für die Ziele – nicht die Erfordernisse! – der Raumordnung – und Sie schreiben Erfordernisse – darstellt. Erfordernisse und Ziele sind zweierlei. Das setzt allerdings dreierlei voraus. Erstens. Es setzt eine Prüfung voraus, und zwar für jedes Vorhaben einzeln. Es muss feststehen, dass das konkrete Vorhaben den in der Aufstellung befindlichen Zielen, nicht den Erfordernissen, widerspricht und deren Verwirklichung unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Zweitens. Es setzt voraus, dass die Raumordnungsbehörde, nicht die Immissionsschutzbehörde, entscheidet – in diesem Fall die Landesdirektion Sachsen, nicht mein Ministerium. Bei ihr liegt die Befugnis, bei ihr liegt die fachliche Prüfung. In Ihrem Antrag soll die Staatsregierung anweisen. Entscheiden sollen die unteren Immissionsschutzbehörden. Aber die Raumordnungsbehörde ist nach Ihrem Antrag an dem Verfahren gar nicht mehr beteiligt. Sie verlangen eine raumordnerische Prüfung und schließen genau diejenigen aus, die sie vornehmen können. Und es setzt – drittens – voraus, dass es um die Ziele der Raumordnung geht. Sie schreiben Erfordernisse. Erfordernisse sind etwas anderes. Das Gesetz sagt selbst, was es unter Erfordernissen versteht: Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse. Grundsätze und sonstige Erfordernisse haben selbst in ausgewiesenen Plänen keine strikte Bindungswirkung. Es ist nicht erklärlich, warum sie im Aufstellungsverfahren zu einem Stopp von Verfahren führen sollten. Ein raumordnerischer Konflikt wird eben nicht dadurch gelöst, dass ihn die Immissionsschutzbehörde entscheidet. Er wird nur dort verschoben. Auch diese Fassung verstößt damit gegen Bundesrecht. Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion! Was Sie hier fordern, ist keine politische Entscheidung, die man treffen oder lassen kann. Es ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Die Antragsteller hätten mit einer solchen Anweisung einen Freifahrtschein für Klageverfahren, das sie ohne große Mühe gewinnen werden. Die Kosten und alle weiteren Folgen trüge am Ende der Freistaat. Ihr Antrag ist damit nicht nur rechtlich nicht haltbar, sondern auch wirtschaftlich verheerend. Damit bin ich bei der zweiten Ziffer des Antrages. Sie sieht vor, dass die Staatsregierung sich dem Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat anschließt. Dazu sage ich Ihnen: Aus unserer Sicht brauchen wir keine weitgehenden bundesrechtlichen Regelungen. Das Raumordnungsgesetz enthält bereits ein geeignetes Instrument zum Schutz der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung; das habe ich gerade erläutert. Die Bundesratsdrucksache sieht dem gegenüber vor, dass die Entprivilegierung von Windenergieanlagen, also der Wegfall ihrer baurechtlichen Erleichterung im Außenbereich, bereits dann eintreten soll, wenn die regionalen Planungsverbände mit der Erarbeitung der Planentwürfe fertig sind, also zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Entwürfe noch nicht einmal angehört, geschweige denn genehmigt wären. (Unruhe im Saal) Die Rechtslage besteht seit vier Jahren, und alle Bundesländer bereiten sich seither darauf vor. Sie ist klar: In der Region muss es rechtswirksame Windenergiepläne, also genehmigte Windenergiepläne geben, erst dann kann der Ausbau der Windenergie auf die ausgewiesenen Windenergiegebiete beschränkt werden. Diese Reihenfolge jetzt umzudrehen, würde zwar dazu führen, dass die Windenergieanlagen im Großteil des Außenbereichs nicht mehr umsetzbar wären; die Regionalpläne wären zu diesem Zeitpunkt aber eben noch gar nicht wirksam. Was wäre die Konsequenz? Für die regionalen Planungsverbände gäbe es – erstens – keinen Anreiz mehr, die Pläne zügig in das Genehmigungsverfahren zu bringen. Die Folge wäre wieder Unsicherheit; denn Ablehnungen außerhalb von Windenergiegebieten stünden auf unsicherem Grund, weil niemand weiß, ob die Regionalpläne in der Entwurfsfassung überhaupt genehmigungsfähig wären. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin, ich muss Sie einmal ganz kurz unterbrechen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geräuschkulisse nimmt zu. Es wird immer lauter. Ich bitte um Ruhe. – Bitte schön, Frau Staatsministerin. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Vielen Dank, Herr Präsident. Die Ablehnungen außerhalb von Windenergiegebieten stünden auf unsicherem Grund, weil niemand weiß, ob die Regionalpläne wirklich genehmigt werden. Das macht nicht der regionale Planungsverband selbst. Und das wiederum würde die Genehmigungsverfahren – zweitens – in Gänze angreifbar machen. Meine Damen und Herren! So funktioniert nun einmal der Rechtsstaat. Da baut eines auf das andere auf. Zuletzt – und das ist auch schon angeklungen –: Dem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns scheint beschieden zu sein, was manchem Antrag im Bundesrat leider passiert: eine Beerdigung dritter Klasse. Er interessiert seit einem Jahr niemanden mehr. Lassen Sie mich eines klarstellen, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion: Was Sie fordern, ist nicht mehr Handlungsfähigkeit, sondern weniger Recht. Die Instrumente sind da, und sie sind an Voraussetzungen gebunden. Was wir nicht tun, ist geltendes Recht zu brechen und dafür unsere eigenen Behörden vorzuschicken. Die Staatsregierung ist bei diesem Thema nicht untätig. Wir haben das sächsische Flächenziel auf das Maß zurückgeführt, welches das Bundesrecht verlangt. (Widerspruch Thomas Thumm, AfD) Wir beteiligen die Gemeinden an den Erträgen der Anlagen, die auf ihrem Gebiet stehen, und wir unterstützen die regionalen Planungsverbände dabei, ihre Teilpläne zu einem wirksamen Abschluss zu bringen. Die Verbände arbeiten unter hohem Zeitdruck an diesen Plänen. Diese Arbeit darf auch nicht entwertet werden, weder durch Vorhaben, die sich über die künftigen Festlegungen hinwegsetzen, noch durch einen Rechtsrahmen, der Planentwürfe wirken lässt, bevor sie geprüft sind. Heimat schützen wir nicht mit einem Federstrich, der vor Gericht keinen Bestand hat. Heimat schützen wir mit Rechtsstaatlichkeit. Die Staatsregierung empfiehlt daher den Antrag in beiden Beschlussziffern abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Stefan Hartmann, Die Linke, und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin Kraushaar sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr seitens der Fraktionen gibt, kommen wir jetzt zum Schlusswort. – Das Schlusswort spricht für die AfD-Fraktion Kollege Thumm. Bitte schön, Herr Kollege.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Kraushaar, Sie haben recht, es passiert nichts mit der Gesetzesinitiative im Bundesrat. Es ist schon erstaunlich, dass dort nichts passiert. Ich sage Ihnen auch, warum: weil es eine logische Folge ist. Grundsätzlich haben die Fachausschüsse des Bundesrates diesen Entwurf geprüft. Die AfD fordert Sie ja auf, diesem Entwurf beizutreten. Wissen Sie, wie die Empfehlungen dieser Ausschüsse lauteten? Einbringen, beschließen und handeln. Das waren die Beschlussempfehlungen. Das Ding liegt im Bund auf Eis. Es ist logisch, dass es auf Eis liegt, weil die CDU dort auf Mehrheiten mit den Stimmen von Linken, Roten und GRÜNEN angewiesen ist. Sie wollen Ihre Mehrheit dort nicht gefährden. Das ist der Grund. (Beifall AfD) Wissen Sie, wie ich das nenne? Politik zum eigenen Machterhalt – egal, ob das Land dabei vor die Hunde geht, egal, was die Kreistage beschließen, egal, was die Bürger da draußen durch Ihre verfehlte Politik durchmachen müssen. Aber das ist der grundlegende Grund. Sie machen Politik zum eigenen Machterhalt, und das wird immer offensichtlicher. Dafür gibt es eine Lösung: Sie heißt AfD. (Beifall AfD – Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Ja, dann haben Sie richtigerweise noch einmal auf die Erfordernisse und Ziele hingewiesen. Aber auch dafür gilt: Sie haben hier eine Fraktion sitzen, die CDU-Fraktion. Wo ist Ihre Beteiligung im parlamentarischen Verfahren, in den Ausschüssen in diesem Hohen Haus? Sie hätten genauso einen Änderungsantrag schreiben können. Sie hätten einen Änderungsantrag einbringen können. Was ich zuvor zum Machterhalt im Bund gesagt habe, gilt eins zu eins auch für den Freistaat Sachsen: Auch hier wird mit Minderheiten Politik zulasten dieses Freistaates gemacht, zulasten der Natur, zulasten unserer Heimat, zulasten der Bürger, zulasten der Unternehmen. Das wird am Ende nur eine AfD auflösen können. Ich sage es noch einmal ganz klar und deutlich: Wissen Sie, wir erleben im vergangenen halben Jahr immer häufiger, dass die CDU die Forderungen der AfD übernimmt. (Lachen CDU) Sie präsentiert hier in den Debatten AfD-Forderungen, als wären es die Forderungen der CDU. (Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen eines: Wer AfD-Politik will, muss AfD wählen. So einfach ist das. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf CDU: Sie wurden aber nicht gewählt!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das Schlusswort für die AfD-Fraktion sprach Kollege Thumm. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor, Drucksache 8/8388. Ich frage, ob Einbringung gewünscht ist? (Thomas Thumm, AfD: Ist eingebracht!) – Er ist eingebracht. Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion? – Den gibt es. Kollege Hartmann steht schon in den Startlöchern. Bitte schön, Kollege Hartmann, zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion.

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gern die Gelegenheit nutzen, (Sebastian Wippel, AfD: Aber Sie müssen zum Antrag reden!) um kurz auf den Änderungsantrag einzugehen, der auf den grundständigen Antrag der AfD akquiriert. Ich möchte insbesondere einen Bezug der hier geäußerten Aussagen der AfD – das trifft im Kontext eben auch auf diesen vorliegenden Änderungsantrag zu – klarstellen. Sie wollen der Bevölkerung erklären bzw. Sie versuchen, den Eindruck zu vermitteln, dass man mit einem solchen Antrag (Jörg Urban, AfD: Änderungsantrag, Änderungsantrag!) an den Problemen, die wir gerade an dieser Stelle haben – – Auch mit Ihrem Änderungsantrag, der hier vorliegt, nachdem Sie erkannt haben, dass die Rechtslage, wie Sie sie im Ursprungsantrag darstellen, so nicht richtig ist, weshalb Sie diesen Änderungsantrag eingebracht haben. Aber auch dieser Änderungsantrag erreicht nicht das Ziel, sondern suggeriert etwas, was nicht zu erfüllen ist. Deshalb will ich deutlich klarstellen, warum wir diesen ablehnen werden. Wir haben einen bundesrechtlichen Rahmen, (Zuruf AfD: Den Sie mit der AfD ändern könnten! – Lebhafter Beifall AfD) auf den wir als Freistaat Sachsen auch entsprechend hingewiesen haben. Wir haben Handlungsbedarfe. Es ist genau diese Mär – – (Unruhe AfD) Sie achten auch immer darauf, wenn es Sie betrifft, dass es eine Differenzierung zwischen den Aussagen eines Einzelnen und Ihrer Sichtweise gibt. Die CDU-Position im Freistaat Sachsen ist nicht zwangsläufig die CDU-Position, die wir in Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen oder in der Bundestagsfraktion haben. (Oh-Rufe AfD) Jetzt können Sie weiter herumgrölen. Es wäre zu Ihrer weiteren intellektuellen Befähigung vielleicht zielführender, einmal zuzuhören. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BÜNDNISGRÜNE – Oh-Rufe AfD) Insoweit, meine sehr geehrten Damen und Herren, zurück zum Antrag: Dieser Antrag wird an der Bundeslage, die wir derzeit haben, nichts, null Komma nichts ändern. Von dem, was wir tun können, haben wir die ersten Schritte unternommen, weil wir die Herausforderungen im Land genau sehen. Aber wir wollen nicht nur Geschichten erzählen, andere diskreditieren und jede Parlamentsdebatte zur Wahlveranstaltung verkommen lassen, obwohl hier gar keine Wahlen anstehen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke – Beifall Staatsregierung) Ihr kurzweiliges Getöne können Sie gerne vorbringen, möglicherweise bringt es Ihnen 2029 Punkte. Wir aber bemühen uns darum, nicht Probleme für den Wahlkampf 2029 zu formulieren, sondern jetzt Antworten auf die Fragen dieser Zeit zu finden. (Beifall CDU – Unruhe AfD) Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir diesen Änderungsantrag ab. Aus genau diesem Grund lehnen wir den Änderungsantrag ab, (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) weil wir die aktuelle Rechtslage zwar mit unserer Position im Bund weiter diskutieren können, auch die Fragen einer vernünftigen Energieversorgung und Energieerzeugung. Dazu gehört mehr als Windenergie, aber eben auch Windenergie. Es gilt, im Rahmen der jetzigen Möglichkeiten eine vernünftige Lösung zu bringen, mit der Absenkung im Schritt 1 des Flächenziels. Zweitens gilt es, mit Blick auf 2027 nun einen geeigneten rechtlichen Zustand zu schaffen – insbesondere unter dem Aspekt, dass wir mit der Ausweisung von Windkraftgebieten eine gewisse Planungssicherheit brauchen – und ggf. im Einzelfall zu beschränken. Das hat die Frau Ministerin mit der Zielsetzung formuliert: – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist leider abgelaufen.

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Christian Hartmann CDU

– Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen. Diese werden wir in den nächsten Wochen vorlegen. Dazu wird sicherlich auch eine entsprechende Entscheidung und Erlasslage im Freistaat gehören. Aber das wird sich nicht darauf beschränken, sondern es wird um einen ganzheitlichen Ansatz gehen, mit dem Thema umzugehen. Deswegen lehnen wir ab. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE – Beifall Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hartmann sprach zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Die AfD-Fraktion hat auf die drei Minuten Redezeit zur Einbringung des Änderungsantrags verzichtet, aber, Herr Thumm, Sie können gern eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Hartmann tätigen. Eine Kurzintervention steht Ihnen noch offen.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Hartmann, dazu kann ich nur sagen: Gut gebrüllt, Löwe. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf CDU) Sie müssen sich einmal entscheiden, was Sie wollen. Das Einzige, was ich hier von Ihrer Partei immer höre, sind Ausflüchte, fehlende Möglichkeiten. Die fehlenden Möglichkeiten kann man auf ein Wort reduzieren, es nennt sich Brandmauer. Ich sage Ihnen eines: Erstens. In diesem Freistaat Sachsen – wir können uns das anschauen, dieses Panel – gäbe es eine Mehrheit für diesen Antrag. (Zuruf Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Zweitens. Wenn Sie es im Bund mit den Kleinstparteien nicht schaffen, eine Mehrheit zu organisieren, dann gebe ich Ihnen gern die Telefonnummer von Tino Chrupalla oder Alice Weidel, und dann organisieren wir das dort. Damit können wir im Bund die Voraussetzungen schaffen, um in Sachsen zu handeln – gemeinsam. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Thumm auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Hartmann. Er darf jetzt natürlich erwidern. Bitte schön, Herr Kollege.

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Christian Hartmann CDU

Herzlichen Dank, Herr Präsident, ich mache gern von der Gelegenheit Gebrauch. Erstens. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren des Bundes besprechen wir im Bundestag. Ich bin Fraktionsvorsitzender einer Landtagsfraktion. Wenn wir unsere Möglichkeiten wahrnehmen, führen wir sie über die Diskussionsfähigkeit einer Bundesratsbeteiligung, respektive über parteipolitische Debatten. Die Mehrheitsverhältnisse im Bund sind derzeit gegenständlich, wie sie sind, und nicht Bewertungsmaßstab des jetzigen Handelns. Zum Freistaat: Eine Mehrheit für Ihren Antrag in irgendeiner Richtung würde ja überhaupt nichts an der Tatsache ändern, dass er ins Leere geht. Das ist das eigentliche Problem, um das es geht. Ich erläutere es Ihnen jetzt noch einmal kurz; die Staatsregierung hat es erklärt auch der Vertreter meiner Fraktion hat es getan: Wir werden in den nächsten Wochen Maßnahmen ergreifen, die dazu führen, im Rahmen des rechtlich Möglichen das zu tun – im Rahmen des rechtlich Möglichen, nicht des politisch „Gedönsten“ –, was nötig ist, um Stabilität zu gewährleisten, bis die Ausweisung der Vorranggebiete Wind unter Beteiligung der Bevölkerung abgeschlossen ist. Darum geht es, und das hat etwas mit der Frage einer Zielsetzung zu tun. (Zurufe AfD) Wenn Ihnen jetzt schon wieder nichts anderes einfällt, als in die Rede hineinzublöken, dann zeigt das Ihre Leistungsfähigkeit. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD – Widerspruch AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Kollegen Hartmann. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der anderen Fraktionen zum Änderungsantrag der AfD? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag, Drucksache 8/8388, ab. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Ich sah viele Für-Stimmen, aber die Gegenstimmen waren knapp in der Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Ursprungsdrucksache, dem Antrag in Drucksache 8/6936, den ich ebenfalls zur Abstimmung stelle. Wer stimmt der Drucksache 8/6936 zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Gleiches Ergebnis: Viele FürStimmen, die Gegenstimmen waren in der Mehrheit. Damit ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Susan Leithoff, CDU: Halt!) – Nein, noch nicht beendet, Entschuldigung. Ich nehme „beendet“ zurück. Ich sehe am Mikrofon 4 Frau Kollegin Leithoff. Bitte schön, Frau Kollegin, was ist Ihr Begehr?

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Susan Leithoff CDU

Ich möchte gern eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. (Oh-Rufe AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön.

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Susan Leithoff CDU

Die AfD hat vorhin so toll ausgeführt, dass im Kreistag verschiedene Anträge dazu vorlägen. Die AfD verkennt aber eines ganz wesentlich: Der Antrag in Mittelsachsen, auf den die AfD ganz sicher abgestellt hat, sieht eine rechtlich gebundene EinzelfallTagesordnungspunkt Corona-Wirtschaftshilfen – Rechtssicherheit schaffen und Drucksache 8/8217, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zunächst an die BSW-Fraktion, Frau Kollegin Biebrach das Wort; bitte schön. (Unruhe im Saal)

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Ines Biebrach BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Warum dieser Antrag? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich bitte um Ruhe. Wenn Sie Gespräche führen möchten, die länger dauern und lauter sind, verlegen Sie diese bitte in die Lobby. Herzlichen Dank. – Bitte schön, Frau Kollegin.

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Ines Biebrach BSW

Ich beginne erneut. Warum dieser Antrag? Weil die Rückforderungen der Coronahilfen, die Insolvenzen verhindern und Existenzen sichern sollten – prüfung einer befristeten raumordnerischen Untersagung vor. Das ist der rechtlich mögliche Weg. Die AfD hingegen will mit ihrem Antrag einen pauschalen landesweiten Genehmigungsstopp. Das ist nicht zulässig, sondern rechtswidrig. (Thomas Thumm, AfD: Mensch, Sie müssen einmal den Änderungsantrag lesen!) Die Ministerin hat es ausgeführt, mein Fraktionsvorsitzender ebenfalls. Im Änderungsantrag versucht die AfD, das glattzuziehen. Es gelingt nicht, weil die AfD völlig übersieht, dass die Anweisung, zu deren Erlass sie die Ministerin auffordert, nicht möglich ist. Es bleibt rechtswidrig. Ich finde es sträflich, wenn Sie sich hierherstellen und sagen, die AfD sei die einzige Lösung. Mit Populismus und Schaufensterpolitik können Sie für die Menschen im Land nichts erreichen. Sie helfen den Menschen nicht. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass die Ministerin mit dem Erlass den richtigen, rechtlich zulässigen Weg geht. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Leithoff gab eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten ab. Wenn es keine weiteren Erklärungen gibt, beende ich diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Vertrauensschutz gewährleisten, unbillige Härten vermeiden Antrag der Fraktion BSW was sie auch getan haben – nunmehr zur Insolvenzfalle werden können. Außerdem leisten Art, Gestaltung und Umfang der Endabrechnung und Rückforderung bei den Coronahilfen einem weiteren Vertrauensverlust der Menschen in staatliche Maßnahmen Vorschub. Blicken wir in die Vergangenheit. Am 18.03.2020 gab es eine Allgemeinverfügung, und danach war fast alles dicht. Etwas später, am 22.03.2020, kam eine weitere Allgemeinverfügung, und dann war auch das Rausgehen nicht mehr in Ordnung. Für niemanden war damals absehbar, wie lange es dauern würde. Insbesondere kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler waren von einem Tag auf den anderen mit der Situation konfrontiert, dass sie keine oder nur sehr geringe Einnahmen hatten. Das traf diese Gruppe besonders hart, da sie häufig nicht über existenzsichernde Rücklagen verfügt. Bund und Land haben auf diese Notsituation reagiert und zunächst die Soforthilfen eingeführt. Später wurden eine Vielzahl verschiedener branchenunabhängiger und branchenabhängiger Überbrückungshilfen konzipiert und umgesetzt: Neustarthilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfen, Härtefallhilfen, Überbrückungshilfen I bis IV usw. Es war wichtig, dass es diese Hilfen gab. Doch bereits dabei gab es Probleme. Die Bezeichnungen der Hilfen waren ebenso unterschiedlich wie ihre Zielrichtungen, die Förderbedingungen und die Antragsverfahren. Zudem wurden sie dezentral durch die Länder bearbeitet. Das führte dazu, dass es in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bedingungen gab. (Staatsminister Dirk Panter: Das ist ein Problem, ja! Das kann man aber nicht ändern!) – Hören Sie mir zu, Herr Panter. Ich glaube, wir sind uns dabei einig. Es war holzschnittartig, es musste schnell gehen, und für die Menschen war es schwer zu erfassen. Irgendwann gab es die Verfahrensplattform. Die hat alles ein wenig vereinheitlicht, aber die Förderbedingungen änderten sich trotzdem. Die selbstständigen kleinen Unternehmen haben sich durchgekämpft, durch die Antragsformulare gearbeitet, Prognosen erstellt, gerechnet, Investitionen geplant, Hygienemaßnahmen und bauliche Maßnahmen umgesetzt, die Leistungen prüfender Dritter in Anspruch genommen. Sie waren froh, finanzielle Hilfe zu bekommen. Sie vertrauten – darum geht es uns – darauf, dass die Förderbedingungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten, Bestand haben und Rückforderungen nur dann erfolgen würden, wenn die Mittel nicht entsprechend den Förderbedingungen verwendet oder zweckentfremdet würden. (Staatsminister Dirk Panter: Genau so ist und so war es!) – So ist es nicht, Herr Panter. So ist es nicht. (Staatsminister Dirk Panter: Doch!) Dieses Vertrauen wurde durch öffentliche Verlautbarungen gestärkt. In den Vollzugshinweisen, zum Beispiel für die Soforthilfe, heißt es: „Die Bewilligungsstelle prüft die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe stichprobenartig und bei Vermutung zweckfremder Nutzung.“ Sie haben es selbst in der Kleinen Anfrage beantwortet: „ Jeder Leistungsempfänger konnte darauf vertrauen, dass er keine Mittel zurückzahlen muss, die er während des Bewilligungszeitraums berechtigterweise zur ‚Milderung der finanziellen Notlage […] und zur Überbrückungʼ verwendet hatte.“ (Staatsminister Dirk Panter: So ist es!) Darauf haben die Leute vertraut und diese Mittel zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Zahlung laufender Lasten, für Investitionen, zum Beispiel Hygienemaßnahmen und Maßnahmen zur Einhaltung von Hygienekonzepten, zur Nutzung von Außenbereichen sowie für Werbematerial wegen der Einführung von Außerhaus- und Liefergeschäften verwendet. Die Hilfsprogramme führten dazu, dass sie das auch konnten. Es war ein kompliziertes, aber wirksames Mittel, um diese Betriebe, Unternehmen und Selbstständigen am Leben zu erhalten. Im Frühjahr 2023 waren die Maßnahmen vorbei, danach begannen die Endabrechnungen. Kurz zur Situation der Betroffenen: Mit dem Ende der Coronamaßnahmen waren die Schwierigkeiten nicht vorbei. Nicht sofort sprudelte alles wieder, und die Umsätze waren nicht so, wie sie zuvor waren. Die Umsätze lagen nicht auf dem Vor-Corona-Niveau, Personal war oft in andere Branchen abgewandert, und das Konsumverhalten hatte sich geändert. Hinzu kamen ab 2024 multiple Krisen, hohe Energiepreise, eine abflauende Konjunktur, ungünstige Finanzierungsbedingungen, ein Rückgang der Nachfrage aus dem In- und Ausland und die Energiekrise. Eine wirtschaftliche Erholung trat nach 2023 bis heute bei den Betroffenen nicht ein. Ab 2023 begannen diese Rückabrechnungen. Dabei gab es keine Stichprobenüberprüfung. (Staatsminister Dirk Panter: Aber nicht bei den Soforthilfen!) – Ich rede nicht nur über die Soforthilfen, Herr Panter, wir reden allgemein über – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Biebrach, Sie können einfach fortfahren. Sie müssen darauf nicht eingehen.

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Ines Biebrach BSW

Alles klar. (Eric Recke, BSW: Der Herr Minister nutzt seine Sitzposition aus!) Die SAB führt ausschließlich über das Portal ein kompliziertes und für die Leute sehr anstrengendes Rückmeldeverfahren durch. Ein Rückmeldeverfahren ist im Grunde keine schlechte Idee. Es sind Steuermittel, und wir müssen schauen, was damit passiert. Nur wurde den Leuten über die Corona-Soforthilfe gesagt, man werde es bei Stichproben belassen. Das ist nicht passiert. Nun müssen alle rückrechnen, und zwar auf eigene Initiative und auf eigene Kosten. Das ist zunächst noch kein Problem. Es sind Steuermittel, der Staat braucht Geld, und wir müssen schauen, was damit gemacht wurde. Wir sind aber der Auffassung – und deshalb stellen wir diesen Antrag –, dass es nicht so ist, dass sich die Förderbedingungen nicht geändert haben und die Leute das bekommen, was ihnen damals versprochen wurde. Bei den Soforthilfen geht es nicht mehr um Prognosen. Es geht um das, was ausgegeben worden ist. Ein großes Problem bei den Soforthilfen sind die Personalkosten. Zum Zeitpunkt der Antragstellung galten Personalkosten als Ausgabe, die beim Liquiditätsengpass zu berücksichtigen war. Nun ist es so, dass Personalkosten nur dann eine Ausgabe sind, wenn entsprechende Einnahmen gegenüberstehen. Wenn Herr Meister von der SAB in der Anhörung sagt, das sei nur eine Konkretisierung und keine Änderung, muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist Hohn. Für diejenigen, die keine Einnahmen hatten, aber trotzdem ihr Personal weiter bezahlt haben, bedeutet das, dass sie ihr Personal bezahlt haben und das Geld trotzdem zurückzahlen müssen. Für uns ist das eine Änderung. (Beifall BSW) Wir meinen nicht nur diese Soforthilfe. Wir wollen, dass insgesamt über diese Rückrechnungspraxis nachgedacht wird. Bei den November- und Dezemberhilfen wird gesagt: Früher konnte man sich den Vergleichszeitraum für beide Hilfen aussuchen, nun darf man das nicht mehr. Jetzt ist es ein zusammengefasstes Endabrechnungsverfahren, und dabei gilt nur noch eine der Methoden. Ich könnte Hunderte solcher Beispiele aufführen, die dazu führen, dass die Bedingungen heute anders sind. Wenn jemand sehr konservativ prognostiziert hat, weil er gesagt hat, ich wollte nicht zu viel haben, dann wird gesagt: Es tut uns leid, wenn du in einer Prognose eine Ausgabe vergessen hast, die vielleicht angefallen wäre. Oder wenn du höhere Kosten hattest als prognostiziert, dann bekommst du dafür nichts. Wenn jemand zu viel verlangt hat, muss er nur das zurückzahlen, was er zu viel bekommen hat. Aber die, die in ihrer Prognose nicht darauf schließen konnten, dass vielleicht noch eine andere Ausgabe hinzukommt, sind – Entschuldigung – in den A-Punkt-Punkt gekniffen. Problematisch ist auch, dass die Corona-Soforthilfen am Anfang sogar im Papierformular angeboten wurden. Dann wurde das alles digital gemacht. Irgendwann wurde gesagt: Wir brauchen prüfende Dritte, und da die Kosten der prüfenden Dritten zumindest zum großen Teil übernommen wurden, war das für die Leute auch in Ordnung, die kamen damit sowieso besser klar. Jetzt müssen sie es aber bei der Rückrechnung wieder über das Portal machen, und das kostet wieder Geld, das kostet wieder Aufwand. Es gibt einen großen Anteil, gerade der Soloselbstständigen, der damit nicht klarkommt. Die haben dann in ihrer Not die Unterlagen in Papierform an die SAB geschickt, mit dem Erfolg, dass nichts passiert ist. Diese Papieranträge werden nämlich nicht bearbeitet. Das hat die SAB auch in der Anhörung bestätigt. Das wird nicht bearbeitet. Ich kann Ihnen sagen: Wenn ein Anwalt dahinter ist und Druck macht, wird es dann doch bearbeitet, aber das ist ein anderes Thema. (Staatsminister Dirk Panter: Also doch!) – Ja, aber nur, wenn sich ein Anwalt hinstellt und sagt: Wir machen jetzt Druck. Es kann ja nicht der Sinn sein, dass jeder, der eine Coronahilfe erhielt, jetzt einen Anwalt braucht. Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen. Wir haben auf diese Urteile der Verwaltungsgerichte hingewiesen. Uns geht es mit diesem Antrag darum, dass man wirklich noch einmal schaut, und zwar im Sinne derer, die diese Hilfen bekommen haben: Welche Förderbedingungen galten zum Zeitpunkt der Beantragung und welche Förderbedingungen gelten jetzt für die Endabrechnung? Denn die sollten am besten mit dem Goldrandfall übereinstimmen. Deswegen wollen wir, dass die Staatsregierung sich hinsetzt und sagt: Das setzen wir so um. Wir prüfen das, wir schauen uns das an. Darum geht es uns und ich kann Ihnen gerne in der nächsten Runde noch ein paar Beispiele nennen, bei denen das eben nicht stimmt, dass alles so ist, wie es bei der Beantragung war. Wir fordern also mit unserem Antrag die Staatsregierung dazu auf, die Rückmeldungs- und Änderungsverfahren so zu gestalten, dass sie den Anforderungen der gerichtlichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und es zu überprüfen. Das ist uns besonders wichtig. Es gibt einen größeren Teil von Menschen, die haben zurückgerechnet, die haben zurückgezahlt und die haben das einfach akzeptiert, weil sie dachten, sie könnten es sowieso nicht ändern. Wir möchten, dass diese Änderung, so sie denn durchgeführt wird und sinnhaft ist, überprüft, inwieweit die Menschen, die sich bereits erklärt haben, die bereits gezahlt haben, auch von diesen Änderungen profitieren. Das halten wir für ein Gebot der Fairness. Ich habe viel schneller geredet, als ich wollte. (Sören Voigt, CDU: Es gibt eine zweite Runde!) – Ja, ich dachte, ich brauche drei. Also, das ist unser Ansatz: Wir wollen gerne erreichen, dass noch einmal geprüft wird, was wir im Sinne einer fairen Behandlung tun können, um den Menschen, denen diese Coronahilfen wirklich geholfen haben und für die sie wirklich wichtig waren, zu helfen, sodass die Rückrechnungen jetzt im Nachgang nicht das kaputt machen, was die Coronahilfen erhalten haben. Den Rest in der zweiten Runde. Danke. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Biebrach brachte den Antrag für die BSW-Fraktion ein. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Dr. Kromer. Bitte schön, Herr Kollege.

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Dr. Frank Kromer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz von Leben und Gesundheit unserer Bevölkerung war eine der zentralen Prämissen politischen Handelns in der Zeit der Coronapandemie, und diese Prämisse war richtig, aus ihr ergaben sich Kontaktbeschränkungen, Betriebsschließungen und manches mehr. Die Coronapandemie war also die Ursache. Sie bedingte die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Diese klare Benennung der Ursache kommt mir in Ihrem Antrag leider etwas zu kurz. Mit den vielfältigen Programmen der Coronawirtschaftshilfe konnten vielen Unternehmen in der schwierigen Zeit von Lockdown und Beschränkung geholfen und Betriebe am Leben gehalten werden, Frau Biebrach hat das eben noch einmal bestätigt. Circa 3 Milliarden Euro sind vom Bund und vom Freistaat Sachsen – und das heißt letztendlich von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes – aufgebracht worden, um das Überleben sächsischer Unternehmen abzusichern. Mit diesem Steuergeld ist sorgsam und nach klaren Maßstäben umzugehen. (Beifall CDU) Ja, da kann man durchaus einmal applaudieren, ganz genau. Als CDU stehen wir im Rahmen der Fördermittelabrechnung zu vier entscheidenden Prinzipien: Vertrauensschutz wahren, Verwaltungspraktikabilität gewährleisten, Haushaltsverantwortung sicherstellen und Härtefallregelungen ermöglichen. Gemeinsam mit dem Bund handelt der Freistaat Sachsen sehr klar nach diesen Prinzipien. So wurden beispielsweise von über 12 000 gestellten Anträgen zum Verzicht auf Rückzahlung über 11 000 bewilligt. So ist der Stand im Juni 2026 gewesen. Die Härtefallregelung funktioniert also. Schauen wir uns die einzelnen Punkte Ihres Antrages noch einmal an. In II.1. verweisen Sie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, in dem Unbestimmtheiten der Zweckbestimmung im ausgestellten Bescheid gerügt werden. Wichtig für unsere Debatte hier ist aber: Es handelt sich dabei um Bescheide zu einem Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg. Das hat mit sächsischen Verhältnissen nichts zu tun. (Staatsminister Dirk Panter: Aha! Hört, hört!) In sächsischen Bescheiden ist beschrieben, was im Rahmen der Endabrechnung erfolgt, zum Beispiel die Überprüfung der wirtschaftlichen Situation. Ich kann auch nicht erkennen, dass sächsische Gerichte hier zu anderen Einschätzungen kommen. Nach meinem Kenntnisstand wurde in den abgeschlossenen Verfahren die sächsische Verwaltungspraxis stets bestätigt. Wir können baden-württembergische Verhältnisse nicht einfach auf Sachsen übertragen. Als CDU stehen wir für Rechtssicherheit und Vertrauensschutz, aber auch dafür, dass die Aussagen in den Bescheiden ernst genommen werden. Das führt mich zu Punkt II. 2. c) Ihres Antrags. Bei den Überbrückungshilfen war von Anfang an vorgesehen, dass auf Basis von Prognosen bewilligt und anschließend anhand der tatsächlichen Umsätze und Fixkosten eine Schlussabrechnung durchgeführt wird. Zu diesem Ansatz stehen wir auch. Die tatsächliche Situation muss der Maßstab sein und nicht etwa eine Erwartung, die dann so vielleicht gar nicht eingetreten ist. Das Ansinnen des Antrages können wir hier also nicht nachvollziehen. Schauen wir noch einmal zu dem Thema Härtefallregelung in Punkt II. 6. des Antrages. Hier haben Sie in Ihrem Änderungsantrag noch einmal nachgearbeitet. Es geht aber weiterhin um die zentrale Frage, welcher Zeitpunkt der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation und der Vermögensverhältnisse zur Feststellung eines Härtefalls denn zugrunde gelegt wird. Dazu müssen wir uns klar machen: Härtefallregelung heißt, es besteht eine gerechtfertigte Rückzahlungsforderung, die jedoch eine unverhältnismäßige Härte darstellt. Wenn aktuell keine Härtesituation mehr gegeben ist, ist auch keine Bedürftigkeit mehr erkennbar. Daher ist das Ansinnen, die aktuelle wirtschaftliche Situation auszublenden und ausschließlich auf den Förderzeitraum zu blicken, nicht schlüssig. In Ihrem neuen Punkt II. 6. a) fordern Sie eine nachträgliche Härtefallprüfung auch bei denjenigen, die ihrer Pflicht zur Rückzahlung bereits nachgekommen sind. Aus unserer Sicht ist der Rechtsakt mit der Zahlung bereits abschließend vollzogen und kann nicht erneut als klassischer Härtefall eröffnet werden. Es bleibt noch der Weg über die Feststellung der besonderen Härte mit seinen spezifischen Voraussetzungen, so wie es in der Sächsischen Haushaltsordnung festgelegt ist. Abschließend noch ein Blick auf Ihren Punkt II.7, die Unterstützung zum Lebensunterhalt. Hierbei geht es darum, Unterstützung zum Lebensunterhalt mit in die Wirtschaftshilfe einzubeziehen. Aber genau das haben die Förderbedingungen ausgeschlossen. Darauf wurde unter anderem auch in einem dreiseitigen Infoblatt des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Titel „Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes“ vom März 2020 explizit hingewiesen. Unterstützungen zum Lebensunterhalt sind keine Wirtschaftshilfen, sondern müssen nach SGB II beantragt werden. Dafür wurde extra der Zugang zum Arbeitslosengeld II vereinfacht. Diese Systematik sollte jetzt nicht aufgebrochen werden. In der Summe sehen wir derzeit keinen Anlass, Änderungen in der Rückzahlungspraxis vorzunehmen. In der Zusammenschau lehnen wir daher den Antrag des BSW aus den genannten Gründen ab. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Dr. Kromer, für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Prantl.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Ein Blick in die Geschichte sächsischer Coronapolitik ist notwendig, um die Situation einzuordnen und den Antrag richtig zu verstehen. Gleich vorab, sehr geehrter Herr Dr. Kromer: Der Rechtfertigung von Zwangsschließungen für die Wirtschaft, wie Sie sie hier vorgetragen haben, widerspreche ich in aller Deutlichkeit. Möglicherweise ergibt sich im späteren Verlauf noch eine Gelegenheit, dies inhaltlich zu vertiefen. Was Sie hier bezüglich der Rechtfertigung von Lockdowns dargeboten haben, kann man keinesfalls so stehen lassen. (Beifall AfD und BSW) Sehr geehrter Herr Dr. Kromer, wenn Sie die Güte hätten, meinem Redebeitrag zu folgen: Ich reagiere gerade auf das, was Sie gesagt haben. Stellen Sie sich vor, eine Regierung verbietet Ihnen von heute auf morgen zu arbeiten. Eine Regierung verbietet Ihnen ab sofort und auf unbestimmte Zeit, Einkünfte für sich und Ihre Familie oder Gehälter für Ihre Arbeiter und Angestellten zu erwirtschaften. Erinnern wir uns, wie die Staatsregierung und auch Teile dieses Parlaments zweieinhalb Jahre lang mit den Menschen in Sachsen und mit unserer Wirtschaft umgegangen sind: (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Betretungsverbote, Kontaktbeschränkungen, Masken, Abstandsregeln, Ausgangsbeschränkungen, Ausgangssperren, 2G-Regel, 3G-Regel, Beschränkungen der Kundenzahl, Beschränkungen der Verkaufsfläche und weitere Schikanen in Geschäften, bei Dienstleistungsbetrieben und bei Veranstaltungen. (Jan Löffler, CDU, steht am Mikrofon.) Diesen politisch verursachten Zumutungen war unsere Wirtschaft zweieinhalb Jahre lang ausgesetzt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung?

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Thomas Prantl AfD

Gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege Löffler.

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Jan Löffler CDU

Vielen Dank, Herr Kollege. Geben Sie mir recht, dass Ihr Fraktionsvorsitzender an diesem Pult im Plenum gefordert hat, der Ministerpräsident solle den kompletten Lockdown verhängen, das Land herunterfahren, den Notstand ausrufen und das Notparlament einsetzen? (Staatsminister Dirk Panter: Putzig!) Ich kann mich an diesen Plenarauftritt von Herrn Urban sehr genau erinnern. Ich möchte feststellen, dass wir in dieser Phase – in der allen anderen nicht klar war, wie diese Geschichte ausgeht – versucht haben, umsichtig nach vorn zu schauen und die Bevölkerung nicht zu gefährden, auch mit Blick auf die Bilder, die wir aus anderen Ländern – vor allem aus Norditalien – gesehen haben, um handlungsfähig zu sein. Geben Sie mir auch in dem Punkt recht, dass diese Zahlungen, um die es in dem Antrag geht, keine Billigkeitsleistung waren, sondern Soforthilfen, die im Nachgang entsprechend zu überprüfen sind? Könnte es nicht auch ein Gerechtigkeitsaspekt sein, dass jemand, bei dem der tatsächliche Schaden, der kompensiert werden sollte, nicht eingetreten ist, nicht aus Steuergeld und Staatsgeld kompensiert wird? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie können gern auf die Zwischenbemerkung des Kollegen Löffler antworten. Bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Löffler. Ich habe das als Zwischenfrage verstanden, oder vielmehr als zwei Fragen. (Jörg Urban, AfD: Egal!) Sie haben gerade eine Gegenrede zu einem Redebeitrag gehalten, mit dem ich noch nicht fertig war. Ich hatte gerade erst begonnen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Herr Gebhardt, Sie haben Sendepause. Ich rede mit Herrn Löffler. (Weitere Zurufe) Sie hatten gefragt, ob ich Ihnen recht gebe, dass die AfDFraktion und unser Fraktionsvorsitzender Herr Urban in einer frühen Phase der Coronapolitik – Sie beziehen sich auf März 2020 – gefordert hätten, dass wir Lockdowns machen. Ich gebe Ihnen nicht recht. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Das steht im Protokoll! –

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Jan Löffler CDU

Sie haben ein Notparlament eingefordert!) – Das haben wir zu keinem Zeitpunkt gefordert. Das können Sie prüfen. Sie werfen Äpfel und Birnen in einen Topf. In dieser frühen Phase der Unsicherheit ging es um die Ausrufung eines Ausnahmezustandes, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) mit dem die rechtliche Grundlage und Vorsorge für angemessenes Handeln hätte geschaffen werden können. Was die AfD niemals gefordert hat, ist das, was Sie den Menschen in diesem Land in den folgenden zweieinhalb Jahren zugemutet haben. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Das will ich in meinem Redebeitrag ausführen. Den zweiten Teil Ihrer Frage habe ich nicht vollständig aufgenommen, weil ich mich zunächst auf den ersten Teil konzentriert habe. (Jan Löffler, CDU: Ich kann es gern wiederholen!) Wir können das später diskutieren. Es gibt noch einige Rederunden. Aus meiner Sicht ist die erste Frage damit beantwortet. Ich würde gern fortfahren. Vielleicht ergeben sich zu Ihrer Fragestellung im weiteren Verlauf noch Antworten. Herr Löffler, hören Sie gut zu: Kopfloser, inzidenzwertbasierter Aktionismus statt Augenmaß und Vernunft haben Ihre Coronapolitik zweieinhalb Jahre geprägt. Dank Ihrer Frage fällt mir übrigens auch Ihr Fraktionschef – Herr Hartmann – ein, der damals die Stunde der Exekutive verkündete. Die Krise sei die Stunde der Exekutive. Diese ruhmreiche Stunde der Exekutive hat dazu geführt, dass wir uns heute darüber unterhalten müssen, wie unsere angeschlagene Wirtschaft gerettet und das, was damals zum Nutzen der Wirtschaft falsch gemacht wurde, wieder in Ordnung gebracht werden kann. Die Zwangsschließungen für unzählige Branchen waren unverhältnismäßige staatliche Eingriffe, und sie waren auch untauglich für die Eindämmung des Coronavirus und seiner ungefährlicheren Folgevarianten. Alles, was bleibt und nachwirkt, ist der Schaden. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das sagen Sie!) – Das sage nicht nur ich, das sagen Wissenschaftler, Herr Kollege Gebhardt. (Rico Gebhardt, Die Linke: So ein Quatsch!) Die staatliche Übergriffigkeit, die sich wie eine Dystopie aus Orwells „1984“ liest, war ab 2020 bittere Realität, auch in Sachsen. (Jan Löffler, CDU: Wir reden über den Antrag!) Sie schütteln mit dem Kopf. Rufen wir uns die Ereignisse ins Gedächtnis, die im Einzelnen abgelaufen sind: erster Lockdown im März 2020. (Zuruf Jan Löffler, CDU) – Hören Sie mir doch zu, Herr Kollege. Erster Lockdown im März 2020, ab Oktober 2020 der sogenannte Lockdown light, im Dezember 2020 der zweite Lockdown – der Wellenbrecher-Lockdown im Merkel-Sprech – bis März 2021. Danach kurzzeitige Lockerungen, dann von Ende April bis Ende Juni der dritte harte Lockdown. Ab August 2021 wurde ein Teil der Kundschaft durch 3GRegelungen – geimpft, genesen oder getestet – ausgesperrt. Ab November 2021 wurde über 2G-Regelungen die Diskriminierung nicht geimpfter Menschen verhängt: Ohne Impfung kein Zugang zu Geschäften und Dienstleistungen. Basta. Diese Schikanen wurden auf der Grundlage überwiegend wertloser Testergebnisse und fragwürdiger Inzidenzwerte verhängt, begleitet von politisch-medialen Angstkampagnen anstelle sachlich ausgewogener Informationen. Gab es Planungssicherheit für Dienstleister, Unternehmen und den Einzelhandel? Fehlanzeige. Versetzen wir uns in die Lage der Unternehmen. Sie lachen. Ich glaube, denen war weniger zum Lachen. (Jan Löffler, CDU: Es geht nicht immer nur um Sie!) Stellen Sie sich den Umsatzausfall vor. Ihre Kosten laufen weiter. Ihre Rücklagen schmelzen dahin. Ihre wirtschaftliche Existenz ist bedroht. Ihre finanzielle Lage ist prekär. Nach einer SCHUFA-Abfrage könnten Sie nicht einmal mehr eine Wohnung anmieten. Bund und Länder boten finanzielle Hilfen an, die rund 84 000 sächsische Unternehmen annahmen. Damit sind wir beim heutigen Antrag. Das BSW möchte unter Punkt I festgestellt wissen, dass die staatlichen Schutzmaßnahmen zahlreiche Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht haben, dass die flankierenden Hilfsangebote rechtlich derart vage formuliert waren, dass die Förderbedingungen nachgeschärft werden mussten, dass rechtliches Vertrauen rechtliche Klarheit voraussetzt und dass die Ausgestaltung der derzeitigen Härtefallregelungen ausbaufähig ist. Das ist die Faktenlage. Es geht nicht nur um die zahlreichen Rückforderungen oder das damalige Nachformulieren der Förderbedingungen. Das politische Eingeständnis durch die Einführung von Härtefallregelungen lässt vermuten, dass etwas massiv schiefgelaufen ist. Wenn 90 % der Härtefallanträge bewilligt werden, dann ist das auch ein Eingeständnis rechtlicher Defizite im gesamten Verfahren. Diese Defizite müssen nun vollständig und rechtssicher behoben werden. Daher ist dem Feststellungsteil des BSW-Antrags zuzustimmen. Nun komme ich zum rechtlichen Teil unter Punkt II. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist am 08.10.2025 ergangen. Dazu mag es noch Hinweise zur genauen Ausformulierung der Zweckbestimmung in den Förderbedingungen oder zur Auslegungspraxis geben. Damit kann sich der Rechtsausschuss gegebenenfalls näher beschäftigen. Ich möchte mich nicht in den kleinteiligen Prüfungs- und Berichtsanforderungen im Detail verlieren. Das Ziel des Antrags, die Förderbedingungen einerseits und die Rückforderungspraxis andererseits rechtssicher zu gestalten, ist jedenfalls klar zu erkennen und zu begrüßen. Ich unterstreiche noch einmal, dass es in der Coronazeit ein schwerwiegender Fehler der damaligen Sächsischen Staatsregierung aus CDU, SPD und GRÜNEN war, unsere Wirtschaft in ein künstliches Koma zu versetzen. Das sagen nicht nur wir, das sagen Experten wie Prof. Schrappe oder Prof. Streeck. Beide sind keine Schwurbler, beide sind keine Leugner, um bei dem damaligen Sprachgebrauch zu bleiben, sondern viel zitierte, renommierte Wissenschaftler, die für eine differenzierte Herangehensweise standen. Auch Wirtschaftsexperten wie Hans-Werner Sinn mahnten damals eine bessere wirtschaftliche Flankierung an. Das ist ein Anlass, liebe Kollegen von der CDU, die hier anwesenden Lockdown-Verantwortlichen heute daran zu erinnern, dass der immense wirtschaftliche Schaden zumindest teilweise vermeidbar gewesen wäre. Ich erinnere Sie an die Forderungen der AfD-Fraktion vom Dezember 2020 an die damalige schwarz-rot-grüne Regierung: Es sollten unverzüglich Strukturen außerhalb des SGB-II- und ALG-II-Systems geschaffen werden, um Soloselbstständigen und Kleinunternehmern für die Dauer der staatlich untersagten Tätigkeitsausübung ein existenzsicherndes Übergangsgeld zu gewähren. Dieses sollte unbürokratisch über eigens dafür geschaffene Stellen ausgezahlt werden, ohne vorhandenes Vermögen darauf anzurechnen. Die Umsetzung unserer Vorschläge hätte der Wirtschaft, den Verwaltungen und den Gerichten viel Zeit, viel Ärger und viel Geld gespart; denn auch der AfD ging es um eine klare Zweckbestimmung, um klare Strukturen, um Rechtssicherheit. (Staatsminister Dirk Panter: Genau!) Wie aber reagierten CDU, SPD, GRÜNE und Linke? Zur Wahrheit, sehr geehrter Herr Panter, gehört: Sie wollten all das nicht, und Sie lehnten unsere Vorschläge ab. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Für die Damen und Herren Abgeordneten hatte das bis heute keine Konsequenzen, für die sächsische Wirtschaft dagegen leider schon, und zwar sehr harte. Auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage ist es falsch, dass der Freistaat weiterhin an seiner Rückforderungspraxis zum Soforthilfe-Zuschuss Bund festhält. Allein bis zum 30. Juni 2026 sind sage und schreibe 12 018 Härtefallanträge bei der Sächsischen Aufbaubank eingegangen. Laut Auskunft der Staatsregierung beträgt die Bearbeitungszeit im Durchschnitt 40 Minuten je Fall. Das macht 8 000 lange Arbeitsstunden, 8 000! Hierbei fragt man sich doch: Wie viel kostbare Arbeitszeit, wie viele Steuermillionen für Verwaltungsarbeit wollen Sie eigentlich noch verbrennen? 90 % der Härtefallanträge sind berechtigt und führen zum Erlass der Rückforderung. Die Verwaltungskosten stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Das bedeutet, dass bei einem vollständigen Erlass sämtlicher Rückzahlungen der Freistaat viel Arbeitszeit und Steuergeld sparen könnte. Vor den Haushaltsverhandlungen wäre dies ein starkes Argument, jedenfalls für uns. Noch einmal zurück zu den Ursachen, warum das Parlament heute überhaupt über Coronahilfen diskutieren muss. Herr Kromer, waren denn die Zwangsschließungen, waren die Arbeitsverbote, war das Aussperren der Kundschaft, wie Sie das dargelegt haben, verhältnismäßig und notwendig? Nein, das waren sie definitiv nicht. Das Wissen darüber hätten die Entscheidungsträger schon damals haben können, haben müssen. Wenn sie es nicht hatten, dann hatten sie zumindest eine Holschuld, sich die erforderlichen epidemiologischen Daten und Grundlagen zu beschaffen, systematisch auszuwerten und auf unverhältnismäßige, jahrelange Schikane zu verzichten. Daher, meine Damen und Herren, überzeugen auch die Beteuerungen nicht, die wir immer wieder hören, dass Sie mit dem Wissen von heute anders handeln würden, dass Sie überrollt wurden und es nicht besser wussten. Diese Ausreden greifen nicht. Sie überzeugen niemanden. Schon 2020 gab es hinreichende Erkenntnisse, dass Schließungen und Arbeitsverbote massiv schaden und kaum nutzen. Die Lehren für die Zukunft: Nie wieder darf es undifferenzierte, allumfassende staatliche Willküreingriffe in unser Leben oder für die Wirtschaft geben. Machtmissbrauch und autoritäre Fantasien wie zwischen 2020 und 2023 dürfen sich nicht wiederholen. (Staatsminister Dirk Panter: Machtmissbrauch!) Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, Herr Panter, politisch und juristisch. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Das sind wir allen Opfern des Coronaunrechts schuldig, aber auch unserer sächsischen Wirtschaft, die ohne Notwendigkeit jahrelang schikaniert und in Existenznot getrieben wurde. Die einfache Logik ist: Wer keine Geschäfte zusperrt und die Kunden nicht aussperrt, braucht sich später um Wirtschaftshilfen keine Gedanken zu machen. Das ist ganz einfach. Nun soll die Enquetekommission „Pandemie“ Lösungen für die Wirtschaftshilfen finden. Wenn es aber erst 2029 ein Ergebnis gibt, sind seit dem ersten Lockdown neun Jahre vergangen. Wir wollen aber, dass sich heute etwas für die geschädigten Unternehmen bewegt, daher werden dem Antrag zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Homann; bitte schön.

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Henning Homann SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man Herrn Prantl von der AfD zuhört, hört man im Grunde genommen durch, dass er der Meinung ist, dass es damals überhaupt keinen Grund zu irgendeiner Form des staatlichen Handelns gab. Er bagatellisiert damit eine Ausgangslage, auf die ich an dieser Stelle hinweisen möchte. Die Entscheidungen der damaligen Bundesregierung und auch unserer Landesregierung haben vor dem Hintergrund einer der größten Gesundheitskrisen stattgefunden, die die Menschen erlebt haben. Weltweit sind 14,9 Millionen Menschen pandemiebedingt gestorben. Das ist die Ausgangslage, vor der diese Entscheidungen stattgefunden haben. Selbstverständlich waren im Nachhinein nicht alle Maßnahmen richtig; das wissen wir heute. Wenn ich über die Schließungen von Schulen nachdenke und über die Dilemmasituation, in der wir damals steckten: Schulen zumachen ist schlecht, Schulen aufmachen ist schlecht. Es ist nicht alles richtig gemacht worden. Deshalb haben wir eine Enquetekommission auf Landesebene, um gemeinsam daraus zu lernen, was man besser machen kann. Aber hier zu suggerieren, dass die ganzen Maßnahmen, die ergriffen wurden, wirkungslos gewesen wären, ist falsch. Es wurden die Gesundheit und das Leben vieler Menschen durch diese Entscheidungen geschützt. Das möchte ich voranstellen, weil alles andere der Komplexität der damaligen Entscheidungen nicht gerecht wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist so, dass im Frühjahr 2020 viele Läden schließen mussten, dass Aufträge nicht mehr angenommen werden konnten, dass Unternehmen in existenzieller Not waren. Deshalb war es damals richtig, dass der Staat proaktiv gehandelt hat, dass der Bund und auch das Land Geld in die Hand genommen haben, um schnell, durchaus angemessen und einfach zu helfen. Das hat vielen Unternehmen durch diese Krise geholfen. Ich habe Verständnis dafür, wenn Unternehmen im guten Glauben, dass sie förderberechtigt sind, Gelder beantragt haben, und dass sie, wenn sie Jahre später einen Förderbescheid bekommen, dann Fragen haben, dass es Ärger gibt und dass es vielleicht in dem einen oder anderen Härtefall – und um diese Härtefälle geht es – neue existenzielle Sorgen auslöst. Nein, Vertrauensschutz ist kein Nebenthema. Auch der Staat hat sich an Regeln zu halten. Bescheide müssen überprüfbar sein. Deshalb haben wir uns als Koalition in den Koalitionsvertrag geschrieben, die Belastungen für betroffene Unternehmen sowie die Bürokratiekosten deutlich zu reduzieren. Die Fristen wurden auf 36 Monate verlängert. Es war Staatsminister Dirk Panter, der durch einen sehr großen und auch persönlichen Einsatz dafür gesorgt hat, dass es in diesem Land eine Härtefallregelung gibt, die heute dazu geführt hat, dass bei 11 000 Anträgen diesen Härtefällen abgeholfen werden konnte. Interessant sind übrigens nicht nur diese 11 000 positiven Bescheide. Interessant ist auch die Anzahl der Ablehnungen und der offenen Fälle. 612 wurden abgelehnt, 375 sind noch offen. Das zeigt, wie genau hingeschaut wird und wie jedem Härtefall abgeholfen werden soll, wenn es ihn wirklich gibt, und wie schnell hier gehandelt wurde. Den Leuten, die sich hingesetzt und diese 12 000 Anträge offensichtlich mit einer gewissen Haltung angesehen haben, (Zuruf Ines Biebrach, BSW) denen muss an dieser Stelle einmal gedankt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Jetzt komme ich zu Ihnen und Ihrem Antrag. Wir haben im Jahr 2023 das erste Mal darüber diskutiert. 2024 haben wir dazu eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag getroffen. 2025 haben Staatsminister Dirk Panter und die Staatsregierung gehandelt. Im Jahr 2026 sind 11 000 von 12 000 Anträgen abgearbeitet. Und jetzt kommen Sie mit diesem Antrag. Guten Morgen, BSW! Wir haben gearbeitet, und Ihnen ist sehr spät etwas eingefallen, das Sie für Ihre Social-Media-Arbeit nutzen können. Was ich an dieser Stelle sagen will, meine ich ohne Groll gegenüber den Unternehmen, die jetzt sagen, dass sich die eine oder andere Entscheidung nicht gerecht anfühlt. Diese Menschen habe ich in meinem Wahlkreis auch und ich pflege das Gespräch mit ihnen. Aber ich bin so ehrlich, ihnen zu sagen, dass wir es im Jahr 2026 zwar geschafft haben, mit Moratorium und Härtefallregelung vielen Unternehmen zu helfen. Aber man muss an dieser Stelle ehrlich sein: Ein Härtefall ist ein Härtefall. Was wir finanziell nicht leisten können, ist, an dieser Stelle allen Unternehmen die Rückzahlung zu ersparen. Was wir uns auch nicht leisten können, ist, im Jahr 2026 noch einmal alle Fälle wieder aufzumachen. Das wäre unverantwortlich. Bei allem Respekt gegenüber dem Anliegen und gegenüber den Unternehmen, die in dieser Coronapandemie einiges durchzustehen hatten, werden wir dennoch Ihren Antrag aus Überzeugung ablehnen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollege Günther; bitte schön.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss noch einmal an Folgendes erinnern: Die Coronapandemie – diese wirklich tödliche Pandemie – hat uns allen sehr viel abverlangt. Die Maßnahmen, die wir ergreifen mussten, so lange es noch keinen Impfstoff gab – epidemiologisch musste man die Kontakte reduzieren –, haben Menschleben gerettet. Das hat vor allen Dingen viele Menschen davor bewahrt, Spätschäden davon zu tragen, da sie sich nicht infiziert haben. Das hatte natürlich auch Folgen für diese Gesellschaft. Es hat unter anderem Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler vor ungeahnte und ungekannte Herausforderungen gestellt. Es war auch das damalige Anliegen, was wir zusammen beschlossen haben, möglichst schnell Hilfspakete im Bund und bei uns in den Ländern auf den Weg zu bringen. Man wollte möglichst schnell und unbürokratisch helfen. Wie es nun einmal aber so ist, wenn man öffentliche Gelder ausgibt, die man erst einmal schnell und unbürokratisch auf den Weg bringt, kommt die Prüfung hinterher. Das ist keine ganz neue Erkenntnis, weil wir darüber schon öfter geredet haben. Wir BÜNDNISGRÜNE haben schon Anfang letzten Jahres dazu einen Antrag gestellt. Dazu fanden bereits Anhörungen statt; aus einer Anhörung wurde auch schon zitiert. Diese Zahlungen sind schnell getätigt worden. Problematisch war, dass die Hilfsangebote oft sehr schnell angepasst wurden. Sie haben gewechselt. Viele der Antragstellenden, aber auch diejenigen, die sie beraten wollten, haben den Überblick verloren. Es gab FAQs, die die Grundlage für die Ausreichung waren. Diese wurden mehrmals angepasst, auch während eines Antragsvorgangs. Darüber hinaus gab es noch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Hilfsangebote mit unterschiedlichen Erfahrungen. Unternehmerinnen und Unternehmer waren in mehreren Bundesländern aktiv. Das war der Sache geschuldet, dass alle schnell helfen wollten. Es gab ein großes Durcheinander, vor allen Dingen bei der Wahrnehmung, wofür letztendlich Geld gezahlt wurde, zum Beispiel bei betrieblichen Realitäten, die man gesehen hat. Ein Thema war ebenso der Unternehmerlohn. Viele haben Folgendes gedacht: Ich als Unternehmer muss einen Ausgleich dafür bekommen, von irgendetwas muss ich leben. Genau das sollte nicht abgegolten werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Kurzarbeitergeld bekommen, wenn sie nicht arbeiten konnten. Selbständige wurden als Ausgleich auf Sozialhilfe verwiesen. Das wollten sie wiederum nicht annehmen. Wir haben bereits festgestellt, dass diese Komplexität oft nicht gut zu überblicken war. Jetzt komme ich aber zu Ihrem Antrag. Sie möchten im Nachhinein noch einmal die damalige Rechtmäßigkeit überprüfen. Das Problem ist nun aber, dass es für viele im Moment der Antragstellung nicht durchschaubar war, was ihnen rechtlich zusteht und was nicht. Die SAB nun im Nachhinein aufzufordern – das sind die Grundsätze von Rücknahme und Widerruf, die man prüfen muss –, zu prüfen, was die Rechtslage dafür war und wir zurückfordern können, ist unsachgemäß. Es geht also nicht nur um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit. Wir möchten dazu kommen – das war auch der Inhalt unseres Antrages –, dass man auf die Folgen schaut. Wenn man im Nachhinein einen Verwaltungsakt ändert, dann spielt das bei der Ermessensausübung eine Rolle. Es gibt die rechtliche Möglichkeit des Staates, Geld zurückzufordern, wenn er mehr ausgezahlt hat, als er sollte. Der Staat muss die Steuergelder beisammenhalten. Das ist ein rechtlich erheblicher Umstand. Dieser Anspruch heißt jedoch nicht automatisch, dass er alles in voller Höhe zurückfordern soll. Vielmehr muss er die Umstände, weshalb Fehler passiert sind, ebenso berücksichtigen. Dazu kommt es bei diesem ganzen Hickhack. Das bedeutet aber auch Folgendes: Selbst, wenn man nach Prüfung feststellt, dass der Staat rechtmäßig etwas zurückfordern könnte, weil er zu Unrecht zu viel bezahlt hat, nützt das trotzdem nichts, weil es der Antragsteller damals nicht wollte, das Geld weg und die Existenz gefährdet ist. In diesem Punkt ist Ihr Antrag einfach zu eng gefasst. Genau deswegen haben wir als BÜNDNISGRÜNE einen viel weiteren Antrag gestellt. Wir sind nicht untätig geblieben. Wir haben ihn nicht nur gestellt, damit es einen solchen gibt und wir diesen vorstellen können. Wir haben alle Betroffenen an einen Tisch geholt, und zwar das zuständige Ministerium, die SAB und vor allem die Betroffenen. In den Verbänden haben wir das miteinander diskutiert. Danach ist ebenso viel passiert, was heute bereits angesprochen wurde. Wenn man sich einmal Folgendes überlegt: Bis zum August sind 11 026 Anträge auf Einstellung der Rückforderung bewilligt worden. Das ist genau das Ergebnis des Weges, den wir schon beschritten haben. Auch die Zahlungsfrist wurde in über 5 000 Fällen verlängert. Alles, was man jetzt noch fordern kann ist, dass es bei den Fällen, bei denen noch immer nicht geholfen werden konnte, eine Möglichkeit im Rahmen des Ermessens gibt, welche ich bei Rücknahme oder Widerruf eines Verwaltungsaktes habe, weitere Härtefälle anzunehmen oder generell weitere Spielräume zu haben. Das ist aber etwas anderes als das, was Ihr Antrag verlangt. Deswegen können wir nicht zustimmen. Das Anliegen ist zwar richtig, aber der Antrag passt einfach nicht zu der Problemstellung, vor der wir stehen. Wir hoffen – wir haben bereits Zehntausenden Selbstständigen im Nachhinein geholfen –, dass wir noch ein paar weiteren helfen können. Es sind noch ein paar Vorgänge in Arbeit. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Staatsministerin Prof. Constanze Geiert und Staatsminister Dirk Panter) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Günther sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollege Gebhardt. Bitte schön, Herr Kollege.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem im Frühjahr 2025 die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zu Coronahilfen gestellt und die AfD im Juni 2025 eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema beantragt hatte, kommt nun, ein Jahr später, das BSW um die Ecke und möchte über Coronahilfen sprechen. Nun fragt man sich: Warum jetzt? Hat nicht der Wirtschaftsminister im vergangenen Sommer erleichterte Regelungen für Rückforderungen der Soforthilfen des Bundes getroffen und damit für viele Betroffene – zwar spät, aber nicht zu spät – Erleichterung geschaffen? Einer meiner Vorredner hat bereits davon gesprochen. Na gut, das muss man nicht zur Kenntnis nehmen. Beim BSW ist es so wie bei der AfD völlig egal, was Sachverständige im Coronauntersuchungsausschuss des Landtags ausführen. Sie bleiben bei Ihrer gefundenen Position, so scheint es auch bei diesem Thema zu sein. Das kann man auch in Ihrem Antrag lesen. In Punkt I Satz 1 möchten Sie pauschal vom Landtag feststellen lassen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie das Grundproblem waren. Nicht etwa die Pandemie war das Problem, Sie behaupten, dass die Maßnahmen das Problem gewesen sind. Darauf hatte Herr Dr. Kromer schon einmal hingewiesen. Die Pandemie ist die Ursache dafür gewesen. Das müssen Sie doch wenigstens einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall Die Linke und Beifall CDU – Zuruf Ines Biebrach, BSW) Dass wir heute Lehren aus dem damaligen Handeln ziehen, ist richtig. Dass nicht jede Einschätzung richtig war, ist mittlerweile auch unbestritten. Was Sie in Ihrem Antrag aber fordern, nämlich die grundsätzliche Besserstellung einer Gruppe von Darlehnsempfängerinnen und -empfängern, entlarvt jedoch Ihre strukturelle Unfähigkeit, komplexe Sachverhalte zu analysieren. Die Linksfraktion hat schon im Jahr 2023 erkannt, das viele Selbstständige und kleine Unternehmen während der Pandemie unter unklaren Förderbedingungen gelitten haben. Deswegen sind wir damals parlamentarisch aktiv geworden. Wir wollten andere Rahmenbedingungen, gerade für Soloselbstständige und Selbständige mit wenigen oder keinen Beschäftigten. Die Mehrheit hat sich leider anders entschieden. Heute aber Rückforderungen generell auszuschließen, ist rechtlich nicht haltbar. Entscheidend muss doch bleiben, ob die Voraussetzungen der jeweiligen Hilfen tatsächlich erfüllt waren. Wegen einer pauschalen oder weitgehenden Entlastung der Empfängerinnen und Empfänger von Coronahilfen können wir doch nicht diejenigen benachteiligen, die Hilfe gar nicht beantragt haben, die geringere oder gar keine Unterstützung erhielten oder die Überzahlung bereits zurückerstattet haben. Mit den verkündeten Maßnahmen des Wirtschaftsministers sind, wenn man es so möchte, neue Ungerechtigkeiten entstanden. Nun glauben Sie, im Nachhinein auch diese Ungerechtigkeiten heilen zu müssen. Das BSW fordert zwar keinen Freibrief für vorsätzlich falsche Angaben. Der Antrag verlangt aber unter anderem eine Überprüfung bestandskräftiger Rückzahlungsbescheide – das kommt im Übrigen von einer Anwältin, die gerade gesprochen hat –, einen vorläufigen Vollstreckungsverzicht und einer stärkeren Berücksichtigung tatsächlich angefallener Ausgaben. Wenn ich richtig informiert bin, vorheriges Jahr zugehört habe und manchmal lese, was der Wirtschaftsminister veröffentlicht, dann ist das, was das BSW fordert, und zwar der Vollstreckungsverzicht für die Soforthilfen des Bundes damals eingeführt worden, auch wenn es für eine gewisse Zeit zinslos gewesen ist und anschließend moderate Zinsen gab. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt fordern, dass es diesen Vollstreckungsverzicht geben soll? Eine vom BSW geforderte flächendeckende Überprüfung bestandskräftiger Rückforderungsbescheide würde abgeschlossene Verwaltungsverfahren wieder eröffnen, die Bestandskraft gerichtlicher und behördlicher Entscheidungen relativieren und einen erheblichen Verwaltungsaufwand auslösen, neue Fristen und Gleichbehandlungsfragen schaffen und Erwartungen auf weitere nachträgliche politische Korrekturen wecken. Rechtssicherheit bedeutet nicht zwingend, jede als ungerecht empfundene Entscheidung erneut zu überprüfen. Sie verlangt vielmehr klare Kriterien für das Wiederaufgreifen von Härtefällen und Billigkeitsentscheiden. Diese Härtefälle – das haben wir schon mehrfach gehör – gibt es und sie sind positiv entschieden worden. Im Antrag selbst finden sich darüber hinaus noch weitere Lücken, die eine Zustimmung unmöglich machen. Die BSW-Forderung, tatsächlich angefallene förderfähige Ausgaben zu berücksichtigen, ist zunächst ja nachvollziehbar. Jedoch sind tatsächlich angefallene und förderfähige Ausgaben nicht dasselbe. Förderfähig sind Ausgaben nur, wenn sie im maßgeblichen Förderzeitraum entstanden sind und dem Förderzweck entsprechen, nach den jeweiligen Richtlinien zugelassen wurden, (Zuruf Ines Biebrach, BSW) hinreichend nachgewiesen werden können und nicht bereits durch andere Hilfen und Einnahmen gedeckt werden. – Kleine Nachhilfe beim Thema Rechnungsprüfung. Eine nachträgliche Orientierung allerdings an den realen Kosten könnte die ursprüngliche Systematik der Programme verändern. Die Hilfen waren ja nicht generell dazu bestimmt, sämtliche Verluste oder sämtliche Betriebsausgaben dauerhaft zu ersetzen. Zuletzt will ich die Antragstellerin darauf hinweisen, dass ein Teil der Coronahilfen auf Bundesprogrammen beruht. Sachsen kann daher gar nicht allein politisch entscheiden, dass Rückforderungen unterbleiben oder nachträglich großzügiger ausgelegt werden. Ja, es bleibt für viele Betroffene der Eindruck, sie wurden benachteiligt, nicht gesehen, nicht gehört und tragen allein die Folgen der damaligen politischen Entscheidungen. Ich kann das Gefühl nachvollziehen. Jedoch hat der Staat es geschafft, mit vielen Milliarden an finanziellen Hilfen vielen Unternehmer/-innen über die Coronapandemie hinwegzuhelfen. Fakt ist, dass nicht allen umfassend geholfen wurde. Das ist eine Tatsache, es ist bedauerlich und für den einen oder anderen Betroffenen eine persönliche Katastrophe. Zusammengefasst ist zu sagen: Der Antrag enthält viele handwerkliche Mängel und keine tatsächlichen Vorschläge für Betroffene. Dafür bräuchte es andere Instrumente und Maßnahmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und Staatsminister Dirk Panter) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und steigen jetzt in eine zweite Rederunde ein. Ich übergebe das Wort an Frau Kollegin Biebrach, Fraktion BSW; bitte schön.

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Ines Biebrach BSW

Werter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich versuche es mal zusammenzufassen: Herr Günther, wundervoll! Dass da Entlastungen gekommen sind, ist wirklich schön und wirklich wichtig, aber aus unserer Sicht eben nicht ausreichend. Wir haben in der Anhörung das SMWA und die SAB gefragt: Gibt es irgendeine Übersicht, wie viele das schon zurückgezahlt haben, weil die Bescheide bestandskräftig sind und sie nichts vom Härtefall wussten oder nicht wissen konnten? Wie viele waren davon in der Existenz bedroht oder sind in Insolvenz gegangen? – Das wissen wir nicht. Ja, wir wissen nicht, ob diese bestandskräftigen Bescheide nicht dazu geführt haben, genau das zu zerstören, was die Coronahilfe retten sollte. Unser Ansatz ist, dass man darüber nachdenkt. Ich möchte auch keine bestandskräftigen Bescheide aufheben. Das steht auch nicht im Antrag. Es steht dort: Die Staatsregierung soll überprüfen, ob es zu Änderungen kommen wird und ob man eine Lösung finden kann, diese gleichzustellen mit den Förderrichtlinien, die zu Anfang standen, wenn es dazu jetzt Änderungen gibt. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Noch einmal: Wir werden keine Gerichtsentscheidungen aufheben. Mir ist Gewaltenteilung durchaus klar. Wir haben einen Prüfauftrag formuliert, um das mal klarzustellen. (Staatsminister Dirk Panter: Aber wir haben es geprüft! Warum müssen wir es noch einmal prüfen?) – Ja, das haben wir den Antworten nicht so entnehmen können. (Staatsminister Dirk Panter: Aha, okay!) Ich habe das schon gesagt: Bei dieser Soforthilfe – das hat die SAB eingeräumt und das hat auch das SMWA eingeräumt – waren zum Beispiel Personalkosten zum Anfang der Bewilligung voll abzugsfähige Ausgaben, und jetzt sind es nur noch Ausgaben, die mit Einnahmen zu verrechnen sind. Wenn ich keine Einnahmen habe, sind es keine berücksichtigungsfähigen Ausgaben mehr. Für eine Friseurin, die ihren Laden zugemacht und ihre beiden Friseurinnen von der Soforthilfe weiterbezahlt hat, in der Hoffnung, dass der Laden wieder aufmacht, bedeutet das, dass sie jetzt diesen Lohn, den sie ihren Mitarbeitern gezahlt hat, zurückzahlen muss. Noch einmal: Es mag ja sein, dass ich Begriffe anders verstehe. Aber wenn Sie sagen, das wurde immer angepasst, und Herr Meister sagt, es wurde konkretisiert, dann sage ich, es wurde geändert. (Staatsminister Dirk Panter: Das ist ein Unterschied! Ihre Meinung können Sie gern haben!) – Ja, schön. Das ist schön, Herr Panter. Das freut mich. Noch einmal, um das mal plastisch zu machen: Stellen Sie sich vor, Sie haben so einen Gastronomen und der darf dann nicht mehr öffnen und drinnen nur noch wenig oder gar nicht mehr. Dann überlegt er sich: Okay, dann baue ich meinen Außenbereich aus, damit die Leute draußen sitzen können, und ich drucke neue Karten, denn ich habe AußerHaus-Betrieb. Dann geht man zur SAB und beantragt das. Man diskutiert das mit der SAB, ob das in Ordnung ist und ob das geht. Und die Mitarbeiter der SAB sagen: Ja, nach den FAQs gehen wir irgendwie schon davon aus, dass das funktioniert. Dann legt man alle Planungen offen, macht eine komplette Planung und jetzt, nach vier Jahren, wird gesagt: Nee, nee, also das nicht und die neu gedruckten Speisekarten für den Außer-Haus-Verkauf sowieso nicht; denn du hattest ja nicht die gleichen Ausgaben in 2019. Und dann zahlen die Leute plötzlich irgendwas zwischen – – Bei der Überbrückungshilfe wird es ja überprüft und da sollte es auch überprüft werden, bei der Soforthilfe nicht. Und jetzt sitzt der Gastronom da und sagt: Ich muss jetzt 18 000 Euro zurückzahlen, die ich im Vertrauen darauf ausgegeben habe, dass mir die Förderbedingungen und der Bewilligungsbescheid eine Sicherheit geben. Der hat das nicht auf die hohe Kante gelegt, der hat davon kein Schnitzel gegessen und der hat nicht sein Leben finanziert. Der hat genau die Ausgaben finanziert, die er der SAB angezeigt hat. (Beifall BSW und AfD – Zuruf Staatsminister Dirk Panter) – Wir reden über alle Coronahilfen. Herr Panter, der Antrag umfasst alle Coronahilfen und nicht nur die Soforthilfe. So, jetzt komme ich noch mal zu den Härtefallregelungen. Es ist super, dass wir diese Härtefallregelungen grundsätzlich haben. Aber aus unserer Sicht reichen diese Härtefallregelungen nicht. Zum einen ist das – das habe ich schon gesagt – wie mit den Anträgen, die nur im Portal beantragt werden können. Es darf nicht schriftlich beantragt werden, nicht per Textform. Herr Meister hat in der Anhörung im Petitionsausschuss gesagt: Härtefall gibt es doch immer, das können Sie doch immer beantragen. Ja, schön, das wird aber nicht gemacht. Ich kenne viele Menschen, die Härtefallanträge gestellt haben, auch vor dem 11.07.2025. Die sind nicht bewilligt worden. Und es ist außerhalb des Portals nicht zulässig. Das ist für die meisten Menschen ein echtes Problem. (Beifall BSW) Das ist etwas, das ich wirklich gerne geändert hätte: dass die Leute diese Härtefallanträge auf einem einfachen barrierefreien Weg stellen können. (Staatsminister Dirk Panter: Dann reden wir über ein Massenverfahren!) – Ja, dann lassen Sie einen Teil und dann geht es auch so. – So, und jetzt passiert mit den Rückforderungen Folgendes: Jetzt haben die es irgendwie geschafft, sich ein bisschen oder ganz wenig Liquidität aufzubauen. Jetzt kommt die Rückforderung zu Bedingungen, die sie nicht kannten. Und sie stehen kurz davor, das bisschen Liquidität wieder zu verlieren. Deswegen sagen wir, es wäre fairer, nicht auf die jetzige Situation abzustellen. Dabei hat die Staatsregierung durchaus Spielraum. Im Zweifel kann sie das Parlament bitten, ihr dabei zu helfen. Wir würden gern auf die Einkommensvermögensverhältnisse im Förderzeitraum abstellen, weil jetzt Leute benachteiligt werden, die das Geld sinnhaft ausgegeben haben. Dann haben sie Rückforderungsbescheide bekommen und müssen das von dem bisschen Liquidität, das sie geschafft haben aufzubauen, zurückzahlen. Das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall BSW) Was die Menschen angeht, die schon zurückgezahlt haben: Das ist doch eine Ungleichbehandlung. Diesen Menschen wurde die Möglichkeit einer Härtefallregelung nie eingeräumt. Die mussten einfach damit leben, dass sie – Entschuldigung, in der Sprache der Menschen – so blöd waren und ihre Mittel an den Staat zurückgezahlt haben. Deswegen sagen wir: Gleichbehandlung bedeutet, dort noch einmal zu schauen, ob es Härtefälle sind. Brauchen die möglicherweise auch die Anwendung der Härtefallregelung? Ja, das kostet Geld, aber wir halten das für einen Akt der Gleichbehandlung. (Beifall BSW und AfD – Staatsminister Dirk Panter: Das war kein Härtefall, wenn sie es nicht zurückgezahlt haben!) – Das kann trotzdem die Existenz und die Insolvenz bedeutet haben, Herr Panter. Woher wissen Sie denn, dass diese Menschen, die das zurückgezahlt haben, auf ihrem Konto 40 000 Euro hatten und ein Mindesteinkommen von 35 000 Euro? Woher wissen Sie das, Herr Panter? (Staatsminister Dirk Panter: Die haben gezahlt, sobald sie es konnten!) – Sehen Sie, das sind die Härtefallregelungen, ja, die Sie geschaffen haben auf Turbo. Sie bestrafen alle, die nicht von der Härtefallregelung profitieren können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte kein Zwiegespräch.

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Ines Biebrach BSW

Ja, wir wollen keine Diskussion. – Deswegen: Ziel unseres Antrags ist – noch einmal –, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat nicht weiter zu beschädigen. (Staatsminister Dirk Panter: Noch ein größeres Geschütz!) Man kann mal in die Anhörungen des Petitionsausschusses und in andere Gremien gehen und sich anhören, was die Leute so sagen. Man kann mal in Anwaltskanzleien gehen, in denen die Leute aufschlagen. Man kann sich mit den Menschen einfach mal unterhalten und dann wird man feststellen, dass die Unzufriedenheit aus dieser Situation sehr groß ist. Noch mal: Unser Antrag zielt darauf ab, Gleichberechtigung zwischen denjenigen zu schaffen, die diese Hilfen erhalten haben. Sie sollen sich auf die Förderbedingungen verlassen können, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Wenn wir eine Härtefallregelung einführen, dann sollten wir so ehrlich sein, dass diese dann auch für alle gilt, die diese Hilfen erhalten haben. Danke. (Beifall BSW – Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Biebrach sprach für die Fraktion des BSW, und nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Dr. Kromer; bitte schön.

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Dr. Frank Kromer CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Prantl, Sie haben vorhin etwas abschätzig davon gesprochen – so hatten Sie es ungefähr formuliert –, wie mit den Unternehmen „umgegangen“ worden wäre. Es wurde nicht mit ihnen „umgegangen“, sondern das war eine ganz konkrete Situation: Wie schaffen wir es, Leistungen, Zahlungen und Unterstützungen möglichst schnell auszuzahlen und das trotzdem an ein Regularium zu binden, das eine gewisse Gerechtigkeit erlaubt? Dann ist zum Beispiel auch dieses Instrument der Prognose entwickelt worden. Es wurde nicht „umgegangen“, sondern das ist einfach ein System, das es erlaubt, diese Geschwindigkeit, die erforderlich war, um die Unternehmen am Leben zu erhalten, zu ermöglichen. (Thomas Prantl, AfD: Keine medizinische Rechtfertigung! Es gab keine medizinische Rechtfertigung für diesen Lockdown! Keine einzige!) – Über die Frage der medizinischen Rechtfertigung reden wir heute nicht. Dafür haben wir eine Enquetekommission und den Corona-Untersuchungsausschuss. Dort werden wir diese Themen behandeln. Heute sprechen wir sozusagen über die Wirtschaftshilfen. (Lars Kuppi, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage an Mikrofon 6, Herr Kollege Dr. Kromer?

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Dr. Frank Kromer CDU

Ja, bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollege Kuppi.

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Lars Kuppi AfD

Sie haben gerade von den Prognosen gesprochen. (Dr. Frank Kromer, CDU: Ja!) Wir hatten eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss, Sie waren leider nicht dabei. Ich möchte daraus zitieren. Ich habe dort die Frage gestellt, ob bei den Prognosen bekannt gegeben wurde, dass der Lohn der Arbeitnehmer in eine Prognose einbezogen werden kann oder nicht. Darauf wurde von der SAB geäußert, dass das in den Bedingungen, die damals herausgegeben wurden, nicht offiziell direkt so stand, aber im Nachgang hineingeschrieben wurde. (Staatsminister Dirk Panter: Was?) Wie erklären Sie sich das? (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) – Sie können das im Protokoll nachlesen, Herr Panter. Das wird demnächst zur Verfügung stehen. Wie erklären Sie sich, dass – – (Unruhe – Zurufe CDU und Staatsminister Dirk Panter) – Nein, Sie haben das nicht verstanden. Wie erklären Sie sich, dass in die Prognose das Gehalt von Arbeitnehmern aufgenommen wurde, weil nicht definitiv ausgeschlossen wurde, dass man das aufnehmen kann, und im Nachgang aber erklärt wurde, dass das Gehalt von Arbeitnehmern nicht hätte in die Prognose aufgenommen werden dürfen? (Staatsminister Dirk Panter: Das stimmt einfach nicht! Dafür gibt es ein…!)

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Dr. Frank Kromer CDU

Zu diesem konkreten Aspekt der Prognose kann ich jetzt nichts aussagen. Ich habe mich bezogen auf das Thema Prognose versus spätere Abrechnung der tatsächlich anfallenden Kosten. Über das Thema der Arbeitnehmergehälter kann ich an dieser Stelle keine Aussage treffen. (Zuruf AfD: Ehrliche Antwort!) Mir ist aber noch ein anderer Punkt wichtig. Herr Prantl, Sie haben davon gesprochen, dass es Schikane gewesen wäre für die Unternehmen. Ich weiß nicht, ob Sie sich mal überlegt haben, was das Wort „Schikane“ eigentlich bedeutet. Da reden Sie davon, dass hier mutwillig, böswillig Personen Leid zugefügt wurde, zum Ergötzen derer, die das getan haben. Das ist die Bedeutung von Schikane. Das weise ich für diejenigen, die damals gehandelt haben und sich um die Gesundheit dieser Bevölkerung bemüht haben, entschieden zurück. Es ist eine Frechheit, dass Sie das hier behaupten. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsminister Dirk Panter) Natürlich ist es so, dass bei dem Versuch, Unternehmen in ihrer Vielgestaltigkeit zu unterstützen, es auch zu Ungerechtigkeiten kommt, dass Dinge, die gleich scheinen, ungleich behandelt werden. Jede Härtefallregelung ist am Ende natürlich auch eine Ungerechtigkeit, weil eben nicht nur auf die wirtschaftliche Notwendigkeit geschaut wird, sondern auch auf die konkrete Situation der Personen; sonst wäre es ja keine Härtefallregelung. Es wird dadurch eine Regelung außerhalb dessen geschaffen, was eigentlich an berechtigten Forderungen entsteht. Das ist gerade das Wesen einer Härtefallregelung, dass man hierbei nochmals ganz genau auf die Person schaut und damit ein Stück weit den Grundsatz „Gleiches wird gleich behandelt“ aufhebt. Das ist das Wesen der Härtefallregelung. Ich glaube, ein Stück weit muss man dann damit leben, dass das nicht komplett ausgleichbar und nivellierbar ist. Vielen Dank. (Beifall CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Dr. Kromer. Jetzt frage ich die Fraktion der AfD, ob es Redebedarf gibt. – Bitte schön, Kollege Braukmann für die AfD-Fraktion.

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Martin Braukmann AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich möchte darauf hinweisen, dass wir das so pauschal gar nicht behandeln können, sondern wir müssen unterscheiden, um was es bei den Coronahilfen eigentlich geht. Wir hatten am Anfang, Herr Dr. Kromer, die Coronasoforthilfen. Damals haben sich sowohl der damalige Bundeskanzler Scholz als auch Herr Altmaier hingestellt und gesagt, diese seien nicht rückforderbar. (Staatsminister Dirk Panter: Was?) – Ja, das ist so. Das können Sie auch heute noch nachlesen, das finden Sie im Internet, Herr Panter. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Tun Sie es ruhig! (Staatsminister Dirk Panter: Aha!) Nicht rückzahlbar. Und dann kann ich Ihnen empfehlen: Schauen Sie sich doch mal den Bericht des Bundesrechnungshofes an! Der hat das Wirtschaftsministerium nämlich wirklich rasiert. (Zuruf AfD: Hört, hört!) Sie haben denen vorgeworfen – ich fasse es einmal pauschal zusammen –: Sie haben alles falsch gemacht, was man in dem Zusammenhang nur falsch machen kann. Sie haben nämlich überhaupt nicht festgelegt, unter welchen Bedingungen das wofür gewährt wird. Es fehlt an allem Notwendigen. Und wenn es bei der Gewährung der Hilfen an diesen Vorgaben fehlt, dann können sie nicht hinterher sagen: „Du hast was falsch gemacht. Jetzt wollen wir das Geld zurückhaben.“ Der einzige Grund, den es dann noch geben kann, ist, dass man sagt: „Du hast gelogen, betrogen, du bist gar kein Unternehmer, du konntest gar kein Geld verlieren.“ Natürlich kann ich dann das Geld zurückverlangen, aber davon reden wir hier doch gar nicht. Wir reden davon – jedenfalls habe ich so den Antrag des BSW verstanden –, dass hier real auch die Soforthilfen von der SAB zurückgefordert wurden und dabei noch diverse Dinge gemacht worden sind, bei denen ich sage: Das geht gar nicht. Da haben sich die Leute im Portal angemeldet und dort Angaben gemacht. Dann wurde gesagt, das reicht uns nicht, und jetzt schickt man dorthin den Rückforderungsbescheid. Aber die Leute rufen das Ding doch gar nicht ab, und dieses Portal ist auch gar keine zulässige Zustellungsadresse, sodass gar keine Wirksamkeit entsteht. Es gibt Bescheide von Leuten, die sich gewehrt und gesagt haben: Ich lege dagegen Widerspruch ein. Und der ist jetzt verspätet, weil sie das erst ein Jahr später gemacht haben, weil sie erst nach einem Jahr nachgeschaut haben, ob da etwas kommt. Das ist nach deutschem Recht keine zulässige Zustellungsmöglichkeit. (Beifall AfD) Im Klartext: Hier werden die Leute von der SAB getäuscht. Es geht darum, dass Leute, die sich gewehrt haben, ihr Geld eben nicht zurückzahlen mussten. Die haben dann im Zweifel gesagt: Ich stelle mal einen Erlassantrag. Aber gerade in diesem Bereich der Soforthilfen gebietet es die Gleichbehandlung, weil es keinen Rückforderungsgrund gab und, nebenbei gesagt, auch Verjährung eingetreten ist. Es gibt keinen Grund, diese Leute schlechter zu behandeln als diejenigen, die sich gewehrt haben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage an Mikrofon 2 von Herrn Kollegen Hentschel-Thöricht?

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Martin Braukmann AfD

Bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr HentschelThöricht, bitte schön.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie hatten gerade gesagt, es gebe ein Zitat dazu, dass die Coronahilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Meinen Sie damit das Zitat von Olaf Scholz vom 23. März 2020 in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister im Rahmen einer gemeinsamen Pressemitteilung zur Vorstellung des 50 Milliarden Euro schweren Coronahilfsprogramms für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige? Ich zitiere: „Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“ Meinen Sie das? (Zuruf Staatsminister Dirk Panter –

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Dr. Frank Kromer CDU

Die Erklärung des Unterschieds von Zuschuss und Kredit, mein Gott!)

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Martin Braukmann AfD

Ich denke, das ist es, was ich meinte. Es gibt noch einen ähnlichen Ausspruch von Herrn Altmaier. (Zurufe Staatsministerin Petra Köpping und Staatsminister Dirk Panter in Richtung BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Fahren Sie fort, Herr Kollege. Fahren Sie einfach fort.

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Martin Braukmann AfD

Jetzt müssen wir uns noch ganz kurz mit den anderen Coronahilfen beschäftigen. Diese waren dann sehr differenziert. Damals gab es die verschiedensten Programme mit den verschiedensten Gewährungsbedingungen. Und dafür – in der Tat – bedarf es dann einer Einzelprüfung, ob diejenigen, denen das erlassen wird, vergleichbar sind mit denjenigen, die es schon zurückgezahlt haben, ob man dadurch Dinge willkürlich ungleich behandelt. Als jemand, der sich wirklich an seine eigenen Regeln hält und sich rechtsstaatlich verhält, finde ich, dass dieses Anliegen auch eine Frage im Sinne der Glaubwürdigkeit unseres Staates ist, weswegen ich sage: Diesem Antrag des BSW kann ich mit gutem Gewissen zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Braukmann. Ich frage die SPD-Fraktion, ob es Redebedarf gibt. Das sehe ich nicht. BÜNDNISGRÜNE und Linke haben ebenfalls keinen Redebedarf mehr angemeldet, der fraktionslose Abgeordnete auch nicht. Wir könnten eine dritte Rederunde eröffnen, sofern Bedarf angezeigt wird. – Es wird kein Bedarf angezeigt. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Panter. Bitte schön, Herr Staatsminister. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich mich wirklich auf diese Debatte gefreut, weil sie die Chance gibt, hier im Landtag noch einmal über die Coronawirtschaftshilfen zu sprechen. Sie haben es gemerkt – Frau Biebrach, ich wollte Sie nicht mutwillig unterbrechen –, aber wir sind nun einmal in einem lebhaften Parlament und ich finde, wenn hier Falschaussagen getroffen oder Meinungen vertreten werden, dann sollten sie nicht als Tatsachen oder rechtlich verbindlich tituliert werden. Deshalb konnte ich in bestimmten Situationen nicht an mich halten. Ich hatte wirklich die Hoffnung, dass wir bei der öffentlichen Diskussion einmal an einen Punkt kommen, an dem wir den Coronafrieden würdigen, den wir versucht haben zu schaffen. Leider Gottes ist das offensichtlich nicht der Fall. Es ist auch nicht der Wunsch; denn hier wird immer wieder versucht, ein Misstrauen gegen das , was damals in der Coronapandemie passiert ist, aufzubauen. Die Entscheidungen, die getroffen wurden – im Übrigen auf Sicht gefahren –, werden immer wieder kritisiert. Im Nachgang herrscht noch ein gewisser Phantomschmerz, möchte ich gerne sagen, vor, weil das Problem lange nicht so groß ist, wie Sie es beschreiben. Ich werde gleich noch einmal darauf eingehen. Mich verwundert der Zeitpunkt des Antrags. Die Rückmeldeverfahren sind inzwischen bis auf wenige Einzelfälle vollständig abgeschlossen. Wir reden über die Corona-Soforthilfen. Alle Fragen sind seit Langem ausdiskutiert. Es gibt eine Enquetekommission dazu. Für die meisten Härtefälle sind tragfähige, auch gute Lösungen gefunden und umgesetzt worden. Es gibt – und das möchte ich hier in aller Klarheit sagen – Rechtssicherheit für Unternehmen. Der Vertrauensschutz ist gewährleistet. Der Coronarechtsfrieden war also machbar. Das scheint aber, wie gesagt, einigen ein Dorn im Auge zu sein. Ich möchte noch einmal die Situation im Frühjahr 2020 in Erinnerung rufen. Das klang schon an. Die Schließungsanordnungen in den Jahren – es waren Schließungsanordnungen – erforderten schnelle Unterstützungsmaßnahmen, sonst hätte es nie gesehene Pleitewellen gegeben. Allein in Sachsen wurden 2,3 Milliarden Euro Coronawirtschaftshilfen an über 100 000 sächsische Unternehmen und Soloselbstständige ausgezahlt. Der Soforthilfezuschuss – also unser Thema heute – startete in Sachsen am 30. März. Zwischen Mitte und Ende März musste ein komplett neues Förderverfahren aufgesetzt werden, mit allem, was dazugehört: Formulare, IT, Absprachen mit Bund und Land, Mittelakquise und vieles mehr. All das ist gelungen, das ist in Sachsen, wie ich finde, sehr ordentlich gelungen. Die Fördervoraussetzungen, Hinweise und Erklärungen auf den Webseiten des SMWA und der SAB waren von Anfang an konsistent. Sachsen hat vom ersten Tag an durchgehend – ich möchte es noch einmal sagen: durchgehend – ein und dasselbe Antragsformular verwendet. Die Förderbedingungen haben sich nie geändert. Ihre Behauptungen sind insofern nicht zutreffend und werden durch die ständige Wiederholung auch nicht richtiger. Meinungen sind keine Tatsachen. Klar tauchen bei den Antragstellern Verständnis- und Auslegungsfragen auf. Das ging auch direkt beim Ministerium ein. Das kam über die Kammern und auch von vielen Abgeordneten. Deshalb gab es Klarstellungen. Die erfolgten zügig und wurden ebenso zügig kommuniziert. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Es waren Klarstellungen, keine Änderungen. Das kann man unterschiedlich sehen, das respektiere ich, aber man muss dazu nicht Ihrer Meinung folgen. Wenn diese Klarstellungen, also diese Konkretisierungen, für Sie mehr waren als Änderungen, warum überprüfen Sie das eigentlich nicht gerichtlich? Ich kann nicht erkennen, dass die Gerichte aktuell geflutet werden. Ich komme gleich zu den Zahlen. Immer wieder wird die Frage der Förderung des Unternehmerlohns thematisiert. Ich verstehe die Diskussion um den Unternehmerlohn. Es bleibt aber weiterhin festzustellen, dass der Bund hierzu eine Grundsatzentscheidung getroffen hat, ob die uns gefällt oder nicht. Der Bund hat damals für alle bedürftigen Unternehmerinnen und Unternehmer im Sozialschutzpaket den Zugang zum ALG II geöffnet – mit vielen Erleichterungen beim Vermögen, beim Selbstbehalt oder bei der Angemessenheit der Wohnung. Insofern ist eine Förderung des Unternehmerlohns schlicht nicht mehr möglich. Die Wirtschaftshilfen – und ich finde diese Klarstellung ist wichtig – waren für die Sicherung der Unternehmen für die Zukunft und zu keinem Zeitpunkt als Schadenersatz für die Pandemie gedacht. Das ist auch nicht so geäußert worden. Nun war von Anfang an vom Bund angekündigt und eingefordert, dass die gemachten Prognosen der Antragsteller im Förderverfahren tatsächlich den Entwicklungen entsprachen. Das sollte überprüft werden. Diese Überprüfung wurde letztlich flächendeckend in einem Rückmeldeverfahren ab November 2024 durchgeführt, weil der Bund bei den Stichproben, die er gezogen hat, gesehen hat, dass es sehr viele Abweichungen gab. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Komplettüberprüfung nicht stattfindet. Aber es lag nicht in unserer Hand. Es war nicht möglich, der Bund bestand darauf, weil Förderbedingungen in vielen Fällen nicht erfüllt waren. Wie befürchtet, ergaben sich dadurch viele Rückforderungen. Wir haben in Sachsen 66 000 Anträge auf Soforthilfe gesehen. Bei der Komplettüberprüfung kam heraus, dass 32 400 dieser Fälle Rückforderungen beinhaltet haben, also gut die Hälfte, und das ist leider eine Situation, in der uns der Bund zum Handeln gezwungen hat. Nun, wir wissen, dass etliche Soloselbstständige und Kleinstunternehmer mit den Rückforderungen überfordert waren. Die hatten nie wirklich die Chance, sich zu erholen, da eine Krise auf die andere folgte. Das Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger änderte sich etc. Deshalb habe ich mich direkt nach meinem Amtsantritt mit einer Vielzahl von Diskussionen und ganz konkreten Fällen konfrontiert gesehen, die mich alles andere als kalt ließen. Im Gegenteil, ich habe versucht, mir ein Bild zu machen. Ich habe mit der Verwaltung, aber auch mit Betroffenen gesprochen. Ich bin – das muss ich im Nachgang sagen – für die vielen Gespräche dankbar, die ich führen konnte, die es mir ermöglicht haben, ein möglichst umfangreiches Bild der Lage zu bekommen, und jenseits des Geschreis müssen wir uns letztlich an der Sache orientieren. (Unruhe) Deshalb haben wir dann schnellstmöglich gehandelt. Wir haben im Bund verhandelt; denn es ging um Bundesgeld. Ich möchte es noch einmal sagen: Es ging nicht um Landesgeld, es ging um Soforthilfen des Bundes, die wir ausgezahlt haben. Wir haben also mit dem Bund verhandelt, um Erleichterungen zu erreichen. Wir sind dankbar dafür, dass uns der Bund nach wirklich intensiven Verhandlungen die Möglichkeit eingeräumt hat, klare Härtefallregelungen zu schaffen. (Anhaltende Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Minister, ich muss Sie leider unterbrechen. Das tut mir wirklich leid. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wiederhole noch einmal: Die Geräuschkulisse nimmt wieder zu. Ich bitte um etwas Ruhe. – Bitte schön, Herr Minister. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Um bei den Zahlen zu bleiben: Wir reden über 32 400 Härtefälle, quasi Rückforderungsfälle, die wir uns grundsätzlich angeschaut und für die wir Regelungen gefunden haben, die darauf hinausgelaufen sind, dass ungefähr die Hälfte davon wieder für eine klare Härtefallregelung antragsberechtigt war. Wir haben mittlerweile 12 600 Anträge bekommen. Davon wurden fast 11 700, bewilligt. Es sind noch 200 ausstehend. Circa 700 wurden abgelehnt. Wenn man dazu noch die anderen 15 000, 16 000, 17 000 rechnet, bei denen es ebenfalls eine Rückforderung gibt, dann haben die die Möglichkeit, von sehr großzügigen Zahlungsfristen und Zahlungszielen von bis zu 36 Monaten bei Festzinsen von 0,5, 1 oder 1,5 % zu profitieren. Wer uns als Staatsregierung jetzt vorwerfen will, dass wir nicht handeln – also bei aller Liebe, ich verstehe nicht, worauf Sie hinauswollen. Wir haben bei 66 000 Fällen in einem Massenverfahren weniger als 100 Klageverfahren. Worüber sprechen wir hier eigentlich? Ich sage wieder: Das ist der Phantomschmerz. Oder ich sage es einmal andersrum: Es geht hier, glaube ich, um: Kind gerettet. Wo ist die Mütze? Es geht immer mehr, keine Frage. Ich möchte gern noch ein Wort zur Verwaltung verlieren; denn das kommt mir eindeutig zu kurz. Es gibt in der Bundesrepublik den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung, und den nehmen wir ernst. Verwaltung ist in unserem Rechtsstaat so organisiert, dass sie rechtmäßig handeln kann und muss. Sonst sind Korruption und Selbstbedienung alle Tore geöffnet. Wie das funktioniert, sieht man zum Beispiel bei Kollegen Trump in den USA, wo sich schamlos bereichert wird. (Zurufe AfD) Aber das ist ein anderes Kapitel. Wir haben hier einen anderen Rechtsstaat, den wir hochhalten. Das Ministerium und die Bewilligungsstelle der SAB überprüfen und bewerten die Rechtslage und die neue Rechtsprechung durchgehend. Wir haben uns auch angeschaut, wie es mit dem Fall in Baden-Württemberg aussieht. Der ist auf unseren Fall nicht anwendbar, und das haben wir mehrfach transparent gemacht. Dort waren die Rechtsgrundlagen, zu denen das Urteil gefällt wurde, grundlegend anders. Das jetzt alles im Detail darzulegen, ist nicht möglich. Es haben sich Dinge verändert. Es ist auf unseren Fall nicht anwendbar. Deshalb bringt es auch nichts, es immer wieder hervorzuheben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Aller Skandalisierung zum Trotz gab und gibt es beim Vollzug der Corona-Soforthilfen keine strukturellen Probleme und keine systematischen Ungerechtigkeiten. Dass es Einzelfälle gibt, dass es Härtefälle gibt, das wollen wir nicht in Abrede stellen. Deshalb haben wir uns gekümmert und Möglichkeiten gefunden. Ich finde, wenn man von 66 000 Anträgen am Ende 32 400 Rückforderungen hat, es circa 12 000 Härtefallregelungen mit einem Erlass gibt und die anderen eine sehr großzügige Zahlungsfrist bekommen, dann weiß ich nicht, was wir hätten anders machen sollen. Es gibt nämlich auch diejenigen, die sagen: Das waren Hilfen, und wenn die Hilfen nicht gebraucht wurden, dann müssen sie zurückgezahlt werden. Auch das sind Diskussionen, die wir geführt haben. Insofern war das eine Entscheidung, die wir zu treffen hatten. Diese haben wir verantwortungsvoll getroffen. Der Spielraum, den wir hatten, haben wir so weit wie möglich ausgedehnt. Wir können hierüber weiterhin Debatten führen und das Haar in der Suppe suchen, aber ich denke, dass das nicht zielführend ist. Ich bitte Sie, von Ihrem Phantomschmerz abzulassen und sich in Zukunft mit anderen Themen zu beschäftigen. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Tagesordnungspunkt Aktuellen geopolitischen Gefahren Drohnenüberflüge konsequent aufklären Drucksache 8/6298, Antrag der mit Stellungnahme Ich sehe für die einbringende Fraktion Herrn Kollegen Lippmann zum Rednerpult kommen. Bitte, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bis zum 4. August 2026 war das Thema Drohnendetektion und Drohnenabwehr ein Bereich, der in einem kleinen Teil der

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Alexander Dierks

Das war für die Staatsregierung Herr Staatsminister Panter. Ich sehe keinen weiteren Aussprachebedarf. Dann erteile ich für das Schlusswort der einbringenden BSW-Fraktion das Wort, und selbiges ergreift Frau Kollegin Biebrach; bitte schön.

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Ines Biebrach BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einzige, die nicht darüber gesprochen hat, ob Corona schlimm war oder nicht, war ich. Darum geht es mir nämlich gar nicht, sondern mir geht es um Gerechtigkeit für diejenigen, die von den Maßnahmen betroffen waren. (Beifall BSW) Alle können diesem Antrag mit gutem Gewissen zustimmen. Tun Sie uns und den Bürgern den Gefallen! (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war das Schlusswort von Frau Kollegin Biebrach für die einbringende BSWFraktion. Es liegt ein Änderungsantrag zur Drucksache 8/8217 in der Drucksache 8/8357 vor. Ist der Änderungsantrag bereits eingebracht? – Er ist eingebracht. Gibt es Aussprachebedarf zum Änderungsantrag? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir zunächst über den in der Drucksache 8/8357 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BSW zum Antrag der Fraktion BSW in der Drucksache 8/8217 ab. Ich stelle den Änderungsantrag zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist bei einer großen Anzahl von zustimmenden Voten dennoch eine Mehrheit gegen den Änderungsantrag. Ich stelle den Antrag als solchen zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist dasselbe Bild wie bei der Abstimmung über den Änderungsantrag. Der Antrag ist damit nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf entgegentreten: Cyberangriffe und – die Verantwortlichen detektieren Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Staatsregierung Innen- und Verteidigungspolitik, wenngleich sehr heiß diskutiert wurde. Spätestens seit dem Angriff mit mutmaßlich von russischen Kräften gesteuerten Sprengstoffdrohnen auf den Flughafen Leipzig/Halle, welcher den Flughafen im Erfolgsfall in ein Inferno verwandelt hätte, ist das Thema ganz oben auf der Prioritätenliste der Sicherheitspolitik in Deutschland gelandet; denn der versuchte Anschlag – offenkundig russischer Provenienz – hat mehr als nur eine Schwachstelle offenbart. Die Drohnen wurden nicht detektiert, also nicht wahrgenommen, und sie konnten in der Folge auch nicht abgewehrt werden. Es war möglicherweise einfach nur Glück, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Dabei ist eines klargeworden: Die Szenarien der Abwehr möglicher Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur sind offenkundig weitgehend veraltet. Vorbereitet war man auf bestenfalls konventionelle Drohnen bei bestimmten Großveranstaltungen, die sich bei ihrer Abwehr auch noch kooperativ verhalten, also quasi mitmachen, wenn sie abgewehrt werden. Seitdem wirkte es, als hätte der Angriff Russlands auf die Ukraine, die massive hybride Kriegsführung und das massenhafte Eindringen russischer Drohnen in den polnischen Luftraum vor gut einem Jahr schlichtweg nicht stattgefunden, wenn man sich die Szenarien der Drohnenabwehr in Deutschland zu diesem Zeitpunkt anschaut. Wir haben es gesehen, als wir in dem Moment, in dem wir hätten reagieren müssen, nicht reagieren konnten. Das ist nicht nur fahrlässig, sondern das ist mit Blick auf die Sicherheitslage kreuzgefährlich. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Denn allen ist klar: Russland wird mit der nächsten Attacke sicherlich nicht warten, bis wir aus dem Knick gekommen sind. Deshalb bin ich froh, dass wir uns mit der Koalition und der Fraktion Die Linke zusammen auf der Grundlage unseres GRÜNEN-Antrages zur Drohnendetektion auf wesentliche Punkte zur Verbesserung unserer Abwehrfähigkeit einigen konnten. Auch schon vor dem Angriff auf den Leipziger Flughafen galt: Unsere Sicherheitslage hat sich drastisch verändert. Immer wieder fliegen Drohnen über kritische Infrastruktur, Cyberangriffe auf staatliche Einrichtungen sind mittlerweile Tagesrealität. Digitale Systeme, die plötzlich nicht mehr funktionieren, auf die wir im Alltag aber angewiesen sind, Daten, die abgegriffen werden, Einrichtungen, die gezielt ausgespäht werden, Menschen, die verunsichert sind – das ist die aktuelle Lage auch in unserem Land. Wir haben Cyberangriffe erlebt, die staatliche Einrichtungen schwer getroffen haben wie in Dresden die Staatlichen Kunstsammlungen. Wir haben gesehen, welche Dimensionen solche Angriffe erreichen können, wenn ganze Verwaltungen betroffen sind, wie beim Cyberangriff auf die Berliner Behörden, wodurch möglicherweise Millionen Daten von Betroffenen abgeflossen sind. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sowohl bei Drohnenüberflügen als auch bei Cyberangriffen geht es immer wieder darum, entweder massiven Schaden zu verursachen oder zu verunsichern bzw. unsere Reaktionsfähigkeit zu testen. Genau deshalb müssen wir wissen, was passiert und wer dahintersteckt, und wir müssen diejenigen identifizieren, die für solche Angriffe verantwortlich sind. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Das gilt einmal mehr, gerade wenn hier einige Kreml-Propagandisten gerne die Zusammenhänge in bester Leninscher Desinformationsmanier versuchen zu bestreiten. Es gilt für uns einmal mehr, das Offenkundige zu erkennen. Wenn es quakt wie eine Ente, watschelt wie eine Ente und aussieht wie eine Ente, dann ist es eine Ente, und die entscheidende Frage ist und bleibt: Spricht die Ente russisch? Genau darum geht es in diesem Antrag. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Als wir BÜNDNISGRÜNE diesen Antrag eingebracht haben, wollten wir auf die Untätigkeit der Staatsregierung reagieren. Diese hatte uns zuvor in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass man bei Cyberangriffen und sicherheitsrelevanten Drohnenüberflügen nicht konsequent der Frage nachgehe, wer dahinterstehe. Das hielten wir damals für falsch, und das halten wir auch heute noch für falsch. Die Lage hat sich massiv geändert. Ich bin froh, dass wir diesen Antrag eingebracht haben mit Blick auf die Ereignisse, die uns ereilt haben. Insbesondere dann, wenn solche Aktionen von ausländischen Staaten ausgehen, um an Informationen zu gelangen, falsche Informationen zu verbreiten oder Ängste zu schüren, gefährdet das auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie. Deshalb wollen wir Sicherheitsrisiken früh erkennen, Ergebnisse systematisch auswerten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um interdisziplinär und wissenschaftlich jene Systeme weiterzuentwickeln, um schnell und umfassend Angriffe zu detektieren und im Zweifel auch die Auskunft zu erhalten, woher sie kommen. Hybride Bedrohungen lassen sich nicht durch bloße Notfallpläne bewältigen. Cyberangriffe und sicherheitsrelevante Drohnenangriffe gehören zur Realität. Das muss aus unserer Sicht auch Teil unserer Übung und Sicherheitsbewertung in der aktuellen Lage sein. Auch der Landtag muss wissen, welchen Bedrohungen Sachsen tatsächlich im Bereich Cyberangriffe und Drohnenüberflüge mit Sicherheitsrelevanz ausgesetzt ist, wo die Schwachstellen liegen und wo der Freistaat reagieren muss. Deshalb haben wir mit diesem Antrag faktisch vorgesehen, einen neuen Sicherheitslagebericht einzuführen, der das auch beinhaltet und gegenüber dem Landtag darstellt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit beginnt nicht erst mit der Abwehr. Sie beginnt damit zu wissen, was auf uns zukommt. Dafür bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke)

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Alexander Dierks

Das war für die einbringende Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Lippmann. In der weiteren Reihenfolge der Aussprache ergreift nun Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion das Wort; bitte schön.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Anfang August wurde am Flughafen Leipzig eine Drohne mit einer Sprengvorrichtung entdeckt, an einem der wichtigsten Luftfrachtstandorte Europas, mitten in Sachsen. Wir erinnern uns: Im Juli 2024 explodierte dort ein DHL-Paket kurz bevor es in ein Frachtflugzeug hätte verladen werden sollen. Solche Vorfälle zeigen, dass sich unsere Sicherheitslage verändert hat. Bedrohungen sind heute schwerer zu greifen. Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verwischen. Eine Drohne über einem Flughafen, ein Cyberangriff auf einen Energieversorger oder das Ausspähen eines Unternehmens können zunächst wie einzelne Vorfälle erscheinen, aber sie können eben auch Teil eines größeren Zusammenhangs sein. Ich bin deshalb überzeugt: Wir müssen Sicherheit neu denken, vorausschauender und vernetzter. Genau an diesem Punkt setzt der vorliegende Antrag an. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit ihrem ursprünglichen Antrag wichtige Fragen aufgeworfen, und wir teilen die Grundüberzeugung, die dahintersteht. Wir müssen mit einer veränderten Bedrohungslage Schritt halten und unsere Sicherheitsstrukturen dort weiterentwickeln, wo neue Gefahren neue Antworten verlangen. (Beifall CDU und BÜNDNISGRÜNE) Deshalb haben wir gemeinsam in einem sehr konstruktiven Beratungsprozess diesen Antrag weiterentwickelt und den entsprechenden Änderungsantrag formuliert. Besonders wichtig ist dabei ein Punkt: Um aktuellen Gefahren wirksam begegnen zu können, müssen wir sie zunächst erkennen. Das beginnt mit einem guten Lagebild. Kollege Lippmann hatte schon darauf hingewiesen. Wenn heute eine Drohne über einem Umspannwerk auftaucht und morgen über einem Unternehmen, das Verteidigungstechnik produziert, müssen wir wissen, ob es einen Zusammenhang gibt. Wenn sich Cyberangriffe gegen ähnliche Ziele richten, müssen wir erkennen, ob die dahinterstehenden Absichten ein Muster haben. Wer immer nur einen einzelnen Punkt betrachtet, erkennt am Ende das Muster nicht. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag ein fortlaufendes Ereignismonitoring aufbauen. Relevante Vorfälle sollen zusammengeführt und ausgewertet werden, damit aus einzelnen Beobachtungen ein Gesamtbild entstehen kann. Das ist für mich ein entscheidender Punkt moderner Sicherheitspolitik: Wir dürfen Gefahren nicht erst dann erkennen, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und Albrecht Pallas, SPD) Aber diese Erkenntnis allein schafft noch keine Sicherheit. Entscheidend ist, was daraus folgt. Wenn eine verdächtige Drohne über einem Flughafen auftaucht oder ein schwerwiegender Cyberangriff festgestellt wird, müssen Informationen schnell die richtigen Stellen erreichen. Zuständigkeiten müssen klar sein, Alarmierungswege funktionieren und Einsatzkräfte handeln können. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag auch Melde- und Alarmierungswege überprüfen und Einsatzabläufe weiter verbessern. Dabei beginnen wir nicht bei null. Sachsen verfügt über leistungsfähige Sicherheits- und Cybersicherheitsstrukturen. (Sebastian Wippel, AfD: Aha!) Mit unserem neuen Polizeigesetz haben wir zudem die Möglichkeiten unserer Polizei zur Drohnenabwehr erweitert. Deshalb setzen wir auf die vorhandenen Fähigkeiten, verzahnen sie besser miteinander und vermeiden neue Doppelstrukturen. Sicherheit neu zu denken heißt aber auch, den Blick über unsere Sicherheitsbehörden hinaus zu richten, denn unsere moderne Gesellschaft ist stark, weil sie vernetzt ist. Aber genau diese Vernetzung macht sie zugleich verwundbar. Wir verlassen uns jeden Tag darauf, dass Strom fließt, Kommunikation funktioniert, Flughäfen arbeiten und Verwaltungen erreichbar sind. Die Lebensadern eines modernen Landes verlaufen heute eben auch durch Stromleitungen, Rechenzentren und digitale Netze. Wer sie trifft, kann mit vergleichsweise geringem Aufwand das tägliche Leben vieler Menschen treffen. Deshalb nimmt der Antrag zu Recht auch Kommunen und Betreiber kritischer Infrastruktur in den Blick. Sicherheitskonzepte und Notfallplanungen müssen neue Angriffsszenarien berücksichtigen und regelmäßig an sich verändernde Bedrohungslagen angepasst werden. Moderne Sicherheitspolitik darf nicht allein fragen: Wie verhindern wir einen Angriff? Sie muss ebenso fragen: Wie begrenzen wir seine Folgen? Wie bleiben wir handlungsfähig? Wie sorgen wir dafür, dass unser Land auch unter Druck funktioniert? Meine Damen und Herren, für uns als CDU gehört die Gewährleistung von Sicherheit zu den elementaren Aufgaben des Staates, denn Freiheit braucht Sicherheit. (Zuruf AfD: Und Ordnung!) Wer Freiheit gewährleisten will, muss auch ihre Voraussetzungen schützen: eine funktionierende Infrastruktur, einen handlungsfähigen Staat und eine Gesellschaft, die auch in einer Krise nicht aus dem Takt gerät. Genau deshalb müssen wir Sicherheit neu denken, Gefahren früher erkennen, vorhandene Kräfte besser vernetzen und dafür sorgen, dass unser Land auch neuen Bedrohungen standhalten kann. Genau darum geht es in diesem Antrag, und deshalb bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Als Nächstes ergreift Herr Kollege Wippel für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Kollege, treten Sie ans Rednerpult.

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Sebastian Wippel AfD

Ich warte, bis das Wasserglas da ist. – Danke schön.

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Alexander Dierks

Sie wollten ein Bonbon haben, das habe ich genau gesehen.

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Sebastian Wippel AfD

Das habe ich mir vorhin schon genommen, sehr geehrter Präsident.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sachsen ist bei der Drohnenabwehr faktisch blank. Der Vorfall am Flughafen in Leipzig hat wirklich schlaglichtartig gezeigt, wo hier die Defizite sind. Stundenlang befindet sich dort eine Drohne quasi auf dem Flughafengelände, ohne dass irgendeiner es mitbekommt. Nach dem Erkennen braucht es dann noch 23 Minuten, bis die ersten Kräfte da sind. Insgesamt braucht es 33 Minuten, bis auch noch der Luftraum gesperrt ist. Ich sage es einmal ganz klar: In dieser Zeit hätte alles passieren können, alles. Stundenlang hätten sich die Täter austoben können. Trotzdem haben sich Herr Schuster und Herr Dobrindt lobend vor die Bundespresse gestellt und gesagt: Hier ist alles super gelaufen, schnell, professionell – wir sind zufrieden, unsere Wege haben funktioniert. Ich wiederhole: Es hätte alles passieren können. Meine Bewertung dazu ist ziemlich eindeutig. Wenn das alles nach Plan gelaufen ist, dann war Ihr Plan ein ziemlich schlechter Plan. Wir müssen uns die Lage natürlich einmal ansehen. Die Lage hat sich verändert. Drohnen sind eine neue Dimension. In der Vergangenheit war es ja nun so: Die Polizei bewegt sich nach vorne, nach hinten, nach rechts und nach links, vielleicht noch in den Keller oder ein paar Etagen nach oben, aber meistens eben doch ziemlich erdverbunden. Wir haben keine Wirkmittel in Richtung Luft. Tatsache ist aber, dass Drohnen heutzutage eben zum Leben dazugehören. Man kann damit genauso Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begehen, zum Beispiel im normalen Straßenverkehr. Doch 98 % der Drohnen, die im Land unterwegs sind, sind völlig harmlos; das ist überhaupt gar kein Problem. Menschen nutzen sie in ihrer Freizeit. Aber natürlich können diese neuen Mittel und Methoden eben auch von Kriminellen eingesetzt werden, etwa um Tatorte auszuspionieren: Wann ist ein Wachschutz da, wann ist er nicht da? Dann kommt man irgendwann passend. Die linksextreme Szene macht das ja auch ganz gut, wenn es darum geht, irgendwelche Anlagen zu blockieren. Haben wir alles schon erlebt, wurde schon gemacht. Finde ich ja gut, dass man das jetzt auch vonseiten der GRÜNEN verhindern möchte – vielleicht aber auch nicht, wer weiß. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch!) Natürlich werden Drohnen auch zur Spionage eingesetzt, für Wirtschaftsspionage – ein ganz großes Problem auch hier in Deutschland. Und sie können eben auch von Terroristen oder von fremden staatlichen Akteuren eingesetzt werden, als Wirkmittel in einer hybriden Kriegsführung. Aber, wie gesagt, 98 % der Drohnen sind friedlich. Von den Drohnen, die unterwegs sind, kann man aktuell etwa 98 bis 99 % detektieren. Nur der Staat kann es eben nicht. Am Flughafen in Leipzig war man angewiesen auf DHL – gut, deren Technik war zu veraltet, deswegen konnten sie es dann tatsächlich auch nicht. Wäre die Polizei vor Ort gewesen und hätte durch den Blick in den Himmel vielleicht festgestellt, dass dort eine Drohne ist, dann wäre sie draußen herumgefahren, hätte irgendjemand mit einer Fernbedienung in der Hand gesucht und hätte gesagt: Na, finden wir den, finden wir ihn nicht? Wenn sie ihn nicht finden, schreiben sie einen Zettel, geben den Zettel ab und machen eine Meldung nach oben – herzlichen Glückwunsch. Das wirksamste Mittel am Leipziger Flughafen war die Geheimwaffe Deutschlands: der Busfahrer. Nun gut, die Einstellung von ganz vielen Busfahrern ist sicherlich nicht das Mittel der Wahl, zu dem wir schreiten sollten, sondern wir müssten erst einmal anfangen, zu detektieren. Wenn wir die Drohnen jetzt aber flächendeckend detektieren – was, wie gesagt, kein Problem ist –, haben wir aktuell gar kein Mittel, um einzugreifen. Dann weiß ich: Es ist etwas in der Luft. Irgendjemand macht eine Meldung; die Polizei ist unterwegs. Was macht sie dann? So lang sind die Arme nicht. Abschießen mit Schrotflinten ist auch schwer möglich – das kann man ja mal machen, aber auf ein Ziel zu schießen, das sich im Zweifelsfall mit 170 km/h bewegt, ist eine ganz schwierige Angelegenheit. (Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU) Die Drohnenabwehr steckt in den Kinderschuhen – gerade hier in Deutschland, aber eben nicht nur in Deutschland. In anderen westeuropäischen Ländern ist es sicherlich ähnlich. Aber in Sachsen sind wir eben bei den ganz kleinen Kinderschuhen. Seit anderthalb Jahren arbeitet die Regierung an einem Konzept. Es gibt keine Daten für dieses Konzept, es gibt keine Fakten. Wir wissen überhaupt nicht, was in der Luft passiert. Es gibt keine klaren Zuständigkeiten. Zwar gibt es klare Zuständigkeiten, aber die sind derart zersplittert, dass keiner weiß, wer am Ende wirklich zuständig ist. Wenn Unbekannte verantwortlich sind, ist es nicht verwunderlich, dass ich für dieses seit anderthalb Jahren erarbeitete Konzept keine Evaluation habe. Wir wissen nicht, ob es funktioniert oder nicht. In der Praxis hat uns der Test gezeigt, dass es nicht funktioniert. Die Leistung in Sachsen bei der Drohnenabwehr ist nicht ausreichend. Der Auftrag ist unklar, die Lage ist unklar, und die Zuständigkeiten sind zersplittert, aber unsere Regierung prüft sie. Das konnten wir den Antworten auf diverse Anfragen verschiedener Fraktionen entnehmen. Man prüft fortlaufend. Das ist das Zauberwort der Regierung. Gut wäre es, wenn man ins Handeln kommen würde. Ein paar Vorschläge unsererseits: Erstens. Es braucht einen klaren Auftrag. Dieser Auftrag lautet: Es ist etwas in der Luft, und das Ding muss runter, wenn es dort nicht sein darf. Zweitens. Ich brauche eine klare Zuständigkeit. Diese klare Zuständigkeit sehe ich bei der Abwehr in erster Linie nicht beim Land, sondern beim Bund. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Diese Zuständigkeit muss zum Bund, weil – Herr Pallas, gute Frage – ich eine flächendeckende Überwachung des Luftraums brauche. Dafür brauche ich bundesweit einheitliche Systeme, die vergleichbare Daten erzeugen und deren Daten am Ende massenhaft ausgewertet werden können. Wir haben Anfragen gestellt: Was haben wir für Drohnenvorfälle gehabt? Im vergangenen Jahr wurden gut zwei Dutzend – 21 Fälle – gemeldet. Die Welt ist in Ordnung, das ist ein Randphänomen. Das kann mir aber keiner erzählen, dass das die Realität ist. Wir haben schlicht und ergreifend keine Ahnung von dem, was in der Luft passiert – bzw. der Staat hat keine. Ich sage Ihnen eine Zahl, dann können Sie mit den Ohren schlackern: Allein in Bautzen gab es in den vergangenen 25 Wochen 6 000 Drohnenbewegungen in der Luft. Darunter waren eine ganze Reihe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Es wurden Bereiche überflogen, die nicht überflogen werden dürfen. Das können Sie von Bautzen und dem kleineren Umkreis auf ganz Sachsen und Deutschland hochrechnen. Das sind Massen an Bewegungen, genauso wie im Straßenverkehr. Das ist die nächste Forderung: Wir brauchen ein klares, einheitliches Echtzeitlagebild. Wir brauchen eine Klarstellung, was die Erlaubnisfreiheit von Drohnen angeht. Bei diesen bis 249 Gramm schweren DJI-Drohnen geht es nicht um das zulässige Gesamtgewicht wie beim Auto, sondern um das tatsächliche Gesamtgewicht. Diese Erlaubnisfreiheit muss abgeschafft werden. Es wird nicht berücksichtigt, dass Drohnen heute das Doppelte und teilweise mehr als ihres eigenen Gewichts tragen können. Habe ich also eine 100-Gramm-Drohne und hänge noch 200 Gramm dran, dann habe ich die 249 Gramm überschritten. Die Daten, die die Drohne absendet, sagen mir nicht, ob etwas dranhängt. Für mich sieht sie aus wie eine kleine, ungefährliche Drohne. Daran kann aber alles hängen: von der Kamera über einen Apfel oder ein Verbandspäckchen bis zu einer Handgranate oder Ähnlichem. Deshalb muss die nicht meldepflichtige Erlaubnisfreiheit für Drohnen entfallen, damit alle Drohnen detektiert und die faulen Äpfel von den erlaubten Drohnen unterschieden werden können. Wir brauchen außerdem eine Trendanalyse. Für uns ist das neu. Wir schauen, was in der Welt passiert, und versuchen, den Trends hinterherzulaufen. Das werden wir als Freistaat Sachsen allein nicht schaffen. Wenn alle Bundesländer so vorgehen, werden wir der Entwicklung immer hinterherhinken. Das Konzept ist seit anderthalb Jahren in der Bearbeitung. In dieser Zeit hat sich die Drohnentechnik dreimal weiterentwickelt. Wir haben bereits die dritte Generation. Eine Generation ist maximal ein halbes Jahr aktuell. Dann gibt es neue Versionen, für die wir neue Technik brauchen. Um das zu erkennen, brauchen wir eine Gruppe Weiterentwicklung, die die Lage analysiert, damit wir die Trends kennen und wissen, was in Zukunft auf uns zukommt. Experten gibt es in der freien Wirtschaft und in den Ländern, in denen Drohnen getestet werden, sowohl in Russland als auch in der Ukraine. Wenn wir Herr der Lage werden wollen – ich denke, das wollen wir alle –, dann müssen wir ins Handeln kommen und aufhören, ständig nur zu prüfen. Herr Schuster hat mit seiner Staatsregierung zu dem ursprünglich vorgelegten Antrag Stellung genommen. Wir hätten uns fast blenden lassen, das gebe ich zu. Es klingt schön. Dort stehen Formulierungen, wonach konzeptionelle Grundlagen Bestandteil des Regelbetriebs bei der Polizei seien. Das klingt, als hätte man einen Plan. In der Praxis ist es so: Der Streifendienst ist unterwegs und weiß nicht, wo die Flugverbotszonen sind oder wie der rechtliche Rahmen aussieht. Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt, was sind Straftaten? Einiges kann man klar erkennen, etwa einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, wenn jemand direkt auf ein Flugzeug zusteuert. Es gibt aber eine Menge Ordnungswidrigkeiten, die kein Mensch kennt. Es mangelt an der Fortbildung. Wir haben keine Daten zur Verfügung, und niemand wertet die Daten zu Flügen aus. Herr Wähner, ich habe vorhin gehört, wie Sie sich das als CDU vorstellen. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Sie sagen: Wenn einer heute über dieser Anlage ist und morgen einer über jener Anlage ist, (Albrecht Pallas, SPD: Stimmen Sie eigentlich zu?) dann krankt das ganze Ding schon daran, dass Sie nicht wissen, wer heute über dieser Anlage ist und wer morgen über jener Anlage ist. Wenn ich keine Daten habe, stelle ich keine Ausspähungen fest, ich stelle keine Spionage fest, und ich stelle auch keine Sabotage fest. Außer, wenn es geknallt hat, dann stelle ich das fest. Mein zweites Beispiel für die Schwäche der Antwort auf den Antrag ist die Drohnenabwehr. Diese kommt zum Einsatz, wo fachlich der Nutzen am höchsten ist. Damit ist die Drohnenabwehrgruppe unserer sächsischen Polizei gemeint. Es sind neun Leute, die das machen, das ist kein Staatsgeheimnis. Wo werden die eingesetzt? Dort, wo ein Staatspräsident kommt oder eine große Veranstaltung stattfindet. Aber wie die Lage in der Fläche des Landes aussieht, wissen wir nicht. Damit sind wir wieder bei dem Punkt: Ohne Detektion komme ich nicht zu einer Analyse und damit auch nicht zu einer Aufklärung darüber, wer am Boden ist und wer etwas im Schilde führt. Deshalb führen diese schlaglichtartigen, punktweisen Erkenntnisse zu Fehlschlüssen und möglicherweise dazu, dass ich meine Einsatzkräfte falsch einsetze. In der jetzigen Situation kann ich an der einen Stelle ablenken, Hinweise streuen und an der anderen Stelle zuschlagen, weil die Kräfte woanders sind. So bleiben die Urheber im Dunkeln, und die eigentliche Tat wird auch in Zukunft nicht verhindert. Von der SPD kam bereits die Zwischenfrage: Werden wir zustimmen, werden wir nicht zustimmen? (Albrecht Pallas, SPD: Ist das ein Staatsgeheimnis?) Bei dem Anliegen sind wir uns einig. Doch die hier gewählten Ansätze gehen in die falsche Richtung, insbesondere die Vorstellung, in Sachsen bei null anzufangen und gemeinsam mit dem Bund etwas Neues zu entwickeln. Wir sind nicht bei null. Die Technik ist vorhanden und kann deutschlandweit eingekauft werden. Deshalb müsste man den Antrag ablehnen. Wir werden ihn aber nicht ablehnen, da die Hauptzielrichtung richtig ist und wir uns dahinter versammeln müssen. (Albrecht Pallas, SPD: Hört, hört!) Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Vielen Dank, Herr Kollege Wippel. Für die BSW-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Bernd Rudolph das Wort. Bitte schön.

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Bernd Rudolph BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweifellos sind Cyberangriffe und unerlaubte Drohnenflüge reale Sicherheitsprobleme. Gerade beim Schutz unserer kritischen Infrastruktur dürfen wir sie weder bagatellisieren noch erst reagieren, wenn bereits etwas passiert ist. Deshalb enthält der vorliegende Antrag – insbesondere nach dem gemeinsamen Änderungsantrag – eine ganze Reihe vernünftiger Forderungen. Cyberangriffe sollen frühzeitig erkannt und analysiert werden. Kommunen sollen bei Notfallplanungen und technischer Absicherung besser unterstützt werden. Drohnenvorfälle sollen systematisch ausgewertet, Meldewege verbessert und wiederkehrende Muster erkannt werden. Das alles können wir grundsätzlich mittragen. (Beifall BSW) Aber der Antrag hat aus unserer Sicht an einer entscheidenden Stelle die falsche Reihenfolge. Richtig wäre: erst aufklären, dann zuordnen. Richtig wäre: erst Beweise, dann Watschelenten identifizieren. (Beifall BSW – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Meine Damen und Herren, das gilt gerade für den Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle. Seit dem Anschlag sind die Ermittlungen erheblich vorangekommen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Nach Medienberichten soll einer der mutmaßlichen Organisatoren seit vielen Jahren mit einem Oberst des russischen Militärgeheimdienstes in Verbindung stehen. Das sind ernst zu nehmende Indizien, meine Damen und Herren. Selbstverständlich nehmen wir sie ernst. Bundesinnenminister Dobrindt sagte inzwischen, an einer russischen Urheberschaft bestehe kein Zweifel. Welche konkreten Belege dieser staatlichen Zuschreibung zugrunde liegen, das wurde im Innenausschuss des Bundestags allerdings weiterhin nicht offengelegt. (Zuruf AfD: Richtig!) Deshalb sollten wir weder in die eine noch in die andere Richtung voreilig sein. Es wäre falsch, die russische Spur angesichts dieser Erkenntnisse einfach vom Tisch zu wischen. Das ist richtig. Der Elefant ist groß. (Albrecht Pallas, SPD: Das sind doch Informationen, die aus Nachrichtendiensten stammen, das ist doch kein Geheimnis für Sie!) Herr Pallas, ich verlasse mich da lieber auf Bundesinnenminister Dobrindt, der gesagt hat, bei so einem schwerwiegenden Vorfall muss der Bevölkerung natürlich die Beweiskette deutlich offengelegt werden. Das ist für uns der Maßstab. (Beifall BSW und AfD)

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Alexander Dierks

Herr Kollege Rudolph, einen kurzen Moment. – Herr Kollege Rudolph, ich möchte Sie nicht ermahnen. Ich möchte nur kurz unterbrechen, damit wir wieder zur Debatte zurückfinden. Ich kann nachvollziehen, dass es ein emotionales Thema ist, aber ich möchte darum bitten, falls es während der Debatte Aussprachebedarf gibt, dann doch von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die unsere Geschäftsordnung bietet, und keine Zwiegespräche zu führen. – Bitte, Herr Kollege Rudolph.

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Bernd Rudolph BSW

Ich sage, es ist falsch, laufende Ermittlungen durch politische Gewissheiten zu ersetzen; denn ein langjähriger Kontakt eines Tatverdächtigen zu einem Angehörigen des russischen Geheimdienstes ist ein gewichtiges Indiz, der Nachweis einer konkreten staatlichen Beauftragung ist aber noch einmal eine ganz andere Feststellung. (Zuruf Sophie Koch, SPD) Gerade wenn sich der Verdacht bestätigt, dass ein ausländischer Nachrichtendienst hinter dem Sprengstoffanschlag steht, hat das enorme sicherheits- und außenpolitische Konsequenzen. Gerade deshalb muss die Beweisführung besonders belastbar sein. (Beifall BSW) Wie schwierig eine solche Attribution sein kann, zeigt übrigens auch die Stellungnahme der Staatsregierung. Bei Cyberangriffen ist die technisch sichtbare Herkunft häufig gerade nicht die tatsächliche Herkunft. Angriffe können über kompromittierte Geräte oder vorgeschaltete Systeme erfolgen. Eine belastbare Täteridentifizierung erfordert deshalb oftmals aufwendige forensische Untersuchungen. Meine Damen und Herren! Gerade deshalb brauchen wir Aufklärung und keine Vorfestlegung. Das heißt aber umgekehrt nicht, dass Sachsen nichts tut und nichts tun kann. Die landesweite Drohnenabwehr wird seit 2025 aufgebaut und fortentwickelt. Sie soll nicht nur Drohnen erkennen, sondern, soweit technisch möglich, auch Steuerungseinrichtungen und beteiligte Personen lokalisieren. Sie kann auch heute schon zum Schutz kritischer Infrastruktur eingesetzt werden. Auch bei der Cybersicherheit müssen wir vor allem die praktische Widerstandsfähigkeit erhöhen. Gerade unsere Kommunen brauchen funktionierende Notfallpläne, sichere Systeme, Backups und kompetente Ansprechpartner. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, bei der ganzen Diskussion über Detektion, Abwehrsysteme und Sicherheitsstrukturen sollten wir aber eines nicht aus den Augen verlieren. Der beste Schutz vor Angriffen ist eine Politik, die dazu beiträgt, dass Konflikte gar nicht erst entstehen und dass sie nicht weiter eskalieren. Das ist kein Argument gegen einen handlungsfähigen Staat; das will ich ganz klar sagen. Ein friedlicher Staat muss selbstverständlich seine Infrastruktur schützen. Er muss Straftaten verfolgen und Angriffe abwehren können. Aber Sicherheitspolitik besteht eben nicht nur aus Drohnenabwehr, Polizei und Nachrichtendiensten. Sie besteht auch aus Diplomatie, Verständigung, Rüstungskontrolle und dem Bemühen, Konflikte zu entschärfen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Friedenspolitik ersetzt keine Gefahrenabwehr, aber Gefahrenabwehr ersetzt auch keine Friedenspolitik. (Albrecht Pallas, SPD: Das sagt auch niemand!) Wenn jemand versucht, mit Sprengstoffdrohnen einen deutschen Flughafen anzugreifen, muss das mit aller Konsequenz aufgeklärt werden. Die Verantwortlichen müssen ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden, aber unser politisches Ziel darf sich nicht darin erschöpfen, immer neue Abwehrmaßnahmen für eine immer gefährlichere Welt zu entwickeln. Unser Ziel muss auch sein, unsere Welt wieder weniger gefährlich zu machen. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, ich hatte es gesagt: Wir unterstützen viele konkrete Forderungen dieses Antrages. Wir machen uns aber nicht jede geopolitische Feststellung und nicht jede politische Attribution zu eigen. Aus unserer Sicht muss Sicherheitspolitik nicht mit einer fertigen Antwort beginnen und anschließend nach den Beweisen suchen. Sie muss mit den Fakten beginnen. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Rudolph für die BSW-Fraktion. Für die Fraktion SPD ergreift nun Herr Kollege Pallas das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Abend des 4. August 2026 war zweifelsohne eine Zäsur für die deutsche Sicherheitspolitik. Nach aktuellem Kenntnisstand waren an diesem Tag in den frühen Abendstunden drei Drohnen, von denen mindestens zwei mit Sprengstoff bestückt waren, auf dem Gelände und in der Umgebung des Flughafens Halle/Leipzig in der Luft. Das Ziel war, eine Explosion an den sich dort befindlichen ukrainischen Antonow-Frachtflugzeugen herbeizuführen. Der Schaden des Anschlags, der dort drohte und vermutlich nur durch einen fehlerhaften Zünder nicht eintrat, wäre in dieser Form immens und in der jüngeren deutschen Geschichte einmalig gewesen. Bereits kurze Zeit nach dem Vorfall gab es erste Vermutungen über die mögliche Verantwortung des russischen Staates und seiner Geheimdienste, die schließlich am 1. September 2026 vonseiten der Bundesregierung offiziell bestätigt wurden. An der Stelle, Kollege Rudolph, muss ich mich schon sehr wundern, dass Sie bei dieser an Eindeutigkeit nicht zu überbietenden Feststellung der Bundesregierung von politischer Attribuierung sprechen. Ich wundere mich weiterhin, dass Ihnen der Umstand entfallen zu sein scheint, dass natürlich Sicherheitsbehörden nicht mit jeder sensiblen Information in nahezu öffentlich tagende Ausschüsse hineingehen können. Sie sind selbst Mitglied eines Gremiums dieses Landtags, das den Nachrichtendienst des Freistaates Sachsen in geheimen Sitzungen beobachtet. Dass Ihnen das bewusst ist, darf man unterstellen. Insofern wundere ich mich doch sehr, wie Sie hier die Fakten verdrehen und die Dinge darstellen.

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Alexander Dierks

Herr Kollege Pallas, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage von Herrn Kollegen Rudolph?

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Alexander Dierks

Dann an Mikrofon 2 Herr Kollege Rudolph, bitte.

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Bernd Rudolph BSW

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich Fakten verdreht hätte. Das ist bei Ihnen vielleicht so angekommen, Kollege Pallas. Ich möchte noch einmal an das erinnern, was ich vorhin gesagt habe. Ich frage Sie, ob Ihnen die Aussage vom Bundesinnenminister Dobrindt nicht bekannt ist, der gesagt hat, dass es gerade bei der Schwere dieses Vorfalls wichtig ist, die gesamte Beweiskette für die Bevölkerung öffentlich zu machen. Ist Ihnen diese Aussage bekannt? Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?

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Albrecht Pallas SPD

Herr Kollege, diese konkrete Aussage ist mir nicht geläufig. Aber was soll er auch anderes sagen? Selbstverständlich müssen Fakten, mit denen offiziell gearbeitet wird, transparent dargestellt werden. Alle wissen, dass es das gibt. Es ist kein Geheimnis, dass Sicherheitseinschätzungen, egal ob durch Bund oder Länder, auch auf Geheimdienst- oder Nachrichtendienstinformationen beruhen können und dass diese in aller Regel der Geheimhaltung unterliegen, aus guten Gründen. Warum das so ist, das muss ich Ihnen als früherem Polizeibeamten hoffentlich nicht erklären, Herr Kollege. Sie haben hier in Zweifel gezogen, dass die Einschätzungen der Bundesregierung auf Informationen beruhen und haben sie als politische Attribuierung klassifiziert. Das ist der Umstand, der mich etwas auf die Palme bringt. Das ist nicht in Ordnung. Damit verdrehen Sie die Faktenlage. Ich fahre mit der Rede fort. Ganz im Gegenteil ist es nämlich so, dass die Bundesregierung auf Grundlage von Informationen zur Baukonfiguration, zu Sprengstoff, Zündtechnik und identifizierten Verantwortlichen, die einen klaren Rückschluss zulassen, erklärte, dass hinter dem verursachten Anschlag das autoritäre und aggressive Regime von Wladimir Putin steht. (Sebastian Wippel, AfD: Einigen wir uns doch, dass es ein Wladimir war!) Die hybride Kriegsführung gegen demokratische Staaten beschränkt sich nicht länger nur auf Provokation, Desinformation und Cyberangriffe, sondern sie sucht die aktive Eskalation auf unserem Staatsgebiet. Dieser Umstand zwingt den Staat, die Sicherheitsbehörden und uns als Politik dazu, die Schutzkonzepte für die kritische Infrastruktur sowie für die Menschen in unserem Land, für öffentliche und private Infrastruktur schnell zu aktualisieren und in wirksame, moderne Abwehrsysteme zu investieren. An dieser Stelle eine Replik auf den Kollegen Wippel und seine skizzierte Idee, dass nur die Bundespolizei für das Thema Drohnenabwehr zuständig sein solle. Ich habe persönlich nichts dagegen, dass wir über das Thema Föderalismus im Bereich der Sicherheit reden. Es gibt bestimmt auch Themen, bei denen Bund und Länder intensiv zusammenarbeiten können. Allerdings halte ich es in unserer derzeitigen Lage, in der wir nahezu täglich neue Lageeinschätzungen haben und sich die Situation verändert, für brandgefährlich, einen solchen Systemwechsel zu vollziehen. Wir haben klare Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Bundespolizei und Landespolizei. Am Beispiel des Flughafens Leipzig ist das wie folgt geregelt: Der Luftraum über dem Flughafen fällt in die Zuständigkeit des Bundes, der Luftraum neben dem Flughafen und das Umfeld des Flughafens in die Zuständigkeit des Landes. Das System hat schlicht nicht funktioniert, und es hing vom Zufall ab, dass nichts passiert ist. Das Finden von Antworten auf internationaler Ebene infolge des gescheiterten Anschlags ist Aufgabe der Bundesregierung, die bereits erste Maßnahmen erlassen hat. Die Verantwortung für die Absicherung unseres Luftraums und der kritischen Infrastruktur in Sachsen liegt bei der Staatsregierung und der Landespolitik. Seit dem 4. August kann deshalb bei der Detektion und Abwehr von Drohnen ein simples Weiter-so keine Antwort mehr sein. Vielmehr bedarf es auch in Sachsen einer umsichtigen Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Konzepte und Fähigkeiten. Ich danke deshalb der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die mit ihrem Antrag einen wichtigen Impuls gegeben hat, um genau diese Herausforderungen anzugehen und die Abwehr von Cyber- und Drohnenangriffen in Sachsen an die neuen Realitäten anzupassen. Es ist gut, dass wir uns gemeinsam mit den Antragstellern sowie den Fraktionen CDU und Die Linke in einem überaus konstruktiven Prozess auf konkrete Schritte verständigen konnten, die nun gegangen werden müssen. Erstens. Wir wollen gemeinsam die Drohnenabwehr in Sachsen konzeptionell ausbauen, indem wir das Spektrum relevanter Schutzobjekte erweitern und in Zusammenarbeit mit den Betreibern künftig auch die Absicherung unserer kritischen Infrastruktur stärker in den Blick nehmen. Der Vorfall am Flughafen Leipzig zeigt: Es sind nicht nur Großveranstaltungen und staatliche Liegenschaften, die von unerlaubten Drohnenflügen betroffen sind. Auch Verkehrsknotenpunkte, Bahntrassen oder Staudämme können zum Ziel von Angriffen werden, die das geregelte Leben in unserem Land beeinträchtigen sollen. Zweitens. Es gilt, neben dem Erkennen von Drohnen und deren Abwehr auch die dahinterstehenden Piloten sowie deren Auftraggeber zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Wir reden bei diesem Thema nicht länger nur von handelsüblichen Drohnen, die von Hobbypiloten in gesperrten Gebieten in die Luft gelassen werden. Der Fall Leipzig zeigt, dass wir zunehmend mit professionellen Akteuren rechnen müssen, die Drohnen über große Entfernungen sicher steuern können und hinter denen ausländische Staaten oder Organisationen stehen können. Drittens. Der vorliegende Antrag fordert in seiner geänderten Fassung ein verbessertes Monitoring relevanter Vorkommnisse. Die Sicherheitsbehörden brauchen ein genaues Gesamtlagebild. Nur durch die fortlaufende Dokumentation und Überprüfung von Meldewegen, Einsatzzeiten, Interventionen und Ermittlungsergebnissen lassen sich unsere bestehenden Schutzsysteme kontinuierlich und zielgerichtet optimieren. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist von gestern!) Der Vorfall am 4. August hat uns die Sicherheitslage, mit der wir konfrontiert sind, schonungslos aufgezeigt. Es liegt nun an uns, die richtigen Schlussfolgerungen für die Sicherheit der Menschen in Sachsen und für einen konsequenten Umgang mit hybriden Angriffen auch durch andere Staaten zu ziehen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam die Cyber- und Drohnenabwehr im Freistaat voranbringen, damit die Verhinderung von Katastrophen künftig nicht allein dem Zufall überlassen bleibt! Wir wollen, dass die verantwortlichen Stellen in unserem Land die dafür notwendigen Fähigkeiten erhalten. Als SPD werden wir dem Antrag in der geänderten Fassung deshalb zustimmen, und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU – Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Ich sehe den Wunsch nach einer Kurzintervention von Herrn Kollegen Rudolph. Bitte schön.

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Bernd Rudolph BSW

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte für das Protokoll richtigstellen, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden in Zweifel gezogen habe. Ganz im Gegenteil, ich habe sie detailliert nachvollzogen. Das Einzige, was ich gesagt habe, ist, dass die Beweiskette nicht bis zu Ende durchdekliniert ist. Das ist tatsächlich der Fall.

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Alexander Dierks

Es reagiert darauf Herr Kollege Pallas; bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Herr Präsident. Wir können das im Protokoll genau nachvollziehen und einem Faktencheck unterziehen. Tatsache ist, dass wir in solchen Lagen immer die Gleichzeitigkeit von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung haben. Wir beide wissen wahrscheinlich genauer als andere Menschen, dass ein Ermittlungsverfahren andere Maßnahmen und Tätigkeiten der Polizei und der Ermittlungsbehörden erfordert, dass dies manchmal länger dauern kann und dass in solchen ernsten, brenzligen und für Menschen gefährlichen Situationen die Gefahrenabwehr vor der Strafverfolgung stehen muss. Das ist hier absolut gegeben. Deshalb danke ich Ihnen für Ihre Richtigstellung. Wir schauen uns das Protokoll an und werden sehen, was Sie genau gesagt haben. – Vielen Dank.

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Pallas mit seiner Reaktion auf die Kurzintervention des Kollegen Rudolph. Für die Fraktion Die Linke ergreift nun Herr Kollege Gebhardt das Wort; bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Drohnenangriff auf den Leipziger Flughafen hat uns mehr als deutlich gemacht: Das passiert nicht in der Ferne, sondern Menschen und Einrichtungen in Sachsen sind Ziel von Bedrohungen, die niemand bei Verstand noch kleinreden kann und sollte. Diese Bedrohungen werden uns aufgezwungen, und sie erfordern Antworten. Der Grund für diesen Antrag war dieser Vorfall nicht. Unabhängig von Tätern und Motiven – deren Ermittlung nicht in der Macht des Parlaments steht, auch wenn mehrere Fraktionen darüber gesprochen haben – benötigen demokratische Gemeinwesen eine institutionell abgesicherte Widerstandsfähigkeit gegen mutwillige Versuche, sie im Inneren zu erschüttern. Die Voraussetzungen dafür zu verbessern, wirksam einzuschreiten, steht durchaus in unserer Verantwortung und ist dringend geboten. Um bei den Drohnen zu bleiben: Im ersten Halbjahr 2026 wurden im Freistaat Sachsen mehr als ein Dutzend sicherheitsrelevante Drohnenflüge über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur registriert. 2025 hat es 21 solcher Vorkommnisse gegeben. Neu ist das nicht. Zu einer Häufung war es bereits 2024 gekommen, mit dem Höhepunkt des Absturzes über einem Kasernengelände. Diese Zahlen ergeben sich aus Antworten auf Kleine Anfragen der Linksfraktion. Sie sehen, dass wir uns als Fraktion mit dieser Thematik bereits seit längerer Zeit beschäftigen. Im Übrigen kann man unsere Vorschläge in einem eigenen Antrag mit dem Titel „Kritische Infrastruktur in Sachsen konsequent schützen – Versorgung der Bevölkerung für den Notfall verlässlich sichern“ aus dem Frühjahr dieses Jahres nachlesen. Aus den genannten Zahlen ergibt sich ein Muster. Fast immer bleiben die Piloten der Drohnen unerkannt. Man kann nur spekulieren, wie viele Fälle wir nicht kennen, weil sie nicht detektiert wurden. Dementsprechend begrenzt sind die Möglichkeiten, solche Taten aufzuklären, geschweige denn Drohnen abzuwehren. Im Ernstfall – und der Leipziger Flughafen war ein solcher Ernstfall – waren es wohl zufällige Umstände, die einen mutmaßlichen staatsterroristischen Anschlag vereitelt haben. Es ist daher völlig richtig, nicht länger auf den Zufall zu vertrauen, sondern die Detektion zu verbessern. Meine Ausführungen zum Bereich Cybersicherheit und meine Ausführungen zum Innenminister gebe ich zu Protokoll. (Beifall Die Linke, CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Der Innenminister wird das mit Sicherheit im Protokoll nachlesen. Herr Kollege Gebhardt, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Wir haben nun die Möglichkeit, eine zweite Rederunde zu eröffnen. Ich frage zunächst Herrn Kollegen Lippmann, ob Bedarf besteht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Herr Präsident!) Besteht bei der CDU-Fraktion Bedarf? – Gibt es Bedarf bei der AfD? – Herr Kollege Hütter eröffnet die zweite Rederunde für die AfD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege. (Sören Voigt, CDU: Das ist jetzt bestimmt ausformuliert!)

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Carsten Hütter AfD

– Es ist bis zum letzten Wort ausformuliert, Herr Kollege. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lippmann, wir sind bei diesem Antrag ein Stück weit auf Ihrer Seite. Allerdings muss ich etwas Wasser in den Wein gießen; denn die AfD beschäftigt sich mit diesem Thema schon sehr lange, mit Anträgen, Großen Anfragen, Anhörungen und Dutzenden Kleinen Anfragen. Die Drucksache 7/11322, Antrag „Cybernotfallstelle mit Cybernotruf für Bürger im Freistaat Sachsen“ – wurde abgelehnt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der war auch ein Witz!) Die Drucksache 7/15656, Antrag „Zunehmenden Cyberangriffen und stetigem Wachstum der Internetkriminalität entgegentreten“ – wurde abgelehnt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Hinzu kommt die Große Anfrage „Cyberangriffe auf Wirtschaft und kritische Infrastruktur im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/9457. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dutzende Anfragen von verschiedenen Fraktionen – – (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, ich möchte einfach nur darlegen, dass wir an dem Thema genauso dran sind, Sie aber unsere Themen immer wieder nicht begleitet, abgelehnt und zum Teil kleingeredet haben. Der wesentliche Kritikpunkt an unseren Anträgen war immer wieder: Was ist denn mit den Kosten, was ist denn mit dem Personal? Jetzt lese ich Ihren Antrag, unter anderem auch den Änderungsantrag, und dazu finde ich ebenfalls nichts, Herr Lippmann. Nichtsdestotrotz wird ein wichtiges Thema in den Fokus gerückt. Die Cyberproblematik drängt sich nicht erst seit dem Ukrainekrieg auf, und auch nicht erst seit August 2026 mit dem Cyberangriff auf die Berliner Senatsverwaltung, durch den 6 Terrabyte sensible Daten, betreffend die kritische Infrastruktur Bundeswehr usw., abgesaugt wurden. Als würde es nicht reichen, tauchen diese Daten alle im Darknet wieder auf. Während die AfD teilweise von Informationen abgeschnitten wird, versagt insbesondere die Union in Berlin beim Schutz sensibler Daten, meine Damen und Herren. CDUMdB Roderich Kiesewetter dazu – ich darf zitieren –: „Der Hack- und Leak-Angriff durch die Gruppe Rhysida ist absolut gravierend und gefährdet unsere nationale Sicherheit. Wie so etwas passieren konnte, muss aufgeklärt werden. In Deutschland gibt es jedoch im Bereich des Cyberschutzes insgesamt erhebliche Schwächen: schwacher Cyberschutz, kaum Resilienz, wenig Sensibilisierung, schwaches Risikobewusstsein und teilweise auch grobe Fahrlässigkeit. Für unsere Sicherheit muss es jetzt um Schadensbegrenzung gehen.“ Im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag in Ziffer I. 6 hört sich das allerdings schon wieder etwas anders an. Mit Blick auf den Ausgangsantrag der GRÜNEN und deren zentrale Forderung – ich zitiere –: „[…] soll die Staatsregierung in geeigneter Weise sicherstellen, dass Cyberübergriffe nicht nur abgewehrt werden, sondern festgestellt wird, über welchen Zeitraum diese stattfinden, von wo aus sie erfolgen und wer für diese verantwortlich ist.“ Bemerkenswert ist für mich dabei die Stellungnahme der Staatsregierung dazu. Es sei alles schwierig. „Des Weiteren befinden wir uns in der Umsetzung.“ Ähnliches gilt für den Forderungspunkt II, welcher eins zu eins übernommen wurde. Werte CDU- und SPD-Fraktionen, misstrauen Sie Ihrer eigenen Staatsregierung? Wird denn nicht umgesetzt, was umgesetzt werden sollte? Das sind die Fragen, die hier im Raum stehen, meine Damen und Herren. Wir hätten als AfD-Fraktion Konkreteres erwartet. Kann die Hochschule Mittweida das LKA wirksam unterstützen oder wird weiter nur geprüft? Wie konkret sollen kommunale Stellen organisatorisch und inhaltlich weiter unterstützt werden? Wie soll die Einrichtung „Cyberabwehr Sachsen“ für die Arbeit mit dem Bund konkret vorbereitet werden? Wie soll es mit dem Zuständigkeitswirrwarr zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Cybersicherheit weitergehen? Und vor allem: Was kostet das alles? Woher kommen zusätzliche Mittel und Personal? Wie finden wir diese Ansätze im Doppelhaushalt? Ich kann dort keinen Ansatz finden. Unser Fazit zum Änderungsantrag ist deshalb: auf den Zug aufgesprungen, inhaltlich wenig erhellend und teilweise unnötiges Wischiwaschi. Ebenfalls Fakt ist: Das Thema wurde von der CDU/SPDRegierung viel zu lange unterschätzt. Durch mehrere Kleine Anfragen wurden die Erkenntnisse der Staatsregierung hier in Sachsen immer wieder offensichtlich. Es gab Anfragen von den Kollegen Thumm, Schreyer und von mir. In den meisten Fällen – Herr Innenminister, das müssen Sie sich gefallen lassen – kam als Antwort: keine Erkenntnisse. Die besten Strategien sind wertlos, meine Damen und Herren, ohne die Unterfütterung durch Personal, Technik und Finanzen. Es muss im nächsten Doppelhaushalt gespart werden – das ist keine Frage –, aber bitte an der richtigen Stelle. Das ist definitiv eine Stelle, die eines Aufwuchses bedarf. Insgesamt können wir uns deshalb leider nur enthalten, obwohl der Antrag grundsätzlich unsere Zustimmung findet. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Hütter für die AfD-Fraktion in der zweiten Runde. Ich schaue noch einmal ins weite Rund, ob ich weiteren Aussprachebedarf sehe. Wir könnten eine dritte Runde eröffnen, sofern gewünscht. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Insofern hat nun die Staatsregierung die Möglichkeit zu sprechen. Von selbiger macht Herr Staatsminister Schuster Gebrauch. Bitte, Herr Staatsminister.

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Armin Schuster

Ich wollte eigentlich die stellvertretende Ministerpräsidentin schicken, aber sie wollte nicht.

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Alexander Dierks

Sie wurden abgelenkt, das habe ich gesehen. Es sei Ihnen verziehen.

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Armin Schuster

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können die Debatte Bevölkerungsschutz von heute Morgen nahtlos fortsetzen. Das gilt ebenso für die Sicherheit. Wir müssen heute klassische Gefahrenabwehr, Schadensmanagement und Strafverfolgung beherrschen. Hinzu kommt aber neu eine komplexe Bedrohungslage, auf die wir uns einzustellen haben. Ich gebe es gern zu: Diese neuen Hauptschlagadern werden jetzt mit ganz bestimmten Methoden angegriffen. Das betrifft Stromnetze, Bahnstrecken, Flughäfen, digitale Systeme, Wirtschaft, Verwaltung. Das ist nicht einfach nur Kriminalität, die wir beherrschen müssten. Die Schwachstelle, die wir in ganz Deutschland haben, ist die Tatsache, dass eine zivile Polizei auf den Frieden getrimmt ist. Hybride Bedrohungslage bedeutet aber, dass ein fremder staatlicher Angreifer mit hoher Komplexität und Professionalität Angriffe auf eine zivile Infrastruktur fährt. Die Bundeswehr darf nicht eingreifen. Es ist klar, warum das so ist. Die Polizei soll eingreifen. Dafür braucht sie völlig neue Methoden und Befugnisse – danke für das PVDG. Wir brauchen Finanzmittel, um uns auf solche Bedrohungsszenarien einzustellen. Meine Damen und Herren! Es sind hybride Bedrohungen. Ich darf daran erinnern, dass Deutschland nicht einmal mehr eine paramilitärische Polizei hat, wie das früher der Fall war. Das machen wir heute mit unserer Polizei in ganz Deutschland. Bisher musste sie nicht dafür ausgerüstet sein, gegen Russland und ihre Angriffsszenarien bestehen zu müssen. Jetzt gilt es aber. Meine Damen und Herren! Deshalb haben wir bei den hybriden Bedrohungen – so wie es der Antrag richtig fordert – schon konkret die ersten Schritte unternommen. Das reicht nicht. Wir machen das, was Sie geschrieben haben. Ich möchte dazu aber sagen, dass wir im Landeskriminalamt das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum frühzeitig gestärkt haben. Ich kann mich noch an verwunderte Blicke erinnern, als wir gesagt haben, dass wir eine Koordinierungsstelle für Spionage und Sabotage brauchen, dazu noch ein eigenes Sachgebiet Analyse, die Sensibilisierung der Internetaufklärung für Desinformationskampagnen, die Integration des neuen bundesweiten Konzeptes Spionage und Sabotage in unsere Aus- und Fortbildung. Als wir damit antraten, gab es noch verwunderte Blicke. Das war vor dem 4. August. Wir stärken auch die Zusammenarbeit mit dem Bund. Meldungen über Sabotage, Spionage und verdächtige Drohnenflüge laufen heute beim Bund im Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum und im Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen zusammen und werden dort in Lagebildern dargestellt. Sachsen ist ein kleines Bundesland. Wir haben uns trotzdem wie die großen von Anfang an an diesen Zentren beteiligt, auch an deren Entwicklung. Deshalb decken wir solche Themen, wie sie gerade genannt wurden – Entwicklung von Echtzeitlagebildern, Vernetzung, Shared Services, wenn es zum Einsatz kommt – aus den Koordinationszentren heraus ab. Deshalb denke ich, dass es eine gute Investition war, dass wir schon bei der Gründung dabei waren. Ich darf Ihnen sagen, dass es kein gutes Zeichen ist, dass diese beiden Zentren nach kurzer Zeit unter Volllast laufen, weil das Fallaufkommen so hoch ist. Zum Thema Drohnen. Vielleicht folgen Sie dieser Bitte nicht – ich habe es im Innenausschuss schon gesagt –, aber vielleicht bewegt es Sie, dass Ihr Schimpfen über die sächsische Polizei, die am Leipziger Flughafen die Drohnen nicht detektieren könne, dort für Aufregung sorgt. Ich habe es schon einige Male erklärt. Sie haben die Zuständigkeitslage nicht verstanden. Sie ist für uns nicht kompliziert. Niemand spricht über eine komplizierte Zuständigkeitslage, außer Herr Wippel. Wir haben eine klare Verantwortung des Bundes an den 13 großen Verkehrsflughäfen. Dabei hat die sächsische Polizei nicht versagt. Sie hat damit überhaupt nichts zu tun gehabt. Gegen den Begriff Zuständigkeitswirrwarr möchte ich mich verwehren. Das haben wir überhaupt nicht. Wir haben eine in Sachsen aufgestellte Polizei mit einer Drohnenabwehr, die im Moment in der Lage ist, handelsübliche Drohnen, bei Großveranstaltungen, im Umfeld von Flughäfen – das passiert permanent – zu übernehmen oder abzuwehren. Wir können sie auch detektieren. Was wir nicht können, sind Drohnen der Qualität, wie sie in Leipzig zum Einsatz kamen, hoch professionell abzuwehren. Wir haben ein Konzept. Wir müssen investieren, so wie es der Antrag sagt. Das sind enorme Investitionen. Sie werden übrigens in unserem Haushaltsentwurf eine Investitionssumme finden, die geeignet war, die momentanen Fähigkeiten zu stärken. Das Geld reicht bei Weitem nicht dazu aus, auf das Niveau zu kommen, welches wir jetzt bräuchten – Stichwort: Leipzig. Meine Damen und Herren! Eine sächsische Drohnenabwehr ist für einen flächendeckenden Einsatz aus meiner Sicht nicht vorzusehen. Ich halte das für einen fast wirren Gedanken, über Deutschland ein einhundertprozentiges Drohnenabwehrnetz zu legen. Unsere Fähigkeit besteht darin, zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit einer geschickten Koordinierung zu sein. Wir werden es nicht schaffen, dass wir ganz Sachsen mit einem Drohnenabwehrnetz bespannen. Herr Wippel, ich habe leider keine Redezeit dafür. Die Vorstellung, dass irgendwo in Deutschland eine komplette Luftraumüberwachung in der Lage wäre, jede Drohne auf jeder Flughöhe zu detektieren, ist sehr theoretisch. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Meine Damen und Herren! Ich komme zum Thema Cybersicherheit. Das ist längst Teil der hybriden Bedrohungslage. Wir haben schon weit vor dem Ukraineüberfall der Russen APT-28-Angriffe gehabt und mehr. Wir sind darauf eingestellt. Sachsen hat ein gutes Abwehrsystem. Seit dem 31. August haben wir die Cyberabwehr in Sachsen unter dem Dach der Staatskanzlei völlig neu aufgestellt. Wir haben eine Abwehrallianz von Innen-, Justizund Wirtschaftsressort über den Austausch von Angriffen auf Behörden und Unternehmen. Diese wiederum haben die direkte Anbindung ans das Nationale Cyber-Abwehrzentrum. Somit hat man praktisch vom Rathaus bis zur Bundesbehörde einen Strang. Dass das notwendig ist, zeigen leider die Vorfälle in Berlin, auch der Angriff auf unsere staatliche Kunstsammlung in Dresden, die leider noch nicht in diesem Netz drin waren. Ansonsten hätten wir es vielleicht verhindern können. Eines kann ich Ihnen sagen: Wir haben schon die Erkenntnisse aus Berlin bei uns eingearbeitet. Wir sind ziemlich sicher, dass der Berliner Vorfall bei uns vermutlich an der Firewall abgeprallt wäre. Es ist aber eine hochdynamische Entwicklung. Die Anforderungen sind massiv gestiegen. Deswegen geht der Antrag in die richtige Richtung. Wie wir das finanzieren – was Sie richtigerweise aufgeschrieben haben –, klären wir in den nächsten Monaten. Darauf freue ich mich sehr. Ich habe noch nie so viel Zustimmung für meine Forderungen wie beim Thema Drohnen gehabt. Danke. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die Staatsregierung Herr Staatsminister Schuster. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die gibt es. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Wippel; bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich mache es einmal kurz. Ich muss einfach darauf eingehen. Sind die Zuständigkeiten zersplittert? Ja, sie sind zersplittert. Sie sind nämlich örtlich zersplittert. Nun ist eine Drohne aber eine Sache, die in Bewegung ist. Sie macht nicht Halt an einem Gartenzaun oder Zaun von einem Flughafen. Das heißt Folgendes: Das Ding startet außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Landespolizei und fliegt danach in den Bereich der Bundespolizei. Wer ist es jetzt zuständig? Nun fliegt sie wieder zurück und fliegt ihre Kurven. Selbstverständlich ist es zersplittert, auch taktisch. Das gemeinsame Drohnenabwehrkompetenzzentrum berät erst einmal monatelang, wer eigentlich die Zuständigkeit hat. Anschließend hat man 40 Behörden ermittelt, die alle irgendwie etwas mit diesem Thema grob zu tun haben. Sie haben gerade gesagt, dass die Koordinierung für den Einzelfall stattfinden muss. Sie werden bei dem Einzelfall immer hinterherlaufen und nichts koordinieren können, weil sie das Lagebild gar nicht haben. Sie wissen nicht, wer fliegt. Sie wissen nicht, was fliegt. Sie wissen nicht, welche Flugmanöver er macht oder was er gerade übt. Die Technik ist vorhanden. Es gibt drei deutsche Unternehmen, die die Sachen überwachen können. Es gibt meines Wissens zwei Unternehmen, die auch die Drohnen übernehmen können, nicht nur die DJI-Drohnen und handelsübliche Drohnen, sondern auch andere. Es gibt die Unternehmen in Israel, es gibt Unternehmen in den USA. Die Technik ist vorhanden. Deswegen fangen Sie nicht bei null an, sondern Sie nehmen das, was schon vorhanden ist und Sie lernen von den Besten. Wenn es für Sachsen zu teuer ist – und das wird es wahrscheinlich sein –, dann müssen es die Bundesländer gemeinsam machen. Im besten Fall macht es der Bund. (Beifall AfD) Danke schön. Das musste einmal gesagt werden. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Wippel. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Somit können wir zum Schlusswort kommen. Ich bitte Herrn Kollegen Lippmann um das Schlusswort; bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der gebotenen Kürze: Ich danke Ihnen für die angenehme und konstruktive Debatte zu diesem Thema. Es besteht zu diesem Kernanliegen offensichtlich eine große Einigkeit, wenn auch nicht im Detail. Ich möchte noch einmal auf drei Punkte eingehen, weil Kritik geäußert wurde, dass das alles zu lange dauern und im Antrag angeblich stehen würde, dass wir bei null anfangen würden. Das ist definitiv nicht so, Herr Kollege Wippel. (Sebastian Wippel, AfD: Sie wollen gemeinsam mit dem Bund entwickeln?) Es steht darin, dass wir in etwas Kooperation mit Wissenschaft und Forschung, mit Unternehmen – und sicherlich wäre es auch gut, sich beispielsweise mit der Ukraine darüber zu unterhalten, was der aktuelle Stand ist – etwas entwickeln wollen. Darum geht es. Wenn Sie den aktuellen Beitrag in der Zeitung cʼt zum Thema Audiodetektion von Drohnen lesen, wissen Sie, wie weit die Wissenschaft und Forschung in dem Bereich sind. Das ist ein Ansatz, auf dem man gut aufbauen kann. Zum Kollegen Rudolph möchte ich nur Folgendes sagen: Natürlich ist der Grundsatz einer friedlichen Welt das, was auch uns weiterhin umtreibt. Allerdings glaube ich nicht, dass die Situation sich alsbald so ergeben wird, dass wir nicht mit weiteren Angriffsszenarien dieser Größenordnung rechnen müssen. Deswegen bleibt es dabei, dass die Vorbereitung das Entscheidende ist. Ein dritter Punkt. Ich glaube tatsächlich, dass die Fragen der Zuständigkeiten, seien sie nun gelöst oder nicht, der technischen Abwehrfähigkeit und finanziellen Mittel, die dahinterstehen, etwas sind, was uns die nächsten Monate sicherlich beschäftigen wird. Vielleicht müssen wir auch gemeinsam mit dem Bund neue Antworten finden. Das gilt sowohl für die Finanzierung als auch für die Zuständigkeit. Ebenso müssen wir die Frage nach der Verantwortung von Unternehmen im Bereich der Drohnenabwehr diskutieren. Wir müssen Diskussionen darüber führen, was die momentane Rechtslage überhaupt zulässt. Wir als GRÜNE sind offen dafür, darüber zu diskutieren, weil klar ist, dass wir nicht über den kompletten Freistaat Sachsen ein Drohnenabwehrnetz spannen können. Das wird technisch nicht funktionieren und ist auch denklogisch nicht darstellbar. Das sind aber Punkte, die auf dem Antrag aufsatteln. Jetzt geht es quasi um den ersten Baustein: Detektion, Abwehr und die Fragen, die darüber hinaus entstehen. Ich bedanke mich explizit noch einmal bei der Koalition und bei der Fraktion Die Linke für eine – für innenpolitische Verhältnisse – in der Form selten so konstruktive und schnelle Verhandlung. Das unterstreicht, wie wichtig Erklärung

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Rico Gebhardt Die Linke

Das gilt nicht nur für Drohnen. Zur Bedrohungslage tragen auch andere Methoden bei, insbesondere Cyberangriffe. Gut in Erinnerung ist uns sicherlich der Fall der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Januar 2026. Die Täter und ihr Handlungsort wurden bis heute nicht ermittelt. Das war nicht der erste groß angelegte Angriff. Immer noch ermittelt wird zum Beispiel wegen des Cyberangriffs auf die Westsächsische Hochschule Zwickau Ende 2022. Dieser Angriff wurde damals zwar nach wenigen Tagen bemerkt, hielt dann aber trotzdem noch fast fünf Wochen lang an. Beschuldigte wurden nicht ausgemacht. Kurz darauf, im Januar 2023, gab es einen Cyberangriff auf die TU Bergakademie Freiberg. In diesem Fall – auch das lässt sich durch unsere Anfragen nachvollziehen – dauerte es dann mehr als zwei Jahre, bis das Ermittlungsverfahren bei einer Staatsanwaltschaft landete, die sich mit solchen Fällen auskennt. Sie hat die Ermittlungen dann aber ergebnislos eingestellt. Es behauptet nun niemand, dass sämtliche solcher Fälle eine hybride Bedrohung wären. Das dürfte nur selten zutreffen. Aber: Solche Fälle gibt es eben auch – und es gibt sie auch in Sachsen. Sechs Taten, die sich im ersten dieses Thema allen ist. Deswegen möchte ich noch einmal um Zustimmung zu dem Änderungsantrag und dem geänderten Hauptantrag bitten. Vielen Dank an alle. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Herr Kollege Lippmann sprach für die einreichende Fraktion. Es liegt ein Änderungsantrag von den Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, Drucksache 8/8329, vor. Gilt dieser als eingebracht? – Das ist der Fall. Gibt es dazu Aussprachebedarf? – Nein. Somit können wir zur Abstimmung kommen. Ich stelle den Änderungsantrag, der Drucksache 8/8329, zur Abstimmung. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen, aber mehr Stimmen dafür wurde dem Antrag stattgegeben. Wir kommen zur Abstimmung des Ursprungsantrags, Drucksache 8/6298, mit den Änderungen. Ich bitte Sie bei Zustimmung nun um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einer gehörigen Anzahl an Stimmenthaltungen aber mehr Stimmen dafür wurde die Drucksache 8/6298 beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) zu Protokoll Halbjahr 2026 im Freistaat Sachsen ereignet haben, werden so eingeordnet. Es wäre falsch, das zu ignorieren, und es würde nicht reichen, das nur zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag und der dazu vorliegende Änderungsantrag zeigen zugleich, dass Antworten greifbar sind, mit denen Gefahren zwar nicht ausgeschlossen werden, mit denen wir ihnen aber vernünftig begegnen können. Dazu gehört es beispielsweise, landeseigene Einrichtungen und Kommunen gezielt gegen Cyberangriffe zu stärken und bei gemeinsamen IT-Sicherheitsübungen auch neuartige hybride Szenarien einzubeziehen. Dazu gehört es ebenfalls, kritische Infrastrukturen und versorgungsrelevante Einrichtungen auch gegen Drohnenangriffe wirksam abzusichern – und überhaupt: solche Vorfälle systematisch zu erfassen und auszuwerten, um Muster zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu beschleunigen. Ja, Herr Innenminister – wie Sie in den letzten Tagen und Wochen immer mal wieder geäußert haben –, wir müssen sicherlich auch über neue gesetzliche Rahmenbedingungen diskutieren und entscheiden – ohne aber in Hysterie zu verfallen und Ideen und Vorschläge einer verantwortungsvollen Opposition als „entbehrlich" zu bezeichnen, wie man es in der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem bereits erwähnten Antrag nachlesen kann. Ich stelle fest, dass in der fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit, aus der unser gemeinsamer Änderungsantrag entstanden ist, solche unsachgemäße Polemik zum Glück keine Rolle gespielt hat. Dafür ist das Thema, wie fast alle wissen, auch zu ernst. Tagesordnungspunkt Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz Hitzeaktionsplan Drucksache 8/7770, Antrag der Fraktion Die Hierzu können die Fraktionen in der folgenden Reihenfolge Stellung nehmen: Die Linke, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion Die Linke als Einreicherin das Wort. Frau Kollegin Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 41 Grad sind mehr als ein bisschen sommerliche Dämse. Sie wurden vor wenigen Wochen nicht weit weg von hier gemessen. (Unruhe im Saal) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Einen kurzen Moment, bitte. Die Zeit wird angehalten. – Ich bitte um etwas Ruhe und darum, zügig den Raum zu verlassen, damit wir die letzten Punkte noch in Ruhe abarbeiten können. Danke schön. – Sie dürfen fortfahren.

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Susanne Schaper Die Linke

Das war nur einer von vielen neuen Rekordwerten. Es hängt stark von den Lebensumständen ab, wie gut wir mit Hitze klarkommen. Ein riesiger Unterschied ist, ob jemand wohnungslos ist oder zum Beispiel in einer kleinen Bude in einer zubetonierten Stadt sitzt oder ob jemand ein Haus im Grünen hat, vielleicht mit Klimaanlage. Es ist ein Unterschied, ob jemand in sengender Sonne schuften muss oder daheim im Schatten sitzen kann, weil sein Aktiendepot genug abwirft. 1,5 Millionen Menschen in Sachsen leiden laut des gestern veröffentlichten Hitzechecks der Deutschen Umwelthilfe bei solchen Extremwetterlagen unter gesundheitsschädlicher Hitze. Es muss für alle Vorsorge und Erleichterungen geben. Lange und intensive Hitzewellen werden sich in Zukunft häufen. Es ist höchste Zeit, dass wir uns hierfür wappnen und in erster Linie diejenigen Gruppen schützen, die am meisten gefährdet sind. Knapp 16 000 Hitzetote schätzt das Robert Koch-Institut derzeit für 2026. Damit ist 2026 das tödlichste Hitzejahr seit dem Aufzeichnungsbeginn 1992. Die Dunkelziffer kommt hinzu. Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz und eine öffentliche Aufgabe. Deswegen fordern wir mit unserem Antrag konkrete Schritte. Allen voran muss ein landesweiter Hitzeaktionsplan mit verbindlichen Maßnahmen her, die der Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf – landesweiten für Sachsen schaffen Linke, mit Stellungnahme der Staatsregierung Freistaat gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Akteuren dann umsetzt. Uns ist bewusst, dass die Anforderungen vor Ort unterschiedlich sind. Ein landesweiter Hitzeaktionsplan könnte den Kommunen Orientierung geben. Es könnten bewährte Hitzeschutzmaßnahmen zusammengefasst und ein gemeinsamer Handlungsrahmen definiert werden. Bisher haben nur fünf sächsische Kommunen einen Hitzeaktionsplan. Die übrigen könnte man von Landesebene aus unterstützen. Hitzeschutz muss zum festen Bestandteil des Bevölkerungsschutzes und der Krankenhausplanung werden. Auch Pflegeheime müssen sich auf die wachsende Gefahr einstellen. Was heute in Hitzeschutz investiert wird, verhindert morgen gesundheitliche Schäden, entlastet das Gesundheitssystem und senkt damit langfristige Folgekosten. Eine Voraussetzung für Hitzeschutz, Gesundheit, Biodiversität und Umweltgerechtigkeit ist Stadtgrün. Stadtbäume können die Temperatur auf Fußgängerflächen je nach Standort um bis zu 12 Grad senken. Dennoch wird weiter versiegelt, vor allem in dicht bebauten städtischen Quartieren, die sich schon jetzt stärker aufheizen. Stadtgrün ist deshalb keine freiwillige Verschönerung, sondern schützt Menschen nachweislich vor den Folgen zunehmender Hitze. Bäume, Grünflächen und andere Formen urbaner Natur müssen deshalb bei der Stadtplanung besser berücksichtigt werden. Dafür braucht es verbindliche Regeln und eine neue Priorisierung in der Stadtplanung. Gleichzeitig müssen wir brachliegende und unnötig versiegelte Flächen konsequent entsiegeln und wieder begrünen. Wir brauchen daher gesetzliche Mindeststandards, insbesondere an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen. Es war eben kein ganz normaler Sommer, wie von rechts außen behauptet wird. Auch deswegen muss ich zum Schluss noch erwähnen: Klimaanpassung allein reicht nicht. Wir müssen die Ursache der Klimakrise angehen und den Ausstoß von Treibhausgasen senken. Für dieses Jahr ist das Hitzeproblem wohl Geschichte. Doch es wird in wenigen Monaten zurück sein, vielleicht noch früher und härter als bisher. Probleme sind wie lose Fäden an einem Wollnicki. Ignoriert man einen, ist der Ärmel bald auf. Es sollte sich also niemand zurücklehnen und das Thema über den Winter ad acta legen. Wir beantragen, unseren Antrag an den Ausschuss zu überweisen und damit ins Konsultationsverfahren zu geben. (Heiko Gumprecht, AfD: Sehr gut!) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke – Unruhe im Saal) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Einreicherin, die Fraktion Die Linke, sprach Frau Abg. Schaper. Ich bitte immer noch um etwas mehr Ruhe im Raum; es ist sehr lästig. Ich schaue auch in die richtige Richtung. – Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Ulbricht, bitte.

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Rick Ulbricht CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schaper, das ist ein wichtiges Thema. Sie haben schon angekündigt, dass Sie den Antrag an den Ausschuss überweisen wollen. Dem stimmen wir sehr gerne zu. Das Thema ist so wichtig; ich könnte eine Stunde dazu reden. Das ist jetzt aber keine Drohung. Ich werde aufgrund der Zeit meine Rede stattdessen zu Protokoll geben. – Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Kollege Ulbricht. Es folgt für die AfD-Fraktion Frau Abg. Dietz; bitte schön.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen werden soll, stimmen wir dem zu, und ich werde meine Rede ebenfalls zu Protokoll geben. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Jetzt sind wir aber schnell unterwegs. Vielen Dank. Es folgt in der Reihenfolge für die BSW-Fraktion Herr Abg. Kupke, bitte. Geben Sie mir sie gleich. (Heiterkeit im Saal – Ronny Kupke, BSW: Jetzt gerade nicht! – Anhaltende Heiterkeit)

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich die Rede zu Protokoll gebe, ist es mir wichtig zu sagen: Ich glaube, Hitzeschutz beginnt im Kopf, bei uns allen. Wenn wir heute auf die Uhr schauen – ich weiß, jetzt ist Herr Lippmann zum Glück nicht da, sonst käme gleich wieder die Geschäftsordnung –: Vielleicht sollten wir mal darüber nachdenken, ob wir die Sitzungen doch ein wenig entzerren. Das hat etwas mit Wertschätzung, mit Aufmerksamkeit zu tun. (Beifall BSW und AfD) Und das liegt nicht an der Klimaanlage. Genau, drei Tage, Herr Voigt. Und den Rest gebe ich zu Protokoll. – Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die BSW-Fraktion Herr Abg. Kupke. Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang; bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicher ein wichtiges Thema. Hitzeschutz ist nämlich auch Gesundheitsschutz. Deshalb will ich ausdrücklich sagen, dass wir die Menschen in Sachsen vor gesundheitlichen Folgen extremer Hitze besser schützen müssen. Alles Weitere werden wir sicher noch in verschiedenen Konsultationen miteinander besprechen und ich gebe meine Rede zu Protokoll. (Beifall SPD und CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Super, danke schön. Es sprach für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang und es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Löser. Die Latte liegt hoch. (Heiterkeit)

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Thomas Löser GRÜNE

Was macht er? – Nein, das Thema ist sehr wichtig. Danke an die Linke für die Setzung des Themas. Wir werden damit auch parlamentarisch um die Ecke kommen. Ich gebe meine Rede natürlich auch gern zu Protokoll. Und vielleicht kann man entzerren, indem man Regierungserklärungen einfach mal auf 10 Minuten begrenzt, wenn ich das mal so sagen darf. (Beifall Die Linke) Das wäre ein Vorschlag. – Danke. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Löser und es könnte der fraktionslose Abgeordnete sprechen. – Er möchte nicht. Möchte noch irgendjemand das Wort ergreifen? – Das kann ich auch nicht erkennen. Dann spricht für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping; bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich zumindest kurz bedanken bei Frau Schaper und den Linken für den Antrag, denn er ist wirklich wichtig, das haben wir alle in diesem Sommer gesehen. 570 Leben – das RKI schätzt ein, dass auch in Sachsen so viele Menschen ihr Leben durch die Hitze verloren haben. Insofern halten wir das für sehr wichtig. In Anbetracht der Zeit werde ich meine Rede ebenfalls zu Protokoll geben. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Einreicherin das Schlusswort sprechen? – Auch nicht. Erklärungen

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Rick Ulbricht CDU

Zum Ende dieses Plenartages wird es noch einmal heiß. Auch wenn die Zeit fortgeschritten ist und ich mich deutlich kürzer als geplant halten möchte, will ich wenige Worte sagen, da das Thema wichtig ist. Wir haben diesen Sommer erneut extreme Hitzewellen erlebt, die über mehrere Tage, teils Wochen anhielten. Tropische Nächte, in denen die Temperaturen nicht unter 20°C gefallen sind und die daher keine Abkühlung von den heißen Tagen gebracht haben. Kurz gesagt: Die Hitze in Deutschland nimmt zu, genauso wie die negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung, unsere Wirtschaft und unsere Umwelt. Die Veränderungen des globalen Klimas haben nun konkrete Auswirkungen auf unser tägliches Leben. In Folge der extremen Temperaturen verzeichnen wir leider auch steigende Todeszahlen. Diese Tatsache verpflichtet uns zu handeln, und das machen wir. Derzeit erarbeitet die Staatsregierung ressortübergreifend eine sächsische Klimaanpassungsstrategie – Klimaauswirkungen durch extreme Hitze sind dabei ausdrücklich berücksichtigt und sollen mit gezielten Maßnahmen untersetzt werden. In Ihrem Antrag fordern Sie einen Hitzeaktionsplan. Fakt ist: Das Sozialministerium hat bereits seit Jahren Handlungsempfehlungen zu gesundheitsbezogenem Hitzeschutz ausgegeben. Wenn Sie diese Empfehlungen einmal mit den Hitzeaktionsplänen anderer Bundesländer vergleichen, werden sie schnell sehen, dass es hier nur geringe Unterschiede gibt. Die Klimaanpassungsstrategie wird diese voraussichtlich weiter ausführen und ergänzen. Sie fordern außerdem ein umfassendes Informationssystem. Neben der Frage der Umsetzung und auch der Finanzierung muss man feststellen, dass wir bereits umfassende Warnsysteme haben. Genannt sei hier beispielsweise die NINA-Warnapp, die auch vor extremer Hitze warnt. Man müsste bei einem solchen Informationssystem, wie Sie es fordern, sehen, dass dieses auch wirklich einen echten Mehrwert hat, der diesen Aufwand und die Finanzierung rechtfertigt. Besser geht natürlich immer, aber die aufgeworfenen Fragen bleiben. Auch die Frage nach weiteren Fördermitteln ist berechtigt, es stellt sich aber auch hier die Frage, wie wir es finanzieren wollen. Abgesehen davon verfügen wir bereits über Möglichkeiten der Förderung. Schon heute unterstützt die sächsische Regierung die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Rahmen der EUFörderrichtlinie Energie und Klima. Mittel fließen beispielsweise in die Stadtklimaanalyse von Leipzig, aber Es liegt ein Antrag vor zur Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, damit er im Konsultationsverfahren beraten werden kann. Wer gibt dem Ganzen seine Zustimmung? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann verfahren wir genau so. Der Antrag ist überwiesen und dieser Tagesordnungspunkt damit beendet. zu Protokoll beispielsweise auch in die Begrünung und Verschattung von Kitas. Gefördert werden kann zudem die Begrünung von Dächern oder andere Maßnahmen zur natürlichen Kühlung, die Einrichtung von Trinkbrunnen und schattenspendenden Bereichen für Schulhöfe und Spielplätze bei Hitze. Auch Pflegeeinrichtungen können von dieser Förderung profitieren. Sie können beispielsweise Anträge für die Förderung von baulichem Hitzeschutz stellen. Weitere Fördermittel stellt der Freistaat Sachsen außerdem über die Förderrichtlinie „Stadtgrün“ zur Verfügung. Festzuhalten ist: Klimaanpassung liegt vor allem auf der Ebene der Kommunen, denn dort müssen sie letztlich ganz direkt wirken. Gleichzeitig wollen wir als Freistaat Sachsen zu unserer Verantwortung stehen und Kommunen und Landkreise bei dieser wichtigen Aufgabe eben nicht allein lassen, wie man an den bisherigen Förderungen auch sieht. Daher stimmen wir der Übersendung des Antrags in den zuständigen Ausschuss gern zu, um dort über die aktuellen Herausforderungen und potenzielle Lösungsmöglichkeiten für den Hitzeschutz zu sprechen. Wir nehmen das Thema ernst und werden daher zusammen mit den Betroffenen erörtern, welche Maßnahmen es zu treffen gilt.

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Katja Dietz AfD

Zunächst möchte ich eines klarstellen: Natürlich müssen Menschen vor den gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Das gilt ganz besonders für ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke und Patienten in Krankenhäusern. Wer diese Menschen wirksam schützen will, muss sich mit den tatsächlichen Bedingungen vor Ort beschäftigen. Die Linksfraktion fordert einen landesweiten Hitzeaktionsplan, ein Hitzewarn- und Informationssystem, kommunale Förderprogramme sowie verbindliche Vorgaben für Begrünung, Entsiegelung und Biodiversität. Doch wenn wir über den Schutz besonders gefährdeter Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sprechen, reicht es nicht, über Stadtgrün, Trinkwasserbrunnen, Verschattung, Sprühnebelanlagen und Informationsangebote zu reden. Die einfachste und zugleich grundlegendste Frage bleibt unbeantwortet: Wie bekommen wir die Räume tatsächlich kühl? Gerade dort, wo besonders schutzbedürftige Menschen leben oder behandelt werden, können wir uns nicht darauf verlassen, dass diese Personen einfach einen schattigen Platz aufsuchen, einen sogenannten Kühlort besuchen oder nachts richtig lüften. Ein Patient im Krankenhaus kann sein Zimmer oder sein Bett möglicherweise gar nicht verlassen. Ein hochbetagter Pflegeheimbewohner kann sich einer überhitzten Einrichtung ebenfalls nicht einfach entziehen. Und trotzdem wird eine der unmittelbarsten technischen Möglichkeiten im Antrag nicht einmal konkret benannt: die technische Raumkühlung, beispielsweise durch Klimaanlagen. Das ist bemerkenswert; denn der Antrag enthält sehr konkrete Forderungen zu Stadtgrün, Entsiegelung, Trinkwasserbrunnen oder Sprühnebelanlagen. Wenn es aber um die unmittelbare Kühlung der Räume geht, in denen besonders gefährdete Menschen viele Stunden oder sogar dauerhaft Zeit verbringen, bleibt er auffallend allgemein. Natürlich sind Hinweise zum richtigen Lüften, zum Trinken oder zum Aufsuchen kühler Orte sinnvoll. Aber ein Informationssystem senkt keine Raumtemperatur und ein Trinkwasserbrunnen kühlt kein Patientenzimmer. Wenn wir es mit dem Gesundheitsschutz ernst meinen, müssen wir dort ansetzen, wo die Belastung tatsächlich entsteht, nämlich hauptsächlich bei den vulnerablen Gruppen. Damit komme ich zu einem zweiten Punkt: zum Umgang mit den sogenannten Hitzetoten. Die gesundheitliche Belastung durch extreme Hitze ist selbstverständlich real. Wissenschaftliche Zahlen müssen aber auch wissenschaftlich korrekt eingeordnet werden. Bei den Zahlen des Robert Koch-Instituts handelt es sich nicht um eine Auszählung von Totenscheinen, auf denen als Todesursache Hitze vermerkt wurde. Die hitzebedingte Sterblichkeit wird statistisch modelliert, weil Hitze als unmittelbare Todesursache in der amtlichen Statistik nur selten dokumentiert wird. Dabei wird die Sterblichkeit in Sommerwochen mit und ohne Hitze miteinander ins Verhältnis gesetzt. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass solche Berechnungen wertlos wären. Sie können wichtige Hinweise darauf geben, wie sich Hitze auf die Sterblichkeit auswirkt; denn immer dann, wenn es warm wird, also sommerliche Temperaturen herrschen, verändern sich die Verhaltensweisen der Menschen. Es wird mehr Fahrrad und Motorrad gefahren, man springt mal eben in den Baggersee, selbst die Gewaltdelikte steigen laut BKA an, weil sich Menschen häufiger im Freien begegnen. Zwischen einer statistisch modellierten hitzebedingten Sterblichkeit und einem individuell festgestellten Todesfall infolge von Hitze besteht eben ein Unterschied. Genau diese Unterscheidung gehört zu einer seriösen politischen Debatte. Wer solche Zahlen zur Begründung politischer Maßnahmen heranzieht, sollte deshalb auch transparent erklären, was sie tatsächlich aussagen und was nicht. Schließlich stellt sich noch eine andere Frage: Was ist an diesem Antrag eigentlich neu? Schon in der Vergangenheit hat die Linksfraktion sehr ähnliche Forderungen zum Hitzeschutz erhoben. Nun werden erneut Aktionspläne, Informationssysteme, Förderprogramme und weitere landesweite Vorgaben verlangt. Wir brauchen aber keinen weiteren Katalog politischer Programme. Wir brauchen pragmatischen und wirksamen Gesundheitsschutz. Dazu gehört insbesondere die Beantwortung der Frage, wie wir Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen technisch so ausstatten, dass gefährdete Menschen dort tatsächlich vor extremen Temperaturen geschützt werden. Dass auf Landesebene nicht einmal bekannt ist, wie viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Sachsen überhaupt über fest installierte Klimatechnik verfügen, ist bezeichnend für Ihre Politik, Frau Köpping – ganz nach dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Wir diskutieren über neue Pläne, neue Informationsangebote und neue landesweite Vorgaben, während wir nicht einmal eine belastbare Übersicht darüber haben, wie es um den tatsächlichen Hitzeschutz in unseren sensibelsten Einrichtungen bestellt ist. Bevor wir also neue Strukturen schaffen, sollten wir zunächst die bestehenden Defizite systematisch erfassen und vorhandene Mittel dort einsetzen, wo sie unmittelbar dem Schutz besonders gefährdeter Menschen dienen – nicht noch mehr Papier, sondern konkrete Verbesserungen vor Ort. Diesen Antrag lehnen wir ab.

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Ronny Kupke BSW

Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz. Dieser Befund ist richtig. Wer an heißen Sommertagen einmal ein Pflegeheim besucht hat, weiß, wovon wir sprechen. Wer erlebt, wie ältere Menschen unter der Hitze leiden, wie sich Patientenzimmer in Krankenhäusern unerträglich aufheizen und wie das Personal unter diesen Bedingungen Schwerstarbeit leistet, der weiß: Das ist eine reale Belastung. Ältere, Pflegebedürftige, chronisch Kranke, kleine Kinder und Menschen, die hart arbeiten, benötigen unseren besonderen Schutz. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken: Ihre Analyse ist im Kern richtig, aber sie führt leider nicht automatisch zu einem guten Antrag. Sie machen wieder das, was wir zur Genüge von Ihnen kennen: Sie packen einen bunten Strauß all Ihrer politischen Lieblingsprojekte in einen einzigen Text. Plötzlich geht es nicht mehr nur um den akuten Schutz von Patienten vor extremer Hitze. Nein, dann müssen auch noch Biodiversität, verbindliche Grünflächenstandards, großflächige Entsiegelung, Stadtentwicklung, Sprühnebelanlagen, ein neues Warnsystem und ein neues Förderprogramm mit hinein. So machen Sie aus einem konkreten gesundheitspolitischen Anliegen einen politischen Gemischtwarenladen, in dem sich jeder bedienen kann. Wir als BSW halten das für den falschen Ansatz. Wenn eine Pflegekraft im unklimatisierten Patientenzimmer steht, hilft ihr keine Debatte über Biodiversität. Wir brauchen nicht für jedes Problem neue Strategien, neue Portale oder noch mehr Bürokratie. Der Deutsche Wetterdienst warnt zuverlässig. Sachsen verfügt über Förderprogramme. Einfach eine weitere bürokratische Struktur danebenzubauen, macht aus einem lückenhaften System kein gutes. Auch die Staatsregierung sollte sich hierbei auf keinen Fall entspannt zurücklehnen; denn Ihre Antwort auf diese Herausforderung überzeugt uns genauso wenig. Sie liefern im Grunde nur einen Katalog dessen, was auf dem Papier ohnehin schon existiert: Förderrichtlinien, SAB, Fachzentren und demnächst eine Klimaanpassungsstrategie. Das liest sich in Sonntagsreden beeindruckend. Aber machen wir uns ehrlich: Ein Förderprogramm auf dem Papier kühlt noch kein einziges Patientenzimmer herunter. Und eine Strategie, die erst 2027 vorliegt, hilft im nächsten heißen Sommer absolut niemandem. Besonders entlarvend ist Ihre Formulierung, Hitzeschutz werde bei Krankenhausinvestitionen bereits mitgedacht. Mitgedacht ist noch lange nicht mitfinanziert und erst recht nicht eingebaut. Deshalb hat das BSW dieses Thema längst parlamentarisch aufgegriffen. Mit unserer Kleinen Anfrage zur Klimatechnik wollten wir wissen, wie Sachsen tatsächlich aufgestellt ist. Die Antwort der Regierung war ernüchternd. Sie wissen nicht einmal zentral, wie viele Krankenhäuser überhaupt über fest installierte Klimatechnik verfügen. Bei den Pflegeeinrichtungen: komplette Fehlanzeige. Das ist der eigentliche Skandal: Wir reden hier über neue Aktionspläne, und die Landesregierung weiß nicht einmal, wo die größten Probleme liegen und wie hoch der Investitionsbedarf ist. Bundesweite Zahlen zeigen den Ernst der Lage: 59 % der Krankenhäuser können kein einziges Patientenzimmer aktiv kühlen. Das Problem ist nicht mangelnde Erkenntnis, sondern der fehlende politische Wille zur Finanzierung. Hitzeschutz heißt dabei nicht, überall wahllos Klimaanlagen einzubauen. Es geht um intelligente Lösungen wie vernünftige Verschattung, baulichen Wärmeschutz und kühle Aufenthaltsräume. Genau dort muss der Freistaat ansetzen. Erstens. Wir brauchen eine schonungslose Bestandsaufnahme in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Zweitens. Wir brauchen schnelle, unbürokratische Investitionshilfen dort, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Drittens. Wir müssen unsere Kommunen massiv unterstützen – gerade die finanzschwachen und die im ländlichen Raum. Das wäre pragmatischer Hitzeschutz. Deutschland wird nicht das Weltklima retten, wenn wir uns im Sommer auf den Stationen zu Tode schwitzen – und Sachsen am allerwenigsten. Fassen wir zusammen: Die Linke benennt ein reales Problem, erstickt es aber in Symbolpolitik. Die Staatsregierung beantwortet die reale Not mit Papierbergen und PhantomStrategien. Wir machen beides nicht mit. Wir wollen echten Gesundheitsschutz, dass das Geld direkt dort ankommt, wo es gebraucht wird. Den Handlungsbedarf in der Pflege und in den Kliniken erkennen wir an. Deshalb werden wir den Antrag heute nicht ablehnen. Ihrem politischen Gemischtwarenladen stimmen wir in dieser überfrachteten Form aber nicht zu. Die BSW-Fraktion wird sich enthalten.

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Simone Lang SPD

Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz, aber wir brauchen keine Doppelstrukturen. Der vorliegende Antrag trägt eine Überschrift, der man eigentlich nur zustimmen kann: Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz. Deshalb möchte ich zu Beginn ausdrücklich sagen: Ja, wir müssen die Menschen in Sachsen besser vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze schützen. Hitze ist nicht nur eine Frage des persönlichen Wohlbefindens. Hitze kann für ältere Menschen gefährlich werden, ebenso für Menschen mit chronischen Erkrankungen, für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, für kleine Kinder und für Menschen, die im Freien arbeiten. Das gilt auch für Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nur wenige Möglichkeiten haben, sich vor großer Hitze zu schützen. Der Antrag spricht diese Gruppen ausdrücklich an – und das ist richtig. Hitzeschutz ist deshalb auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen nicht, dass Gesundheit davon abhängt, ob jemand sich eine klimatisierte Wohnung leisten kann oder einen schattigen Garten besitzt. Wir wollen, dass der Staat dort Verantwortung übernimmt, wo Menschen sich nicht allein schützen können. Deshalb brauchen wir Trinkmöglichkeiten im öffentlichen Raum, Schatten und mehr Stadtgrün. Wir brauchen kühle Aufenthaltsorte und gute Informationen für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Familien. Wir brauchen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die auf extreme Hitze vorbereitet sind. Auch der Antrag fordert eine ganze Reihe konkreter Maßnahmen: ein Hitzewarn- und Informationssystem, Unterstützung der Kommunen sowie Förderprogramme für Trinkbrunnen, Verschattung, Entsiegelung, Stadtgrün und kühle öffentliche Räume. Das sind wichtige Anliegen. Aber, meine Damen und Herren, aus der Tatsache, dass ein Anliegen richtig ist, folgt noch nicht automatisch, dass der vorliegende Antrag der richtige Weg ist. Genau hier liegt unser Unterschied. Der Antrag fordert einen eigenständigen landesweiten Hitzeaktionsplan. Die Staatsregierung arbeitet bereits an einer ressortübergreifenden sächsischen Klimaanpassungsstrategie. Hitze ist darin ausdrücklich ein Bestandteil. Diese Strategie betrachtet nicht nur Hitze, sondern auch andere Risiken des Klimawandels, beispielsweise Trockenheit, Starkregen und Hochwasser. Sie verbindet unterschiedliche Bereiche wie Gesundheit, Städtebau, Wasser, Landwirtschaft, Infrastruktur und Bevölkerungsschutz. Genau das halte ich für den richtigen Ansatz; denn Hitze steht nicht isoliert. Wenn wir über Hitzeschutz sprechen, sprechen wir gleichzeitig über Stadtplanung, über Bäume und Grünflächen, über Wasser, Pflege und Gesundheit, über Arbeitsbedingungen, Schulen und Kitas sowie über den Katastrophenschutz. Wir sprechen auch über die Frage, wie unsere Städte und Gemeinden in Zukunft aussehen müssen. Deshalb brauchen wir keine Vielzahl nebeneinanderstehender Einzelstrategien. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das funktioniert. Wir brauchen klare Zuständigkeiten und Geld für die Umsetzung. Und vor allem brauchen wir Maßnahmen, die bei den Menschen vor Ort ankommen. Denn was hilft uns der schönste Hitzeaktionsplan, wenn eine kleine Kommune anschließend nicht weiß, wie sie einen Trinkbrunnen finanzieren oder einen Schulhof verschatten soll? Deshalb ist für uns entscheidend, dass die Kommunen unterstützt werden. Hierfür gibt es bereits Ansätze. Der Freistaat unterstützt Kommunen bei Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell und fachlich. Gefördert werden beispielsweise Außenverschattungen, Trinkbrunnen und begrünte Dächer. Auch die Städtebauförderung und weitere Programme können für Maßnahmen genutzt werden, die Hitzeinseln reduzieren und grüne und blaue Infrastruktur schaffen. Das müssen wir weiterentwickeln. Wir brauchen nicht mehr Papier. Wir brauchen mehr Umsetzung. Wir müssen dafür sorgen, dass Förderprogramme einfach zugänglich sind. Wir müssen insbesondere kleinere Städte und Gemeinden unterstützen. Und wir müssen sicherstellen, dass Hitzeschutz dort verbindlich mitgedacht wird, wo besonders schutzbedürftige Menschen leben und arbeiten; denn gerade in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Kitas, Schulen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können hohe Temperaturen erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Ich glaube, wir sollten bei diesem Thema nicht gegeneinander arbeiten. Die Linke hat mit diesem Antrag ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Aber wir müssen auch ehrlich sein: Sachsen ist bereits auf dem Weg. Die Landesklimaanpassungsstrategie wird derzeit erarbeitet. Sie soll einen übergreifenden Rahmen schaffen und Hitzeschutz mit anderen notwendigen Anpassungsmaßnahmen verbinden. Genau diesen Weg wollen wir als SPD weitergehen: Gesundheitsschutz statt Symbolpolitik; konkrete Hilfe statt zusätzlicher Bürokratie; Unterstützung für Kommunen statt neuer Aufgaben ohne Finanzierung und ein Gesamtkonzept statt vieler einzelner Pläne. Deshalb sage ich ganz klar: Wir nehmen die Forderungen des Antrags ernst. Wir teilen das Ziel, Menschen in Sachsen besser vor extremer Hitze zu schützen. Wir wollen mehr Vorsorge, mehr Aufklärung und mehr konkrete Maßnahmen vor Ort. Aber wir halten einen zusätzlichen, eigenständigen landesweiten Hitzeaktionsplan neben der bereits entstehenden Klimaanpassungsstrategie nicht für den richtigen Weg. Deshalb werden wir diesem Antrag heute nicht zustimmen. Unser Nein zu diesem Antrag ist deshalb kein Nein zum Hitzeschutz. Ganz im Gegenteil: Es ist ein Ja zu einem wirksamen, integrierten und sozial gerechten Hitzeschutz für Sachsen.

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Thomas Löser GRÜNE

Hitze ist längst nicht mehr nur eine Frage unangenehmer Sommertage. Hitze ist ein Gesundheitsrisiko. Sie trifft ältere Menschen, chronisch Kranke, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, Kinder und Menschen, die sich selbst nicht ausreichend schützen können, besonders stark. Deshalb ist der Grundgedanke des vorliegenden Antrags richtig: Wir müssen uns besser auf Hitze vorbereiten. Wir müssen vorsorgen, bevor Menschen gesundheitliche Schäden erleiden. Und wir müssen unsere Städte und Gemeinden so gestalten, dass sie auch bei zunehmenden Hitzeperioden lebenswert bleiben. Für uns BÜNDNISGRÜNE gehören Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen der Klimakrise zusammen. Und wir haben in Sachsen gezeigt, dass Klimaanpassung nicht nur in Strategien und Konzepten stehen darf, sondern vor Ort finanziert werden muss. Genau deshalb haben wir BÜNDNISGRÜNE in Regierungsverantwortung die kommunale Klimamillion auf den Weg gebracht. In den Jahren 2023 und 2024 haben alle zehn Landkreise und drei kreisfreien Städte jeweils eine Million Euro pro Jahr erhalten. Die Mittel konnten ausdrücklich auch für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eingesetzt werden, beispielsweise für Entsiegelung, Wasserrückhalt, angepasste Gebäude oder andere Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz. Dieses Instrument hat funktioniert. Insgesamt wurden 481 Projekte umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Darunter sind auch konkrete Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Deshalb ist es aus unserer Sicht falsch, dass die Klimamillionen im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027 und 2028 erneut fehlen. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern ihre Wiedereinführung: 13 Millionen Euro jährlich – eine Million für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt. Denn Klimaanpassung gibt es nicht zum Nulltarif. Kommunen brauchen verlässliche Mittel, um tatsächlich investieren zu können. Der Antrag der Linken fordert nun einen landesweiten Hitzeaktionsplan, ein Hitzewarn- und Informationssystem, Unterstützung für kommunale Hitzeaktionspläne, Förderung für Trinkbrunnen, Verschattung, Entsiegelung und kühle Aufenthaltsräume sowie Unterstützung besonders sensibler Einrichtungen. Viele dieser Ziele teilen wir. Wir sollten aber genau hinschauen, welche Strukturen bereits vorhanden sind und wo tatsächlich Lücken bestehen. Wir brauchen beispielsweise kein zweites meteorologisches Warnsystem neben dem Deutschen Wetterdienst. Entscheidend ist vielmehr, dass eine Hitzewarnung bei den Menschen ankommt und vor Ort konkrete Schutzmaßnahmen auslöst. Die Staatsregierung verweist selbst auf das bestehende Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes und auf zielgruppenspezifische Informationen. Auch bei der Förderung müssen wir nicht zwingend immer neue Förderrichtlinien erfinden. Die Staatsregierung bestätigt, dass beispielsweise Außenverschattung, Trinkbrunnen und begrünte Dächer bereits über die Förderrichtlinie Energie und Klima gefördert werden können. Hinzu kommen Städtebauförderung und europäische Fördermittel. Das Problem ist also nicht nur, ob irgendwo ein Förderprogramm auf dem Papier existiert. Entscheidend ist, ob das Geld einfach, verlässlich und tatsächlich bei den Kommunen ankommt. Genau das war die Stärke der Klimamillion. Wir müssen darauf achten, dass die angekündigte Klimaanpassungsstrategie der Staatsregierung nicht bei allgemeinen Zielsetzungen stehen bleibt. Sie soll spätestens Ende Januar 2027 vorliegen und auch die gesundheitlichen Folgen von Hitze berücksichtigen. Daran werden wir sie messen: Stehen am Ende konkrete Maßnahmen? Gibt es klare Verantwortlichkeiten? Werden Kommunen dauerhaft unterstützt? Stehen tatsächlich Mittel zur Verfügung, damit aus Klimaanpassung praktische Vorsorge wird? Denn eines ist klar: Wir können die bereits eingetretenen Folgen der Klimakrise nicht mehr wegdiskutieren. Wir können aber entscheiden, wie gut wir darauf vorbereitet sind. Für uns BÜNDNISGRÜNE bedeutet das: mehr Grün und weniger versiegelte Flächen, Schatten und Wasser in unseren Städten, Schutz besonders gefährdeter Menschen und vor allem handlungsfähige Kommunen. Deshalb stimmen wir dem Anliegen des Antrags zu; denn Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz und gute Klimaanpassung bedeutet vor allem eines: heute vorsorgen, damit wir morgen nicht nur noch auf Schäden reagieren.

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Petra Köpping

Hitzeschutz rettet Leben. 570 Leben – schätzt das RKI – haben die Hitzewellen in Sachsen dieses Jahr gekostet. Hitze wirkt sich auf unsere Gesundheit aus. Betroffen sind wir jedoch unterschiedlich. Wer auf dem Bau, auf dem Feld oder im Rettungswagen arbeitet, hat noch einmal viel schwerer mit den Folgen zu kämpfen. Wer in einer kleinen Wohnung lebt, in einem Block mit wenigen Bäumen, spürt die Hitze extremer. Ältere und kleine Kinder sind besonders gefährdet, wenn die Hitze den Körper über Leistungsgrenzen führt. Hitze wirkt sich so nicht nur auf einzelne Menschen aus – Hitze lastet auch auf unserer Gesellschaft. Deswegen setzen wir uns als Staatsregierung intensiv mit den Möglichkeiten des Landes schon länger auseinander. Die Klimaanpassungsstrategie wird voraussichtlich im Januar 2027 – unter der Federführung des SMWA – veröffentlicht. Hitzeschutz ist dabei eine ressortübergreifende Herausforderung. Die Strategie wird eine Vielzahl von Handlungsfeldern aufgreifen. Maßnahmen sehen beispielsweise die Unterstützung der Kommunen bei der Prävention von hitzebedingten Gesundheitsfolgen vor. Es sind die Verantwortlichen vor Ort, die die regionalen Gegebenheiten am besten kennen und einschätzen können. Der Freistaat Sachsen unterstützt Kommunen sowie weitere öffentliche und private Akteure fachlich und finanziell. Das SMWA bietet dafür die Förderrichtlinie Energie und Klima. Diese fördert Maßnahmen wie Außenverschattungen, Trinkbrunnen oder begrünte Dächer. Förderfähig sind außerdem Maßnahmen zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken, zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten und zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen. Zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung berät die Sächsische Aufbaubank. Mein Ministerium hat im nächsten Haushalt innerhalb der Förderrichtlinie „Gesundheit und Versorgung“ Gelder für den kommunalen Hitzeschutz eingeplant – natürlich vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses hier im Parlament. Fachlich haben wir bereits 2024 Hinweise zum gesundheitsbezogenen Hitzeschutz und dementsprechende Empfehlungen veröffentlicht. Für besonders sensible Einrichtungen stellt Sachsen zielgruppenspezifische Informationen und Handlungsempfehlungen bereit. Das sächsische Klimaportal hält im Themenbereich „Klimarisiken kommunaler Unternehmen“ eigene Informationsangebote unter anderem für Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor. Dort werden Klimarisiken und mögliche Auswirkungen – etwa von Hitze, Starkregen und Überschwemmungen – erläutert sowie Hilfsmittel, Netzwerke und weiterführende Informationen benannt. Das Fachzentrum Klima am Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellt regionale Klimadaten, Fachinformationen, Arbeitshilfen und Beratungsangebote bereit. Über das Regionale Klimainformationssystem ReKIS können unter anderem Informationen zur bisherigen und künftigen Entwicklung von Hitze und weiteren Klimarisiken abgerufen werden. In den sächsischen Strukturwandelregionen ergänzt dieses Angebot das von September 2023 bis August 2027 über das Bundesprogramm STARK geförderte Projekt „Kompetenzzentrum Klima“. Damit sind Klimacoaching und fachliche Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen möglich. Kommunen werden außerdem durch die Fachstelle INGE bei dem Prozess zur Erstellung integrierter Stadtentwicklungskonzepte unterstützt. Solche Konzepte enthalten ebenfalls Aussagen und Zielstellungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Zudem können in den drei Programmen der Städtebauförderung sowie im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE-Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 – 2027“ – Maßnahmen zum kommunalen Hitzeschutz und zur Klimaanpassung neben weiteren städtebaulichen Maßnahmen gefördert werden. Damit können Kommunen Überhitzungstendenzen entgegenwirken und Wärmeinseln beseitigen. Hierzu zählen grüne und blaue Infrastrukturen, beispielsweise Grün- und Freiflächen, die klimagerechte Umgestaltung von Verkehrsräumen sowie die Herstellung und Gestaltung von Wasserläufen und Wasserflächen. Der Bevölkerung stehen zahlreiche Informationen und Empfehlungen zur Verfügung, welche unter anderem auf der Webseite des SMS gebündelt sind. Das SMS empfiehlt die Nutzung einer persönlichen Wetterwarn-App, beispielsweise die des DWD oder die NINA-Warn-App. Hitzeschutz muss eine Gemeinschaftsaufgabe sein. Wir müssen es über viele Bereiche – von der Kommune bis zum Bund, sowie über alle Fachbereiche hinweg – denken und bearbeiten. So wird uns der beste Schutz für Gesundheit und Leben der Menschen in Sachsen gelingen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt 28. Tätigkeitsbericht Berichtszeitraum: 1. Juli Drucksache 8/7641, Sächsische Landesbeauftragte zur Drucksache 8/8315, des Ausschusses für Dr. Nancy Aris stellt gemäß § 86 der Geschäftsordnung ihren Tätigkeitsbericht im Plenum vor. Das Präsidium hat für die Landesbeauftragte, für jede Fraktion sowie die für die Staatsregierung eine Redezeit von je 8 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: zunächst die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SEDDiktatur und danach CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wünscht vor der Aussprache die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Koch, das Wort? (Sophie Koch, SPD: Nein!) Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich Frau Dr. Aris, das Wort zu ergreifen; bitte schön. Dr. Nancy Aris, Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 522, das ist die Zahl der Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung, die im Jahr 2023 bei sächsischen Gerichten eingingen. 1 200, so viele Beratungsanliegen bearbeitete unsere Dresdner Geschäftsstelle im Berichtszeitraum. 45, so viele Kommunen suchten wir zu unseren regionalen Beratungstagen auf. 788, so viele Beratungsgespräche führten wir dort durch. 100, so viele Härtefallfondsanträge begleiteten wir. 130, so viele Bildungsprojekte führten wir an Schulen durch. 2 700, so viele junge Menschen erreichten wir damit. Das alles sind Zahlen aus unserem Tätigkeitsbericht. Wenn man sie so aufzählt, klingen sie zugegebenermaßen sehr nach einem Tätigkeitsbericht. Doch hinter jeder dieser Zahlen steckt so viel mehr, und genau darum geht es mir heute. Hinter 1 200 Beratungsanliegen stehen Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensgeschichten. Menschen, die in der DDR verfolgt wurden. Menschen, die heute fragen: Kann ich rehabilitiert werden? Was steht mir zu? Welche Unterlagen benötige ich? Und was mache ich, wenn meine Probleme schlimmer werden? Beratung bedeutet für uns nicht, jemandem nur ein Formular auszuhändigen. Oft bedeutet es, gemeinsam eine Lebensgeschichte zu sortieren, historische Zusammenhänge zu erklären, rechtliche 2022/2024 2022 bis 30. Juni 2024 Unterrichtung durch die Aufarbeitung der SED-Diktatur Beschlussempfehlung und Bericht Verfassung, Recht und Europa Möglichkeiten aufzuzeigen und Fragen zu besprechen, die Menschen seit Jahrzehnten mit sich tragen. Manchmal entsteht aus solcher Beratung noch etwas anderes. Wir haben begonnen, lebensgeschichtliche Interviews aufzuzeichnen. So wird aus dieser individuellen Beratung zugleich ein Beitrag zur Überlieferung von Repressionserfahrungen. Warum ist der Bedarf an Beratung und Aufarbeitung in Sachsen so groß? In Sachsen gab es DDR-weit die größten Haftanstalten. Ich erinnere an Hoheneck, Bautzen, Waldheim, Torgau oder den Kaßberg. Es gab dort auch die meisten politischen Häftlinge und Verfolgten. Aufarbeitung ist nicht rückwärtsgewandt, sie hat eine konkrete Gegenwart. Diese zeigt sich auch in unserer Arbeit in den Regionen. 788 Beratungsgespräche haben wir im Berichtszeitraum außerhalb unserer Dienststelle durchgeführt; von Weißwasser bis Zschopau, von Pausa-Mühltroff bis Hohenstein-Ernstthal. Gerade für ältere Menschen ist der Weg nach Dresden oft beschwerlich. Wenn wir aber wollen, dass staatliche Unterstützung bei den Menschen ankommt, dann müssen wir auch zu den Menschen gehen. Und das tun wir, Jahr für Jahr. Die nächste Zahl: 2 700 junge Menschen in unseren Bildungsprojekten. Dahinter stehen Schülerinnen und Schüler, die mit Zeitzeugen gesprochen haben, Jugendliche, die Theaterperformances erlebt oder historische Spuren in ihrer Heimat recherchiert haben. Die entscheidende Frage unserer Bildungsarbeit lautet: Wie vermitteln wir Geschichte so, dass nicht nur Jahreszahlen bleiben? Wie erklären wir jungen Menschen, wie die DDR funktioniert hat und was es bedeutete, in einer Diktatur zu widersprechen? Statt Frontalunterricht setzen wir auf Projekte und Begegnungen, auf Gespräche mit Zeitzeugen, auf eigene Recherchen und Formate, bei denen junge Menschen nicht nur zuhören, sondern selbst Fragen stellen und nach Antworten suchen. Gerade das persönliche Gespräch kann oft mehr bewirken als ein Schulbuch. Es macht Geschichte konkret und eröffnet verschiedene Perspektiven auf die Vergangenheit. Das ist wichtig, denn historische Erinnerung ist nicht automatisch gesichert, nur weil die Zeit vergeht. Im Gegenteil: Je größer der zeitliche Abstand wird, desto wichtiger wird die Frage, wie wir Wissen weitergeben und verhindern können, dass Geschichte vereinfacht, verklärt oder gar vergessen wird. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt AfD, BSW und BÜNDNISGRÜNE) Deshalb machen wir viel Öffentlichkeitsarbeit für Jung und Alt. Wir haben eine eigene Buchreihe, einen Facebookund einen Instagram-Auftritt. Und wir vernetzen uns mit zahlreichen Akteuren der Aufarbeitung. Wir arbeiten mit Gedenkstätten, Archiven, Vereinen und Forschungseinrichtungen zusammen, unterstützen Initiativen und bringen die Perspektive der Betroffenen ein. Ein Beispiel ist der Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis. Wir begleiteten dessen Entwicklung von der ersten Publikation bis zur Eröffnung der Gedenkstätte. Auch die Entwicklung der Gedenkstätte Hoheneck begleiten wir seit Jahren. Dabei geht es gar nicht darum, überall selbst im Mittelpunkt zu stehen. Im Gegenteil: Aufarbeitung lebt von den Menschen und Institutionen, die sich vor Ort engagieren. Unsere Aufgabe ist es, diese Arbeit zu stärken, zu vernetzen und dafür zu sorgen, dass die Perspektive der Betroffenen gehört wird. Damit komme ich zu meiner letzten Zahl. Sechs. Sechs Personalstellen hat meine Behörde. Mit diesen sechs Stellen leisten wir Bürgerberatung, wir gehen in die Regionen, wir machen Bildungsarbeit in ganz Sachsen, wir geben Bücher heraus, wir organisieren Veranstaltungen, wir begleiten Gedenkstätten und Initiativen, wir beraten, wir arbeiten beratend in Gremien, wir bringen uns in gesetzgeberische Prozesse ein und vertreten die Interessen der Betroffenen. Sechs Stellen sind dafür sehr wenig. Die Zahlen unseres Tätigkeitsberichtes zeigen aber, was mit diesen sechs Stellen geleistet wurde, und sie zeigen zugleich, warum die Arbeit weiterhin notwendig ist: Aufarbeitung ist keine Aufgabe, die irgendwann abgeschlossen ist. Nein, sie verändert sich. Heute geht es neben der historischen Aufarbeitung und der Frage, was war, um die Folgen der SED-Diktatur, um Rehabilitierung und Unterstützung der Betroffenen. Es geht aber auch darum, Erinnerungsorte zu erhalten und kommenden Generationen das System DDR zu vermitteln. Wir wollen die Erfahrungen der Betroffenen auch dann sichtbar halten, wenn die Zahl der Zeitzeugen kleiner wird. Deshalb sind die Zahlen unseres Tätigkeitsberichtes mehr als nur Leistungsnachweise. Hinter 522 Reha-Anträgen stehen Schicksale. Hinter 1 200 Beratungsanliegen stehen Lebensgeschichten. Hinter 2 700 jungen Menschen stehen Begegnungen mit Geschichte. Und hinter sechs Personalstellen steht eine Aufgabe, die größer ist als diese sechs Stellen. Aufarbeitung braucht beides: konkrete Hilfe für die Betroffenen von heute und differenzierte Bildungs- und Erinnerungsarbeit für die Gesellschaft von morgen. Dafür braucht es engagierte Menschen, es braucht starke Partner und es braucht eine leistungsfähige Landesbehörde. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach Frau Dr. Aris. Es folgt in der Rednerreihenfolge für die CDU-Fraktion Herr Abg. Schmidt; bitte schön.

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Jörg Schmidt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn es spät ist, glaube ich, der Bericht von Frau Dr. Aris ist es wert, dass wir zu dieser späten Stunde miteinander sprechen. Ich glaube, das sind wir allen, auch den Opfern des SED-Regimes, schuldig. Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Rede überlegt, ob wir nach 37 Jahren friedlicher Revolution überhaupt noch eine Landesstelle für die Aufarbeitung der SED-Diktatur brauchen. Frau Dr. Aris, ich kann Ihnen im Namen der CDU-Fraktion klar und deutlich sagen: Ja, wir brauchen diese Aufarbeitung, (Beifall CDU) und ich möchte Ihnen auch begründen, warum: Ganz einfach, weil Vergangenheit nicht verschwindet, nur weil die Zeit vergeht. Das zeigt der Bericht ganz deutlich. Sie haben es angedeutet: 1 200 Beratungen, die Sie an Menschen vollzogen haben, die bei der Rehabilitierung Unterstützung brauchen, die Fragen haben, wenn es darum geht, wie ihr Unrecht ausgeglichen werden kann. Und hinter jeder Zahl – Sie haben es erwähnt – steht ein persönliches Schicksal. Deshalb dürfen wir mit der Aufarbeitung der Vergangenheit nicht aufhören. Wir müssen über die Schicksale, über die Menschen sprechen, die es betrifft. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Es sind Menschen, deren Freiheit in der DDR eingeschränkt war, Menschen, die überwacht wurden. Es geht um Menschen, die eingesperrt wurden, um Menschen, die beruflich und persönlich Repressalien des DDR-Unrechtssystems erleiden mussten. Wir müssen dafür Sorge tragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Menschen nicht das Gefühl haben, in der DDR ist ihnen Unrecht widerfahren, und jetzt ist uns allen egal, wie wir damit umgehen. Deshalb brauchen wir Sie, wie erwähnt, als Landesbehörde. Die bundesrechtlichen Reformen letztes Jahr im Juli waren richtige Verbesserungen. Die Opferrente wurde erhöht, von den Bedürftigen entkoppelt und dynamisiert. Dazu kommt ein bundesweiter Härtefallfonds. Auch wir haben im Bericht von unserem eigenen Härtefallfonds gelesen, 100 000 Euro sind dort festgeschrieben. Aber die gesetzlichen Verbesserungen bedeuten noch lange nicht, dass damit jedes Problem gelöst ist. Sie geben Menschen eine Anlaufstelle, bei der sie Rat holen. Gerade bei komplizierten Verfahren begleiten Sie diese Menschen und schließen die eine oder andere Lücke. Genau diese Verbindung zwischen Gesetzgebung und Lebenswirklichkeit ist eine zentrale Aufgabe der Landesbeauftragten, meine Damen, meine Herren, aber Aufarbeitung ist noch viel mehr. Aufarbeitung ist eine Frage unserer Demokratie. Es sind mehr als 130 Bildungsprojekte, die Sie mit jungen Menschen begehen; denn die jungen Menschen – wir dürfen das nicht vergessen – haben sich immer mehr von der Realität der DDR entfernt. Sie wissen am Ende nicht mehr, worum es dabei geht. Ihnen müssen wir sagen, wie wichtig es ist, frei wählen zu dürfen. Wir müssen den Menschen, den jungen Leuten mit auf den Weg geben, was passiert, wenn man politisch etwas anderes denkt, dass politische Gegner in der DDR eingesperrt wurden. Wir müssen ihnen sagen, wie wichtig eine unabhängige Justiz ist, denn die gab es in der DDR nicht. Und wenn der Staat die Freiheit des Einzelnen nicht schützt, sondern selbst zum Instrument der Unterdrückung wird, dann müssen wir das den jungen Menschen mit auf den Weg geben. Das ist keine reine Geschichtsstunde, sondern das ist Demokratiebildung. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Genau deshalb brauchen wir diese Arbeit mehr denn je. Denn gleichzeitig erleben wir, dass die DDR zunehmend geschichtsverklittert und verklärt wird. Natürlich haben wir, die wir in der DDR groß geworden sind, unsere eigenen Erfahrungen. Wir haben unsere eigenen Erinnerungen an die DDR, und das sprechen wir auch nicht ab. Es geht um die Kindheitserinnerungen, um Freundschaften, um die Dinge, die dort sicherlich auch positiv waren. Aber wir müssen ganz klar und deutlich zwischen den persönlichen Erinnerungen und der politischen Verklärung unterscheiden, und hier gibt es klare Grenzen. Die DDR war für uns als CDU-Fraktion ganz klar und deutlich eine Diktatur. Es gab keine freien Wahlen, es gab keine Gewaltenteilung und keine unabhängige Justiz. Politisch Andersdenkende wurden verfolgt, inhaftiert. Sie haben es angesprochen: Bautzen oder Hoheneck stehen exemplarisch dafür. Die Staatssicherheit hat in die Leben hineingewirkt, sie hat gespitzelt, egal wo, egal wie. Sie haben dort keine Grenzen gekannt. Das ist keine Frage der politischen Bewertung, sondern das sind historische Tatsachen. Wenn diese Tatsachen heute relativiert oder etwas romantisiert werden, dann sind meiner Meinung nach die Grenzen dort eindeutig überschritten. Wenn es in diesem Hohen Haus eine Fraktion gibt, die selbst ernannte Alternative, die ganz unbefangen mit diesen Themen umgeht und Symbole verwendet oder Hymnen singt, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt zu einer Wahlkampfveranstaltung die DDR-Hymne gesungen wurde – das ist unsere Hymne –, dann ist das ein Schlag in das Gesicht der Leute, die 1989 für Demokratie, für Freiheit und Recht gerade hier in Sachsen auf die Straßen gegangen sind. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Ihre Ostalgie darf nicht verharmlost werden. Genau hier zeigt sich, warum Aufarbeitung so wichtig und eben nicht überflüssig ist. Wir brauchen Orte der Erinnerung, wir brauchen Zeitzeugen, denn die werden immer weniger. Wir brauchen politische Bildung, und wir brauchen eine unabhängige Stelle, die die Perspektive für die Opfer in den Mittelpunkt stellt. Deshalb war es richtig, dass wir letztes Jahr Frau Dr. Aris wieder zur Landesbeauftragten in diesem Hohen Haus gewählt haben. Sie stehen mit Ihrer Institution für Kontinuität, Sie nehmen den Auftrag, die Herausforderung wahr. Sie haben es in Ihrem Bericht dargestellt. Zeitzeugen werden weniger, die Erinnerung muss gesichert werden, und gleichzeitig erleben wir politische Kräfte, die versuchen, die Geschichte glattzubügeln und zu relativieren. Wir als CDU haben dazu eine klare Auffassung, und ich danke meinem Kollegen Marko Schiemann, der schon vor über zehn Jahren, 2015, gesagt hat, Aufarbeitung diene nicht der Rache, sondern der Gerechtigkeit. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Wir wollen, dass Geschichte bewahrt wird, und wir wollen, dass junge Menschen verstehen, welchen Wert Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben. Deshalb sei noch einmal ganz klar die Frage beantwortet, Frau Dr. Aris: Wir stehen an Ihrer Seite. Wir danken für die Arbeit. Wir stehen für Aufarbeitung und Erinnerung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Abg. Schmidt, und es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Moncsek; bitte. (Unruhe)

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Mike Moncsek AfD

Die Uhr läuft schon, und ich habe noch nicht angefangen. Aber macht nichts. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Dann müssen Sie sich bei Ihren eigenen Kollegen beschweren.

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Mike Moncsek AfD

Frau Präsidentin! Ich habe 10 Sekunden vergehen lassen, um Sie einmal bewusst merken zu lassen, wer dem Thema Aufmerksamkeit entgegenbringt und wer nicht. Ich sage Ihnen etwas: Ich war bis zur Mitte dieser Rede eigentlich begeistert von dem, was Sie gesagt haben. Jetzt sage ich Ihnen ein paar Fakten: Menschenrechtsakte Helsinki 1975. Das Dilemma: Der Westen setzte die Anerkennung der Menschenrechte durch, Herr Honecker unterschrieb. Die Folgen wurden für ihn zum Bumerang. Das SED-Regime bekam Ausreisewillige, die sich auf das beriefen, was darin steht. Das ist die Helsinki-Akte von 1975 über Menschenrechte. Das können Sie gerne einmal nachlesen. Ich bin einer derjenigen, der unter dem gelitten hat, was Ihr Kollege gerade von Bespitzelung gesagt hat. Ich bin ein Ausreisekandidat, ich durfte das alles selber miterleben. – Wir gehen weiter: 1977 gab es 8 400 Anträge. (Jörg Schmidt, CDU, steht am Mikrofon.) Geendet hat das 1989, die Stasi hat alles perfekt aufgeschrieben, mit 73 838 Fällen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Mike Moncsek AfD

Machen Sie. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Bitte, Herr Abg. Schmidt, an Saalmikrofon 4.

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Jörg Schmidt CDU

Kollege Moncsek, wenn Sie sagen, Sie selbst haben unter den Repressalien der DDR gelitten, wie stehen Sie persönlich dazu, dass Ihr Bundesvorsitzender und der Spitzenkandidat dort ganz unbefangen die DDR-Hymne singen? (Beifall CDU und Staatsregierung)

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Mike Moncsek AfD

Kennen Sie den Text der DDRHymne? Weil Sie ja geklatscht haben? (Zuruf Staatsregierung) Er redet von „Deutschland, einig Vaterland“. (Beifall AfD) Warum wurde diese Hymne in der DDR nicht mehr gesungen? (Martin Modschiedler, CDU: Weil kein einig deutsches Vaterland gewünscht war!) – Sie sind aus dem Westen. Sie können das überhaupt nicht beurteilen, was wir damit hatten. (Beifall AfD und BSW – Gelächter CDU) Das können Sie nicht mal erfühlen. Das können Sie nicht mal erfühlen! (Zurufe AfD: Damit hat er recht, Kollege!) Ich sage Ihnen ganz ehrlich eines: Ich bin mit dieser DDRHymne aufgewachsen. Dieser Text trifft es vielleicht viel mehr so wie unsere jetzige Nationalhymne, was wir wollten. Wir wollten ein einig deutsches Vaterland. (Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU) So, und wie ich das finde, wenn das jemand singt? Dann beurteile ich das, woher er kommt und was er damit verbindet. Wenn es ein Herr Steimle als Komiker macht und unser Vorsitzender dazu als Ossi steht, ist das menschlich gesehen nicht das größte Drama. Daran brauchen wir uns überhaupt nicht hochziehen – überhaupt nicht. (Zurufe CDU) – Sie können alle eine Zwischenfrage stellen, jetzt ist es nur der eine Kollege. So einfach ist das. (Zurufe Susan Leithoff, CDU – Weitere Zurufe CDU) Die Uhr läuft. Ich freue mich immer, dass sie bei uns läuft, wenn wir Fragen beantworten. Das ist wirklich traumhaft hier. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ich wiederhole mich: Es ist Ihr eigener Schriftführer, der für die Redezeit zuständig ist. (Beifall CDU)

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Mike Moncsek AfD

Ich kann nichts dafür, dass es unser eigener Schriftführer ist – darum geht es nicht –, Sie sind die Präsidentin. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ja, und wir haben uns beide per Blickkontakt abgestimmt, dass Sie die Frage nicht weiter beantworten, sondern weitergesprochen haben.

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Mike Moncsek AfD

Entschuldigung, ich habe sie noch nicht beantwortet. Ich werde es Ihnen sagen, wenn ich sie beantwortet habe. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Dann machen wir das in Zukunft so. Möchten Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen?

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Mike Moncsek AfD

Machen Sie! Der Nächste bitte! Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: An Saalmikrofon 4 Herr Kollege Ulbricht.

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Mike Moncsek AfD

Was haben Sie für eine Nationalhymne? Es geht los! (Zurufe CDU)

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Rick Ulbricht CDU

Erst einmal danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Weil Sie gerade von Ostidentität gesprochen haben und dass man nachfühlen könne, dass es okay sei, wenn man das singe. Was sagen Sie denn dazu, dass andererseits ein Björn Höcke, der auch aus Westdeutschland kommt, ständig davon redet: Wir sind damals dafür nicht auf die Straße gegangen. – Das ist doch ein völliger Widerspruch, oder? (Beifall CDU – Zurufe AfD)

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Mike Moncsek AfD

Also, zu dem, was Björn Höcke sagt: Ich würde Ihnen empfehlen, Sie fragen Björn Höcke danach, was er fühlt. (Ah-Rufe CDU – Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Fragen Sie ihn doch!. Was soll ich darauf antworten, wie er dazu steht und was er damit meint? Das ist nicht meine Sache, das zu beantworten. (Susan Leithoff, CDU: Bei Herrn Modschiedler konnten Sie doch auch antworten! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Weitere Zurufe CDU) – Noch einmal: Ich habe meine Meinung dazu gesagt, weil er das nicht – – (Zurufe Susan Leithoff, CDU – Weitere Zurufe CDU) – Wollen wir jetzt in den Diskurs gehen? Ich mache das gerne mit, das ist kein Problem. (Zurufe CDU) Also gut, machen wir einen Diskurs daraus. (Zurufe CDU und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Wissen Sie was? Bei diesem Thema hätte ich viel mehr von Ihnen erwartet. Wissen Sie, das ging über parteipolitische Grenzen hinweg, die DDR-Geschichte. Die ging über parteipolitische Grenzen hinweg. Ich habe gesagt, bis zur ersten Hälfte und wenn nicht noch länger war ich der Meinung, dass das eine richtig gute Rede ist. (Zurufe Kay Ritter, CDU – Weitere Zurufe CDU) Sie schaffen es wirklich, dieses Thema wieder parteipolitisch zu zerpflücken. Das ist Ihr Problem, das Sie haben. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Fahren Sie bitte mit Ihrem Beitrag fort.

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Mike Moncsek AfD

So, wir können fortfahren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist schön!) Die Gesamtzahl über den betrachteten Zeitraum beträgt 651 190 Personen. Zu meinem Schicksal kann ich nur eines sagen: Wenn sie dieses Land verlassen haben, bin ich auf die Sonderspur gekommen. Ich wurde zwei Stunden schon beim Rausfahren kontrolliert und als ich meine Menschenrechte in Prag eingefordert habe, weil das die einzige Institution war, bei der man als Mensch registriert wurde, dass man nicht verschollen geht, egal, ob jetzt in Zucht oder wie auch immer – – Wir sind 1989 die Runden gelaufen. Wir wussten nicht, ob wir abends nach Hause kommen. Aber alles egal, alles geschenkt. Das Thema ist: Ich weiß, wovon ich rede, wenn wir dieses Thema haben. Ich muss Frau Dr. Aris auch nicht recht geben oder beantworten, ob sie die Richtige ist oder wie auch immer. Aber eines weiß ich, und zwar, dass das Thema unsere Leute hier im Osten tiefgründig bewegt. (Beifall AfD) So, jetzt kommen wir zu einer anderen Sache. Sie hatten das in meinen Augen vorhin nicht deutlich angesprochen. Ich lese Ihnen etwas vor: In Bräunsdorf, einem Ortsteil von Oberschöna im Erzgebirge – leider ist es aber Mittelsachsen –, gab es ein bedeutendes Kinder- und Erziehungsheim – weil Ihre Sache auch die Kinderheime betrifft – von 1960 bis 2000, betrieben als Spezialkinderheim für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 2 bis 5 – ich wiederhole: der Klassenstufen 2 bis 5 –, manchmal doppelzügig in der Schule aus der gesamten DDR mit Kollektiverziehung und Umerziehungsmethoden. Die Geschichte dieses Heims – besonders in DDR-Zeiten, es hat eine lange Vorgeschichte, aber ich rede nur davon – als Spezialkinderheim ist wegen der dort – jetzt hören Sie zu – praktizierten harten Erziehungsmethoden bis heute nur lückenhaft dokumentiert. Ehemalige Mitarbeiter schweigen. Laut mehrerer Quellen aus weitgehend kursierenden Gerüchten, zum Beispiel über ein angebliches Massengrab unter dem Innenhof, das erst 2024 zum 200-jährigen Jubiläum dieses Heimes, dieses Jugendwerkhofes, rund 300 Interessierte, noch Lebende über ihre Erlebnisse im Heim berichten. Jetzt nenne ich Ihnen meine Adresse, meine Adresse lautet: Am Kinderheim. Das ist die Straße, in der ich wohne. Ich bin dort groß geworden. Ich habe das Schicksal dieser Kinder jeden Tag erleben dürfen, erleben müssen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist kein Zuckerschlecken gewesen. Das war es überhaupt nicht. Und das ist die Nachfolgepartei, diese Kommunisten, die diese Kinder in Heime gesteckt haben, in denen sie misshandelt wurden (Heiko Gumprecht, AfD: Frau Schaper, das können Sie sich ruhig anhören!) – dafür ist Mobbing eine Belobigung –, das ist die Kommunistische Partei Die Linke. Das sind die Verbrecher der SED. (Beifall AfD) In diesen Einrichtungen waren 135 000 Minderjährige untergebracht. Sie wurden zur Umerziehung genutzt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, hören Sie lieber zu, das bildet Sie wenigstens mal ein bisschen, zumindest auf der menschlichen Ebene! (Gelächter CDU – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Darin haben Sie jede Menge Aufholbedarf, das können Sie mir glauben. (Zurufe Laura Stellbrink und Gerald Eisenblätter, SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Moncsek, bitte mäßigen Sie sich! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Frau Präsidentin, so langsam wäre der Redebeitrag …)

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Mike Moncsek AfD

Sie wurden zur Umerziehung genutzt, wenn die Kinder als verhaltensauffällig galten oder nicht in das Bild einer sozialistischen Persönlichkeit passten. (Zuruf CDU) 38 Jugendwerkhöfe mit gut 3 000 Plätzen. Viele der ehemaligen Heimkinder – das erlebe ich jedes Wochenende –, die mit ihren Kindern heute dorthin kommen und ihnen zeigen wollen, wo sie ihre Kindheit verbringen mussten – nicht wollten, nicht durften, sondern, wo sie diese verbringen mussten –, litten unter dem strengen Drill, der Gewalt und der Zwangsarbeit. Ihre Erlebnisse wurden in Studien wie denen der Universität Leipzig wissenschaftlich aufgearbeitet, um den Opfern Gehör und Anerkennung zu verschaffen. Frau Dr. Aris, danke, dass Sie das mitmachen. Ich lade Sie nach Bräunsdorf ein, das Kinderheim persönlich zu besuchen, um zu sehen und zu fühlen, was dort passiert sein könnte. Man kann es ja nur noch als „könnte“ sagen. Lassen Sie uns doch einfach mal die parteipolitischen Dinge vergessen und darüber nachdenken, über die Opfer, (Gelächter CDU – Zuruf Sören Voigt, CDU) die als Kinder oder auch als Ausreisekandidaten dieses Regime von der anderen Seite kennengelernt haben, wie es vielleicht der eine oder andere sieht. Ja, ich bin auch Jungpionier gewesen, ich bin auch FDJler gewesen, und es gab schöne Zeiten. Es gab aber auch böse Zeiten, und es waren böse Zeiten. Das rechtfertigt nichts, gar nichts rechtfertigt das, wenn wir es parteipolitisch aufdröseln, sondern man muss es von der menschlichen Seite sehen, und das gehört zur Aufarbeitung. Die Nationalhymne der DDR ist dabei nicht der grundlegende Gedanke. (Susan Leithoff, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Mike Moncsek AfD

Na sicher, die Nächste bitte! Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: An Saalmikrofon 4 Frau Abg. Leithoff, bitte.

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Susan Leithoff CDU

Herr Kollege Moncsek, ich nehme Ihnen Ihre Betroffenheit ab, das gebe ich zunächst erst mal zu. Ich bekomme das nur gerade im Kopf nicht überein mit der Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt ein Stasi-Offizier zur Landtagswahl angetreten ist. Können Sie mir den Widerspruch erklären? (Beifall CDU und SPD)

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Mike Moncsek AfD

Wissen Sie, ein Stasi-Offizier tritt zur Landtagswahl an. Richtig?

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Mike Moncsek AfD

Fragen Sie – (Zuruf CDU) – Warten Sie! – in Ihrer Partei, wenn Sie jemanden aufnehmen, nach der Stasi-Vergangenheit? (Zuruf CDU: Ja!) – Gut, wir auch. (Gelächter CDU und SPD) – Was denn? Was ist jetzt das Lächerliche? Was ist jetzt das Lächerliche daran? (Zurufe Laura Stellbrink, SPD) Wir fragen das auch ab. Bei uns müssen diejenigen unterschreiben, wenn sie sich zur Wahl stellen, ob sie beim Geheimdienst, bei der Staatssicherheit oder für andere gearbeitet haben oder arbeiten. (Gerald Eisenblätter, SPD: Und was passiert dann? – Zurufe CDU) So, und jetzt sage ich Ihnen etwas. (Zurufe CDU) – Hören Sie mir zu! (Zurufe Gerald Eisenblätter, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie zuhören, erlangen Sie Wissen. Derjenige, der meine Ausreise im Ort bearbeitet hat – – (Susan Leithoff, CDU: Wollen Sie nicht einfach mal auf die Frage antworten! –

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Heiko Gumprecht AfD

Hören Sie doch zu!) Ja, ich sage es Ihnen. (Zurufe Susan Leithoff, CDU, und Laura Stellbrink, SPD) – Sie hören ja nicht zu. (Zuruf SPD: Sie hören nicht zu!) – Sie hören nicht zu! Hören Sie einfach zu. Halten Sie einfach den Mund und hören Sie zu! Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir führen keine Zwiegespräche! Bitte beantworten Sie die Frage, dann läuft die Redezeit weiter.

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Mike Moncsek AfD

Der Mitarbeiter, der meine Ausreise bearbeitet hat und der mich persönlich betreut hat im Ort, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) der meine Wohnung abgenommen hat, als ich die Ausreise antrat, der ist auch bei uns in der Partei aufgenommen worden. Wissen Sie warum? Weil er sich reuevoll entschuldigt hat für das, was er getan hat. (Ah-Rufe – Zuruf CDU: Na dann!) So, und ich würde jeden Menschen, wenn er niemandem menschlich tiefgreifend geschadet hat – – Wenn man jemanden verraten oder ins Gefängnis gebracht hat, wie andere, dann gibt es kein Pardon, aber er hat das nicht getan. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit läuft weiter.

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Mike Moncsek AfD

Danke. – Also, ich hätte mir gewünscht, dass Sie die parteipolitischen Sachen hier rauslassen, aber das ist Ihnen nicht gelungen. (Martin Modschiedler, CDU: Das haben Sie doch auch gemacht!) Bei Ihnen tut es mir leid; Sie sind die Nachfolgepartei, und ich habe keinen Respekt und keine Achtung vor dieser Partei und auch nicht vor den Personen. So einfach ist das. (Albrecht Pallas, SPD: Das ist doch bigott! – Weitere Zurufe) Ich habe es erlebt. Ich weiß wenigstens, wovon ich rede. Sie wissen nicht einmal im Ansatz, was es bedeutet, wenn Sie im Betrieb, in der Familie abgehört werden, wenn Sie zwei Betreuer haben, die Sie jeden Tag verfolgen. Sie wissen nicht, wovon Sie reden, glauben Sie es mir. (Unruhe) Mir ist es scheißegal, glauben Sie mir. Aber ich weiß: Dass ich die Kommunisten überstanden habe, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Mike Moncsek AfD

– das macht mich stark. Deshalb bin ich heute Volkspolitiker und nichts anderes. So einfach ist das. Vielen Dank. (Beifall AfD – Unruhe) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Herr Abg. Moncsek für die AfD-Fraktion. Für die BSW-Fraktion folgt Herr Kollege Hentschel-Thöricht; bitte.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Dialog bisher ist es tatsächlich – – (Anhaltende Unruhe) Könnten Sie für etwas Ruhe sorgen, Frau Präsidentin? Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Bitte die Gespräche nach draußen verlegen. Wir hören jetzt dem Redner zu.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Nach dem bisher Gesagten fällt es mir tatsächlich schwer, einfach meine Rede zu halten. Aber eines vorab: Das Unrecht, das geschehen ist, darf weder vergessen noch relativiert werden. Menschen wurden aus politischen Gründen verfolgt, eingesperrt, beruflich benachteiligt, ihrer Chancen beraubt und durch staatliche Repressionen in ihrem gesamten weiteren Leben geprägt. Wer dieses Unrecht erlitten hat, verdient Anerkennung, Unterstützung und wo immer noch möglich Wiedergutmachung. Selbstverständlich müssen wir dafür sorgen, dass auch kommende Generationen wissen, was eine Diktatur bedeutet und welche Folgen es hat, wenn Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und politische Selbstbestimmung beseitigt werden. Aber gerade weil uns diese Aufgabe wichtig ist, müssen wir nach mittlerweile mehr als dreieinhalb Jahrzehnten deutscher Einheit auch eine andere Frage stellen dürfen: Brauchen wir diese Aufgabe dauerhaft, eine eigenständige Landesbeauftragte mit eigener Behördenstruktur? (Sophie Koch und Laura Stellbrink, SPD: Ja! Ja, brauchen wir!) Der vorliegende Tätigkeitsbericht gibt uns durchaus Anlass, darüber nachzudenken; denn die Landesbeauftragte beschreibt selbst, dass die Zahl der Rehabilitationsanträge langfristig zurückgeht. Im Bericht wird daraus ausdrücklich der Schluss gezogen, dass der Großteil der Verfolgten mittlerweile rehabilitiert ist. Das heißt nicht, dass es keine offenen Fälle mehr gibt, aber die entscheidende Frage lautet doch: Muss diese Beratung zwingend durch eine eigenständige Landesbehörde erfolgen oder können wir die konkrete Opferberatung dauerhaft dort verankern, wo entsprechende Fachkompetenz ohnehin vorhanden ist, und zugleich Gedenkstätten, Archive und Opferverbände unmittelbar stärken? Wenn wir uns anschauen, was die Landesbeauftragte heute alles macht, finden wir: Bürgerberatung, Bildungsarbeit, Veranstaltungen, Begleitung von Erinnerungsorten, Zusammenarbeit mit Archiven und Gedenkstätten, politische Lobbyarbeit und Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Dafür stehen sechs Personalstellen zur Verfügung. Vieles davon ist zweifellos sinnvoll. Aber sinnvoll bedeutet noch nicht automatisch, dass dafür eine eigene Behörde notwendig ist. Historisch-politische Bildung findet bereits an Schulen, in Gedenkstätten und durch andere Bildungsträger statt. Archive bewahren Quellen, Gedenkstätten vermitteln Geschichte unmittelbar an historischen Orten. Opferverbände vertreten die Interessen der Betroffenen. Rehabilitierungsentscheidungen treffen ohnehin Gerichte und zuständige Behörden. Sachsen verfügt inzwischen über eine gewachsene Gedenkstättenlandschaft. Der Bericht selbst nennt unter anderem den Lern- und Gedenkort Kaßberg und Hoheneck. Er beschreibt die intensive Zusammenarbeit der Landesbeauftragten mit diesen Einrichtungen. Deshalb sollten wir den Mut haben, nicht nur über mehr Personal und mehr Strukturen zu sprechen. Wir sollten auch fragen: Welche Strukturen brauchen wir heute tatsächlich noch? Im Ausschuss wurde bereits der Wunsch nach zwei zusätzlichen Stellen vorgetragen, eine für Bürgerberatung und eine für Bildungsarbeit. Gleichzeitig erfahren wir, dass die sächsischen Gedenkstätten selbst finanziell nicht ausreichend ausgestattet sind und dass – nach Aussage der Landesbeauftragten – keine einzige Gedenkstätte über eine vollständige Bildungsstelle verfügt. Genau hier müssen wir Prioritäten setzen. Ich halte es für sinnvoller, die Menschen und die Erinnerungsorte unmittelbar zu stärken, statt eine Behördenstruktur auf Dauer fortzuschreiben und womöglich noch weiter auszubauen. Das Geld gehört dorthin, wo Opfer konkrete Hilfe benötigen. Es gehört in die Beratung schwieriger Fälle. Es gehört in die Unterstützung von Menschen, die bis heute unter den Folgen politischer Verfolgung leiden, und es gehört in unsere Gedenkstätten und in die historische Bildungsarbeit vor Ort. Die Abschaffung einer eigenständigen Beauftragtenstelle bedeutet deshalb ausdrücklich nicht das Ende der SED-Aufarbeitung. Im Gegenteil, wir wollen die Aufgaben neu ordnen, Opferberatung erhalten, Gedenkstätten stärken, historische Bildung sichern und Doppelstrukturen hinterfragen. Aufarbeitung darf nicht zur Rechtfertigung von Institutionen um ihrer selbst willen werden. Eine Behörde ist kein Denkmal, und Erinnerungskultur bemisst sich nicht daran, wie viele Beauftragte, Geschäftsstellen oder Verwaltungseinheiten wir unterhalten. Sie bemisst sich daran, wie wir mit den Betroffenen umgehen, wie wir historische Orte erhalten und ob junge Menschen verstehen, was damals geschehen ist. Deshalb ist aus unserer Sicht der Zeitpunkt gekommen, offen über eine Neuordnung zu sprechen. Mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung braucht Sachsen keine institutionelle Ewigkeitsgarantie für jede Struktur, die nach 1990 geschaffen wurde. Die Aufgabe bleibt, aber die Struktur darf sich verändern. Deshalb halten wir eine eigenständige Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in ihrer heutigen Form inzwischen für entbehrlich. Die frei werdenden Mittel sollten gezielt der Opferberatung, den Gedenkstätten und der historischen Bildungsarbeit zugutekommen. Den Opfern sind wir Erinnerung und konkrete Hilfe schuldig, aber keiner Behörde deren ewigen Fortbestand. Vielen Dank. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Herr Abg. Hentschel-Thöricht sprach für die BSW-Fraktion. Für die SPD-Fraktion folgt Frau Abg. Koch; bitte schön.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe, ehrlich gesagt, nach der Ausschusssitzung eine deutlich sachlichere Debatte erwartet, vor allem eine Debatte, die dem Thema deutlich mehr angemessen wäre. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU) Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich für den Bericht und für die Arbeit der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Frau Dr. Nancy Aris, und ihrer gesamten Geschäftsstelle bedanken. Außerdem will ich gleich Herrn Hentschel-Thöricht und der BSW-Fraktion widersprechen. Ich sage ganz klar: Ja, wir brauchen eine Landesbeauftragte. Ja, wir brauchen sie und ihre Kolleginnen und Kollegen. Das ist kein Entwederoder zu Gedenkstätten. Beides ist unfassbar wichtig. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Als ich 2012 und 2013 meinen Freiwilligendienst in diesem Bereich absolvieren durfte, war es vor allem Neugierde, die mich angetrieben hat; denn auch dagegen muss ich widersprechen: Die DDR hat bei mir im Geschichtsunterricht so gut wie gar keine Zeit eingenommen. Ich bin froh, dass all die Arbeit mit Zeitzeugen, die Bücher, die Veranstaltungen mir diesen Teil der ostdeutschen Geschichte näher bringen konnten als vielleicht meine eigenen Eltern und Verwandten. Aufarbeitung ist vor allem dann erfolgreich, wenn sie die nächste Generation erreicht. Für junge Menschen, die nach 1990 geboren sind – so wie ich –, ist die DDR Geschichte. Wir kennen nicht den Alltag, wir kennen auch nicht Überwachung, Repressionen und fehlende Meinungsfreiheit aus eigener Erfahrung. Das heißt, es ist umso wichtiger, dass uns vermittelt wird, was diese Begriffe konkret für das Leben von Menschen bedeuten. Genau das leistet Frau Dr. Nancy Aris als Landesbeauftragte mit ihrem Bildungsteam. Besonders wichtig sind die schon genannten Zeitzeugengespräche. Schülerinnen und Schüler können so Menschen begegnen, die politische Haft erlebt haben, geflohen sind oder sich in der Opposition engagiert haben. So wird Geschichte greifbar, und nur so können wir verstehen, was das für die Gegenwart und die Zukunft bedeutet. Menschen wie ich, die nach 1990 geboren sind, können die DDR nicht aus eigener Erfahrung kennen. Ab er wir können zuhören, Fragen stellen und dadurch verstehen, was Menschen erlebt haben. Dass das möglich ist, auch dank Ihrer Arbeit, Frau Dr. Aris, dafür möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich bedanken. Vielen Dank, und machen Sie weiterhin so gute Arbeit. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Koch. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher; bitte schön.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Aris! Ich möchte die Redezeit nutzen, um Ihre wertvolle Arbeit für unser Land, für unseren Freistaat, für die Betroffenen und für die Bildungsarbeit zu würdigen. Wer jahrelang unter politischer Verfolgung gelitten hat, darf heute nicht darum kämpfen müssen, Anerkennung und Unterstützung zu bekommen. Der Freistaat trägt die Verantwortung dafür, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird: schnell, verlässlich und unbürokratisch. Ich bin Frau Dr. Aris und ihrem kleinen Team dankbar dafür, dass sie diese Unterstützung in der Beratung mit Empathie und Zugewandtheit zu den Menschen leisten und sich dafür engagieren. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung) Der 28. Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zeugt davon. Er dokumentiert Veranstaltungen, Publikationen sowie Beratungen zur Rehabilitierung und Entschädigung. Er macht sichtbar, dass die Folgen politischer Verfolgung für viele Menschen bis heute tiefe Einschnitte in ihren Lebenswegen hinterlassen haben. Die Aufarbeitung der SED-Diktatur ist keine rückwärtsgewandte Beschäftigung mit einer abgeschlossenen Vergangenheit. Sie ist eine Aufgabe für unsere Gegenwart. Gerade in Zeiten von Geschichtsrevisionismus, Umdeutung und Verharmlosung der SED-Diktatur müssen wir uns intensiv mit unserer Geschichte beschäftigen. Diktaturerfahrungen dürfen nicht bagatellisiert werden. Die Aufarbeitung leistet dazu einen aktiven Beitrag und schützt unsere Demokratie. Sachsen kommt eine besondere Verantwortung zu, weil hier bis heute die meisten Menschen leben, die politische Verfolgung in der DDR selbst erlebt haben. Hier befinden sich zahlreiche authentische Orte politischer Verfolgung – von Bautzen, Torgau und Hoheneck in Stollberg bis zum Kaßberg in Chemnitz –, an denen sich Geschichte erfahren lässt. Zwei Gedenkstätten wurden im Berichtszeitraum bzw. kurz danach eröffnet: der Kaßberg als zentrale Drehscheibe des Häftlingsfreikaufs in die Bundesrepublik. Bis 1989 wurden die meisten der insgesamt 33 000 Häftlinge über dieses Gefängnis freigekauft. Auf der anderen Seite steht die Gedenkstätte Hoheneck als zentrales Frauengefängnis der DDR. Rund 24 000 Frauen waren zwischen 1950 und 1989 inhaftiert, etwa 8 000 von ihnen aus politischen Gründen. Diese Zahlen sind nicht abstrakt. Hinter jeder Einzelnen steht ein Lebensweg. Sachsen hat eine vielfältige, gut arbeitende Gedenkstättenlandschaft. Gerade dabei leistet die Landesbeauftragte wichtige Netzwerkarbeit, ist vor Ort präsent und unterstützt Kooperationen. Die Landesbeauftragte setzt sich dafür ein, die Gedenkorte in Sachsen, die an kommunistisches Unrecht erinnern, weiter zu stärken und besser in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung zu verankern. Deshalb halte ich nichts davon, das eine gegen das andere auszuspielen. Im Gegenteil: Wir brauchen diese Vernetzung. Gedenkstätten sind Lernorte, die den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur verdeutlichen und auf Mechanismen der Entrechtung und Ausgrenzung hinweisen. Daher sind Gedenkstättenbesuche für Schülerinnen und Schüler unserer Fraktion wichtig. Für deren Förderung und Fortentwicklung sollten wir uns weiterhin einsetzen. Betroffene von SED-Unrecht haben ein Recht auf Rehabilitierung und Entschädigung. Der Beratungsbedarf ist 37 Jahre nach der friedlichen Revolution ungebrochen hoch. Das zeigt der Bericht, das zeigen Ihre Ausführungen. Menschen wenden sich an die Landesbeauftragte, weil sie als ehemalige Heimkinder oder Jugendwerkhofinsassen, als Betroffene von Zwangsadoption, als politische Häftlinge, als Opfer von Zersetzungsmaßnahmen und Zwangsaussiedlungen oder als Betroffene von Staatsdoping bis heute mit den Folgen des erlittenen Unrechts leben müssen. Hinter jeder Beratung steckt ein langes und zum Teil belastendes Gespräch. Ich glaube, viele von uns können sich kaum vorstellen, wie viel Empathie dafür erforderlich ist und wie viel Vertrauen ein solches Gespräch voraussetzt. Das zeigt die reine Anzahl im Bericht nicht. Diese Arbeit ist aber nicht hoch genug einzuschätzen. Der sächsische Härtefallfonds ist ein Instrument, das wichtige Unterstützung für Betroffene leistet, die durch andere Leistungen nicht ausreichend abgesichert sind. Die Mittel dafür reichen aber nicht aus; das wird im Bericht deutlich. Auch in diesem Jahr sind die 100 000 Euro längst ausgeschöpft, und Anträge müssen in die nächsten Jahre zurückgestellt werden. Betroffene können aus dem Fonds eine einmalige sachbezogene Finanzhilfe von bis zu 5 000 Euro beantragen. Gerade weil es im Moment so viele Anträge gibt, müssen wir darüber reden, wie der Freistaat nachsteuern und der Landtag die Mittel aufstocken kann; denn Menschen, die ein Leben lang unter den Folgen politischer Verfolgung leiden, dürfen nicht so lange auf Hilfe warten müssen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der Landesbeauftragten ist die Bildungsarbeit. Zeitzeugengespräche an Schulen und Projekte mit Jugendlichen machen Diktaturerfahrungen für zukünftige Generationen greifbar. Die Zahl wurde bereits genannt: Mehr als 130 Bildungsprojekte mit rund 2 700 jungen Menschen wurden im Berichtszeitraum durchgeführt. Dabei ist klar geworden: Die Bedarfe sind deutlich höher. Liebe Frau Dr. Aris, ich danke Ihnen und Ihrem gesamten Team im Namen der Fraktion BÜNDNISGRÜNE herzlich. Sie sind den Menschen mit Empathie zugewandt. Ihr Team ist klein, und dennoch leisten Sie Außerordentliches. Das verdient Anerkennung und Würdigung und nicht die Forderung, diese Behörde abzuschaffen. Seit dem Berichtszeitraum hat sich auch etwas verbessert. Ein wichtiger Schritt dazu ist die Novellierung der SEDUnrechtsbereinigungsgesetze, die im vergangenen Jahr erreicht wurde. Verbesserungen bei der Opferrente, bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden und bei den Hilfen für Zwangsausgesiedelte waren überfällig. Weiterhin müssen wir uns aber zum Beispiel für die Opfer von Zwangsdoping starkmachen, die bisher nicht unter die Rehabilitierungsgesetze fallen. Das gilt auch für die geschlossenen venerologischen Stationen, in denen insbesondere junge Frauen rechtsstaatswidrig festgehalten wurden und erniedrigende, zum Teil gewaltvolle gynäkologische Untersuchungen über sich ergehen lassen mussten. Dabei gibt es noch sehr viel Aufarbeitungsbedarf. Daher sollte die Arbeit der Landesbeauftragten langfristig gesichert sein: für die Betroffenen, für die Angehörigen, für die nächste Generation, für uns alle und für die demokratische Kultur in unserem Land. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten den Redebeitrag von Frau Kollegin Dr. Maicher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Als Nächstes ist die Fraktion Die Linke an der Reihe. Ich sehe Frau Kollegin NeuhausWartenberg. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Das Ende der DDR liegt fast 36 Jahre zurück. Sind das schon oder sind das erst 36 Jahre? Beide Sichtweisen sind verständlich. Welche man einnimmt, hängt von Generation und Biografie ab. Eindeutig ist dieser Blick nie. Die Erinnerung an das, was davor war und danach kam, war und bleibt für viele Menschen in Ostdeutschland ambivalent, in sich widersprüchlich und oft schmerzhaft, aus vielen Gründen. Jede Antwort darauf endet mit einem Fragezeichen. Ist das alles nicht mehr wichtig, oder kommt es gerade heute auf die wahrhaftige Aufarbeitung an? Auch darauf gibt es unterschiedliche Perspektiven. Aber welche wir einnehmen, ist in diesem Fall eine ganz bewusste Entscheidung. Wir als Linke treffen sie auch im Wissen um unsere eigene historische Verantwortung und um die Konsequenzen, die wir daraus gezogen haben. Zuvorderst steht der Bruch mit dem Prinzip einer Parteiherrschaft; denn so etwas wie eine „Wohlfühldiktatur“ kann es nicht geben. Es wurde Unrecht getan in der DDR und durch diejenigen, die diesen Staat in Besitz genommen hatten, mit Folgen bis in die Gegenwart, mit tiefen und schmerzhaften Spuren im Leben vieler Menschen in Ostdeutschland, mit Narben in der politischen Kultur von Land und Leuten. Nein, diese Geschichte lässt sich nicht abtun und abschließen. Billige Rechtfertigungs- und verspätete Rettungsversuche verlangt sie nicht. Erst recht wird sie nicht schöner, je endgültiger sie vorbei ist. Diese Geschichte bedarf kritischer Aufarbeitung. Heute sprechen wir über den bereits 28. Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Dieser Bericht zeigt anschaulich, was mit kritischer Aufarbeitung heute gemeint ist. Es geht um weit mehr als darum, alte Akten zu erschließen und immer wieder neu über Vergangenes zu sprechen. Es bedeutet konkret, Menschen zu beraten und zu unterstützen, Wege zur Rehabilitierung und Entschädigung zu öffnen, Erinnerungsorte zu schaffen und zu erhalten. Es bedeutet Forschung, Dokumentation und politische Bildung und es bedeutet, die Erfahrung von Menschen, die politische Verfolgung und staatliche Repression erlebt haben, für die Zukunft zu bewahren. Der vorliegende Bericht dokumentiert diese ganze Breite der Arbeit. Deshalb gebührt Frau Dr. Aris und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unser Dank. Sie leisten diese Arbeit mit großer Fachlichkeit, mit Engagement und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen. Besonders wichtig ist für uns die Beratung und Unterstützung der Menschen, die von politischem Unrecht betroffen waren. Der Bericht beschreibt, dass die Beratungsfälle komplexer werden und zugleich viele Betroffene aufgrund ihres zunehmenden Alters immer stärker auf Unterstützung angewiesen sind. Wichtig festzuhalten ist: Die Anerkennung politischer Verfolgung und ihre Auswirkung darf nicht am Verfahren scheitern. Das gilt besonders für die Anerkennung verfolgungsbedingter gesundheitlicher Schäden. Ende 2023 waren in Sachsen mehr als 6 600 Menschen Empfängerinnen und Empfänger der sogenannten Opferrente, aber lediglich 263 Menschen waren wegen gesundheitlicher Schädigung als versorgungsberechtigt anerkannt. Das sind nicht einmal 4 %. Ja, das sind unterschiedliche Rechtskreise und nicht jeder Empfänger einer Opferrente hat einen entsprechenden Gesundheitsschaden. Aber die Relation macht deutlich, weshalb die Landesbeauftragte auf Schwierigkeiten in der Anerkennungspraxis hinweist. Deshalb unterstützen wir das Anliegen, die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu vereinfachen, damit Betroffenen passgenauer geholfen werden kann. Auch der sächsische Härtefallfonds zeigt, dass Aufarbeitung ganz praktische soziale Konsequenzen hat. Die dafür bereitgestellten Mittel in Höhe von jährlich 100 000 Euro werden komplett ausgeschöpft. Dass Anträge wegen fehlender Mittel zurückgestellt werden mussten, spricht für sich. Der Fonds kann Menschen, die heute in Not sind, helfen. Wenn der Bericht zugleich deutlich macht, dass dieser Fonds, und so verstehe ich das, nicht ausreichend ausgestattet ist und seine Verwaltung ohne zusätzliche personelle Ressourcen geleistet werden muss, sollten wir auch diesen Hinweis ernst nehmen. Der Berichtszeitraum war zugleich durch wichtige Fortschritte in der Erinnerungslandschaft geprägt. Der Lernund Gedenkort Kaßberg-Gefängnis wurde eröffnet. In der Gedenkstätte Bautzner Straße entstand eine neue Dauerausstellung. Die Eröffnung der Gedenkstätte Hoheneck wurde vorbereitet und ist inzwischen erfolgt. An solchen Orten werden aus historischen Zahlen konkrete Lebensgeschichten. Dafür braucht es auch weiterhin die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die bereit sind, ihre oft schmerzhaften Erfahrungen zu teilen, auch und vor allem mit jungen Menschen. Die Generation, die aus eigenem Erleben berichtet, wird älter. Umso wichtiger wird die Aufgabe, ihre Erfahrungen zu dokumentieren und Formen zu finden, in denen sie auch dann weitergegeben werden können, wenn Zeitzeuginnen und Zeitzeugen nicht mehr selbst davon erzählen können. Gerade im Interesse der politischen Bildung müssen wir fragen, wie es künftig gelingt, Wissen zu vermitteln, Quellen zugänglich zu machen und Begegnungen zu ermöglichen. Deshalb unterstützen wir das Anliegen, Gedenkstätten und andere außerschulische Lernorte besser zugänglich zu machen und die Geschichte von der sowjetischen Besatzungszone und der DDR in der Ausbildung von Lehrkräften angemessen zu verankern. Das ist allemal besser, als die Geschichte leeren Ritualübungen oder nostalgischer Verklärung zu überlassen und damit dem politischen Missbrauch preiszugeben. An der Antwort auf die Frage, ob es auf die Aufarbeitung gerade heute ankommt, hängt mehr, als viele wahrhaben wollen. Es war am Ende der DDR eine bewusste Entscheidung – von nicht allen, aber vielen –, ein offenes Land mit freien Menschen zu fordern. Nichts anderes, nichts weniger. Es ist heute eine bewusste Entscheidung von nicht allen, aber von zu vielen, diesen Anspruch zu verraten. Wir sehen den Wunsch nach klaren Verhältnissen und dahinter die Sehnsucht nach einer starken Hand, die führt. Wir hören Leute „Freundschaft“ sagen und sie meinen damit ihren Entschluss, sich einer aggressiven Macht zu unterwerfen. Wir erkennen den Wunsch nach mehr Gemeinschaft, aber auch die Nullen, die unter sich sein wollen. Wir erleben wieder eine Bereitschaft, irgendwelche alten und auch nicht so alten Männer zu verehren. Auch das sind Zeugnisse der Gegenwart dafür, dass Aufarbeitung besser nicht abgeschlossen wird. Zu einer pluralen Aufarbeitung gehören Fragen, die wir an uns selbst richten müssen. Fragen über Fehler, über Verantwortung und darüber, wie wir zusammenleben wollen. Es geht immer noch und immer wieder um die Frage, ob wir das in einem offenen Land mit freien Menschen tun wollen oder eben nicht. Unsere Antwort als Linke darauf ist klar. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten den Beitrag von Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, Fraktion Die Linke. Jetzt hätte der Herr Kollege Berger die Gelegenheit. – Ich sehe ihn nicht. – Doch, da kommt er. Herr Kollege Berger hat nun die Gelegenheit zu sprechen. – Wird er nicht. Damit haben wir die erste Runde absolviert. Einige Fraktionen haben noch Redezeit. Gibt es den Bedarf für eine zweite Rederunde? (Sören Voigt, CDU: Nein!) Das kann ich nicht erkennen. Nun hat die Staatsregierung die Gelegenheit, zu uns zu sprechen. Ich sehe Frau Prof. Geiert zum Mikrofon schreiten. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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Prof. Constanze Geiert

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich kurz vorab, bevor ich in die Rede einsteige, etwas sagen, weil es mich tief erschüttert hat, wie ich soeben bei diesem Thema erleben musste, dass Abgeordnete dieses Parlaments herabgewürdigt und persönlich beleidigt wurden. Mir macht es tatsächlich Sorgen, welche Werte des menschlichen Umgangs wir hier vermitteln und wie wir miteinander umgehen. Diskurs ist zulässig. Politischer Streit ist zulässig. Es kann auch einmal in einem Parlament rauer zugehen, aber wenn es in persönliche Verunglimpfung übergeht, wie es gerade eben passiert ist, ist für mich eine Grenze überschritten. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Das, was geschehen ist, tut mir für die Abgeordneten, die es getroffen hat, aufrichtig leid. Aber nun zum eigentlichen Thema. Ich möchte der sächsischen Landesbeauftragten und damit Ihnen, Frau Dr. Aris, einen wirklich ganz großen Dank für die Unterstützungsangebote aussprechen, die Sie unterbreiten, für Ihr Engagement in der Erinnerungsarbeit und für die zahlreichen Erfahrungen und Denkanstöße, die Sie in Ihrem Bericht gesammelt haben. Ich teile sowohl Ihren Appell, die Erinnerungen an die Opfer des SED-Regimes stärker zu institutionalisieren, als auch Ihre Sorge, ob dieses Engagement auch wirklich die nächsten Generationen erreicht. Die letzte Ausgabe des Deutschland-Monitors aus dem Jahr 2025 belegt, dass die demokratiegefährdenden Einstellungen wieder leicht angestiegen sind. Die Aussage, Deutschland brauche eine einzige starke Partei, die den Willen des Volkes insgesamt verkörpert, findet in Ostdeutschland mehr Zustimmung als im Westen. Das Gleiche gilt für die Sehnsucht nach einer starken Führungspersönlichkeit und die prinzipielle Zustimmung zur Diktatur als Staatsform. Wir reden nicht von einer Mehrheit der Bevölkerung; die Antidemokraten machen immer noch einen sehr geringen Teil aus. Dennoch sollte es uns definitiv in Alarmbereitschaft versetzen, dass diktaturaffine Einstellungen – gerade hier in Ostdeutschland – anschlussfähig sind und besonders unter jungen Menschen Zustimmung finden. In dieser Situation wird es umso deutlicher, warum die Arbeit der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur so wichtig ist. Sie setzt sich durch ihre Erinnerungsarbeit mit Bildungsprojekten und ihr vielfältiges Engagement für die Opfer des SED-Regimes dafür ein, dass diese Diktatur weder romantisiert noch verharmlost wird. Die Geschichtsvergessenheit begegnet auch uns in unserer täglichen Arbeit. Als Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung sind wir viel im Freistaat Sachsen unterwegs. Mit unseren Projekten gehen wir zum Beispiel in Bürgerforen, in Kirchgemeinden oder an Schulen und geben regelmäßig Auskunft über die Demokratie und die Arbeit des Rechtsstaats. Ich glaube, ich spreche für alle Mitglieder der Staatsregierung, wenn ich sage, dass wir Fragen sehr gern beantworten und dass es uns wichtig ist, Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken und uns ebenso sachlicher Kritik zu stellen. Eine Demokratie zeichnet sich nämlich genau dadurch aus, dass diese Kritik jederzeit vorgebracht werden darf, dass darüber diskutiert werden kann, was in der Demokratie, wie sie umgesetzt und wie sie gelebt wird, verbessert werden kann, und dass – ich betone es ganz bewusst – gemeinsam Lösungen ersonnen werden. Umso schmerzhafter ist es jedoch, wenn dabei populistische und geschichtsvergessene Vorwürfe ins Wort gehoben werden. An dieser Stelle lässt sich leider beobachten, wie das Gift der Populisten aufgeht, die das Vertrauen in die demokratischen Institutionen untergraben und andere zielgerichtet diskreditieren. Dagegenzuhalten erfordert ein klares Bewusstsein für die Gefahren unserer Gegenwart und über dieses Bewusstsein verfügt nur, wer sich auch mit der Vergangenheit befasst. Wenn völkische Ideologien wieder salonfähig werden, die Unabhängigkeit unserer Gerichte angezweifelt und die Arbeit der Presse verunglimpft wird, dann bedeutet das, es sind rote Linien überschritten. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Denn diese Diskursverschiebungen stehen für eine Missachtung demokratischer Prozesse, für fehlendes Geschichtsbewusstsein sowie fehlenden Respekt vor den Opfern der SED-Diktatur. Was infolge der friedlichen Revolution erkämpft wurde, gilt es heute mit aller Kraft zu verteidigen, gegen autoritäre Tendenzen und extremistische Provokationen, egal ob von links oder rechts. Das erfordert eine engagierte und gründliche Erinnerungsarbeit, die die Schulen genauso erreichen muss wie die Mitte unserer Gesellschaft. (Vereinzelt Beifall CDU) Es erfordert einen würdigen und empathischen Umgang mit den Opfern des SED-Regimes. Auch der Freistaat Sachsen ist an dieser Stelle gefordert, seinen Beitrag zu leisten und zum Beispiel die Zahlungsverpflichtungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu erfüllen. Auf die Höhe dieser Mittel wirkt sich die Reform des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes aus, für die Sie sich, liebe Frau Dr. Aris, eingesetzt haben. Dank Ihrer beherzten Fürsprache ist die SED-Opferrente dynamisiert worden. Die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden funktioniert nun sehr viel einfacher. Zudem ist die Gewährung der Opferrente nicht länger an die persönliche Bedürftigkeit geknüpft. Dank dieser gewichtigen Reformen erhalten Menschen, die seit vielen Jahren um die Anerkennung ihrer Lebensleistung streiten, eine angemessene Unterstützung. Diese Menschen haben viel dazu beigetragen, dass im Freistaat demokratische und rechtsstaatliche Strukturen entstehen konnten. Es ist an uns, diese Errungenschaften ins Bewusstsein zu rufen, sie zu bewahren und sie zu stärken. Der Unrechtsstaat, in dem sich die Verbrechen des SEDRegimes zugetragen haben, mag Geschichte sein. Es verbietet sich aber, an dieser Stelle einen Schlussstrich zu ziehen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Aufarbeitung bedeutet, sich aktiv mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, sodass die Geschichte präsent und greifbar bleibt. Ich danke der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie – richten Sie das bitte aus – Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass Sie dieses Anliegen fördern. Sie leisten damit einen unschätzbaren Dienst für die Demokratie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Vielen Dank. Das war für die Staatsregierung Frau Prof. Geiert. Vielen Dank auch für Ihre mahnenden Worte für die Demokratie, die dieser Debatte sehr gutgetan haben. – Gibt es weitere Wortmeldungen, meine Damen und Herren? – Das kann ich nicht erkennen. Nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/8315 ab. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Es wurden keine mündlichen Anfragen eingereicht. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin festgelegt. Die Einladung und Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. 8/8318 sen. (Schluss der Sitzung: 21:23 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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