landtag.sachsen.de ↗

Lutz Richter

BSW 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zum Hauptantrag, zum Änderungsantrag des BSW und zu den anderen Änderungsanträgen in einer Rede. Wenn wir heute über das Kleingartenwesen in Sachsen sprechen, dann sprechen wir über weit mehr als nur ein Freizeitvergnügen. Wir sprechen über ein Stück – das ist schon gesagt worden – gelebte sächsische und ostdeutsche Kulturgeschichte. Über Generationen hinweg waren und sind Kleingärten Orte der Selbstversorgung, der Erholung und der Gemeinschaft, in denen Nachbarn einander helfen, in denen Wissen von Generation zu Generation weitergegeben wird und in denen Menschen Verantwortung für ein Stück Natur und ihre Gemeinschaft übernehmen. Diese Tradition lebt. Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. zählt heute rund 180 000 Kleingärtner in mehr als 340 Vereinen. Sachsen ist und bleibt ein Kleingartenland. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich der Landtag mit der Zukunft des Kleingartenwesens beschäftigt. Der Antrag von CDU und SPD enthält eine ganze Reihe richtiger Fragen. Wie gehen wir mit dem Leerstand um? Wie unterstützen wir das Ehrenamt und den Nachwuchs? Wie sichern wir Kleingärten in unseren Städten und Gemeinden? Wie können wir bestehende Fördermöglichkeiten bei den Vereinen ankommen lassen? Gerade beim letzten Punkt reicht uns der ursprüngliche Antrag noch nicht ganz. Deswegen haben wir als BSW-Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt. Unser Ansatz ist ziemlich einfach: Bevor wir immer neue Programme, Fonds und Fördertöpfe erfinden, sollten wir zunächst dafür sorgen, dass die vorhandenen funktionieren. Es gibt Förderprogramme des Freistaates, doch komplizierte Antragsverfahren und Zugangshürden können dazu führen, dass sie von den Kleingartenvereinen nicht oder nicht ausreichend genutzt werden können. Deshalb wollen wir prüfen lassen, wie bestehende Programme – ausdrücklich auch die Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“ sowie Programme zur Klimaanpassung und Biodiversität für Kleingartenvereine – einfacher zugänglich gemacht werden und bestehende Förderhindernisse beseitigt werden können. Mir ist dabei ein Punkt besonders wichtig. Wir verlangen nicht reflexartig nach einem neuen Förderprogramm und zunächst auch nicht nach neuen zusätzlichen Haushaltsmitteln. Wir wollen zuerst wissen, was wir bereits haben. Warum kommt es teilweise nicht an? Was müssen wir ändern, damit es ankommt? Das ist aus unserer Sicht der vernünftige und richtige Weg. (Beifall Rick Ulbricht, CDU) Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und werden anschließend dem so geänderten Hauptantrag zustimmen. Zu den anderen Änderungsanträgen. Die Fraktion Die Linke möchte ein neues Förderprogramm für den Rückbau auflegen und dauerhaft aus dem Landeshaushalt finanzieren. Das Problem, worauf sie hinweist, ist durchaus real. Leerstehende Parzellen und hohe Rückbaukosten können Vereine erheblich belasten. Die Fraktion Die Linke nennt selbst einen Rückbaubedarf von knapp 18 000 verlassenen Gärten und Kosten von derzeit rund 7 000 Euro pro Parzelle. Aber genau deshalb wollen wir zunächst die vorhandenen Fördermöglichkeiten auf ihre tatsächliche Nutzbarkeit hin untersuchen und Zugangshürden beseitigen. Ein neues, dauerhaft finanziertes Landesprogramm festzuschreiben, bevor diese Prüfung erfolgt ist, halten wir für verfrüht. Auch den zweiten Änderungsantrag der Linken lehnen wir ab. Ein Landesbeirat kann durchaus sinnvoll sein. Genau deshalb enthält der Hauptantrag bereits den Auftrag zu prüfen, ob ein eigener Landesbeirat eingerichtet oder das Kleingartenwesen in einem bestehenden Beirat stärker vertreten werden kann. Die Linke überspringt jedoch diesen Punkt und legt bereits heute Zusammensetzung, organisatorische, personelle und finanzielle Ausstattung sowie weitreichende Beteiligungs- und Anhörungsrechte eines neuen Gremiums fest. Wir sagen: Erst prüfen, welche Strukturen gebraucht werden, und dann entscheiden. Meine Damen und Herren! Bei den Änderungsanträgen der Fraktionen AfD und GRÜNE muss ich zunächst etwas zum parlamentarischen Verfahren sagen. Beide Änderungsanträge wurden erst am 16.09.2026 eingereicht. Kollege Ulbricht hat schon darauf hingewiesen, dass es anscheinend doch ein drängendes Thema ist. So kann man sich das nur erklären. Beide Änderungsanträge haben aber auch umfangreiche finanzielle, rechtliche und teilweise weitreichende strukturelle Folgen und sollten in vernünftiger Weise vorher vom Parlament geprüft werden können. Inhaltlich beantragt die AfD-Fraktion einen einmaligen Zuschuss von insgesamt 1,3 Millionen Euro aus dem Klimafonds, verteilt mit jeweils 100 000 Euro auf die zehn Landkreise und die drei kreisfreien Städte. Wenn einem das wichtig ist, dann macht man das nicht einen Tag vorher, so wie es jetzt hier vorgetragen wird. Offensichtlich ist Ihnen das Thema wichtig. Dann wäre es doch angemessen, einen eigenen Antrag zu schreiben oder dies mit etwas Vorlauf zu machen. Das ist eine Gießkanne, die für die Kleingärtner aus unserer Sicht nicht besonders hilfreich erscheint. Auch hierbei gilt: Das zugrundeliegende Problem erkennen wir ausdrücklich an, aber die pauschale Verteilung von jeweils 100 000 Euro berücksichtigt weder die unterschiedliche Zahl der Anlagen noch die unterschiedlichen Rückbau- und Sanierungsbedarfe vor Ort. Gerade wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden, sollte Förderung am tatsächlichen Bedarf ansetzen. Deshalb lehnen wir diesen Änderungsantrag ab. Dann haben wir den Änderungsantrag der GRÜNEN, der gleich ein ganzes Paket umfasst: einen Abwasserfonds, einen digitalen Rechtsberatungsfonds, einen eigenen Landesbeirat, ein landesweites Plastikvermeidungskonzept, Änderung bei Baumhöhen, eine Bundesratsinitiative usw. usf. Über einzelne Punkte kann und sollte man diskutieren, das ist nicht die Frage. Sie sind aber im Grunde dabei, einen eigenständigen Antrag vorzulegen, und das wäre sogar sinnvoll. Dazu würde sich eine Anhörung lohnen. Ein solches Paket unmittelbar vor der Beratung als Änderungsantrag vorzulegen, wird aus meiner Sicht der Tragweite dieser einzelnen Fragen nicht gerecht. Ich bin mir sicher, dass Sie das selbst wissen. Ein Abwasserfonds verdient eine finanzielle Prüfung bzw. Änderungen an den Rahmenbedingungen der kleingärtnerischen Nutzung und Beteiligung der Verbände. Auch neue Förderinstrumente gehören sauber auf die Notwendigkeit ihrer Folgekosten geprüft. Deshalb lehnen wir auch diesen Änderungsantrag ab. Meine Damen und Herren! Wir sollten bei all diesen Detailfragen nicht aus den Augen verlieren, dass die Kleingärten keine Erfindung irgendeines Ministeriums und auch kein ökologisches Modellprojekt sind. Es ist eine gewachsene Alltagskultur. Gerade in Sachsen und in Ostdeutschland gehört die Gartenlaube für viele Menschen zur eigenen Biografie: der Garten der Eltern, der Großeltern, selbst gezogenes Obst und Gemüse, das gemeinsame Arbeiten am Wochenende, das Gespräch über den Gartenzaun und eben ein Vereinsleben, das ohne unzählige Stunden ehrenamtliche Arbeit – das ist hier schon mehrfach gesagt worden –, überhaupt nicht existieren würde. Diese Kultur verdient vernünftige Rahmenbedingungen. Manchmal bedeutet gute Politik eben nicht, den nächsten Fonds, das nächste Programm, das nächste große Gremium zu schaffen; manchmal bedeutet gute Politik einfach das Vorhandene endlich so zu gestalten, dass es dort ankommt, wo es ankommen soll. Genau das ist der Ansatz unseres Änderungsantrages: Förderhindernisse abbauen, Verfahren vereinfachen und den Vereinen ganz konkret helfen. Gleichzeitig gilt es – und das ist das Wichtigste –, das zu bewahren, was Generationen vor uns aufgebaut haben. Stimmen Sie deshalb dem Änderungsantrag der BSWFraktion zu, danach dem Hauptantrag und dann wird es vernünftig. Nächste Schritte kommen danach. Herzlichen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Richter. Als Nächstes spricht für die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion Herr Abg. Günther.

Alle Reden von Lutz Richter Protokoll ↗