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Ingo Flemming

CDU 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Nein. – Wir machen keine Schnellschüsse wie Sie, obwohl Eile geboten ist. Rechtssicher müssen die Lösungen schon sein. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Gestern hatte Kollege Heinz an dieser Stelle bereits angekündigt, dass die Koalition derzeit passende Lösungen dafür entwickelt, wie das Flächenziel in Höhe von 1,3 % planungstechnisch pünktlich erreicht werden kann und nicht durch ungeordneten Windkraftausbau behindert wird. Zunächst möchten wir, dass die Planungsverbände erst einmal in Ruhe ihre Arbeit machen. Deren Arbeit – die Erstellung der Windpläne – darf nicht gefährdet oder behindert werden. Fakt ist Folgendes: Wenn eine Regierung keinen gültigen Regionalplan mit ausgewiesenen Windflächen hat, tritt nach dem 31. Dezember 2027 der ungeordnete Ausbau, die sogenannte Superprivilegierung, ein. Windräder könnten somit theoretisch an fast jedem Ort gebaut werden kann, sofern keine harten Kriterien wie Mindestabstände zu Häusern oder Naturschutzgebiete dagegensprechen. (Jörg Dornau, AfD: EEG abschaffen!) Dies regelt das Baugesetzbuch auf Bundesebene. Dieser Zustand nach Dezember 2027 muss verhindert werden. Jetzt aber besteht schon die Gefahr des ungeregelten Ausbaus. Das ist in zwei der vier Gebiete der regionalen Planungsverbände der Fall, nämlich dort, wo es aus verschiedenen Gründen – ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen – keine aktuell gültigen Windpläne gibt. Der derzeit in der Unterschriftensammlung befindliche Volksantrag zeigt die Sorgen und Befürchtungen der Menschen in diesen Regionen, dass dort ein ungeregelter Ausbau stattfinden könnte. Das haben wir erkannt, darauf reagieren wir. Ihr Antrag sowie der Ansatz in der gesetzlichen Regelung des Volksantrages laufen allerdings in die Leere, weil sie nicht rechtssicher sind. Beide sind es nicht. Ich möchte das auch begründen. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass es eine Weisung der Staatsregierung an die unteren Genehmigungsbehörden geben soll. Das ist ganz eindeutig eine Zuweisung einer systemwidrigen Zuständigkeit. Ich bitte Sie, sich einmal Folgendes zu gegenwärtigen: Wenn die Staatsregierung die unteren Immissionsschutzbehörden – das sind die Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte – anweist, dann möchte ich hören, wie Sie das mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und Sächsischen Landkreistag diskutieren. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Das ist eine systemwidrige Zuständigkeit. Der zweite Grund, warum Ihr Antrag nicht rechtssicher ist, ist folgender: Die Immissionsschutzbehörden sind überhaupt nicht für die Raumordnung zuständig. Für die Raumordnung ist die Raumordnungsbehörde zuständig, das ist die Landesdirektion. (Thomas Thumm, AfD: Richtig!) Diese wird hier überhaupt nicht adressiert. Sie wird in Ihrem Antrag nicht einmal erwähnt. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Die Landesdirektion ist zuständig und ist, wie gesagt, in Ihrem Antrag noch nicht einmal Verfahrensbeteiligter. Sie begründen das damit – das haben Sie heute in dem schnell nachgeschossenen Änderungsantrag noch hinzugefügt –, dass Vorhaben, sofern sie die Erfordernisse der Raumordnung unmöglich machen, nicht genehmigt werden dürfen. Erfordernis der Raumordnung: Das ist eine überdehnte Aussage darüber, was die Restriktionsmöglichkeit des Raumordnungsgesetzes überhaupt erlaubt. Das Raumordnungsgesetz erlaubt nur einzugreifen, wenn sie in Aufstellung befindliche Ziele gefährdet sieht. Der Begriff, den Sie verwenden, „Erfordernis der Raumordnung“, ist viel weiter gefasst. Es könnte aus vielen weiteren Gründen, als es in der Gesetzgebung vorgegeben ist, die Windkraftgenehmigung untersagt werden. Das führt zu einer Rechtsunsicherheit. Das ist ein nicht ausgereifter Schnellschuss. Was wir dem entgegensetzen, teile ich in einer zweiten Rederunde mit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Flemming. Als Nächstes spricht für die BSW-Fraktion Herr Recke. (Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon. – Zurufe aus dem Saal) Herr Berger, Sie haben eine Kurzintervention an Mikrofon 5.

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