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Ingo Flemming

CDU 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Thumm, Sie bringen die Dinge wieder einmal durcheinander. Können Sie sich nicht einmal kundig machen? Die Staatsregierung ist nicht die anweisende Behörde gegenüber den unteren Immissionsschutzbehörden, so leid ihr die Landkreise vielleicht tun, die dann selbst Entscheidungen in ihren Immissionsschutzbehörden treffen müssen. Das kann jetzt aber nicht der Grund sein, hier irgendetwas systemwidrig umzusetzen. Auch die Beschlüsse der Kreistage, zum Beispiel die des Kreises Mittelsachsen, entsprechen überhaupt nicht dem, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben. Die waren nämlich einigermaßen sicher, zumindest auf dem Weg dahin. Wir werden das in unseren gesetzlichen Regelungen aufgreifen. Ich bleibe dabei: Ihr Antrag – ich habe es in der ersten Rederunde erläutert – ist ein Schnellschuss. Die Koalition arbeitet derzeit intensiv an einem Gesamtpaket und nicht an einer Einzelmaßnahme, damit das kein Schnellschuss ist. (Heiko Gumprecht, AfD: Dann halten Sie sich ran! So viel Zeit haben Sie nicht mehr!) Das werden gesetzliche und untergesetzliche Maßnahmen oder auch Initiativen in Richtung Berlin sein, die dann aber nicht, wie Ihr Antrag, ins Leere laufen. Das Problem bei den gesetzlichen Regelungen ist natürlich das Gleiche wie bei einem Volksantrag. Wenn wir uns einmal die Durchlaufzeiten vor Augen führen, (Zuruf Thomas Thumm, AfD) die ein Gesetzentwurf im Landtag hat – – Das wäre bei einem Volksantrag der Fall, wenn er die entsprechende Anzahl an Unterschriften hat und der Antrag vom Landtagspräsidenten zugelassen wird, dann wäre das ein ähnlicher Zeitstrahl. Wir landen dann weit in der Mitte des nächsten Jahres. Das heißt, bis Ende 2027 ist dann ohnehin nicht mehr viel Luft. (Sebastian Wippel, AfD: Ihre gesetzlichen Regelungen gehen dann viel schneller oder was?) Deshalb wird es kurzfristig eine untergesetzliche Regelung geben, die den zuständigen regionalen Planungsverbänden die Möglichkeit gibt, Einzelmaßnahmen, die gegen die Ziele der Raumordnungsentwicklung verstoßen, zu untersagen. Das ist der präzise Weg, den man gehen muss. Es ist natürlich auch wichtig, mit der Raumordnungsbehörde im Sinne der Landesdirektion Einvernehmen zu erzielen. Diese Ergebnisse werden bald spürbar sein. Deshalb sind wir es als Koalition, die damit den ungeregelten Ausbau der Windenergie in Sachsen unterbindet. Wir wollen den kontrollierten Ausbau der Windenergie – das will ich ganz deutlich sagen –, ihn in feste Bahnen lenken, anstatt willkürlich überall in der Landschaft Anlagen entstehen zu lassen. Meine Damen und Herren! Ganz wichtig für uns als CDUFraktion ist es dabei, eine rechtssichere – ich wiederhole mich – Lösung zu finden. Klagen gegen solche Anweisungen, wie sie in Ihrem Antrag vorgesehen sind, sind vorprogrammiert. Für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gelten hohe Hürden, verbindliche und gesetzliche Regelungen sowie Fristen innerhalb derer die zuständigen Behörden über die Anträge zu entscheiden haben. Eine nicht rechtssichere Bearbeitung oder die Verzögerung der Verfahren würde erhebliche rechtliche Risiken begründen. Insbesondere wäre damit zu rechnen, dass die Antragsteller gerichtliche Schritte einleiten und Untätigkeitsklagen gegen die Genehmigungsbehörden einbringen. Das würde am Ende zu Schadensersatzansprüchen führen und den kreisfreien Städten und Landkreisen auch noch finanziellen Schaden zufügen. Zudem müssen weitere Konflikte mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vermieden werden. Deshalb dürfen Verfahren nicht untersagt werden, für die bereits ein vollständiger Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt wurde. Dies ist nötig, da eine sächsische Regelung – wie auch immer diese aussehen würde – wiederum gegen Bundesrecht verstoßen würde, was die Nichtigkeit einer solchen Regelung zur Folge hätte. Schließlich sind auch die Windenergievorhaben ausgenommen, die in einem bereits vorgesehenen Vorranggebiet für Windräder errichtet werden sollen. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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