Ingo Flemming
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Thumm, wir müssen einmal ein paar Dinge vom Kopf auf die Füße stellen. Sie sagten, dass der Volksantrag Ihren Antrag begleite. Ich würde das eher umgekehrt formulieren: Sie hetzen mit Ihrem Antrag den Intentionen des Volksantrages hinterher. Das würde ich so feststellen wollen. (Zuruf AfD) Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert einen Genehmigungsstopp für Windenergiemaßnahmen im Freistaat Sachsen, wenn diese die Erfordernisse der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Hierzu soll die Staatsregierung die unteren Genehmigungsbehörden anweisen; ich komme darauf gleich noch einmal zu sprechen. Das soll bis zum Inkrafttreten der Windpläne in den zu erwartenden Eignungsgebieten bis spätestens zum 31. Dezember 2027 gelten. Damit werde sichergestellt, so die AfD, dass der Ausbau der Windkraft in Sachsen im Einklang mit den Zielen der Raumordnung erfolgen kann und zugleich das bundesrechtlich vorgegebene Flächenziel erreicht wird. Deshalb wird die Staatsregierung aufgefordert – das ist der zweite Punkt Ihres Antrags –, sich der Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns anzuschließen, die eine Änderung des Baugesetzbuches verfolgt. Der Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, die Endprivilegierung von Windenergieanlagen außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten nicht wie bisher erst bei Erfüllung der Flächenvergaben des Windflächenbedarfsgesetzes eintreten zu lassen, sondern vorzuziehen. – So weit zum Inhalt. Interessant ist, dass die AfD mit dem Antrag den Eindruck erweckt, sie möchte einen geordneten Windkraftausbau. So ist es zu mindestens zu verstehen, wenn man den Antrag so liest, wie er da liegt. Was die AfD wirklich möchte, hat sie in vielen Debatten gezeigt, zuletzt gestern parallel zur Regierungserklärung: Sie möchte gar keinen Windkraftausbau. Das war, Herr Thumm, auch Ihr einleitender Satz in Ihrer Rede: Sie möchten den Windkraftausbau stoppen. Die AfD möchte gar keinen Windkraftausbau. Sie möchte Atom- und Kohlekraftwerke dauerhaft weiter betreiben und den Ausbau der Windkraft beenden. Das muss klar festgestellt und auch gesagt werden. Eine solche SchwarzWeiß-Lösung wird die Energieversorgung in Deutschland für die Zukunft nicht absichern. Die AfD hat ebenfalls nicht recht, wenn sie beispielsweise immer wieder behauptet, dass die Welt wegen des Ausbaus der Windkraft in Deutschland über uns lache und den Kopf schüttele. Nur einmal zum Vergleich: In Deutschland gibt es 73 000 Megawattstunden installierte Leistung. In den USA, die zugegebener Maßen größer sind, gibt es aber immerhin 154 000 Megawattstunden installierte Leistung. (Mike Moncsek, AfD: Das ist kleiner als Deutschland!) In China gibt es inzwischen 521 000 Megawattstunden ausgebauter Leistung. Dort brummt offensichtlich das Geschäft. Es lacht, glaube ich, niemand über den Ausbau der Windenergie. Wir brauchen den Windkraftausbau – ich sage das ganz deutlich –, aber natürlich klar geregelt. Ich komme noch darauf zurück. (Zuruf Mike Moncsek, AfD) Nehmen wir einmal an, dass Ihr Antrag ernst gemeint ist. Man muss diesem dann entgegenhalten, dass § 12 Raumordnungsgesetz – auch das hat der Vorredner schon erwähnt – bereits heute eine entsprechende Erlaubnis zur raumordnerischen Untersagung vorsieht. Aus unserer Sicht ist deshalb keine weitere bundesrechtliche Änderung und damit auch keine Zustimmung zu dieser Bundesratsinitiative notwendig; das ist Punkt 2 Ihres Antrags. Diese Initiative ist – das sollten Sie eigentlich wissen – seit dem Herbst 2025 auf Eis gelegt worden. Sie möchten das Land drängen, einer Initiative beizutreten, die im Moment nicht mehr auf der Tagesordnung steht. In § 12 Raumordnungsgesetz heißt es wie folgt: Die Raumordnungsbehörde kann raumbedeutsame Planungen – das ist der Paragraf, den ich angesprochen hatte – und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber denen in § 4 genannten öffentlichen Stellen befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder Maßnahmen die Verwirklichung der vorgegebenen Ziele – darauf komme ich gleich noch zu sprechen – der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. – So viel zu diesen Festlegungen. Für Sachsen kann die Landesdirektion bereits jetzt die Planung zur Errichtung von Windkraftanlagen vorerst stoppen, wenn sie der laufenden Windkraftplanung entgegenstehen und diese Planungen erschweren. (Thomas Thumm, AfD: Und jetzt die Quizfrage: Warum passiert das nicht?) In der Praxis wird dieses Instrument durch die Raumordnungsbehörden allerdings nicht so umgesetzt, wie wir uns das vorstellen. Das gibt Anlass zum Handeln. Das hat die Koalition erkannt, um den ungeregelten Ausbau der Windenergie zu verhindern. Meine Damen und Herren! Wir machen aber keine Schnellschüsse. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Lassen Sie Zwischenfrage zu?
