Rick Ulbricht
Zum Ende dieses Plenartages wird es noch einmal heiß. Auch wenn die Zeit fortgeschritten ist und ich mich deutlich kürzer als geplant halten möchte, will ich wenige Worte sagen, da das Thema wichtig ist. Wir haben diesen Sommer erneut extreme Hitzewellen erlebt, die über mehrere Tage, teils Wochen anhielten. Tropische Nächte, in denen die Temperaturen nicht unter 20°C gefallen sind und die daher keine Abkühlung von den heißen Tagen gebracht haben. Kurz gesagt: Die Hitze in Deutschland nimmt zu, genauso wie die negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung, unsere Wirtschaft und unsere Umwelt. Die Veränderungen des globalen Klimas haben nun konkrete Auswirkungen auf unser tägliches Leben. In Folge der extremen Temperaturen verzeichnen wir leider auch steigende Todeszahlen. Diese Tatsache verpflichtet uns zu handeln, und das machen wir. Derzeit erarbeitet die Staatsregierung ressortübergreifend eine sächsische Klimaanpassungsstrategie – Klimaauswirkungen durch extreme Hitze sind dabei ausdrücklich berücksichtigt und sollen mit gezielten Maßnahmen untersetzt werden. In Ihrem Antrag fordern Sie einen Hitzeaktionsplan. Fakt ist: Das Sozialministerium hat bereits seit Jahren Handlungsempfehlungen zu gesundheitsbezogenem Hitzeschutz ausgegeben. Wenn Sie diese Empfehlungen einmal mit den Hitzeaktionsplänen anderer Bundesländer vergleichen, werden sie schnell sehen, dass es hier nur geringe Unterschiede gibt. Die Klimaanpassungsstrategie wird diese voraussichtlich weiter ausführen und ergänzen. Sie fordern außerdem ein umfassendes Informationssystem. Neben der Frage der Umsetzung und auch der Finanzierung muss man feststellen, dass wir bereits umfassende Warnsysteme haben. Genannt sei hier beispielsweise die NINA-Warnapp, die auch vor extremer Hitze warnt. Man müsste bei einem solchen Informationssystem, wie Sie es fordern, sehen, dass dieses auch wirklich einen echten Mehrwert hat, der diesen Aufwand und die Finanzierung rechtfertigt. Besser geht natürlich immer, aber die aufgeworfenen Fragen bleiben. Auch die Frage nach weiteren Fördermitteln ist berechtigt, es stellt sich aber auch hier die Frage, wie wir es finanzieren wollen. Abgesehen davon verfügen wir bereits über Möglichkeiten der Förderung. Schon heute unterstützt die sächsische Regierung die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Rahmen der EUFörderrichtlinie Energie und Klima. Mittel fließen beispielsweise in die Stadtklimaanalyse von Leipzig, aber Es liegt ein Antrag vor zur Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, damit er im Konsultationsverfahren beraten werden kann. Wer gibt dem Ganzen seine Zustimmung? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann verfahren wir genau so. Der Antrag ist überwiesen und dieser Tagesordnungspunkt damit beendet. zu Protokoll beispielsweise auch in die Begrünung und Verschattung von Kitas. Gefördert werden kann zudem die Begrünung von Dächern oder andere Maßnahmen zur natürlichen Kühlung, die Einrichtung von Trinkbrunnen und schattenspendenden Bereichen für Schulhöfe und Spielplätze bei Hitze. Auch Pflegeeinrichtungen können von dieser Förderung profitieren. Sie können beispielsweise Anträge für die Förderung von baulichem Hitzeschutz stellen. Weitere Fördermittel stellt der Freistaat Sachsen außerdem über die Förderrichtlinie „Stadtgrün“ zur Verfügung. Festzuhalten ist: Klimaanpassung liegt vor allem auf der Ebene der Kommunen, denn dort müssen sie letztlich ganz direkt wirken. Gleichzeitig wollen wir als Freistaat Sachsen zu unserer Verantwortung stehen und Kommunen und Landkreise bei dieser wichtigen Aufgabe eben nicht allein lassen, wie man an den bisherigen Förderungen auch sieht. Daher stimmen wir der Übersendung des Antrags in den zuständigen Ausschuss gern zu, um dort über die aktuellen Herausforderungen und potenzielle Lösungsmöglichkeiten für den Hitzeschutz zu sprechen. Wir nehmen das Thema ernst und werden daher zusammen mit den Betroffenen erörtern, welche Maßnahmen es zu treffen gilt.
