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Stefan Hartmann

Die Linke 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag von CDU und SPD zur Situation des Kleingartenwesens in Sachsen, und es ist richtig, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Der Antrag benennt viele Probleme, die seit Jahren bekannt sind: demografischer Wandel, Leerstände, fehlender Nachwuchs für die Vereinsarbeit, Fragen des Rückbaus und der Finanzierung sowie die zukünftige Entwicklung der Kleingartenanlagen. Genau hierin liegt leider auch die Schwäche des Antrags. Die Probleme werden beschrieben, doch bei den konkreten Konsequenzen bleibt die Koalition zurückhaltend. Es soll geprüft, bewertet, berichtet werden – aber die Kleingartenverbände brauchen mehr als Prüfaufträge. In Sachsen engagieren sich rund 180 000 Menschen ehrenamtlich im Kleingartenwesen. Kleingärten sind weit mehr als private Parzellen, sie leisten einen Beitrag zum Umwelt-, Bodenund Naturschutz, zum Stadtklima, zur städtebaulichen Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt. Gerade deshalb müssen wir darüber sprechen, wie dieses Engagement und diese Strukturen unter den Bedingungen des demografischen Wandels erhalten werden können. Nehmen wir den Leerstand. Gerade im ländlichen Raum stehen in Kleingartenanlagen teilweise mehr als 20 % der Flächen leer. Nach Erhebungen des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner e. V. besteht aktuell ein Rückbaubedarf von knapp 18 000 verlassenen Kleingärten. Der Rückbau einer Parzelle mit Laube kann derzeit rund 7 000 Euro kosten, Tendenz steigend. Das bedeutet eine finanzielle Belastung im mehrstelligen Millionenbereich. Diese Summe können gemeinnützige, ehrenamtlich getragene Kleingartenvereine nicht aus den eigenen Rücklagen finanzieren. Genau daraus entsteht eine reale Gefahr. Vereine können durch die notwendigen Rückbaumaßnahmen finanziell überfordert werden; im schlimmsten Fall kann dadurch sogar der Fortbestand von Vereinen und Anlagen gefährdet sein. Natürlich kann die Antwort nicht sein, jede Kleingartenanlage unabhängig von ihrer tatsächlichen Entwicklung dauerhaft zu erhalten. Wenn sich die Rahmenbedingungen verändern, müssen auch Zusammenlegungen, neue Nutzungen oder Rückbau möglich sein. Aber wenn Rückbau notwendig ist, muss auch die Frage beantwortet werden, wie die Vereine diese Kosten bewältigen sollen. Unser erster Änderungsantrag setzt genau hierbei an. Wir schlagen ein Förderprogramm für den notwendigen Rückbau vor. Dabei geht es uns darum, notwendige Veränderungen finanziell so zu begleiten, dass sie nicht zum Risiko für die Vereine werden. Der zweite Punkt ist die Beteiligung des Kleingartenwesens auf Landesebene. Der Koalitionsantrag möchte zunächst prüfen, ob ein Landesbeirat eingerichtet werden kann oder ob ein Sitz in einem bestehenden Beirat ausreicht. Auch hier stellt sich die Frage, warum wir bei einer seit Jahren bekannten Forderung zunächst einen weiteren Prüfauftrag brauchen. Wir schlagen stattdessen einen sächsischen Landeskleingartenbeirat vor. Dieser soll eine dauerhafte Schnittstelle zwischen Kleingärtenvereinen und -verbänden, Kommunen und Landesebene bilden. Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein weiteres Gremium ohne klare Funktion. Der Beirat soll die Staatsregierung in wesentlichen Fragen des Schutzes, der nachhaltigen Sicherung, der Entwicklung und der Förderung des Kleingartenwesens beraten. Er soll eigene Vorschläge und Empfehlungen einbringen können. Vor allem soll er bei Vorhaben des Landes, die die Belange des Kleingartenwesens betreffen, verbindlich beteiligt und von den obersten Landesbehörden angehört werden. Damit würden die Erfahrungen derjenigen, die vor Ort Verantwortung tragen, systematisch in die Landespolitik einfließen. Interessant ist dabei auch: Die Einrichtung eines solchen Beirats wurde von der Union bereits öffentlich thematisiert. Der Landesverband der Kleingärtner berichtet auf seiner Homepage über die Sommertour der CDU, bei der ein Kleingartenbeirat auf Landesebene ausdrücklich angesprochen und als sinnvoller nächster Schritt dargestellt wurde. Nun liegt ein Antrag vor, der genau dieses Thema aufgreift, aber zunächst lediglich eine Prüfung vorsieht. Unser Änderungsantrag macht aus dieser politischen Ankündigung eine konkrete Struktur mit klaren Aufgaben und Beteiligungsrechten. Meine Damen und Herren, bei der Problembeschreibung sind wir uns an vielen Stellen einig: Der demografische Wandel ist Realität, die Leerstände sind Realität, die Rückbaukosten sind Realität. Auch die Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Kleingartenwesens ist seit Jahren bekannt. Die entscheidende Frage ist, welche Konsequenzen wir daraus ziehen. Unser Förderprogramm setzt bei der konkreten finanziellen Belastung der Vereine an. Der Landeskleingartenbeirat schafft eine dauerhafte Beteiligung derjenigen, die das Kleingartenwesen vor Ort tragen und weiterentwickeln. Beides wird nicht jedes Problem lösen, aber beides sind konkrete Instrumente anstelle weiterer Prüfaufträge. Die Probleme sind bekannt, die Zahlen liegen auf dem Tisch, die Vorschläge liegen vor. Jetzt geht es darum, ob daraus auch konkrete politische Strukturen und Unterstützung entstehen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Hartmann. Der fraktionslose Abg. Berger hat offensichtlich keinen Redebedarf. – Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angelangt. Die zweite Rederunde wird von Herrn Abg. Ulbricht von der CDU-Fraktion eröffnet.

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