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Thomas Thumm

AfD 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Antrag „Ausbaustopp für Windkraftanlagen“ im Freistaat Sachsen: Herr Flemming, in der ersten Rederunde führten Sie vollkommen richtig aus, dass das Ministerium bereits die raumordnerische Untersagung anwenden kann, und jetzt kommen wir zu dem Punkt, wohin unser Antrag gehen soll. Warum macht es denn das Ministerium nicht? Warum vollzieht das Ministerium das nicht? Das fordert die AfD heute wiederholt mit ihrem Antrag; im Übrigen tun das auch zahlreiche Kreistage. Die kommunalen Mandatsträger der CDU haben mehrheitlich für diesen Antrag abgestimmt. Im Erzgebirge hat die AfD den Antrag eingebracht, abgestimmt – mehrheitlich. Der Erzgebirgskreis besteht aus 315 000 Einwohnern. Im Kreistag als höchstes Gremium sitzen 100 Vertreter des gesamten Erzgebirgskreises. Die wollen genau das. Die wollen die Weisung seitens des Ministeriums haben. Wissen Sie, warum der Erzgebirgskreis die Weisung haben will? Weil der Erzgebirgskreis selbst diese Entscheidung nicht treffen möchte. Ich kann Ihnen auch sagen, warum. Diese Windmüller sind unwahrscheinlich mit Geld ausgestattet, und sie klagen und klagen und klagen. Sie haben gesagt, rechtlich ist es jetzt schon möglich. Das Ministerium untersagt es nicht. Aber was machen Sie, die Staatsregierung und die regierungstragende Koalition, hier? Sie ducken sich weg. (Sören Voigt, CDU: Was?!) Die Staatsregierung könnte das machen. Sie könnte diese Untersagung anordnen und die Klagelast von den Kommunen, von den Kreisen oder kreisfreien Städten wegnehmen, weil es dann das Ministerium angewiesen hat. Wissen Sie, warum die Angst in unseren kommunalen Parlamenten besteht, mit Klagen und Geldforderungen überzogen zu werden? Weil nahezu alle Kreishaushalte pleite sind. Herr Berger hat das heute schon gesagt. 2031 ist das Defizit der Kassenkredite – – Also die Kassenkredite liegen 2031 allein im Erzgebirgskreis bei einer Milliarde Euro. Die haben überhaupt nicht das Geld, sich mit so einem Wahnsinn auseinanderzusetzen, den die große Politik, also die Legislative, für diesen Windkraftausbau angezettelt hat. Es wäre angezeigt, endlich Ordnung in dieses Verfahren zu bringen und diese raumordnerische Untersagung seitens des Ministeriums zu vollziehen. Dann wäre der Klageweg ein anderer. Jetzt möchte ich Ihnen noch etwas sagen, was Sie auch zum Ausdruck gebracht haben: Die Immissionsschutzbehörde ist im Genehmigungsverfahren. In all Ihren Gesetzen zum Landesplanungsgesetz, zur Bauordnung usw. verweisen Sie immer wieder darauf, dass sich die untere Immissionsschutzbehörde mit der Raumordnungsbehörde auseinandersetzt. Das sind CDU-Anträge, CDU-Gesetze gewesen. Das werfen Sie uns jetzt vor, weil wir genau das Gleiche fordern, dass in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren durch die untere Immissionsschutzbehörde ein Austausch zwischen Raumordnungsbehörde und der Immissionsschutzbehörde stattfinden soll. Das lassen wir Ihnen sogar noch offen, weil wir das in einem Antrag formulieren. Sie können den Antrag für einen Gesetzentwurf nehmen. Sie können den Antrag für eine untergesetzliche Regelung in Form eines Erlasses nehmen. Aber Sie machen gar nichts. Deshalb ist es wichtig – ausgesprochen wichtig! –, dass die AfD-Fraktion (Beifall AfD) hier permanent aufschlägt – heute zum 16. Mal – und die Forderung aufmacht, den Wahnsinn des ungezügelten Windkraftausbaus im Freistaat Sachsen endlich zu begrenzen. Ich freue mich jetzt auf die zweite Rederunde, in die Sie hoffentlich einsteigen werden. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm von der AfD-Fraktion eröffnete die zweite Rederunde. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Flemming; bitte schön, Herr Kollege.

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