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Martin Dulig

SPD 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Petitionen reden, müssen wir über Erwartungen reden. Was ist, wenn jemand eine Petition einreicht? Dann möchte die Person, dass ihr geholfen wird und im besten Fall eine Entscheidung anders getroffen wird als zuvor. Kann das der Petitionsausschuss? Das kommt darauf an. Wir haben sehr häufig den Fall, dass sich Menschen mit der Haltung an uns wenden: Ich habe recht, und ihr müsst mir zu meinem Recht verhelfen. Es ist nicht einfach, mit den unterschiedlichen Erwartungshaltungen umzugehen. Wenn wir über Petitionen reden, blicken wir auf eine längere Geschichte zurück. Schon zu DDR-Zeiten haben die Menschen die Erfahrung gemacht, mit einer Eingabe etwas bewegen zu können. Die Erfahrungen mit Eingaben waren allerdings unterschiedlich. Diejenigen, die sich mit einer Eingabe politisch geäußert haben, wussten nicht, welche Konsequenzen das für sie haben würde. Manchmal hatte eine Eingabe Konsequenzen, manchmal nicht. Eine Familie, die sich dafür eingesetzt hat, eine Wohnung zu erhalten, konnte das Glück haben, dass aufgrund der Eingabe etwas geschah. Die Behandlung einer Eingabe lag im Gutdünken. Manchmal führte sie zur Befriedigung des Anliegens, manchmal war sie mit Nachteilen oder mit Nichtachtung verbunden. Der große Unterschied besteht darin, dass wir nun in einem Rechtsstaat leben und der Petitionsausschuss die Dinge, die uns vorgelegt werden, im Rahmen dieser Rechtsstaatlichkeit prüfen kann. Dahinter steht die Verantwortung, Prozesse kritisch zu hinterfragen; denn Verwaltung besteht aus Menschen. Es werden auch Fehler gemacht. Nicht jede Entscheidung kann man nachvollziehen. Es gibt Ermessensspielräume, die man auch in eine andere Richtung nutzen kann. Deshalb ist es sinnvoll, dass es eine Einrichtung wie den Petitionsausschuss gibt, der mit dieser Draufsicht auf Verwaltungsprozesse prüfen kann, ob das, was uns vorgelegt wird, plausibel ist oder ob man einen anderen Weg gehen kann. Diese Erwartung können wir erfüllen. Deshalb muss man sich die Arbeitsweise des Petitionsausschusses anschauen. Ich kann mich dem Dank nur anschließen. Ich finde, dass wir im Petitionsausschuss sehr kollegial arbeiten, weil wir in der Sache entscheiden. Wenn man in der Sache entscheidet, stellt sich immer die Frage nach der Grundlage. Grundlage sind die Stellungnahmen, die wir bekommen. Wir schauen, ob das plausibel ist. Wenn es plausibel ist, kann man dem Votum folgen, ob einer Petition abgeholfen werden kann, ob sie erledigt ist oder ob ihr nicht abgeholfen werden kann. Das passiert in den allermeisten Fällen. Deshalb muss ich Ihnen widersprechen, weil das, was Sie präsentiert haben, der Arbeitswirklichkeit, die Sie selbst an den Tag legen, widerspricht. Sie machen das Gleiche: Sie schauen sich die Petitionen und die Stellungnahmen an und prüfen, ob die darin enthaltenen Bewertungen plausibel sind. Deshalb gibt es bei den Abstimmungen eine große Zahl einstimmiger Entscheidungen. Sie tun so, als stünde auf der einen Seite die Regierung und auf der anderen Seite diejenigen, die das Bürgerrecht durchsetzen. Im Petitionsausschuss entscheiden wir in der Sache, und das haben wir immer sehr kollegial getan. Das, was Sie zu präsentieren versucht haben, stimmt nicht mit Ihrer eigenen Arbeitsweise überein. (Zuruf AfD: Mit Ihrer vielleicht!) Das will ich an dieser Stelle deutlich sagen. Ja, das Petitionsrecht hat Verfassungsrang. Die Arbeit ist anstrengend, weil wir Berufspetenten haben, die uns bisweilen an die Grenzen der Arbeitsfähigkeit bringen. Trotzdem hat das Petitionsrecht nicht nur Verfassungsrang, sondern auch einen eigenen Wert. Es stärkt die Demokratie, weil Entscheidungen transparent getroffen und Menschen ernst genommen werden. Was mir in der letzten Zeit bei unserer Arbeit aufgefallen ist: Es geht nicht nur um persönliche Anliegen oder um Dinge, die in der Vergangenheit liegen und bei denen geprüft wird, ob eine Entscheidung richtig war oder neu bewertet werden muss. Wir hatten vor Kurzem eine Anhörung zur Verkehrsanbindung im Dresdner Norden. Aufgrund der Investitionen der Halbleiterindustrie machen sich Bürgerinnen und Bürger Gedanken darüber, was das für die Zukunft, zum Beispiel für die Verkehrsanbindung, bedeutet. Bürgerinnen und Bürger übernehmen politische Verantwortung für Prozesse, in denen wir uns befinden. Menschen beteiligen sich über den Petitionsausschuss an aktuellen politischen Entscheidungen, die wir in Sachsen voranbringen. Ich möchte mich an dieser Stelle für die kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Ich finde es gut und richtig, dass wir einen solchen Petitionsausschuss haben. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollege Martin Dulig von der SPD. Als Nächstes ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Reihe. Frau Kollegin Melcher möchte das Wort ergreifen. Bitte, Frau Kollegin.

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