Juliane Nagel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Seit 12 Jahren bin ich Abgeordnete dieses Sächsischen Landtags. Seit dieser Legislatur habe ich nun die Gelegenheit, im Petitionsausschuss zu arbeiten und das Petitionswesen kennenzulernen. Ich war sehr gespannt auf die Arbeit, darauf, mit welchen Anliegen sich Menschen an den Landtag wenden und wie wir als Gremium dieses Landtags Abhilfe schaffen können. An sich ist so ein Petitionsverfahren eine prima Sache. Es gibt Bürgerinnen und Bürgern – zumeist außerhalb von Parteien und Initiativen, also außerhalb politischer Organisationen – die Möglichkeit, ihr Anliegen vorzutragen und damit ihre Lebenswelt zu verbessern. Manche äußern ihre Unzufriedenheit mit dem Verwaltungshandeln, einige tragen konkrete Wünsche an das Regierungshandeln vor. Für manche ist der Petitionsausschuss die letzte Anlaufstelle, um noch irgendwie Gehör zu finden. So ein Petitionsausschuss könnte ein geeignetes Gremium sein, um Nähe zu den Menschen herzustellen. Doch ich muss feststellen, dass das eher ein Wunschtraum ist. Nach anderthalb Jahren im Petitionsausschuss stelle ich zumindest fest, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger viel zu oft zu einem Verwaltungsverfahren aus Eingabe und Antwort verdampfen. Das war es dann. Bis auf wenige Ausnahmen werden vor allem Nummern und Verwaltungsvorgänge produziert. Damit möchte ich auf keinen Fall die Arbeit des Petitionsdienstes kritisieren. Ich bin sehr dankbar für die umfassende und engagierte Arbeit sowie die freundliche Zusammenarbeit. Was ich kritisieren möchte, ist die Arbeit des Petitionsausschusses aufgrund von Entscheidungen der Mehrheit seiner Mitglieder, also die Art und Weise, wie das Petitionsverfahren sehr oft abläuft. Seit dieser Legislatur gibt es die Möglichkeit – Herr Patt und die nachfolgenden Rednerinnen haben darauf hingewiesen –, Petitionen öffentlich zur Mitzeichnung einzustellen. Der Petitionsausschuss prüft anhand formaler Kriterien, die wir gemeinsam beschlossen haben, ob die eingereichten Petitionen diesen Kriterien entsprechen. Dann dürfte der Veröffentlichung zur Mitzeichnung durch andere nichts mehr im Wege stehen. Doch wir hatten und haben immer wieder sehr zähe Diskussionen und Widersprüche zur Veröffentlichung, weil man meint, das politische Ergebnis bereits zu kennen. An dieser Stelle wird zu wenig aus Sicht der Petentinnen und Petenten gedacht. Ich hoffe, dass wir diese zermürbenden Diskussionen nicht mehr so oft führen müssen, wenn eine Petition erst einmal als rechtmäßig befunden wurde. Versetzen wir uns doch einmal einen kurzen Augenblick in die Lage einer Bürgerin oder einer dörflichen Initiative, die ein konkretes Anliegen hat. In den meisten Fällen weiß sie wenig von den Abläufen im Landtag oder darüber, wie genau politische Entscheidungen zustande kommen oder was es braucht, um politisch Gehör zu finden. Die Bürgerin oder die Initiative hat sich Gedanken gemacht und möchte konkret etwas vorschlagen. Sie macht sich auf der Seite des Petitionswesens schlau und reicht ihre Eingabe ein. Entspricht das Anliegen formalen Kriterien, bekommt sie eine Antwort, dass die Petition eingegangen ist und bearbeitet wird. Es entsteht also die Hoffnung, dass sich wirklich etwas in ihrem Sinne verändert. Sucht dann aber die Bürgerin oder die Initiative nicht selbst aktiv Kontakt zu einem oder einer Abgeordneten aus dem Petitionsausschuss und bittet um Zusammenarbeit zu dieser Petition, passiert aus ihrer Sicht erst einmal wochenlang nichts. Dann kommt irgendwann wieder Post. Darin wird mitgeteilt, dass das Anliegen noch bearbeitet wird. Oder sie bekommt eine Antwort, die in den allermeisten Fällen lautet: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. 2025 war es konkret in genau 72 % der Fälle so: Es konnte dem Anliegen nicht abgeholfen werden. Die Wartezeit betrug zwischen einem halben und einem ganzen Jahr. Manchmal war es viel länger als ein Jahr. Das alles, um gesagt zu bekommen, dass dem Anliegen nicht abgeholfen werden kann. Das ist ein starkes Stück für die Menschen, die sich an uns wenden. Hinzu kommt, dass sie sich im Ausschuss für fünf Jahre, für eine gewisse Laufzeit, nicht wieder einbringen und keine Einwendung machen können. Das ist ganz schön wild. Das – so möchte ich in den Raum fragen – sind die von uns allen gemeinsam eingerichteten Strukturen? Was macht das mit den Bürgerinnen und Bürgern? Wer fühlt sich mit seinem Anliegen mit so einem Verfahren tatsächlich angenommen? Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
