Katja Dietz
Zunächst möchte ich eines klarstellen: Natürlich müssen Menschen vor den gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Das gilt ganz besonders für ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke und Patienten in Krankenhäusern. Wer diese Menschen wirksam schützen will, muss sich mit den tatsächlichen Bedingungen vor Ort beschäftigen. Die Linksfraktion fordert einen landesweiten Hitzeaktionsplan, ein Hitzewarn- und Informationssystem, kommunale Förderprogramme sowie verbindliche Vorgaben für Begrünung, Entsiegelung und Biodiversität. Doch wenn wir über den Schutz besonders gefährdeter Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sprechen, reicht es nicht, über Stadtgrün, Trinkwasserbrunnen, Verschattung, Sprühnebelanlagen und Informationsangebote zu reden. Die einfachste und zugleich grundlegendste Frage bleibt unbeantwortet: Wie bekommen wir die Räume tatsächlich kühl? Gerade dort, wo besonders schutzbedürftige Menschen leben oder behandelt werden, können wir uns nicht darauf verlassen, dass diese Personen einfach einen schattigen Platz aufsuchen, einen sogenannten Kühlort besuchen oder nachts richtig lüften. Ein Patient im Krankenhaus kann sein Zimmer oder sein Bett möglicherweise gar nicht verlassen. Ein hochbetagter Pflegeheimbewohner kann sich einer überhitzten Einrichtung ebenfalls nicht einfach entziehen. Und trotzdem wird eine der unmittelbarsten technischen Möglichkeiten im Antrag nicht einmal konkret benannt: die technische Raumkühlung, beispielsweise durch Klimaanlagen. Das ist bemerkenswert; denn der Antrag enthält sehr konkrete Forderungen zu Stadtgrün, Entsiegelung, Trinkwasserbrunnen oder Sprühnebelanlagen. Wenn es aber um die unmittelbare Kühlung der Räume geht, in denen besonders gefährdete Menschen viele Stunden oder sogar dauerhaft Zeit verbringen, bleibt er auffallend allgemein. Natürlich sind Hinweise zum richtigen Lüften, zum Trinken oder zum Aufsuchen kühler Orte sinnvoll. Aber ein Informationssystem senkt keine Raumtemperatur und ein Trinkwasserbrunnen kühlt kein Patientenzimmer. Wenn wir es mit dem Gesundheitsschutz ernst meinen, müssen wir dort ansetzen, wo die Belastung tatsächlich entsteht, nämlich hauptsächlich bei den vulnerablen Gruppen. Damit komme ich zu einem zweiten Punkt: zum Umgang mit den sogenannten Hitzetoten. Die gesundheitliche Belastung durch extreme Hitze ist selbstverständlich real. Wissenschaftliche Zahlen müssen aber auch wissenschaftlich korrekt eingeordnet werden. Bei den Zahlen des Robert Koch-Instituts handelt es sich nicht um eine Auszählung von Totenscheinen, auf denen als Todesursache Hitze vermerkt wurde. Die hitzebedingte Sterblichkeit wird statistisch modelliert, weil Hitze als unmittelbare Todesursache in der amtlichen Statistik nur selten dokumentiert wird. Dabei wird die Sterblichkeit in Sommerwochen mit und ohne Hitze miteinander ins Verhältnis gesetzt. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass solche Berechnungen wertlos wären. Sie können wichtige Hinweise darauf geben, wie sich Hitze auf die Sterblichkeit auswirkt; denn immer dann, wenn es warm wird, also sommerliche Temperaturen herrschen, verändern sich die Verhaltensweisen der Menschen. Es wird mehr Fahrrad und Motorrad gefahren, man springt mal eben in den Baggersee, selbst die Gewaltdelikte steigen laut BKA an, weil sich Menschen häufiger im Freien begegnen. Zwischen einer statistisch modellierten hitzebedingten Sterblichkeit und einem individuell festgestellten Todesfall infolge von Hitze besteht eben ein Unterschied. Genau diese Unterscheidung gehört zu einer seriösen politischen Debatte. Wer solche Zahlen zur Begründung politischer Maßnahmen heranzieht, sollte deshalb auch transparent erklären, was sie tatsächlich aussagen und was nicht. Schließlich stellt sich noch eine andere Frage: Was ist an diesem Antrag eigentlich neu? Schon in der Vergangenheit hat die Linksfraktion sehr ähnliche Forderungen zum Hitzeschutz erhoben. Nun werden erneut Aktionspläne, Informationssysteme, Förderprogramme und weitere landesweite Vorgaben verlangt. Wir brauchen aber keinen weiteren Katalog politischer Programme. Wir brauchen pragmatischen und wirksamen Gesundheitsschutz. Dazu gehört insbesondere die Beantwortung der Frage, wie wir Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen technisch so ausstatten, dass gefährdete Menschen dort tatsächlich vor extremen Temperaturen geschützt werden. Dass auf Landesebene nicht einmal bekannt ist, wie viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Sachsen überhaupt über fest installierte Klimatechnik verfügen, ist bezeichnend für Ihre Politik, Frau Köpping – ganz nach dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Wir diskutieren über neue Pläne, neue Informationsangebote und neue landesweite Vorgaben, während wir nicht einmal eine belastbare Übersicht darüber haben, wie es um den tatsächlichen Hitzeschutz in unseren sensibelsten Einrichtungen bestellt ist. Bevor wir also neue Strukturen schaffen, sollten wir zunächst die bestehenden Defizite systematisch erfassen und vorhandene Mittel dort einsetzen, wo sie unmittelbar dem Schutz besonders gefährdeter Menschen dienen – nicht noch mehr Papier, sondern konkrete Verbesserungen vor Ort. Diesen Antrag lehnen wir ab.
