Jessica Steiner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung ist ernst. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres hatte sie ein Defizit in Höhe von 770 Millionen Euro aufgebaut. Die Ausgaben sind um rund 11 % gestiegen, die Beitragseinnahmen dagegen um 3,9 % gesunken. Für das gesamte Jahr 2026 erwartet der GKV-Spitzenverband ein Defizit – Frau Schaper hat es gesagt – in Höhe von 4,4 Milliarden Euro. Für das Jahr 2027 steht bereits ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von rund 10 Milliarden Euro im Raum. Die Ursache liegt nicht allein auf der Einnahmenseite. Im Jahr 2019 bezogen rund 4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Heute sind es mehr als 6 Millionen Menschen. Das ist ein Anstieg von 50 % in nur sieben Jahren. Wir haben mehr Pflegebedürftige, steigende Kosten, perspektivisch weniger Menschen, die Beiträge zahlen und Pflege leisten können und – das wissen wir auch – in unserem Gesundheits- und Pflegesystem teilweise schlechtere Outcomes für das Geld, das wir einsetzen, verglichen mit anderen Ländern dieser Erde. Ein strukturelles Problem lässt sich meiner Meinung nach nicht allein durch mehr Beitragsquellen lösen. Wer glaubt, die Lösung bestehe allein darin, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen, höhere Einkommen und Kapitaleinkünfte stärker heranzuziehen und gleichzeitig den Weg in eine Vollversicherung zu gehen, macht es sich zu einfach. Natürlich müssen wir über eine gerechte Finanzierung sprechen. Ich glaube aber, dass wir eine Scheindebatte führen, wenn wir allein über Vollversicherung versus Teilversicherung sprechen. Fast jeder, der vorschlägt, dass die Pflegeversicherung künftig die pflegebedingten Kosten vollständig übernehmen sollte und das Vollversicherung nennt, begibt sich im Grunde nicht weit von der Ursprungsidee, die damals als Teilversicherung bezeichnet wurde; denn es ging dabei nur um die Kosten für die Pflege. Nicht für die Kosten der Unterkunft, nicht für die Verpflegung, nicht für die Investitionskosten und für sämtliche Lebenshaltungskosten im Alter und auch nicht um die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, sondern es geht darum, welche Kosten tatsächlich durch Pflegebedürftigkeit entstehen. Darin sehe ich aber keinen Bruch mit der Ursprungsidee aus dem Jahr 1995, denn schon damals war klar: Pflegebedürftigkeit wird solidarisch abgesichert, allgemeine Lebensrisiken des Alters allerdings nicht. Entscheidend ist also die Frage: Was ist Pflege und was ist allgemeine Lebensführung? Und bevor der Vorwurf kommt: die Betonung der Eigenverantwortung. Das ist keine soziale Kälte. Dass Eigenverantwortung die zweite Seite der Medaille, Solidarität, ist, ist das entscheidende Grundprinzip unseres Sozialstaats. Insbesondere im demografischen Wandel kann Solidarität nicht ohne Subsidiarität und Personalität funktionieren, weil sonst die Solidarität und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates erodieren. Das heißt, der Einzelne trägt Verantwortung, Familien tragen Verantwortung und auch das soziale Umfeld trägt Verantwortung. Nachbarschaften, Vereine, Gemeinden, all das bezeichnen wir heutzutage neudeutsch als Caring Communities. Darin liegt ein großes Potenzial, das wir aktuell noch nicht heben. Das ist kein Abschieben von Verantwortung, das ist gelebtes Miteinander. Es ist vor allem auch das, was unser soziales Umfeld so lebenswert macht. Zum Spannungsfeld zwischen Caring Community und den teuren Fehlanreizen in unserem aktuellen System der sozialen Pflegeversicherung werde ich in meiner zweiten Rederunde noch etwas sagen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Steiner. Es folgt für die AfD-Fraktion Frau Abg. Dietz; bitte schön.
