Ines Biebrach
Ich beginne erneut. Warum dieser Antrag? Weil die Rückforderungen der Coronahilfen, die Insolvenzen verhindern und Existenzen sichern sollten – prüfung einer befristeten raumordnerischen Untersagung vor. Das ist der rechtlich mögliche Weg. Die AfD hingegen will mit ihrem Antrag einen pauschalen landesweiten Genehmigungsstopp. Das ist nicht zulässig, sondern rechtswidrig. (Thomas Thumm, AfD: Mensch, Sie müssen einmal den Änderungsantrag lesen!) Die Ministerin hat es ausgeführt, mein Fraktionsvorsitzender ebenfalls. Im Änderungsantrag versucht die AfD, das glattzuziehen. Es gelingt nicht, weil die AfD völlig übersieht, dass die Anweisung, zu deren Erlass sie die Ministerin auffordert, nicht möglich ist. Es bleibt rechtswidrig. Ich finde es sträflich, wenn Sie sich hierherstellen und sagen, die AfD sei die einzige Lösung. Mit Populismus und Schaufensterpolitik können Sie für die Menschen im Land nichts erreichen. Sie helfen den Menschen nicht. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass die Ministerin mit dem Erlass den richtigen, rechtlich zulässigen Weg geht. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Leithoff gab eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten ab. Wenn es keine weiteren Erklärungen gibt, beende ich diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Vertrauensschutz gewährleisten, unbillige Härten vermeiden Antrag der Fraktion BSW was sie auch getan haben – nunmehr zur Insolvenzfalle werden können. Außerdem leisten Art, Gestaltung und Umfang der Endabrechnung und Rückforderung bei den Coronahilfen einem weiteren Vertrauensverlust der Menschen in staatliche Maßnahmen Vorschub. Blicken wir in die Vergangenheit. Am 18.03.2020 gab es eine Allgemeinverfügung, und danach war fast alles dicht. Etwas später, am 22.03.2020, kam eine weitere Allgemeinverfügung, und dann war auch das Rausgehen nicht mehr in Ordnung. Für niemanden war damals absehbar, wie lange es dauern würde. Insbesondere kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler waren von einem Tag auf den anderen mit der Situation konfrontiert, dass sie keine oder nur sehr geringe Einnahmen hatten. Das traf diese Gruppe besonders hart, da sie häufig nicht über existenzsichernde Rücklagen verfügt. Bund und Land haben auf diese Notsituation reagiert und zunächst die Soforthilfen eingeführt. Später wurden eine Vielzahl verschiedener branchenunabhängiger und branchenabhängiger Überbrückungshilfen konzipiert und umgesetzt: Neustarthilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfen, Härtefallhilfen, Überbrückungshilfen I bis IV usw. Es war wichtig, dass es diese Hilfen gab. Doch bereits dabei gab es Probleme. Die Bezeichnungen der Hilfen waren ebenso unterschiedlich wie ihre Zielrichtungen, die Förderbedingungen und die Antragsverfahren. Zudem wurden sie dezentral durch die Länder bearbeitet. Das führte dazu, dass es in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bedingungen gab. (Staatsminister Dirk Panter: Das ist ein Problem, ja! Das kann man aber nicht ändern!) – Hören Sie mir zu, Herr Panter. Ich glaube, wir sind uns dabei einig. Es war holzschnittartig, es musste schnell gehen, und für die Menschen war es schwer zu erfassen. Irgendwann gab es die Verfahrensplattform. Die hat alles ein wenig vereinheitlicht, aber die Förderbedingungen änderten sich trotzdem. Die selbstständigen kleinen Unternehmen haben sich durchgekämpft, durch die Antragsformulare gearbeitet, Prognosen erstellt, gerechnet, Investitionen geplant, Hygienemaßnahmen und bauliche Maßnahmen umgesetzt, die Leistungen prüfender Dritter in Anspruch genommen. Sie waren froh, finanzielle Hilfe zu bekommen. Sie vertrauten – darum geht es uns – darauf, dass die Förderbedingungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten, Bestand haben und Rückforderungen nur dann erfolgen würden, wenn die Mittel nicht entsprechend den Förderbedingungen verwendet oder zweckentfremdet würden. (Staatsminister Dirk Panter: Genau so ist und so war es!) – So ist es nicht, Herr Panter. So ist es nicht. (Staatsminister Dirk Panter: Doch!) Dieses Vertrauen wurde durch öffentliche Verlautbarungen gestärkt. In den Vollzugshinweisen, zum Beispiel für die Soforthilfe, heißt es: „Die Bewilligungsstelle prüft die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe stichprobenartig und bei Vermutung zweckfremder Nutzung.“ Sie haben es selbst in der Kleinen Anfrage beantwortet: „ Jeder Leistungsempfänger konnte darauf vertrauen, dass er keine Mittel zurückzahlen muss, die er während des Bewilligungszeitraums berechtigterweise zur ‚Milderung der finanziellen Notlage […] und zur Überbrückungʼ verwendet hatte.“ (Staatsminister Dirk Panter: So ist es!) Darauf haben die Leute vertraut und diese Mittel zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Zahlung laufender Lasten, für Investitionen, zum Beispiel Hygienemaßnahmen und Maßnahmen zur Einhaltung von Hygienekonzepten, zur Nutzung von Außenbereichen sowie für Werbematerial wegen der Einführung von Außerhaus- und Liefergeschäften verwendet. Die Hilfsprogramme führten dazu, dass sie das auch konnten. Es war ein kompliziertes, aber wirksames Mittel, um diese Betriebe, Unternehmen und Selbstständigen am Leben zu erhalten. Im Frühjahr 2023 waren die Maßnahmen vorbei, danach begannen die Endabrechnungen. Kurz zur Situation der Betroffenen: Mit dem Ende der Coronamaßnahmen waren die Schwierigkeiten nicht vorbei. Nicht sofort sprudelte alles wieder, und die Umsätze waren nicht so, wie sie zuvor waren. Die Umsätze lagen nicht auf dem Vor-Corona-Niveau, Personal war oft in andere Branchen abgewandert, und das Konsumverhalten hatte sich geändert. Hinzu kamen ab 2024 multiple Krisen, hohe Energiepreise, eine abflauende Konjunktur, ungünstige Finanzierungsbedingungen, ein Rückgang der Nachfrage aus dem In- und Ausland und die Energiekrise. Eine wirtschaftliche Erholung trat nach 2023 bis heute bei den Betroffenen nicht ein. Ab 2023 begannen diese Rückabrechnungen. Dabei gab es keine Stichprobenüberprüfung. (Staatsminister Dirk Panter: Aber nicht bei den Soforthilfen!) – Ich rede nicht nur über die Soforthilfen, Herr Panter, wir reden allgemein über – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Biebrach, Sie können einfach fortfahren. Sie müssen darauf nicht eingehen.
