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Jens Hentschel-Thöricht

BSW 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Nach dem bisher Gesagten fällt es mir tatsächlich schwer, einfach meine Rede zu halten. Aber eines vorab: Das Unrecht, das geschehen ist, darf weder vergessen noch relativiert werden. Menschen wurden aus politischen Gründen verfolgt, eingesperrt, beruflich benachteiligt, ihrer Chancen beraubt und durch staatliche Repressionen in ihrem gesamten weiteren Leben geprägt. Wer dieses Unrecht erlitten hat, verdient Anerkennung, Unterstützung und wo immer noch möglich Wiedergutmachung. Selbstverständlich müssen wir dafür sorgen, dass auch kommende Generationen wissen, was eine Diktatur bedeutet und welche Folgen es hat, wenn Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und politische Selbstbestimmung beseitigt werden. Aber gerade weil uns diese Aufgabe wichtig ist, müssen wir nach mittlerweile mehr als dreieinhalb Jahrzehnten deutscher Einheit auch eine andere Frage stellen dürfen: Brauchen wir diese Aufgabe dauerhaft, eine eigenständige Landesbeauftragte mit eigener Behördenstruktur? (Sophie Koch und Laura Stellbrink, SPD: Ja! Ja, brauchen wir!) Der vorliegende Tätigkeitsbericht gibt uns durchaus Anlass, darüber nachzudenken; denn die Landesbeauftragte beschreibt selbst, dass die Zahl der Rehabilitationsanträge langfristig zurückgeht. Im Bericht wird daraus ausdrücklich der Schluss gezogen, dass der Großteil der Verfolgten mittlerweile rehabilitiert ist. Das heißt nicht, dass es keine offenen Fälle mehr gibt, aber die entscheidende Frage lautet doch: Muss diese Beratung zwingend durch eine eigenständige Landesbehörde erfolgen oder können wir die konkrete Opferberatung dauerhaft dort verankern, wo entsprechende Fachkompetenz ohnehin vorhanden ist, und zugleich Gedenkstätten, Archive und Opferverbände unmittelbar stärken? Wenn wir uns anschauen, was die Landesbeauftragte heute alles macht, finden wir: Bürgerberatung, Bildungsarbeit, Veranstaltungen, Begleitung von Erinnerungsorten, Zusammenarbeit mit Archiven und Gedenkstätten, politische Lobbyarbeit und Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Dafür stehen sechs Personalstellen zur Verfügung. Vieles davon ist zweifellos sinnvoll. Aber sinnvoll bedeutet noch nicht automatisch, dass dafür eine eigene Behörde notwendig ist. Historisch-politische Bildung findet bereits an Schulen, in Gedenkstätten und durch andere Bildungsträger statt. Archive bewahren Quellen, Gedenkstätten vermitteln Geschichte unmittelbar an historischen Orten. Opferverbände vertreten die Interessen der Betroffenen. Rehabilitierungsentscheidungen treffen ohnehin Gerichte und zuständige Behörden. Sachsen verfügt inzwischen über eine gewachsene Gedenkstättenlandschaft. Der Bericht selbst nennt unter anderem den Lern- und Gedenkort Kaßberg und Hoheneck. Er beschreibt die intensive Zusammenarbeit der Landesbeauftragten mit diesen Einrichtungen. Deshalb sollten wir den Mut haben, nicht nur über mehr Personal und mehr Strukturen zu sprechen. Wir sollten auch fragen: Welche Strukturen brauchen wir heute tatsächlich noch? Im Ausschuss wurde bereits der Wunsch nach zwei zusätzlichen Stellen vorgetragen, eine für Bürgerberatung und eine für Bildungsarbeit. Gleichzeitig erfahren wir, dass die sächsischen Gedenkstätten selbst finanziell nicht ausreichend ausgestattet sind und dass – nach Aussage der Landesbeauftragten – keine einzige Gedenkstätte über eine vollständige Bildungsstelle verfügt. Genau hier müssen wir Prioritäten setzen. Ich halte es für sinnvoller, die Menschen und die Erinnerungsorte unmittelbar zu stärken, statt eine Behördenstruktur auf Dauer fortzuschreiben und womöglich noch weiter auszubauen. Das Geld gehört dorthin, wo Opfer konkrete Hilfe benötigen. Es gehört in die Beratung schwieriger Fälle. Es gehört in die Unterstützung von Menschen, die bis heute unter den Folgen politischer Verfolgung leiden, und es gehört in unsere Gedenkstätten und in die historische Bildungsarbeit vor Ort. Die Abschaffung einer eigenständigen Beauftragtenstelle bedeutet deshalb ausdrücklich nicht das Ende der SED-Aufarbeitung. Im Gegenteil, wir wollen die Aufgaben neu ordnen, Opferberatung erhalten, Gedenkstätten stärken, historische Bildung sichern und Doppelstrukturen hinterfragen. Aufarbeitung darf nicht zur Rechtfertigung von Institutionen um ihrer selbst willen werden. Eine Behörde ist kein Denkmal, und Erinnerungskultur bemisst sich nicht daran, wie viele Beauftragte, Geschäftsstellen oder Verwaltungseinheiten wir unterhalten. Sie bemisst sich daran, wie wir mit den Betroffenen umgehen, wie wir historische Orte erhalten und ob junge Menschen verstehen, was damals geschehen ist. Deshalb ist aus unserer Sicht der Zeitpunkt gekommen, offen über eine Neuordnung zu sprechen. Mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung braucht Sachsen keine institutionelle Ewigkeitsgarantie für jede Struktur, die nach 1990 geschaffen wurde. Die Aufgabe bleibt, aber die Struktur darf sich verändern. Deshalb halten wir eine eigenständige Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in ihrer heutigen Form inzwischen für entbehrlich. Die frei werdenden Mittel sollten gezielt der Opferberatung, den Gedenkstätten und der historischen Bildungsarbeit zugutekommen. Den Opfern sind wir Erinnerung und konkrete Hilfe schuldig, aber keiner Behörde deren ewigen Fortbestand. Vielen Dank. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Herr Abg. Hentschel-Thöricht sprach für die BSW-Fraktion. Für die SPD-Fraktion folgt Frau Abg. Koch; bitte schön.

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