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Iris Firmenich

CDU 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich hatte bereits angekündigt, dass ich mich nun der zweiten Seite der Medaille zuwenden möchte. Es geht ums Geld. (Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Wir sind gerade dabei, den Doppelhaushalt zu erarbeiten. Wir wissen, am Ende sind die besten Maßnahmen und die guten Vorschläge, die wir alle gehört haben und die alle richtig sind, ohne das entsprechende Geld im Haushalt nicht umsetzbar. Es geht somit um die Finanzierung all der guten Vorhaben, und dieser Gesetzentwurf hat es finanziell schon ganz schön in sich. Herr Eisenblätter hat gerade gesagt: Gute Kitaqualität gibt es nicht zum Nulltarif. Das stimmt. Deshalb möchte ich ein paar Zahlen nennen, damit wir wissen, worüber wir sprechen. Die Bundesregierung stellt für die Etablierung dieses Gesetzes in den Jahren 2027 und 2028 jeweils knapp 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Sachsen bekommt davon pro Jahr jeweils knapp 70 Millionen Euro. In den Folgejahren wird der Betrag, den der Bund uns zuschießt, bis 2034 schrittweise auf 993 Millionen Euro für Deutschland insgesamt abgeschmolzen, also unter eine Milliarde Euro. Für uns in Sachsen bedeutet das: 2034 bekommen wir letztmalig 46,5 Millionen Euro vom Bund. Im Gegenzug dazu steigen aber die Kosten für die Länder an, und zwar dementsprechend, wie die einzelnen Maßnahmen schrittweise in Jahresscheiben umgesetzt werden sollen. Im Jahr 2034 würde der Bundeszuschuss den Aufwand zwar in etwa abdecken – wenn da nicht noch die jährlichen Kosten im Zuge des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes durch den Freistaat zu tragen wären. Welche Maßnahmen wir damit bezahlen, habe ich bereits in meinem ersten Beitrag genannt. Die Finanzierung des Bundes für das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz ist allerdings schon ausgelaufen. Wir nutzen in den beiden kommenden Jahren lediglich Restmittel. Die Maßnahmen dieses KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes kosten uns im nächsten Jahr über 95 Millionen Euro. Das geht in den kommenden Jahren aufgrund zurückgehender Kinderzahlen auf 76 Millionen Euro im Jahr 2034 runter. Insgesamt reden wir in der Zeitspanne von 2027 bis 2034 von über 474 Millionen Euro, die wir aus unserem Haushalt aufzubringen haben. Haushälter, hört zu: 474 Millionen Euro für Kita obendrauf. In den Jahren danach ist alles allein durch den Freistaat zu finanzieren, da die Beteiligung des Bundes für dieses KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz 2034 endet. Ich weiß nicht, ob man sich in Berlin darüber Gedanken gemacht hat, dass die Haushalte nicht nur im Bund, sondern auch auf Landes- und Kommunalebene endlich sind. Besonders ärgerlich ist, dass der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren so getaktet wurde, dass er nicht unter die MPK-Vereinbarung vom 25.06.2026 zur Veranlassungskonnexität fällt. In Kraft treten soll der Gesetzentwurf bereits am 01.01.2027. Die Länder hatten einstimmig eine dauerhafte Mitfinanzierung im Umfang von mindestens 2 Milliarden Euro plus x pro Jahr gefordert. Die in den Ländern etablierten Maßnahmen sollten beibehalten werden können. Wir brauchen nicht ständig etwas Neues. Wir brauchen Planbarkeit. Wir brauchen Verlässlichkeit in unseren Kitas. Der Bund kommt dem allerdings nicht nach. Es ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern vor allem eine Frage des Vertrauens; denn so geht man nicht miteinander um. Ich ermutige die Staatsregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die Finanzierung langfristig und angemessen zu sichern und eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Verehrter Herr Eisenblätter, Sie haben Frau Prien kritisiert. Dieser Appell richtet sich aber nicht in erster Linie an die Bildungsministerin. (Gerald Eisenblätter, SPD: Oh doch!) Wir wissen in Sachsen genau: Entscheidend ist, was das Finanzministerium sagt. (Heiterkeit Die Linke) Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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