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Jörg Dornau

AfD 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Kommen wir zum Antrag und zur Stellungnahme der Staatsregierung, die sich in drei Worten zusammenfassen lässt: Zuständig sind andere. – Ja, so ist das. Zu Ziffer 1 a), der kleingärtnerischen Nutzung: Die Stellungnahme beginnt mit dem Satz: „Eine unmittelbare Zuständigkeit des Freistaates Sachsen für den Vollzug besteht insoweit nicht; entsprechend liegen der Staatsregierung hierzu keine eigenen Daten vor.“ Das ist die erste von insgesamt fünf Stellen, an denen die Staatsregierung erklärt, sie habe entweder keine Zuständigkeit, keine Daten oder keine umfassenden Erkenntnisse. Fünf Mal – das ist keine Antwort, das ist ein Statistik-Rekord im Nichtwissen. Zu Ziffer 1 b), der sozialen, ökologischen und klimatischen Funktion, wird es mit dem Verweis auf Wettbewerbe wie „Gärten in der Stadt“ interessant. Das ist genau die Leuchtturmpolitik, die wir allzu gut kennen. Man kürt die schönste Anlage, feiert das Ehrenamt in einer Sonntagsrede und schweigt zum Rest der 180 000 Parzellen in Sachsen. Zu Ziffer 1 c), dem Leerstand im ländlichen Raum, zeigt sich das gleiche Muster. Eine unmittelbare Steuerungs- und Vollzugsverantwortung besteht nicht. Die einzige Fördermöglichkeit, die Förderrichtlinie „Stadtgrün Lärm, Radon“, unterliegt einer Einzelfallprüfung der Sächsischen Aufbaubank. Es gibt keinen Rechtsanspruch, keine Planungssicherheit – ein bürokratisches Antragsverfahren für ein drängendes Problem. Zu Ziffer 1 d), der Verankerung in der Planung, heißt es wörtlich: Die Staatsregierung verfügte über keine umfassenden Erkenntnisse, inwieweit Kleingartenanlagen verankert sind. Zu Ziffer 2, den Förderprogrammen, findet sich der vielleicht deutlichste Satz der gesamten Antwort: „Gegenwärtig bestehen keine spezifischen Förderprogramme für die abwassertechnische Sanierung von Kleingartenanlagen.“ Wassermarsch ist also Fehlanzeige. Zu Ziffer 3, der Jugendarbeit, heißt es: Die weitere Entwicklung sei gegenwärtig nicht abzuschätzen. Keine Zusage, keine Zahl, keine verbindlichen Kooperationen mit der Schreberjugend. Nur eine Kooperationsdatenbank, in der sich die Schulen selbst etwas suchen dürfen: Selbstbedienung statt Konzept. Zu den Ziffern 4 und 5, Gartenakademie und Ehrenamt, beschreiben beide Antworten ausschließlich bestehende Angebote: die Gartenakademie seit 1995 bzw. die bekannte Förderrichtlinie GeZus. Auf die im Antrag gestellte Frage nach Entbürokratisierung geht man mit keinem einzigen Wort ein. Man beantwortet die unbequeme Frage schlicht nicht. Das ist ein Klassiker. Zu Ziffer 6, dem Landesbeirat, schließt sich der Kreis zu dem, was wir seit über einem Jahr beobachten. Seit der Sommertour 2025 über den Stammtisch im Dezember bis zu diesem Antrag im April 2026 wird der Beirat als Lösung angekündigt. Die Staatsregierung sagt nun: Eine Institutionalisierung wäre grundsätzlich möglich. Sie wäre möglich, meine Damen und Herren: kein Beschluss, kein Termin, keine Verbindlichkeit. Nach anderthalb Jahren Ankündigungspolitik bleibt es beim Konjunktiv. Das ist das Problem an Ihrem Antrag. Zu Ziffer 7, dem Bundeskleingartengesetz, findet sich der wohl entlarvendste Satz überhaupt: Der Antrag der eigenen Regierungsfraktionen fordert, Kleingärten als förderfähige grüne Infrastruktur in der Städtebauförderung zu verankern. Die Antwort der eigenen Regierung stellt fest, dass Kleingärten nicht per se als förderfähige Gebiete verankert werden können. (Sören Voigt, CDU: Na eben!) Die Staatsregierung widerspricht damit ihren eigenen Regierungsfraktionen in ihrer eigenen Antwort. (Sören Voigt, CDU: Nein!) Dabei fragt man sich, wer eigentlich mit wem im Koalitionsausschuss sitzt. Das ist die Bilanz: sieben Ziffern, 14 Unterpunkte. Am Ende sind es überwiegend Zuständigkeitsverweise, fehlende Daten, Einzelfallprüfungen und ein Beirat, der seit anderthalb Jahren im Konjunktiv verharrt. Das nennt man Verschiebebahnhof. Vielen Dank. (Beifall AfD –

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