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Rico Gebhardt

Die Linke 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem im Frühjahr 2025 die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zu Coronahilfen gestellt und die AfD im Juni 2025 eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema beantragt hatte, kommt nun, ein Jahr später, das BSW um die Ecke und möchte über Coronahilfen sprechen. Nun fragt man sich: Warum jetzt? Hat nicht der Wirtschaftsminister im vergangenen Sommer erleichterte Regelungen für Rückforderungen der Soforthilfen des Bundes getroffen und damit für viele Betroffene – zwar spät, aber nicht zu spät – Erleichterung geschaffen? Einer meiner Vorredner hat bereits davon gesprochen. Na gut, das muss man nicht zur Kenntnis nehmen. Beim BSW ist es so wie bei der AfD völlig egal, was Sachverständige im Coronauntersuchungsausschuss des Landtags ausführen. Sie bleiben bei Ihrer gefundenen Position, so scheint es auch bei diesem Thema zu sein. Das kann man auch in Ihrem Antrag lesen. In Punkt I Satz 1 möchten Sie pauschal vom Landtag feststellen lassen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie das Grundproblem waren. Nicht etwa die Pandemie war das Problem, Sie behaupten, dass die Maßnahmen das Problem gewesen sind. Darauf hatte Herr Dr. Kromer schon einmal hingewiesen. Die Pandemie ist die Ursache dafür gewesen. Das müssen Sie doch wenigstens einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall Die Linke und Beifall CDU – Zuruf Ines Biebrach, BSW) Dass wir heute Lehren aus dem damaligen Handeln ziehen, ist richtig. Dass nicht jede Einschätzung richtig war, ist mittlerweile auch unbestritten. Was Sie in Ihrem Antrag aber fordern, nämlich die grundsätzliche Besserstellung einer Gruppe von Darlehnsempfängerinnen und -empfängern, entlarvt jedoch Ihre strukturelle Unfähigkeit, komplexe Sachverhalte zu analysieren. Die Linksfraktion hat schon im Jahr 2023 erkannt, das viele Selbstständige und kleine Unternehmen während der Pandemie unter unklaren Förderbedingungen gelitten haben. Deswegen sind wir damals parlamentarisch aktiv geworden. Wir wollten andere Rahmenbedingungen, gerade für Soloselbstständige und Selbständige mit wenigen oder keinen Beschäftigten. Die Mehrheit hat sich leider anders entschieden. Heute aber Rückforderungen generell auszuschließen, ist rechtlich nicht haltbar. Entscheidend muss doch bleiben, ob die Voraussetzungen der jeweiligen Hilfen tatsächlich erfüllt waren. Wegen einer pauschalen oder weitgehenden Entlastung der Empfängerinnen und Empfänger von Coronahilfen können wir doch nicht diejenigen benachteiligen, die Hilfe gar nicht beantragt haben, die geringere oder gar keine Unterstützung erhielten oder die Überzahlung bereits zurückerstattet haben. Mit den verkündeten Maßnahmen des Wirtschaftsministers sind, wenn man es so möchte, neue Ungerechtigkeiten entstanden. Nun glauben Sie, im Nachhinein auch diese Ungerechtigkeiten heilen zu müssen. Das BSW fordert zwar keinen Freibrief für vorsätzlich falsche Angaben. Der Antrag verlangt aber unter anderem eine Überprüfung bestandskräftiger Rückzahlungsbescheide – das kommt im Übrigen von einer Anwältin, die gerade gesprochen hat –, einen vorläufigen Vollstreckungsverzicht und einer stärkeren Berücksichtigung tatsächlich angefallener Ausgaben. Wenn ich richtig informiert bin, vorheriges Jahr zugehört habe und manchmal lese, was der Wirtschaftsminister veröffentlicht, dann ist das, was das BSW fordert, und zwar der Vollstreckungsverzicht für die Soforthilfen des Bundes damals eingeführt worden, auch wenn es für eine gewisse Zeit zinslos gewesen ist und anschließend moderate Zinsen gab. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt fordern, dass es diesen Vollstreckungsverzicht geben soll? Eine vom BSW geforderte flächendeckende Überprüfung bestandskräftiger Rückforderungsbescheide würde abgeschlossene Verwaltungsverfahren wieder eröffnen, die Bestandskraft gerichtlicher und behördlicher Entscheidungen relativieren und einen erheblichen Verwaltungsaufwand auslösen, neue Fristen und Gleichbehandlungsfragen schaffen und Erwartungen auf weitere nachträgliche politische Korrekturen wecken. Rechtssicherheit bedeutet nicht zwingend, jede als ungerecht empfundene Entscheidung erneut zu überprüfen. Sie verlangt vielmehr klare Kriterien für das Wiederaufgreifen von Härtefällen und Billigkeitsentscheiden. Diese Härtefälle – das haben wir schon mehrfach gehör – gibt es und sie sind positiv entschieden worden. Im Antrag selbst finden sich darüber hinaus noch weitere Lücken, die eine Zustimmung unmöglich machen. Die BSW-Forderung, tatsächlich angefallene förderfähige Ausgaben zu berücksichtigen, ist zunächst ja nachvollziehbar. Jedoch sind tatsächlich angefallene und förderfähige Ausgaben nicht dasselbe. Förderfähig sind Ausgaben nur, wenn sie im maßgeblichen Förderzeitraum entstanden sind und dem Förderzweck entsprechen, nach den jeweiligen Richtlinien zugelassen wurden, (Zuruf Ines Biebrach, BSW) hinreichend nachgewiesen werden können und nicht bereits durch andere Hilfen und Einnahmen gedeckt werden. – Kleine Nachhilfe beim Thema Rechnungsprüfung. Eine nachträgliche Orientierung allerdings an den realen Kosten könnte die ursprüngliche Systematik der Programme verändern. Die Hilfen waren ja nicht generell dazu bestimmt, sämtliche Verluste oder sämtliche Betriebsausgaben dauerhaft zu ersetzen. Zuletzt will ich die Antragstellerin darauf hinweisen, dass ein Teil der Coronahilfen auf Bundesprogrammen beruht. Sachsen kann daher gar nicht allein politisch entscheiden, dass Rückforderungen unterbleiben oder nachträglich großzügiger ausgelegt werden. Ja, es bleibt für viele Betroffene der Eindruck, sie wurden benachteiligt, nicht gesehen, nicht gehört und tragen allein die Folgen der damaligen politischen Entscheidungen. Ich kann das Gefühl nachvollziehen. Jedoch hat der Staat es geschafft, mit vielen Milliarden an finanziellen Hilfen vielen Unternehmer/-innen über die Coronapandemie hinwegzuhelfen. Fakt ist, dass nicht allen umfassend geholfen wurde. Das ist eine Tatsache, es ist bedauerlich und für den einen oder anderen Betroffenen eine persönliche Katastrophe. Zusammengefasst ist zu sagen: Der Antrag enthält viele handwerkliche Mängel und keine tatsächlichen Vorschläge für Betroffene. Dafür bräuchte es andere Instrumente und Maßnahmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und Staatsminister Dirk Panter) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und steigen jetzt in eine zweite Rederunde ein. Ich übergebe das Wort an Frau Kollegin Biebrach, Fraktion BSW; bitte schön.

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