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Martin Braukmann

AfD 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich möchte darauf hinweisen, dass wir das so pauschal gar nicht behandeln können, sondern wir müssen unterscheiden, um was es bei den Coronahilfen eigentlich geht. Wir hatten am Anfang, Herr Dr. Kromer, die Coronasoforthilfen. Damals haben sich sowohl der damalige Bundeskanzler Scholz als auch Herr Altmaier hingestellt und gesagt, diese seien nicht rückforderbar. (Staatsminister Dirk Panter: Was?) – Ja, das ist so. Das können Sie auch heute noch nachlesen, das finden Sie im Internet, Herr Panter. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Tun Sie es ruhig! (Staatsminister Dirk Panter: Aha!) Nicht rückzahlbar. Und dann kann ich Ihnen empfehlen: Schauen Sie sich doch mal den Bericht des Bundesrechnungshofes an! Der hat das Wirtschaftsministerium nämlich wirklich rasiert. (Zuruf AfD: Hört, hört!) Sie haben denen vorgeworfen – ich fasse es einmal pauschal zusammen –: Sie haben alles falsch gemacht, was man in dem Zusammenhang nur falsch machen kann. Sie haben nämlich überhaupt nicht festgelegt, unter welchen Bedingungen das wofür gewährt wird. Es fehlt an allem Notwendigen. Und wenn es bei der Gewährung der Hilfen an diesen Vorgaben fehlt, dann können sie nicht hinterher sagen: „Du hast was falsch gemacht. Jetzt wollen wir das Geld zurückhaben.“ Der einzige Grund, den es dann noch geben kann, ist, dass man sagt: „Du hast gelogen, betrogen, du bist gar kein Unternehmer, du konntest gar kein Geld verlieren.“ Natürlich kann ich dann das Geld zurückverlangen, aber davon reden wir hier doch gar nicht. Wir reden davon – jedenfalls habe ich so den Antrag des BSW verstanden –, dass hier real auch die Soforthilfen von der SAB zurückgefordert wurden und dabei noch diverse Dinge gemacht worden sind, bei denen ich sage: Das geht gar nicht. Da haben sich die Leute im Portal angemeldet und dort Angaben gemacht. Dann wurde gesagt, das reicht uns nicht, und jetzt schickt man dorthin den Rückforderungsbescheid. Aber die Leute rufen das Ding doch gar nicht ab, und dieses Portal ist auch gar keine zulässige Zustellungsadresse, sodass gar keine Wirksamkeit entsteht. Es gibt Bescheide von Leuten, die sich gewehrt und gesagt haben: Ich lege dagegen Widerspruch ein. Und der ist jetzt verspätet, weil sie das erst ein Jahr später gemacht haben, weil sie erst nach einem Jahr nachgeschaut haben, ob da etwas kommt. Das ist nach deutschem Recht keine zulässige Zustellungsmöglichkeit. (Beifall AfD) Im Klartext: Hier werden die Leute von der SAB getäuscht. Es geht darum, dass Leute, die sich gewehrt haben, ihr Geld eben nicht zurückzahlen mussten. Die haben dann im Zweifel gesagt: Ich stelle mal einen Erlassantrag. Aber gerade in diesem Bereich der Soforthilfen gebietet es die Gleichbehandlung, weil es keinen Rückforderungsgrund gab und, nebenbei gesagt, auch Verjährung eingetreten ist. Es gibt keinen Grund, diese Leute schlechter zu behandeln als diejenigen, die sich gewehrt haben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage an Mikrofon 2 von Herrn Kollegen Hentschel-Thöricht?

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