Peter Wilhelm Patt
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich richte mich an Sie, aber vor allen Dingen an die geneigte Öffentlichkeit. Petitionen sind als allgemeine Begehren zumeist eine Kritik an Verwaltungsentscheidungen, die wir aufgreifen. Es ist angenehm, dass wir das mit relativ wenig Parteipolitik tun können. Weiterhin sind Petitionen Initiativen zu Handlungen bis hin zu Gesetzen. Das ist die legislative Seite, aus der wir Anregungen gewinnen können. Nicht immer kann der Ausschuss sie lösen und gibt sie deshalb an die Fraktionen für eine eventuelle parlamentarische Bearbeitung weiter. Die Sonderform der öffentlichen Petition hat die Ausschussvorsitzende, Kollegin Kuge, bereits dargestellt. Öffentliche Petitionen werden vielleicht auch falsch verstanden oder missbraucht. (Juliane Nagel, Die Linke: Was?) Das müssen wir noch üben. Es besteht keine Beliebigkeit, wenn man ein solches Instrument einsetzt oder daraus Anhörungen macht. Vielmehr ist es ein großer Aufwand, weshalb wir im Ausschuss darüber befinden, wie wir damit umgehen wollen. Petitionen müssen keine Massenaktivitäten sein; denn jeder Einzelne wird ordentlich behandelt und jedes Begehren wird ordentlich aufbereitet. Es bedarf nicht Hunderter Unterschriften. Jeder Einzelne hat das Recht und wird entsprechend gleichberechtigt behandelt. Dazu gehört für die Öffentlichkeit das Wissen, dass wir nicht die letzte Instanz sind. Als Christen haben wir ohnehin eine andere Vorstellung von der letzten Instanz. Aber wir haben eine Gewaltenteilung. Wir stehen nicht über der Exekutive oder der Judikative und wollen deshalb auch keine falschen Erwartungen wecken. Deshalb können wir nicht immer abhelfen. Wenn etwas gerichtlich ausgeurteilt ist, geht es ohnehin nicht. Ich habe die Bitte an die Medien, dass sie etwas differenzierter betrachten, was wir tun. Vielen Dank, dass Sie über den Jahresbericht geschrieben haben. Aber die etwas dramatisierende Überschrift, dass das meiste abgelehnt werde, (Juliane Nagel, Die Linke: Das stimmt doch!) hält einer tieferen Überprüfung nicht in dem Maße stand. Wir haben einzelne Petenten, die massenweise Petitionen an uns schicken. Ich möchte das als ein psychotisches Maß beschreiben. Wenn diesen Petitionen nicht abgeholfen werden kann, weil sie recht krude formuliert und für uns nicht immer zugänglich sind, führt das zu Ablehnungen, die die Quote relativieren. Das Petitionsrecht ist ein hartes Recht auf Einzelfallüberprüfung durch das Parlament. Es obliegt nicht der Willkür einzelner Berichterstatter, sondern es wird demokratisch und politisch abgewogen, was wir tun. Wir machen uns viel Arbeit. Deshalb schließe ich mich dem Dank der Kollegin Kuge an die Staatsregierung, die Verwaltung, den Petitionsdienst, unsere eigenen Mitarbeiter, die dort vieles leisten, und unsere Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss an. Ich möchte abschließend zu zwei Punkten aufrufen. Die Staatsregierung und die Verwaltung sollen souverän als Diener der Bürger und Wächter der Ordnung entscheiden. Unsouverän ist, wer sein ihm gegebenes Ermessen nicht im Sinne des Bürgers ausübt. Das erleben wir leider oft. Für mich ist es als Haushälter ein Zeichen, dass es zu viele Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt – ganz grundsätzlich und nicht auf den Einzelnen bezogen. Daraus ergibt sich womöglich eine Angst: Wenn ich eine Ermessensentscheidung ausübe und anschließend etwas passiert, muss ich mich rechtfertigen. Ich habe Angst vor einer Entscheidung. Das wünsche ich mir anders. Üben Sie Ihr Ermessen bitte souverän im Sinne des Bürgers aus. Uns Abgeordneten wünsche ich das ebenso. Wir können uns nicht über die Exekutive oder Judikative erheben, aber wir können die Ermessensspielräume der Exekutive analysieren und zu bürger- und kundennahen Entscheidungen motivieren. Wir können die Exekutive nicht zwingen, etwas zu tun, aber wir können sie ermuntern und auffordern. Und aus unserer politischen Verantwortung und Verantwortung aus den Reihen der Bürgerschaft als Souverän gewählt zu sein, können wir motivieren. Meine Losung, die Losung unserer Fraktion und die Losung aller Mitglieder ist: In dubio pro cive et civibus. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit für das Petitionswesen im Freistaat. Glück auf! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten den Kollegen Patt für die CDU-Fraktion und setzen nun mit der AfD-Fraktion fort. Ich erteile Herrn Kollegen Mayer das Wort. Bitte, Herr Kollege.
