Ines Biebrach
Werter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich versuche es mal zusammenzufassen: Herr Günther, wundervoll! Dass da Entlastungen gekommen sind, ist wirklich schön und wirklich wichtig, aber aus unserer Sicht eben nicht ausreichend. Wir haben in der Anhörung das SMWA und die SAB gefragt: Gibt es irgendeine Übersicht, wie viele das schon zurückgezahlt haben, weil die Bescheide bestandskräftig sind und sie nichts vom Härtefall wussten oder nicht wissen konnten? Wie viele waren davon in der Existenz bedroht oder sind in Insolvenz gegangen? – Das wissen wir nicht. Ja, wir wissen nicht, ob diese bestandskräftigen Bescheide nicht dazu geführt haben, genau das zu zerstören, was die Coronahilfe retten sollte. Unser Ansatz ist, dass man darüber nachdenkt. Ich möchte auch keine bestandskräftigen Bescheide aufheben. Das steht auch nicht im Antrag. Es steht dort: Die Staatsregierung soll überprüfen, ob es zu Änderungen kommen wird und ob man eine Lösung finden kann, diese gleichzustellen mit den Förderrichtlinien, die zu Anfang standen, wenn es dazu jetzt Änderungen gibt. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Noch einmal: Wir werden keine Gerichtsentscheidungen aufheben. Mir ist Gewaltenteilung durchaus klar. Wir haben einen Prüfauftrag formuliert, um das mal klarzustellen. (Staatsminister Dirk Panter: Aber wir haben es geprüft! Warum müssen wir es noch einmal prüfen?) – Ja, das haben wir den Antworten nicht so entnehmen können. (Staatsminister Dirk Panter: Aha, okay!) Ich habe das schon gesagt: Bei dieser Soforthilfe – das hat die SAB eingeräumt und das hat auch das SMWA eingeräumt – waren zum Beispiel Personalkosten zum Anfang der Bewilligung voll abzugsfähige Ausgaben, und jetzt sind es nur noch Ausgaben, die mit Einnahmen zu verrechnen sind. Wenn ich keine Einnahmen habe, sind es keine berücksichtigungsfähigen Ausgaben mehr. Für eine Friseurin, die ihren Laden zugemacht und ihre beiden Friseurinnen von der Soforthilfe weiterbezahlt hat, in der Hoffnung, dass der Laden wieder aufmacht, bedeutet das, dass sie jetzt diesen Lohn, den sie ihren Mitarbeitern gezahlt hat, zurückzahlen muss. Noch einmal: Es mag ja sein, dass ich Begriffe anders verstehe. Aber wenn Sie sagen, das wurde immer angepasst, und Herr Meister sagt, es wurde konkretisiert, dann sage ich, es wurde geändert. (Staatsminister Dirk Panter: Das ist ein Unterschied! Ihre Meinung können Sie gern haben!) – Ja, schön. Das ist schön, Herr Panter. Das freut mich. Noch einmal, um das mal plastisch zu machen: Stellen Sie sich vor, Sie haben so einen Gastronomen und der darf dann nicht mehr öffnen und drinnen nur noch wenig oder gar nicht mehr. Dann überlegt er sich: Okay, dann baue ich meinen Außenbereich aus, damit die Leute draußen sitzen können, und ich drucke neue Karten, denn ich habe AußerHaus-Betrieb. Dann geht man zur SAB und beantragt das. Man diskutiert das mit der SAB, ob das in Ordnung ist und ob das geht. Und die Mitarbeiter der SAB sagen: Ja, nach den FAQs gehen wir irgendwie schon davon aus, dass das funktioniert. Dann legt man alle Planungen offen, macht eine komplette Planung und jetzt, nach vier Jahren, wird gesagt: Nee, nee, also das nicht und die neu gedruckten Speisekarten für den Außer-Haus-Verkauf sowieso nicht; denn du hattest ja nicht die gleichen Ausgaben in 2019. Und dann zahlen die Leute plötzlich irgendwas zwischen – – Bei der Überbrückungshilfe wird es ja überprüft und da sollte es auch überprüft werden, bei der Soforthilfe nicht. Und jetzt sitzt der Gastronom da und sagt: Ich muss jetzt 18 000 Euro zurückzahlen, die ich im Vertrauen darauf ausgegeben habe, dass mir die Förderbedingungen und der Bewilligungsbescheid eine Sicherheit geben. Der hat das nicht auf die hohe Kante gelegt, der hat davon kein Schnitzel gegessen und der hat nicht sein Leben finanziert. Der hat genau die Ausgaben finanziert, die er der SAB angezeigt hat. (Beifall BSW und AfD – Zuruf Staatsminister Dirk Panter) – Wir reden über alle Coronahilfen. Herr Panter, der Antrag umfasst alle Coronahilfen und nicht nur die Soforthilfe. So, jetzt komme ich noch mal zu den Härtefallregelungen. Es ist super, dass wir diese Härtefallregelungen grundsätzlich haben. Aber aus unserer Sicht reichen diese Härtefallregelungen nicht. Zum einen ist das – das habe ich schon gesagt – wie mit den Anträgen, die nur im Portal beantragt werden können. Es darf nicht schriftlich beantragt werden, nicht per Textform. Herr Meister hat in der Anhörung im Petitionsausschuss gesagt: Härtefall gibt es doch immer, das können Sie doch immer beantragen. Ja, schön, das wird aber nicht gemacht. Ich kenne viele Menschen, die Härtefallanträge gestellt haben, auch vor dem 11.07.2025. Die sind nicht bewilligt worden. Und es ist außerhalb des Portals nicht zulässig. Das ist für die meisten Menschen ein echtes Problem. (Beifall BSW) Das ist etwas, das ich wirklich gerne geändert hätte: dass die Leute diese Härtefallanträge auf einem einfachen barrierefreien Weg stellen können. (Staatsminister Dirk Panter: Dann reden wir über ein Massenverfahren!) – Ja, dann lassen Sie einen Teil und dann geht es auch so. – So, und jetzt passiert mit den Rückforderungen Folgendes: Jetzt haben die es irgendwie geschafft, sich ein bisschen oder ganz wenig Liquidität aufzubauen. Jetzt kommt die Rückforderung zu Bedingungen, die sie nicht kannten. Und sie stehen kurz davor, das bisschen Liquidität wieder zu verlieren. Deswegen sagen wir, es wäre fairer, nicht auf die jetzige Situation abzustellen. Dabei hat die Staatsregierung durchaus Spielraum. Im Zweifel kann sie das Parlament bitten, ihr dabei zu helfen. Wir würden gern auf die Einkommensvermögensverhältnisse im Förderzeitraum abstellen, weil jetzt Leute benachteiligt werden, die das Geld sinnhaft ausgegeben haben. Dann haben sie Rückforderungsbescheide bekommen und müssen das von dem bisschen Liquidität, das sie geschafft haben aufzubauen, zurückzahlen. Das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall BSW) Was die Menschen angeht, die schon zurückgezahlt haben: Das ist doch eine Ungleichbehandlung. Diesen Menschen wurde die Möglichkeit einer Härtefallregelung nie eingeräumt. Die mussten einfach damit leben, dass sie – Entschuldigung, in der Sprache der Menschen – so blöd waren und ihre Mittel an den Staat zurückgezahlt haben. Deswegen sagen wir: Gleichbehandlung bedeutet, dort noch einmal zu schauen, ob es Härtefälle sind. Brauchen die möglicherweise auch die Anwendung der Härtefallregelung? Ja, das kostet Geld, aber wir halten das für einen Akt der Gleichbehandlung. (Beifall BSW und AfD – Staatsminister Dirk Panter: Das war kein Härtefall, wenn sie es nicht zurückgezahlt haben!) – Das kann trotzdem die Existenz und die Insolvenz bedeutet haben, Herr Panter. Woher wissen Sie denn, dass diese Menschen, die das zurückgezahlt haben, auf ihrem Konto 40 000 Euro hatten und ein Mindesteinkommen von 35 000 Euro? Woher wissen Sie das, Herr Panter? (Staatsminister Dirk Panter: Die haben gezahlt, sobald sie es konnten!) – Sehen Sie, das sind die Härtefallregelungen, ja, die Sie geschaffen haben auf Turbo. Sie bestrafen alle, die nicht von der Härtefallregelung profitieren können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte kein Zwiegespräch.
