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Ines Biebrach

BSW 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Alles klar. (Eric Recke, BSW: Der Herr Minister nutzt seine Sitzposition aus!) Die SAB führt ausschließlich über das Portal ein kompliziertes und für die Leute sehr anstrengendes Rückmeldeverfahren durch. Ein Rückmeldeverfahren ist im Grunde keine schlechte Idee. Es sind Steuermittel, und wir müssen schauen, was damit passiert. Nur wurde den Leuten über die Corona-Soforthilfe gesagt, man werde es bei Stichproben belassen. Das ist nicht passiert. Nun müssen alle rückrechnen, und zwar auf eigene Initiative und auf eigene Kosten. Das ist zunächst noch kein Problem. Es sind Steuermittel, der Staat braucht Geld, und wir müssen schauen, was damit gemacht wurde. Wir sind aber der Auffassung – und deshalb stellen wir diesen Antrag –, dass es nicht so ist, dass sich die Förderbedingungen nicht geändert haben und die Leute das bekommen, was ihnen damals versprochen wurde. Bei den Soforthilfen geht es nicht mehr um Prognosen. Es geht um das, was ausgegeben worden ist. Ein großes Problem bei den Soforthilfen sind die Personalkosten. Zum Zeitpunkt der Antragstellung galten Personalkosten als Ausgabe, die beim Liquiditätsengpass zu berücksichtigen war. Nun ist es so, dass Personalkosten nur dann eine Ausgabe sind, wenn entsprechende Einnahmen gegenüberstehen. Wenn Herr Meister von der SAB in der Anhörung sagt, das sei nur eine Konkretisierung und keine Änderung, muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist Hohn. Für diejenigen, die keine Einnahmen hatten, aber trotzdem ihr Personal weiter bezahlt haben, bedeutet das, dass sie ihr Personal bezahlt haben und das Geld trotzdem zurückzahlen müssen. Für uns ist das eine Änderung. (Beifall BSW) Wir meinen nicht nur diese Soforthilfe. Wir wollen, dass insgesamt über diese Rückrechnungspraxis nachgedacht wird. Bei den November- und Dezemberhilfen wird gesagt: Früher konnte man sich den Vergleichszeitraum für beide Hilfen aussuchen, nun darf man das nicht mehr. Jetzt ist es ein zusammengefasstes Endabrechnungsverfahren, und dabei gilt nur noch eine der Methoden. Ich könnte Hunderte solcher Beispiele aufführen, die dazu führen, dass die Bedingungen heute anders sind. Wenn jemand sehr konservativ prognostiziert hat, weil er gesagt hat, ich wollte nicht zu viel haben, dann wird gesagt: Es tut uns leid, wenn du in einer Prognose eine Ausgabe vergessen hast, die vielleicht angefallen wäre. Oder wenn du höhere Kosten hattest als prognostiziert, dann bekommst du dafür nichts. Wenn jemand zu viel verlangt hat, muss er nur das zurückzahlen, was er zu viel bekommen hat. Aber die, die in ihrer Prognose nicht darauf schließen konnten, dass vielleicht noch eine andere Ausgabe hinzukommt, sind – Entschuldigung – in den A-Punkt-Punkt gekniffen. Problematisch ist auch, dass die Corona-Soforthilfen am Anfang sogar im Papierformular angeboten wurden. Dann wurde das alles digital gemacht. Irgendwann wurde gesagt: Wir brauchen prüfende Dritte, und da die Kosten der prüfenden Dritten zumindest zum großen Teil übernommen wurden, war das für die Leute auch in Ordnung, die kamen damit sowieso besser klar. Jetzt müssen sie es aber bei der Rückrechnung wieder über das Portal machen, und das kostet wieder Geld, das kostet wieder Aufwand. Es gibt einen großen Anteil, gerade der Soloselbstständigen, der damit nicht klarkommt. Die haben dann in ihrer Not die Unterlagen in Papierform an die SAB geschickt, mit dem Erfolg, dass nichts passiert ist. Diese Papieranträge werden nämlich nicht bearbeitet. Das hat die SAB auch in der Anhörung bestätigt. Das wird nicht bearbeitet. Ich kann Ihnen sagen: Wenn ein Anwalt dahinter ist und Druck macht, wird es dann doch bearbeitet, aber das ist ein anderes Thema. (Staatsminister Dirk Panter: Also doch!) – Ja, aber nur, wenn sich ein Anwalt hinstellt und sagt: Wir machen jetzt Druck. Es kann ja nicht der Sinn sein, dass jeder, der eine Coronahilfe erhielt, jetzt einen Anwalt braucht. Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen. Wir haben auf diese Urteile der Verwaltungsgerichte hingewiesen. Uns geht es mit diesem Antrag darum, dass man wirklich noch einmal schaut, und zwar im Sinne derer, die diese Hilfen bekommen haben: Welche Förderbedingungen galten zum Zeitpunkt der Beantragung und welche Förderbedingungen gelten jetzt für die Endabrechnung? Denn die sollten am besten mit dem Goldrandfall übereinstimmen. Deswegen wollen wir, dass die Staatsregierung sich hinsetzt und sagt: Das setzen wir so um. Wir prüfen das, wir schauen uns das an. Darum geht es uns und ich kann Ihnen gerne in der nächsten Runde noch ein paar Beispiele nennen, bei denen das eben nicht stimmt, dass alles so ist, wie es bei der Beantragung war. Wir fordern also mit unserem Antrag die Staatsregierung dazu auf, die Rückmeldungs- und Änderungsverfahren so zu gestalten, dass sie den Anforderungen der gerichtlichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und es zu überprüfen. Das ist uns besonders wichtig. Es gibt einen größeren Teil von Menschen, die haben zurückgerechnet, die haben zurückgezahlt und die haben das einfach akzeptiert, weil sie dachten, sie könnten es sowieso nicht ändern. Wir möchten, dass diese Änderung, so sie denn durchgeführt wird und sinnhaft ist, überprüft, inwieweit die Menschen, die sich bereits erklärt haben, die bereits gezahlt haben, auch von diesen Änderungen profitieren. Das halten wir für ein Gebot der Fairness. Ich habe viel schneller geredet, als ich wollte. (Sören Voigt, CDU: Es gibt eine zweite Runde!) – Ja, ich dachte, ich brauche drei. Also, das ist unser Ansatz: Wir wollen gerne erreichen, dass noch einmal geprüft wird, was wir im Sinne einer fairen Behandlung tun können, um den Menschen, denen diese Coronahilfen wirklich geholfen haben und für die sie wirklich wichtig waren, zu helfen, sodass die Rückrechnungen jetzt im Nachgang nicht das kaputt machen, was die Coronahilfen erhalten haben. Den Rest in der zweiten Runde. Danke. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Biebrach brachte den Antrag für die BSW-Fraktion ein. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Dr. Kromer. Bitte schön, Herr Kollege.

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