Jörg Dornau
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Um Ihrem Papiertiger eine konkrete Zielvorgabe zu geben, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Er ist bewusst konkret gehalten. Wir wollen den zehn Landkreisen und den drei kreisfreien Städten einen einmaligen Zuschuss von jeweils 100 000 Euro aus dem Sondervermögen Klimafonds Sachsen gewähren. Zum Jahresende 2028 stehen dort laut Vermögensplan der Staatsregierung über 28,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die von uns vorgesehenen 1,3 Millionen Euro entsprechen gerade einmal 4,5 % dieser Summe. Das Geld ist da. Es muss nur dort ankommen, wo es wirkt. Die Zweckbindung ist nicht beliebig. Sie stützt sich unmittelbar auf das Klimafondsgesetz. Der Rückbau maroder, dauerhaft aufgegebener Parzellen fällt unter die ausdrückliche Zweckbestimmung des Fonds: Schaffung und Erhaltung von Grünflächen. Die Sanierung überalterter Abwassersysteme, die dezentrale Regen- und Grundwassernutzung sowie Hochwasser- und Erosionsschutz sind Maßnahmen, die das Gesetz ausdrücklich als förderfähig benennt. Wir gestalten das als eigene Maßnahme des Freistaates. Das heißt, der Haushalts- und Finanzausschuss behält vor der Auszahlung das letzte Wort, und über Verbleib und Wirkung wird berichtet. Das ist kein Griff in die Kasse. Das ist ein Zuschuss, der dort eingesetzt wird, wofür dieses Gesetz geschaffen wurde: für konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen, umgesetzt von den Menschen vor Ort. Es braucht kein Gremium, keinen Prüfauftrag und keinen Konjunktiv, sondern eine konkrete Maßnahme auf klarer Rechtsgrundlage. Herr Richter, Sie sagten, wir hätten den Antrag zu kurzfristig eingebracht. Das mag parlamentarisch ungewohnt sein. Meiner Meinung nach ist es aber besser, jetzt zu handeln, als uns wieder fünf oder 35 Jahre im Kreis zu drehen, ohne dass etwas passiert. (Beifall AfD) Sehr geehrte Volksvertreter! Sie sind alle eingeladen, unseren Änderungsantrag anzunehmen und unseren Arbeitgebern ein produktives Ergebnis zu liefern. Tagesordnungspunkt Ausbaustopp für Windkraftanlagen Drucksache 8/6936, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst spricht für die einbringende AfD-Fraktion Herr Abg. Thumm; bitte.
