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Bernd Rudolph

BSW 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Politik darf nicht über die Köpfe der Menschen hinweg gemacht werden. Sie muss zuhören, Probleme aufnehmen und bereit sein, Entscheidungen auch zu korrigieren. Kaum ein Instrument unserer Verfassung verkörpert diesen Anspruch so unmittelbar wie das Petitionsrecht. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen das Vertrauen in politische Institutionen verloren haben, ist das wichtig; denn eine Petition gibt jedem die Möglichkeit, sich unmittelbar an dieses Parlament zu wenden, unabhängig von Alter, Herkunft oder Geldbeutel, ohne große bürokratische Hürden und ohne Kosten. Das Petitionsrecht ist damit tatsächlich ein demokratisches Jedermannsrecht. Und es erfüllt noch eine zweite wichtige Funktion: Petitionen zeigen uns sehr konkret, wo der Schuh drückt. Sie bringen Erfahrungen aus dem Alltag in dieses Parlament und machen auf Probleme aufmerksam, die in Ministerien und Verwaltungen manchmal gar nicht oder erst sehr spät wahrgenommen werden. Der vorliegende Bericht zeigt, dass die Menschen dieses Recht nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig dieses Instrument sein kann, sehen wir aktuell bei einem Thema, das auch uns als BSW besonders beschäftigt: die Schulsozialarbeit. Der Landesschülerrat hat eine Petition für den dauerhaften Erhalt und den flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit an sächsischen Schulen auf den Weg gebracht. Mehr als 4 600 Menschen haben sie unterstützt. Dahinter steht ein sehr konkretes Problem. Schulsozialarbeit ist kein Luxus, den man sich in guten Haushaltsjahren leistet und bei knapper Kasse wieder streicht. Schulsozialarbeiter helfen bei persönlichen Krisen, schlichten Konflikte, unterstützen Lehrerinnen und Lehrer und leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt an unseren Schulen. (Beifall BSW) Die Petition macht deutlich, dass die Betroffenen die Debatte um Kürzungen und fehlende Planungssicherheit sehr genau wahrnehmen. Sie sagen uns: Spart nicht bei unseren Kindern! Genau dafür brauchen wir das Petitionsrecht; denn die Menschen, die eine Petition einreichen oder unterstützen, beschweren sich nicht einfach nur, sie beteiligen sich. Sie machen auf Missstände aufmerksam, bringen Argumente ein und erwarten zu Recht, dass wir uns damit auseinandersetzen. Der Bericht zeigt übrigens auch, dass Petitionen durchaus etwas bewirken können. 2024 gab es bei rund 26 % der gefassten Beschlüsse ein positives Bearbeitungsergebnis, 2025 bei rund 21 %. Es ist völlig klar: Natürlich kann nicht jeder Petition abgeholfen werden, und der Petitionsausschuss kann politische Entscheidungen oder Gerichtsurteile nicht einfach ersetzen. Kollege Patt hat darauf hingewiesen, und das gilt natürlich auch für die von Kollege Mayer hier dargelegten Beispiele. Doch er kann Verwaltungshandeln überprüfen, vermitteln und politische Probleme sichtbar machen. Genau darin liegt seine Stärke. Deshalb sollten wir Petitionen auch nicht als bloße Formsache behandeln; das tun wir auch nicht. Wenn wir wollen, dass Menschen Vertrauen in demokratische Institutionen haben, dann müssen sie erleben können, dass Beteiligung einen Sinn hat, dass ihre Argumente gehört werden, dass sie geprüft und ernst genommen werden. Das gilt für die Schulsozialarbeit genauso wie für die vielen anderen Anliegen, mit denen sich Menschen an diesen Landtag wenden. Mein Dank gilt deshalb den Bürgerinnen und Bürgern, die von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen, ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes und den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Petitionen zeigen uns, wo politische Entscheidungen auf die Lebenswirklichkeit der Menschen treffen. Wir sollten diese Hinweise nicht als Störung betrachten, sondern als das, was sie sind: ein wichtiger Teil der lebendigen Demokratie. Vielen Dank. (Beifall BSW und Daniela Kuge, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die BSWFraktion sprach Kollege Rudolph. Wir fahren nun mit der SPD fort. Bitte, Herr Kollege Dulig.

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