Luise Neuhaus-Wartenberg
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Transparenz ist kein lästiger Zusatz zur Medienordnung. Transparenz ist eine Voraussetzung dafür, dass öffentlich finanzierte Institutionen Vertrauen verdienen. Genau deshalb haben wir in den vergangenen Jahren die Transparenzregeln für den öffentlichrechtlichen Rundfunk immer wieder ausgebaut. Für den MDR, das ZDF und das Deutschlandradio gelten inzwischen klare Regeln: zur Veröffentlichung der Zusammensetzung der Gremien, zu deren Arbeit, zu Sitzungen und Sitzungsergebnissen, zur Rechnungslegung und auch dieser Anspruch irgendwann auch in konkreten Entscheidungen dieses Hauses zeigen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport. Vielen herzlichen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Einbringung des Gesetzentwurfs durch Herrn Hentschel-Thöricht für die BSW-Fraktion. Herr Kollege, darf ich kurz nachfragen: Sie hatten jetzt vorgeschlagen, weil der Punkt offen war, an den Innenausschuss zu überweisen. Soll getauscht werden, dass mitberatend in den Sozialausschuss gegangen wird, oder nur an den Innenausschuss? (Zuruf Jens Hentschel-Thöricht, BSW) Meine Damen und Herren, dann schlage ich vor, den Entwurf Gesetz zur Ausweitung des Mindestabstandsgebots für Spielhallen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an den Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisung wurde einstimmig zugestimmt und sie ist beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs der Sächsischen Landesanstalt und neue Medien SLM-Transparenz-Stärkungs-Gesetz – der Fraktion Die Linke zu den Vergütungsstrukturen. Diese Regeln sind nicht vom Himmel gefallen. Auch dieser Landtag hat ihnen mit den entsprechenden Staatsverträgen und Zustimmungsgesetzen zugestimmt. Deshalb stellen wir heute eine, wie wir finden, eigentlich sehr einfache Frage: Warum sollen Transparenzstandards, die wir beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk für richtig und notwendig halten, nicht auch für die Sächsische Landesmedienanstalt gelten? Die SLM ist schließlich keine private Interessenvertretung. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, sie nimmt öffentliche Aufgaben in unserer Medienordnung wahr und sie finanziert sich zu großen Teilen aus dem Rundfunkbeitrag und aus öffentlichen Mitteln des Freistaates. Trotzdem bleibt das Sächsische Privatfunkgesetz bei den Transparenzpflichten der SLM deutlich hinter den Standards zurück, die wir für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten längst für selbstverständlich halten. Diese Lücke wollen wir schließen. Dabei erfinden wir das Rad ausdrücklich nicht neu. Unser Gesetzentwurf orientiert sich ganz bewusst an den Transparenzregeln, die bereits für MDR, ZDF und Deutschlandradio gelten. Konkret wollen wir – erstens – mehr Transparenz über die Arbeit der Gremien schaffen. Die Zusammensetzung und Organisationsstrukturen der Versammlung und ihrer Ausschüsse sollen veröffentlicht werden. Tagesordnungen sollen rechtzeitig öffentlich zugänglich sein. Nach den Sitzungen sollen Anwesenheitslisten und Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse veröffentlicht werden. Entsprechende Regeln sollen auch für den Medienrat gelten. Die Sitzungen der Versammlung sollen künftig grundsätzlich öffentlich sein. Natürlich bedeutet Transparenz nicht, dass alles öffentlich sein muss. Persönlichkeitsrechte bleiben geschützt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen Dritter bleiben ebenso geschützt. Aber wir drehen das Prinzip um: Nichtöffentlichkeit soll nicht länger der Normalfall sein. Öffentlichkeit soll der Normalfall sein, und Geheimhaltung die begründungsbedürftige Ausnahme. Das ist für eine öffentlichrechtliche Institution ein angemessener Maßstab. Zweitens wollen wir finanzielle Transparenz. Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses soll die SLM eine Gesamtübersicht über Jahresabschluss und Geschäftsbericht veröffentlichen. Auch die Tarifstrukturen sowie außer- und übertarifliche Vereinbarungen sollen strukturiert dargestellt werden. Auch hier verlangen wir von der SLM nichts grundsätzlich anderes als das, was wir im öffentlichrechtlichen Rundfunk längst für richtig halten. Drittens. Es geht um die Gehaltsstrukturen. Hier kommt neben dem grundsätzlichen Transparenzargument ein sehr konkreter Anlass hinzu: die Prüfung des Sächsischen Rechnungshofes. Der Rechnungshof hat erhebliche Kritik an der bisherigen Vergütungsstruktur der SLM geäußert. Er hat insbesondere die Orientierung des Haustarifvertrags am MDR-Tarif beanstandet und eine Orientierung am Tarifvertrag der Länder angemahnt. Auch bei der Vergütung der Geschäftsführung hat er Handlungsbedarf festgestellt. Diese Kritik nehmen wir ernst. Aber gerade deshalb halten wir wenig davon, einzelne Gehälter herauszugreifen, öffentlich zu skandalisieren und damit den Eindruck zu erwecken, das eigentliche Problem der SLM seien ein paar Gehaltsabrechnungen. Das greift zu kurz. Es geht um Strukturen, Regeln und Kontrolle. Deshalb soll der Medienrat ausdrücklich die Aufgabe erhalten, die Gehaltsstrukturen zu kontrollieren. Die Bezüge sollen in einem angemessenen Verhältnis zu Aufgaben und Leistungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und sich am Tarifvertrag der Länder orientieren. Das ist eine sachliche Konsequenz aus den Feststellungen des Rechnungshofes, keine Kampagne gegen Beschäftigte. Meine Damen und Herren, die SLM hat wichtige Aufgaben. Die Regulierung privater Medien wird angesichts digitaler Plattformen, Medienkonzentrationen, neuer Verbreitungswege und grundlegender Veränderungen der Mediennutzung nicht unwichtiger, sondern wichtiger. Gerade deshalb braucht eine starke Medienaufsicht auch öffentliche Legitimation. Diese entsteht nicht dadurch, dass man möglichst wenig Einblick gewährt. Sie entsteht durch nachvollziehbare Entscheidungen, transparente Strukturen und überprüfbare Verwendung öffentlicher Mittel. Wir sollten dabei keine doppelten Standards akzeptieren. Wir können nicht auf der einen Seite vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer mehr Transparenz bei Gremien, Finanzen und Vergütung verlangen und auf der anderen Seite sagen, bei der Landesmedienanstalt brauchen wir das alles nicht. Wer Transparenz fordert, muss dies konsequent fordern. Unser Gesetzentwurf überträgt deshalb bewährte Grundsätze unserer Rundfunkordnung auf die Sächsische Landesmedienanstalt: mehr Öffentlichkeit der Gremienarbeit, mehr Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, mehr Transparenz bei Finanzen und Vergütungsstrukturen und eine klare Verantwortung des Medienrates. Das stärkt nicht nur die Kontrolle der SLM, es stärkt die SLM selbst; denn eine Medienaufsicht, die Transparenz von anderen verlangt und deren Aufgabe es ist, über die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu wachen, sollte bei der Transparenz ihrer eigenen Arbeit mit gutem Beispiel vorangehen. Darum bitten wir um eine sachliche und konstruktive Befassung unseres Gesetzentwurfs im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank. Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Stärkung der Transparenz der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Sächsisches SLM-Transparenz-Stärkungs-Gesetz, an den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Situation des Kleingartenwesens Drucksache 8/6773, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst spricht für die CDU Herr Abg. Ulbricht.
