Albrecht Pallas
Herr Kollege, diese konkrete Aussage ist mir nicht geläufig. Aber was soll er auch anderes sagen? Selbstverständlich müssen Fakten, mit denen offiziell gearbeitet wird, transparent dargestellt werden. Alle wissen, dass es das gibt. Es ist kein Geheimnis, dass Sicherheitseinschätzungen, egal ob durch Bund oder Länder, auch auf Geheimdienst- oder Nachrichtendienstinformationen beruhen können und dass diese in aller Regel der Geheimhaltung unterliegen, aus guten Gründen. Warum das so ist, das muss ich Ihnen als früherem Polizeibeamten hoffentlich nicht erklären, Herr Kollege. Sie haben hier in Zweifel gezogen, dass die Einschätzungen der Bundesregierung auf Informationen beruhen und haben sie als politische Attribuierung klassifiziert. Das ist der Umstand, der mich etwas auf die Palme bringt. Das ist nicht in Ordnung. Damit verdrehen Sie die Faktenlage. Ich fahre mit der Rede fort. Ganz im Gegenteil ist es nämlich so, dass die Bundesregierung auf Grundlage von Informationen zur Baukonfiguration, zu Sprengstoff, Zündtechnik und identifizierten Verantwortlichen, die einen klaren Rückschluss zulassen, erklärte, dass hinter dem verursachten Anschlag das autoritäre und aggressive Regime von Wladimir Putin steht. (Sebastian Wippel, AfD: Einigen wir uns doch, dass es ein Wladimir war!) Die hybride Kriegsführung gegen demokratische Staaten beschränkt sich nicht länger nur auf Provokation, Desinformation und Cyberangriffe, sondern sie sucht die aktive Eskalation auf unserem Staatsgebiet. Dieser Umstand zwingt den Staat, die Sicherheitsbehörden und uns als Politik dazu, die Schutzkonzepte für die kritische Infrastruktur sowie für die Menschen in unserem Land, für öffentliche und private Infrastruktur schnell zu aktualisieren und in wirksame, moderne Abwehrsysteme zu investieren. An dieser Stelle eine Replik auf den Kollegen Wippel und seine skizzierte Idee, dass nur die Bundespolizei für das Thema Drohnenabwehr zuständig sein solle. Ich habe persönlich nichts dagegen, dass wir über das Thema Föderalismus im Bereich der Sicherheit reden. Es gibt bestimmt auch Themen, bei denen Bund und Länder intensiv zusammenarbeiten können. Allerdings halte ich es in unserer derzeitigen Lage, in der wir nahezu täglich neue Lageeinschätzungen haben und sich die Situation verändert, für brandgefährlich, einen solchen Systemwechsel zu vollziehen. Wir haben klare Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Bundespolizei und Landespolizei. Am Beispiel des Flughafens Leipzig ist das wie folgt geregelt: Der Luftraum über dem Flughafen fällt in die Zuständigkeit des Bundes, der Luftraum neben dem Flughafen und das Umfeld des Flughafens in die Zuständigkeit des Landes. Das System hat schlicht nicht funktioniert, und es hing vom Zufall ab, dass nichts passiert ist. Das Finden von Antworten auf internationaler Ebene infolge des gescheiterten Anschlags ist Aufgabe der Bundesregierung, die bereits erste Maßnahmen erlassen hat. Die Verantwortung für die Absicherung unseres Luftraums und der kritischen Infrastruktur in Sachsen liegt bei der Staatsregierung und der Landespolitik. Seit dem 4. August kann deshalb bei der Detektion und Abwehr von Drohnen ein simples Weiter-so keine Antwort mehr sein. Vielmehr bedarf es auch in Sachsen einer umsichtigen Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Konzepte und Fähigkeiten. Ich danke deshalb der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die mit ihrem Antrag einen wichtigen Impuls gegeben hat, um genau diese Herausforderungen anzugehen und die Abwehr von Cyber- und Drohnenangriffen in Sachsen an die neuen Realitäten anzupassen. Es ist gut, dass wir uns gemeinsam mit den Antragstellern sowie den Fraktionen CDU und Die Linke in einem überaus konstruktiven Prozess auf konkrete Schritte verständigen konnten, die nun gegangen werden müssen. Erstens. Wir wollen gemeinsam die Drohnenabwehr in Sachsen konzeptionell ausbauen, indem wir das Spektrum relevanter Schutzobjekte erweitern und in Zusammenarbeit mit den Betreibern künftig auch die Absicherung unserer kritischen Infrastruktur stärker in den Blick nehmen. Der Vorfall am Flughafen Leipzig zeigt: Es sind nicht nur Großveranstaltungen und staatliche Liegenschaften, die von unerlaubten Drohnenflügen betroffen sind. Auch Verkehrsknotenpunkte, Bahntrassen oder Staudämme können zum Ziel von Angriffen werden, die das geregelte Leben in unserem Land beeinträchtigen sollen. Zweitens. Es gilt, neben dem Erkennen von Drohnen und deren Abwehr auch die dahinterstehenden Piloten sowie deren Auftraggeber zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Wir reden bei diesem Thema nicht länger nur von handelsüblichen Drohnen, die von Hobbypiloten in gesperrten Gebieten in die Luft gelassen werden. Der Fall Leipzig zeigt, dass wir zunehmend mit professionellen Akteuren rechnen müssen, die Drohnen über große Entfernungen sicher steuern können und hinter denen ausländische Staaten oder Organisationen stehen können. Drittens. Der vorliegende Antrag fordert in seiner geänderten Fassung ein verbessertes Monitoring relevanter Vorkommnisse. Die Sicherheitsbehörden brauchen ein genaues Gesamtlagebild. Nur durch die fortlaufende Dokumentation und Überprüfung von Meldewegen, Einsatzzeiten, Interventionen und Ermittlungsergebnissen lassen sich unsere bestehenden Schutzsysteme kontinuierlich und zielgerichtet optimieren. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist von gestern!) Der Vorfall am 4. August hat uns die Sicherheitslage, mit der wir konfrontiert sind, schonungslos aufgezeigt. Es liegt nun an uns, die richtigen Schlussfolgerungen für die Sicherheit der Menschen in Sachsen und für einen konsequenten Umgang mit hybriden Angriffen auch durch andere Staaten zu ziehen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam die Cyber- und Drohnenabwehr im Freistaat voranbringen, damit die Verhinderung von Katastrophen künftig nicht allein dem Zufall überlassen bleibt! Wir wollen, dass die verantwortlichen Stellen in unserem Land die dafür notwendigen Fähigkeiten erhalten. Als SPD werden wir dem Antrag in der geänderten Fassung deshalb zustimmen, und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU – Beifall BÜNDNISGRÜNE)
