Christin Melcher
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2024 waren es 667 Petitionen, im Jahr 2025 587. Dahinter stehen nicht einfach Vorgänge, Aktenzeichen oder Tagesordnungspunkte – dahinter stehen Menschen: Menschen, die ein Problem haben, Menschen, die Kritik äußern, Menschen, die sich Sorgen machen, aber auch Menschen, die einen Vorschlag haben, wie es besser laufen könnte. Genau deshalb ist das Petitionswesen für uns BÜNDNISGRÜNE ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Petitionen zeigen uns Politik aus einer anderen Perspektive, nicht aus der Perspektive von Haushaltsplänen, Gesetzentwürfen oder Koalitionsverträgen, sondern aus der Perspektive von Menschen, die von unseren Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Eine Petition kann ein persönliches Anliegen sein und gleichzeitig auf ein strukturelles Problem hinweisen. Ein Beispiel: Wenn ein Bus gestrichen wird, ist für uns nur eine Verbindung im Fahrplan gestrichen. Für einen Jugendlichen kann das aber mehr bedeuten. Er kann nach der Schule nicht mehr zum Fußballtraining, zum Verein oder zum Turnen gehen. Genau diese Verbindung zwischen einer politischen Entscheidung und dem konkreten Leben der Menschen macht das Petitionswesen aus unserer Sicht wertvoll. Petitionen zeigen uns, wo Politik funktioniert, aber auch, wo sie nicht funktioniert. Sie geben Menschen die Möglichkeit, ihre persönlichen Sorgen auf eine politische Ebene zu heben. Wir haben in dieser Legislaturperiode einen wichtigen Schritt gemacht, um diese Ebene zu stärken: Wir haben öffentliche Petitionen eingeführt. Das war eine Neuerung, für die wir BÜNDNISGRÜNE uns über viele Legislaturperioden hinweg intensiv eingesetzt haben. Nun können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen erstmals beim Sächsischen Landtag öffentlich einreichen und von anderen mitzeichnen lassen. Aktuell gibt es 27 öffentliche Petitionen, vier davon befinden sich noch in der Mitzeichnungsfrist. Das verändert auch die Arbeit des Petitionsausschusses. Wir sehen nicht nur, dass eine einzelne Person ein Anliegen hat, sondern auch, wie viele Menschen dieses Anliegen unterstützen und teilen. Das ist für unsere parlamentarische Arbeit von Bedeutung. Ab 2 500 Unterschriften können wir über eine öffentliche Anhörung beraten. Aktuell betrifft das zum Beispiel die Petition „Berufliches Gymnasium in Riesa erhalten“ oder die Petition „Schulsozialarbeit erhalten und ausbauen für starke Schulen in Sachsen“. Wenn 2 500 Menschen hinter einem Anliegen stehen, sollten wir genau hinschauen und zuhören. Deshalb sehe ich es kritisch, wenn dieses Quorum erreicht wird und wir trotzdem keine Anhörung beantragen. Nicht jede Petition kann automatisch zu einer Anhörung führen. Aber wenn viele Menschen ihre Zustimmung zum Ausdruck gebracht haben, sollten wir den Dialog mit den Petentinnen und Petenten suchen. Denn genau darum geht es doch bei öffentlichen Petitionen: Wir öffnen das Parlament, und dann müssen wir auch bereit sein, zuzuhören. Ich sage es ganz deutlich: Das betrifft auch Themen, bei denen ich politisch eine andere Meinung habe, zum Beispiel die Forderung nach einer stärkeren Bejagung des Wolfes oder beim Stopp des Ausbaus der Windenergie. Eine Petition verpflichtet uns überhaupt nicht, die Forderung zu übernehmen, aber sie verpflichtet uns, sie ernst zu nehmen und uns mit ihr auseinanderzusetzen. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Unterschied und auch ein Unterschied, den aus meiner Sicht die AfD-Fraktion noch nicht verstanden hat. Sie ist es nämlich, die regelmäßig Petitionen ablehnt als öffentliche Petitionen, die sich gegen sie richten, beispielsweise bei einem AfD-Verbotsverfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Themen die Menschen beschäftigen, zeigt der Jahresbericht sehr deutlich. Bildung gehört dabei regelmäßig zu den großen Themen. Es geht um Anerkennung von Rechenschwäche als besondere Lernschwäche, um die Besoldung von Lehrkräften, um Lehrkräftemangel, um die Situation an unseren Hochschulen. Aber auch Demokratie- und Integrationsprojekte beschäftigen die Menschen, genauso wie Klima-, Tier- und Naturschutz. Es geht um Streckenreaktivierung oder um den Einsatz von Mährobotern. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal kommen über Petitionen auch ganz konkrete Verbesserungsvorschläge für unsere Politik. So war das zum Beispiel (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) beim Reparaturbonus und seinem Antragsverfahren. Das heißt, Petitionen sind eben nicht nur ein Beschwerdebrief an den Staat, sie können auch ein Ideengeber für das Parlament sein. Manchmal verbessern so Bürgerinnen und Bürger damit unsere Politik. Ein besonders eindringliches Beispiel war für mich die Sammelpetition zu Post-Covid, ME/CFS und Post-Vac. Hier gab es einen umfangreichen Austausch mit den Petenten, eine Anhörung und intensive Beratungen. Genauso stelle ich mir die parlamentarische Petitionsarbeit vor: Wir hören zu, wir prüfen, wir diskutieren und wir nehmen die Erfahrung der Menschen in unsere politische Arbeit mit. Deshalb möchte ich ein positives Fazit für die Jahre 2024 und 2025 ziehen. Wir haben wichtige Schritte zur Modernisierung und Öffnung des Petitionswesens gemacht. Wir haben uns intensiv mit den Anliegen der Menschen auseinandergesetzt, die sich an uns wenden. Damit ist noch nicht alles geschafft. Wir müssen weiter daran arbeiten, die Verfahren gut und transparenter zu gestalten. Wir müssen offen bleiben für Kritik, auch für Kritik an unserer eigenen Arbeit. Das ist vielleicht die wichtigste Funktion von Petitionen: Sie sind ein Stück weit ein Korrektiv. Sie erinnern uns daran, dass wir hier im Parlament nicht nur für uns selbst Politik machen. Wir machen Politik für die Menschen, die jeden Tag mit den Folgen unserer Entscheidungen leben müssen. Deshalb sollten wir die Menschen, die sich an uns wenden, nicht als Störung unseres politischen Alltags betrachten, sondern als das, was sie sind: unser wichtigstes Korrektiv. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft aus zwei Jahren Petitionsarbeit. Wir sollten nicht nur dann ansprechbar sein, wenn wir um Zustimmung bitten. Wir sollten ansprechbar sein, wenn Menschen uns sagen, was sie bewegt, ihre Ideen aufnehmen und ihre Kritik aushalten; denn ein offenes Parlament ist kein Parlament, dass immer einer Meinung mit den Bürgerinnen und Bürgern ist. Ein offenes Parlament ist ein Parlament, das zuhört. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU und Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten die Rede von Frau Kollegin Melcher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir schließen nun die Fraktionsrunde mit der Fraktion Die Linke ab. Für sie spricht Frau Kollegin Nagel. Bitte, Sie haben das Wort.
