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Norbert Mayer

AfD 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger des Freistaates Sachsen! Der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum 2024/2025 liegt vor, ein Zeitraum, der geprägt war von der Neuwahl des Landtags und der damit verbundenen halbjährigen Arbeitspause des Petitionsausschusses bis zur Neubildung der Staatsregierung im Januar 2025. Bevor ich auf unsere Ausschussarbeit eingehe, ein Wort zum Petitionsrecht. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 35 der sächsischen Verfassung. Es ist niedrigschwellig, formlos und kostenfrei zugänglich, ein direktes Instrument der Bürgerbeteiligung. Es verlangt keinen Anwalt, keine Frist und keine Vorkenntnisse. Gerade in Zeiten, in denen viele Bürger das Gefühl haben, mit ihren Anliegen bei Behörden nicht durchzudringen, ist der Petitionsausschuss eine wichtige Schnittstelle zwischen Staat und Bürger. Wer eine Petition schreibt, nimmt sein Grundrecht wahr und verdient dafür eine ernsthafte, zügige und konstruktive Bearbeitung. Die zunehmende Verhinderungsbürokratie in Sachsen macht uns die Arbeit für die Bürger nicht leichter. Wir sehen inzwischen an vielen Stellen, dass diese von meinen Vorrednern eingeforderte Abwägung zugunsten des Bürgers nicht stattfindet. An dieser Stelle möchte ich aber den Mitarbeitern des Petitionsdienstes sowie meinen Fraktionskollegen und ihren Mitarbeitern danken, die auch in diesem arbeitsintensiven Übergangszeitraum zwischen zwei Wahlperioden zahlreiche Petitionsakten sorgfältig bearbeitet haben. Besonders dem Petitionsdienst gilt noch mal ein ausdrücklicher Dank. Die Zahlen zu unseren bearbeiteten Petitionen wurden von meinen Vorrednern bereits genannt, diese will ich hier nicht wiederholen. Aber drei Beispiele möchte ich ansprechen, wie sich die AfD-Fraktion hier im Parlament bei Antworten zu Petitionen leider nicht zugunsten der Bürger durchsetzen konnte. Erstens. Als 722 Bürger aus Böhlen protestierten, weil ihnen eine Zeltstadt für zusätzliche 300 Asylbewerber vor die Nase gesetzt wurde, hat unsere Fraktion die Frage gestellt, die sich alle anderen gescheut haben zu stellen: Was ist Bürgerbeteiligung wert, wenn am Ende ohnehin über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird? Die Bürger hatten hierbei keine Chance. Zweitens. Als die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Eifer der politischen Korrektheit die überlieferten Bezeichnungen von 143 Kunstobjekten veränderten, protestierten mehr als 8 000 Bürger mit einer Petition. Das ist verständlich, wenn zum Beispiel der vor 300 Jahren mit sächsischer Kunstfertigkeit entstandene „Mohr mit der Smaragdstufe“ nun online „Sternchen, Sternchen, Sternchen, Sternchen mit der Smaragdstufe“ benannt wird, weil die aus Altbundesländern importierte Leitungsebene ihre woke Psychose auslebte. (Zustimmendes Klopfen Eric Recke, BSW) Die AfD-Fraktion erreichte eine Anhörung im Petitionsausschuss. Es war unsere Fraktion, die dem Anliegen im Plenum eine Stimme gab. Doch wie so oft: Die Bürger hatten keine Chance, die Altparteien umzustimmen. Drittens – und das ist der Punkt, der bis heute nachwirkt –. Als Bürger die Aufarbeitung der Coronapolitik verlangten, waren wir es, die diese Aussprache im Plenum überhaupt erst eröffnet haben. Besuchsverbote, Freiheitseinschränkungen, staatliche Übergriffe auf den privatesten Bereich des Lebens: All das wollten andere offenbar am liebsten unter der Überschrift „erledigt“ zu den Akten legen. Wir haben das nicht zugelassen. Meine Damen und Herren! Diese drei Beispiele sind kein Zufall, sie zeigen ein Muster: Immer dann, wenn ein Anliegen wirklich unbequem wurde – Migration, kulturelle Identität, staatliche Grundrechtseingriffe –, hat unsere Fraktion im Plenum den Mund aufgemacht und wird es weiterhin tun. Das ist kein Ausdruck von Streitlust, das ist Ausdruck dessen, dass wir das Petitionsrecht ernst nehmen als das, was es ist: ein Grundrecht der Bürger auf Gehör und kein Verwaltungsvorgang, den man am besten geräuschlos abwickelt. Deshalb ist es bedauerlich, dass uns mit der neuen Geschäftsordnung die Redezeit zu einzelnen Petitionen – die sowieso schon abends, nachts, als fast letzter Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung erscheinen, was für die Bürger meistens gar nicht mehr nachvollziehbar ist – von 5 Minuten auf 3 Minuten gekürzt wurde. Offenbar will die Mehrheit der Volksvertreter in diesem Hohen Haus nicht hören müssen, was das Volk in unserem Land wirklich bewegt, (Sören Voigt, CDU: Die Geschäftsordnung wurde ohne Gegenstimmen geändert! Ohne Gegenstimmen!) weil sie es nicht ertragen, an Ihr Versagen erinnert zu werden. Vielen Dank. (Daniela Kuge, CDU: Die Geschäftsordnung wurde mit Beteiligung der AfD beschlossen!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Mayer von der AfD-Fraktion. Wir fahren jetzt in der Aussprache fort. Als Nächstes ist die Fraktion BSW an der Reihe, und ich sehe Herrn Kollegen Bernd Rudolph; bitte schön.

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