Martin Braukmann
Jetzt müssen wir uns noch ganz kurz mit den anderen Coronahilfen beschäftigen. Diese waren dann sehr differenziert. Damals gab es die verschiedensten Programme mit den verschiedensten Gewährungsbedingungen. Und dafür – in der Tat – bedarf es dann einer Einzelprüfung, ob diejenigen, denen das erlassen wird, vergleichbar sind mit denjenigen, die es schon zurückgezahlt haben, ob man dadurch Dinge willkürlich ungleich behandelt. Als jemand, der sich wirklich an seine eigenen Regeln hält und sich rechtsstaatlich verhält, finde ich, dass dieses Anliegen auch eine Frage im Sinne der Glaubwürdigkeit unseres Staates ist, weswegen ich sage: Diesem Antrag des BSW kann ich mit gutem Gewissen zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Braukmann. Ich frage die SPD-Fraktion, ob es Redebedarf gibt. Das sehe ich nicht. BÜNDNISGRÜNE und Linke haben ebenfalls keinen Redebedarf mehr angemeldet, der fraktionslose Abgeordnete auch nicht. Wir könnten eine dritte Rederunde eröffnen, sofern Bedarf angezeigt wird. – Es wird kein Bedarf angezeigt. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Panter. Bitte schön, Herr Staatsminister. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich mich wirklich auf diese Debatte gefreut, weil sie die Chance gibt, hier im Landtag noch einmal über die Coronawirtschaftshilfen zu sprechen. Sie haben es gemerkt – Frau Biebrach, ich wollte Sie nicht mutwillig unterbrechen –, aber wir sind nun einmal in einem lebhaften Parlament und ich finde, wenn hier Falschaussagen getroffen oder Meinungen vertreten werden, dann sollten sie nicht als Tatsachen oder rechtlich verbindlich tituliert werden. Deshalb konnte ich in bestimmten Situationen nicht an mich halten. Ich hatte wirklich die Hoffnung, dass wir bei der öffentlichen Diskussion einmal an einen Punkt kommen, an dem wir den Coronafrieden würdigen, den wir versucht haben zu schaffen. Leider Gottes ist das offensichtlich nicht der Fall. Es ist auch nicht der Wunsch; denn hier wird immer wieder versucht, ein Misstrauen gegen das , was damals in der Coronapandemie passiert ist, aufzubauen. Die Entscheidungen, die getroffen wurden – im Übrigen auf Sicht gefahren –, werden immer wieder kritisiert. Im Nachgang herrscht noch ein gewisser Phantomschmerz, möchte ich gerne sagen, vor, weil das Problem lange nicht so groß ist, wie Sie es beschreiben. Ich werde gleich noch einmal darauf eingehen. Mich verwundert der Zeitpunkt des Antrags. Die Rückmeldeverfahren sind inzwischen bis auf wenige Einzelfälle vollständig abgeschlossen. Wir reden über die Corona-Soforthilfen. Alle Fragen sind seit Langem ausdiskutiert. Es gibt eine Enquetekommission dazu. Für die meisten Härtefälle sind tragfähige, auch gute Lösungen gefunden und umgesetzt worden. Es gibt – und das möchte ich hier in aller Klarheit sagen – Rechtssicherheit für Unternehmen. Der Vertrauensschutz ist gewährleistet. Der Coronarechtsfrieden war also machbar. Das scheint aber, wie gesagt, einigen ein Dorn im Auge zu sein. Ich möchte noch einmal die Situation im Frühjahr 2020 in Erinnerung rufen. Das klang schon an. Die Schließungsanordnungen in den Jahren – es waren Schließungsanordnungen – erforderten schnelle Unterstützungsmaßnahmen, sonst hätte es nie gesehene Pleitewellen gegeben. Allein in Sachsen wurden 2,3 Milliarden Euro Coronawirtschaftshilfen an über 100 000 sächsische Unternehmen und Soloselbstständige ausgezahlt. Der Soforthilfezuschuss – also unser Thema heute – startete in Sachsen am 30. März. Zwischen Mitte und Ende März musste ein komplett neues Förderverfahren aufgesetzt werden, mit allem, was dazugehört: Formulare, IT, Absprachen mit Bund und Land, Mittelakquise und vieles mehr. All das ist gelungen, das ist in Sachsen, wie ich finde, sehr ordentlich gelungen. Die Fördervoraussetzungen, Hinweise und Erklärungen auf den Webseiten des SMWA und der SAB waren von Anfang an konsistent. Sachsen hat vom ersten Tag an durchgehend – ich möchte es noch einmal sagen: durchgehend – ein und dasselbe Antragsformular verwendet. Die Förderbedingungen haben sich nie geändert. Ihre Behauptungen sind insofern nicht zutreffend und werden durch die ständige Wiederholung auch nicht richtiger. Meinungen sind keine Tatsachen. Klar tauchen bei den Antragstellern Verständnis- und Auslegungsfragen auf. Das ging auch direkt beim Ministerium ein. Das kam über die Kammern und auch von vielen Abgeordneten. Deshalb gab es Klarstellungen. Die erfolgten zügig und wurden ebenso zügig kommuniziert. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Es waren Klarstellungen, keine Änderungen. Das kann man unterschiedlich sehen, das respektiere ich, aber man muss dazu nicht Ihrer Meinung folgen. Wenn diese Klarstellungen, also diese Konkretisierungen, für Sie mehr waren als Änderungen, warum überprüfen Sie das eigentlich nicht gerichtlich? Ich kann nicht erkennen, dass die Gerichte aktuell geflutet werden. Ich komme gleich zu den Zahlen. Immer wieder wird die Frage der Förderung des Unternehmerlohns thematisiert. Ich verstehe die Diskussion um den Unternehmerlohn. Es bleibt aber weiterhin festzustellen, dass der Bund hierzu eine Grundsatzentscheidung getroffen hat, ob die uns gefällt oder nicht. Der Bund hat damals für alle bedürftigen Unternehmerinnen und Unternehmer im Sozialschutzpaket den Zugang zum ALG II geöffnet – mit vielen Erleichterungen beim Vermögen, beim Selbstbehalt oder bei der Angemessenheit der Wohnung. Insofern ist eine Förderung des Unternehmerlohns schlicht nicht mehr möglich. Die Wirtschaftshilfen – und ich finde diese Klarstellung ist wichtig – waren für die Sicherung der Unternehmen für die Zukunft und zu keinem Zeitpunkt als Schadenersatz für die Pandemie gedacht. Das ist auch nicht so geäußert worden. Nun war von Anfang an vom Bund angekündigt und eingefordert, dass die gemachten Prognosen der Antragsteller im Förderverfahren tatsächlich den Entwicklungen entsprachen. Das sollte überprüft werden. Diese Überprüfung wurde letztlich flächendeckend in einem Rückmeldeverfahren ab November 2024 durchgeführt, weil der Bund bei den Stichproben, die er gezogen hat, gesehen hat, dass es sehr viele Abweichungen gab. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Komplettüberprüfung nicht stattfindet. Aber es lag nicht in unserer Hand. Es war nicht möglich, der Bund bestand darauf, weil Förderbedingungen in vielen Fällen nicht erfüllt waren. Wie befürchtet, ergaben sich dadurch viele Rückforderungen. Wir haben in Sachsen 66 000 Anträge auf Soforthilfe gesehen. Bei der Komplettüberprüfung kam heraus, dass 32 400 dieser Fälle Rückforderungen beinhaltet haben, also gut die Hälfte, und das ist leider eine Situation, in der uns der Bund zum Handeln gezwungen hat. Nun, wir wissen, dass etliche Soloselbstständige und Kleinstunternehmer mit den Rückforderungen überfordert waren. Die hatten nie wirklich die Chance, sich zu erholen, da eine Krise auf die andere folgte. Das Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger änderte sich etc. Deshalb habe ich mich direkt nach meinem Amtsantritt mit einer Vielzahl von Diskussionen und ganz konkreten Fällen konfrontiert gesehen, die mich alles andere als kalt ließen. Im Gegenteil, ich habe versucht, mir ein Bild zu machen. Ich habe mit der Verwaltung, aber auch mit Betroffenen gesprochen. Ich bin – das muss ich im Nachgang sagen – für die vielen Gespräche dankbar, die ich führen konnte, die es mir ermöglicht haben, ein möglichst umfangreiches Bild der Lage zu bekommen, und jenseits des Geschreis müssen wir uns letztlich an der Sache orientieren. (Unruhe) Deshalb haben wir dann schnellstmöglich gehandelt. Wir haben im Bund verhandelt; denn es ging um Bundesgeld. Ich möchte es noch einmal sagen: Es ging nicht um Landesgeld, es ging um Soforthilfen des Bundes, die wir ausgezahlt haben. Wir haben also mit dem Bund verhandelt, um Erleichterungen zu erreichen. Wir sind dankbar dafür, dass uns der Bund nach wirklich intensiven Verhandlungen die Möglichkeit eingeräumt hat, klare Härtefallregelungen zu schaffen. (Anhaltende Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Minister, ich muss Sie leider unterbrechen. Das tut mir wirklich leid. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wiederhole noch einmal: Die Geräuschkulisse nimmt wieder zu. Ich bitte um etwas Ruhe. – Bitte schön, Herr Minister. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Um bei den Zahlen zu bleiben: Wir reden über 32 400 Härtefälle, quasi Rückforderungsfälle, die wir uns grundsätzlich angeschaut und für die wir Regelungen gefunden haben, die darauf hinausgelaufen sind, dass ungefähr die Hälfte davon wieder für eine klare Härtefallregelung antragsberechtigt war. Wir haben mittlerweile 12 600 Anträge bekommen. Davon wurden fast 11 700, bewilligt. Es sind noch 200 ausstehend. Circa 700 wurden abgelehnt. Wenn man dazu noch die anderen 15 000, 16 000, 17 000 rechnet, bei denen es ebenfalls eine Rückforderung gibt, dann haben die die Möglichkeit, von sehr großzügigen Zahlungsfristen und Zahlungszielen von bis zu 36 Monaten bei Festzinsen von 0,5, 1 oder 1,5 % zu profitieren. Wer uns als Staatsregierung jetzt vorwerfen will, dass wir nicht handeln – also bei aller Liebe, ich verstehe nicht, worauf Sie hinauswollen. Wir haben bei 66 000 Fällen in einem Massenverfahren weniger als 100 Klageverfahren. Worüber sprechen wir hier eigentlich? Ich sage wieder: Das ist der Phantomschmerz. Oder ich sage es einmal andersrum: Es geht hier, glaube ich, um: Kind gerettet. Wo ist die Mütze? Es geht immer mehr, keine Frage. Ich möchte gern noch ein Wort zur Verwaltung verlieren; denn das kommt mir eindeutig zu kurz. Es gibt in der Bundesrepublik den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung, und den nehmen wir ernst. Verwaltung ist in unserem Rechtsstaat so organisiert, dass sie rechtmäßig handeln kann und muss. Sonst sind Korruption und Selbstbedienung alle Tore geöffnet. Wie das funktioniert, sieht man zum Beispiel bei Kollegen Trump in den USA, wo sich schamlos bereichert wird. (Zurufe AfD) Aber das ist ein anderes Kapitel. Wir haben hier einen anderen Rechtsstaat, den wir hochhalten. Das Ministerium und die Bewilligungsstelle der SAB überprüfen und bewerten die Rechtslage und die neue Rechtsprechung durchgehend. Wir haben uns auch angeschaut, wie es mit dem Fall in Baden-Württemberg aussieht. Der ist auf unseren Fall nicht anwendbar, und das haben wir mehrfach transparent gemacht. Dort waren die Rechtsgrundlagen, zu denen das Urteil gefällt wurde, grundlegend anders. Das jetzt alles im Detail darzulegen, ist nicht möglich. Es haben sich Dinge verändert. Es ist auf unseren Fall nicht anwendbar. Deshalb bringt es auch nichts, es immer wieder hervorzuheben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Aller Skandalisierung zum Trotz gab und gibt es beim Vollzug der Corona-Soforthilfen keine strukturellen Probleme und keine systematischen Ungerechtigkeiten. Dass es Einzelfälle gibt, dass es Härtefälle gibt, das wollen wir nicht in Abrede stellen. Deshalb haben wir uns gekümmert und Möglichkeiten gefunden. Ich finde, wenn man von 66 000 Anträgen am Ende 32 400 Rückforderungen hat, es circa 12 000 Härtefallregelungen mit einem Erlass gibt und die anderen eine sehr großzügige Zahlungsfrist bekommen, dann weiß ich nicht, was wir hätten anders machen sollen. Es gibt nämlich auch diejenigen, die sagen: Das waren Hilfen, und wenn die Hilfen nicht gebraucht wurden, dann müssen sie zurückgezahlt werden. Auch das sind Diskussionen, die wir geführt haben. Insofern war das eine Entscheidung, die wir zu treffen hatten. Diese haben wir verantwortungsvoll getroffen. Der Spielraum, den wir hatten, haben wir so weit wie möglich ausgedehnt. Wir können hierüber weiterhin Debatten führen und das Haar in der Suppe suchen, aber ich denke, dass das nicht zielführend ist. Ich bitte Sie, von Ihrem Phantomschmerz abzulassen und sich in Zukunft mit anderen Themen zu beschäftigen. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Tagesordnungspunkt Aktuellen geopolitischen Gefahren Drohnenüberflüge konsequent aufklären Drucksache 8/6298, Antrag der mit Stellungnahme Ich sehe für die einbringende Fraktion Herrn Kollegen Lippmann zum Rednerpult kommen. Bitte, Herr Kollege.
