Thomas Thumm
Ich mache das gleich mal vom Saalmikrofon aus, weil Herr Flemming wieder einmal gesagt hat, dass die Raumordnungsbehörde dafür nicht zuständig sei. Ich will aus § 12 des Raumordnungsgesetzes zitieren. (Ingo Flemming, CDU: Ministerium!) – Das Ministerium ist nicht zuständig. Aha, das macht es auch nicht besser. Dann frage ich andersherum: Wer ist die oberste Raumordnungsbehörde im Freistaat Sachsen? – Es ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. Was steht also in § 12 des Raumordnungsgesetzes? Die Raumordnungsbehörde kann raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen unbefristet untersagen, wenn Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Wie gesagt: Ober sticht Unter. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Die obere Raumordnungsbehörde im Freistaat Sachsen ist das Ministerium. – Danke schön. (Beifall AfD – Zuruf CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion in dieser dritten Rederunde. Ich frage die Fraktionen, ob es weiteren Redebedarf gibt? – Ich frage noch einmal die AfD-Fraktion: Gibt es Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Kraushaar, bitte schön. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Ausbaustopp für Windkraftanlagen – Heimat schützen“. Er verspricht Sicherheit und suggeriert, es gäbe einen Schalter, den man nur umlegen müsse. Allen hier im Hohen Haus und denen, die die Debatte vielleicht live verfolgen, sei dargelegt: Diesen Schalter gibt es nicht. Ich wiederhole viele Aspekte, die schon genannt worden sind, aber ich glaube, die Wiederholung ist gut, weil – Herr Thumm, das haben Sie bereits gesagt – die Materie wirklich sehr komplex ist. Erstens. Was genehmigt ist, bleibt genehmigt und wird in Zukunft gebaut werden. Das macht ein Rechtsstaat. Ein Anlagenbetreiber kann in Deutschland auf den Bestand einer Genehmigung vertrauen. Zweitens. Auch das, was Sie konsequent untersagen lassen wollen – damit zitiere ich auch wieder Sie, Herr Abg. Thumm –, wird am Ende genehmigt; nur eben dann nach einem für alle Beteiligten zeit- und geldraubenden Gerichtsverfahren; denn ein entsprechendes Gerichtsverfahren verliert der Freistaat haushoch, weil das Bundesrecht im Freistaat Sachsen Gültigkeit hat. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Geschützt wird auf diesem Wege nichts: kein Ort, keine Landschaft, kein Mensch. Was hier als Schutz angeboten wird, ist ein Heilsversprechen. Man kann den Menschen ja etwas versprechen, was gut klingt, die Lösung eines Problems, gar Erlösung verspricht und dennoch nicht trägt. Es gibt eine Alternative. Man muss sagen, was ist, und dann an Entlastung und Unterstützung arbeiten sowie Mut machen. Das Erste ist einfacher, das Zweite ist Regierungsverantwortung. Die hier im Raum stehenden Fragen nehme ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium sehr ernst; denn – das bestätige ich – wir sind in einer extrem anstrengenden Lage. In allen vier Planungsregionen des Freistaates laufen die Verfahren für die Windenergiepläne und keines ist bislang abgeschlossen. Anstrengend und belastend daran ist, dass sogar Wut entbrennen kann, dass in der Zwischenzeit Anlagen an Standorten entstehen können, die nach dem Stand der Entwürfe der regionalen Planungsverbände außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete liegen. Der Bundesgesetzgeber – und das ist auch richtig – hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz genau diesen Druck aufbauen wollen, damit die Flächenausweisung schnell vorankommt. Bei den Menschen entsteht in Teilen der Eindruck, es entstünden Anlagen ungeordnet und ohne jedes erkennbare Maß. Warum hier? Wer hat das entschieden? Warum hat uns niemand gefragt? Diese Fragen erlebe auch ich im Austausch mit politisch Verantwortlichen in den Kreistagen, den Gemeinderäten und den Menschen vor Ort. Diese Fragen sind berechtigt. Die ehrliche Antwort darauf lautet: So lange die Regionalpläne nicht wirksam sind, fehlt die flächendeckende Steuerung darüber, wo Windenergieanlagen entstehen und wo nicht. Genau das soll die Regionalplanung ja ändern. Wer diese Sorgen ernst nimmt, schuldet den Menschen auch vor der Rechtswirksamkeit eines Windplanes eine Antwort, die trägt, und keine, die vor dem ersten Verwaltungsgericht zerfällt. Im Kern sah der Antrag der AfDFraktion in Ziffer 1 vor, den Ausbau der Windenergie bis zum 31.12.2027 vollständig zu unterbinden. Um dies umzusetzen, sollten die unteren Genehmigungsbehörden angewiesen werden, keine Genehmigungen für Windenergieanlagen zu erteilen. Mit Ihrem Änderungsantrag von heute gilt die Anweisung, nur noch dann nicht zu genehmigen, wenn ein Vorhaben die Erfordernisse der Raumordnung unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Sie haben einen – das ist schon gesagt worden – rechtlich unzulässigen Antrag eingebracht. Besser ist der Antrag nicht geworden. Sie sagen es, Herr Thumm: Es ist extrem komplex, denn das hört sich an wie ein Instrument, das es tatsächlich gibt. Das Raumordnungsrecht kennt die raumordnerische Untersagung zum Schutz der aufzustellenden Pläne. Zum Schutz der aufzustellenden Pläne kann sehr wohl ein Vorhaben im Einzelfall untersagt werden, wenn es sich als Gefährdung für die Ziele – nicht die Erfordernisse! – der Raumordnung – und Sie schreiben Erfordernisse – darstellt. Erfordernisse und Ziele sind zweierlei. Das setzt allerdings dreierlei voraus. Erstens. Es setzt eine Prüfung voraus, und zwar für jedes Vorhaben einzeln. Es muss feststehen, dass das konkrete Vorhaben den in der Aufstellung befindlichen Zielen, nicht den Erfordernissen, widerspricht und deren Verwirklichung unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Zweitens. Es setzt voraus, dass die Raumordnungsbehörde, nicht die Immissionsschutzbehörde, entscheidet – in diesem Fall die Landesdirektion Sachsen, nicht mein Ministerium. Bei ihr liegt die Befugnis, bei ihr liegt die fachliche Prüfung. In Ihrem Antrag soll die Staatsregierung anweisen. Entscheiden sollen die unteren Immissionsschutzbehörden. Aber die Raumordnungsbehörde ist nach Ihrem Antrag an dem Verfahren gar nicht mehr beteiligt. Sie verlangen eine raumordnerische Prüfung und schließen genau diejenigen aus, die sie vornehmen können. Und es setzt – drittens – voraus, dass es um die Ziele der Raumordnung geht. Sie schreiben Erfordernisse. Erfordernisse sind etwas anderes. Das Gesetz sagt selbst, was es unter Erfordernissen versteht: Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse. Grundsätze und sonstige Erfordernisse haben selbst in ausgewiesenen Plänen keine strikte Bindungswirkung. Es ist nicht erklärlich, warum sie im Aufstellungsverfahren zu einem Stopp von Verfahren führen sollten. Ein raumordnerischer Konflikt wird eben nicht dadurch gelöst, dass ihn die Immissionsschutzbehörde entscheidet. Er wird nur dort verschoben. Auch diese Fassung verstößt damit gegen Bundesrecht. Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion! Was Sie hier fordern, ist keine politische Entscheidung, die man treffen oder lassen kann. Es ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Die Antragsteller hätten mit einer solchen Anweisung einen Freifahrtschein für Klageverfahren, das sie ohne große Mühe gewinnen werden. Die Kosten und alle weiteren Folgen trüge am Ende der Freistaat. Ihr Antrag ist damit nicht nur rechtlich nicht haltbar, sondern auch wirtschaftlich verheerend. Damit bin ich bei der zweiten Ziffer des Antrages. Sie sieht vor, dass die Staatsregierung sich dem Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat anschließt. Dazu sage ich Ihnen: Aus unserer Sicht brauchen wir keine weitgehenden bundesrechtlichen Regelungen. Das Raumordnungsgesetz enthält bereits ein geeignetes Instrument zum Schutz der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung; das habe ich gerade erläutert. Die Bundesratsdrucksache sieht dem gegenüber vor, dass die Entprivilegierung von Windenergieanlagen, also der Wegfall ihrer baurechtlichen Erleichterung im Außenbereich, bereits dann eintreten soll, wenn die regionalen Planungsverbände mit der Erarbeitung der Planentwürfe fertig sind, also zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Entwürfe noch nicht einmal angehört, geschweige denn genehmigt wären. (Unruhe im Saal) Die Rechtslage besteht seit vier Jahren, und alle Bundesländer bereiten sich seither darauf vor. Sie ist klar: In der Region muss es rechtswirksame Windenergiepläne, also genehmigte Windenergiepläne geben, erst dann kann der Ausbau der Windenergie auf die ausgewiesenen Windenergiegebiete beschränkt werden. Diese Reihenfolge jetzt umzudrehen, würde zwar dazu führen, dass die Windenergieanlagen im Großteil des Außenbereichs nicht mehr umsetzbar wären; die Regionalpläne wären zu diesem Zeitpunkt aber eben noch gar nicht wirksam. Was wäre die Konsequenz? Für die regionalen Planungsverbände gäbe es – erstens – keinen Anreiz mehr, die Pläne zügig in das Genehmigungsverfahren zu bringen. Die Folge wäre wieder Unsicherheit; denn Ablehnungen außerhalb von Windenergiegebieten stünden auf unsicherem Grund, weil niemand weiß, ob die Regionalpläne in der Entwurfsfassung überhaupt genehmigungsfähig wären. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin, ich muss Sie einmal ganz kurz unterbrechen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geräuschkulisse nimmt zu. Es wird immer lauter. Ich bitte um Ruhe. – Bitte schön, Frau Staatsministerin. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Vielen Dank, Herr Präsident. Die Ablehnungen außerhalb von Windenergiegebieten stünden auf unsicherem Grund, weil niemand weiß, ob die Regionalpläne wirklich genehmigt werden. Das macht nicht der regionale Planungsverband selbst. Und das wiederum würde die Genehmigungsverfahren – zweitens – in Gänze angreifbar machen. Meine Damen und Herren! So funktioniert nun einmal der Rechtsstaat. Da baut eines auf das andere auf. Zuletzt – und das ist auch schon angeklungen –: Dem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns scheint beschieden zu sein, was manchem Antrag im Bundesrat leider passiert: eine Beerdigung dritter Klasse. Er interessiert seit einem Jahr niemanden mehr. Lassen Sie mich eines klarstellen, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion: Was Sie fordern, ist nicht mehr Handlungsfähigkeit, sondern weniger Recht. Die Instrumente sind da, und sie sind an Voraussetzungen gebunden. Was wir nicht tun, ist geltendes Recht zu brechen und dafür unsere eigenen Behörden vorzuschicken. Die Staatsregierung ist bei diesem Thema nicht untätig. Wir haben das sächsische Flächenziel auf das Maß zurückgeführt, welches das Bundesrecht verlangt. (Widerspruch Thomas Thumm, AfD) Wir beteiligen die Gemeinden an den Erträgen der Anlagen, die auf ihrem Gebiet stehen, und wir unterstützen die regionalen Planungsverbände dabei, ihre Teilpläne zu einem wirksamen Abschluss zu bringen. Die Verbände arbeiten unter hohem Zeitdruck an diesen Plänen. Diese Arbeit darf auch nicht entwertet werden, weder durch Vorhaben, die sich über die künftigen Festlegungen hinwegsetzen, noch durch einen Rechtsrahmen, der Planentwürfe wirken lässt, bevor sie geprüft sind. Heimat schützen wir nicht mit einem Federstrich, der vor Gericht keinen Bestand hat. Heimat schützen wir mit Rechtsstaatlichkeit. Die Staatsregierung empfiehlt daher den Antrag in beiden Beschlussziffern abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Stefan Hartmann, Die Linke, und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin Kraushaar sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr seitens der Fraktionen gibt, kommen wir jetzt zum Schlusswort. – Das Schlusswort spricht für die AfD-Fraktion Kollege Thumm. Bitte schön, Herr Kollege.
