Jörg Dornau
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir haben gehört, was der Antrag der Koalition bringt: viel Konjunktiv, wenig Substanz. Ich will zeigen, was die Kleingärtner brauchen und dass es dabei primär nicht um einen weiteren Beirat geht, sondern um etwas Banales, nämlich Geld und einfache, klare Unterstützung. Während über Gremienstrukturen diskutiert wird, rollt draußen eine Realität heran, die niemand wegdiskutieren kann: rund 30 000 leer stehende Parzellen im Freistaat. Das sind 30 000 Lauben, Zäune, Leitungen, teils mit Altbausubstanz aus DDR-Zeiten, die irgendwann marode, morsch oder einsturzgefährdet sind. Schauen wir uns diese Grauzone genau an. Ein Vorstand ist rechtlich zur Verkehrssicherung seiner Anlage verpflichtet. Er muss dafür sorgen, dass von einer verwahrlosten Parzelle keine Gefahr ausgeht: kein einstürzendes Dach, kein morscher Balken, keine Altlast, die bei Starkregen ins Grundwasser wandert. Unterlässt er das, haftet er im Zweifel persönlich. Lässt er zurückbauen, entsorgen oder sanieren, braucht er Geld, das er nicht hat. Der Leerstand selbst generiert ein finanzielles Problem. Wenn Parzellen leer stehen, müssen die verbliebenen Pächter die Kosten für die Restflächen mittragen. Die Last verteilt sich auf immer weniger Schultern. Das kann im Einzelfall Pachtanhebungen um 100 % und mehr nach sich ziehen. Der Flächeneigentümer will sein Geld sehen, ganz gleich, wie viele Parzellen tatsächlich bewirtschaftet werden. Aus individuellem Leerstand wird ein Problem des ganzen Vereins, das die verbliebenen Mitglieder aus eigener Tasche zahlen müssen. Damit wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt: Leerstand verteuert die Pacht für die verbliebenen Pächter. Höhere Pacht führt dazu, dass weitere Pächter aufgeben. Mehr Leerstand verteilt die Kosten auf noch weniger Schultern. Am Ende steht ein Verein, der nicht an mangelndem Engagement scheitert, sondern an einer Last, die für Ehrenamtliche nicht tragbar ist. Der Antrag von CDU und SPD schadet nicht. Er ist wohlwollend formuliert. Er benennt teilweise reale Probleme. Doch er bringt nichts unmittelbar Wirksames. Wo ist der Wirkmechanismus? Er ist ein Paradebeispiel für einen Schaufensterantrag, ein weiterer Beleg dafür, liebe CDU, dass Sie in diesem Land nichts auf die Kette bekommen und deshalb keine Wahlen mehr gewinnen werden. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, den ich noch vorstellen werde. Danke. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten in der dritten Runde Herrn Abg. Dornau für die AfD-Fraktion. Besteht weiterer Redebedarf in der dritten Rederunde? – Offensichtlich nicht. Besteht Bedarf nach einer vierten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Somit könnte jetzt die Staatsregierung das Wort ergreifen, wenn gewünscht. – Herr Staatsminister, bitte. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kleingärten und ihre Vereine sind in Sachsen allgegenwärtig. Wir reden von über 3 400 Vereinen, ungefähr 9 000 Hektar Fläche und rund 200 000 Menschen, die dort ihre Parzellen bewirtschaften. Zum Vergleich: In der gesamten Bundesrepublik gibt es 900 000 Kleingärtner, also ist jeder fünfte deutsche Kleingarten bei uns in Sachsen. Sachsen ist die Kleingartenhochburg, und allen, die sich dafür einsetzen, gebührt ein großes Dankeschön. Diese Zahlen beschreiben allerdings nur den Umfang des Kleingartenwesens, es sagt noch nichts über seine Bedeutung aus. Deshalb möchte ich auf einige seiner Funktionen eingehen. Was leisten Kleingärtner in der Stadt und auf dem Land ganz konkret? Wie kann der Freistaat dazu beitragen, diese Leistung zu unterstützen? Viele dieser Flächen liegen mitten in unseren Städten, andere befinden sich in kleineren Gemeinden und im ländlichen Raum. Seit den Leitlinien des Deutschen Städtetages aus dem Jahr 2011 hat sich der Blick auf das Kleingartenwesen verändert. Neben der sozial- und erholungsbezogenen Funktion steht heute stärker die Frage im Mittelpunkt, welchen Beitrag diese Flächen für den gesamten Siedlungsraum leisten. Ich möchte drei Aspekte herausgreifen. Zunächst geht es um das Stadtklima. Unsere Städte heizen sich auf, das ist keine Zukunftsfrage, sondern bereits heute zu beobachten. Der nun fast vergangene Sommer hat uns das deutlich vor Augen geführt: Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber auf, speichern die Wärme und geben sie nachts wieder ab. Für die Menschen in Stadtvierteln bedeutet das hohe Temperaturen in den Wohnungen und mangels Abkühlung belastende Nächte. Kleingärten können diesen Effekt abmildern. Der Landschaftsplan Görlitz in der Neuaufstellung von 2024 bezeichnet Kleingärten ausdrücklich als Wirkräume. Sie tragen zur Kühlung der überhitzten Innenstadt bei und können Belüftungsschneisen bilden. Das ist kein theoretischer Befund, das ist planerische Praxis in einer sächsischen Stadt. Diese Funktion müssen wir zukünftig noch besser bei der Stadtentwicklung berücksichtigen. Der zweite Punkt ist der Wasserrückhalt. Bei Starkregen zeigt sich, wie wichtig unversiegelte Böden sind. Sie nehmen Niederschlag auf, halten Wasser zurück und entlasten dadurch die Kanalisation. Auf versiegelten Flächen kann das Wasser dagegen nicht oder nur eingeschränkt versickern, es fließt schnell ab und kann erhebliche Schäden verursachen. Auch hierbei leisten Kleingärten einen wichtigen Beitrag. Sie verfügen über große unversiegelte Flächen und können Niederschlagswasser vor Ort zurückhalten, deshalb gelten sie als geeignete Bausteine einer Schwammstadt. Zugleich helfen sie dabei, Wasser in Trockenperioden länger im Boden zu halten. Auch die Kommunen haben diese Funktion erkannt: Leipzig sichert wasserführende Strukturen in Gartenbereichen ausdrücklich in seinem Sofortprogramm zur Klimaanpassung. Zwickau bezieht Kleingärten bereits seit 2015 als Puffer gegen Dürre in seine Strategie ein. Das ist keine Nebensache, das ist ein konkreter Beitrag zu Klimaanpassung. Das gilt sowohl für die Städte als auch für den ländlichen Raum. Der dritte Aspekt ist die Sicherung und Förderung der Biodiversität. Das sächsische Energie- und Klimaprogramm benennt Kleingärten ausdrücklich als Trittsteinbiotope und als CO -Speicher im Biotopverbund. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Obstbäume, Gemüsebeete, Kräuterhecken und weitere Strukturelemente schaffen Lebensraume für Insekten, Vögel und andere Tiere. Trittsteinbiotope verbinden Lebensräume zwischen Siedlungen, Wäldern und Feldern. Diese Funktion ist im ländlichen Raum nicht weniger wichtig als in der Stadt. Auch dort können Kleingärten Rückzugsorte schaffen und ökologische Verbindungen stärken. Die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner enthält die Vorgabe zur ökologischen Bewirtschaftung und zur Förderung der Artenvielfalt in jeder Parzelle. Darüber hinaus werden gemeinsam mit der Sächsischen Gartenakademie des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie jährlich bis zu 80 Gartenfachberater qualifiziert. Sie geben dieses Wissen anschließend in ihre Vereine weiter. Auch der Freistaat setzt hierbei Impulse. Beim Wettbewerb „Gärten in der Stadt“, Teil Kleingärten, wurden 25 ausdrücklich ökologisch gestaltete Anlagen und Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität berücksichtigt. Bis hierhin habe ich die ökologischen Leistungen der Kleingärtner bewusst in den Vordergrund gestellt. Das bedeutet nicht, dass die anderen Funktionen weniger wichtig wären. Der soziale Zusammenhalt in den Vereinen und die Begegnung zwischen Generationen und Kulturen gehören zum Kleingartenwesen, genauso wie die Möglichkeit der Eigenversorgung und nicht zuletzt der Erholung. – Alltagskultur eben, wie Herr Richter es genannt hat. Mir geht es um eine Ergänzung der bisherigen Betrachtung. Kleingärten sind ökologisch kein freiwilliger Luxus. Sie erfüllen Funktionen, die insbesondere für unsere Städte von Bedeutung sind. Sie kühlen, halten Wasser zurück, schaffen Lebensräume und leisten einen Beitrag zur gesunden Ernährung. Kommen wir nun zu der Frage, wie der Freistaat diese Leistung unterstützen kann. Zunächst ist festzustellen: Für das operative Kleingartenwesen liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen sowie bei den Vereinen und Verbänden selbst. Das ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz und dem jeweiligen Eigentums- und Pachtverhältnissen. Das ist nicht nur Rechtslage, sondern auch sinnvoll; denn dabei geht es um die Zusammenarbeit und das Miteinander vor Ort. Es geht um Interessen der Kommunen und ihrer Einwohner. Was tun wir als Freistaat konkret? Erstens. Wir tragen Wissen weiter. Die Sächsische Gartenakademie trägt seit über 30 Jahren dazu bei, dass Wissen zum erfolgreichen und nachhaltigen Gärtnern tatsächlich auf den Anlagen und auf den Parzellen ankommt. Die Versuchs- und Demonstrationsstandorte des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie liefern genau dafür die Grundlagen. Egal ob es um standortgerechte Pflanzen, klimaangepasste Bewirtschaftung oder um den Umgang mit Wasser und Boden geht. Dieses Wissen wird in den Vereinen vielfach ehrenamtlich weitergegeben. Gartenfachberater, Vorstandsmitglieder und Vereinsmitglieder übernehmen Verantwortung und tragen dazu bei, dass die Anlagen bewirtschaftet und weiterentwickelt werden. Das ist für die Funktionsfähigkeit des Kleingartenwesens von großer Bedeutung. Danke dafür. Zweitens. Wir fördern. Mit der Änderung der Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“ wurde im September 2025 auf meine Initiative hin der Kreis der Antragsberechtigten auf Vereine und Verbände erweitert. Das war eine wichtige Entscheidung, da das früher nicht ging. Der Rückbau nicht mehr genutzter Parzellen stellt viele Vereine vor finanzielle Herausforderungen. Das gilt insbesondere für strukturschwächere und ländliche Regionen. Die Förderung kann dabei helfen, Flächen zu entsiegeln, zurückzubauen und wieder in eine sinnvolle Nutzung zu bringen. Drittens. Wir setzen uns ein. Das Bundeskleingartengesetz ist ein soziales Schutzgesetz für die Kleingartenpächterinnen und -pächter. Es schützt auch die Flächen und ihre kleingärtnerische Nutzung. Der Freistaat wirkt an der fachlichen und politischen Diskussion über seine Weiterentwicklung mit. Diese Verantwortung nehmen wir ernst, denn es geht um nicht weniger als den Erhalt des Kleingartenwesens. Wir haben deshalb das Kleingartenwesen im Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode ausdrücklich benannt: Das Kleingartenwesen hat eine große Tradition in Sachsen und eine wichtige Ernährungs- und Erholungsfunktion, die es zu erhalten gilt. – Das ist keine beiläufige Aussage, das ist eine politische Aussage, an der wir uns messen lassen. Dazu gehört auch, dass die Erfahrung anliegender Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in die fachlichen und politischen Beratungen einfließen. Dafür gibt es im Freistaat bereits wichtige Anknüpfungspunkte und einen regelmäßigen Austausch. Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner steht in einem kontinuierlichen Austausch mit unserem Haus und mit der Sächsischen Gartenakademie. In diesen Gesprächen werden aktuelle Entwicklungen, praktische Herausforderungen und mögliche Unterstützungsangebote erörtert. Der Landesverband ist außerdem in den Beirat der Sächsischen Gartenakademie eingebunden. Dieser kommt einmal jährlich zum fachlichen Austausch über Fragen des Gartenund Freizeitgartenbaus sowie über die Schwerpunktsetzung der Gartenakademie zusammen. Einen gesonderten Beirat sehe ich sehr positiv, um gerade mit den Kleingärtnern im großen Umfang die Fragen von Leerstand, Rechtlichem oder Wasser bzw. Abwasser zu erläutern und zu erörtern, um zu guten Lösungen zu kommen. Wir wollen diese Lösung bewusst miteinander und nicht von oben herab erarbeiten. Herr Dornau, Sie haben gefordert, wir hätten das alles mit dem Beirat gleich machen können. Wir wollten das ganz bewusst miteinander aufsetzen. Wir sind genau auf diesem Weg, und ich halte dieses Vertrauen, was dadurch entstanden ist, für etwas ganz Wertvolles. (Beifall CDU) Wir müssen deshalb nicht alles neu erfinden. Wir müssen das Bestehende nutzen, erhalten und dort weiterentwickeln, wo es notwendig ist. Das ist die Haltung der Staatsregierung. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Antrag, und ich danke Rick Ulbricht, der sich als neuer Abgeordneter in der CDU-Fraktion so fundiert in das Thema eingearbeitet hat. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch. Wir kommen zum Schlusswort. Herr Abg. Ulbricht für die CDU-Fraktion, bitte.
