Ingo Flemming
Nein. – Solche Anlagen rufen keine raumordnerischen Nutzungskonflikte hervor, da sie auf Flächen errichtet werden sollen, die von der Regionalplanung bereits als taugliche Flächen ausgewiesen worden sind. Diese Anlagen entsprechen somit dem langfristigen Ziel der Steuerung der Windenergie durch die Konzentration auf raumordnerisch ausgewiesene Flächen. Diesem Ausnahmetatbestand unterfallen zudem auch Windenergievorhaben, die innerhalb von kommunal ausgewiesenen Windenergiegebieten liegen. Aus meiner Sicht beachtet der Antrag der AfD-Fraktion diese Ausnahmetatbestände nur unzureichend. Auch deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Fazit ist: Ein rechtlich unzulässiger Antrag bis heute Mittag wurde durch einen handwerklich schlechten Antrag ersetzt. Ich habe es begründet. Dieser überdehnt die Regelungssystematik des Raumordnungsgesetzes. Er sorgt damit für Rechtsunsicherheit. Er belastet den Vollzug unnötig. Aus den genannten Gründen halten wir diesen Antrag für untauglich und lehnen ihn als Koalition ab. (Beifall CDU und SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Flemming sprach für die CDU-Fraktion. Ich frage die Fraktion des BSW, ob noch Redebedarf besteht. – Das ist offenkundig nicht der Fall. Die SPD-Fraktion? – Auch nicht. Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Auch nicht. Die Fraktion Die Linke? – Auch nicht. Der fraktionslose MdL? – Auch nicht. Somit könnten wir in eine dritte Rederunde einsteigen, insofern Bedarf angezeigt wird. – Es wird Bedarf angezeigt. Kollege Thumm möchte die dritte Rederunde eröffnen. Bitte schön, Herr Kollege.
