Jens Hentschel-Thöricht
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ernst meinen wir es eigentlich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Glücksspiels? Diese Frage steht hinter unserem Gesetzentwurf. In Sachsen gilt bereits heute: Zwischen einer Spielhalle und einer allgemeinbildenden Schule soll ein Mindestabstand von 250 Metern liegen. Das ist richtig. Aber wenn diese Regel dem Jugendschutz dient, dann stellt sich eine ganz einfache Frage: Warum endet dieser Schutz am Schultor? Kinder und Jugendliche verbringen ihren Alltag schließlich nicht nur in allgemeinbildenden Schulen. Sie besuchen Jugendhäuser und Jugendtreffs. Sie leben teilweise in Einrichtungen der Jugendhilfe. Sie treffen sich auf Spielplätzen und treiben Sport. Viele Jugendliche und junge Erwachsene besuchen Berufsschulen und andere berufsbildende Einrichtungen. Genau hier besteht eine Lücke im geltenden Recht, und genau diese Lücke wollen wir als BSW schließen. Wir wollen den bestehenden Mindestabstand von 250 Metern auf diese Orte ausweiten, nicht mehr und nicht weniger. Wir fordern keine Verdoppelung oder Verdreifachung des Mindestabstandes. Wir wollen keine Spielhallen schließen oder aus den Städten verdrängen und wir führen auch keinen ideologischen Feldzug gegen eine legale Branche. Das BSW steht nicht für einen Staat, der erwachsenen Bürgern vorschreibt, wie sie ihr Leben zu führen haben. Wer volljährig ist, darf eigene Entscheidungen treffen. Das gilt auch für Entscheidungen, die andere vielleicht nicht für vernünftig halten. Das gehört zu einer freien Gesellschaft. Doch Freiheit und Verantwortung gehören zusammen, und der Staat hat dort eine besondere Verantwortung, wo Kinder und Jugendliche betroffen sind. Dies erkennen wir in den aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht. Deshalb sagen wir: keine Bevormundung von Erwachsenen, aber konsequenter Schutz von Kindern und Jugendlichen. (Beifall BSW) des Entwurfs Mindestabstandsgebots für Spielhallen Jugendlichen im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion BSW Denn wenn 250 Meter Abstand zu einem Gymnasium dem Jugendschutz dienen, warum sollen dieselben 250 Meter dann nicht für eine Berufsschule gelten? Warum sollen ein Jugendhaus, eine Einrichtung der Jugendhilfe, ein Spielplatz oder ein Sportplatz, auf dem sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten, weniger schutzwürdig sein? Darauf gibt es aus unserer Sicht keine überzeugende Antwort. Meine Damen und Herren! Glücksspielsucht ist keine abstrakte Gefahr. Sie kann Existenzen zerstören, Menschen in Verschuldung treiben, Familien belasten und zu erheblichen sozialen Problemen führen. Wer es mit Sozialpolitik ernst meint, darf deshalb nicht erst tätig werden, wenn Menschen bereits tief in der Sucht und in den Schulden stecken. Gute Sozialpolitik beginnt mit Prävention. Und Prävention beginnt nicht erst in einer Beratungsstelle. Sie beginnt auch bei der Frage, was Kinder und Jugendliche in ihrem täglichen Umfeld als normal oder selbstverständlich wahrnehmen. Wenn Glücksspielangebote dauerhaft unmittelbar dort präsent sind, wo junge Menschen lernen, leben, Sport treiben und ihre Freizeit verbringen, kann Glücksspiel zu einem selbstverständlichen Bestandteil ihres Alltags werden. Genau diesem Gewöhnungseffekt wollen wir entgegenwirken. Das ist keineswegs eine revolutionäre Forderung – im Gegenteil: Der Gesetzgeber hat dieses Prinzip längst anerkannt. Der Mindestabstand zu allgemeinbildenden Schulen besteht bereits. Wir fordern also kein neues Instrument. Wir schaffen keine neue Verbotskultur. Wir gestalten eine bestehende Regel endlich konsequent, und das mit notwendigem Augenmaß. Zum BSW gehört es genauso, die wirtschaftliche Realität nicht auszublenden. Hinter einer Spielhalle stehen Betreiber, Beschäftigte, Investitionen und wirtschaftliche Existenzen, und deren Interessen sind legitim. Deshalb enthält unser Gesetzentwurf für bestehende Spielhallen eine Übergangsregelung bis Ende 2028. Wer rechtmäßig investiert hat, braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Ein verlässlicher Staat darf nicht heute etwas genehmigen und morgen ohne angemessene Übergangsfrist die Geschäftsgrundlage entziehen. Aber Bestandsschutz kann auf der anderen Seite auch nicht bedeuten, dass wir erkannte Schutzlücken für alle Zeiten bestehen lassen. Deshalb verbinden wir beides: Kinder- und Jugendschutz auf der einen Seite, wirtschaftliche Vernunft und Rechtssicherheit auf der anderen Seite. Genau diese Balance zeichnet unseren Gesetzentwurf aus. Meine Damen und Herren! Wir erleben in politischen Debatten leider immer noch häufig zwei Extreme: Die einen wollen möglichst alles regulieren und die Bürger bis ins Privatleben hinein erziehen. Die anderen tun so, als sei jede vernünftige Schutzregel bereits ein Angriff auf die Freiheit. Beides überzeugt uns nicht. Wir brauchen einen Staat, der sich dort zurückhält, wo erwachsene Bürger eigenverantwortlich entscheiden können. Doch wir brauchen auch einen Staat, der handelt, wenn Kinder und Jugendliche besonderen Schutz benötigen. Nicht überall mehr Staat, sondern einen handlungsfähigen Staat an den richtigen Stellen – darum geht es in diesem Gesetz. Deshalb sollte die Frage eigentlich auch keine Frage von Regierung und Opposition sein. Wenn die 250 Meter vor einer allgemeinbildenden Schule richtig sind, dann sind sie auch vor einer Berufsschule richtig. Wenn Kinder im schulischen Umfeld Schutz verdienen, dann verdienen sie ihn auch im Jugendtreff, in einer Einrichtung der Jugendhilfe, auf dem Spielplatz oder auf dem Sportplatz. Kinder- und Jugendschutz darf nicht davon abhängig sein, an welchem Ort ein junger Mensch gerade seinen Alltag verbringt. Meine Damen und Herren! Unser Vorschlag ist weder radikal noch unverhältnismäßig. Er ist konsequent, er schützt Kinder und Jugendliche. Er respektiert die Eigenverantwortung erwachsener Bürger und er berücksichtigt durch eine vernünftige Übergangsfrist die berechtigten Interessen der Betreiber. Deshalb mein Appell an Sie: Machen wir aus einem vernünftigen Vorschlag keine parteipolitische Prinzipienfrage! Lassen Sie uns den Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss sachlich beraten, aber lassen Sie uns am Ende auch entscheiden. Denn wenn wir alle sagen, dass Kinder- und Jugendschutz wichtig ist, dann muss sich Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Stärkung der Transparenz für privaten Rundfunk (Sächsisches SächsSLMTranspStärkG) Drucksache 8/7826, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die Einreicherin, die Fraktion Die Linke. Ich sehe Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön, Sie haben maximal 8 Minuten Zeit, um den Gesetzentwurf vorzustellen.
